Protokoll der Sitzung vom 18.11.2010

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dafür ist das Feiertagsgesetz da, dafür ist das Sonntagsgesetz da und für sonst gar nichts. Einen Regelungsbedarf hätten wir nur dann, lieber Herr Kollege Linsler, wenn der Ostersonntag ab und zu auf Montag oder Dienstag oder der Pfingstsonntag ab und zu auf Freitag oder Samstag fallen würde.

(Heiterkeit.)

Da das nicht der Fall ist, braucht es auch keine Regelung im Gesetz. Alles andere sind Fragen, die die Tarifvertragsparteien betreffen, Herr Kollege Linsler. Das gilt auch für Weihnachten. Sie brauchen die Frage gar nicht zu stellen und können sich gleich wieder setzen.

(Lachen.)

Alles andere regeln die Tarifvertragsparteien. Die Tarifvertragsparteien sind natürlich auch in der Lage, speziell die Frage der Höhe der Zuschläge am Pfingstsonntag und am Ostersonntag in ihre Tarifverträge hineinzuschreiben. Warum sollen wir als Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien ins Handwerk pfuschen? Dafür sind wir nicht da. Deshalb Respekt vor der Tarifautonomie. Dieses Gesetz regelt seine Zwecke abschließend. Ergänzungen sind nicht notwendig. Alles andere wäre schlechte Gesetzgebung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Die SPD-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 14/322 - neu - einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 14/266 eingebracht.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/322 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/322 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dafür gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/266. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/266 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/266 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Dafür gestimmt ha

(Abg. Ries (SPD) )

ben die Koalitionsfraktionen; abgelehnt haben die Oppositionsfraktionen.

(Fortdauerndes Sprechen.)

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes

(Drucksache 14/265) (Abänderungsantrag: Drucksache 14/329)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Drucksache 14/265 wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2020. Änderungen inhaltlicher Art sind nicht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine Anhörung unter Beteiligung unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Journalistenorganisationen, der Medien, der Verbraucherzentrale sowie des Datenschutzes durchgeführt. Von der Landesregierung wurde ein Erfahrungsbericht vorgelegt. Im Rahmen der Anhörung wurden auch Korrekturen inhaltlicher Art reklamiert, die die Fraktionen in einem weiteren Schritt angehen wollen. Hierzu signalisierten Sprecher von Oppositions- und Koalitionsfraktionen ihre Bereitschaft.

(Präsident Ley übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Drucksache 14/265 in Zweiter und letzter Lesung.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Zu Wort gemeldet hat sich Frau Birgit Huonker für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll wie in der vergangenen Debatte zum Rundfunkän

derungsstaatsvertrag - wiederum ein Gesetz auf den letzten Drücker durchgewunken werden. Die Anhörung musste im Schweinsgalopp über die Bühne gebracht werden, weil dieses Gesetz am 01. Januar 2011 in Kraft treten soll und muss, damit es keine Lücke gibt. Um es wieder auf den Punkt zu bringen: Hier soll ein lückenhaftes Vertragswerk schlichtweg durchgepeitscht werden. Aber ich sage es hier noch einmal ganz klar und deutlich: Wir sind kein Abnickverein, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der LINKEN.)

Dieses Gesetz hätten wir im Laufe des Jahres nachbessern können, damit es am 01. Januar kommenden Jahres in Kraft treten kann, aber das ist schlicht und ergreifend verschlafen worden. Doch wenn wir dieses Informationsfreiheitsgesetz hier noch auf die Schnelle verabschieden sollen, dann möge dies vorläufig mit drei kleinen Änderungen geschehen, die niemandem wehtun. Erstens bitten wir um Zustimmung dafür, dass von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden keine Gebühren mehr verlangt werden können; zweitens wollen wir den Auslagenersatz auf die tatsächlichen Kosten beschränkt wissen; drittens wollen wir keine Befristung, so wie es in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und anderer Bundesländer auch der Fall ist. So weit, so gut.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zum vorliegenden Informationsfreiheitsgesetz sagen. Eine offene und transparente Informationspolitik wird bei der Bevölkerung die Akzeptanz von Entscheidungen seitens der Behörden erhöhen. Deren Handeln sollte erstens transparent, zweitens nachvollziehbar und drittens öffentlich sein. Ich bin überzeugt: Hätte es bei den Vorgängen um „Stuttgart 21“ von Anfang an Transparenz gegeben, hätten wir heute keine Massenproteste. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist also ein erster Schritt zu einer Kultur der Offenheit. Heimlichtuerei oder herrschaftliches Obrigkeitsdenken müsste ein moderner Staat überwunden haben.

Eines ist uns allen klar: Dieses uns vorliegende Gesetz ist dringend renovierungsbedürftig. Das ist auch im Ausschuss angeklungen. Lassen Sie mich nur ein paar Beispiele nennen. Vom 15. September 2006 bis zum 31. März 2010 sind im Saarland gerade einmal sage und schreibe 52 Anfragen registriert worden. Von einem allgemeinen Durchbruch für mehr Transparenz kann also beileibe nicht gesprochen werden. Von den 52 Anfragen waren 30 auch noch strittig; sie landeten also beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Grund dafür dürften einerseits die zahlreichen Ausnahmetatbestände sein, die die Bürgerinnen und Bürger von einer Akteneinsicht abhalten sollen, und andererseits - das ist jedenfalls unsere Meinung ein Gesetzesname, der durchaus zu Missverständnissen führen kann.

(Vizepräsident Jochem)

Ich komme zu den zahlreichen Ausnahmetatbeständen, die sich im saarländischen Gesetz am Bundesinformationsfreiheitsgesetz orientieren. Um es klar zu sagen: Dieses Gesetz lässt den Verwaltungen einfach viel zu viele Hintertürchen offen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN.)

Der Saarländische Journalistenverband hat beispielsweise kritisiert, dass behördliches Handeln, das irgendwie mit finanziellen Auswirkungen zu tun hat, dem informatorischen Zugriff entzogen ist. Und dass die Freigabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von der Einwilligung der Betroffenen abhängt, wurde ebenfalls oft moniert. Dabei haben andere Länder wie Berlin, Brandenburg, SchleswigHolstein und Nordrhein-Westfalen beim Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schon längst eine Abwägungsklausel eingeführt. Das bedeutet, es muss abgewogen werden zwischen dem Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit einerseits und den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen andererseits. Für das Saarland sollte gelten: Lassen Sie uns endlich Schluss machen mit den zahlreichen Verschlusssachen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Jetzt komme ich noch zu dem Gesetzesnamen, der offenbar zu Missverständnissen führt. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE müsste das Gesetz nicht „Informationsfreiheitsgesetz“ heißen, sondern „Informationszugangsgesetz“. Bremen und Sachsen-Anhalt haben den Namen übrigens schon geändert. Das Gesetz gewährt nämlich keine Informationsfreiheit im Allgemeinen, sondern Zugang zu bestimmten amtlichen Informationen, die eben bei den Behörden liegen. Wir gehen davon aus, dass viele Saarländerinnen und Saarländer ihre Rechte aufgrund dieses Gesetzes gar nicht kennen.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Wie sonst kann erklärt werden, Herr Kollege Schmitt, dass saarlandweit durchschnittlich nur fünfzehnmal pro Jahr Akteneinsicht verlangt wird?

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Die Landesregierung sollte unserer Meinung nach offensiver darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit der Akteneinsicht gibt. Schließlich gehe ich davon aus, dass sie nichts zu verbergen hat.

(Beifall bei der LINKEN.)

Viele Menschen wissen offenbar gar nicht, dass sie den Behörden in die Karten schauen können, dass sie beispielsweise nachprüfen können, ob die Gründe für aktuelle Gebührenerhöhungen stichhaltig sind oder wer die Sponsoren für bestimmte Empfänge sind.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung. Zu großen Irritationen und großem Unverständnis haben bei den Journalisten die Äußerungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Judith Thieser, geführt. Sie ist der Auffassung, das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für Journalisten. Ich habe gestern mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Peter Schaar, telefoniert. Er hat gesagt, dass er eine solche Ausschlussklausel in seinem Bereich nicht sehe. Das Bundesinformationsfreiheitsgesetz gelte selbstverständlich auch für Journalisten.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Ich hatte es bereits im Ausschuss gesagt: Das Informationsfreiheitsgesetz ist meiner Ansicht nach ein Jedermann-Gesetz. Jeder Mensch hat Zugang zu amtlichen Informationen. Da kann man nicht einfach bestimmte Berufsgruppen ausschließen.

(Zurufe des Abgeordneten Theis (CDU).)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Informationsfreiheit - oder besser gesagt: der Informationszugang - steht im Gesetz. Lassen Sie es uns mit Leben füllen! Daher bitte ich zum Schluss meiner Ausführungen um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und bedanke mich recht herzlich bei Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Helma Kuhn-Theis.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute die Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes in Zweiter Lesung. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass wir uns bei der Ersten Lesung darauf verständigt haben, eine Anhörung durchzuführen. Das ist mittlerweile geschehen. Ich möchte noch allgemein auf das Gesetz eingehen.

Die Erfahrungen zeigen, dass sich das Gesetz bewährt hat und dass sich die Befürchtungen zum Beispiel eines unzumutbar großen Verwaltungsaufwandes und damit einhergehend zu hoher und damit abschreckender Verwaltungsgebühren nicht bewahrheitet haben. Daher geht, denke ich, der Abänderungsantrag der LINKEN in die falsche Richtung.

Nun hat die Kollegin Huonker sehr ausführlich ihre Kritik an diesem aus unserer Sicht guten und bewährten Gesetz verdeutlicht. Aus unserer Sicht bringt es mehr Transparenz für die Bürger. Auch in der Anhörung wurde dies offenkundig. Ich hatte nicht den Eindruck, verehrte Kollegin, dass die An

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

zuhörenden im Innenausschuss eine derart massive Kritik an dem Gesetz geäußert haben. Dass man natürlich an der einen oder anderen Stelle immer verbessern kann - egal, worum es sich handelt -, streite ich nicht ab. Wir wollen als Parlamentarier natürlich Gesetze, welche die größtmögliche Transparenz für den Bürger bringen. Das ist bei diesem Gesetz nicht anders. Ich bitte aber auch hinzunehmen, dass in der Anhörung der Eindruck massiver Kritik nicht entstanden ist. An der einen oder anderen Stelle, wobei ich an die Verbraucherzentrale oder an den Journalistenverband denke, gab es spezifische Diskussionen. Die Datenschutzbeauftragte und der Vertreter des Journalistenverbandes wurden sich damals nicht einig, wie das bundesgesetzlich geregelt ist und ob es landesgesetzlich zu regeln ist. Mein Eindruck war - so habe ich es in Erinnerung -, dass die Journalisten spezielle Regelungen haben. Sie haben Zugang zu Informationen. Das könnte für die Zukunft möglicherweise etwas sein, das wir noch klären müssen. Das konnte an diesem Tag nicht geregelt werden.