Peter Müller

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf regelt die Frage, wer für das Saarland Mitglied des Richterwahlausschusses der Bundesrepublik Deutschland sein soll, der an der Benennung der Richter und Generalanwälte auf europäischer Ebene beteiligt ist. Sachgerecht ist die Beteiligung des Justizministers. Dies sieht der Gesetzentwurf vor. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die Notwendigkeit entstanden ist, Menschen, die zur Sicherungsver
wahrung verurteilt worden sind, zu entlassen. Von diesen Menschen kann gleichwohl eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehen. Diese Menschen können gleichwohl in der Situation einer psychischen Störung sein. Um vor diesem Hintergrund sowohl mit Blick auf die betroffenen Personen als auch mit Blick auf den Schutz der Allgemeinheit eine Unterbringung zu ermöglichen, hat der Bundesgesetzgeber das Therapieunterbringungsgesetz erlassen. Es regelt die Unterbringung von Straftätern, deren Strafe abgelaufen ist, die aber aufgrund einer psychischen Störung eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen.
Das Therapieunterbringungsgesetz ist gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Therapieunterbringung. Es sind wesentliche Rahmenbedingungen, was den Vollzug der Unterbringung betrifft, bereits im Gesetz des Bundes enthalten. So schreibt das Gesetz des Bundes vor, dass die Unterbringung nur in geschlossenen Einrichtungen mit medizinisch-therapeutischer Ausrichtung erfolgen darf. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass im Vordergrund die angemessene Behandlung des Einzelfalles stehen muss, dass individuelle Behandlungspläne zu erstellen sind und dass das Ziel eine möglichst kurze Unterbringung des jeweils Betroffenen ist. Es muss sich um eine therapeutische oder therapeutisch orientierte Unterbringung handeln. Es darf nicht nur um eine bloße Verwahrung gehen.
Darüber hinaus überlässt das Gesetz aber die Umsetzung und den Vollzug der Sicherungsunterbringung der Regelung durch den Landesgesetzgeber. Das jetzt vorliegende Gesetz enthält diese Regelungen, es regelt den Vollzug der Sicherheitsunterbringung, soweit dies durch das Therapieunterbringungsgesetz nicht verbindlich vorgegeben ist. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass die Therapieunterbringung sich in einer sachlichen Nähe zum Maßregelvollzug befindet. Deshalb wird im vorliegenden Entwurf weitgehend auf das saarländische Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt Bezug genommen. Das gilt insbesondere für Regelungen der Gesundheitshilfe, des Maßes des Freiheitsentzuges, der Lockerungen im Rahmen des Freiheitsentzuges, der Rechte des Untergebrachten sowie deren Einschränkungen, des Geldes des Untergebrachten, des Datenschutzes und der Akteneinsicht.
Der Bundesgesetzgeber lässt offen, in welchen Einrichtungen konkret die Unterbringung zu erfolgen hat. Für das Saarland müssen wir davon ausgehen, dass die Zahl der Fälle, die bis zum Jahr 2020 eintreten können, mit maximal neun Personen relativ überschaubar ist. Das spricht dafür, keine eigene saarländische Einrichtung zu schaffen, sondern im Wege des kooperativen Föderalismus eine länder
übergreifende Regelung zu etablieren. Wir arbeiten zurzeit gemeinsam mit anderen Bundesländern an einer derartigen länderübergreifenden Kooperation, diese Gespräche sind auf einem guten Weg. Sollten sie gleichwohl scheitern und es nicht möglich sein, eine länderübergreifende Lösung zu finden, kann nach dem Gesetzentwurf die Therapie auch in einer Einrichtung des Maßregelvollzuges vorgenommen werden. Das ist im Saarland die Klinik für Forensik in Merzig. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine Regelung vieler Einzelfragen des Vollzuges, orientiert am Maßregelvollzug, was sicherlich sachgerecht ist.
Hinsichtlich der Kosten, die auf uns zukommen, ist eine Prognose schwierig. Wenn wir vom Pflegesatz im saarländischen Maßregelvollzug ausgehen, der zurzeit bei 269 Euro pro Tag liegt, wäre ab dem Jahr 2011 mit jährlichen Kosten in einer Größenordnung von 45.000 Euro zu rechnen, die auf circa 900.000 Euro ab dem Jahr 2020 steigen würden.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Notwendigkeit der Regelung des Vollzuges der Sicherungsunterbringung bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es begrüßt, dass sich der Fraktionsvorsitzende der LINKEN zu Wort gemeldet hat, weil ich davon ausgegangen bin, er würde zunächst einmal etwas aus der Welt schaffen. Ich bin davon ausgegangen, er würde seinen anlässlich des Beitrags der Kollegin Rink getätigten Zwischenruf aus der Welt schaffen. Er hat dazwischengerufen, sie habe nichts im Hirn. Es wäre, Herr Lafontaine, an Ihnen gewesen, diesen Zwischenruf zu bedauern und zurückzunehmen. Das darf nicht die Art der Auseinandersetzung in diesem Hause sein.
Ich möchte eine zweite Bemerkung machen, zur Sache. Alle in diesem Hause sind der Auffassung, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern eine schreckliche Angelegenheit ist. Wir alle sind der Auffassung, dass man sich mit diesem Thema in politischer Verantwortung zu beschäftigen hat. Es ist aber immer auch die Frage zu stellen, in welcher Form man sich politisch mit dem Thema befasst. Und dabei, Herr Kollege Lafontaine, stellt sich dann schon die Frage, weshalb man sich ausschließlich mit einer Institution, mit der katholischen Kirche, beschäftigt,
und dies ausschließlich mit Blick auf die Entschädigungsregelungen.
Zum letzten Aspekt will ich einfach nur bemerken ich bin sicher, dass dies nicht streitig ist -, dass eine Verengung der Debatte auf eine Entschädigungsregelung völlig unangemessen ist. Das, was den Kindern angetan worden ist, kann durch kein Geld der
Welt wiedergutgemacht werden, deshalb dürfen wir auch nicht nur über Entschädigungen reden!
Alleine aus diesem Grund ist eine Begrenzung der Debatte auf die Entschädigungsregelung falsch. Es geht auch nicht an, es nur mit Blick auf eine Institution, nämlich die katholische Kirche, zu machen. Wenn wir über politische Verantwortung reden, dann müssen wir über Gesamtverantwortung reden. Wir müssen uns fragen, wie wir die Kinder schützen können und ob die vorhandenen Regelungen ausreichend sind.
Das sind die Themen des runden Tisches - ich brauche das nicht zu wiederholen -, die Frage der Prävention, die Frage der Interaktion und auch die Frage, ob unser Recht ausreichend ist. Ich glaube, wir sind mittlerweile bei einem Konsens angekommen, dass die rechtlichen Regelungen, insbesondere die Verjährungsregelungen, nicht ausreichend sind und deshalb Änderungen notwendig sind.
Wenn das so ist, dann reden wir bei der Frage der Entschädigung, die jetzt thematisiert wird, über etwas, wozu es keine Rechtspflicht gibt. Das will ich noch einmal ausdrücklich sagen. Wenn man sich bei der Kirche mit der Frage beschäftigt, dann tut man dies über das hinaus, wozu man rechtlich verpflichtet ist. Die rechtlichen Verpflichtungen haben wir definiert. Die Kirche sagt mit Blick auf die Missbrauchsfälle, wir beschäftigen uns nicht nur mit dem, wozu wir nach Recht und Gesetz verpflichtet sind, sondern wir stellen uns diesem Thema, wir gehen darüber hinaus, wir setzen uns mit den Opfern auseinander und sind bereit, Entschädigungen zu leisten. Das ist mehr als das, was getan werden muss. Das verdient Respekt und Anerkennung und verdient nicht, an den Pranger gestellt zu werden.
In der Debatte sind die Odenwaldschule und andere Bereiche angesprochen worden, in denen es zu Missbrauch kam. Der Hinweis, dass es Missbrauch auch in Kinderheimen der DDR gegeben hat, hat bei Ihnen eine ausgesprochen emotionale Reaktion ausgelöst, Herr Kollege Lafontaine, bis hin zu dem Ausspruch, den Sie in Richtung der Kollegin Rink gemacht haben. Das hat wahrscheinlich weniger damit zu tun, dass zu Recht darauf hingewiesen wurde, dass dieses Thema in einen größeren Zusammenhang gestellt werden muss, sondern es hat damit zu tun, dass immer, wenn auf die Tradition der DDR und die Tradition der Parteien, die die DDR ausgemacht haben, die Tradition der SED und der PDS, verwiesen wird, Sie sich angesprochen fühlen, weil Sie in der historischen Tradition dieser Parteien stehen.
Das ist die Wahrheit, und das ist der Grund für Ihre Erregung. Deshalb haben Sie reagiert, wie Sie vorhin reagiert haben.
Darauf kann keine Rücksicht genommen werden. Wenn über Kindesmissbrauch zu reden ist, ist an allen Punkten darüber zu reden, auch an diesen Punkten, egal wie sehr Sie sich vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Geschichte darüber aufregen. Diese Geschichte sollten Sie aufarbeiten, sehr geehrter Herr Lafontaine. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regierungserklärung findet statt vor dem Hintergrund der schrecklichen Ereignisse, die die Menschen in Japan in den vergangenen knapp zwei Wochen heimgesucht haben.
Wir haben ein verheerendes Erdbeben und zahlreiche Nachbeben erlebt. Wir haben eine gewaltige Flutwelle erlebt, die mit ungeheurer Zerstörungskraft über die Küstenregionen im Nordosten Japans hinweggegangen ist. Wir haben die Havarie eines Atomkraftwerkes, des Atomkraftwerkes in Fukushima. All dies stellt eine Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes dar. Wir haben viele Tausend Tote zu beklagen. Die genaue Zahl wird sicherlich erst in einigen Wochen feststehen. Nach wie vor werden Tausende von Menschen vermisst. Etwa eine halbe Million Menschen haben alles, ihr Zuhause, ihr Hab und Gut, verloren. Sie leben in Notunterkünften ohne Strom, ohne Wasser bei Eiseskälte. Viele sind nach wie vor unzureichend versorgt. Ganze Land
striche sind vollkommen verwüstet. Das gilt insbesondere für die Region Miyagi und die Stadt Sendai, zu der es auch aus dem Saarland heraus viele Kontakte gibt. Wir haben Sorgen um radioaktive Verseuchungen von Nahrungsmitteln und Wasser.
Alles in allem eine Situation der Not und des Leides, die wir eigentlich aus der Ferne nur erahnen können. Deshalb gehört natürlich auch in einer solchen Regierungserklärung der erste Gedanke den Menschen, die so schwer geprüft worden sind und geprüft werden. Wir stehen in Gedanken und Gefühlen bei diesen Menschen. Wir trauern um die Toten und stehen an der Seite derjenigen, die durch den Tsunami ihre Heimat verloren haben oder die auf der Flucht vor den radioaktiven Strahlen sind.
Niemand von uns weiß, welche Konsequenzen die Havarie des Atomkraftwerkes in Fukushima bereits mit sich gebracht hat. Niemand von uns weiß, was sie noch mit sich bringen wird. Fest steht, es ist in hohem Maße Radioaktivität ausgetreten. Fest steht, dass Meldungen über radioaktive Verseuchungen in Nahrungsmitteln und Grundwasser besorgt machen. Wir sehen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, unter Inkaufnahme von Gefahren für ihre Gesundheit und für ihr Leben den Versuch zu unternehmen, die Katastrophe einzudämmen und die Kontrolle über das Kernkraftwerk zurückzugewinnen. Diesen Menschen wünschen wir, dass sie Erfolg haben. Ihre Arbeit erfährt unsere Hochachtung und unsere besondere Anerkennung.
Viele haben in diesen Tagen ihre Solidarität mit Japan in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck gebracht. Dazu zählt beispielsweise der ökumenische Bitt- und Mahngottesdienst, der von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen am vergangenen Freitag durchgeführt worden ist. Kirchenrat Hofmann hat mir gerade eben gesagt, dass bei der Kollekte ein Betrag von 2.211 Euro zusammengekommen ist. Ich glaube, dass dies ein Zeichen der Solidarität ist, wie wir es in dieser Zeit brauchen. Ich möchte mich deshalb auch ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Viele Menschen waren bereit, an anderer Stelle Spenden zur Verfügung zu stellen. Auch im Saarland gab es Menschen, die bereit waren, nach Japan zu gehen und dort zu helfen. Die zehn Angehörigen des THW in Nohfelden und in Freisen, die in Japan waren, haben eines der gebotenen Zeichen der Solidarität, der Hilfe und der Unterstützung gesetzt.
Wir haben besondere Beziehungen in die Region Miyagi und in die Region Sendai auf zivilgesellschaftlicher Ebene, auf schulischer Ebene, auf wissenschaftlicher Ebene. Am vergangenen Donnerstag war der japanische Generalkonsul im Saarland zu Besuch. Wir haben unsere Bereitschaft zu helfen zum Ausdruck gebracht und mit ihm vereinbart, dass wir prüfen wollen, ob es besondere Projekte gibt, die
im Zuge des Wiederaufbaus von saarländischer Seite in Angriff genommen werden können. All dies geschieht, weil wir die Menschen nach dieser Katastrophe nicht alleine lassen wollen. Meine Bitte an die Saarländerinnen und Saarländer, an uns alle ist: Lassen Sie uns weitere Zeichen der Solidarität und der Anteilnahme setzen im Interesse der Menschen in Japan, die Solidarität und Anteilnahme verdient haben.
Die Havarie des Kernkraftwerkes in Fukushima wirft neue Fragen auf. Sicherlich ist es so, dass sie für uns in Deutschland keine akute Gefährdung beinhaltet. Die Entfernung von 9.000 Kilometern schützt uns vor der radioaktiven Strahlung, die dort austritt. Dennoch ist diese Havarie, ist dieser GAU eine Zäsur. Sie ist eine Zäsur, weil das für unmöglich Gehaltene eingetreten ist. Sie ist eine Zäsur, weil wir erfahren mussten, dass auch in einem Hochtechnologieland das so genannte Restrisiko nicht nur eine statistische Größe ist, die mit Wahrscheinlichkeiten von 10-6 gerechnet wird, sondern eine Realität sein kann.
Mit dieser Havarie stellt sich die Diskussion um die friedliche Nutzung der Kernenergie in zweifacher Hinsicht in einer neuen Dimension. Erstens. Es sind Ereignisse eingetreten, deren Eintritt nach Auskunft der Experten als absolut unwahrscheinlich, als nahezu ausgeschlossen galt. Die Natur hat unsere Erwartungen widerlegt. Zweitens. Angesichts der Hilflosigkeit im Umgang mit der Katastrophe im Atomkraftwerk steht fest: Auch einem Hochtechnologieland gelingt es nicht, die Auswirkungen einer atomaren Katastrophe in den Griff zu bekommen und die Kontrolle über einen beschädigten Reaktor schnell zurückzugewinnen.
Wenn das scheinbar Unmögliche möglich, das absolut Unwahrscheinliche Realität wird und wenn auch in einem Hochtechnologieland wie Japan die Folgen eingetretener Risiken sich als unbeherrschbar erweisen, dann ändert sich die Lage grundlegend. Deshalb ist vor dem Hintergrund dieser Ereignisse eine Neubestimmung der Position notwendig. Es geht nicht um die Frage, ob wir an bestehenden Konzepten festhalten können. Es geht auch nicht um die Frage, ob wir zu früheren Konzepten zurückkehren können. Die Frage, ob das rot-grüne Ausstiegsszenario oder die Laufzeitverlängerung mehr oder weniger richtig waren, springt zu kurz. Es geht um die grundsätzliche Frage: Ist Kernenergie noch verantwortbar, wenn ja, unter welchen Bedingungen und für welchen Zeitraum? Das ist die grundsätzlich neue Diskussion, die wir in der Bundesrepublik Deutschland zu führen haben.
Dabei gibt es zwei Ausgangspositionen, über die, wenn ich es richtig sehe, in der Bundesrepublik zumindest weitgehend Konsens besteht. Diese Ausgangspositionen sind, erstens: Ein sofortiger Aus
stieg, die sofortige Abschaltung aller Kernkraftwerke ist nicht möglich. Wer Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland aufrecht erhalten will, wer Wachstum und Wohlstand erhalten will, wer nicht Arbeitsplätze kurzfristig in sehr großen Kategorien in Frage stellen will, weiß, dass wir auf dem Weg ins solare Zeitalter einen Übergang brauchen. Deshalb fordert auch von den ernst zu nehmenden politischen Kräften keine die sofortige Abschaltung aller Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland.
Konsens besteht zum Zweiten aber auch in der Bundesrepublik Deutschland, dass wir Energieversorgung nicht dauerhaft mit Kernenergie darstellen wollen. Atomenergie ist Brückentechnologie, auch das war und ist Konsens in der atompolitischen Debatte unseres Landes. Der Streit, den wir geführt haben, ging um die Frage, wie lange wir diese Brücke noch brauchen, wie lange wir auf diese Energieform noch zurückgreifen können und wie schnell wir den Ausstieg aus der Kernenergie umsetzen beziehungsweise darstellen können. Dieser Streit nicht über die Frage des Ob, sondern über die Frage der Dauer der friedlichen Nutzung der Kernenergie war ein Streit, der zurecht intensiv geführt worden ist, in jüngerer Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland, soweit über das damalige rot-grüne Ausstiegsszenario hinausgegangen worden ist.
Die saarländische Landesregierung hat die Laufzeitverlängerung abgelehnt. Wir haben die Notwendigkeit unter energiepolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht gesehen und haben deshalb auch im Bundesrat konsequent gegen die Laufzeitverlängerung votiert.
Mit der Position, dass wir abhängig von einer Übergangsphase dauerhaft auf die friedliche Nutzung der Kernenergie zur Energieversorgung verzichten wollen, ist die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kontext in einer Sonderstellung. Die internationalen Tendenzen gehen und gingen in eine andere Richtung. Viele Länder dieser Welt gehen, wenn es um die Darstellung der dort notwendigen Energieversorgung geht, unverändert von der dauerhaften Nutzung der Kernenergie aus. Viele Länder dieser Welt wollen zusätzliche Potenziale erschließen und neue Kernkraftwerke bauen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, dass wir die Debatte in der Bundesrepublik Deutschland natürlich auch unter Einbeziehung der Tatsache führen müssen, dass die friedliche Nutzung der Kernenergie eine Frage ist, die sich immer auch im internationalen, im europäischen und bei uns auch im binationalen Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich stellt. Die saarländische Landesregierung glaubt, dass vor dem Hintergrund
der Ereignisse in Japan zwei Wege, zwei Ziele unser Handeln bestimmen sollten. Erstens. Nachdem wir erfahren haben, dass auch in einem Hochtechnologieland der GAU möglich ist, muss unser Ziel der schnellstmögliche Ausstieg aus der Atomenergie sein. Wir müssen die Brücke in das solare Zeitalter schneller bauen, als wir uns dies in der Vergangenheit vorgenommen haben, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Zweitens. Soweit für eine Übergangszeit, die möglichst kurz bemessen sein muss, der Einsatz der Atomenergie unverzichtbar ist, müssen wir die damit verbundenen Risiken neu bewerten und maximale Sicherheit auf der Basis einer Neubewertung dieser Risiken erreichen.
Deshalb will ich zu beiden Punkten einige Anmerkungen aus Sicht der Landesregierung machen, erstens zur Frage der maximalen Sicherheit. Die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland hat sich vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan nicht geändert. Wir brauchen nicht mit Erdbeben in vergleichbarer Größenordnung zu rechnen. Wir brauchen auch nicht mit einem Tsunami, wie er in Japan stattgefunden hat, zu rechnen. Was sich aber verändert hat, ist, dass wir mit Blick auf andere Risiken, die es bei uns gibt, davon ausgehen müssen, dass eine reale Eintrittswahrscheinlichkeit gegeben ist. Deshalb muss diese Eintrittswahrscheinlichkeit stärker gewichtet werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Der Flugzeugabsturz kann geschehen. Seit Japan wissen wir: Was geschehen kann, geschieht auch. Da ist die Frage der Terroranschläge. Es stellen sich neue Fragen etwa mit Blick darauf, wie wir damit umgehen, wenn infolge dieser Ereignisse langfristige Stromausfälle eintreten. Wie gehen wir um mit der Frage der Notstromversorgung? Wie sind unsere Kühlkreisläufe ausgestaltet? Und vieles andere mehr.
Dabei geht es eben nicht nur um Gefahrenabwehr, sondern auch um Gefahrenvorsorge, weil die Folgen einer Havarie eines Kernkraftwerkes so gravierend sind, wie sie eben sind. Es muss darum gehen, bereits die Entstehung einer konkreten Gefahr zu verhindern. Unter diesem Gesichtspunkt sind unsere Strukturen noch einmal zu überdenken und die Sicherungsanforderungen neu zu definieren.
Ich will dazu eine persönliche Anmerkung machen. Gestern hat die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die sich genau mit diesen Fragen beschäftigen wird. Diese Kommission steht unter der Führung des früheren Bundesumweltministers und früheren Landesvorsitzenden der saarländischen CDU, Klaus Töpfer. Nicht nur die Person Klaus Töpfer, der von der Notwendigkeit des Ausstiegs aus der Kernenergie seit vielen Jahren überzeugt ist und dafür gearbeitet hat, sondern auch die Zusammensetzung der Kommission im Übrigen - etwa mit Blick auf die Wissenschaftler aus der Umweltforschung,
die dort vertreten sind - bis hin zu der Tatsache, dass auch der Vorsitzende der IG BCE oder der frühere Hamburger Bürgermeister Klaus von Dohnanyi dieser Kommission angehören, scheinen mir Gewähr dafür zu sein, dass dies eine Kommission ist, die sich in aller Ernsthaftigkeit und in aller Unabhängigkeit diesen Fragen stellen wird. Deshalb ist dies nicht ein Manöver, um Zeit zu gewinnen, sondern es ist die ernsthafte Bemühung, um auf die neu gestellte Herausforderung eine angemessene Antwort zu finden. Ich begrüße dieses. Ich finde, das hat unsere Unterstützung verdient, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zweitens. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan und vor dem Hintergrund der sich neu stellenden Fragen, wie maximale Sicherheit dargestellt werden kann, hat die Bundesregierung zusammen mit denjenigen Ländern, in denen sich Kernkraftwerke befinden, beschlossen, sieben Atomkraftwerke älterer Bauart zunächst einmal für ein Moratorium von drei Monaten vom Netz zu nehmen. Kernkraftwerke älterer Bauart sind hinsichtlich ihrer Störanfälligkeit nicht nur wegen ihres Alters, sondern auch wegen der Bauart, in der sie errichtet worden sind, kritischer zu bewerten, als dies bei Kernkraftwerken neuerer Bauart der Fall ist.
Lieber Herr Kollege Maas, wenn Sie in dem Zusammenhang sagen, die Nachrüstung sei verhindert worden, dann will ich Ihnen sagen, dass der Sicherheitsstandard, der für Atomkraftwerke in Deutschland gilt, im Vergleich dazu erhöht worden ist, was Bestand bei Rot-Grün war, zumal Rot-Grün sich beim Ausstiegsvertrag mit der Energiewirtschaft ausdrücklich verpflichtet hat, die Sicherheitsanforderungen nicht zu erhöhen.
Deshalb ist heute wirklich nicht der Tag, selbstgerechte Diskussionen mit Blick auf die Vergangenheit zu führen. Das wird der Situation überhaupt nicht gerecht.
Sehr geehrter Herr Kollege Maas, ich halte es für gut und richtig, dass diese sieben Atomkraftwerke auf der Basis einer Weisung nach § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes vom Netz genommen worden sind und dass wir in einer Situation sind, die eben weit über die Szenarien der Vergangenheit hinausgeht.
Das dokumentiert doch der Umstand, lieber Herr Kollege Jost, dass auch nach dem rot-grünen Kon
zept sechs dieser Meiler weiter am Netz wären. Wenn sechs dieser Meiler abgeschaltet werden, die auch nach Ihrem Konzept nicht hätten abgeschaltet werden dürfen, dann ist das gut und richtig. Das zeigt, dass wir vor neuen Aufgaben und Herausforderungen stehen.
Die Abschaltung dieser sieben Kernkraftwerke vor dem Hintergrund der notwendigen Neubewertung der Sicherheitsfragen ist energiepolitisch unproblematisch. Sie tragen zur Stromerzeugung mit einer Quote von etwa sieben Prozent bei. Das ist in etwa das, was die Bundesrepublik Deutschland exportiert. Im Übrigen verfügen wir über hinreichende Reservekapazitäten, um dies auszugleichen.
Ich komme zu Ihren Zwischenrufen, Herr Kollege Jost. - Es ist gegenwärtig ein Moratorium für die Dauer von drei Monaten mit Blick auf diese Atomkraftwerke festgesetzt.
Die saarländische Landesregierung geht davon aus und erwartet, dass auch nach Ablauf dieser drei Monate diese sieben Kernkraftwerke nicht mehr ans Netz gehen, sondern dass sie dauerhaft abgeschaltet bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus ist am Ende dieser Überlegensfrist, die wir uns einräumen und deren Einräumung vor dem Hintergrund der Fragen, die wir uns stellen, richtig ist, auf der Basis neu bestimmter Sicherheitsanforderungen eine Überprüfung der verbleibenden Kernkraftwerke durchzuführen. Dabei muss der Grundsatz gelten: Vorrang für die Sicherheit. Wenn diese nicht gewährleistet werden kann, ist abzuschalten. Ansonsten ist der schnellstmögliche Ausstieg aus der Kernenergie in dieser Zeit voranzutreiben.
Wahr und richtig ist, dass mit dem Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie die internationale Dimension dieser Frage nicht erledigt ist. Wir haben zurzeit weltweit rund 440 Kernkraftwerke. Viele Staaten planen den massiven Ausbau ihrer Atomkraftwerke. China will 50 neue Meiler errichten, die Vereinigten Staaten neun, Russland 14. Der Anteil der Kernenergie an der weltweiten Energieversorgung liegt bei 14 Prozent, und auch nach und trotz Japan - wir können ja die Augen davor nicht verschließen - ist die friedliche Nutzung der Kernenergie bei vielen Ländern grundsätzlich nicht infrage gestellt. Es ist sicherlich positiv, dass an der einen oder anderen
Stelle Nachdenklichkeit und die Bereitschaft zu grundsätzlichen Diskussionen entstehen. Es ist sicherlich gut und richtig, dass die Vereinigten Staaten und Frankreich sagen: Wir müssen über die Sicherheit noch einmal sprechen. Dies ist eine Chance, die ergriffen werden muss. Und es gibt ein wenig Hoffnung, wenn auch in China gesagt wird: Wir wollen die Pläne für den Ausbau unserer Kernenergie vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan jetzt einmal aussetzen und über die Sicherheitsfrage noch einmal neu diskutieren.
Ich denke, uns, der Bundesrepublik Deutschland, kommt in dieser Situation eine doppelte Aufgabe zu. Auf der einen Seite bin ich der Meinung, dass es gut wäre, wenn es uns gelänge, den Nachweis zu führen, dass ein Hochtechnologieland, ein hoch industrialisiertes Land auch unter Verzicht auf die Kernenergie eine nachhaltige, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung darstellen kann. Unsere zweite Aufgabe besteht darin, dass wir für die Übergangszeit maximale Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke nicht nur in Deutschland, sondern auch auf bilateraler, europäischer und internationaler Ebene einfordern. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass sich die G 20 - also die Organisation der führenden Industrienationen dieser Welt - auf der Basis einer gemeinsamen deutsch-französischen Initiative mit den Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke beschäftigen wird. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der deutsche Energiekommissar Günther Oettinger die Sicherheit von Kernkraftwerken zum Gegenstand von Beratungen und Entscheidungen auf europäischer Ebene machen möchte. Ich meine, dass es gut und richtig ist, dass er das Ziel verfolgt, sich auf europäische Sicherheitsstandards festzulegen und auf dieser Grundlage Stresstests für alle Kernkraftwerke in Europa durchzuführen. Diese Debatte ist alles andere als am Ziel. Wenn wir uns etwa anschauen, was Großbritannien bereits jetzt an Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise geltend macht, dann liegt meines Erachtens unsere Aufgabe darin, diese Initiativen zu unterstützen und ihnen zum Durchbruch zu verhelfen.
Für uns in Deutschland und gerade für uns hier im Saarland ist natürlich die Situation in Frankreich von ganz besonderer Bedeutung. Kein anderer Staat auf der Welt - mir ist jedenfalls kein anderer bekannt hat seine Energieversorgung so sehr mit der Kernenergie verknüpft wie Frankreich. 80 Prozent des französischen Stroms werden in den 58 Kernkraftwerken erzeugt, die in Frankreich am Netz sind. Eines davon ist Cattenom, ein Thema, das die saarländische Landespolitik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder beschäftigt hat. Bereits im Jahr 1976 hat sich beispielsweise der damalige saarländische Ministerpräsident Franz-Josef Röder an den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt gewandt und um Unterstützung für das Ziel
gebeten, die Zusammenballung von vier Blöcken in Cattenom zu verhindern. Die sozialdemokratische Landesregierung unter Ministerpräsident Lafontaine und Umweltminister Leinen hat politisch und juristisch versucht, Einfluss auf die Entwicklung in Cattenom zu nehmen. Bei der Neugenehmigung für dieses Kernkraftwerk hat die saarländische Landesregierung, vertreten durch den damaligen Umweltminister Stefan Mörsdorf, interveniert und zumindest bei der Ableitung von Abwässern in die Mosel Veränderungen erreicht. Übrigens, Herr Kollege Maas: Die damalige Bundesregierung hat, obwohl wir sie herzlich darum gebeten hatten, keine Stellungnahme in dieser Angelegenheit abgegeben, und es war die rot-grüne Bundesregierung, die damals gefordert war.
Wir sind auch jetzt intensiv darum bemüht, die Sicherheit des Kernkraftwerks Cattenom immer und immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Simone Peter ist im Gespräch mit den Verantwortlichen in Cattenom. Sie hat sich mit ihnen getroffen. Weitere Gespräche sind vereinbart. Sie waren bereits vereinbart, bevor die Ereignisse in Japan eingetreten sind. Dieses Thema bewegt die Landespolitik zu Recht, weil es natürlich die Menschen bewegt, weil die Menschen sich Sorgen machen. Wahr ist allerdings auch, dass wir mit Blick auf die Situation in Cattenom keine Entscheidungsbefugnisse haben. Wir sind in der Europäischen Union noch nicht so weit, dass grenzüberschreitend Nachbarrechte verbindlich geltend gemacht werden können. Wahr ist vielmehr, dass die Entscheidung über den Betrieb dieses Kernkraftwerks in der Souveränität unseres französischen Nachbarn liegt. Das Kraftwerk ist 25 Jahre alt. In dieser Zeit hat es 750 meldepflichtige Ereignisse gegeben. Nach dem, was wir wissen, ist eine Laufzeit von weiteren 40 Jahren geplant. Deshalb sind wir der Ansicht, dass auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse über Cattenom noch einmal grundsätzlich diskutiert werden muss. Auch in dieser Diskussion wird es die Maxime der saarländischen Landesregierung sein, die schnellstmögliche Abschaltung auch dieses Kraftwerks anzustreben und dazu beizutragen, dass bis zum Zeitpunkt der Abschaltung optimale Sicherheit gewährleistet wird. Sicherheitschecks, wie sie für deutsche Kernkraftwerke stattfinden, fordern wir auch mit Blick auf die Kernkraftwerke auf der anderen Seite der Grenze und damit auch mit Blick auf Cattenom.
Ich habe vor diesem Hintergrund den französischen Staatspräsidenten angeschrieben, ihm unsere Position dargelegt und den Dialog in dieser Angelegenheit angeregt. Gleichzeitig habe ich die Bundeskanzlerin gebeten, diese Sache zum Thema des nächsten deutsch-französischen Gipfels zu machen. Und schließlich habe ich den derzeitigen Präsidenten des Saar-Lor-Lux-Gipfels, den Kollegen Masseret aus Lothringen, gebeten, einen Sondergipfel mit dem
Ziel einzuberufen, eine gemeinsame Position zu formulieren, wie wir sie in unserer Region vertreten sollten, und anschließend gegenüber der französischen Regierung durchzusetzen - zumindest den Versuch der Durchsetzung zu unternehmen. Ich denke, dass dieses Engagement ebenfalls eine notwendige, richtige und angemessene Konsequenz aus den Ereignissen ist, die wir in diesen Tagen gemeinsam erleben müssen. Und sicherlich helfen alle Initiativen, die mit Blick auf das Thema Cattenom flankierend stattfinden. Ich nenne beispielhaft die Unterschriftensammlungen, die zurzeit in saarländischen Gemeinden stattfinden, und die Thematisierung der Sicherheitslage im Kernkraftwerk Cattenom im Interregionalen Parlamentarierrat, der sich auch schon in der Vergangenheit damit beschäftigt hat.
Neben der Sicherheitsfrage ist der schnellstmögliche Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie miteinander zu diskutieren. Atomenergie deckt zurzeit 23 Prozent der Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland. Natürlich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang diese Lücke gedeckt werden kann und gedeckt werden muss, wenn wir in Zukunft auf die Atomenergie verzichten wollen. Die Antwort der Landesregierung in diesem Zusammenhang ist klar. Wir setzen auf einen beschleunigten Ausbau der regenerativen Energien und wir setzen auf Energieeffizienz. Ich glaube, die Redlichkeit gebietet zu sagen, dass wir bei der Frage, wie wir das substituieren, was an Stromerzeugung künftig wegfällt, wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet werden, nicht auf fossile Energieträger setzen. Deren Anteil an der Stromproduktion liegt gegenwärtig deutlich über 50 Prozent. Die fossilen Energieträger werden in den nächsten Jahren noch in erheblichem Umfang allein aufgrund dieses Anteils zur Energieversorgung beitragen. Deshalb glauben wir nicht, dass es richtig wäre, jetzt auch noch darüber hinausgehend wegfallende Kapazitäten von Atomkraftwerken durch einen Zubau bei den fossilen Energieträgern auszugleichen.
Lieber Herr Kollege Maas, das ist die Position der saarländischen Landesregierung. - Es macht überhaupt keinen Sinn, ein Problem, das die Menschheit betrifft, nämlich das Problem der Risiken, die mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie verbunden sind, lösen zu wollen, indem wir ein anderes Menschheitsproblem, nämlich die Frage der Klimakatastrophe, verschärfen. Deshalb sind fossile Energieträger kein Ausweg, um die Stromlücke zu decken, die entsteht, wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet werden.
Ohne Zweifel, lieber Kollege Maas. - Das hat eine Konsequenz für die Situation bei uns im Saarland. Diese will ich beschreiben. Wenn wir wissen, dass wir weiter fossile Energieträger brauchen mit Blick auf den Anteil, der jetzt bereits über die fossilen Energieträger dargestellt wird und den wir nur schrittweise vermindern werden, dann werden wir auch weiter Kraftwerke auf fossiler Basis brauchen. Dann stellt sich natürlich die Frage, ob wir nicht auch bei der Gestaltung dieser Kraftwerke unter CO2-Gesichtspunkten Fortschritte erreichen können. Das Erreichen dieser Fortschritte heißt beispielsweise - Herr Kollege Maas, um auf Ihren Zwischenruf zurückzukommen -, dass wir nachdenken müssen über die Erhöhung der Wirkungsgrade und die Verminderung des CO2-Ausstoßes der Kraftwerke. Das heißt, dass natürlich die Frage zu prüfen ist, ob Gaskraftwerke eine vernünftige Lösung sind und ob Gasturbinen mit traditionellen Kohlekraftwerken verbunden werden können. Das sind eben auch Fragen, die sich mit Blick auf die saarländischen Kraftwerke stellen. Wir setzen auf die Zukunft der saarländischen Kraftwerke. Wir wollen sie effizienter und umweltverträglicher machen. In diesem Sinne führen wir den Dialog über die Zukunft der saarländischen Kraftwerkslandschaft.
An der einen oder anderen Stelle höre ich es im Lande und ich glaube, dass wir auch hier offen miteinander reden sollten. Diese Ereignisse führen aus Sicht der saarländischen Landesregierung nicht dazu, das Steinkohlefinanzierungsgesetz noch einmal infrage zu stellen. Das sozialverträgliche Auslaufen des Steinkohlebergbaus im Saarland wird weiter verfolgt. Es war richtig. Es war im Übrigen primär ökonomisch und nicht ökologisch begründet. Dieser Weg wird weitergegangen. Meine feste Überzeugung ist: Wer jetzt so tut, als ob es vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan eine Renaissance des Steinkohlebergbaus im Saarland geben könnte, der macht den Menschen Hoffnungen, die nicht realistisch sind. Das sollten wir gemeinsam nicht tun.
Stattdessen ist es unsere Aufgabe, den Weg in das solare Zeitalter darzustellen und konsequent umzusetzen. Dieser Weg wird kein einfacher Weg. Es wird ein unbequemer Weg. Um etwas über die Größe der Herausforderung zu sagen, vor der wir stehen, will ich darauf hinweisen, dass die sieben Atomkraftwerke, die jetzt abgeschaltet sind und bei denen wir davon ausgehen, dass sie abgeschaltet bleiben, etwa 40 Milliarden Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugen. Das entspricht demjenigen, was die rund 22.000 Windkrafträder, die wir zurzeit in
Deutschland haben, ebenfalls erzeugen. Alle Windkraftanlagen, die wir in Deutschland haben, tragen in gleichem Umfang, nämlich zu sieben Prozent, zur Stromerzeugung in Deutschland bei, genauso wie es die sieben Meiler getan haben, die jetzt abgeschaltet sind und abgeschaltet bleiben sollen.
Wenn wir den Weg in das solare Zeitalter gehen, brauchen wir also eine Vervielfachung der Erzeugungskapazität. Wir brauchen Netze, die in der Lage sind, eine verlässliche Energieversorgung darzustellen. Da wir in diesem Zusammenhang von den Standorten dieser Anlagen her auf durchaus unterschiedliche Dinge zurückgreifen müssen, brauchen wir einen massiven Ausbau der Übertragungskapazitäten für elektrische Energie. Wir müssen die Netzwerke ausbauen. Es gibt Untersuchungen, die besagen, verlässliche Energieversorgung auf der Basis regenerativer Energien erfordert eine Vervierfachung der Netzinfrastruktur im Vergleich zur Situation, die wir heute haben. Wir werden darüber hinaus über die Frage der Speicherung und der Einrichtung von Anlagen zur Speicherung von Energie reden müssen. Wir stehen also vor der Aufgabe und Herausforderung, neue Standorte, neue Pumpspeicherwerke und die Netzinfrastruktur massiver und zügiger auszubauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn dies langfristig ein kostensparender Weg sein wird, insbesondere wenn man eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung macht, so wird es doch kurzfristig mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Den Weg ins solare Zeitalter gibt es kurzfristig nicht umsonst. Die Kosteneinsparungen werden erst langfristig zu erreichen sein. Ich will in diesem Zusammenhang nur einmal darauf hinweisen, dass bereits jetzt die Großhandelspreise für elektrische Energie um 20 Prozent gestiegen sind, was sich bei den Verbrauchern in einer Quote von etwa sieben Prozent niederschlagen wird.
Natürlich hat der Umbau ins solare Zeitalter auch uneingeschränkt positive Aspekte. Es ist der Weg hin zur Eröffnung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten. Es ist der Weg, um in erheblichem Umfang neue Jobs zu schaffen. Was wir brauchen, ist eine gesellschaftliche Akzeptanz dieses Weges. Auch da liegt viel Arbeit vor uns. Ich kann nicht für Windenergie sein, aber das Windrad vor Ort ablehnen. Ich kann nicht für Sonnenkraftwerke sein, aber die Sonnenfabrik vor Ort bekämpfen. Ich kann nicht für einen stärkeren Anteil regenerativer Energien sein, aber gegen Pumpspeicherwerke und neue Stromleitungen vorgehen. Deshalb glaube ich, dass wir möglicherweise neue rechtliche Strukturen brauchen. Es gibt erste Überlegungen, wie auf der Basis von Beschleunigungsgesetzen zum Teil orientiert an demjenigen, was wir in Zusammenhang mit dem Aufbau Ost gemacht haben - die rechtlichen Grund
lagen verändert werden können. Wir müssen uns aber auch verstärkt um gesellschaftliche Akzeptanz, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage bemühen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich - und damit möchte ich schließen -, dass auf uns alle eine große Aufgabe zukommt. Die schrecklichen Ereignisse in Japan, bei denen unsere Anteilnahme und Hilfe gefordert ist - die wollen wir auch erbringen -, begründen für uns die Notwendigkeit, einen neuen gesellschaftlichen Konsens in Deutschland herbeizuführen, einen gesellschaftlichen Konsens, der besagt: Wir wollen die Atomenergie schnellstmöglich als Nutzungsform in Deutschland beenden, wir wollen die Brücke ins solare Zeitalter schneller bauen, als wir alle gemeinsam dies in der Vergangenheit vorgesehen hatten.
Dafür lohnt es sich gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen. Das ist die richtige Antwort auf die Herausforderung, die die schrecklichen Ereignisse in Japan für uns begründen. Stellen wir uns dieser Herausforderung! Ich glaube, das ist unsere gemeinsame politische Aufgabe und Verantwortung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Ausfüllung einer bundesrechtlichen Vorgabe, nämlich die Ausfüllung des Therapieunterbringungsgesetzes. Dieses wiederum ist nicht zuletzt auf Bitten und Drängen der Länder vom Bundesgesetzgeber verabschiedet worden, um auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu reagieren.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Blick auf das Institut der nachträglichen Sicherungsverwahrung festgestellt, dass es sich dabei aus seiner Sicht um eine Strafe handele und deshalb dieses Institut nicht nach dem Strafurteil ausgesprochen werden könne, weshalb dieses Institut aufzuheben sei. Die Folge ist, dass in den Fällen, in denen in der Vergangenheit nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, Straftäter freigelassen werden müssen, obwohl wir wissen, dass von ihnen Gefährdungen für die Menschen ausgehen können. Dem soll nun abgeholfen werden durch ein neues Rechtsinstitut, das Institut der Sicherheitsunterbringung.
Dieses Institut ist bundesrechtlich festgeschrieben, der Vollzug des Gesetzes obliegt den Ländern. Es sieht vor, dass auf der Basis einer entsprechenden Begutachtung Straftäter nach Beendigung ihrer Strafe untergebracht werden können, wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass von ihnen für die Bevölkerung die Gefahr weiterer schwerer Straftaten ausgeht. Notwendig ist die strafrechtsferne Ausgestaltung dieses Verfahrens und der Unterbringung, weil es eben keine Strafe sein darf.
Deshalb sollten wir landesrechtlich den Vollzug der Unterbringung regeln, und wir müssen die zuständigen Behörden bestimmen. Was den Vollzug betrifft, werden wir eine gesetzliche Regelung in einem zweiten Schritt vorlegen. Wir wollen aber jetzt bereits die Möglichkeit eröffnen, entsprechende Verfahren einzuleiten. Dazu bedarf es der Bestimmung der zuständigen Behörde. Für Unterbringungen im Übrigen sind die Landkreise zuständig. Deshalb glauben wir, dass es im vorliegenden Fall sachgerecht und richtig ist, die Landkreise zur zuständigen
Behörde zu machen, die entsprechende Anträge stellen und damit Verfahren auf den Weg bringen kann. Das ist der Regelungsgegenstand des Gesetzes. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Haushaltsdebatte aus Sicht der Opposition betrachtet, ist ein durchgängiges Argumentationsmuster festzustellen. Dieses Argumentationsmuster heißt: Erstens - wir machen zu viele Schulden, zweitens - es muss gespart werden, drit
tens - alle Sparmaßnahmen der Landesregierung sind zurückzunehmen. Das passt irgendwie nicht zusammen. Auf der einen Seite zu beklagen, dass zu viele Schulden gemacht werden, und auf der anderen Seite umfängliche Mehrausgaben durch die Rücknahme von Einsparungen zu fordern, ist so widersprüchlich, wie es widersprüchlicher nicht sein kann. Deshalb finde ich, der Kollege Jost hat zumindest eines mit seinem Beitrag geschafft. Er hat die Position der Opposition richtig beschrieben: Konsequente Inkonsequenz. Wenn es sie gibt, dann bei Ihnen, lieber Herr Kollege Jost.
Ich bin ja dankbar, dass der Kollege Maas den Blick etwas über den Haushalt hinaus gelenkt hat. Und, Herr Kollege Maas, Sie haben recht: Diese Regierung ist da wegen der Probleme, die es in diesem Lande gibt, und diese Regierung hat den Anspruch, sich diesen Problemen zu stellen. Dabei gibt es Punkte, die von der Regierung, die von der Mehrheit dieses Hauses nicht alleine geregelt werden können, aber bei denen die Frage, was an Rahmenbedingungen geschaffen und was an Beiträgen geleistet wird, eine relevante Rolle spielt.
Und bei der Frage, was die Menschen im Lande bewegt, was die Menschen im Lande drückt, gibt es einen zentralen Punkt. Das ist die Frage, ob sie Arbeit haben oder nicht. Wenn ich dann zur Kenntnis nehme, dass auch im November dieses Jahres die Arbeitslosigkeit gesunken ist, dass wir mittlerweile bei 35.000 liegen, dass Sie uns über 50.000 vorhergesagt haben, was ich verstehen kann, denn als Sie Regierungsverantwortung in diesem Lande hatten, Herr Lafontaine und die SPD, hatten wir in der Tat weit über 50.000 Arbeitslose, wenn wir also heute trotz Wirtschaftskrise 35.000 feststellen können, dann ist das ein Beleg, dass die Arbeitgeber in diesem Lande vernünftig handeln, dass die Arbeitnehmer in diesem Land vernünftig handeln und dass diese Koalition ihre Arbeit macht. Und das ist gut für die Menschen im Lande. Wir kümmern uns um die Menschen im Land.
Es stimmt, Kollege Maas, Aufschwung ist überall, aber bei uns mehr als sonst wo. Bei einer bundesweiten Wachstumsrate von drei Prozent haben wir eine Wachstumsrate von fünf Prozent; das ist deutlich höher, als dies im Bundesdurchschnitt der Fall ist. Wenn Sie fragen, wo die Unterstützung der Regierung ist, dann empfehle ich Ihnen, reden Sie einmal mit den Leuten im Land. Gehen Sie einmal zu Saarstahl! Gehen Sie einmal zur Dillinger Hütte und fragen Sie dort! Fragen Sie Herrn Harste.
Da können Sie so laut brüllen, wie Sie wollen. Fragen Sie Herrn Harste und die anderen Entscheidungsträger, wer sich darum kümmert, dass beim Emissionshandel die Regelungen so getroffen werden, dass die deutsche und die saarländische Stahlindustrie ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht verliert. Keine Regierung kümmert sich mehr darum als diese Regierung. Wir kümmern uns um die Wirtschaft. Fragen Sie nach, Sie werden die entsprechenden Antworten erhalten.
Viele hier und manche auf der Tribüne waren ja beim Barbara-Tag. Weil wir als CDU eine ehrliche Linie verfolgt haben und
weil wir den Leuten nicht nach dem Munde geredet haben, haben wir es wahrhaft nicht einfach. Dort wird die Position der Landesregierung gelobt und kommt Unterstützung zum Ausdruck, weil wir unsere Zusage bezüglich der sozialverträglichen Lösungen im Bergbau einhalten. Wenn mittlerweile selbst dort - das sind weit überwiegend Ihre Parteikollegen Anerkennung zum Ausdruck gebracht wird, dann macht auch dies deutlich, dass wir uns um dieses Land und um die Menschen in diesem Land kümmern. Wir gehen einen Weg im Interesse der Menschen. Das ist uns allemal wichtiger als alles andere.
Viele von uns waren gestern gemeinsam bei Ford in Saarlouis. Auch hier empfehle ich Ihnen, mit den Leuten zu reden. Wir haben das gemacht, bevor die offizielle Veranstaltung stattgefunden hat. Der Wirtschaftsminister, die Umweltministerin und ich haben das gemacht. Eine der schönsten Meldungen in den vergangenen Wochen und Monaten war die, dass bei Ford in Saarlouis 500 Leiharbeitsverhältnisse in feste Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Nun kann man über prekäre Beschäftigung diskutieren. Es gibt da auch Probleme, das alles will ich nicht bestreiten. Aber wenn jetzt dort - weil es vorher prekäre Beschäftigung gab - 500 Menschen einen Dauerarbeitsplatz haben, dann zeigt das doch, dass dies ein Instrument ist, das, wenn es richtig eingesetzt wird, den Menschen nutzt. Deshalb sollten Sie auch da Ihre Positionen noch einmal überdenken. Dauerhafte Beschäftigung für die Menschen - das ist die oberste Maxime. Nach dieser Maxime handeln wir auch, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn Sie fragen, wo die Strategie mit Blick auf Ford ist, dann ist das Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik eine Antwort, die dort gemeinsam getragen wird. Der Masterplan Energie ist eine
Antwort, was die Frage nach der Gestaltung der Energiestrukturen in unserem Land betrifft. Der Gesprächskreis Gesundheit, den ich gemeinsam mit dem Kollegen Weisweiler führe, ist eine Antwort darauf, wie wir die Potenziale nutzen, die es in diesem Land gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf einen Aspekt mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigung möchte ich doch noch hinweisen, weil an dieser Stelle der andere Vorwurf heißt, ihr kümmert euch zu wenig um die Schwachen in diesem Land. Als vor etwa zehn Jahren - 1999 - in diesem Land eine politische Veränderung stattfand, hatten wir etwa 3.700 behinderte Menschen, die arbeitslos waren. Diese Zahl ist mittlerweile zurückgeführt auf 2.400. Sie ist um ein Drittel zurückgeführt worden. Das heißt, wir kümmern uns auch und gerade mit Blick auf den Arbeitsmarkt nicht nur um die Starken und Leistungsfähigen. Die hohe Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ist mittlerweile deutlich niedriger. Wir kümmern uns um die Menschen, ob sie stark oder schwach sind. Wir sind Partner für die Menschen in diesem Land.
Damit komme ich zu der Frage, ob auch in diesem Haushalt zulasten der Schwächeren gespart wird. Das muss man sich anschauen. Wenn ich mir den Gang der Debatte anschaue, dann habe ich den Eindruck, es gibt einen relativ konsequenten und brutalen Gegner der Opposition. Der Mann heißt Adam Riese. Er ist ein konsequenter Gegner der Opposition, denn mit Adam Riese kann man es einfach nicht vereinbaren, dass die Tatsache, dass die Soll- und die Ist-Ausgaben bei den Werkstätten für Behinderte steigen, die Behauptung unterfüttern soll, da wird gespart. Mit Adam Riese kann man es nicht vereinbaren, dass bei der Bildung gespart wird, wenn der Bildungsetat um knapp 13 Millionen angehoben wird. Es ist einfach schade, aber Adam Riese ist offensichtlich weder Mitglied der SPD-Landtagsfraktion noch Mitglied der LINKEN. Sie könnten dringend Adam Riese gebrauchen, dann würden Sie aufhören, so ein dummes Zeug in der Öffentlichkeit zu verbreiten, wie Sie es in den letzten Wochen und Monaten gemacht haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Natürlich gilt der Grundsatz, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Wenn ich - Herr Kollege Linsler, nicht Sie; das wird auch nie passieren - Mitglied einer saarländischen Landesregierung gewesen wäre, die, obwohl es eine Ein-Parteien-Regierung war, größer gewesen ist als
das, was jetzt unter einer Drei-Parteien-Regierung an Konstruktion gefunden worden ist, wenn ich zusätzlich zu meinem Ministeramt Landtagsdiäten kassiert hätte, wenn ich zusätzlich zu meinem Ministeramt Weihnachtsgeld kassiert hätte, wie es bis -
Sie, Herr Kollege Maas. - Die Minister haben bis 1999 25 Prozent der Landtagsdiäten zusätzlich zu ihrem Ministergehalt erhalten.
Das war so.
Und diese Bestimmung im Gesetz ist von der CDULandesregierung gestrichen worden. An dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, ruft der Herr Kollege Commerçon: Lügner. Deshalb sage ich es noch einmal ganz deutlich. Die Regelung im Ministergesetz und die Regelung im Landtagsgesetz vor 1999 hatten zum Gegenstand, dass jemand, der ein Ministeramt bekleidet, 25 Prozent der Landtagsdiäten zusätzlich bezieht. Wir haben dies für unangemessen gehalten. Sie waren doch auch Minister, Herr Kollege Maas.
Dann nehme ich es mit Blick auf Ihre Person zurück, Herr Kollege Maas! Dann nehme ich es mit Blick auf Ihre Person zurück.
Ich habe gedacht, dass Sie zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Mandat innegehabt haben.
Wenn das nicht der Fall war, ändert das überhaupt nichts an der Tatsache, dass zu Zeiten der SPD in diesem Land und der Regierung Lafontaine die Mitglieder des Kabinetts, die gleichzeitig Abgeordnete waren, volles Weihnachtsgeld bezogen haben. Das haben wir abgeschafft. Sie haben volle zusätzliche Diäten bezogen. Das haben wir abgeschafft. Die Kabinette Lafontaine waren zum Teil größer als diese Regierung. Deshalb kann ich nur sagen: Wer hier etwas von Selbstbedienung erzählt, der sollte wirklich vorsichtig sein. Da ist der Finger, mit dem man auf andere zeigt, in vielfacher Weise auf einen selber gerichtet. Die Allerletzten, die darüber richten können, sind Sie von der SPD und Sie, Herr Lafontaine.
Und das Gleiche gilt auch in anderen Zusammenhängen. Wenn ich Verantwortung dafür gehabt hätte, dass in einer Zeit steigender Schülerzahlen die Lehrerstellen um netto 1.000 zurückgeführt worden sind - dazu hat die SPD-Landtagsfraktion zur damaligen Zeit immer brav die Hand gehoben; das waren Ihre Beschlüsse, die Beschlüsse der SPD -, wenn ich also bei steigenden Schülerzahlen dafür verantwortlich gewesen wäre, dass 1.000 Lehrerstellen netto abgebaut worden sind, dann würde ich es mir sehr genau überlegen, ob ich eine Politik kritisiere, die dadurch geprägt ist, dass trotz zurückgehender Schülerzahlen die Zahl der Lehrerstellen erhöht worden ist, dass trotz eines Rückgangs der Schülerzahlen um 12 Prozent in den letzten zehn Jahren knapp 300 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen worden sind. Wenn ich also für den größten Bildungsabbau in der Geschichte des Saarlandes verantwortlich wäre, würde ich es mir sehr genau überlegen, ob ich auf der Basis der Bilanzfälschung jetzt den Vorwurf des Bildungsabbaus erhebe. Das ist geschmacklos, das ist verantwortungslos, das ist nicht hinzunehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb kann ich nur Folgendes bemerken: Kollege Bierbaum hat recht, wenn er sagt, es gebe nicht viele Bereiche, in denen gespart werden könne. Und in einem Haushalt, der praktisch zur Hälfte aus Personalausgaben besteht, kommen Sie an diesem Bereich nicht vorbei. Was wir dort machen, sind Maßnahmen, die es an anderer Stelle auch gibt, aber mit einem Unterschied: mit einer deutlichen sozialen Staffelung. Ich will Ihnen das an einem Beispiel klarmachen. Andere Bundesländer haben das Weihnachtsgeld komplett abgeschafft. Wir haben es sozial gestaffelt. Bezieher kleiner Einkommen waren von Kürzungen weniger betroffen als Bezieher mittlerer Einkommen, und die Bezieher der Spitzeneinkommen - etwa die Minister und der Ministerpräsident haben eine Kürzung auf null hinnehmen müssen. Wir haben diese Kürzungen zusätzlich mit der Maßnahme verbunden, dass wir die entsprechenden Beträge in die Besoldungstabelle eingerechnet und damit eine dauerhafte strukturelle Besserstellung geschaffen haben. Das haben Geberländer im Länderfinanzausgleich nicht gemacht. Wir haben es gemacht in dem Bewusstsein, dass wir schwache Schultern wenig und starke Schultern stärker belasten wollen. Das ist die Maxime dieser Landesregierung. Wir werden denen, die Hilfe brauchen, nur helfen können, wenn diejenigen, die sich selbst helfen können, ihre Beiträge erbringen.
Daran, Herr Kollege Linsler, orientieren wir uns. Das haben wir gemacht; das werden wir fortsetzen. Es ist der einzige seriöse Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sind die Maßnahmen, die wir getroffen haben, ausgewogen und notwendig. Wer wirklich den Weg in den Schuldenstaat nicht weitergehen will, hat keine Alternative dazu. Insofern ist die offiziell verkündete Position der LINKEN konsequent. DIE LINKE sagt: Wir wollen, dass die Schuldenbremse ignoriert wird; wir sind für die Abschaffung der Schuldenbremse. Aber dann seien Sie bitte so ehrlich und sagen: Wer die Schuldenbremse nicht will, will mehr Schulden machen. Seien Sie so ehrlich und sagen: Wir wollen die Probleme von heute auf Kosten der nachfolgenden Generation lösen. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Sie müssen unsere Kinder und Enkel bezahlen. In dieser Situation, sage ich Ihnen, ist ein Weg, der das strukturelle Defizit im Haushalt zurückzuführen versucht, der im Übrigen dadurch geprägt ist, dass man auf konjunkturelle Entwicklungen reagieren kann - das sieht die Schuldenbremse ja vor; Sie haben es wenigstens angedeutet, Herr Kollege Bierbaum -, und der überdies dazu führt, dass dieses Land entgegen der Absicht des damaligen Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine eine dritte Teilentschuldung in Höhe von 2,3 Milliarden Euro erhält, der einzig verantwortbare Weg, wenn man die Selbstständigkeit des Landes in die Zukunft führen will, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wer dafür plädiert, aus der Schuldenbremse auszusteigen, sorgt dafür, dass wir keine Konsolidierungshilfen mehr erhalten, sorgt dafür, dass wir wirklich innerhalb kürzester Zeit unsere Kreditwürdigkeit verlieren und in eine griechische oder irische Position geraten. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Maas, will ich Folgendes anmerken. Sie haben gesagt: Na ja, wenn es auf europäischer Ebene mit dem Zinspool nicht funktioniert, sollte man es wenigstens auf nationaler Ebene machen. Da haben Sie recht. Das machen wir längst, gemeinsam mit den anderen Bundesländern. Schon seit einiger Zeit werden die notwendigen Aufnahmen am Kapitalmarkt gemeinsam getätigt, um auf diese Weise Zinsvorteile erreichen zu können.
Die Forderung ist richtig, aber, lieber Herr Kollege Jost, sie ist von der politischen Realität längst überholt.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Situation ist klar und eindeutig: Zur Schuldenbremse gibt es keine Alternative, es sei denn mehr Schulden, Schulden für unsere Kinder. Aber das wäre der
Weg zum Verlust der Selbstständigkeit unseres Landes.
Frau Kollegin Rehlinger, wer nicht will, dass dieses Land seine Selbstständigkeit verliert, wer nicht will, dass wir irgendwann unselbstständiger Teil eines größeren Ganzen sind, fünftes Rad am Wagen in einer größeren Einheit, wer will, dass der Weg der Konsolidierung des Landes in finanzieller, aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht weitergegangen wird, wer will, dass dieses Land ein Land des Wachstums ist, wer will, dass dieses Land ein Land zurückgehender Arbeitslosigkeit ist -
Wir sind jetzt bei 35.000, und ich sage Ihnen voraus: Wir werden es in dieser Legislaturperiode noch schaffen, die Arbeitslosigkeit unter die Schwelle von 30.000 zu drücken. Sie werden sehen: Wir werden diese Voraussage auch einhalten.
Wer dies alles will, muss dem vorliegenden Haushalt zustimmen. Er ist ein Stück Zukunft für unser Land, ein Haushalt, zu dem vernünftige Alternativen nicht vorgetragen worden sind, ein Haushalt, der vielen vieles zumutet: der heutigen Generation im Interesse derjenigen, die nach uns kommen. Wir sind für diejenigen verantwortlich, die heute da sind, aber auch für diejenigen, die nach uns kommen. Dem trägt der vorliegende Haushalt Rechnung, und deshalb hat er Zustimmung verdient.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den bisherigen Verlauf der Debatte ansieht, dann gibt es mit Blick auf den Einzelplan 02, der zum einen die Ansätze für die Kultur, zu denen Kollege Rauber gleich etwas sagen wird, und zum anderen den Bereich der Justiz umfasst, offensichtlich nichts zu beanstanden, denn abgesehen von einer Anmerkung der Frau Kollegin Rehlinger zur Bewährungshilfe, auf die ich gerne zurückkomme, ist mit Blick auf die Ansätze im Einzelplan 02 an keiner Stelle Kritik geübt worden. Stattdessen ist der Versuch unternommen worden, einen toten Gaul zu reiten. Es wurde die Frage problematisiert, ob es möglich sein kann, dass ein Ministerpräsident gleichzeitig Justizminister ist. Im letzten Jahr haben Sie das auch schon gemacht, Frau Kollegin Rehlinger. Da hatten Sie ja das Glück, dass es die eine oder andere berufsständische Organisation gab, die in ähnlicher Weise pflichtgemäß das eine oder andere geäußert hatte. Mittlerweile, nach einem Jahr, kann ich Ihnen sagen: Die Debatte ist vorbei, niemand regt sich auf, die Justiz fühlt sich wohl. Selbst die Standesorganisationen kritisieren die Konstruktion, so wie sie ist, nicht mehr. Das Thema ist offensichtlich ausgereizt. Deshalb, Frau Kollegin Rehlinger: Es ist gefährlich, passen Sie auf! Wenn das Pferd, das man reitet, tot ist, wird es einsam im Sattel.
Ich darf Ihnen im Übrigen empfehlen, sich einmal mit der Genese von Rechnungshöfen zu beschäftigen. Dabei werden Sie feststellen, dass die Genese darin besteht, dass diese Institutionen eingeführt worden sind, um die Parlamente bei der Wahrnehmung ihrer Kontrolle gegenüber der Regierung, ob mit dem Haushalt ordnungsgemäß verfahren worden ist, zu begleiten und zu unterstützen. Insofern nützt auch der Versuch nichts, die Kollisionsdebatte auf den CDU-Landesvorsitzenden zu erstrecken. Es ist so, dass Rechnungshöfe dazu da sind, Parlamente zu unterstützen, wenn es darum geht, die Regierung zu kontrollieren. Dem ist nichts hinzuzufügen, vor allem ist nichts zurückzunehmen. Auch insoweit, liebe Frau Kollegin Rehlinger, liegen Sie etwas neben der Sache.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tatsache, dass die inhaltlichen Positionen des Justizhaushaltes überhaupt nicht angesprochen worden sind, hat vielleicht etwas damit zu tun, dass dies ein Bereich ist, der zu etwa 95 Prozent durch zweckgebundene Mittel geprägt ist, und dass es ein Bereich ist, der ein hohes Maß an bundesweiter Transparenz hat. Das geht zurück auf die PEBB§Y, was kein markenschutzrechtliches Problem ist, sondern eine Statistik, die sich mit dem Personalbedarf in der Justiz bundesweit beschäftigt. Wenn Sie sich diese Statistik anschauen, stellen Sie fest, dass unsere Justiz in einzelnen Bereichen ordentlich ausgestattet ist, in einigen Bereichen, etwa bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sogar besser als der Bundesdurchschnitt.
Hinzu kommt, dass die Justiz bei uns einen anständigen Kostendeckungsgrad erzielt. Höhere Kostendeckungsgrade werden nur bei den Flächenländern mit einer etwas anderen Struktur erzielt. Es kommt außerdem hinzu, dass wir, was die Erledigung und Verfahrensdauer von Rechtsstreitigkeiten anbetrifft, keinen Vergleich zu scheuen brauchen. Wir haben bei der Staatsanwaltschaft, obwohl die Eingangszahlen angestiegen sind, auf der Grundlage der Haushaltsentscheidung, die wir im vergangenen Jahr getroffen haben, Rückstände abgebaut. Wir haben einige Bereiche, etwa die Familien- und Sozialgerichte, die in der Erledigung und Geschwindigkeit der Erledigung der Rechtsstreitigkeiten bundesweit in der Spitzengruppe sind. Nirgendwo in Deutschland werden Hartz-4-Rechtsstreitigkeiten schneller entschieden, als dies im Saarland der Fall ist. Das ist das Ergebnis der anständigen Ausstattung und der ordentlichen Arbeit der Organe der Justiz. Die Rechtspflegeorgane im Saarland arbeiten unabhängig, ordentlich und schnell. Das bestätigt diese Debatte und das ist gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich greife das Stichwort der Bewährungshilfe auf. Ich darf sagen, dass wir bei der Bewährungshilfe sich abzeichnenden Personalbedarf befriedigen werden. Wir haben dazu Vorstellungsgespräche geführt. Die Vorbereitungen sind getroffen. Die sachliche Ausstattung ist vernünftig. Richtig ist, dass wir, was die Zahl der Unterstellungen anbetrifft, einen Stand haben, der über dem Bundesdurchschnitt liegt. Im Übrigen haben wir auch in anderen Bereichen Weichenstellungen vorgenommen, die dazu beitragen werden, dass die Dinge in der Zukunft noch besser erledigt werden können als in der Vergangenheit. Das gilt in Sonderheit für den Justizvollzug.
Der Neubau der Justizvollzugsanstalt schreitet voran. Wir gehen davon aus, dass er etwa im April nächsten Jahres bezugsfertig sein wird. Es entstehen dort über 200 neue Haftplätze. Das wird uns in
die Lage versetzen, den Justizvollzug im Saarland effizienter, resozialisierungsorientiert, aber auch unter Berücksichtigung der Interessen der Opfer von Straftaten auszugestalten, die wir bei allem, was wir in diesem Bereich tun, nie außer Betracht lassen. Das will ich klar und deutlich sagen. Für uns gilt die Maxime, Opferschutz geht vor Täterschutz, an der wir uns bei all unseren Handlungen orientieren.
Das bringt mich dazu, noch eine Bemerkung zu einem Thema zu machen, das uns zurzeit sehr beschäftigt. Es geht um die Sicherungsverwahrung. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und nachfolgenden Gerichtsentscheidungen stehen wir vor der Notwendigkeit, diesen Bereich neu zu regeln. Was die Regelungen für die Zukunft anbetrifft, glaube ich, dass mit der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, wie sie jetzt geregelt ist, und mit der Vorstellung, diese auf einen engeren Katalog an Straftaten zu beschränken, richtige Weichenstellungen getroffen worden sind.
Damit ist das Problem der Altfälle aber nicht erledigt. Wir reden im Saarland über 14 Fälle der Sicherungsverwahrung, 8 davon sind Altfälle, die von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes tangiert sind. Dort ist ein neues Rechtsinstitut geschaffen - die Sicherungsunterbringung. Das stellt uns vor Aufgaben und Herausforderungen. Ich glaube, dass dies ein Thema für den kooperativen Föderalismus ist. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, dass jedes Bundesland allein und für sich versucht, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, sondern wir sollten Ländergrenzen übergreifend über die Frage reden, welche Konsequenzen zu ziehen sind. Ich hoffe, dass sich dieses Institut der Sicherungsunterbringung, das wir in Ergänzung zur neu geregelten Sicherungsverwahrung brauchen, in der Praxis auch bewährt, damit konsequent und ausnahmslos der Grundsatz umgesetzt werden kann, dass die Gesellschaft vor einem Täter geschützt wird, von dem mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Gefahr ausgeht, dass er schwerste Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung ausführt. Die Menschen müssen vor ihm geschützt werden. Es ist vornehmste Pflicht des Staates, Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Daran werden wir uns orientieren, wenn es darum geht, die neuen Regelungen der Sicherungsverwahrung umzusetzen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bisherige Debatte hat deutlich gemacht, dass alle Parteien in diesem Hause, dass die Landesregierung und der Landtag in seiner Gesamtheit sich zu SaarGummi bekennen und das Ziel haben, die Arbeitsplätze dort sicher zu machen und in die Zukunft zu führen. Das ist positiv.
Zu diesem positiven Befund passt es nicht, wenn gleichzeitig versucht wird, mit der Münze des kleinkarierten parteipolitischen Vorteils zu agieren. Dazu passt es auch nicht, wenn dann in persönlich ehrverletzender Weise Vorwürfe gemacht werden, wie dies eben der Fall war. Ich will ein Beispiel nennen. Liebe Frau Ensch-Engel, hier der Frau Kollegin KuhnTheis zu unterstellen, sie sei nur gekommen, als die Fernsehkameras da waren, ist deshalb eine Unverschämtheit, weil der Betriebsrat hier ist und Ihnen bestätigen kann, wann Frau Kuhn-Theis mit ihm geredet hat, wann sie beim Betriebsrat war, wann sie vor Ort war, wann sie im Unternehmen war. Sich dann hierhin zu stellen und in einer Sache, in der es um existenzielle Nöte von Menschen geht, eine Kollegin, die das gleiche Ziel verfolgt, derart ehrabschneidend zu attackieren, ist völlig unangemessen. Ich fordere Sie auf, sich zu entschuldigen.
Das wäre der Situation angemessen. Andernfalls bleibt der Befund: Es könnte sein, dass es Ihnen nicht in erster Linie um die Sache geht.
In dem Zusammenhang ist es auch unangemessen, lieber Herr Kollege Maas, sich hierhin zu stellen und abstrakt zu räsonieren über die Handlungsfähigkeit der Landesregierung beziehungsweise einzelner Teile der Landesregierung. Auch die heutige Debatte hat bestätigt, dass in der Sache SaarGummi die Landesregierung von Anfang an engagiert war, immer vor Ort war, alles gemacht hat, was ihr möglich war. Die Landesregierung war und ist in dieser Sache voll handlungsfähig. Deshalb weiß ich nicht, was das soll. Das ist Brunnenvergiftung und die ist überflüssig.
Natürlich ist die Frage nicht nur mit Blick auf SaarGummi - dazu hat der Wirtschaftsminister das Notwendige gesagt -, sondern auch darüber hinaus die, welche Instrumente denn zur Verfügung stehen. Da will ich gerne zwei Stichworte von Ihnen, Herr Lafontaine, aufgreifen. Sie haben gesagt, ein mit Sicherheit richtiger strategischer Investor ist die Belegschaft. Das ist richtig. Es ist vollkommen klar, dass die Belegschaft ein besonderes Interesse daran hat, den Bestand der Arbeitsplätze in dem Unternehmen
zu sichern. Deshalb sage ich Ihnen, das Einfordern einer stärkeren unternehmerischen Beteiligung der Belegschaft ist zwischen uns überhaupt nicht strittig, und füge hinzu: Nicht nur in der Krise, nicht nur in der Insolvenz, sondern weit darüber hinaus. Belegschaften, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Unternehmen zu beteiligen, ist eine sinnvolle Sache, die für uns sicherlich positiv ist und von uns positiv begleitet wird.
Die kritischen Einwände in diesem Zusammenhang, lieber Kollege Linsler, sind ja eher von anderer Seite gekommen. Die kritischen Einwände sind ja, wenn ich mir das politische Spektrum anschaue, eher von der linken Seite gekommen, nämlich unter dem Gesichtspunkt, ob es eigentlich zumutbar ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich an einem Unternehmen beteiligen, weil sie dann auch das Konkursrisiko übernehmen. Dann kann es sein, dass sie auf Lohn verzichten. Dann geht das Unternehmen in die Insolvenz und dann ist auch die Unternehmensbeteiligung weg. Das ist eines der großen Probleme.
Das zweite große Problem ist die Frage, wie es sich mit der Übertragbarkeit der Anteile verhält, wenn jemand als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer an einem Unternehmen beteiligt ist. Da gibt es viele Fragen, auch berechtigte Fragen. Deshalb gibt es auch viele Modelle, sehr unterschiedliche Modelle der Mitarbeiterbeteiligung. Wenn das Thema schon angesprochen wird, sollte man dazusagen, dass es diesbezüglich auch Vorbilder im Saarland gibt. Das Mitarbeiterbeteiligungsmodell von Globus beispielsweise ist ein vorbildhaftes Modell. Es ist richtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Unternehmen zu beteiligen, wir unterstützen das.
Der zweite Punkt - strategischer Investor Staat. Da unterscheiden wir uns, da haben wir eine deutliche Differenz. Zunächst einmal ist in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es nicht nur europarechtliche Vorgaben für unternehmerische Beteiligungen gibt. Es gibt auch bundesrechtliche und landesrechtliche Vorgaben. In der Landeshaushaltsordnung ist unter anderem bestimmt, dass das Land sich an einem bestehenden Unternehmen nur beteiligen soll, wenn ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Also ist die Beteiligung Ultima Ratio.
In dem Zusammenhang möchte ich, einfach um die Dinge in den richtigen Rahmen zu stellen, einen Hinweis geben. Natürlich ist die Bürgschaft damit vorrangig gegenüber der Beteiligung am Unternehmen. Die saarländische Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren über Bürgschaften massiv en
gagiert. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Bürgschaften ist von 429 Millionen im Jahr 2001 auf 776 Millionen im Jahr 2009 gestiegen. Dass diese Bürgschaften ein hoch effizientes Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Unternehmen sind, zeigt die Quote der Inanspruchnahme. Wenn die Bürgschaft funktioniert und dem Unternehmen hilft, dann wird sie ja nicht fällig, dann wird sie nicht in Anspruch genommen. Das ist etwas, worüber Sie noch einmal nachdenken müssen, Frau Ensch-Engel.
Wir haben in diesem Zeitraum eine Quote der Inanspruchnahme gehabt, die zwischen 0,05 Prozent und 1,48 Prozent geschwankt hat. Durchschnittlich hatten wir eine Inanspruchnahme der gegebenen Bürgschaften in einer Größenordnung von weniger als 3 Millionen. Also gerade einmal in 0,5 Prozent der Fälle musste das Geld - Herr Lafontaine, Sie haben ja eben gesagt, es geht um Geld -, das verbürgt worden ist, gezahlt werden. Bei SaarGummi ist eine Inanspruchnahme nicht erfolgt. Da ist bisher noch kein Geld geflossen. In gerade einmal 0,5 Prozent der Fälle - mit weniger als 3 Millionen im Jahr - musste gezahlt werden bei einer Bürgschaftssumme von durchschnittlich fast 600 Millionen. Das ist hoch effiziente Sicherung von Arbeitsplätzen für die saarländische Wirtschaft und für die Menschen im Saarland. Deshalb gehen wir diesen Weg auch weiter.
Neben diesen Vorgaben, was staatliche Beteiligungen angeht, haben wir die Vorgaben des EURechts. Das hat der Kollege Meiser richtig gesagt und daran kommen wir nicht vorbei. Auch die Bürgschaften, aber insbesondere die Beteiligungen überprüft die EU unter dem Gesichtspunkt, ob es sich um eine verdeckte Subvention handelt. Das ist das Thema.
Dieser Gesichtspunkt, verehrter Herr Kollege Lafontaine, wird an der Frage festgemacht, ob die Beteiligung in einer Art und Weise erfolgt, wie sich auch ein privater Dritter an dem Unternehmen beteiligt hätte, also der sogenannte Drittinvestor-Test. Genau vor diesem Hintergrund ergeben sich Restriktionen. Sie haben zunächst einmal die Anzeigepflicht. Es ergeben sich auch Restriktionen, was diese Beteiligungen anbetrifft. Ich will Ihnen in dem Zusammenhang aber ein Weiteres sagen. Völlig losgelöst von dieser Frage, in welchem Umfang wir Beteiligungen übernehmen können - wir schließen sie ja nicht grundsätzlich aus; wir sind ja bereit, im Einzelfall das zu überprüfen -, sind wir gleichwohl grundsätzlich der Meinung, dass staatliche Beteiligungen an privaten Unternehmen im privatwirtschaftlichen Bereich am Ende kein sinnvoller Weg sind. Das haben ja
viele Redner heute auch von anderer Stelle aus betont.
Am Ende ist es so: Der Staat schafft nicht die Arbeitsplätze. Der Staat schafft die Rahmenbedingungen, unter denen Arbeitsplätze entstehen können. Aber Wirtschaft ist Sache der Wirtschaft. Deshalb ist ein Weg, der das Heil darin sieht, dass möglichst viele staatliche Beteiligungen eingegangen werden, aus unserer Sicht ein Irrweg.
Den Weg der Staatswirtschaft sind wir in einem Teil Europas gegangen. Am Ende ist das ganze System zusammengebrochen.
Das ist kein gutes Beispiel. Deshalb gehen wir diesen Weg auch nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Durchführung von Leichenöffnungen. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen kann eine derartige Öffnung im Saarland nur vom Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts oder des Instituts für Pathologie oder einem von diesen beiden beauftragten Arzt vorgenommen werden. Von der in der Strafprozessordnung vorgesehenen Möglichkeit der Bestellung von Gerichtsärzten hat das Saarland bisher keinen Gebrauch gemacht. Dies soll mit dem vorlie
genden Gesetz geändert werden. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte leidet ein wenig unter dem Umstand, dass man sich nicht mit der Frage auseinandersetzt, was eigentlich Sinn und Zweck des Sonn- und Feiertagsgesetzes ist. Sinn und Zweck des Sonn- und Feiertagsgesetzes ist zu bestimmen, an welchen Tagen grundsätzlich Arbeitsruhe herrscht, an welchen Tagen bestimmte Veranstaltungen nicht durchgeführt werden können, an welchen Tagen die Durchführung bestimmter Veranstaltungen untersagt werden kann. Es geht also um die Regelung der Arbeitsruhe und es geht sicherlich auch um die Regelung der Frage eines Kulturgutes, das im Wesentlichen aus christlicher Tradition folgt. Das regelt dieses Gesetz.
Dieses Gesetz regelt überhaupt nichts in Zusammenhang mit der Frage der Entlohnung, nichts, was in den Bereich tarifvertraglicher Gestaltung fällt. Es geht ausschließlich um die Frage, an welchen Tagen in unserer Gesellschaft grundsätzlich Arbeitsruhe herrschen soll. Da ist die Regelung mit Blick auf die Frage, ob es sich um einen Sonntag oder einen Feiertag handelt, exakt gleich. Die Einschränkungen - der Grundsatz der Arbeitsruhe - gelten am Sonntag genauso wie an einem Feiertag. Deshalb ist nach dem Regelungsgegenstand des Gesetzes mit Blick auf Feiertage ein Regelungsbedürfnis überhaupt nur dann gegeben, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen. Fallen diese Tage auf einen Sonntag, brauchen diese Tage nicht noch einmal als Feiertag ausgewiesen zu werden. Lieber Herr Kollege
Linsler, das wäre doppelt gemoppelt. Doppelt gemoppelt hält nicht besser, sondern ist überflüssig.
Dafür ist das Feiertagsgesetz da, dafür ist das Sonntagsgesetz da und für sonst gar nichts. Einen Regelungsbedarf hätten wir nur dann, lieber Herr Kollege Linsler, wenn der Ostersonntag ab und zu auf Montag oder Dienstag oder der Pfingstsonntag ab und zu auf Freitag oder Samstag fallen würde.
Da das nicht der Fall ist, braucht es auch keine Regelung im Gesetz. Alles andere sind Fragen, die die Tarifvertragsparteien betreffen, Herr Kollege Linsler. Das gilt auch für Weihnachten. Sie brauchen die Frage gar nicht zu stellen und können sich gleich wieder setzen.
Alles andere regeln die Tarifvertragsparteien. Die Tarifvertragsparteien sind natürlich auch in der Lage, speziell die Frage der Höhe der Zuschläge am Pfingstsonntag und am Ostersonntag in ihre Tarifverträge hineinzuschreiben. Warum sollen wir als Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien ins Handwerk pfuschen? Dafür sind wir nicht da. Deshalb Respekt vor der Tarifautonomie. Dieses Gesetz regelt seine Zwecke abschließend. Ergänzungen sind nicht notwendig. Alles andere wäre schlechte Gesetzgebung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz wurde klargestellt, dass das Hinterlegungsrecht in die Regelungszuständigkeit des Landesgesetzgebers fällt. Entsprechend dieser Klarstellung soll mit dem jetzt vorgelegten Gesetz die Hinterlegungsordnung insgesamt als neues Landesgesetz gefasst werden. Gleichzeitig soll die bisher geltende Hinterlegungsordnung aufgehoben werden.
Der Gesetzestext, wie er in Artikel 1 des Gesetzesvorschlags vorliegt, ist abgestimmt mit den Landesjustizverwaltungen der anderen Bundesländer, um auf diese Weise sicherzustellen, dass das Hinterlegungsrecht in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist und einheitlich praktiziert wird. Das Gesetz orientiert sich im Wesentlichen an den bisherigen Regelungen. Es ist in der Formulierung modernisiert. Infolge dieser gesetzlichen Regelungen sind Anpassungen des Landesjustizkostengesetzes notwendig. Dies ist in Artikel 2 der Gesetzesvorlage geregelt. Die Artikel 3 und 4 beziehen sich auf Änderungen des Gesetzes zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze und des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz, die durch die Bundesgesetzgebung erforderlich geworden sind. Dabei wird die Delegationsnorm des § 61 der Übersichtlichkeit halber neu gefasst. - Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in unserem Land und in der Bundesrepublik Deutschland am Ausgang der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise, die dieses Land je erlebt hat. Das Saarland war von dieser Krise aufgrund seiner Wirtschaftsstruktur und Exportorientierung überdurchschnittlich betroffen. Wir hatten gemeinsam mit Baden-Württemberg den höchsten Einbruch der Wirtschaftswachstumszahlen aller Bundesländer. Wir haben noch vor einem Jahr düstere Prognosen gehört, etwa von der Arbeitskammer, dass die Arbeitslosenzahlen im Saarland die Marke 50.000 weit überschreiten würden. Wo stehen wir heute? Es ist dankenswerterweise von dem einen oder anderen in der Diskussion angesprochen worden: Wir haben zurzeit knapp 38.000 Arbeitslose. Im Jahresdurchschnitt werden wir deutlich unter 40.000 und nicht über 50.000 bleiben. Es gibt in einzelnen Segmenten eine ausgesprochen positive Entwicklung.
Sie können heute beispielsweise in der Saarbrücker Zeitung die Ausbildungsplatzbilanz unseres Landes nachlesen: Ende September sind gerade mal 28 Bewerber nicht versorgt. Dem stehen über 200 offene Angebote gegenüber. Das ist eine gute Nachricht. Das ist auch das Ergebnis des Engagements im Ausbildungspakt Saar der Kammern, der Medien, der Arbeitsverwaltung und der saarländischen Landesregierung. Das ist eine ausgesprochen gute Nachricht für die jungen Menschen in unserem Land. Wir werden in diesen Anstrengungen nicht nachlassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir laden natürlich diejenigen ein, die bisher nicht dabei waren, künftig im Ausbildungspakt mitzumachen. Herr Kollege Roth, der DGB auf Bundesebene war ja in Bewegung, jetzt hat es knapp wieder nicht gereicht. Aber im Saarland könnten wir mal ein Signal setzen. Sie sind herzlich eingeladen, künftig mitzumachen.
Wir haben eine Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, die deutlich besser ist als die Bundesentwicklung: 4,9 Prozent Wachstum im Saarland bei einem Bundesdurchschnitt von 3,6 Prozent. Das alles war nur möglich, weil viele in diesem Land engagiert und verantwortlich gehandelt haben. Das gilt zunächst einmal für die Tarifvertragsparteien, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber, die durch eine arbeitsplatzorientierte Tarifpolitik, durch die Nutzung der Möglichkeiten, die politisch zur Verfügung gestellt worden sind, an der Stammbelegschaft festgehalten und die Beschäftigung stabilisiert haben. Das gilt aber auch für die politischen Rahmenbedingungen, die von uns gesetzt worden sind, beispielsweise für die Erweiterung und Verlängerung der Möglichkeiten zur Gewährung des Kurzarbeitergeldes, die auf Bundesebene auch auf saarländische Initiative im Bundesrat gemeinsam mit anderen beschlossen worden sind. Das gilt für das Konjunkturpaket, das wir im Saarland gemeinsam mit den Kommunen und der Wirtschaft auf den Weg gebracht und umgesetzt haben. Entschlossenes politisches Handeln hat dazu geführt, dass wir diese Krise gut und besser als andere überstanden haben. Deshalb möchte ich mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben.
Natürlich ist das Verpflichtung für die Zukunft. Das Ziel, in diesem Land Beschäftigung zu schaffen, muss weiterverfolgt werden. Übrigens, über 50.000 Arbeitslose ist etwas, wovon wir jetzt weit entfernt sind, aber das ist keineswegs etwas, was in diesem Land unbekannt ist. Der Jahresdurchschnitt der Arbeitslosigkeit im Saarland betrug 52.000 im Jahr 1996, 56.500 im Jahr 1997 und 52.900 im Jahr 1998. Das waren die letzten Jahre der Sozialdemokraten, der Regierung Lafontaine in unserem Land.
Weniger Arbeitslosigkeit bei schwieriger wirtschaftlicher Situation gegenüber mehr Arbeitslosigkeit bei einer bedeutend einfacheren konjunkturellen Situation, das ist der Unterschied zwischen dieser Landesregierung und den Vorgängern unter sozialdemokratischem Vorzeichen.
Deshalb fühlen wir uns auch verpflichtet, auf dieser Basis weiterzuarbeiten bei den Themen, die dieses
Land betreffen. Die landespolitischen Auswirkungen und Implikationen haben zum Teil aber auch bundespolitische Hintergründe. Ich will in diesem Zusammenhang wenigstens zwei kurze Bemerkungen zu Themen machen, die in den letzten Tagen die Bundespolitik beschäftigt haben. Wir haben Veränderungen im Bereich der ökosteuerlichen Regelungen auf Drängen der Koalition, der Landesregierung und der sie tragenden Parteien. Es sind Veränderungen im Interesse energieintensiver Unternehmen. Diese Veränderungen verfolgen den Anspruch der Nachhaltigkeit und berücksichtigen gleichwohl, dass der Umwelt keinen Gefallen getan wird, wenn Produktion, die hier umweltverträglich erfolgt, in Länder verlagert wird, in denen das nicht der Fall ist.
Deshalb braucht beispielsweise unsere Stahlindustrie Rahmenbedingungen, die die Wettbewerbsfähigkeit nicht infrage stellen. Was jetzt an Veränderungen vorgenommen worden ist, ist auch und gerade im Interesse der Arbeitsplätze in der saarländischen Stahlindustrie. Deshalb begrüßen wir diese Regelung. Das ist gut für Menschen, die in diesem Bereich in unserem Land Arbeit haben.
Zweite Bemerkung. Zum Thema Steinkohle. Auch da ist es gut, dass die Bundesregierung sich klar darauf verständigt hat, wir wollen am Steinkohlefinanzierungsgesetz und am Ausstiegsszenario im Steinkohlefinanzierungsgesetz festhalten und wollen dies in der Form auch in Brüssel vertreten. Das ermöglicht sozialverträgliche Lösungen. So klar wir etwa im Widerspruch zur Linkspartei in diesem Lande immer gesagt haben, wir sind für den sozialverträglichen Ausstieg, genauso klar sagen wir auch: „Pacta sunt servanda“. Das darf nicht infrage gestellt werden, das ist jetzt auf Bundesebene geeinigt. Das ist die Grundlage des Handelns der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist die Kuh nicht vom Eis.
Das muss jetzt in Brüssel durchgesetzt werden. Wir haben dort nicht nur Leute, die diese Position vertreten, sondern es gibt auch andere Bestrebungen. Ich sage von dieser Stelle aus, alles, was in unserer Macht steht, werden wir tun, damit es bei diesen Verabredungen bleibt. Wir wollen sozialverträgliche Regelungen. Wir wollen keine betriebsbedingten Kündigungen. Wir wollen aber auch keine Politik mit Illusionen, wir wollen Leuten nicht Dinge versprechen, die wir nicht halten können. Das ist unsere Linie, verantwortlich gegenüber den Bergleuten und den Bergbaubetroffenen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Genau auf dieser Grundlage gestalten wir die Politik im jetzt vorliegenden Landeshaushalt. Wenn ich mir anschaue, was an Kritik heute mit Blick auf den Landeshaushalt geäußert worden ist, dann muss ich feststellen, das war alles wenig substanziell. Deshalb, lieber Kollege Maas, sage ich Ihnen ganz offen, es ist ja in Ordnung, wenn Sie meckern, wenn Sie nörgeln, und es ist in Ordnung, wenn Sie Sprüche machen.
Machen Sie das! Das stört nicht weiter. Wir machen das nicht, sondern wir definieren verantwortliche Politik für die Menschen in unserem Lande. Das ist unsere Maxime und nicht die Frage, wer den besten Gag landet.
Natürlich ist dieser Haushalt ein Haushalt, der durch die Schuldenbremse geprägt ist. An der einen oder anderen Stelle ist in der Debatte zu Recht darauf hingewiesen worden, dass unabhängig von der Frage, wie das Saarland und die saarländische Landesregierung sich positioniert hätten, die Schuldenbremse in jedem Fall beschlossen worden wäre. Es hätte dann keine oder weniger Konsolidierungshilfen gegeben.
Ich will von meiner Seite aber auch sagen, ich halte nach wie vor eine politische Konzeption, die sagt, wir können nicht so weitermachen wie in der Vergangenheit, dass wir Jahr für Jahr neue Schulden anhäufen, und zwar völlig unabhängig davon, wie gut die Konjunktur ist, wie gut das Wachstum ist, eine Politik, die sagt, wir müssen diesen Marsch in den Schuldenstaat im Interesse nachfolgender Generationen stoppen und deshalb den Anstieg der Schulden bremsen - das ist Schuldenbremse -, unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit für richtig. Alles andere wäre gegenüber nachfolgenden Generationen verantwortungslos, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Da helfen, Kollege Bierbaum, auch Unterscheidungen zwischen guten und schlechten Schulden nichts. Denn sie haben eines gemeinsam, sie müssen irgendwann zurückgezahlt werden, und zwar nicht von uns, sondern von denjenigen, die nach uns kommen. Da helfen auch Hinweise nicht, dass die Kommunen, Herr Kollege Bierbaum, davon besonders betroffen sind.
Nur informationshalber, für die Kommunen gilt die Schuldenbremse gar nicht. Die sind davon überhaupt nicht betroffen. Da hilft auch, Kollege Maas, der Hinweis auf Schleswig-Holstein nichts, denn
Schleswig-Holstein sagt zwar, wir sind nicht der Auffassung, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz stehen soll. Gleichzeitig hat Schleswig-Holstein gesagt, wir schreiben sie in die Landesverfassung das ist der richtige Ort -, und sich damit zur Schuldenbremse bekannt. Mit Hinweis auf Schleswig-Holstein hier gegen die Schuldenbremse zu argumentieren, kann man nur, wenn man sich mit der Sache wirklich nicht vertraut gemacht hat.
Wahr und richtig ist, dass Annahmen, die bei den Vereinbarungen zu den Konsolidierungshilfen gemacht worden sind, sich ein Stück weit überholt haben. Erste Annahme, ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 3 Prozent. Das war die Erfahrung der vergangenen Dekaden, keine aus der Luft gegriffene Zahl. Aber dass es eine Wirtschafts- und Finanzkrise in dieser Dimension geben würde, war zu dem Zeitpunkt nicht absehbar. Die Ausläufer der Krise deuteten sich an, die Dimension war nicht erkennbar. Zweitens. Wir haben auf dieser Grundlage Steuermindereinnahmen. Der Kollege Schmitt hat es gesagt. Wir reden von über 500 Millionen, die das im Jahr kostet. Drittens, wir haben zusätzliche Mindereinnahmen durch politische Entscheidungen - Bürgerentlastungsgesetz der Großen Koalition, Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Koalition gegen die Stimmen der saarländischen Landesregierung -, die uns die Einnahmeseite verändern. Und wir haben sinnvolle Vereinbarungen, zusätzliche Investitionen im Betreuungs- und Bildungsbereich zu tätigen, die aber auch haushaltswirksam sind.
Deshalb ist es und bleibt es richtig festzuhalten, die Geschäftsgrundlage für die Vereinbarung der Konjunkturhilfen hat sich verändert. Dadurch wird die Schuldenbremse nicht falsch, aber die Frage, wie der Weg zu ihrer Einhaltung ist, wird dadurch beeinflusst. Darauf weisen wir hin, das diskutieren wir. Das kann in der Sache gar nicht anders sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vor diesem Hintergrund brauchen wir zwei Dinge. Wir brauchen eine vernünftige Entwicklung der Einnahmeseite. Da ist die eine Frage, was die Konjunktur uns bringen wird, und die andere Frage - der Diskussion verstellen wir uns gar nicht -, was strukturell an Mehreinnahmen im Haushalt generiert werden kann.
Nur, Kollege Bierbaum, weil Sie wieder die Vermögenssteuer zitiert haben, sage ich Ihnen, wenn Sie dort strukturell Mehreinnahmen in der von Ihnen immer wieder behaupteten Größenordnung von 200 Millionen Euro generieren wollen, geht das nur, wenn Sie in die Vermögenssteuer kleine Vermögen
einbeziehen und an „der Oma ihr klein Häuschen“ gehen.
Das wollen wir nicht. Deshalb ist die Vermögenssteuer nicht die Lösung der Einnahmeprobleme im saarländischen Landeshaushalt und in den sonstigen Haushalten.
Wenn mit Blick auf die Ausgabenseite eingefordert worden ist, dass striktes Sparen natürlich bei denjenigen anfangen muss, die die politische Verantwortung tragen, dann ist das richtig. Ich will aber darauf hinweisen, Kollege Maas, im Unterschied zu der Zeit, als Sie Regierungsverantwortung im Saarland getragen haben, ist es mittlerweile so, dass Mitglieder der Landesregierung, die gleichzeitig Abgeordnete sind, keine zusätzlichen Diäten mehr bekommen. Im Unterschied zu der Zeit, als Sie Regierungsverantwortung im Saarland getragen haben, ist es mittlerweile so, dass die Minister und der Ministerpräsident keinerlei Weihnachtsgeld mehr bekommen und es auch schon nicht mehr bekommen haben, als bei den Beamten noch überhaupt keine Einschnitte vorgenommen worden sind.
Es ist richtig, man muss bei sich selber anfangen. Genau das haben wir gemacht. Da halten wir jedem Vergleich stand. Wenn wir jetzt eine Koalitionsregierung mit drei Partnern haben, die immer noch kleiner ist als das eine oder andere Kabinett Lafontaine zu Zeiten seiner Alleinregierung, dann zeigt auch dieses, dass hier vernünftig, bescheiden und überschaubar gehandelt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In einem Punkt, Kollege Bierbaum, haben Sie ja recht. Sie sagen, alle Sparnotwendigkeiten dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen in die Zukunft unterbleiben. Genau daran orientiert sich dieser Landeshaushalt. Dort, wo es notwendig ist, in Zukunft zu investieren, wird nicht gespart, sondern dort wird draufgelegt, zum Teil ganz erheblich draufgelegt. Wenn wir trotz einer Rückführung des Haushaltsvolumens um 1,6 Prozent im Bereich der Investitionsquote über 10 Prozent liegen, wenn wir im Baubereich umfängliche Investitionen, etwa an der Universität oder am Klinikum in Homburg, weiterführen, dann zeigt dies, dass wir trotz aller Sparnotwendigkeit das tun werden, was notwendig ist, damit dieses Land eine selbstbewusste Zukunft eigenständig gestalten kann. Das ist unser Ziel und dem werden wir auch unter den Bedingungen der Schuldenbremse Rechnung tragen.
Das gilt dann auch für einen Bereich, der sicherlich für die Zukunft des Landes von entscheidender Bedeutung sein wird, nämlich für den Hochschulbereich. Ich empfehle einmal sich anzuschauen, was in anderen Bundesländern geschieht, die zum Teil Geberländer im Länderfinanzausgleich sind. Da werden die Haushaltsansätze im zweistelligen Millionenbereich zurückgefahren. Wenn das Saarland in dieser Situation nicht nur eine Vollkompensation für die Hochschulen mit Blick auf die Studiengebühren umsetzt, sondern wenn wir darüber hinaus eine Zielund Leistungsvereinbarung mit den Hochschulen geschlossen haben, die zu zweistelligen Millionenbeträgen in der Besserstellung führt, die dazu führt, dass alleine der Universität mehr als 10 Millionen Euro zusätzlich, zum Teil leistungsabhängig, zur Verfügung stehen, dann ist das ein Kraftakt im Interesse der Zukunft dieses Landes. Das hat diese Landesregierung geleistet und dazu stehen wir auch.
Nichts anderes gilt für den Bereich der Bildung. Da ist ja vieles, was hier gesagt wird, in einer Diktion, die am Ende ausgesprochen hohl klingt. Auch da sollte man sich einfach an den Fakten orientieren. Wenn wir auf der einen Seite sehen, dass vor 1999 in Zeiten sozialdemokratischer Regierungsverantwortung, in Zeiten des Ministerpräsidenten Lafontaine bei steigenden Schülerzahlen -
Weil es ein Verbrechen an der Zukunft dieses Landes war, was Sie da gemacht haben. Deshalb beschäftigt mich das, Herr Kollege Lafontaine.
Es freut mich, dass Sie wieder grinsen. Dann wissen wir ja, woran wir sind. Sie haben bei steigenden Schülerzahlen über 1.000 Lehrerstellen -
Liebe Frau Kollegin Ries, wenn mit Ihrer Stimme mehr als 1.000 Lehrerstellen abgebaut worden sind und wenn mittlerweile die Schülerzahlen um mehr als 12 Prozent zurückgegangen sind und dennoch die Zahl der Lehrerstellen um fast 300 angestiegen ist, dann sehen Sie, wer in diesem Lande für Kahlschlag steht und wer in diesem Lande für Zukunft steht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auf diesem Weg, Kollege Linsler, gehen wir konsequent weiter. Wir erhöhen die Mittel im Bereich der Betreuung. Wir schaffen Angebote im gebundenen Ganztagsbereich. Wir erweitern die Angebote im Be
reich der Freiwilligen Ganztagsschule. Wir setzen die Idee der Wahlfreiheit um. Die Eltern sollen auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheiden können, welches Betreuungsmodell sie annehmen möchten. Wenn Sie ergänzend dazu sehen, dass die Wiederbesetzungssperre für den Bereich der Lehrer nicht gilt, wenn Sie ergänzend dazu sehen, dass die demografische Rendite bei uns - auch im Unterschied zu anderen, finanzstarken Ländern - im System verbleibt, dann sage ich, Bildung hat Priorität in der Arbeit dieser Landesregierung. Das dokumentiert auch dieser Landeshaushalt genauso wie der Vorgänger-Landeshaushalt. An diesem Punkt arbeiten wir weiter, weil das Wichtigste, was dieses Land hat, seine Kinder sind und wir deshalb für gute Bildungschancen sorgen werden.
Eine Randbemerkung will ich machen, Herr Kollege Commerçon, mit Blick auf einen Punkt, den Sie gestern angesprochen haben. Sie haben gestern gesagt, die UN-Konvention zur Inklusion beinhalte den Anspruch jedes Kindes auf einen Platz in einer Regelschule. Das heißt ja, die Förderschulen müssen abgeschafft werden. Ich will Ihnen meine ganz persönliche Meinung sagen. Bei der Frage, wie wir diese Bereiche strukturieren, muss am Ende das Wohl des Kindes und die Möglichkeit, ein Kind zu fördern, entscheidend sein. Da nutzt Ideologie überhaupt nichts.
Es gibt sicherlich Fälle, in denen die Förderung in einer Förderschule mit Blick auf das Kindeswohl gegenüber der Integration in eine Regelschule auch und gerade mit Rücksicht auf das Kind die richtige Entscheidung ist. Das ist jedenfalls meine Überzeugung.
Wir werden das Thema Inklusion konsequent angehen. Der Bildungsminister bearbeitet das Thema, es gab gestern noch entsprechende Beratungen im Ministerium. Wir werden dies im Sinne des Koalitionsvertrages umsetzen. Das gilt für die UN-Konvention in ihrer Gesamtheit.
Damit bin ich dann auch schon im Bereich des Sozialhaushaltes. Heute war ja nicht mehr die Rede davon, dass dort ein Kahlschlag stattfindet. Heute war nicht mehr die Rede davon, dass dort massiv abgebaut wird. Offensichtlich beugt man sich der Macht der Zahlen. Der Sozialetat im Landeshaushalt 2011 geht nicht zurück, sondern er steigt. Das ist die Tatsache, an der niemand, der redlich ist, vorbei kommt. Wenn wir im Bereich der Betreuungseinrichtungen und Werkstätten einen Aufwuchs von 42 Mil
lionen auf 51 Millionen Euro haben, dann ist das einer der stärksten Aufwüchse im gesamten Landeshaushalt. Auch dieser Punkt dokumentiert: Diese Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für die behinderten Menschen in diesem Lande bewusst. Wir wollen, dass diese Menschen ein integriertes, ein mit der Gesellschaft abgestimmtes positives Leben führen können. Das werden wir auch konsequent umsetzen. Dass wir uns dabei gleichwohl die Frage stellen, wie dieses Ziel möglichst effizient, möglichst wirtschaftlich erreicht werden kann, das sind wir den Menschen schuldig, die uns die Steuergelder zur Verfügung stellen. Deshalb werden wir auch exakt das tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir werden uns im Bereich der sozialen Maßnahmen strikt am Subsidiaritätsprinzip orientieren. Wir werden uns strikt daran orientieren, dass am Ende die öffentliche Hand für diejenigen, die sich nicht selber helfen können, nur dann genug haben wird, wenn diejenigen, die sich selber helfen können, dies auch tun. Wir werden den Grundsatz „Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache Schultern“ konsequent umsetzen. Das heißt auch, dass das eine oder andere an Leistung in Frage gestellt wird, was wir in der Vergangenheit aus guten Gründen für möglich gehalten haben, was aber nicht mehr möglich sein wird, wenn wir den Weg in die Abbremsung der Verschuldung gehen wollen.
Wir werden auch die Schicksalsgemeinschaft mit den Kommunen in diesem Land weiter pflegen. Auch da ist ja entgegen vielem, was in der Öffentlichkeit verbreitet worden ist, klargestellt worden, dass es keine Eingriffe in die Systematik der LandKommunen-Finanzbeziehungen in diesem Landeshaushalt gibt. Und wenn die Kommunen jetzt sagen, die Gewerbesteuereinnahmen entwickeln sich sehr unterschiedlich, wäre es nicht möglich, vor dem Hintergrund, dass die sich abzeichnende konjunkturelle Entwicklung in den kommenden Jahren höhere und zwar sprunghaft höhere - Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt, ein Stück davon jetzt schon vorab zu bekommen, dann sind wir hierzu gesprächsbereit. Ich will dieses Gesprächsangebot von dieser Stelle aus ausdrücklich an den Städte- und Gemeindetag machen, weil wir wissen, ein starkes Land braucht starke Kommunen und eine starke Landeshauptstadt. Wir stehen dafür. Wir werden konsequent dafür arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb bin ich mir sicher: Dieser Landeshaushalt ist ein Landeshaushalt, der Perspektive für die Zukunft beinhaltet, der sozial gerecht ausgestaltet ist, der Zukunftsinvestitionen ermöglicht. Ich habe heute
vonseiten der Opposition keinerlei Alternativen gehört. Ich habe heute vonseiten der Opposition nicht gehört, wie belastbar ein anderer Weg gegangen werden kann. Herr Kollege Maas, ich habe von Ihnen gehört, dass Sie sich Gedanken über meine zukünftige berufliche Verwendung machen. Da kann ich Sie beruhigen. Ich habe dafür Verständnis. Lieber Herr Kollege Maas, wer in einer Situation ist wie Sie, wer der personifizierte Niedergang der SPD Saar ist
- Halbierung der Wahlergebnisse, Reduzierung der Mitgliederzahlen wie noch nie in der Geschichte -, wer so nackt dasteht, muss über andere reden, damit er sich nicht selber anschauen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich kann Sie beruhigen. Die Gestaltung der Zukunft dieses Landes ist die Aufgabe, der sich diese Landesregierung und dieser Ministerpräsident mit Freude und mit Kraft stellen.
Diese Koalition hat Handlungsfähigkeit bewiesen und sie wird sie weiter beweisen. Wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass unser Land eine Zukunft hat. Dafür arbeiten wir mit aller Kraft. Dazu trägt dieser Landeshaushalt bei. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Landeshaushalt.
Lieber Herr Kollege Lafontaine, ich nutze die Redezeit der saarländischen Landesregierung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, der
Kollege Lafontaine, hat eben vorgetragen, die strukturpolitische Entwicklung in den letzten zehn Jahren sei schlecht gewesen, sie hätte besser sein müssen. Kurz davor hat er vorgetragen, Strukturpolitik habe eine Wirkungsverzögerung von zehn Jahren.
Also hat sich in den letzten zehn Jahren das ausgewirkt, was Ergebnis Ihrer Politik war, lieber Herr Kollege Lafontaine.
Das alles zeigt doch nur eines: Hier ist jemand in arger Argumentationsnot, wenn er entgegen allen objektiven Daten erklären will, dass es früher besser war und heute schlechter ist. - Das Gegenteil ist der Fall. Durch unsere Politik ist die Beschäftigung in diesem Lande stärker als im Bundesdurchschnitt gestiegen.
Durch unsere Politik ist die Arbeitslosigkeit zurückgegangen, stärker als im Bundesdurchschnitt. Durch unsere Politik haben wir dafür Sorge getragen, dass wir bei der Arbeitslosenquote von Platz 9 auf Platz 5 gekommen sind.
Wir haben bei der Ausbildungsplatzquote einen Spitzenplatz. Dafür haben wir, aber nicht nur wir, sondern auch die Kammern, die Arbeitnehmer, die Gewerkschaften, die Arbeitgeber in diesem Land hart gearbeitet.