Protokoll der Sitzung vom 07.12.2010

Abstimmungen über das Gesetz über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2010.............................................. 1371

Annahme der Ergänzungsvorlage zum Gesetz über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 (Drucksache 14/ 340)........................................................... 1371

Annahme des Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 (Drucksache 14/301) in Zweiter und letzter Lesung....................................................... 1371

Abstimmungen über das Haushaltsgesetz 2011.................................................. 1371

Annahme der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz 2011 (Drucksache 14/ 341)........................................................... 1371

Annahme des Haushaltsgesetzes 2011 (Drucksache 14/302) in Zweiter und letzter Lesung....................................................... 1371

Abstimmungen über das Haushaltsbegleitgesetz 2011....................................... 1371

Annahme der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Drucksache 14/342)...................................................... 1371

Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (Drucksache 14/303) in Zweiter und letzter Lesung............................................ 1372

Minister J a c o b y zur Verabschiedung des Haushalts 2011................................ 1372

Präsident L e y Schlussworte.................. 1372

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 16. Landtagssitzung.

Zum heutigen Sitzungstag darf ich ganz herzlich als Gäste im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit Schüler der Klasse 9 M der Erweiterten Realschule Namborn-Oberthal unter Leitung von Frau Hildegard Eulenstein sowie die Prüfungsklasse der Rechtsanwaltsfachgehilfen der Friedrich-List-Schule Saarbrücken unter Leitung von Herrn Manuel Backes bei uns im Zuschauerraum willkommen heißen.

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 16. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung - Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und deren Vereidigung - auf Mittwoch, den 08. Dezember, zu vertagen. Ich gehe davon aus, dass alle damit einverstanden sind.

Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf des Rechnungsjahres 2011, die Drucksachen 14/357 und 14/358, in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen. Wer dafür ist, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind.

Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt 2011 durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2011 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend dem Verfahren bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetzentwürfe im Mai dieses Jahres entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsentwurf 2011 sind in Gruppen aufgegliedert. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsentwurfes vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen schriftlich übermittelt. Sie finden die Vorlagen in Ihren Haushaltsmappen.

Das Erweiterte Präsidium ist darüber hinaus übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht erstattet, sondern zu Protokoll gegeben werden.

Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie in Ihren Haushaltsmappen vorfinden.

Das Erweiterte Präsidium hat weiterhin vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 sowie zu dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 in einer gemeinsamen Aussprache durchzuführen. Es empfiehlt Ihnen, die Beschlussfassungen zu den Gesetzen am Mittwoch am Ende der Debatte gemeinsam vorzunehmen.

Ich lasse über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann wird wie vorgeschlagen verfahren.

Wir beginnen also mit Punkt 3 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 14/337)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Ausschuss hat in seinen Beratungen beschlossen, zu dem Antrag Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht, Drucksache 14/ 337, keine Stellungnahme abzugeben. Der saarländische Landtag ist in der Frage nicht betroffen, es ist eine Angelegenheit des hessischen Gesetzgebers. Von daher sollten wir von einer Stellungnahme absehen. Das ist die Empfehlung des Ausschusses. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 14/337 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/337 einstimmig, bei Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum 14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 14/304)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum 14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, der uns als Drucksache 14/304 vorliegt, in seiner 14. Sitzung am 26. Oktober dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist die Umsetzung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in saarländisches Landesrecht. Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach Unterzeichnung durch die Regierungschefs der Bundesländer allen Landesvolksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden ist, hat im Wesentlichen eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages aus dem Jahre 2002 zum Inhalt.

Der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht eine Weiterentwicklung und Stärkung des sogenannten Systems der regulierten Selbstregulierung vor und damit eines Kernelementes auch des bisherigen Vertrages. Die zunehmende Konvergenz von Offline- und Online-Medien spiegelt sich in einer weiteren Vereinheitlichung der jeweiligen Regelwerke, des Jugendschutzgesetzes des Bundes einerseits und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder andererseits. In diesem Zusammenhang schlägt der neue Staatsvertrag insbesondere die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Internetangeboten vor, um dadurch neue Impulse für die Entwicklung und Verbreitung elektroni

(Präsident Ley)

scher Jugendschutzprogramme als Handlungsinstrument für Erziehungsberechtigte zu setzen.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem Gesetzentwurf in drei Sitzungen ausführlich beschäftigt. Obwohl mit dem Gesetz dem Staatsvertrag nur in Gänze die Zustimmung erteilt oder versagt werden kann, also einzelne Abänderungen nicht möglich sind, hat der Ausschuss zu der Vorlage eine Anhörung durchgeführt. Er hat dadurch in Abwägung unterschiedlicher Argumente und Interessen eine sicherere Urteilsbasis gewinnen wollen. Der Einladung sind acht Organisationen mit unterschiedlichem Bezug zu der Regelungsmaterie gefolgt. Insgesamt sind 13 schriftliche Stellungnahmen eingegangen.

Wie bei der Komplexität der Thematik kaum anders zu erwarten, ist der neue JugendmedienschutzStaatsvertrag sowohl auf befürwortende wie auf ablehnende Stimmen gestoßen. Die in der Natur der Sache liegende Schwierigkeit, Medienfreiheit auf der einen und Jugendschutz auf der anderen Seite rechtlich und praktisch in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen, hat sich in teilweise kontroversen Sichtweisen niedergeschlagen.

So haben Saarländischer Rundfunk, Landesmedienanstalt, Institut für Europäisches Medienrecht und Saarländischer Journalistenverband mit Blick auf inhaltliche Verbesserungen und europäische Vorgaben für Zustimmung plädiert. Demgegenüber haben Repräsentanten der Jugendarbeit und moderner Internetaktivitäten die Eignung und Anwendbarkeit der Regelung in Bezug auf die digitale Medienwelt infrage gestellt.

Die Auswertung der Anhörung im Ausschuss hat mehrheitlich zu dem Ergebnis geführt, dass die vorgetragenen Kritikpunkte einer Zustimmung zum Staatsvertrag nicht grundsätzlich im Wege stehen. Der Ausschuss wertet die Novelle nach Abwägung aller Gesichtspunkte gegenüber dem geltenden Jugendmedienschutzrecht als Fortschritt und fordert dazu auf, in dem begleitenden Evaluierungsverfahren zu dem neuen Staatsvertrag die kritischen Einwendungen in angemessener Weise zur Geltung zu bringen.

Zur Frage der künftigen Ausgestaltung elektronischer Programme zur möglichst passgenauen Sicherstellung des Jugendschutzes in den unterschiedlichen Medienformaten hat sich der Ausschuss auf eine ergänzende Erklärung verständigt, in deren Licht er die in § 11 des Staatsvertrages genannten Voraussetzungen für die Anerkennung solcher Programme versteht.

Ich will die Erklärung ebenfalls zur Kenntnis bringen. Sie lautet: „Es besteht Übereinstimmung darin, dass im Sinne des § 11 Abs. 2 und 3 nur solche Jugendschutzprogramme als geeignet anerkannt werden

können, die den Zugang zu zeitgesteuerten Programmen nicht behindern oder erschweren und - sofern der Anbieter seine Inhalte nicht nach § 5 Abs. 5 Nr. 2 zeitsteuert - darüber hinaus eine nutzerautonome Einstellung ermöglichen, wie mit nicht gekennzeichneten Angeboten verfahren werden soll, also ob a) alle nicht altersgekennzeichneten Angebote, b) nur die als entwicklungsbeeinträchtigend erkannten, aber nicht altersgekennzeichneten Angebote beziehungsweise c) die nicht altergekennzeichneten Angebote überhaupt nicht gefiltert werden sollen.“

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit Stimmenmehrheit - bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE - die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/304 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/304 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu den Punkten 5 bis 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2010 (Nach- tragshaushaltsgesetz - NHG - 2010) (Drucksa- che 14/300)