Sie wissen - das unterstelle ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen von der CDU -, wenn Sie das machen, bekommen die Leute weniger Geld, als wenn Sie etwas anderes machen. Und das halte ich für unchristlich, das sage ich Ihnen ganz klar und deutlich.
behandeln. Wenn der erste Feiertag auf Sonntag fällt, dann müssen die Zuschläge dementsprechend - ich habe es vorhin schon ein paar Mal gesagt - von den Arbeitgebern gezahlt werden.
Ich möchte Ihnen ein letztes Beispiel geben; man kann ja von anderen Ländern lernen. Brandenburg hat aufgrund des Urteils, das Sie als Juristin vorhin so schön zitiert haben, sein Gesetz geändert und genau das gemacht, was ich jetzt hier erwarte und verlange, nicht mehr und nicht weniger. Die sind doch nicht dümmer als ihr, die ihr da sitzt.
Ich bitte Sie, Herr Generalsekretär Theis, Sie wissen doch, wovon ich rede. - Wenn Sie ehrlich sind und ein bisschen Gewissen haben, dann müssen Sie innerlich zumindest zugeben, dass Sie die Feiertage deshalb nicht so haben wollen, wie wir es gesagt haben, weil die Arbeitnehmer ein Quäntchen mehr Geld bekommen würden. Das ist Ihr Grund, und das ist eigentlich schade. Deshalb unterstützen wir als LINKE den Abänderungsantrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist schon eine spannende Debatte, eine Sternstunde des Parlaments.
Es würde mir nie zustehen, frech zu werden, Herr Linsler, schon gar nicht gegen Sie. - Da wird hier angeblich eine Wertedebatte geführt, wobei es eigentlich nur um eins geht, nämlich um die Frage des schnöden Mammons.
Nein. Wenn Sie das ernst nehmen, Kollege Schnitzler, was Herr Linsler eben gesagt hat, dann ist ein Feiertag insbesondere dann ein umso höherer Feiertag, je höher die Tarifzuschläge sind. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren - das sage
ich Ihnen jetzt als gläubiger Katholik -, hat nichts mit der Frage zu tun, wie hoch die Zuschläge an der Stelle sind.
Sie können tarifvertraglich alles regeln, was Sie wollen. Sie können die Zuschläge für den Ostermontag und für den Ostersonntag oder für den Pfingstsonntag frei regeln. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass Sie das nicht dürfen. Nur, ich sage Ihnen auch: Zweck eines Feiertagsgesetzes kann es nicht sein, in die Tarifauseinandersetzung oder in die Tarifverhandlungen einzugreifen und die tarifrechtlichen Zuschläge festzulegen, sondern Sinn dieses Gesetzes sind andere Dinge.
Lassen Sie mich sagen - auch weil ich an dieser Stelle ein Freund dessen bin, klare Linie zu fahren und feste Preise vorzugeben -, was dies bedeutet; Sie haben das ja angedeutet. Es gibt zum Beispiel im Bereich Metall und Elektro einen Sonntagszuschlag von 70 Prozent und einen Feiertagszuschlag von 150 Prozent. Wir haben uns heute Morgen über die Frage unterhalten, wie wir beispielsweise einem Unternehmen wie SaarGummi helfen können. Dann reden wir darüber, dass es ein einziges anderes Bundesland gibt, das dies so regelt, wie Sie das möchten.
Frau Kollegin Ries, wir müssen doch einfach nur dafür sorgen, dass die Belastung für saarländische Unternehmen größer ist als woanders in der Bundesrepublik, und dann wird dieses Land erblühen. Ich kann Ihnen als saarländischer Wirtschaftsminister sagen: Ich lehne eine Zusatzbelastung für die saarländische Wirtschaft, die nur hier stattfindet und woanders nicht, ab.
Da können Sie motzen, wie Sie möchten. Wenn Sie das tarifvertraglich organisieren, ist das in Ordnung. Aber dass wir als Gesetzgeber eine Zusatzbelastung in einem Gesetz verankern sollen, die es nur hier gibt und woanders nicht, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann nicht sein.
Insofern darf ich Ihnen dann auch noch Folgendes sagen. Lieber Herr Kollege Linsler, wenn Sie ebenfalls wissen, dass Genehmigungen an Feiertagen schwerer zu erreichen sind als an Sonntagen, wenn Sie wissen, dass es nur ein einziges Bundesland gibt, das diese Regelung hat, und Sie in diesem Zusammenhang sagen, dass angeblich die Brandenburger nicht dümmer seien als wir, dann frage ich, warum das kein anderes Bundesland so regelt wie Brandenburg.
14 andere Bundesländer regeln es so, wie wir es wollen. Deswegen ist das die richtige Regelung. Also Tarifvertrag dort, wo ein Tarifvertrag hingehört, und ein Feiertagsgesetz dort, wo ein Feiertagsgesetz hingehört. Insofern können Sie von uns nicht erwarten, dass wir in die tarifvertraglichen Regelungen eingreifen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wem es hier um den schnöden Mammon geht, haben wir jetzt gerade gehört. Die Regierung will den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nicht zugestehen, dass sie für die Arbeit an Pfingstsonntag und Ostersonntag mehr Geld erhalten. Genau das ist eben hier begründet worden.
Es geht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darum, dass sie einen Ausgleich dafür bekommen, dass sie an diesen hohen Feiertagen nicht bei ihren Familien sind, wo sie sicherlich lieber wären. Das Osterfest wird am Ostersonntag gefeiert und das Pfingstfest am Pfingstsonntag, und der Montag ist ein zusätzlicher Tag. Aber die Arbeitnehmer würden lieber montags arbeiten gehen und sonntags zu Hause bleiben. Es würde auch helfen, dass vielleicht Arbeitgeber sagen, Okay, wenn ich mehr Zuschläge bezahlen muss, dann dürfen Arbeitnehmer an diesen Tagen bei der Familie bleiben, dann werde ich die Arbeit auf ein paar Beschäftigte reduzieren. Wenn das aber kein Geld kostet, werden die Beschäftigten gezwungen, an diesen Tagen zu arbeiten und der Familie fernzubleiben. Auch dass man an solchen Tagen mehr Zeit mit der Familie verbringt, wäre für die CDU auch kein schlechter Zug.
Eine Erklärung, was Aufgabe der Tarifvertragsparteien ist. Ich bin Gewerkschafterin, genau wie es der Kollege Linsler immer war. Es ist klar, dass wir regeln, wie hoch die Zuschläge - die Sonntags- und Feiertagszuschläge - sind.
Der Bundesgesetzgeber regelt in der Arbeitszeitordnung - das habe ich eben schon gesagt -, dass der erste und der zweite Weihnachtsfeiertag, der 01. Mai und der Tag der Deutschen Einheit Feiertage
Weihnachten als Feiertag ist deswegen vom Bundesgesetzgeber geregelt, weil er für alle gelten soll. Die Länder haben den Spielraum, kirchliche Feiertage gesondert zu regeln. Das Saarland hat diesen Spielraum in der Vergangenheit immer besonders ausgestaltet. Wir haben ja mehr Feiertage als andere Bundesländer. Warum wird hier differenziert zwischen Sonntag und Montag? Das ist überhaupt nicht verständlich. Sie wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihr Geld nicht zugestehen und versuchen, das mit der Tarifautonomie zu begründen. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie wirklich wollen, dass Menschen gleich behandelt werden, wenn sie am Montag oder Sonntag arbeiten, dann müssen Sie das Gesetz dementsprechend ändern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte leidet ein wenig unter dem Umstand, dass man sich nicht mit der Frage auseinandersetzt, was eigentlich Sinn und Zweck des Sonn- und Feiertagsgesetzes ist. Sinn und Zweck des Sonn- und Feiertagsgesetzes ist zu bestimmen, an welchen Tagen grundsätzlich Arbeitsruhe herrscht, an welchen Tagen bestimmte Veranstaltungen nicht durchgeführt werden können, an welchen Tagen die Durchführung bestimmter Veranstaltungen untersagt werden kann. Es geht also um die Regelung der Arbeitsruhe und es geht sicherlich auch um die Regelung der Frage eines Kulturgutes, das im Wesentlichen aus christlicher Tradition folgt. Das regelt dieses Gesetz.
Dieses Gesetz regelt überhaupt nichts in Zusammenhang mit der Frage der Entlohnung, nichts, was in den Bereich tarifvertraglicher Gestaltung fällt. Es geht ausschließlich um die Frage, an welchen Tagen in unserer Gesellschaft grundsätzlich Arbeitsruhe herrschen soll. Da ist die Regelung mit Blick auf die Frage, ob es sich um einen Sonntag oder einen Feiertag handelt, exakt gleich. Die Einschränkungen - der Grundsatz der Arbeitsruhe - gelten am Sonntag genauso wie an einem Feiertag. Deshalb ist nach dem Regelungsgegenstand des Gesetzes mit Blick auf Feiertage ein Regelungsbedürfnis überhaupt nur dann gegeben, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen. Fallen diese Tage auf einen Sonntag, brauchen diese Tage nicht noch einmal als Feiertag ausgewiesen zu werden. Lieber Herr Kollege