Um dies zu erreichen, möchten wir ein Zwei-SäulenModell einführen. Aufbauend auf der Grundschule bildet eine Säule das grundständige Gymnasium und eine zweite Säule die Gemeinschaftsschule, natürlich - das betone ich auch ausdrücklich - unter Einbeziehung der beruflichen Schulen. Die Anhörung zu dieser Verfassungsänderung hat doch gezeigt, dass wir mit diesem Modell auf dem richtigen Weg sind. Es wurde von vielen bestätigt - von Experten, aber auch von Verbänden. Ein Blick über die
Grenzen zeigt uns, dass man auch in vielen anderen Bundesländern überlegt, wie man ein zukunftsfähiges Bildungssystem gestalten kann. Ich nenne hier nur Bremen mit einer SPD-Bildungsministerin. Auch dort steht man zu dem Zwei-Säulen-System.
Die Menschen wollen bundesweit eine vergleichbare Schullandschaft. Ich erinnere hier noch mal an die Berliner Erklärung der Bundesdirektorenkonferenz der Gymnasien. Ich hatte es in der Ersten Lesung schon angesprochen und zitiere aus der Feststellung der BDK: „In Deutschland muss dringend eine in den Grundstrukturen übereinstimmende und für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche Schulstruktur geschaffen werden.“ Mit der heutigen Verfassungsänderung und mit der Änderung der schulrechtlichen Gesetze sind wir auf diesem Weg, eine übereinstimmende und für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche Schulstruktur zu schaffen und vor allem auch ein qualitätsvolles Bildungssystem.
Beide Schulformen, sowohl das Gymnasium als auch die Gemeinschaftsschule, ermöglichen alle Abschlüsse bis zur allgemeinen Hochschulreife, wobei das Abitur am Gymnasium nach zwölf Schulbesuchsjahren erfolgt als sogenanntes G 8 und an der Gemeinschaftsschule nach 13 Schulbesuchsjahren als sogenanntes G 9. Beide Schulformen werden wir in der Verfassung verankern und somit langfristig sichern. Andere Bundesländer haben keine verfassungsrechtliche Festschreibung. Aber wir halten diese Festschreibung für richtig und wichtig, um beiden Schulformen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit sowie Kontinuität als Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Qualitätsentwicklung zu bieten und einen langfristigen Schulfrieden zu gewährleisten. Auch hier stehen wir nicht alleine. Auch die BDK schließt sich dieser Meinung an beziehungsweise wir nehmen diese Forderung in unser Konzept auf.
Ich erinnere an die Verfassungsänderung im Jahr 1996, an den Bildungskompromiss, den wir damals mit der SPD geschlossen haben. Ich weise ausdrücklich auf die damals beschlossene Zusatzerklärung hin. Die Zusatzerklärung, die am 27. März 1996 beschlossen wurde, hat weiterhin bezüglich des Gymnasiums Bestand. Ich zitiere: „Zum Wesen des grundständigen Gymnasiums gehört, dass es auf vier Grundschuljahren aufbauend mit Klasse 5 beginnt, dass es eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt und dass der Unterricht mindestens bis einschließlich Klassenstufe 10 im Klassenverband stattfindet und zur allgemeinen Hochschulreife führt. Außerdem gehört es zum Wesen des grundständigen Gymnasiums, dass jedes Gymnasium, das eine eigene Sekundarstufe I hat, seine eigene Oberstufe hat.“ Dies ist ein Zitat aus der Zusatzerklärung bezüglich des Gymnasiums anlässlich des Bildungskompromisses am 27. März 1996. Diese Zusatzerklärung hat auch weiterhin Bestand.
Ich gebe auch heute zu Protokoll, das Gymnasium ist für uns die Angebotsschule. Die zweite Säule des Systems ist die Gemeinschaftsschule. Sie ersetzt die Erweiterte Realschule und die Gesamtschule. Sie ist aber weder eine Erweiterte Realschule noch eine Gesamtschule, und sie ist die Pflichtschule. Sie wird eine neue Schule sein mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit und einem Gestaltungsspielraum, der es den Lehrern - aber auch in Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern - ermöglicht, eigene pädagogische Konzepte zu entwickeln und ihr Profil auf die jeweilige besondere Situation auszurichten. Ich erinnere an die Situation an Erweiterten Realschulen, die aufgrund der demografischen Entwicklung ihr Konzept nicht mehr so umsetzen können, wie es einmal für Erweiterte Realschulen vorgesehen war. Sie mussten aufgrund der demografischen Entwicklung oft ihre Konzeption entsprechend anpassen. Ich denke, hier ist es richtig und wichtig, dass diese neue Schule - die Gemeinschaftsschule einen großen Raum an eigener Gestaltungsfreiheit hat und dass wir sie in die Selbstständigkeit entlassen.
Hauptziel der Gemeinschaftsschule ist die individuelle Förderung der Schüler. Dies ist im Eckpunktepapier ganz klar beschrieben. Der Unterricht findet im Klassenverband und in Kursgruppen statt. Über Beginn und Umfang der äußeren Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7 entscheidet die Schulkonferenz. Hier kommt - wie die Berichterstatterin eben schon erläuterte - ein Abänderungsantrag, den wir eingebracht haben: Die Schulkonferenz entscheidet auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Das ist richtig. Es wurde in der Anhörung vorgetragen, wir sollten das Lehrervotum als Grundlage in die Schulkonferenz einbeziehen. Die Pädagogen vor Ort können am besten entscheiden, wie Differenzierungsmöglichkeiten umgesetzt werden und wie die Förderung der Schüler am besten gewährleistet ist.
Zur Differenzierung wurde ein Orientierungsmodell vorgegeben. Weitere Differenzierungsmöglichkeiten sind insbesondere in Klasse 9 auf drei Anspruchsebenen die sogenannten A-Kurse, die sich in der erweiterten Realschule wirklich sehr bewährt haben. Außerdem können die Fachbereiche Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften durch die entsprechenden Fächer ersetzt werden.
Die Gemeinschaftsschule bietet Hauptschulabschluss, mittleren Bildungsabschluss und Abitur an. Je nach Schülerzahl kann sie eine eigene Oberstufe haben, aber sie kann auch gemeinsame Oberstufen oder Oberstufenverbünde mit Gymnasien, Oberstufengymnasien und BBZ - unsere beruflichen Gymnasien - eingehen. Außerdem werden bewährte Kooperationen fortgeführt. Zentrale Abschlussprüfungen bleiben erhalten. Selbstverständlich können Sie
nicht eine neue Schulform einführen, ohne auch die Lehrer entsprechend fortzubilden. Das heißt, die Einführung der Gemeinschaftsschule wird natürlich mit einem Lehrerfortbildungsprogramm begleitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Zwei-Säulen-System schaffen wir ein Bildungsangebot analog zu dem anderer Bundesländer und wir geben Antwort auf die besonderen Herausforderungen. Wir geben Antwort auf die demografische Entwicklung. Ich verweise auf die Ausführungen des Ministers in der Ersten Lesung, der ganz klar sagte, es wird eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung mit den Schulträgern geben.
Insofern kann ich die Ablehnung der SPD nicht nachvollziehen. Ich möchte an den Kompromiss von 1996 erinnern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war auch damals schon Abgeordnete in diesem Parlament. Wir als CDU haben diesen Bildungskompromiss mitgetragen, ohne dass wir wussten, wie die einzelnen Ausführungen aussehen. Wir haben der damaligen Regierung einen sogenannten Vertrauensvorschuss im Hinblick darauf gegeben, dass wir diese Bildungsreform mittragen wollten. Wir haben nicht alle Einzelheiten aushandeln können, aber wir haben einen Vertrauensvorschuss gegeben. Von daher kann ich nicht verstehen, dass Sie sich heute nicht mit auf den Weg begeben, unser Bildungssystem und unsere Bildungspolitik zukunftsfähig zu gestalten und dies insbesondere zum Wohl unserer Schüler hier im Saarland.
Wir haben im Koalitionsvertrag Bildungsziele festgeschrieben. Eines davon ist es, alle Kinder und Jugendliche individuell zu fördern, das heißt, die Schwachen zu stärken, ohne die Starken zu schwächen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir brauchen optimale Lernbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen und ein breit gefächertes und - ich betone dies ausdrücklich - durchlässiges Bildungsangebot, das allen gerechte Chancen für den Erwerb aller Bildungsabschlüsse eröffnet. Dabei ist Wahlfreiheit für Eltern und Schüler von entscheidender Bedeutung. Unser Zwei-Säulen-Modell, das heute vorgestellt wird, bietet dies an: mit dem verfassungsrechtlich abgesicherten grundständigen Gymnasium, das in acht Jahren zur allgemeinen Hochschulreife führt, mit der Gemeinschaftsschule, die auch in der Verfassung abgesichert wird, mit der Möglichkeit, alle Schulabschlüsse zu erreichen, und der Möglichkeit, das Abitur nach neun Jahren zu erreichen unter Einbeziehung der beruflichen Schulen. Auch dies erwähne ich ausdrücklich.
Ich appelliere an Sie: Nutzen Sie die Chance, unser Bildungssystem gerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Gehen Sie mit uns auf diesem Weg zu einem starken und zukunftssicheren Bildungsstandort Saarland. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verfassungsänderungen haben es nun einmal an sich, dass dafür breite Mehrheiten im Parlament erforderlich sind. Das ist gut so, weil in der Verfassung nur das festgeschrieben sein soll, was nicht von einer knappen Mehrheit getragen wird, sondern von einer größeren Mehrheit im Parlament. Das heißt, wenn es um das Schulwesen geht - eine Aufgabenstellung, die mit die wichtigste der Länder ist -, dann ist es sinnvoll, eine solche Verfassungsänderung vorzusehen, wenn längerfristig Weichen gestellt werden. Beispielsweise aus diesem Grunde hatte meine Regierung damals - 1996 - eine Verfassungsänderung angestrebt und mit der CDU einen Kompromiss erreicht, weil das Stichwort des Schulfriedens für uns ausschlaggebend war, um diese Entscheidung zu treffen.
Es kann nicht richtig sein, wenn die jeweilige Mehrheit, die manchmal ganz knapp ist, ihre Vorstellungen im Schulwesen durchsetzt und damit das Risiko provoziert, dass eine andere Mehrheit, die fünf Jahre später kommt, eine ganz andere Richtung einschlägt. Letztendlich würde dies insgesamt der Entwicklung der Schulen schaden. Es würde auch den Schülerinnen und Schülern schaden, wenn ein solches Hin und Her die Schulpolitik eines Landes bestimmen würde. Deshalb ist für uns - die Partei DIE LINKE - das Stichwort des Schulfriedens kein leeres Wort. Wir wollen hier an der Saar einen Rahmen mittragen, der von einer großen Mehrheit getragen wird und der sicherstellt, dass in der Schulpolitik auch in Zukunft eine gewisse Kontinuität gegeben ist.
Zweitens. Wir haben immer gesagt, dass es besser wäre, das Schulwesen in den Bundesländern zu vereinheitlichen. Diese Forderung beruht auf der größeren Flexibilität, die im Berufswesen eingetreten ist und die es mit sich bringt, dass viele Familien mehrfach in verschiedene Bundesländer umziehen und von daher große Probleme haben, wenn ihre Kinder in einem anderen Land auf unterschiedliche Schulformen stoßen. Das ist zwar immer noch ein Argument einer Minderheit, aber es ist ein wichtiges Argument. Verantwortliche Politik kann dieses Argument nicht aus dem Auge verlieren. Deshalb war für uns neben dem Schulfrieden ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt der, ob mit dieser Verfassungsänderung das Ziel erreicht wird, dass sich das Saarland in den Mainstream der Entwicklung aller Bundeslän
der einkoppelt, das heißt, dass das Zwei-SäulenModell auch hier an der Saar realisiert wird. Wir sehen, dass sich die Mehrheit der Bundesländer auf dieses Modell hin orientiert. Daher glauben wir mit Blick auf Eltern, die einmal von der Saar wegziehen müssen - das ist keine Seltenheit -, hier eine richtige Entscheidung zu treffen. Es ist gut, dass sich die saarländische Schulpolitik an dem orientiert, was mehrheitlich in anderen Bundesländern ebenfalls so entschieden wird.
Der dritte Punkt war für uns in den Verhandlungen von Bedeutung. Ich erwähne ihn hier noch immer. Wir wollen den Unterrichtsausfall an der Saar auch im Rahmen dieser Verfassungsänderung und der Folgegesetze bekämpfen. Wir haben dies zum Schwerpunkt unserer Verhandlungen mit den Regierungsparteien gemacht. Es ist die Zusage gegeben worden, diesen Unterrichtsausfall durch eine ganze Reihe von zusätzlichen Stellen, die zur Verfügung gestellt werden, zu bekämpfen. Wir verlassen uns auf diese Zusage.
Ich will Ihre Argumentation aufgreifen, Herr Kollege Commerçon. Wenn es in deutschen Parlamenten immer so gewesen wäre - ich war auf den unterschiedlichsten Ebenen tätig -, dass man sagen würde, der jeweiligen Regierung glauben wir nicht und es gibt keine Absprachemöglichkeit, dann wäre vieles nicht zustande gekommen, was in den deutschen Parlamenten auf den unterschiedlichsten Ebenen zustande gekommen ist. Politischer Wettbewerb darf nicht dazu führen, dass man dem anderen nicht mehr zutraut, Absprachen einzuhalten. Wir vertrauen darauf, dass die Absprache, die wir getroffen haben, eingehalten wird, und wir sehen eine Verbesserung, wenn es darum geht, Unterrichtsausfall an der Saar zu bekämpfen.
Der vierte Punkt für uns war, dass wir das Ziel, Schulschließungen zu vermeiden, nicht einfach nur in unser Wahlprogramm geschrieben, sondern auch ernst gemeint haben. Wenn man Schulschließungen vermeiden will, ist dies immer und notwendigerweise mit organisatorischen Entscheidungen verbunden. Und es ist klar: Wenn man ein mehrgliedriges Schulwesen hat, wird man eher gezwungen sein, Schulen zu schließen, als wenn man nur ein Zwei-SäulenModell hat. Das ist einfach ganz logisch und war für uns ein wichtiger Grund, der Verfassungsänderung zuzustimmen. Wir wollen, dass Schulschließungen nach Möglichkeit vermieden werden. Wir wissen nicht, was die Landesregierung längerfristig vorhat; ich komme noch darauf zurück. Eines ist auf jeden Fall sicher: Bei der künftigen Regelung sind weniger Schulschließungen zu erwarten als bei der Beibehaltung der bisherigen Regelung.
Der fünfte Punkt ist eine stärkere Differenzierung, die im Zwei-Säulen-Modell möglich ist. Wir sehen es als eine wichtige Maßnahme an, die Kinder aus sozial benachteiligten Schichten nach Möglichkeit zu fördern. Dem muss die innere Schulstruktur Rechnung tragen. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, die Schulkonferenz stärker mit einzubeziehen und keine Entscheidungen gegen die Lehrer zu treffen. Es wäre nämlich nicht sinnvoll, dies zu tun, denn wenn Lehrer nicht mitspielen, sind bestimmte Reformen in ihrem Gehalt schlechter umzusetzen. Aus diesem Grund sehen wir in der Möglichkeit einer flächendeckenden stärkeren Differenzierung einen weiteren Fortschritt.
Dies waren für uns die fünf entscheidenden Punkte, die ich hier noch einmal in Erinnerung rufen möchte: Schulfrieden hier an der Saar, stärkere Angleichung an die Entwicklung in anderen Bundesländern, geringerer Unterrichtsausfall, weniger Schulschließungen und eine stärkere Binnendifferenzierung in der Gemeinschaftsschule.
Nun will ich zu einem Punkt kommen, an dem wir uns natürlich von der Regierung, aber auch von den Sozialdemokraten unterscheiden. Es geht um die Personalisierung. Ich denke, jeder hier im Raum ist für eine stärkere Personalisierung. Zumindest habe ich noch niemanden gehört, der das anders sieht. Die Kernfrage lautet jedoch, wie man zur Gestaltung der Staatsfinanzen steht. Wenn beispielsweise die Schuldenbremse beschlossen worden ist, dann gilt an dieser Stelle, Herr Commerçon, dass die Parteien, die sie beschlossen haben, auch die Folgen tragen müssen. Das sollten Sie sich, bitte schön, einmal aufschreiben.
Ich weiß nämlich nicht so genau, ob Ihnen noch in Erinnerung ist, wer die Schuldenbremse beschlossen hat. Jedenfalls hat sie erhebliche Auswirkungen, auch auf die Länder und die Praxis ihrer Haushalte. Zu diesen Auswirkungen gehört eben auch, dass ein erheblicher Druck ausgeübt wird, Personal abzubauen. Für Länder, die von Zuweisungen profitieren, ist dieser Druck besonders groß, aber alle, die ihn aufgebaut haben, sind nach unserer Auffassung mit verantwortlich dafür, dass er da ist und dass weniger personalisiert wird - um es einmal etwas vorsichtig zu sagen.
Wir vertreten die Meinung, dass die öffentlichen Mittel unterfinanziert sind. Ich werde nachher noch dazu Stellung nehmen. Professor Bofinger, der auch von der SPD immer wieder als Kronzeuge bemüht wird, hat darauf hingewiesen, dass infolge der Steuersenkungsbeschlüsse der letzten Jahre und der
Schuldenbremse 110 Milliarden Euro in den öffentlichen Kassen fehlen. Nun können Sie sich ausrechnen, was dies für die Personalisierung im Schulwesen hier an der Saar bedeutet. Das ist der eine Punkt. Ich möchte noch einen weiteren ansprechen, weil er letztendlich zeigt, auf welch schwachen Füßen Ihre Argumentation steht, Herr Kollege Commerçon.
Sie sagen, es sei doch merkwürdig, dass die Landtagsmehrheit eine Verfassungsänderung mit einer Partei verabschiede, die vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Zunächst einmal würde ich Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass im Saarland im Gegensatz zu SPD-geführten Ländern die Partei DIE LINKE in toto nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Insofern könnte man sagen, dass in SPD-geführten Ländern diese - wie wir meinen - Bananenrepublikmethode zumindest in stärkerer Form angewandt wird als hier an der Saar.
Es wäre natürlich zu begrüßen, Herr Innenminister, wenn Sie die Marginalie, die im Verfassungsschutz thematisiert wird, nicht zum Anlass nehmen würden, diese falsche Praxis fortzusetzen. Es sollte auch hier erkannt werden, dass es einer Demokratie schlecht ansteht, demokratisch gewählte Parteien mit einem solchen Gewicht, wie es die LINKE hier an der Saar hat - sie ist fast so stark wie die SPD -, vom Verfassungsschutz in irgendeiner Form beobachten zu lassen. Aber an dieser Stelle, Herr Commerçon, haben Sie doch gezeigt, wie hanebüchen Ihre Argumentation ist. Wenn wir aufgrund dieser marginalen Beobachtung mit der CDU oder mit wem auch immer nicht zusammenarbeiten dürften, dann dürften wir mit Ihnen zusammen niemals irgendein Gesetz verabschieden. Ich weiß nicht, ob Ihnen dieses Selbsttor überhaupt aufgefallen ist, aber Sie sollten sich einmal dahingehend überprüfen, ob Sie nicht Argumente an den Haaren herbeiziehen, um Ihre Übertaktiererei zu kaschieren.
Sie nämlich, Herr Kollege Commerçon, haben mit Ihrer Übertaktiererei die SPD in diese schwierige Situation gebracht.
Wir haben für unsere Vorgehensweise mittlerweile auch Zustimmung aus den Gesamtschulen, was uns überrascht hat. Diese Zustimmung nehmen wir dankbar entgegen. Mich persönlich haben eine ganze Reihe von Sozialdemokraten angesprochen, die unsere Entscheidung für richtig halten. Dies kann immer noch offen lassen, dass Sie insgesamt diese Entscheidung für falsch halten, bitte sehr. Aber Ihre Argumentation hat wieder eines gezeigt: Sie verwechseln die Dinge. Die Verfassungsänderung ist etwas anderes als die Ausführungsgesetze. Und wenn man an eine Verfassungsänderung so heran
geht, dass sie nur zustande kommt, wenn auch der eigene Entwurf realisiert werden kann, dann wird es sie niemals geben. Eine Verfassungsänderung ist immer ein Kompromiss zwischen mehreren Parteien. Im vorliegenden Fall stimmen wir ihr deshalb zu, weil sie eine Reihe von Maßnahmen ermöglicht, die wir für richtig halten und die auch einer Regierung zugute kämen, an der Sie vielleicht einmal wieder beteiligt werden. Dann könnten Sie ja unter Beweis stellen, welch grandiose Maßnahmen Sie durchführen.
Aber die Verfassungsänderung jetzt mit dem Argument zu blockieren, dass man diesem Verein nicht trauen könne, ist eine zu durchsichtige Argumentation. Es muss letztendlich möglich sein, im Sinne einer gedeihlichen längerfristigen Schulentwicklung Absprachen zu treffen. Aufgrund dieser Absprachen in toto stimmen wir der Verfassungsänderung zu.