einheitlichung zentrale Abschlussprüfungen für den mittleren Bildungsabschluss einführen sollen oder habe ich Sie da missverstanden?
Es wurde gefordert, Besoldungsgesetze zu ändern oder Oberstufengarantien auszusprechen. Das hieße doch heute, wo es um eine Verfassungsänderung geht, das Pferd von hinten aufzuzäumen! In aller Deutlichkeit möchte ich sagen: Gleichwertigkeit darf an dieser Stelle nicht mit Gleichmacherei verwechselt werden!
Ein weiterer Punkt, der des Öfteren angesprochen worden ist, ist die Standortfrage von Gemeinschaftsschulen und in dem Zusammenhang auch die Schulentwicklungsplanung. Dazu sage ich: Angesichts der demografischen Entwicklung brauchen wir ein neues Kriterium zur Festlegung eines geordneten Schulbetriebs! Das bisherige Kriterium der Dreizügigkeit erfüllen heute mindestens schon 20 Schulstandorte im Bereich der Erweiterten Realschulen nicht mehr. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir das Schulordnungsgesetz so ändern, dass auch kleinere Schulstandorte eine Perspektive haben. Gemeinsam werden wir uns auf der Basis einer solchen Schulentwicklungsplanung mit den Schulträgern über vernünftige Gesamtschülerzahlen für einen Jahrgang beziehungsweise für einen Schulstandort verständigen. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Das heißt: zuerst die Verfassungsänderung, dann die Änderung des Schulordnungsgesetzes nach den entsprechenden Beratungen mit den Schulträgern.
Ich möchte eines klarstellen: Die Einführung der Gemeinschaftsschule ist kein heimlicher Weg zu Schulschließungen. Natürlich gibt es keine Garantien für Schulstandorte angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen, das ist klar. Aber die Gemeinschaftsschule kann ein Garant dafür sein, dass in Zukunft in der Fläche weiter ein wohnortnahes hochwertiges Bildungsangebot vorgehalten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auswertung der Anhörung hat gezeigt, dass die meisten Angehörten vom Grundsatz her - das ist auch bereits gesagt worden - das Zwei-Säulen-Modell als richtigen Weg ansehen. Natürlich unter Einbeziehung der jeweils spezifischen Interessen, Sichtweisen und der verständlicherweise vorhandenen Lobbyistentätigkeiten pro Schulform will die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden das neue Schulmodell auch weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten. Dafür möchte ich mich bei denjenigen, die das so formuliert haben, ausdrücklich bedanken!
Zahlreiche Forderungen konnten zwar jetzt nicht bei der Verfassungsänderung berücksichtigt werden, dafür ist jetzt nicht der Ort. Sie spielen aber später bei der Ausgestaltung der Schulverordnung, der Erstellung der Stundentafel oder der Gestaltung der Lehrpläne eine Rolle. Das heißt, wir werden konstruktive Vorschläge aufgreifen und im Verordnungsverfahren berücksichtigen. Dazu wird es natürlich noch einmal ein gesondertes Anhörungsverfahren in meinem Hause geben.
Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, werde ich zu Beginn des neuen Schuljahres unter der Voraussetzung, dass wir heute die neue Schulform mit dem Zwei-Säulen-Modell auf das Gleis setzen - einen Beirat neu einrichten mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Kammern, der Eltern und der Schulpraxis, um die weitere Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule zu begleiten. Auch in dieser Hinsicht erhoffe ich mir konstruktive Vorschläge und kritische Impulse zur erfolgreichen Ausgestaltung des saarländischen Schulwesens.
Die Landesregierung setzt bei der weiteren Umsetzung der Schulreform auf Kooperation und nicht auf Konfrontation. Mit Blick auf die SPD kann ich nur sagen: Machen Sie mit, blockieren Sie nicht den schulpolitischen Fortschritt in diesem Land!
Die letzte Verfassungsänderung im Schulbereich liegt jetzt 15 Jahre zurück. Heute haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam die Chance, unser Schulsystem durch eine erneute Verfassungsänderung zu modernisieren und dauerhaft zukunftsfest zu machen. Ich lade Sie herzlich dazu ein, mitzumachen, wenn es darum geht, einen Meilenstein in der saarländischen Schulgeschichte zu setzen, um den uns sicherlich andere bald beneiden werden. Nach wie vor biete ich Ihnen - der SPD meine Zusammenarbeit bei der weiteren Ausgestaltung unseres Schulsystems an, bleiben Sie nicht draußen vor der Tür, wenn es um das Thema geht, denn: Gemeinsam geht Bildung besser! - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben die Redezeit um 2 Minuten und 15 Sekunden überschritten. Wir haben ein Redezeitmodul, das heißt, dass jede einzelne Fraktion noch einmal 2 Minuten und 15 Sekunden dazubekommt. - Das Wort hat für die SPDFraktion Herr Abgeordneter Ulrich Commerçon (SPD).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister! Sie und andere haben gesagt: „Die SPD verabschiedet sich aus der Bildungsdebatte.“ Es mag eine vage Hoffnung des einen oder anderen gewesen sein, diejenigen muss ich aber enttäuschen. Ihnen sage ich, Herr Minister, selbstverständlich wird die Bildungsdebatte weiterhin maßgeblich von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit vorangetrieben. Selbstverständlich werden wir mitmischen, wenn es um die Frage geht, wie das künftige Schulsystem auszugestalten ist; das ist überhaupt keine Frage. Wir sind keine schlechten Demokraten, die Mehrheitsverhältnisse nicht akzeptieren! Die Verfassungsänderung wird zustande kommen, und es ist eine absolute Selbstverständlichkeit, dass auch wir als Sozialdemokraten in diesem Hause das zu akzeptieren haben. Das ist also überhaupt kein Problem.
Lieber Herr Minister, Sie haben die letzte Verfassungsänderung angesprochen und zu Recht darauf hingewiesen, dass es damals eine mangelnde Akzeptanz der Hauptschule gegeben hat. Ich erinnere aber daran, das war nicht das Einzige, was damals geregelt wurde. Es gab unter anderem auch eine verfassungsrechtliche Absicherung des Gymnasiums und der Gesamtschule, von einer mangelnden Akzeptanz dieser beiden Schulformen kann ich landesweit nichts feststellen - wenn Sie andere Erkenntnisse haben, sollten Sie uns diese vielleicht mitteilen -, das ist mitnichten der Fall, im Gegenteil, insbesondere die Gesamtschulen quellen derzeit über. Deshalb ist es völlig klar, dass wir sagen, die Gesamtschule war in diesem Land auch ein sozialdemokratisches Erfolgsmodell, und davon verabschiedet man sich nicht einfach so mir nichts dir nichts. Das wird aber an dieser Stelle getan!
Ja, das haben wir damals gemeinsam verabredet. Wir stimmen aber auch darin überein, lieber Herr Kollege Schmitt, dass nicht alle Erweiterten Realschulen hundertprozentig erfolgreich sind, das ist bei den Gesamtschulen anders.
Die Gesamtschulen quellen alle über, es werden sogar Leute abgewiesen! Es gibt aber Erweiterte Realschulen, die sich verändern müssen, darüber sind wir uns doch völlig einig! Dann lassen Sie uns doch versuchen, das auf den Weg zu bringen. Stattdessen schaffen Sie die Gesamtschule ab, das muss
Kernpunkt ist doch: Gute Schulen werden von den Eltern nachgefragt. Das findet schon fast nach marktwirtschaftlichen Prinzipien statt. Sie werden unabhängig von ihrem Namen nachgefragt. Lassen Sie uns also für gute Schulen sorgen. Es bleibt dabei, wir führen diese ideologische Debatte nicht, das ist völlig klar. Wir haben natürlich Verantwortung, und dieser Verantwortung sind wir, das können Sie nicht bestreiten, in allen Diskussionen gerecht geworden.
Wir haben uns am Schluss zwar nicht mit Ihnen geeinigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber das ist im parlamentarischen Prozess nun mal so. Es kann nicht sein, wenn eine Zweidrittelmehrheit vorhanden ist, dass plötzlich alle dafür sein müssen. Es ist auch nicht schädlich, wenn es an dieser Stelle kritische Stimmen gibt, kritische Stimme werden wir bleiben!
Der Grund, warum das thematisiert wird, ist ein anderer: Sie wollen sich von anderen abgrenzen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen, damit müssen Sie leben, das ist Ihre Verantwortung! Sie wollen unsere Zustimmung, die kriegen Sie aber nur, wenn Sie auch auf unsere Vorschläge eingehen. Das haben Sie, für unsere Verhältnisse, nach unserem Ermessen, nicht in hinreichendem Maße getan. Im Hinblick auf das PwC-Gutachten wissen wir auch, was nach dieser Verfassungsänderung auf uns zukommt, es wird jetzt nur noch um eines gehen in dieser Koalition, auch im Bildungsbereich: sparen, sparen, sparen! Sie werden vom Koalitionsvertrag abweichen. Nach dem 10. August - das sage ich Ihnen voraus, Herr Minister -, wird es nicht mehr so sein, dass Sie alles durchsetzen können, das ist doch Fakt!
Das Thema Schulfrieden ist immer wieder angesprochen worden. Man sollte mit bestimmten Begriffen vorsichtig umgehen, wir haben keinen Schulkrieg in diesem Land. Es ist nicht so, dass wir Kulturkampf oder Schulkampf hätten. Ich sage Ihnen aber etwas anderes: Schulfrieden erreicht man nicht durch Verfassungsänderungen. Schulfrieden kann in Schulen entstehen, die gelingen. Das ist das Entscheidende, deswegen müssen die Voraussetzungen für Schulfrieden geschaffen werden.
Es stimmt, was Sie aus unserem Regierungsprogramm zitiert haben, Herr Minister. Wir haben gesagt, wir werden in einem ersten Schritt den Klassenteiler auf 27 absenken. Genau diese Absenkung habe ich von Ihnen eingefordert. Sie sind bereit,
über Durchschnittsgrößen zu reden, ein Klassenteiler ist jedoch eine Höchstgrenze, eine Durchschnittsgröße ist etwas anderes, lieber Herr Minister. Es ist immer wieder der gleiche Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen. An diesem Punkt werde ich langsam sauer. So geht es nicht, Herr Minister!
Dann wird immer wieder von einer Seite die Zusatzerklärung von 1996/1997 zitiert. Ich habe die nicht von allen verfassungsänderungstragenden Fraktionen gehört, ich glaube auch nicht, dass sie von allen so getragen wird.
Ich bin auch nicht der Auffassung, dass diese Zusatzerklärung von 1996 vom Verfassungsgericht für die Verfassungsänderung von heute herangezogen wird. Da bin ich zumindest sehr skeptisch. Nicht nur wir sind skeptisch, auch viele andere sind es. Ich zitiere deswegen die Stellungnahme des Vertreters der Evangelischen Kirchen für das Saarland aus der Anhörung, der grundsätzlich die Gemeinschaftsschule befürwortet: „Die Evangelischen Kirchen sind etwas skeptisch, dass die Qualität der schulischen Arbeit ausschließlich etwas zu tun hat mit einer Schulstrukturreform. Allein eine Schulstrukturreform wird die Qualität der schulischen Arbeit nicht wirklich verbessern, nicht einmal wird sie sie bewahren können. Die Qualität einer Schule, und darauf kommt es an, ist vor allem abhängig von einer guten Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, von einer guten finanziellen Ausstattung der Schule in personeller und baulicher Hinsicht sowie vom Zurverfügungstellen von Lehr- und Lernmitteln (...). Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern gelingt in kleinen Klassen besser (...).“ - Genau dafür wollten wir Garantien und haben sie nicht bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Deswegen stimmen wir heute nicht zu.
Ich komme zur letzten Bemerkung. - Die GEW sagt: „Sollten die Forderungen der GEW, der Oppositionsparteien, der Verbände, Elternvertretungen und Bildungsinitiativen nicht ernst genommen werden, so steht zu befürchten, dass der Gemeinschaftsschule der Makel der Restschule anhaften wird und somit der erhoffte Schulfrieden dann eher einer Friedhofsruhe gleicht.“ - Friedhofsruhe machen wir nicht mit, meine sehr geehrten Damen und Herren! - Danke.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Drucksache 14/423, in Zweiter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/423 in Zweiter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/423 in Zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der SPD-Landtagsfraktion.
In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Für die Dritte Lesung ist gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Aufhebung der Beratungsfrist erforderlich. Wer für die Aufhebung der Frist ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Frist aufgehoben ist.
Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Drucksache 14/423. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen.
Wir kommen dann zur Abstimmung. Nach § 69 Abs. 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf deshalb Frau Schriftführerin Astrid Schramm, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.