Protokoll der Sitzung vom 18.11.2010

§ 4 Abs. 1 schreibt fest, dass die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind. In Bezug auf das allgemeine Arbeits- und Tätigkeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen unterscheidet das Feiertagsgesetz nicht zwischen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Das heißt, die Schutzwirkung an diesen Tagen ist absolut die

gleiche. Das heißt, einen Sonntag muss ich nicht zum Feiertag machen, es sei denn, ich verfolge andere Ziele. Das sind zum Beispiel Eingriffe ins Tarifrecht.

(Lachen bei den Oppositionsfraktionen. - Zuruf von der LINKEN: Sind es Feiertage oder nicht?)

Tarifrechtliche Zuschläge für Sonn- und Feiertage werden aber nicht im Feiertagsgesetz geregelt. Das Feiertagsgesetz ist auch nicht dazu da, tarifrechtliche Voraussetzungen für Zuschläge zu schaffen. Dies ist einzig und allein Aufgabe der Tarifpartner, meine Damen und Herren. Wenn also für Ostersonntag und -montag, sowie Pfingstsonntag und -montag die gleichen Zuschläge gezahlt werden sollen, so ist dies im Tarifvertrag zu vereinbaren und nicht im Feiertagsgesetz.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir greifen nicht in die Tarifautonomie ein. Es wird an anderer Stelle immer wieder von Ihnen zu Recht gefordert, dass keine Eingriffe erfolgen sollen. Sie können die Tarifautonomie nicht einfach aushebeln, wenn es Ihnen gerade in den Kram passt. Aus diesem Grunde werden wir dem vorgenannten Gesetz zustimmen, den Abänderungsantrag aber ablehnen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nächste Wortmeldung Frau Willger-Lambert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen, weil durch meine Vorredner die Argumente alle schon ausgetauscht worden sind. Vonseiten der SPD-Fraktion ist hier noch einmal auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts verwiesen worden. Dieses Urteil ist mir bekannt. Es stammt vom März dieses Jahres. Hieraus ergibt sich ganz klar, dass es Aufgabe der Tarifparteien ist, wenn sie wollen, dass der Ostersonntag und der Pfingstsonntag eine ähnliche oder eine höhere Bezahlung, Entlohnung zur Folge hat, dies entsprechend zu regeln.

Es ist nicht so, dass denjenigen, die geklagt haben, irgendetwas weggenommen worden ist, sondern sie haben einfach nur die Entlohnung für normale Sonntage bekommen, die über dem liegt, was bei der normalen Entlohnung für die Wochentage drin ist, aber sie haben eben keine erhöhte Entlohnung bekommen. Das ist Sache der Tarifparteien. Das ist also keine Regelungslücke in diesem Gesetz.

Wenn man sich anschaut, was dieses Gesetz zum Ziel hat, stellt man fest: Es geht darum, dass die Sonn- und Feiertagsruhe insgesamt stärker gewähr

(Abg. Ries (SPD) )

leistet wird, dass die Spielhallen und ähnliche Betriebe an besonders geschützten Feiertagen geschlossen bleiben, dass man das als Ordndungswidrigkeit festsetzen kann und ahnden kann. Das steht ausdrücklich in der Gesetzesbegründung. Man kann natürlich aus allem ein Geschrei machen und alles in Zusammenhänge hineinbringen, die einem gefallen oder nicht gefallen. Ich bin kein Mitglied der CDU, aber „C“ steht nicht für „cash“. - Vielen Dank.

(Lachen bei den Oppositionsfraktionen. - Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nächste Wortmeldung, der Abgeordnete Herr Linsler, Fraktion DIE LINKE.

(Abg. Schnitzler (DIE LINKE) : Rolf, der Crash! Lachen bei der LINKEN.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Ersten Lesung hier im Plenarsaal am 15. September hat Innenminister Toscani vollmundig erklärt, insgesamt stärkten wir damit den Sonn- und Feiertagsschutz in diesem Lande. Dem ist nicht so. Ich gehe gleich darauf ein, warum. Im Gesetzentwurf sind zwar Ostermontag und Pfingstmontag als gesetzliche Feiertage aufgeführt, aber nicht, was schon gesagt worden ist, der Ostersonntag und Pfingstsonntag. In einem christlichen Land sind aber doch gerade Ostern und Pfingsten in besonderem Maße für den Familienzusammenhalt vorgesehen!

Als ich das Gesetz gelesen hatte, habe ich zuerst gedacht, die, die es geschrieben haben, haben es schlicht und ergreifend vergessen, das da hineinzuschreiben. Das kann ja passieren. Fehler passieren überall. Bei der Beratung im Innenausschuss wurde mir aber klar, dass es nicht vergessen wurde, sondern dass dies Absicht war. Zumindest die Christdemokraten, Herr Ministerpräsident, haben bei dieser Entscheidung in meinen Augen mehr wirtschaftlich als christlich gedacht.

(Beifall bei der LINKEN.)

Wenn Ostersonntag und Pfingstsonntag per Gesetz unter die gesetzlichen Feiertage fallen, bekommen die Arbeitnehmer, wenn sie an diesen Tagen arbeiten, höhere Zuschläge. Was den Hinweis auf die Tarifvertragsparteien angeht, meine Damen und Herren, so ist das Trick 17, was Sie da vorzuführen versuchen.

(Lachen bei den Regierungsfraktionen. - Zurufe.)

Die Tarifvertragsparteien sind nicht dafür zuständig im Gegensatz zu sehr wahrscheinlich Ihnen allen habe ich Tarifverhandlungen 20 Jahre lang geführt -, ob der Feiertag ein gesetzlicher ist oder ein allge

meiner Feiertag. Die sind zuständig für die Höhe der Zuschläge.

(Zurufe von der LINKEN: Genau! - Zuruf des Ab- geordneten Becker (CDU).)

Für die Höhe, gut zuhören, Herr Becker! Das Bäckerhandwerk bezahlt vielleicht 50 Prozent, der öffentliche Dienst zahlt 100 Prozent. Vorhin ist gesagt worden, manche Branche 170 Prozent. Für diese Zahlen sind letztendlich alleine - da haben Sie recht, wenn Sie das gemeint haben - die Tarifvertragsparteien zuständig. Aber ob es einen Zuschlag gibt, weil es ein Feiertag ist oder nicht, das entscheidet der Gesetzgeber mit der Nummerierung im Gesetz, wenn er die gesetzlichen Feiertage aufzählt.

(Beifall von der LINKEN. - Ministerpräsident Mül- ler: Ein Problem gibt es nur, wenn der Ostersonn- tag auf einen Montag fällt!)

Aber ich gebe Ihnen noch einen Vergleich, Frau Willger-Lambert. Sie sind zwar Juristin, aber von Tarifverträgen haben Sie keine Ahnung. So einfach ist die Welt!

(Zurufe von den Regierungsfraktionen. - Beifall bei der LINKEN.)

Ich gebe Ihnen noch einen Vergleich. Wenn der erste Weihnachtsfeiertag auf einen Sonntag fällt, ist es ein gesetzlicher Feiertag. Hören Sie gut zu! Soll ich es wiederholen?

(Zuruf aus der CDU: Jo!)

Wenn der erste Weihnachtsfeiertag auf einen Sonntag fällt, wird das so behandelt wie ein gesetzlicher Feiertag und somit bekommt der Arbeitnehmer wieder höhere Zuschläge. Da liegt genau der Unterschied. Davor wollen Sie sich in meinen Augen drücken.

(Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).)

Doch, das versuchen Sie zu zerreden, damit Sie nicht bei dem „C“, was die Christdemokraten angeht, gegriffen werden können. Das ist der Punkt. Das ist ja Ihr Recht, so zu hantieren. Nur, wir passen auf und uns ist es aufgefallen. So einfach ist die Welt.

(Beifall bei der LINKEN.)

Wenn die FDP und GRÜNE mehr an die Arbeitgeber denken als die Christdemokraten, dann kann ich das ja irgendwo nachvollziehen. Nur, wenn die Christdemokraten das machen, enttäuscht mich das ein bisschen. Aber es ist auch Ihre Sache.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Willger-Lambert?

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

Auch gerne zwei.

(Heiterkeit.)

Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Können Sie uns bitte noch erklären, warum die Kirchen gerade an diesem Punkt keine Einwendungen gegen den vorliegenden Gesetzentwurf hatten?

Ich weiß es nicht genau. Aber es gibt eine Erklärung für mich: Die Kirchen müssen ja nicht unbedingt tariflich so fit sein.

(Große Heiterkeit.)

Dr. Prassel, der hier sitzt, muss ja nicht unbedingt den Tarifvertrag kennen, er hat ja damit gar nichts zu tun.

(Zuruf des Abgeordneten Becker (CDU).)

Das merkt er, aber er weiß nicht, wann die Zuschläge bezahlt werden sollen. Aus dem Grund zählt das nicht. Gerade die CDU müsste wissen - Herr Ministerpräsident, Sie sind ja so ein vorbildlicher Christ -, dass Ostern das höchste christliche Fest darstellt, dass die Osternacht von Samstag auf Sonntag das Fest der Auferstehung ist und dass deshalb der Ostersonntag ein ganz wichtiger Bestandteil dieser Feiertage ist. Das ist ja unbestritten, da gibt mir Dr. Prassel mit Sicherheit recht. Ebenfalls müssten Sie doch als CDU wissen, dass der Pfingstsonntag auch nicht irgendein Sonntag ist, sondern der Tag, an dem die Kirchen an die Entsendung des Heiligen Geistes an die Apostel denken.

(Große Heiterkeit.)

Das stimmt doch. Pfingsten gilt als Geburtstag der Kirche.

(Zuruf von Ministerpräsident Müller.)

Doch, Herr Ministerpräsident. Als CDU-Mitglied würde ich von Ihnen erwarten, dass Sie bei der Festlegung, ob das ein gesetzlicher Feiertag oder ein normaler Feiertag ist, sich für den gesetzlichen Feiertag entscheiden.

(Weiterer Zuruf von der Regierungsbank.)

Sie wissen - das unterstelle ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen von der CDU -, wenn Sie das machen, bekommen die Leute weniger Geld, als wenn Sie etwas anderes machen. Und das halte ich für unchristlich, das sage ich Ihnen ganz klar und deutlich.