Protokoll der Sitzung vom 26.10.2010

Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/303, Annahme in Erster Lesung, Ausschussüberweisung (HF)....... 1070

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 14. Landtagssitzung.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zweitägigen 14. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die uns vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung, die Haushalte 2010 und 2011 betreffend, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung weiterer landesrechtlicher Justizvorschriften wurde als Drucksache 14/295 - neu - ausgegeben.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung. Wegen weiteren Beratungsbedarfs haben die Koalitionsfraktionen mit Schreiben vom gestrigen Tage gebeten, die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Errichtung des Landesamts für Gesundheit und Verbraucherschutz, Drucksache 14/262, zu vertagen. - Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung hat die SPD-Landtagsfraktion ihren Antrag „Qualitätsverbesserungen im Bildungssystem statt Kahlschlag auf Kosten unserer Kinder“ als Drucksache 14/305 - neu - eingebracht. Er liegt auf den Plätzen.

Zu dem Thema hat die LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 14/307 den Antrag „Letztes Kindergartenjahr: Gebührenfrei und verpflichtend!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/307 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 12 der Tagesordnung beraten wird.

Zwischenzeitlich ist die SPD-Landtagsfraktion dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Für eine

menschenwürdige soziale Grundsicherung - Transparente Berechnung von Regelbedarfen - soziale, politische und kulturelle Teilhabe sicherstellen“, Drucksache 14/306 - das ist Punkt 13 der Tagesordnung -, beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 14/306 - neu - vor, also als Antrag von DIE LINKE und SPD.

Die SPD-Landtagsfraktion ist auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Schienensteuer in Frankreich“, Drucksache 14/298 - das ist Punkt 14 der Tagesordnung -, beigetreten. Der Antrag liegt nunmehr als Drucksache 14/298 - neu - vor.

Wir kommen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2010 (Nach- tragshaushaltsgesetz - NHG - 2010) (Drucksa- che 14/300)

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 (Drucksache 14/301)

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2011 (Haushaltsgesetz - HG - 2011) (Drucksache 14/302)

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) (Drucksache 14/303)

Zur Begründung erteile ich Herrn Finanzminister Peter Jacoby das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute und morgen befassen wir uns hier im saarländischen Landtag in Erster Lesung mit dem Haushaltsplanentwurf 2011, einem Nachtrag 2010, den damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsbegleitgesetzen und schließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 2014.

Für die saarländische Landesregierung aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich zunächst einmal zu Beginn dieser Debatte die Gelegenheit wahrnehmen, die von uns für das Saarland getroffenen Entscheidungen, den von uns eingeschlagenen Weg und das damit im Zusammenhang stehende Zahlenwerk des Haushalts 2011 darzulegen und zu begründen. Es wird zudem auf die be

sonderen politischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einzugehen sein, wie sie derzeit prägend sind für jede Haushaltsdebatte und jede Haushaltsaufstellung in der gegenwärtigen Zeit.

Dabei zeigt ein Blick nach Berlin und in Richtung fast aller Bundesländer, dass derzeit die haushaltspolitischen Diskussionen und Entscheidungen samt und sonders geprägt sind von vergleichbaren Rahmenbedingungen, wie sie überall in der ganzen Republik herrschen und damit natürlich auch bei uns im Saarland.

(Zuruf aus den Regierungsfraktionen: Das stimmt!)

Diese Rahmenbedingungen sind heute schwieriger denn je. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte vom Bund über die meisten Länder bis hin zu einer Vielzahl von Kommunen hat längst ein Maß erreicht, das eine haushaltspolitische Kehrtwende unausweichlich macht. Dies aus mehreren Gründen.

Erster Grund. Meine Damen und Herren, wir können es nicht verantworten, künftigen Generationen immer höhere Schuldenberge zu hinterlassen, die in Zeiten des demografischen Wandels dann von immer weniger Schultern abgetragen werden müssen.

Zweitens registriert jeder, der in die Bevölkerung hineinhört, ein wachsendes Unbehagen angesichts der permanenten Neuverschuldung. Die Menschen fragen sich zu Recht, wohin eine immer höher werdende Staatsverschuldung führt. Dass das Ganze dann auf Dauer das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der zukunftsgerichteten Finanzpolitik unterhöhlt, liegt auf der Hand.

Drittens sehen wir am Beispiel der Haushaltskrisen mancher EU-Mitgliedstaaten, wie dünn das Eis ist, auf dem sich ein schuldenfinanzierter Wohlstand auf lange Sicht bewegt. Dabei zeigt sich, dass da, wo gestern die Sorglosigkeit im Umgang mit öffentlichen Finanzen am größten war, heute die Probleme am größten sind.

Fest steht, gerade in Zeiten der Globalisierung, in denen externe Faktoren stärker denn je das Geschehen in den einzelnen Ländern beeinflussen, ist eine solide Haushalts- und Finanzpolitik das Gebot der Stunde. Hinzu kommen die ganz konkreten Folgen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise, aus deren Verwerfungen wir uns gerade im Saarland momentan Zug um Zug befreien, die uns allerdings das muss man auch sagen - noch geraume Zeit zu schaffen machen werden. Diese Entwicklung, dieser Zusammenhang, gilt nicht nur für uns, er gilt für ganz Deutschland und die allermeisten Länder der Europäischen Union. Überall steht das Thema „Haushaltskonsolidierung“ ganz oben auf der politischen Agenda. Ich denke, dass das so richtig ist.

(Präsident Ley)

Richtig war es auch, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in Deutschland den Weg einer nachhaltigen Schuldenbremse eingeschlagen haben, einen Weg, dem wir mit der Aufnahme ins Grundgesetz mit jeweiliger Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag sogar Verfassungsrang eingeräumt haben. Das bedeutet natürlich für alle Beteiligten einen finanzpolitischen Kraftakt sondersgleichen, das gilt natürlich und insbesondere für uns im Saarland, eine Herausforderung, der wir uns als Landesregierung, als Mehrheitsfraktionen aber stellen, eine Herausforderung, die im nächsten Jahr beginnt. 2011 ist das erste Jahr, in dem die neuen Regelungen zu greifen beginnen. So gesehen ist das Jahr 2011 ein Wendepunkt für alle Gliederungen unserer bundesstaatlichen Ordnung und vor allem auch für unser Bundesland.

Dabei ist klar, eine restriktive Haushaltspolitik ist nicht gleichbedeutend mit dem Verzicht auf Gestaltung. Es wäre völlig falsch, diese Schlussfolgerung zu ziehen. Es ist nicht gleichbedeutend mit einem Verzicht auf Zukunftsinvestitionen oder rentierliche Ausgaben. Es ist nicht gleichzusetzen mit einem Verzicht auf Schwerpunkte, deren Finanzierung auch unter den Bedingungen einer Schuldenbremse für die Entwicklung des Landes von elementarer Bedeutung sind.

So hat es auch der Koalitionsvertrag von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesehen: Einerseits Ja zu einem Finanzvorbehalt und zur Nachhaltigkeit auch in der Haushalts- und Finanzpolitik, andererseits genauso ein Ja zur Zukunftsgestaltung, zu Prioritäten und zur Berücksichtigung neuer Bedarfe. Es ist dieser Leitgedanke, dem sich die Landesregierung gerade auch mit Blick auf das Haushaltsjahr 2011 und darüber hinaus verpflichtet sieht.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Haushaltsplanentwurf 2011 agiert die saarländische Landesregierung also auf der Basis des Koalitionsvertrages vom vergangenen Jahr. Sie folgt dem Prinzip der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit, investiert gleichzeitig in die Entwicklungspotenziale der Zukunft, erfüllt im ersten Schritt die Bedingungen der Schuldenbremse und eröffnet damit dem Land die Möglichkeit, die erste von zehn Raten zu je 260 Millionen Euro an Konsolidierungshilfen zu erhalten.

Ich denke, heute Morgen besteht daher die Gelegenheit, zum Thema Konsolidierungshilfen und ihre Dimensionen noch die eine oder andere Bemerkung zu machen. Denn man muss sehen, 260 Millionen Euro pro Jahr und das über zehn Jahre sind jahresbezogen fast 50 Prozent mehr als die 174 Millionen, die wir im Jahr 2011 etwa an Bundesergänzungszuweisungen und Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich erhalten werden. Es ist ja hier und da der Ein

druck vermittelt worden, bei diesen Konsolidierungshilfen handele es sich um eine vernachlässigbare Größe. Es sind 50 Prozent mehr, als wir aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen bekommen.

Apropos Länderfinanzausgleich. Wenn ich sehe, dass wir im Jahr 2009 93 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhielten, im Jahr 2010 106 Millionen und es im nächsten Jahr 102 Millionen sein werden, dann bin ich der Auffassung, dass vor dem Hintergrund dieser relativ kleinen und überschaubaren Zahlen in der öffentlichen Diskussion in Deutschland kein verzerrtes Bild gezeichnet werden sollte. Es sind relative Zahlen, es sind Zahlen, die man einpassen muss in einen Gesamtzusammenhang. Hier geht es darum, unterschiedliche Startund Wettbewerbsbedingungen in bescheidener Weise auszugleichen, was auch im Interesse der bundesstaatlichen Ordnung ist. Insofern handelt es sich hier weder um Almosen noch um Freibriefe für die davon Profitierenden, denn die relative Größe dieser Zahlungen spricht eigentlich für sich. Ich plädiere also noch einmal dafür, in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was zu einem verzerrten Bild der Dimensionen dieses Finanzausgleichs führt, der von den stärkeren gegenüber den schwächeren Ländern geleistet wird.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Übrigen will ich auch die Gelegenheit wahrnehmen, um darauf hinzuweisen, dass Solidarität keine Einbahnstraße ist. Das Saarland seinerseits beteiligt sich etwa im Zeitraum von 1993 bis 2019 an der Finanzierung der Deutschen Einheit durch die Beteiligung am Schuldendienst des Fonds Deutsche Einheit und durch die Einbeziehung der neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das heißt, wir praktizieren selbst auch Solidarität. Und auf dieser Basis reklamieren wir dann auch Solidarität. Bisweilen erfahren wir auch Solidarität. Das ist der entscheidende Zusammenhang, was diese Finanzströme anbelangt.

Zurück zu den 260 Millionen Euro an jahresbezogenen Konsolidierungshilfen, die wir erhalten werden. Insgesamt werden es auf der Zeitachse der vor uns liegenden Dekade 2,3 Milliarden Euro sein. Das ist kein Pappenstiel, das ist keine Kleinigkeit, 260 Millionen Euro sind etwa 11 Prozent der Steuereinnahmen unseres Landes. Deshalb bleibe ich dabei: Hier ist gut verhandelt worden, hier hat der Ministerpräsident das erreicht, was möglich war, und das Ganze ist im Sinne unseres Landes ein Baustein der Haushaltskonsolidierung in der vor uns liegenden Dekade, die wichtig ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Minister Jacoby)

Meine Damen und Herren, wer vor diesem Hintergrund die politische Position einnimmt, die Schuldenbremse interessiert uns nicht, Konsolidierungshilfen lehnen wir ab, der muss wissen, dass uns eine derartige Verweigerungshaltung in eine absurde, in eine prekäre Situation gebracht hätte gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, gegenüber den anderen Bundesländern und nicht zuletzt gegenüber dem Bund, mit dem wir ständig Verhandlungen verschiedenster Art über Unterstützungsmaßnahmen führen. Nirgendwo hätten wir mehr antreten brauchen, weder beim Bundesverfassungsgericht noch bei einem anderen Bundesland noch beim Bund. Insofern wäre es eine absurde Position, auf die Konsolidierungshilfen zu verzichten.

Im Übrigen wäre keine saarländische Landesregierung - unter welcher Führung auch immer - damals in der Lage gewesen, das Regelwerk einer Schuldenbremse für Gesamtdeutschland zu verhindern. Und heute würde eine anders geführte saarländische Landesregierung der grundgesetzlich verbrieften Schuldenbremse genauso unterworfen wie alle Landesregierungen in der Republik. Insofern - ich wiederhole das - wäre alles andere eine absurde Position. Wir würden uns aus diesem Regelwerk ausklinken.

In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass auch schon Vorgängerregierungen hier im Lande in der Vergangenheit Auflagen unterworfen waren anlässlich zweier Teilentschuldungen. Wenn man einmal schaut, mit welchen Wirkungen diese Auflagen über zehn Jahre verbunden waren, dann sind sie zumindest vergleichbar der Dimension der Defizitbegrenzung, der wir jetzt ausgesetzt sind. Jedenfalls ist es absurd, jetzt eine Position einzunehmen, die davor warnt, uns einem solchen Regime zu unterwerfen, wenn man selbst zehn Jahre akzeptiert hat, Auflagen aus der Teilentschuldung unterworfen zu sein. Das ist ein Widerspruch, der ebenfalls in der Debatte angesprochen werden muss.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nehmen wir also vor diesem Hintergrund die Schuldenbremse als das, was sie ist, nämlich eine langfristige Maßnahme, um eine fatale Schuldenspirale zu durchbrechen, ein Instrument, mit dem der Tanker einer Jahr für Jahr anwachsenden Staatsverschuldung binnen zehn Jahren, die vor uns liegen, Schritt für Schritt gewendet werden soll. So lange, also noch zehn Jahre, wird es weitere Neuverschuldung geben, allerdings Jahr für Jahr 10 Prozent weniger, ausgehend vom Referenzjahr 2010 mit seinem strukturellen Defizit.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zwischen dem Bund und den Konsolidierungsländern gegenwärtig eine Verwaltungsvereinbarung zu dieser Schuldenbremse verhandelt wird. Einer

der noch ungeklärten Punkte ist dabei die Frage der Konjunkturbereinigung des Defizits, das heißt die Aufteilung des Gesamtdefizits in ein konjunkturelles Defizit und in ein strukturell bedingtes Defizit. Derzeit ist offen, ob es zu einer Einigung über das Konjunkturbereinigungsverfahren kommt. Verhandlungen zu diesem Thema finden auch in dieser Woche statt. Unterstellt, es findet eine Konjunkturbereinigung statt, gehen wir für das Saarland von einem strukturellen Defizit in der Größenordnung von rund 800 Millionen Euro aus. Dieses Defizit muss dann, wie gesagt, in jährlichen Schritten von jeweils 80 Millionen Euro ab 2011 abgebaut werden.

Ich möchte die Gelegenheit dieser Haushaltsdebatte auch zum Anlass nehmen zu sagen: Wir sind natürlich lebhaft daran interessiert, dass es jetzt aus Gründen der Planungssicherheit möglichst bald zu einer entsprechenden vertraglichen Fixierung kommt. Insofern sind wir sehr daran interessiert, dass diese Verhandlungen mit für das Land verträglichen Ergebnissen zum Abschluss gebracht werden. Die Schuldenbremse ist also keine Vollbremsung, ganz im Gegenteil. Schuldenbremse bedeutet vielmehr das Akzeptieren eines langen Bremsweges bis zu den Jahren 2019/2020, eben bis zum Ende dieses Jahrzehnts.

Neben dem Blick auf die Ausgabenseite unseres Haushaltes muss der Blick allerdings auch auf die Einnahmeentwicklung gerichtet sein. Beides zusammen genommen ist von Relevanz im Blick auf den Abbau unseres Defizits, die Entwicklung der Nettokreditaufnahme, die Kreditfinanzierungsquote und andere Eckdaten unseres Haushaltes, um die es entscheidend geht. Dabei gibt uns nach den Rezessionsjahren 2008 und 2009 - das will ich schon so deutlich sagen - die momentane Konjunkturentwicklung allen Grund zu Optimismus und Zuversicht. Dies gilt für Gesamtdeutschland und natürlich auch für das Saarland.

Das erste Quartal 2010 ist im Saarland so gelaufen, dass das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 4,9 Prozent gewachsen ist. Im Bundesdurchschnitt lag diese Wachstumsrate bei 3,1 Prozent. Wir liegen folglich nach Baden-Württemberg auf dem zweiten Platz aller Bundesländer. Besonders erfreulich ist mittlerweile die Situation, wie sie sich auf dem saarländischen Arbeitsmarkt darstellt; alles in allem eine Situation, die uns in diesem sowie im nächsten Jahr mit entsprechenden Steuermehreinnahmen rechnen lässt.

Gegenüber der Mai-Steuerschätzung dieses Jahres rechnen wir anlässlich der anstehenden NovemberSteuerschätzung für dieses Jahr mit Steuermehreinnahmen in der Größenordnung von zumindest 50 Millionen Euro. Für das nächste Jahr werden schon nach der Mai-Schätzung rund 30 Millionen gegenüber 2010 an Steuermehreinnahmen ge