Ulrich Commerçon
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hinschberger, in der zu Ende gehenden Legislaturperiode - Sie haben das selbst angesprochen wurden alleine im Medienbereich drei wesentliche Rundfunkstaatsverträge diskutiert: der 13., der schon in der vorangegangenen Legislaturperiode weitestgehend beraten und in der zu Ende gehenden Legislaturperiode - im Übrigen auf mein Betreiben hin - auch im zuständigen Ausschuss sehr intensiv diskutiert wurde, der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, und der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Letzterer betraf im Wesentlichen die Umstellung von der alten Gebühr auf eine Abgabe, die in Zukunft alle Haushalte zu entrichten haben.
In all diesen Fällen, lieber Kollege Hinschberger, wurde im Übrigen auf Initiative der SPD-Fraktion sehr frühzeitig in mehreren Sitzungen des Medienausschusses diskutiert. Zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir schon eine umfassende Anhörung durchgeführt, bevor die Ministerpräsidentenkonferenz überhaupt zur Beschlussfassung gekommen ist. Wir haben damals ganz bewusst gesagt, wir schalten das vor, um das Parlament einigermaßen auf Augenhöhe zu halten. Ganz wird das vom Verfahren her natürlich nie gelingen können. Dafür haben wir Regierungen, die so etwas aushandeln und von den Parlamenten kontrolliert werden.
Ich weise auf einen weiteren Tatbestand hin, lieber Kollege Hinschberger. Es war zumindest in den letzten beiden Fällen, sowohl beim 14. als auch beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, so, dass es letztlich eine einstimmige Beschlussfassung hier im Hohen Hause gegeben hat. An dieser Stelle muss man schon sagen, dass wir vielleicht nicht unbedingt immer bestens mitgenommen worden sind, aber es ist auch nicht die Aufgabe eines Parlamentes, sich von Regierungen mitnehmen zu lassen. Vielmehr haben wir auf Augenhöhe mit der Regierung diese Staatsverträge diskutiert, wie sich das für ein Parlament auch gehört.
Ich will zu dem zweiten Punkt, den Sie im Antrag erwähnt haben, der aber in der Debatte bisher keine Rolle gespielt hat, auch noch etwas sagen, das ist der ZDF-Staatsvertrag, der in der laufenden Legislaturperiode zwar nicht gesetzgebungstechnisch von uns im Parlament beraten, jedoch politisch diskutiert wurde. In Anlehnung an das, was der Kollege Hans heute Morgen schon auf Twitter verkündet hat, ist das schon ein bisschen putzig, was Sie hier machen, lieber Kollege Hinschberger. Ich erinnere mich sehr gut an eine gemeinsame Podiumsdiskussion zum ZDF-Staatsvertrag zu Beginn dieser Legislaturperiode, wo Sie auch auf dem Podium dabei waren. Alle haben damals in dieser Podiumsdiskussion ge
sagt, dass es vernünftig ist, verfassungsrechtlich zu überprüfen, ob die Staatsverträge zum ZDF mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Fast alle waren auch der Auffassung, dass man große Zweifel daran haben muss. Lediglich der Kollege Theis von der CDUFraktion hat in dieser Podiumsdiskussion gesagt, er habe eigentlich relativ geringe Zweifel an der Verfassungskonformität. Alle anderen in dem Podium haben diese Zweifel sehr deutlich geäußert.
Wie ging es dann weiter? Sie haben es in Ihrem Antrag selbst angesprochen. Wir haben damals als SPD-Fraktion hier in dieses Haus einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung aufgefordert haben, genau an dieser Stelle zum ZDF-Staatsvertrag entweder ein eigenes Normenkontrollverfahren in die Wege zu leiten oder sich gemeinsam mit anderen Bundesländern auf den Weg zu machen, um ein entsprechendes Normenkontrollverfahren durchzuführen. Dieser Antrag wurde von den Fraktionen von CDU, FDP und GRÜNEN abgelehnt, obwohl sie sich vorher auf der Podiumsdiskussion eigentlich gleichlautend verhalten haben. Er wurde also auch von Ihrer Fraktion abgelehnt, Herr Kollege Hinschberger, und wenn ich mich recht erinnere, waren Sie damals noch Fraktionsvorsitzender. Also das jetzt im Nachhinein anzusprechen und einerseits zu sagen, beim ZDF-Staatsvertrag gebe es für das Parlament wenig Beteiligungsmöglichkeiten, aber andererseits sie selbst nicht genutzt zu haben, ist - ich sage es noch einmal - zumindest ein bisschen putzig, wenn man das Thema so kurz vor Toresschluss auf die Tagesordnung setzt.
Es gab dann im Übrigen noch zwei weitere Punkte, bei denen Sie die Gelegenheit gehabt hätten, von Ihren parlamentarischen Rechten Gebrauch zu machen. Wir haben es versucht. Es gibt nämlich einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz, dem mittlerweile andere Bundesländer beigetreten sind. Wir haben in diesem Haus darum gebeten, dass sich das Saarland ebenfalls dieser Normenkontrollklage anschließen möge. Auch dieser Antrag, lieber Kollege Hinschberger, wurde damals auch von der FDP-Fraktion abgelehnt. Und als es dann um eine Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ging, wollten Sie nicht Stellung beziehen.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Wir müssen zusehen, wie wir künftig Beteiligungsrechte des Parlaments insbesondere bei Staatsverträgen stärken. Voraussetzung ist jedoch schon - das sage ich auch - eine gewisse Selbstachtung und ein gewisses Ernstnehmen der eigenen Aufgabe als Parlamentarier. Wenn man in Regierungsverantwortung in mehreren konkreten Fällen von den bestehenden Rechten schon keinen Gebrauch macht, dann aus der Regierung herausfliegt und anschließend sagt, wir
bräuchten eigentlich noch viel stärkere Rechte, dann ist das meiner Meinung nach ein Verhalten, über das man zumindest noch einmal nachdenken sollte. Ich formuliere es einmal sehr vorsichtig. Das Kernanliegen Ihres Antrags unterstützen wir aber auch. Wir sind nicht mit jeder Forderung einverstanden, und die Antragsbegründung halten wir für ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Deswegen schlage auch ich vor, diesen Antrag in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bildung ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Wir müssen alles daransetzen, dass die soziale Herkunft nicht weiterhin dazu führt, dass Bildungschancen verschlechtert werden. Es ist leider immer noch so, dass in keinem Bundesland die soziale Herkunft so stark über die Bildungschancen und Abschlüsse, die Schülerinnen und Schüler machen können, entscheidet wie im Saarland. Es gibt kein Bundesland, in dem das so stark zusammenhängt wie bei uns. Es muss dringend etwas getan werden. Das ist die Kernfrage im Bildungssystem für die Zukunft. Das aktive Engagement aller Beteiligten ist dafür erforderlich. Es geht um Spaß und um den Willen zu guter Bildung. Wir brauchen motivierte Schülerinnen und Schüler. Wir brauchen engagierte Eltern und Lehrerinnen und Lehrer, die Freude und Erfüllung in ihrem Beruf finden, die selbstverantwortlich handeln und auch gestalten möchten.
Es geht in erster Linie nicht um Strukturdebatten. Wir haben das in den letzten Jahren immer wieder gesagt. Es geht zuallererst um die Qualitätsfrage in den Schulen. Es geht darum, was und wie Kinder lernen können und wie Unterrichtsgestaltung aussieht. Liebe Frau Kollegin Willger, von enormer Bedeutung ist hierbei, wie die Rahmenbedingungen in den Schulen sind. Es hat nicht geholfen, dass Ihr ehemaliger Minister zugestimmt hat, dass wir eine
massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer haben, die den Lehrerberuf immer unattraktiver machen. Sie sollten also keine Krokodilstränen weinen, sondern eher froh sein, dass dieser Spuk demnächst vorbei sein wird.
Es ist schon etwas seltsam, wenn Sie mit dem Satz, die SPD habe erklärt, dass sie die Gemeinschaftsschule zum Erfolg bringen will, Ängste verbinden. Einen solchen Vorwurf zu machen, ist nachgerade lächerlich. Sie beziehen das auch noch auf das Schulordnungsgesetz, Frau Kollegin. Es war so, dass wir damals genau dieses Schulordnungsgesetz mit den Verhandlungen zur Verfassungsänderung verabschiedet haben wollten. Es war doch so, dass wir in den Verhandlungen gesagt haben: Lasst uns über die demografischen Auswirkungen reden, lasst uns vorab darüber reden, welche Schulen an welchen Standorten eingerichtet werden. All das waren genau die Dinge, die Sie und Ihr Minister uns damals verweigert haben. Er hat gesagt: Nein, das entscheiden wir erst nach der nächsten Landtagswahl 2014 und nach der gesetzlichen Vorgabe eigentlich erst nach dem Schuljahr 2016/2017. Wenn Sie sich nun ganz plötzlich im Jahr 2012 darauf besinnen, dass Sie alles schon vor der nächsten Landtagswahl am 25. März wissen wollen, liebe Frau Kollegin, dann glaubt Ihnen das draußen kein Mensch. Es ist völlig lächerlich, was Sie hier tun. Sie verunsichern die Menschen in diesem Land.
Ich sage es Ihnen ganz deutlich. Die SPD in diesem Land wird alles dafür tun, dass dieses Zwei-SäulenModell und die Gemeinschaftsschulen in diesem Land zum Erfolg gebracht werden. Es ist völlig selbstverständlich, dass wir dies tun. Wir haben damals einer Verfassungsänderung nicht zugestimmt, weil viel zu viele Fragen ungeklärt waren. Wenn Sie nun beklagen, dass genau diese Fragen nicht geklärt sind, dann fällt das auf Sie und in erster Linie auf Ihren ehemaligen Minister zurück. Es fällt auf Klaus Kessler zurück, der damals leider die Voraussetzungen dafür nicht geschaffen hat. Also hören Sie mit dieser blöden Kampagne auf, die Sie gegen die Gemeinschaftsschule führen. Wir stehen dahinter, dass es diese Gemeinschaftsschule gibt. Wir werden alles dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler an dieser Gemeinschaftsschule ihren Schulabschluss erfolgreich erreichen können.
Selbstverständlich wird es darum gehen, Standorte zu erhalten. Sie wissen ganz genau, dass wir mehr Standorte erhalten wollen, als bisher vorgesehen sind. Deshalb ist es völlig unsäglich, wenn Sie eine solche Standortdebatte führen wollen. Wir haben niedrigere Hürden und Kriterien vorgeschlagen, die
leider zurzeit in diesem Parlament nicht mehrheitsfähig sind. Das ist so. Deswegen wird am 25. März auch darüber entschieden, ob wir in diesem Land künftig kleinere Klassen und eine bessere Unterrichtsversorgung bekommen oder ob es so bleibt wie unter einem grünen Minister. Es wird darum gehen, ob wir wirklich echte Gleichwertigkeit zwischen den Gemeinschaftsschulen und den Gymnasien bekommen oder ob es weiterhin eine Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule geben wird. Genau darüber wird am 25. März in diesem Land abgestimmt. Da gibt es eine klare Linie der SPD. Wer kleinere Klassen will, wer eine bessere Unterrichtsversorgung will, wer wirklich Gleichwertigkeit zwischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien will, der hat am 25. März nur eine Chance, nämlich die, das Kreuz bei der SPD zu machen. Danach bekommt er genau das, was die SPD vor der Wahl gesagt hat.
Es ist ein echter Treppenwitz, wenn in einem Antrag der GRÜNEN, nachdem sie zwei Jahre den Bildungsminister gestellt hat, Aussagen stehen wie: „zukunftsfähig machen“, „Entwicklung der Bevölkerungszahlen anzusehen“, „würden die sich abzeichnenden Entwicklungen ignoriert, so ergäbe sich das Risiko von Schulschließungen“, außerdem „eine erhebliche Verschlechterung des regionalen Bildungsangebotes“, es gilt „rechtzeitig vorzubeugen“ oder „die Weichen einer Neuregelung sobald wie möglich zu stellen“. - Meine Damen und Herren, was hat dieser Minister in den letzten zwei Jahren getan, wenn er all diese Dinge nicht auf den Weg gebracht hat? Da ist es doch ein Witz, wenn das alles von Januar bis März schnell geregelt werden muss. Nein, meine Damen und Herren, wir werden das alles nach der Wahl in großer Ruhe hinbekommen. Wir werden genug Zeit haben. Die Gemeinschaftsschule wird zum nächsten Schuljahr in aller Ruhe auf den Weg gebracht. Worum es jetzt in allererster Linie geht, ist, dass wir in den Schulen Ruhe haben, damit wir die Gemeinschaftsschule erfolgreich auf den Weg bringen können.
Wir werden all das sehr vernünftig und zum Wohle der Schülerinnen und Schüler hinbekommen, aber nicht in einem überstürzen Verfahren und erst recht nicht, nachdem die GRÜNEN - aus ihrer Sicht dummerweise aus der Regierung herausgefallen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist billigster Populismus. Es ist auch nicht im Sinne von Klaus Kessler, der mit der Gemeinschaftsschule etwas Gutes auf den Weg bringen wollte. Das haben wir ihm niemals abgesprochen. An bestimmten Stellen hat er aber leider keine ordentlichen Strukturen geschaffen. Es wird aber kein Problem sein, hier noch nachzusteuern und es hinzubekommen. Genau darum wird es am 25. März und in der Zeit da
nach gehen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In aller Ruhe sollten wir zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist die formale Seite, das andere ist die inhaltliche Seite. Formal ist es so - das hat der Staatssekretär auch gesagt -: Es gibt eine Regelungslücke in der derzeitigen Rechtslage; die Einrichtung der Gemeinschaftsschule zum nächsten Schuljahr kann nicht auf dem Verordnungswege gemacht werden. Deswegen muss es auf dem Erlasswege gemacht werden. Das ist mit einem großen Aufwand für das Ministerium verbunden, die müssen dort hart arbeiten. Es gab auch andere Fälle dieser Art.
Wir haben angeboten, dass wir diese Regelungslücke schließen. Dafür hat sich offenkundig keine parlamentarische Mehrheit gefunden. Diese Regelungslücke kann aber jetzt geschlossen werden - auf dem komplizierten Wege. Insofern sollten wir die formale Sache jetzt auf sich beruhen lassen. Es gibt von niemandem in diesem Hause auch nur den geringsten Zweifel daran, dass die Gemeinschaftsschule zum nächsten Schuljahr kommt und dass sie
an allen Standorten der bisherigen Erweiteten Realschulen und der bisherigen Gesamtschulen eingerichtet wird. Also diese formale Sache ist problemlos zu regeln. Es wäre hübscher und schöner gewesen, wenn man es anders hingekriegt hätte, das war aber nicht möglich. Das ist jetzt aber auch kein großes Drama.
Dann gibt es, und da haben Sie recht, Frau Kollegin Willger und Frau Kollegin Spaniol, die inhaltliche Seite. Da von Zickzack-Kurs zu sprechen, ist schon lustig. Zickzack-Kurs hieße, dass man seine Linie verließe. Ich kann Ihnen sagen, was Sie in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD zu Beginn dieser Legislaturperiode alles gefordert haben. Wir müssen das Protokoll vielleicht irgendwann mal veröffentlichen, vielleicht noch vor der Wahl. Als wir gefordert haben: „Höchstens 25 Schüler in einer Klasse", haben Sie gesagt: „Nein, nur 23" - oder 22, ich weiß die genaue Zahl nicht mehr, das muss ich mir noch mal ankucken.
Als wir gefordert haben: „Da müssen so-und-so-viele Lehrerstunden rein“, haben Sie gesagt: „Das müssen doppelt so viele sein.“
So waren die Verhandlungen damals! Der Unterschied ist: Wir haben uns damals nicht durchsetzen können gegenüber der sogenannten Jamaika-Koalition. Wir haben uns deswegen entschieden: Wenn wir uns in den Inhalten nicht durchsetzen, wenn wir es nicht schaffen, auch ins Schulordnungsgesetz hineinzuschreiben, dass Klassen grundsätzlich nicht größer sein sollen als 25, wenn wir es nicht schaffen, dafür zu sorgen, dass Inklusion auch im Gesetz geregelt wird, wenn wir es nicht schaffen, zum Beispiel bei der Lehrerbesoldung eine Regelung gesetzlich zu vereinbaren, die dafür sorgt, dass künftig die Lehrämter gleich besoldet werden, wenn wir es nicht schaffen, vorher Klarheit darüber zu schaffen, in welchem Schulentwicklungsplan welche Schulstandorte auf Dauer erhalten bleiben, wenn wir es nicht schaffen, beispielsweise die Kostenbeteiligung für die Kommunen wegzukriegen, dann können wir der Verfassungsänderung nicht zustimmen. Wir sind der Auffassung, da muss nachgesteuert werden, um die Gemeinschaftsschule dauerhaft zum Erfolg zu bringen. Wir wollten, dass eine Verfassungsänderung gemeinsam mit dem Schulordnungsgesetz und mit dem übrigen Schulrecht hier in das Haus eingebracht wird. Das ist damals von der Regierung abgelehnt worden. Die Regierung hat sich damals der Stimmen der Linksfraktion bedient, um die Verfassungsänderung doch durchzukriegen.
Sie stellen jetzt im Nachhinein Forderungen, die Sie damals nicht durchgesetzt haben, und werfen uns
einen Zickzack-Kurs vor! Liebe Kollegin Barbara Spaniol, Sie sollten sich wirklich überlegen, ob das ein gradliniger Kurs ist.
Wir sind an keiner einzigen Stelle von unseren Punkten abgewichen. Wir fordern heute das Gleiche wie damals, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir haben eben nicht ohne Not zugestimmt. Sie hätten es damals in der Hand gehabt, das alles mit durchzusetzen, wenn Sie an dieser Stelle nicht kurzfristig auf den populistischen Erfolg gesetzt hätten, schnell irgendwie mal die Sozis auszustechen.
Das genau fällt heute auf Sie zurück.
Auch an dieser Stelle zeigt sich: Sie sind schlichtweg nicht für Regierungsverantwortung in diesem Lande zu gebrauchen, weil Sie nicht zuverlässig sind.
Das ist nämlich der entscheidende Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Deswegen sage ich auch ganz deutlich: Auf dem formalen Wege kriegen wir das alles hin und auf dem inhaltlichen Wege gibt es klare Differenzen zwischen der CDU und der SPD in diesem Land.
Die Kollegin Willger ist gerade rausgegangen; ich wollte ihr eigentlich antworten, aber sie kann es später im Protokoll nachlesen, ich habe auch noch etwas Schriftliches für sie, das lege ich ihr auf den Platz. - Wir sind in der Diskussion über unser Regierungsprogramm, das wird endgültig am 09. März verabschiedet. Da stehen genau die Dinge drin, die wir in den letzten Jahren gesagt haben. Darum wird es in den nächsten Wochen gehen. Es wird darum gehen, ob die Menschen in diesem Land wollen, dass es im Bildungsbereich künftig kleinere Klassen gibt, dass es eine wirkliche Unterrichtsgarantie gibt, dass wirklich sichergestellt wird, dass kleinere Schulstandorte perspektivisch eine Chance haben,
dass die Gemeinschaftsschule personell so ausgestaltet wird, dass sie zumindest in der Übergangsphase vernünftige Deputate hat, um das Konzept durchzusetzen, wie es Sozialdemokraten damals bei
der Einführung der Gesamtschule gemacht haben. Wenn die Menschen das wollen, haben sie eine klare Aussage seitens der SPD. Und diejenigen, die das wollen, müssen ihr Kreuz am 25. März einfach nur bei der SPD machen.
Und wenn die dann ganz vorne ist und diese Wahl gewonnen hat, kann sich die Bevölkerung auch darauf verlassen, dass das, was außen drauf steht, auch wirklich innen drin ist.
Das wird der entscheidende Punkt sein. Die Menschen in diesem Land entscheiden über die Politik nach dem 25. März,
nicht irgendwelche Reden, die hier gehalten werden. Die Menschen haben das in der Hand. Genau darum wird es am 25. März gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und um nichts anderes. - Ich
danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die saarländische Landesregierung hat vorgestern Abend ihren sogenannten Bildungsfinanzbericht vorgelegt. Ich habe den Eindruck, die Klügeren unter Ihnen haben das schon bereut. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat den bildungspolitischen Teil seiner Ausführungen mit den Worten begonnen: Ich erspare Ihnen die Details. - Ich kann das nur als Vorsichtsmaßnahme werten.
Ich will dennoch herausgreifen, was an diesem Bildungsbericht lesenswert und begrüßenswert ist. Es wird dort festgehalten, dass internationale Vergleichstudien der OECD regelmäßig ein zu geringes finanzielles Engagement Deutschlands in der Bildung ermitteln. Nach der letzten Veröffentlichung der OECD vom September 2011 liege der staatliche Teil der Bildungsausgaben in Deutschland mit 4,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten von 5,0 Prozent. Zwischenzeitlich sei es Konsens, dass die finanziellen Aufwendungen für Bildung in Deutschland erhöht werden müssten. Auch die saarländische Landesregierung habe sich eine Erhöhung der Bildungsausgaben zum Ziel gesetzt. Zu Beginn der Legislaturperiode sei vereinbart worden, den Anteil der Bildungsausgaben auf 30 Prozent des Landeshaushaltes zu erhöhen. - So weit ist auch alles richtig.
Vor einem Jahr hatten wir auch noch einen Konsens darüber, dass wir dafür zusätzliche Anstrengungen
in gewaltigem Ausmaß brauchen. Wir haben uns im letzten Jahr noch darüber gestritten, ob wir bei 20 Prozent oder bei 24 Prozent sind. Wenn man jetzt allerdings auf Seite 4 des sogenannten Bildungsfinanzberichtes blickt, stellt man fest, dass wir bereits im Jahr 2011 einen Anteil der bildungsrelevanten Aufwendungen am Gesamthaushalt von 30,1 Prozent hätten. Letztes Jahr waren es angeblich nur 24 Prozent nach Ihrer Lesart, aber - oh Wunder - im nächsten Jahr landen wir bei diesem Haushaltsansatz sogar bei 30,2 Prozent. Damit sei die Vorgabe erfüllt. - Das und nichts anderes ist die Aufgabe dieses Bildungsfinanzberichtes. Ansonsten kann man ihn fast schon wieder in die Tonne werfen.
Man reibt sich verwundert die Augen, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Die Wahrheit ist nämlich folgende, und da brauchen Sie auch nicht zu betonen, dass Sie uns die Details ersparen wollen; es geht bei diesem Bildungsfinanzbericht nicht um die Details. Dieser Bildungsfinanzbericht ist ein einziges großes Täuschungsmanöver. Ich füge hinzu, er ist nicht nur ein Täuschungsmanöver, er ist auch noch furchtbar schlecht gemacht. Auch aus diesem Grund hätten Sie besser daran getan, diesen Bericht so nicht vorzulegen. Sie haben alles Mögliche eingerechnet, was eben nicht zu den eigentlichen Bildungsausgaben gehört. Ich nenne Ihnen einige Beispiele. Das heißt natürlich nicht, dass diese Ausgaben sinnlos sind.
Ich nehme den Zwischenruf des Kollegen Jost von der Feuerwehrschule auf. Sie steht drin, auch 24,5 Millionen für das Saarländische Staatstheater. Für die Weiterbildung in der Landesverwaltung sind es zum Beispiel für die Schiedsleute 2,4 Millionen Euro. Sie haben die kompletten Ausbildungsvergütungen, Anwärterbezüge für die Polizeianwärter und Rechtsreferendare mit 12 Millionen eingerechnet.
Ich sage nicht, dass dies sinnlose Ausgaben sind. Keineswegs. Aber wir werden doch Übereinstimmung haben, dass dies mit originären Bildungsausgaben nicht gemeint ist. Das war damals auch nicht mit 30 Prozent gemeint.
So weit waren es auch noch sinnvolle Ausgaben. Es gibt eine Menge anderer Dinge, die völlig sinnlos sind, die ebenfalls in dem Bericht aufgeführt sind. Ich werde Ihnen ein Beispiel nennen. Dort stehen 5 Millionen Euro für die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vierte Pavillon und das ganze Desaster darüber mögen vielleicht dazu angetan sein, dass man daraus et
was lernen kann, es ist aber mit Sicherheit keine Bildungsausgabe.
Der Vergleich mit den anderen Bundesländern wird nicht auf dieser Basis gemacht werden können. Ich komme deshalb noch mal zu diesem Vergleich. Das Saarland gibt jährlich lediglich 4.300 Euro pro Grundschüler aus. Wir sind damit das absolute Schlusslicht in Deutschland. Hamburg und auch Bremen investieren jährlich 5.800 Euro pro Grundschüler. Beim Stichwort Hamburg sage ich, wenn wir das dann künftig vergleichen und bei uns den Vierten Pavillon einrechnen, werden die Hamburger vermutlich auch noch die Elbphilharmonie zur Bildungsausgabe erklären.
Auch im Sekundarbereich sind wir mit 6.000 Euro pro Schüler Schlusslicht. Das Dramatische ist aber Folgendes: Sie selbst reden im Bildungsbericht davon, dass es auf den Output ankomme. Ja, auf den Output, den Erfolg kommt es an. Das Problem ist, wenn man sich die Zahlen genauer anschaut, stellt man fest, dass diese niedrigsten Ausgaben im Bundesvergleich auch dafür sorgen, dass wir bei den Bildungschancen im Bundesvergleich den letzten Platz belegen. Lediglich zwei Drittel der jungen Menschen zwischen 20 und 24 Jahren haben im Saarland entweder Abitur oder einen berufsbildenden Abschluss. Das ist aber die Mindestvoraussetzung in unserer Gesellschaft für einen erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt. Wir sind auch an dieser Stelle Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland. Deswegen ist auch beim Output völlig klar, dass das Saarland im Bildungsbereich noch einige Aufgaben vor sich hat, und zwar nicht durch irgendwelche fadenscheinigen Bildungsfinanzberichte, sondern indem wir uns endlich anstrengen, Bildung im Saarland wirklich besser zu machen.
Ich bleibe bei Ihren Zahlen. Wir haben besonders in zwei Bereichen große Probleme. Das sind die allgemeinbildenden und die beruflichen Schulen. Wenn wir in den Bildungsbericht hineinschauen, werden wir feststellen, dass wir bei den allgemeinbildenden Schulen für das künftige Haushaltsjahr eine Steigerung von 0,3 Prozent haben, also weit unter dem Schnitt der allgemeinen Steigerung des Haushaltes liegen. Bei der beruflichen Ausbildung ist es sogar ein Rückgang um 0,8 Prozent. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer in diesem Land noch einmal behauptet, bei der Bildung würde nicht gespart, täuscht nachweislich des Finanzberichtes dieser Landesregierung die Öffentlichkeit. Sie sparen bei der Bildung, und zwar genau an den Stellen, wo wir
im internationalen und nationalen Vergleich ohnehin schon auf dem letzten Platz sind.
Ich sage aber auch ganz deutlich, die gewaltigen Herausforderungen bei der Bildungsfinanzierung wird das Saarland nicht aus eigener Kraft meistern können. Wir brauchen deswegen endlich eine Überwindung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz. Ich sage an dieser Stelle wieder ganz deutlich, damals haben Teile der SPD mitgemacht - auch die SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben hier in diesem Hause davor gewarnt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir nun in der SPD einen Beschluss haben, dass wir das Kooperationsverbot überwinden wollen. Auch in der CDU gibt es eine entsprechende Beschlusslage. Ich hoffe, dass es uns möglichst bald gelingt. Was mir an dem CDU-Beschluss nicht gefällt, ist, dass man sich jetzt darauf vertröstet, irgendwann nach 2013 oder 2014 in die Verhandlungen darüber eintreten zu wollen. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen heute die Überwindung dieses unsinnigen Beschlusses von damals. Heute müssen wir das Kooperationsverbot zu Fall bringen.
Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen. Es ist ja nicht so, dass wir überall zu wenig Geld ausgeben würden. Heute ist beispielsweise in der Tagespresse zu lesen, dass sich die Koalition in Berlin darauf verständigt hat, 2 Milliarden Euro - das sogenannte Betreuungsgeld, ich nenne es lieber Herdprämie - dafür auszugeben, dass Eltern ihre Kinder n i c h t in Einrichtungen schicken. Das ist in etwa so, wie wenn man sagen würde: „Wir fördern Bibliotheken, aber wir fördern bei den Eltern, die ihre Kinder nicht in Bibliotheken schicken, auch die Tatsache, dass sie ihre Kinder nicht in Bibliotheken schicken.“ Das kann doch nur völliger Unsinn sein, wenn so etwas beschlossen wird. Dieses Geld wäre in unseren Schulen gut aufgehoben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will auch noch das Positive erwähnen. Bei der frühkindlichen Bildung ist nach einem anfänglichen Chaos - insbesondere in der Bewilligungspraxis gegenüber den Kommunen, das darf nicht verschwiegen werden - anzuerkennen, dass Sie dafür im nächsten Haushaltsjahr einen Aufwuchs haben. Dieser Aufwuchs, das sage ich aber auch ganz deutlich, ist dringend erforderlich. Wir haben immer noch eine extreme Lücke, was das Thema 35-Prozent-Quote beziehungsweise Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz angeht. Das Saarland liegt zurzeit bei einer Erfüllung von 20,3 Prozent. Der Bundesschnitt liegt immerhin bei 25,4 Prozent. Die Vereinbarung lautet, dass wir nach 2013 bei 35 Prozent liegen. Das ist
immer noch fast eine Verdoppelung. Ich weiß nicht, ob das gelingt. Mein Eindruck ist, dass das, was bisher dort vorgesehen ist, nicht ausreichen wird, den Rechtsanspruch nach dem Jahr 2013 wirklich zu erfüllen.
Wir haben in unseren Haushaltsberatungen auch nicht allen alles versprochen, sondern wir haben uns auf die Schwerpunkte konzentriert und wir haben in diesem Zusammenhang sehr bescheidene Vorschläge gemacht. Aber einige müssen eben auch sein. Wir brauchen ein klares Programm für den Ausbau von echten Ganztagsschulen. Ich erkenne an, dass Sie da zaghafte Schritte nach vorne machen, ich sage aber auch, Sie begleiten das nicht so, wie es sein müsste. Es ist zum Beispiel ein Unding, dass erst jetzt, nachdem die Ganztagsschule an der Bellevue gestartet ist, wenigstens - Funktionsstellenstruktur kann man es noch nicht nennen ein Schulleiter bestellt wurde. In der ganzen Phase des Übergangs, als diese Schule zur Ganztagsschule gemacht wurde, hatte die Schule keinen ordentlich bestellten Schulleiter. Wie soll denn so etwas vernünftig funktionieren? Ich habe den Eindruck, die bemühen sich dort oben redlich und machen auch das Beste draus. Aber so kann man doch nicht in eine wirkliche Ganztagsschulplanung eintreten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der zweite Punkt ist, dass wir natürlich ein echtes Wahlangebot brauchen. Ich habe von Ihnen, Herr Kollege Kessler, auch schon einmal gehört, wir würden die Zwangsganztagsschule fordern. Das ist doch völliger Blödsinn. Die Realität in diesem Land ist doch, dass wir zurzeit eine Zwangshalbtagsschule haben, weil es eben k e i n auswahlfähiges Angebot an echten Ganztagsschulen gibt. Erst dann, wenn wir es schaffen, wohnortnah Ganztagsschulen und Halbtagsschulen parallel so anzubieten, dass die Eltern wirklich wählen können, an welche Schulform sie ihre Kinder schicken, erst dann können wir von Wahlfreiheit sprechen. Solange das nicht der Fall ist, müssen wir in der Tat von Zwang sprechen, allerdings von Zwangshalbtagsschulen. Das ist leider die Realität in diesem Land. Es ist immer noch so, dass wir im Vergleich zum Bund nur ein Zehntel dessen an echten Ganztagsplätzen anbieten, was im Bundesdurchschnitt der Fall ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wahlfreiheit sieht anders aus.
Zur Gemeinschaftsschule. Wir müssen jetzt alle zusehen, dass die Gemeinschaftsschule zum Erfolg gebracht wird. Ich sage Ihnen aber auch ganz deutlich, dass Ihnen das nicht gelingen wird, wenn Sie den Gemeinschaftsschulen nicht zumindest das Mindestmaß an Personalisierung zugestehen. Es gibt keine Gleichwertigkeit. Das, was Sie dort an Funktionsstellenstruktur vorsehen - immerhin vorse
hen -, bleibt weit hinter dem zurück, was die Gymnasien an Funktionsstellenstruktur haben. Sie haben weiterhin eine höhere Unterrichtsverpflichtung an den Gemeinschaftsschulen, Sie haben weiterhin eine schlechtere Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer an den Gemeinschaftsschulen. Das ist nicht Gleichwertigkeit, das ist eine Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule. Sie können an dieser Stelle noch so oft widersprechen, Sie behandeln die Gemeinschaftsschule schlechter als das Gymnasium. Das war nicht das, was Sie damals bei der Abstimmung hier vorgegeben haben. Deswegen sage ich ganz deutlich: Wir sind mit uns im Reinen und Sie stellen sich politisch ins Abseits, wenn Sie etwas anderes behaupten, als Sie in der Realität umsetzen, Herr Minister.
Wir haben an dieser Stelle nur einen einzigen Punkt herausgegriffen und ich denke, das müsste doch das Minimum sein: Als in diesem Land Gesamtschulen eingeführt wurden - Sie wissen das, Herr Kollege Kessler, Sie waren damals selbst dabei und haben das mit aufgebaut -, gab es Stundendeputate in der Einführungsphase, natürlich nur für einen begrenzten Zeitraum. Genau diese Stundendeputate gibt es jetzt nicht. Wir sind deswegen gemeinsam mit dem SLLV und der GEW der Auffassung, dass Sie pro Schule dafür mindestens sechs Lehrerwochenstunden zur Verfügung stellen müssen, damit diese Einführungsphase vernünftig auf den Weg gebracht werden kann. Das ist das absolute Minimum, das Sie den Gemeinschaftsschulen geben müssen, Herr Minister.
Ich komme jetzt noch zu dem Thema Klassengröße. Gestern wurde gesagt, das interessiere die Leute nicht. Das interessiert die Leute sehr wohl. Ich habe mir die Statistiken noch einmal angeschaut. Wenn wir wirklich eine individuelle Förderung wollen, wenn wir es mit der Individualisierung des Lernens ernst meinen, dann ist das nicht mit 30 Kindern und mehr in einer Klasse zu erreichen. Solche Klassengrößen sind aber nach wie vor in vielen Klassen der Fall. Deswegen sage ich Ihnen ganz eindeutig: Die Rheinland-Pfälzer gehen an dieser Stelle den richtigen Weg. Die haben mittlerweile eine Garantie, dass an den Grundschulen keine Klasse mehr als 24 Schülerinnen und Schüler hat, die haben mittlerweile eine Garantie in den Klassenstufen 5 und 6, dass keine Klasse mehr als 25 Kinder hat. Das wäre ja mal ein erster Schritt. Was machen Sie stattdessen? Sie schreiben sogar hinein, dass die Klassen im Durchschnitt mindestens 25 Schülerinnen und Schüler haben müssen. Das, Herr Minister Kessler, ist definitiv der falsche Weg. Damit führen Sie diese Schulen nicht zum Erfolg, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will noch zwei Dinge ansprechen. Zunächst komme ich zum Thema Lehrerfeuerwehr. Es ist ja gut, wenn etwas gegen Unterrichtsausfall getan wird. Ich erlebe das zurzeit bei meiner Tochter. Da gibt es nach wie vor Unterrichtsausfall. Wenn man dann fragt, wo ist denn die Lehrerfeuerwehr, dann heißt es: Die Lehrerfeuerwehr ist ausgewiesen. Aber bevor wir die Lehrerfeuerwehr ausgewiesen haben, haben wir die Stellen abgezogen bekommen, die wir ursprünglich zur Verfügung gehabt haben. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann doch nicht sagen, erst einmal holen wir den Schulen Lehrerstellen weg und anschließend bauen wir eine Feuerwehr auf, um die Löcher, die wir vorher gerissen haben, wieder zu stopfen. Ich sage Ihnen ganz deutlich, lieber Kollege Lafontaine, an dieser Stelle wurden Sie einfach gelinkt. Es ist so! Diese Lehrerfeuerwehr existiert nur auf dem Papier. Es gibt sie nicht wirklich. In Wahrheit ist es so: Der Unterrichtsausfall in diesem Land wird nicht bekämpft. Und das scheint nicht nur an den beruflichen Schulen so zu sein, wo wir das seit vielen Jahren kennen, sondern es scheint auch an den allgemeinbildenden Schulen nicht besser geworden zu sein. Lieber Herr Minister, machen Sie an dieser Stelle einmal reinen Tisch! Weisen Sie diese Lehrerstellen endlich auch im Haushalt aus, damit man das nachvollziehen kann! Dann sieht man nämlich genau das, was ich eben gesagt habe. Sie holen sie an der einen Stelle weg, um sie an der anderen Stelle hinzustellen, damit die LINKE zufrieden ist. So kann das aber nicht gemeint gewesen sein. Herr Minister Kessler, da müssen Sie in der Tat noch einmal nachsitzen.
Ähnlich machen Sie es bei der Inklusion. Das wird im ersten Beitrag heute mein letzter Punkt sein. Was die Inklusion betrifft, das erkenne ich an, haben Sie jetzt einige inklusive Schulen auf den Weg gebracht und die machen auch gute Arbeit. Das ist unbestritten. Nun schauen wir uns aber einmal die Schulen an, die in den vergangenen Jahren ganz traditionellen Integrationsunterricht gemacht haben. Gerade heute Morgen habe ich wieder eine E-Mail von einer Schule zu diesem Punkt bekommen. Ich nenne Ihnen die Schule nachher unter vier Augen; man soll das ja nicht öffentlich benennen, sonst schadet das unter dem Strich auch der Schule. Das ist eine Schule mit drei Integrationsfällen. Es gibt auch genehmigte Integrationsmaßnahmen, aber trotzdem ist kein Integrationspädagoge vor Ort in der Schule. Die Zuweisung ist erfolgt, aber der Lehrer oder die Lehrerin erscheint einfach nicht. Es kann doch nicht so sein, dass Sie jetzt musterhaft acht Grundschulen und vier weiterführende Schulen zu Musterinklusionsschulen machen, aber genau die Schulen darunter leiden müssen, die in den vergangenen Jahren große Anstrengungen in der klassischen Integration unternommen haben. Wenn das Ihr Musterbeispiel
von Inklusion ist, Herr Kollege Kessler, dann kann ich Ihnen nur sagen: Hören Sie sofort auf, irgendwelche Musterschulen zu machen, und sorgen Sie dafür, dass der Standard in den anderen Schulen einigermaßen gehalten wird!
Ich komme zum Schluss. Ich habe eben bereits gesagt, dass wir es ohne Hilfe des Bundes nicht schaffen werden. Deshalb verspricht die SPD-Fraktion auch niemandem das Blaue vom Himmel. Wir müssen aber in Sachen Inklusion, in Sachen echter Ausbau echter Ganztagsschulen und in Sachen Gleichwertigkeit der Gemeinschaftsschule einen deutlichen Zahn zulegen. Wir brauchen den Aufbau einer echten Lehrerfeuerwehr. Das ist nun nicht „das Blaue vom Himmel“, das wäre lediglich das Minimum. Aber selbst dieses Minimum erreichen Sie mit dem vorgelegten Haushalt nicht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin schon einigermaßen erstaunt, dass mir hier vorgeworfen wird, ich hätte zum Thema Eingangsbesoldung nichts gesagt. Eigentlich sollten Sie sich darüber freuen, dass ich dazu nichts gesagt habe. Ich habe in der Tat dazu nichts gesagt. Ich habe auch die Absenkung der Eingangsbesoldung mit keinem Wort erwähnt. Das war nämlich eine Maßnahme, mit der Sie Geld im Bildungsbereich eingespart haben. Wenn Sie allerdings wollen, dass ich etwas zur Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung sage, dann werde ich das gerne tun, liebe Kol
legin Rink. Wissen Sie, was wir im nächsten Schuljahr für eine Situation haben werden? Wir werden Berufsschulen haben, an denen Junglehrer eingesetzt werden, die bereits in diesem Schuljahr eingesetzt wurden, die weniger Geld haben werden als diejenigen, die im kommenden Schuljahr neu eingesetzt werden. Im Zweifelsfall werden dann diejenigen Lehrer schlechter bezahlt, die in ihrem Studium die besseren Noten hatten oder schneller studiert haben als ihre Kolleginnen und Kollegen, und sie werden dafür noch bestraft. Ob das gerecht ist, das mögen Sie sich mal lieber selbst beantworten, liebe Frau Kollegin Rink. Ich halte das nicht für gerecht, aber wenn Sie wollen, kann ich noch mehr zur Absenkung der Eingangsbesoldung sagen, an anderen Schulen machen Sie überhaupt nichts. Ich will Ihnen das ersparen.
Ich möchte aber auf noch einen Punkt hinweisen. Ich habe mir das Besoldungsranking in der A 13 für das Jahr 2011 und für das Jahr 2012 einmal angesehen. Das Saarland lag im Jahr 2011 im Besoldungsranking im Vergleich der Bundesländer auf Platz 11. Im kommenden Jahr werden wir auf Platz 15 liegen. Nur noch das Land Berlin wird an dieser Stelle hinter uns liegen. Das heißt, wir werden damit langsam den Platz als Schlusslicht im Vergleich der Bundesländer bekommen. Das ist eine Folge, auf die wir im Übrigen hingewiesen haben, als damals die Beamtenbesoldung auf die Ländebene heruntergezogen wurde. Das ist von Ihnen genausowenig angesprochen worden wie das Thema Kooperationsverbot. Sie wissen doch, dass das in Zukunft die eigentliche Schlüsselfrage für die Bildungsfinanzierung gerade in Haushaltsnotlageländern sein wird. Ich sage Ihnen: Wir werden es nicht schaffen, die notwendigen finanziellen Ressourcen für das Bildungssystem im Saarland zu bekommen, wenn uns nicht bei der Haushaltsnotlage geholfen wird und wenn nicht endlich das Kooperationsverbot fällt. Wir haben keine Chance das zu erreichen, was erreicht werden muss. Das habe ich quasi zu Ihrer Entlastung gesagt. Kämpfen Sie doch endlich einmal dafür, dass unsere Position von Ihnen auch übernommen und im Bund durchgesetzt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich habe im Übrigen gesagt, dass da 20 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden. Die werden ausschließlich im frühkindlichen Bereich ausgegeben. Ich habe das sogar begrüßt und Sie eben dafür gelobt. Sie haben mir dann aber vorgeworfen, ich hätte behauptet, die Landesregierung würde an anderer Stelle sparen. Das ist tatsächlich der Fall. Es ist so, dass Sie im Bereich der beruflichen Bildung insgesamt 0,8 Prozent weniger ausgeben. Jetzt schüttelt der Kollege Schmitt wieder den Kopf. Sie müssen sich entscheiden. Entweder ist dieser Be
richt zum Kopfschütteln - dafür gibt es manche Indizien - oder aber er ist es nicht. Sie können sich nicht immer die Zahl herauspicken, die Ihnen gerade passt, Herr Kollege Schmitt. Entweder es stimmt, was da drinsteht, oder es stimmt eben nicht.
Ich habe auch nicht gesagt, dass der Bildungsfinanzbericht nicht erstellt werden soll. Ich habe nur gesagt, diese 30,2 Prozent können ja wohl nicht allen Ernstes die 30 Prozent sein, die im Koalitionsvertrag stehen. Etwas anderes habe ich nicht behauptet. Aber genau diese 30 Prozent finden sich in den Eingangsbemerkungen. Und wenn man dann zu dem Ergebnis kommt, man hat 30,2 Prozent, ist es doch naheliegend, dass man das versuchen will. Das ist der entscheidende Punkt, auf den ich an dieser Stelle hinweisen wollte. Da sind die 5 Millionen Euro für die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz mit drin.
Jetzt kommen Zwischenrufe, die von der Regierungsbank eigentlich gar nicht zulässig sind. Okay, ich bin da großzügig, Sie müssen sich daran noch gewöhnen. - Was ich nicht erwähnt habe, ist, dass darin auch die 16 Millionen Euro an Kulturförderung enthalten sind, die Sie den Kommunen wegholen. Das ist wirklich absurd. Sie holen den Kommunen Geld weg und behaupten noch, das seien Ihre Bildungsausgaben. Das müssen Sie der Öffentlichkeit einmal erklären. Mir ist das nicht erklärlich.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu den Lehrerstellen machen. Ich habe mir nur einmal den Bereich der allgemeinbildenden Regelschulen angesehen: Grundschulen minus zwei, Gemeinschaftsschulen plus 310, Gymnasien minus 15, Gesamtschulen minus 122, Erweiterte Realschulen minus 196. Wenn ich einen Strich darunter ziehe, komme ich eben nicht zu dem Ergebnis, dass die demografische Rendite im System bleibt oder, wie eben behauptet wurde, wir sogar mehr Lehrerstellen haben. Nein, unterm Strich kommt ein Minus von 25 Stellen heraus.
Auch zu diesem Aspekt sagen Sie schlicht nicht die ganze Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition. Auch hier gilt, was der Finanzminister gestern gesagt hat: Sie glauben eben nur den Statistiken, die Sie selbst gefälscht haben.
Nun noch zu den Ganztagsschulen. Natürlich besteht die Notwendigkeit, auch in den Kreisen und im Regionalverband - wobei ich davon ausgehe, dass man sich beim Regionalverband kaum vor An
trägen retten kann - zu weiteren Anträge zu kommen. Das ist gar keine Frage. Allerdings müssen Sie die Bedingungen so organisieren, dass man das dort auch tatsächlich machen kann! Die Bedingungen, die Sie zurzeit festgeschrieben haben, können von den Landkreisen objektiv nämlich gar nicht erfüllt werden, weil beispielsweise noch immer die Ortsbezogenheit enthalten ist, weil die Auflagen so hoch sind, dass man ihnen in den Kreisen und beim Regionalverband gar nicht genügen kann. Vor diesem Hintergrund können Sie dann aber auch nicht sagen, Sie bekämen keine Anträge, die Sie zusätzlich genehmigen könnten. Das ist wirklich ein Witz!
Ich erwarte von Ihnen nichts anderes als zumindest die Erstellung eines Stufenplanes, wann Sie an welchen Standorten wohnortnah ein Angebot an gebundenen Ganztagsschulen einzurichten gedenken. Das ist ja wohl das Mindeste, was man von einem Bildungsminister in diesem Lande erwarten kann!
Nun noch ein Wort zur Bertelsmann-Studie. Ja, darin findet sich viel Vernünftiges. Das ist auch lesbar, keine Frage. Ich empfehle Ihnen aber auch, sich einmal anzuschauen, bei welchen Punkten wir auf den Spitzenplätzen gelandet sind. Wir haben zwei Spitzenplätze erreicht. Einer dieser Spitzenplätze betrifft die Wahlbeteiligung. Das ist okay, wobei wir alle ja auch wissen, dass die Wahlbeteiligung in diesem Lande noch deutlich besser sein könnte, dass sie nicht wirklich als befriedigend angesehen werden kann. Jedenfalls sind wir aber in der Studie hinsichtlich der Wahlbeteiligung auf Platz 1 gelandet. Auch bei einem anderen Aspekt sind wir auf einem Spitzenplatz gelandet, im Grunde schon immer gewesen: bei der Parteizugehörigkeit. Bei den in der Studie betrachteten Aspekten sind wir lediglich bei diesen beiden auf Platz 1 gelandet.
Bei den beruflichen Schulen schneiden wir noch relativ gut ab. Eine Katastrophe zeichnet sich allerdings bei den allgemeinbildenden Schulen ab; bei diesen erreichen wir, je nach betrachteter Schulform, die Plätze 14,15 und 16.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch nicht das Ziel der Bildungspolitik im Saarland sein! Auch diese Bertelsmann-Studie - die noch wohlwollend mit Ihnen umgeht - zeigt Ihnen auf, dass man im Land gerade bei den allgemeinbildenden Schulen zurzeit völlig versagt. Das muss sich endlich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur allgemeinen Wirtschaftspolitik und zum Krisenmanagement dieses Wirtschaftsministers ist gestern in der Generaldebatte eigentlich das Wesentliche gesagt worden. Ich werde mich deswegen heute Nachmittag auf die beiden zentralen Themen Infrastrukturverantwortung und Wissenschaftspolitik beschränken. Ich stelle zunächst fest, dass gerade im Bereich Infrastrukturvorhaben insgesamt schon massiv die ersten Vorboten der Schuldenbremse zu sehen sind. Wir werden beispielsweise bei den wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben bei den Zuweisungen an die Gemeinden in etwa eine Halbierung haben. Ähnliches gilt im Bereich der regionalen Wirtschaftsstruktur, bei der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen etc. Das sind erste Vorboten. Ich sage auch ganz deutlich, ich kritisiere das nicht so scharf, weil wir genau wissen, wie schwierig die Situation ist. Und ich ermuntere ausdrücklich dazu: All das, was wir in diesen Bereichen auch an Mitnahmeeffekten haben, all das, was wir in diesem Zusammenhang an Warteschleifen unnötig fördern, muss wirklich kritisch überprüft werden. Insofern sehen wir an dieser Stelle auch eine dringende Umbaunotwendigkeit. So viel einmal vorab.
Was die Verantwortung des Landes für die Infrastruktur angeht, will ich auch das Thema Flughafen, das natürlich in Ihrem Verantwortungsbereich ist, Herr Minister, nicht aussparen. Es ist eine negative Entwicklung - ich glaube, das müssen wir feststellen -, wenn wir plötzlich keine München-Verbindung mehr haben. Wir haben frühzeitig davor gewarnt, dass wir uns, bei aller Freude und Euphorie über die zusätzlichen Angebote, die Air Berlin uns macht, sehr stark in die Abhängigkeit eines Unternehmens begeben. Das kann auf Dauer nicht gut sein. Ich hoffe, dass es nicht so schlimm wird wie an manch kleinem Regionalflughafen, wo man quasi von einem einzigen Unternehmen abhängig ist. Ich kann Sie diesbezüglich nur auffordern, wachsam zu sein und auch auf andere Träger, auf andere Airlines zu setzen. Andernfalls könnte, was den Flughafen an
belangt, die künftige Entwicklung gehörig schiefgehen.
Sie haben unsere ausdrückliche Unterstützung, insoweit es darum geht, mit Rheinland-Pfalz über eine Kooperation zu verhandeln - wenn, und das sage ich ganz deutlich, es sich um eine echte Kooperation auf Augenhöhe handelt. Eine solche Lösung wird seit vielen Jahren zu erreichen versucht. Ich sehe zwar im Grunde auch nicht, worin die großen Systemvorteile liegen könnten. Man muss aber diese Lösung ausloten; dafür gibt es von unserer Seite Unterstützung.
Es muss allerdings auch ganz klar sein, was nicht geht: Es darf am Ende nicht ein Saar-Pfalz-Airport herauskommen, der nur noch in Zweibrücken seinen Sitz hat. Strebt man eine Lösung auf Kooperationsbasis an, so muss sie auf Augenhöhe realisiert werden. Auch der Flughafen in Saarbrücken muss dann als eigenständiger internationaler Verkehrsflughafen erhalten bleiben, denn er ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine der zentralen Infrastruktureinrichtungen dieses Landes und von enormer Bedeutung für die saarländische Wirtschaft insgesamt.
Der zweite Punkt, den ich zum Thema Infrastrukturvorhaben ansprechen möchte, betrifft die Telekommunikation. Viel wichtiger als Überlegungen zu so mancher Straßenverbindung ist die Fragestellung, wie wir es mit dem Breitbandausbau in diesem Land halten. Diesbezüglich erreichen wir auf den ersten Blick, solange wir uns im Bereich der 1 Mbit/s bewegen, recht ordentliche Zahlen. Wir wissen allerdings, dass 1 oder 2 Mbit/s längst nicht mehr Standard sind. Wir müssen weit, weit über diesen Standard hinausgehen, wir müssen mindestens über 50 Mbit/s reden, 100 Mbit/s wird irgendwann der Standard sein. Diesbezüglich haben wir noch einiges zu unternehmen, diesbezüglich sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig.
Ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Wir von der SPD-Fraktion im Landtag erwarten, dass Sie uns auch einmal eine Breitband-Strategie für das Saarland vorlegen, die diesen Namen wirklich verdient hat. Bisher sehen wir das Saarland leider in der großen Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten. Handeln wir diesbezüglich nicht schleunigst, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir sehr, sehr schnell abgehängt sein.
Ich möchte ein zweites großes Themenfeld ansprechen, die Wissenschaftspolitik. Lassen Sie mich vorab noch auf einen Punkt eingehen, der mit der Diskussion zusammenhängt, die wir heute Morgen geführt haben. Während wir noch über die Zahlen dis
kutiert haben, die vorgestern von der Landesregierung zur Bildungs- und Wissenschaftsfinanzierung vorgelegt wurden, hat das Statistische Bundesamt, um 11.43 Uhr, wenn ich mich recht erinnere, die neuesten bundesweiten Zahlen vorgelegt.
Das Statistische Bundesamt steht ja nicht unbedingt im Verdacht, der SPD besonders nahezustehen, sondern ist eigentlich als unabhängige Behörde bekannt. Das Statistische Bundesamt hat nun festgestellt, im Saarland liege der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am Gesamthaushalt bei 21,9 Prozent. Das ist der zweitniedrigste Anteil unter allen Bundesländern, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie müssen sich nun wirklich nicht mehr irgendwelche neuen Tricks überlegen, es ist jetzt völlig klar: Wir müssen bei den Bildungsausgaben aufstocken, wenn wir den Anschluss nicht verlieren wollen.
Zum Thema „Hochschulen im Saarland“. Wir haben im Saarland gegenwärtig einen Höchststand an Studierenden. Das ist ein positives Zeichen, das sage ich ganz deutlich. Dieser Höchststand an Studierenden hängt natürlich damit zusammen, dass wir doppelte Abiturjahrgänge haben. Er hängt in diesem Jahr selbstverständlich auch sehr stark mit der Abschaffung der Wehrpflicht zusammen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass dieser Höchststand im kommenden Jahr beendet sein wird. Der doppelte Abiturjahrgang in Nordrhein-Westfalen steht noch aus, den werden wir mit zu verkraften haben.
Es ist zu erwarten - und ich sage, auch zu hoffen -, dass wir in den kommenden Jahren weiterhin steigende Studienanfängerzahlen haben werden. Ich sage „hoffen“, denn das ist ja auch ein Ausweis dafür, dass wir unter den jungen Menschen in diesem Land ein hohes Qualifikationsniveau haben werden. Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf ist mittlerweile mehr und mehr das Vorliegen eines Hochschulabschlusses. Daher müssen wir darauf hoffen, dass wir, entgegen dem im Übrigen zu erwartenden demografischen Trend, steigende Studierendenzahlen haben.
Das bedeutet aber auch, dass wir hier im Land gewisse Konsequenzen einleiten müssen. Wir brauchen dringend - diesbezüglich haben wir, so glaube ich, Einvernehmen - eine Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung. Ich sage es einmal ganz deutlich vorweg: Ich glaube, auch diesbezüglich gibt es im Hause eine große Übereinstimmung: Es hilft bei der Beantwortung dieser Fragestellung nichts, wenn man irgendwelche undurchdachten Ratschläge von außen bekommt nach dem Motto: „Macht doch einfach die Medizinische Fakultät zu, dann habt ihr das Geld eingespart!“ - Es ist völliger Blöd
sinn, die Frage auf diese Weise zu diskutieren. Das kann nur jemand vorschlagen, der sich mit der Thematik nicht befasst hat. Wir wissen genau, dass erhebliche Drittmittelanteile über die Medizinische Fakultät für das Saarland gewonnen werden, Drittmittelanteile, die uns bei Realisierung des Vorschlags verloren gingen. Natürlich leisten wir damit auch etwas im Konzert der übrigen Bundesländer in der Wissenschaftspolitik. Ich kann Ihnen aber ganz klar sagen: Die SPD-Fraktion wird keine Hochschulentwicklungsplanung unterstützen, die einfach darauf basiert, dass man die Medizinische Fakultät plattmacht. Das kann nun wirklich nicht die Lösung sein. Ich glaube aber, diesbezüglich besteht hier im Hause auch eine große Einmütigkeit.
Ich glaube, wir müssen fünf Punkte angehen. Der erste Punkt ist, dass sowohl von Bundesseite als auch von Landesseite Verantwortung für die zusätzlichen Studienplätze, die zu schaffen sind, übernommen werden muss. Diesbezüglich ist in erster Linie auch wieder der Bund gefragt. Und auch an dieser Stelle sage ich wieder ganz deutlich: Wir werden auf Dauer vermutlich nicht umhinkönnen, noch einmal ans Grundgesetz ranzugehen. Wir müssen die Klarheit schaffen, dass der Bund stärker in die Hochschulfinanzierung eingebunden werden kann. Andernfalls wird kein Bundesland mit der Hochschulfinanzierung klarkommen, und schon gar kein Bundesland, das sich in einer Haushaltsnotlage befindet.
Meinen zweiten Punkt, den Hochschulentwicklungsplan, habe ich bereits angesprochen. Ich will daher gleich auf den dritten Punkt zu sprechen kommen: Wir werden uns in der Zukunft nicht mehr alles Wünschbare leisten können. Wir werden nicht alles Bestehende erhalten können. Wir müssen aber eine klare Prioritätensetzung vornehmen. Darüber müssen wir in diesem Haus noch streiten und diskutieren.
Wir brauchen in diesem Zusammenhang - vierter Punkt - auch die stärkere Zusammenarbeit der Universitäten und der Hochschulen in der Großregion, insbesondere aber auch die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz. Ich sage es an dieser Stelle noch einmal: Ich halte es nicht für gut, dass wir jetzt einen neuen Studiengang zur Grund- und Hauptschullehrerausbildung einrichten, ohne zuvor mit den Rheinland-Pfälzern darüber gesprochen zu haben, was in der Lehrerausbildung vernünftigerweise gemeinsam gemacht werden könnte. Ich glaube, in dieser Frage zäumen wir nun das Pferd vom Schwanz her auf. Mir scheint mit diesem Vorgehen nicht der richtige Weg beschritten.
Schließlich möchte ich Ihnen noch einen Punkt ganz persönlich ans Herz legen, lieber Herr Minister, denn
das muss, so meine ich, unser aller Anliegen sein: Wenn wir in diesem Land zusätzliche Studierende aufnehmen wollen, müssen wir auch dringend dafür sorgen, dass die Studieninteressentinnen und -interessenten in diesem Land ordentlichen Wohnraum vorfinden. Schauen Sie sich einmal als Beispiel den Zustand des Wohnheims D an. Dieses befindet sich in einem katastrophalen Zustand. Es darf nicht dabei bleiben, dass sich verschiedene Stellen dafür gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Wir müssen diesbezüglich vermutlich dafür sorgen, dass auf vielen Ebenen an einem Strang gezogen wird. Es besteht jedenfalls dringender Handlungsbedarf, wir müssen da unbedingt etwas tun. Ich bitte Sie, Herr Minister, da wirklich etwas nachzulegen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte fast sagen, dass schon alles gesagt ist, aber noch nicht von jedem. Ich will deswegen nur die Dinge ansprechen, die bisher keine Rolle gespielt haben. Ich will auch nicht ansprechen, dass es in der Koalition offenbar unterschiedliche Positionierungen gibt. Das ist nicht unser Problem. Sie müssen der Öffentlichkeit klarmachen, dass Sie an dieser Stelle unterschiedlich agieren.
Ich will noch etwas zur Sache sagen. Wenn hier behauptet wird, es sei eigentlich alles kein Problem, dann empfehle ich einen Blick in die Veröffentlichungen im Saarland. Wir haben immer wieder Anzeigen, die nicht als solche gekennzeichnet sind. Wir haben immer wieder den Tatbestand, dass das Trennungsgebot zwischen redaktionellem Text und Anzeigenteil eben nicht eingehalten wird. Wenn man sich umhört, hört man auch: „Dann zahlen wir halt im Zweifelsfall das kleine Bußgeld, unter dem Strich rechnet sich das für uns immer noch.“ Deswegen ist für mich völlig klar: Wenn es am zu geringen Bußgeld liegt, dann muss man das Bußgeld erhöhen. Nichts anderes regelt dieser Gesetzentwurf. Ich hätte mir gewünscht, dass wir es hingekriegt hätten, einen entsprechenden Gesetzentwurf gemeinsam vorzulegen. Das war eben nicht so.
Ich nenne einen weiteren Punkt. Wenn ich in den Zwischentönen höre, wir haben ohnehin eine grundlegende Gesetzesnovelle vor oder wir wollen noch eine ganze Menge anderer Dinge im Saarländischen Mediengesetz regeln, dann warne ich vor einem: Es kann nicht sein, dass dieser Einzelfall dazu genutzt wird, über ein möglichst schlankes Verfahren im Parlament eine ganze Menge an substanziellen zusätzlichen Änderungen im Saarländischen Mediengesetz vorzunehmen. Ich glaube, damit hätten wir uns allen einen Bärendienst erwiesen. Ich sage Ihnen eindeutig, dafür werden wir als SPD-Fraktion nicht die Hand heben. Es geht hier um eine Detailregelung, allerdings in einer sehr wichtigen Sache. Deswegen wird die SPD-Fraktion in der heutigen Sitzung selbstverständlich ihrem gemeinsam mit der LINKEN gestellten Gesetzentwurf zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben um Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur gebeten. Sie meinten den Ausschuss für Bildung und Medien, nicht dass es anschließend zum Irrläufer wird.
Die SPD-Fraktion wird sich in der heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung des Saarlandes enthalten. Ich will es kurz begründen. Ich komme zunächst zu dem, was wir neben der geschlechtergerechten Formulierung des Gesetzes ausdrücklich unterstützen. Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Stufenlehrerausbildung. Das findet ausdrücklich unseren Zuspruch. Das möchte ich vorweg als unstreitig darstellen.
Es gibt allerdings auch vier Punkte, bei denen wir Nachfragen, Bedenken und Kritik haben. Diese müssen in der weiteren Ausschussberatung geklärt werden. Der erste dieser vier Punkte - der Minister hat es angesprochen - ist die Zusammenarbeit mit den vorschulischen Bildungseinrichtungen, die gestärkt werden soll. Das Ziel der inklusiven Lerninhalte in der Lehrerausbildung soll auf einen praktischen Weg gebracht werden. Das sind Formulierungen, die wir selbstverständlich unterstützen, was wir aber vermissen, ist, dass in diesem Gesetzentwurf, anders als es mittlerweile in Deutschland mehr und mehr üblich wird, keine Fortbildungsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer aufgenommen ist. Das ist ein Punkt, über den wir im Ausschuss sicherlich noch reden müssen.
Der zweite Kritikpunkt hängt damit zusammen. Im Gesetzentwurf steht, es habe keine finanziellen Auswirkungen. Ich stelle mir die Frage, wie man dann Qualitätsverbesserungen hinbekommen will. Es ist doch eine Illusion, davon auszugehen, dass man Lehrerinnen und Lehrer mit zusätzlichen Aufgaben betrauen kann - was wir natürlich unterstützen -, wenn man gleichzeitig sagt, das Ganze habe kostenneutral zu erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das wird nicht funktionieren.
Ich komme zum dritten Punkt. Ein großes Fragezeichen machen wir bei der Neuschaffung einer eigenständigen Grundschullehrerausbildung, ich sage lieber einer neuen Grund- und Hauptschullehrerausbildung im Saarland. Das haben wir auch schon öffentlich kritisch geäußert. Der Minister hat es selbst angesprochen. Es soll keine reine Grundschullehrerausbildung, sondern eine für die Klassenstufen 1 bis 9 sein. Nun kann man sagen, das ist wunderbar, wir bilden unsere Lehrer alle selbst aus. Das kommt in der Öffentlichkeit sicherlich zunächst einmal gut an. Der Verweis auf Rheinland-Pfalz macht mich allerdings ein bisschen stutzig. Denn sind wir nicht eigentlich in einer Situation, in der wir zusehen müssen, dass wir gerade in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung - auch um größere Flexibilität für Eltern zu ermöglichen - viel stärker die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz suchen müssen? Ist es nicht sinnvoll, sich in der Lehrerausbildung auf die jeweiligen Stärken zu besinnen? Ist es nicht zumutbar - das frage ich ganz klar -, dass saarländische Abiturienten in RheinlandPfalz studieren können, wenn sie hier Lehrer werden wollen, und rheinland-pfälzische Abiturienten auch im Saarland studieren können, wenn sie in Rheinland-Pfalz Lehrerinnen und Lehrer werden wollen? Hier steckt ein enormes Potenzial, das uns zusätzliche Mittel verschaffen würde, um in der Lehrerausbildung nach vorne zu kommen. Deswegen machen wir an dieser Stelle ein erstes großes Fragezeichen.
Ich erkläre deshalb für die SPD-Fraktion: Wir müssen, was den Hochschulbereich dieses Landes angeht, viel stärker darauf setzen, mit Rheinland-Pfalz zu kooperieren - im Übrigen nicht nur bei der Lehrerausbildung. Aber wo sollte man anfangen, wenn nicht ausgerechnet bei der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, wo der Staat unmittelbar in der Verantwortung ist, Ausbildung zu gewährleisten?
Ich komme zum zweiten Aspekt in diesem Zusammenhang. Es ist insgesamt der vierte Punkt. Wenn wir wirklich weiterhin Lehrerinnen und Lehrer für die Primar- und Sekundarstufe I ausbilden, kann das doch auch den Grund haben - und das befürchte ich -, dass man versucht, sich billige Lehrkräfte für die Gemeinschaftsschule heranzuziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wäre auf dem Weg zur Stufenlehrerausbildung allerdings ein Bärendienst. Wir müssen zur gleichen Bezahlung von Lehrämtern kommen. Wir dürfen nicht dazu kommen, dass künftig wieder Lehrer erster und zweiter Klasse ausgebildet werden. Das belastet uns nicht nur am Schengen-Lyzeum in Perl, wie wir heute nachlesen können, sondern es beschäftigt uns innerhalb unserer eigenen Schulen immer wieder. Deswegen warne ich eindeutig davor, ein neues Billiglehramt auf den Weg zu bringen. Wenn ich sehe, dass nur acht Semester vorgesehen sind, schwant mir Übles. Deshalb machen wir auch an der Stelle im Gesetzentwurf ein großes und dickes Fragezeichen.
Es gibt einen fünften Punkt, der nicht unmittelbar mit diesem Gesetz zu tun hat, der aber Auswirkungen hätte, wenn wir ihn endlich einmal in die Tat umsetzen müssen. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, die bis heute noch das Staatsexamen haben und keine Umstellung auf Bachelor und Master. Wir sind nun an einem Punkt angelangt, an dem wir sehen müssen, dass der Bologna-Prozess auch im Saarland weitergeht. Die Bachelor- und Masterausbildung muss zumindest ernsthaft diskutiert werden. Auch das hätte selbstverständlich Auswirkungen auf die Lehrerbildung in diesem Land. Deswegen mache ich Ihnen ein klares Angebot: Lassen Sie uns im Ausschuss sehr ausführlich und detailliert darüber beraten. Lassen Sie uns in den Anhörungen feststellen, was die Organisationen und Verbände dazu zu sagen haben. Wir werden uns in der heutigen Ersten Lesung der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kaufen die Katze nicht im Sack. - Das
war das Mantra unserer Weigerung, der Verfassungsänderung und den bisherigen Vorstellungen der Landesregierung zur Einführung einer Gemeinschaftsschule zuzustimmen. Ich sage ganz zu Beginn meiner Rede, mit der heutigen Vorlage des Schulordnungsgesetzes werden wir in dieser Haltung vollumfänglich bestätigt.
Selbstverständlich muss das Schulordnungsgesetz geändert werden. Der Minister hat die Gründe dafür genannt. Das ist völlig unstrittig, aber dieser Gesetzentwurf lässt im besten Fall die Ohren der Katze aus dem Sack, um einmal beim Bild zu bleiben. Entscheidend ist wie so oft, was nicht im Gesetz steht. Das ist ein großes Manko. Ich will an dieser Stelle nur drei Punkte nennen. Es steht eben kein verbindlicher Klassenteiler drin, geschweige denn eine Absenkung. Tendenziell müssen wir sogar eine Erhöhung befürchten. Darauf komme ich nachher noch einmal zurück. Zweitens. Die notwendigen besoldungs- und beamtenrechtlichen Änderungen, auf die der Minister in seiner Begründung heute nicht eingegangen ist, in der schriftlichen Einführung stehen sie jedoch, werden in diesem Gesetz nicht geregelt, sondern auf die lange Bank geschoben. Drittens hätte man zumindest eine Unterrichtsgarantie, eine Garantie gegen Unterrichtsausfall erwartet. Auch dazu sagt dieses Gesetz überhaupt nichts. Fehlanzeige. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Gesetz steht viel über den geordneten Schulbetrieb, aber ich frage Sie, was die Grundvoraussetzung für geordneten Schulbetrieb ist, wenn nicht eine Unterrichtsgarantie. Diese ist nicht enthalten. Allein deswegen ist dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig.
Aber auch die Regelungen, die Sie treffen, können unsere Zustimmung nicht finden. Ich will mich auf die fünf wichtigsten Gründe beschränken. Ich beginne mit den Grundschulen. Es ist vom Minister richtigerweise gesagt worden, dass mindestens 80 Schülerinnen und Schüler erforderlich seien. Das ist in der Tat eine Abkehr von der Zweizügigkeit, wie sie Herr Schreier damals eingeführt hat. Das ist völlig unstrittig. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich heute immer wieder dieselbe Person, nämlich den heutigen Bildungsminister Klaus Kessler mit den Dingen, die er früher zu diesen Themen gesagt hat. Im ersten Fall hat er am 20. April 2005 eine Stellungnahme zur Einführung der Zweizügigkeit und den damaligen Änderungen abgegeben. Dies war in seiner Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Gesamtschulen. Dort heißt es wörtlich: „Auch die Einrichtung von Dependancen belastet die Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Zudem können Dependancen jederzeit auf Anweisung des Kultusministers geschlossen wer
den. Im Grunde sind Dependancen Schulschließungsmaßnahmen auf Zeit beziehungsweise Vorrat. Der HPR kritisiert ebenso den Wegfall von Rektoren- und Korrektorenstellen durch die Bildung von größeren Einheiten und fordert für größere Grundschulen die Einrichtung einer angemessenen Funktionsstellenstruktur.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die Worte von Herrn Kessler: Die Dependancen bleiben teilweise erhalten. Sie, Herr Minister, haben aber nicht dafür gesorgt, dass auslaufende Dependancen erhalten bleiben. Sie lassen sie auch weiterhin schleichend auslaufen. Wir haben einzelne Fälle. Wenn Sie konsequent wären, müssten Sie zumindest die auslaufenden Dependancen absichern. Sie haben ganz eindeutig Wort gebrochen.
In diesem Zusammenhang fehlt auch völlig die Eröffnung zukunftsweisender pädagogischer Maßnahmen. Ich zitiere Sie mit einer Stellungnahme, die Sie zum gleichen Gesetzentwurf ebenfalls am 20. April 2005 in Ihrer Funktion als Vorsitzender der GEW abgegeben haben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die GEW unterstützt in einem breiten Bündnis die Initiative ‚Rettet die Grundschulen im Saarland’ und die Grundschulelternvertretung mit ihrem Vorhaben, durch ein Volksbegehren sowohl kleine, das heißt einzügige Grundschulen aufrechtzuerhalten und darüber hinaus bei der Unterschreitung einer Klassenstärke von 13 Schülerinnen und Schülern die Bildung von jahrgangsübergreifenden Klassen in Kombi-Klassen zuzulassen.“ - Heute heißt es, mindestens 20. Auch an dieser Stelle, Herr Minister, haben Sie eindeutig Wort gebrochen. Sie ermöglichen dies an den Grundschulen in Zukunft eben nicht.
Ich komme zum zweiten Punkt, den weiterführenden Schulen. Dort steht eine Mindestschülerzahl von 250. Auch hier muss man sehr genau aufpassen. Wir haben über die Zahl von 250 in den Verhandlungen gesprochen. Damals sprachen wir allerdings über 250 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5 bis 10. Man höre und staune, plötzlich steht dort: in den Klassenstufen 5 bis 9. Der Minister hat das eben ausgeführt. Im Durchschnitt heißt das 25 Schülerinnen und Schüler. Genau dies hat er als Beleg genommen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Nicht 25 Schülerinnen und Schüler als Höchstzahl, sondern 25 Schülerinnen und Schüler als Mindestzahl. Sobald es also nur noch 24 sind, ist in der Konsequenz kein geordneter Schulbetrieb mehr möglich. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Minister! Auch an dieser Stelle ist uns also völlig klar, dass es richtig war, damals nicht die Katze im Sack gekauft zu haben.
Ich treibe es noch ein bisschen auf die Spitze. Wir haben hier keine Kleinere-Klassen-Garantie, sondern wir haben eine Größere-Klassen-Garantie. Die Sozialdemokratie in diesem Hause hat nie eine Garantie für größere Klassen gegeben. Wir haben immer vom Gegenteil gesprochen. Wenn ich mich recht erinnere, Herr Minister Kessler, haben Sie das im vergangenen Jahr auch getan.
Auch den dritten Punkt haben Sie angesprochen. Es ist das Einvernehmenserfordernis zwischen Schulaufsichtsbehörde und Schulträger. Das ist eine wunderbare Sache. Wir haben dies auch gefordert. Wie Sie es machen, ist es aber das dauerhaft unsauberste Spiel in dieser Regelung. Sie schieben die Rolle des bösen Buben für die Zukunft auf die Schulträger, also auf die Gemeinden, Städte, Landkreise und den Regionalverband in diesem Land. Wir haben schon die ersten beiden Fälle. Wenn der Schulträger nicht einverstanden ist, muss er die Mehrkosten tragen - nicht 15 Prozent der Mehrkosten, wie Sie eben gesagt haben. Diese werden pauschaliert durch 15 Prozent der Personalkosten. Das Saarland wird also quasi das erste Bundesland sein, in dem Lehrerinnen und Lehrer von den Schulträgern bezahlt werden müssen. Das kann doch nicht sein. Die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land müssen vom Land bezahlt werden. Das ist absoluter Konsens in der Republik. Davon können wir nicht abrücken.
Dieser Punkt richtet sich eigentlich mehr an den Innenminister, denn nach meiner Ansicht wäre es doch eindeutig eine freiwillige Ausgabe der Schulträger. Wenn ich mich in diesem Land umschaue, sehe ich nicht allzu viele Schulträger, die überhaupt in der Lage wären, zusätzlich freiwillige Ausgaben zu tätigen. Wenn der Schulträger an dieser Stelle das Einvernehmen nicht herstellt, müsste er die Personalkosten tragen. Konsequenterweise müsste der Innenminister oder die Kommunalaufsicht aber sofort sagen, Moment einmal, das dürft ihr überhaupt nicht. Hier beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Das wird vielleicht im Einzelfall nicht geschehen, wir werden das ja demnächst sehen. Aber schauen Sie sich genau die beiden Stellen an! Schauen Sie sich an - das sage ich auch im Hinblick auf das, was die Leute draußen erleben -, wer an welcher Stelle wie verantwortungsvoll handelt.
Der Schulträger Saarpfalz-Kreis, vertreten durch seinen Landrat Clemens Lindemann, hat sich bereit erklärt, die zusätzlichen Kosten in den nächsten drei Jahren am Standort Mandelbachtal zu zahlen, 80.000 Euro pro Jahr. Ich bin mal gespannt, was einige dazu sagen werden. Ich sage aber auch aus
drücklich, ich halte es für richtig, dass Clemens Lindemann das macht, weil er damit nämlich Wort hält und bei dem bleibt, was wir vorher gesagt haben. Aber unter dem Strich ist es nicht verantwortbar, dass wir das den Schulträgern aufgeben. Ich sage auch ganz deutlich: Bisher gibt es ein entsprechendes Signal des Landrates im Landkreis St. Wendel Herrn Recktenwald (CDU) noch nicht; der hat nämlich bisher in einer öffentlichen Veranstaltung erklärt, dass er nicht bereit sei, diese zusätzlichen Kosten zu tragen. Auch da kann sich draußen im Lande jeder seine eigene Meinung bilden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gut, Sie haben uns in den Verhandlungen nicht getäuscht, denn wir sind nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen. In den Verhandlungen haben Sie aber gesagt: Ausnahmslos alle Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen in diesem Land werden in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. - Zumindest an zwei Stellen hat dieser Minister das nicht vor. Auch an dieser Stelle sind Sie völlig unglaubwürdig, Herr Minister Kessler.
Dann kommen Sie mit 2016/17 und dem Stichjahr. Jeder in diesem Land weiß doch, dass diese Entscheidung erst nach der nächsten Landtagswahl stattfinden wird. Sie müssten also erst nach der nächsten Landtagswahl sagen, welche Schulen weiterhin geschlossen werden müssen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wir haben ja nicht gesagt, wir lehnen alles ab. Wir haben nur gesagt, lassen Sie uns vorher eine klare Planung machen, lassen Sie uns vorher darüber reden, welche Schulen an welchen Standorten erhalten bleiben können. Das muss vor der nächsten Landtagswahl klargemacht werden. Dann wären wir auch bereit, mit Ihnen einig zu werden.
Aber genau dazu waren Sie nicht bereit. Mit diesem Gesetzentwurf machen Sie auch wieder ganz deutlich, dass Sie auch weiterhin nicht bereit sein werden, das vor der Wahl zu sagen. Da verstehe ich sehr gut, dass die Menschen draußen im Lande skeptisch werden und Ihnen nicht über den Weg trauen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen.
Ich komme noch zum fünften, dem, wie ich finde, inhaltlich-pädagogisch wichtigsten Argument, Stichwort Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Es war eigentlich immer eine Übereinkunft, dass wir eine Gleichwertigkeit der beiden Säulen im System brauchen. Wenn ich mir aber vergegenwärtige, dass Sie zur Personalentwicklung gar nichts sagen, wenn ich mir im Einzelnen die Gemeinschaftsschulverordnung ansehe, dann komme
ich zu dem Ergebnis: Es handelt sich in diesem Fall nicht bloß um den Grundsatz „Gleichbehandlung, aber keine Besserstellung der Gemeinschaftsschule“, wie das der Kollege Meiser, glaube ich, einmal gefordert hat, sondern in Wahrheit haben wir es mit einer Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule zu tun. Wir haben eine höhere Heterogenität an der Gemeinschaftsschule, wir haben eine schlechtere durchschnittliche Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer an der Gemeinschaftsschule, wir haben keine adäquate Funktionsstellenstruktur an der Gemeinschaftsschule und wir haben eine höhere Unterrichtsverpflichtung an der Gemeinschaftsschule verglichen mit dem Gymnasium. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gleichstellung oder Gleichwertigkeit - das muss völlig klar sein - sieht anders aus. Auch deswegen können wir an dieser Stelle nicht zustimmen.
Ich will Sie ein drittes Mal zitieren, dieses Mal aus einer anderen Stellungnahme, einer Stellungnahme vom 12. Juni 2003. Ich zitiere wieder mit Erlaubnis des Präsidenten, es heißt dort wörtlich: „An dieser Stelle sei auch aus aktuellem Anlass darauf hingewiesen, dass die zum Schuljahr 2003/2004 verordnete Arbeitszeiterhöhung für die Lehrkräfte an saarländischen Schulen geradezu Gift ist für ein stärkeres erfolgreiches pädagogisches Wirken in der Schule. Wer glaubt, durch ein Anheben der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte mehr Qualität und mehr erzieherische Wirksamkeit der Lehrerinnen und Lehrer zu erreichen, verkennt die Schulwirklichkeit und die Belastungen der Lehrkräfte völlig. Wer wie Kultusminister Jürgen Schreier den Lehrerberuf weiterhin als schweren Beruf bezeichnet und Lehrpersonen den Rücken stärken will, aber gleichzeitig die Belastungsschranke durch Pflichtstundenerhöhung anzieht, ist ein Heuchler und handelt unehrlich.“ Das waren nicht meine Worte, das waren Ihre Worte, Herr Minister Kessler.
Ich frage Sie: Wie bezeichnet man denn jemanden, der jetzt nicht mehr als Bildungsminister Jürgen Schreier durch die Lande zieht, sondern als Bildungsminister Klaus Kessler, und der nach wie vor nicht bereit ist, genau an dieser Stelle das Versprechen einzuhalten und die Gleichwertigkeit dadurch zu gewährleisten, dass die Lehrkräfte in beiden Schulformen gleich bezahlt werden und dass es keine höhere Unterrichtsverpflichtung gibt? Dieses Versprechen müssen Sie definitiv vorher noch einlösen. Ansonsten haben Sie selbst gesagt, was Sie sind. Sie haben es in diesem Zitat selbst öffentlich über Herrn Schreier gesagt; Sie können es nachlesen.
Ich fasse zusammen: Wir haben in diesem Gesetzentwurf keine Kleinere-Klassen-Garantie, sondern Mindestklassengrößen. Wir haben in diesem Gesetzentwurf keine Unterrichtsgarantie, sondern ga
rantiert weiter Unterrichtsausfall. Wir haben in diesem Gesetzentwurf keine verlässliche Standortgarantie, sondern wir haben weiterhin drohende Schulschließungen nach der Landtagswahl. Wir haben keine Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium, sondern eine Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule. Raten Sie einmal, wie wir heute abstimmen werden - wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, meine Damen und Herren!
Das reicht. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihre letzte Äußerung aufgreifen, Herr Minister. Die SPD hat in ihrer Regierungszeit für ein gutes Schulsystem gesorgt, wir haben bereits das fortschrittlichste Modell, das ist bundesweit anerkannt. Wir haben faktisch ein Zwei-Säulen-Modell, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die zweite Säule besteht zurzeit eben aus der Gesamtschule und der Erweiterten Realschule, das wissen Sie auch.
Sie können sich, Herr Minister, nicht über mangelnde Konstruktivität vonseiten der SPD beklagen. Wir haben Ihnen beim Privatschulgesetz erheblich geholfen, wir haben Ihnen dort, wo es Schwierigkeiten an einzelnen Schulen gegeben hat - ich nenne nur das Stichwort Eppelborn-Humes - auch den Rücken freigehalten. Wir haben Ihnen den Rücken freigehalten in der Angelegenheit Don-Bosco-Schule und Ihr Verhalten dort mitgetragen. Wir haben in vielen inhaltlichen Fragen Dinge, die wir hätten skandalisieren können, nicht skandalisiert, wir werden das auch in Zukunft nicht tun. Aber dort, wo wir anderer Auffassung sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir das auch in Zukunft klar sagen!
Ich habe übrigens eben doch, Frau Kollegin Rink, Alternativen genannt. Ich habe gesagt: Wir brauchen eine Neuregelung des Schulordnungsgesetzes. Das ist völlig unstrittig. Ebenso unstrittig ist, dass die Einzügigkeit besser ist als die Zweizügigkeit, das ist doch gar keine Frage! Ich habe ausdrücklich begrüßt, dass es eine Einvernehmensregelung gibt. Aber ich habe eben kritisiert, dass dann die Schulträger künftig Lehrergehälter bezahlen. Ich finde, das ist ein Unding, und das sage ich hier auch weiterhin. Es bleibt auch in Zukunft ein Unding!
Ich habe gesagt, wir brauchen jahrgangsübergreifenden Unterricht in den Grundschulen. Sie haben kein Sterbenswörtchen dazu gesagt, und es steht nicht im Gesetzentwurf. Das wäre eine Möglichkeit, moderne pädagogische Methoden einzuführen; sie sind im Übrigen auch pädagogisch wertvoll und unter dem Strich sogar billiger. Wir haben von Anfang angesagt, die Klassengröße ist etwas, was ins Schulordnungsgesetz hineingehört. Es gibt schon ei
nige Bundesländer, die das machen. Deswegen ist das für uns eine conditio sine qua non.
Wir haben auch immer gesagt, wir brauchen in jeder Gemeinde die Möglichkeit, den mittleren Bildungsabschluss zu machen. Das heißt eben, man braucht in jeder Gemeinde nach Möglichkeit beide Schulformen. Es ist völlig klar: Es darf keine Schlechterstellung der Gemeinschaftsschule geben. Nur dann sind wir für eine Gemeinschaftsschule. Dabei wird es auch weiterhin bleiben.
Sie haben mir eben unterstellt, ich hätte gesagt, Dependancen seien schlecht. Das waren aber nicht meine Worte, Herr Minister Kessler, das waren Ihre Worte! Sie haben damals gesagt: Die Dependancen sind schlecht und belasten die pädagogische Situation in Schulen. Wenn Sie das heute anders sehen, können Sie das gerne heute richtigstellen, aber es war damals Ihre Argumentation. Ich werde doch an dieser Stelle diese Argumentation aufgreifen können, ohne dass Sie mich gleich der Giftmischerei bezichtigen!
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Lassen Sie uns, wenn Sie die Mehrheit mit der Linkspartei auch hier wieder haben, im Ausschuss darüber reden. Wir werden dann die entsprechenden Änderungsanträge einbringen. Aber sagen Sie nicht, wir würden uns der konstruktiven Zusammenarbeit verweigern. Sie wissen genau, dass es in der Vergangenheit genug Fälle gegeben hat, in denen wir unter Beweis gestellt haben, dass wir konstruktiv mit Ihnen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird sich in der heutigen Ersten Lesung des Gesetzes der Stimme enthalten. Ich sage trotzdem eindeutig, dass wir im Grundsatz der Zielrichtung des Gesetzentwurfes zustimmen. Das Bildungspaket des Bundes sieht vor - der Minister hat es eben erwähnt -, dass bestimmte Leistungen künftig vom Bund gewährt werden, die bisher noch vom Land getragen wurden. Deswegen ist es angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes selbstverständlich notwendig, entsprechende Korrekturen vorzunehmen, weil es in der Tat nicht sein kann, dass Leistungen doppelt gewährt werden beziehungsweise dass Leistungen vom Land gewährt werden, die ansonsten vom Bund übernommen werden würden.
Wir haben allerdings noch zahlreiche Detailfragen, die wir noch nicht so genau prüfen konnten. Es gibt schon eine öffentliche Debatte darüber. Wir werden diese Fragen in der Anhörung zu stellen und zu diskutieren haben. Für die SPD-Fraktion wird dabei der Leitsatz sein, dass nach den Reformen kein Kind, das bedürftig ist, schlechter gestellt sein darf als vorher. Das muss im Detail im Ausschuss beraten werden. Gegebenenfalls müssen entsprechende Korrekturen vorgenommen werden. Deswegen werden wir heute noch nicht zustimmen, sondern uns in Erster Lesung enthalten.
Ich will die Gelegenheit nutzen, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, so, wie es heute auf dem Tisch liegt, eben nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Frau von der Leyen hat ursprünglich angekündigt, sie wolle mit diesem Gesetz das unbürokra
tischste Gesetz aller Zeiten auf den Weg bringen. Wir haben schon in mehreren Befassungen in verschiedenen Ausschüssen hier im Hause feststellen können, dass leider das Gegenteil eingetreten ist. Es muss der Öffentlichkeit bewusst gemacht werden, dass Eltern für ihre Kinder teilweise bis zu vier Anträge stellen müssen, um anschließend eventuell in den Genuss einer Förderung von wenigen Euro zu kommen. Was daran unbürokratisch sein soll, muss man mir zuerst noch erklären. Ich habe das bis heute nicht verstanden. In meiner Fraktion hat das bis heute niemand verstanden.
Ich nenne einen weiteren Punkt. Es ist in diesem Zusammenhang bezeichnend für diese Bundesregierung, dass man Dinge großartig ankündigt und unter dem Strich kommt das Gegenteil heraus. Was wir wirklich bräuchten - ich hoffe, dass wir uns in der Debatte noch darauf verständigen, das auszutauschen -, wäre eine unmittelbare Finanzierungsbeteiligung des Bundes an bestimmten Bildungsinfrastrukturleistungen statt dieser Einzelfall-bezogenen Regelungen, die furchtbar kompliziert sind und bei denen der Bund viel zu weit weg ist mit all dem bürokratischen Kram, der daran hängt. Deswegen wäre ich froh, wenn wir heute ein Signal aussenden könnten, dahin zurückkommen zu können, wo wir schon einmal waren, nämlich, dass sich der Bund unmittelbar daran beteiligt. Wir haben das damals hier diskutiert. Ich weiß, dass SPD und CDU das vereinbart hatten. Aber wir als SPD-Fraktion im Land haben schon immer - auch damals - sehr deutlich gesagt, dass wir das Kooperationsverbot für falsch halten und dass es insbesondere den Ländern schadet, die in einer Haushaltsnotlage sind, weil der Bund nicht eingreifen kann. Deswegen muss man diesen Gesetzentwurf heute dazu nutzen, darauf hinzuweisen, dass ernsthaft darüber nachgedacht werden muss, das Kooperationsverbot wieder aus dem Grundgesetz zu streichen.
Ich will eines nicht verhehlen. Es wäre natürlich wünschenswert, so vorzugehen, wie es andere mit dem Bildungs- und Teilhabepaket tun. Das Land Rheinland-Pfalz geht einen anderen Weg und investiert in Bildung. Ich weiß, dass wir das angesichts unserer Haushaltslage nicht können, aber man muss trotzdem darauf hinweisen. In Rheinland-Pfalz werden die Fahrtkosten für die Schüler in der Zukunft komplett übernommen. Rheinland-Pfalz geht den Weg, Bildung wirklich von Beginn an beitragsfrei zu machen. Das ist ein zukunftsweisender Weg.
Ich sage es mahnend. Wir müssen aufpassen, dass uns an dieser Stelle nicht immer mehr Eltern verloren gehen, die sagen: „In Rheinland-Pfalz ist im Bildungsbereich alles viel besser.“ Das ist ein ernsthaftes Problem. Darauf müssen wir an dieser Stelle hinweisen. Wir werden in den nächsten Monaten und
Jahren auf jeden Fall weiter darauf achten müssen und das auch bei den Gesetzesberatungen tun. Wie gesagt, wir werden uns heute in Erster Lesung enthalten, aber wir machen Fragezeichen und signalisieren, dass dieser Weg im Kern angesichts der Lage des saarländischen Haushaltes zurzeit keine vernünftige Alternative bietet. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion heute Morgen wird jetzt doch etwas bizarrer, als ich das vermutet hatte. Alle hatten gesagt, wir schauen uns das Gesetz im Ausschuss erst einmal genau an und stimmen nicht dagegen, wir bieten an, das vernünftig zu machen. Und jetzt kommt reflexartig wieder der Versuch, auf die Opposition einzudreschen. Ich will das jetzt aber nicht weiter vertiefen.
Wenn Sie dazwischenrufen, ich sei geschont worden, dann muss ich Ihnen sagen, es geht hier nicht um mich und es geht nicht um Sie. Herr Kollege Schmitt, dass man Sie verschont, das mag ja sein.
Das ist doch lächerlich. Fangen Sie nicht schon wieder mit dieser Kleingeistigkeit an, Kollege Schmitt. Das ist ja unerträglich.
Ja, ich habe Ihnen zugehört. Aber offenbar haben Sie mir eben nicht zugehört. Ich habe beispielsweise nicht behauptet, dass in Rheinland-Pfalz alles besser sei. Wenn Sie mir ernsthaft zugehört hätten, dann hätten Sie bemerkt, dass ich gesagt habe, wir müssen aufpassen, dass die Eltern nicht langsam den Eindruck bekommen, dass in Rheinland-Pfalz alles besser sei. Wenn man eine solche Aussage so verkürzt wahrnimmt und wiedergibt, dann ist das nicht ganz redlich. Und ich frage mich langsam, warum wir als Opposition in diesem Hause denn konstruktiv mitarbeiten sollen, wenn man uns selbst bei konstruktiver Mitarbeit sofort auf die Finger klopft. Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Das ist schlechter parlamentarischer Stil.
Genauso ärgert mich die Aussage, Herr Minister, die SPD würde so gerne Strukturreformen diskutieren. Ich glaube, Sie haben nicht mitbekommen, was wir gesagt haben. Wir haben in den letzten Jahren gesagt, dass es eben nicht in erster Linie um die Strukturreform geht, sondern es geht in erster Linie darum, dass wir kleinere Klassen brauchen, dass wir eine bessere individuelle Förderung brauchen. Sie haben ein Problem in der Koalition, weil Sie nur noch über Strukturreformen reden statt über Inhalte. Das ist das Problem an dieser Stelle.
Im letzten Satz möchte ich noch einmal versöhnlicher werden. Lassen Sie uns doch einmal allen Ernstes interfraktionell darüber reden, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Vorstoß zu machen - ich meine herauszuhören, dass es sogar Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion gibt, die dieser Meinung sind -, das Kooperationsverbot endlich aus dem Grundgesetz herauszubekommen. Das ist doch der Schlüssel des Ganzen, wenn wir eine vernünftige und solide Bildungsfinanzierung wollen. Sie haben richtig ausgeführt, Herr Minister Kessler, dass die Bundesbildungsministerin heute auch sagt, man müsse darüber nachdenken, ob das so sinnvoll sei. Sie war damals als Landesbildungsministerin allerdings eine der vehementesten Vertreterinnen des Kooperationsverbotes. So schnell ändert sich das. Und es sind logischerweise insbesondere Länder mit einer extrem schwierigen Haushaltslage, die ein Interesse daran haben. Lassen Sie uns doch einen gemeinsamen Versuch dahingehend starten, dass wir als Landesparlament sagen, wir müssen eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich anstreben. Wir sollten uns nichts vormachen. Wenn wir wirklich dauerhaft bessere Bildung für unsere Kinder auch in Haushaltsnotlageländern wollen - wir dürfen die Kinder ja nicht dafür bestrafen, dass wir eine Haushaltsnotlage haben -, dann wird das nur mit der massiven Hilfe des Bundes gehen. Das wird nur gehen, wenn wir die Föderalismusreform an einer Stelle wieder korrigieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in mehreren Sitzungen sowohl im Plenum als auch im zuständigen Ausschuss hat sich der Landtag des Saarlandes in dieser Legislaturperiode mit dem Thema ZDF-Staatsvertrag befasst. Zum Hintergrund will ich deswegen nur in aller Kürze ein paar Bemerkungen machen. Im Jahr 2009 hat der Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehns vorgeschlagen, den Vertrag des damaligen Chefredakteurs Nikolaus Brender zu verlängern. Dagegen hatte es seitens der CDU-Ministerpräsidenten, insbesondere seitens des damaligen hessischen Ministerpräsidenten, massiven Widerstand gegeben, nachdem Brender wohl wegen seiner starken und unabhängigen Haltung in Ungnade gefallen war. Zum ersten Mal in der Geschichte des ZDF akzeptierte daraufhin der von den Exekutiven der Länder dominierte Verwaltungsrat den Vorschlag des Intendanten nicht.
Spätestens nach dieser Entscheidung, die damals in der Öffentlichkeit als Causa Brender unrühmlich bekannt wurde -
Causa Brender oder Causa Koch, genau. - Spätestens nach dieser Entscheidung musste die Frage gestellt werden, ob der gültige ZDF-Staatsvertrag dem Gebot der Staatsferne genügt. Die Position der SPD war damals, auf politischem Wege eine Änderung der Verträge zu erreichen. Darauf konnten sich die Ministerpräsidenten auf der Ministerpräsidentenkonferenz damals nicht verständigen. Aus diesem Grund hat Ende 2010 das Land Rheinland-Pfalz Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der saarländische Landtag hatte sich daraufhin auf Initiative der SPDFraktion erneut mit dem Thema befasst. Im Laufe der damaligen Debatte wurde deutlich, dass in diesem Hause - zumindest gemessen an den Aussagen aus den Fraktionen - eine Mehrheit der Auffassung ist, dass der Staatsvertrag dem Gebot der Staatsferne nicht genüge. Dennoch fand sich damals keine parlamentarische Mehrheit bei der Abstimmung über die vorliegenden Anträge der Opposition, der Klage des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung beizutreten.
Die Regierungskoalition war sich damals nicht einig, sodass auch hier eine politische Pattsituation im Parlament herrschte. Umso erstaunlicher war dann, zu Beginn der Sommerpause dieses Jahres in der Öffentlichkeit zu erfahren, dass die saarländische Landesregierung eine Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht abgegeben hat, die ausdrücklich behauptet, der Staatsvertrag sei verfassungskonform. In der darauf folgenden Sitzung des Medienausschusses des saarländischen Landtages wurde allerdings erneut deutlich, dass sich das Verhalten der Landesregierung nicht auf eine parlamentarische Mehrheit stützen konnte, weil insbesondere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Sitzung kundtat, sie sei mit diesem Verfahren nicht einverstanden und müsse es rügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der saarländische Landtag hat in der heutigen Sitzung die Möglichkeit, die Position des Saarlandes klarzustellen. Wir haben in diesem Antrag bewusst darauf verzichtet, unnötige Schärfe einzubringen. Es war heute Morgen viel von Ritualen die Rede, wir haben an dieser Stelle genau diese Rituale durchbrochen. Wir machen ein faires Angebot und haben in den Antrag geschrieben: Lasst uns das, was in Karlsruhe abgegeben worden ist, als Saarland nicht weiter unterstützen. Lasst uns auf der anderen Seite in einer möglichen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Position darlegen, die augenscheinlich parlamentarisch vertreten wird, nämlich die Verfassungsmäßigkeit des gültigen ZDFStaatsvertrages infrage zu stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe deswegen davon aus, dass wir in der heutigen Abstimmung für diesen sehr zaghaft formulierten Antrag eine parlamentarische Mehrheit finden werden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen heute in Zweiter und Dritter Lesung darüber ab, ob die Gesamtschule und die Erweiterte Realschule aus der Verfassung des Landes gestrichen und zusammengelegt werden sollen. Wir stimmen heute nicht darüber ab, ob es neben dem Gymnasium auch eine weitere Schulform geben soll, die zum Abitur führen kann, denn diese Möglichkeit haben wir längst im Saarland, seit der Einführung der Gesamtschule in diesem Land, und sie ist verstärkt, seitdem wir die Hauptschule abgeschafft und
die Erweiterte Realschule geschaffen haben. Über all diese Wege gibt es mittlerweile die Möglichkeit, zum Abitur zu kommen.
Es ist eigentlich auch kein ideologischer Streit, der heute stattfindet, sondern es ist ein Streit über die Fragestellung, ob man zuerst Strukturen ändert und dann die Qualitäten angeht, oder ob man umgekehrt erst die Qualitäten definiert und dann die Strukturen ändert.
Nicht das Ein- oder das Zwei-Säulen-Modell sind in diesem Haus besonders strittig, sondern die Frage, ob damit wirklich zwei gleichwertige Wege in diesem Land geschaffen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Hause sind der Auffassung, dass dies durch die vorliegende Gesetzesänderung nicht gegeben ist! Deswegen werden wird dies heute ablehnen.
Denn heute wird im Saarland keine Gemeinschaftsschule als zweite, gleichwertige Säule neben dem Gymnasium eingeführt. Stattdessen werden Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen umbenannt. Was Sie tun, ist, Sie wechseln die Türschilder aus, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ob sich in der Schule etwas ändert, werden wir in der Zukunft sehen. Wir sind nicht bereit, nur Türschilder auszuwechseln, ohne zu wissen, was anschließend hintendran passiert.
Dass dies so sein muss, erkennt man alleine schon daran, dass heute in einer sehr eigentümlichen Konstellation die Parteien CDU, FDP und GRÜNE - aber man gewöhnt sich ja an manches in diesem Land gemeinsam mit der Linkspartei dieser Verfassungsänderung zustimmen und alle gleichzeitig für sich reklamieren, sie hätten eigentlich im Kern ihr Konzept durchgesetzt.
So schreibt die CDU in einer Pressemitteilung am 23. Februar 2011, Peter Müller - der Ministerpräsident höchstpersönlich -: „CDU setzt ihr Konzept zur Schulstruktur durch.“ Da fragt sich der geneigte Hörer und Leser natürlich, wenn das so ist, warum stimmt die Linkspartei dem zu?
Wir lesen auf der anderen Seite vom Generalsekretär der CDU: „Kein Landtagswahlprogramm ist der vorgeschlagenen Schulstruktur so nahe wie das der CDU Saar.“ Ich frage, wenn das so ist, warum soll die SPD dann dem zustimmen? Wir haben ein
Wahlprogramm, das klar von dem der CDU abgegrenzt ist.
Wir haben andere Vorstellungen. Deswegen ist völlig klar, dass wir nicht zustimmen können.
Ich sage nur noch einen Satz zu dieser Fragestellung. Ich kann alle verstehen, nur eine Partei in diesem Land kann ich nicht verstehen, das ist die CDU selbst. Sie bedienen sich nämlich heute der Stimmen einer Partei, die Sie vom Verfassungsschutz überwachen lassen,
immer wieder vom Verfassungsschutz haben überwachen lassen, um diese Verfassung zu ändern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist zumindest seltsam.
Die eigentliche Frage ist doch nicht, wie Schulen heißen. Die eigentliche Frage ist doch - und darum muss es gehen -, was wir für die Schulen der Zukunft brauchen, was wir beispielsweise für erfolgreiche Gemeinschaftsschulen brauchen. Aufgabe dieser Gemeinschaftsschule müsste es sein, jedes einzelne Kind nach seinen Fähigkeiten, nach seinen Begabungen, nach seinen Möglichkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu fördern und zu unterstützen.
Dazu brauchen wir eine starke Individualisierung des Lernens, denn wir wissen heute, jedes Kind ist anders, und Schule muss sich künftig viel stärker auf jedes einzelne Kind einstellen. Jedes einzelne Kind in diesem Land hat das Recht darauf. Wir haben als Gesellschaft die Verpflichtung dazu, jedes einzelne Kind zu fördern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist doch die Kernfrage, um die es in der Bildungspolitik geht, nichts anderes.
Da kann dann noch jeder zustimmen wollen. Das mag ja sein, so allgemein. Nur kann ich das nicht den Schulen einfach überantworten und ins Aufgabenbuch hineinschreiben, ohne die Voraussetzungen dafür zu schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu brauchen wir kleinere Lerngruppen. Das wurde uns in den Verhandlungen verweigert. Dazu brauchen wir eine deutlich verbesserte Personalisierung, verbunden mit einem klaren Rechtsanspruch darauf, dass ordentlich personalisiert wird mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Sozialpädagoginnen und
Sozialpädagogen und mit all denjenigen, die künftig im Schulsystem gebraucht werden.
Dazu brauchen wir auch vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein paar Dinge, die bisher nicht gewährleistet sind. Wir brauchen das originäre Recht zumindest der Gemeinschaftsschulen auf eine eigene Oberstufe. Wir brauchen Gleichbehandlung bei der Frage der Schulabschlüsse insgesamt. Es kann doch nicht sein, dass an der einen Schule künftig mit den gleichen Erfordernissen, mit den gleichen Leistungen, zentrale Abschlussprüfungen gemacht werden müssen, während es an der anderen Schule nicht der Fall ist.
Ich nenne noch einen dritten Punkt, den ich wirklich für den verheerendsten an der ganzen Sache halte. Es kann doch nicht sein, dass wir an der einen Schule die besser bezahlten Lehrer haben und an der anderen Schule die schlechter bezahlten. Solange das der Fall ist, werden die Eltern draußen im Lande immer sagen, das eine muss ja dann die bessere Schule sein und das andere die schlechtere. Das ist die Gefahr, in die Sie sich heute begeben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen ist das nicht der richtige Weg.
Da sind wir ja schon beim Kernpunkt der Bildungsdebatte, worum es eigentlich geht, worum es auch in Zukunft geht, was wir letzte Woche schon eindrucksvoll in einem ersten, zarten Hauch zu spüren bekommen haben. Es geht - der Kollege Waluga hält es hoch - um die Frage, wie wir es bei der Bildung künftig mit dem Sparen halten. Sie fangen heute, nachher, beim nächsten Tagesordnungspunkt schon an zu sparen. Sie führen wieder Beiträge im letzten Kindergartenjahr ein, im Übrigen vor dem Hintergrund, dass die Bundes-CDU gerade beschließen will - es steht an, dies zu beschließen -, das letzte Kindergartenjahr künftig quasi als Vorschuljahr verpflichtend einzuführen. Dafür führen Sie jetzt noch einmal Gebühren ein, sozusagen schon Schulgeld im Vorgriff. Sie haben nach wie vor in diesem Land mit die größten Klassengrößen in der Republik. Sie haben die höchsten Unterrichtsausfälle. Auch wenn es hier eine wie auch immer geartete Zusage geben soll, in den Gesetzestexten, lieber Kollege Lafontaine, finde ich nichts.
Ich weiß nicht, was Sie auf das Wort dieser Regierung geben. Offenbar mehr als wir. Ich glaube dem nicht an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion. Deswegen glaube ich einfach nicht, dass es wirklich gelingen wird, in Zukunft Unterrichtsausfälle, die in diesem Land massiv vorhanden sind, zu verhindern. Zumindest glaube ich das nicht, solange wir es nicht rechtsverbindlich ir
gendwo geregelt haben. Da ist überhaupt nichts geregelt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gibt weitere Punkte, die Sie selbst eigentlich kritisch sehen müssten. Sie wissen, wir haben mangelnde Unterstützung bei den Beteiligten selbst. Natürlich signalisieren alle - das ist von der Berichterstattung richtig gesagt worden - grundsätzlich Unterstützung, so einen Weg kann man gehen. Aber all diejenigen sagen auch, gebt uns die Voraussetzungen in den Schulen dafür, dass wir das auch zum Erfolg bringen können. Die sagen alle unisono, so sind die Voraussetzungen nicht gegeben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn das nicht der Fall ist, kann ich einer solchen Änderung nicht zustimmen. So habe ich meine Rolle als Abgeordneter immer verstanden. Es muss zunächst um die Qualitäten gehen. Es muss zunächst einmal klar gesagt werden, wir schaffen auch wirklich die Voraussetzungen für den Erfolg, bevor wir Schulen einfach umbenennen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Gefährlich ist das vor allem deswegen, weil Sie Erwartungen wecken. Wenn eine Verfassungsänderung gemacht wird, dann erwarten die Menschen doch draußen etwas ganz Großes. Sie wecken mit dieser Verfassungsänderung Erwartungen und sind nicht bereit, diese gesetzlich verbindlich zu erfüllen. Auch deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann jemand, der sich ernsthaft damit auseinandergesetzt hat, nicht heute an diesem Tage zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage das auch im Hinblick auf die Zukunft. Wir werden ja in die Umsetzungsphase kommen. Alle diejenigen, die heute diese Reform mittragen, tragen auch Verantwortung für all das, was durch diese Reform geschieht. Auch das ist völlig klar. Es wird nicht so sein, dass man sich in Zukunft da herausstehlen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es hilft auch nichts, wenn es heißt - wie ich gestern von einer der beteiligten Fraktionen las -, man müsse sich jetzt auf das Arbeitskammermodell verständigen. Die Klassenfrequenz der neu einzurichtenden Gemeinschaftsschule müsse auf 24 begrenzt werden und ein neuer Klassenteiler von 27 solle eingeführt werden. Liebe Kollegin Spaniol, all das haben wir doch als Sozialdemokraten versucht, in den Verhandlungen gesetzlich verbindlich zu regeln.
All das ist doch abgelehnt worden. Die haben das doch nicht abgelehnt, um es anschließend durchzu
führen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie naiv kann man denn an dieser Stelle sein?
Nein. Es ist nicht die Unwahrheit. Wir haben ausdrücklich gefragt, damit Sie es nachher nicht anders behaupten, Herr Minister. Es ist nicht die Unwahrheit. Wir haben in der letzten Runde noch einmal gefragt: „Sind Sie bereit, den jetzigen Klassenteiler von 29 - -“
Aber natürlich, das steht sogar in dem Protokoll, das Sie uns gegeben haben: „Sind Sie bereit, von der 29 als Klassenhöchstzahl abzugehen?“ Da haben Sie gesagt: „Nein, es bleibt bei den derzeitigen Zahlen.“ Das ist doch völlig klar. 27, das weiß jeder in diesem Land, ist etwas anderes als 29, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Arithmetik können Sie nicht außer Kraft setzen.
Ich komme zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn man eine Verfassungsänderung vornimmt, dann muss man dafür gewichtige inhaltliche Gründe haben. Es reicht nicht, dass danach vielleicht nichts schlechter wird. Es reicht auch nicht, dass es eine vage Chance gibt, dass es danach besser wird. Es muss klar sein, dass es für die betroffenen Menschen danach wirklich besser wird. Wir haben sehr umfassend über ein Jahr mit Eltern, Schülern, Lehrern, mit allen am Bildungsprozess Beteiligten äußerst intensiv diskutiert. Ebenso wie die Eltern und die Lehrer sind wir der Auffassung, dass zunächst einmal die Qualitäten gesichert werden müssen, bevor wir die Strukturen verändern. Da wir an dieser Stelle ganz klar sind, sage ich Ihnen: Wenn das alles so ist - und davon sind wir überzeugt -, kann man am heutigen Tag einer solchen Verfassungsänderung nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister! Sie und andere haben gesagt: „Die SPD verabschiedet sich aus der Bildungsdebatte.“ Es mag eine vage Hoffnung des einen oder anderen gewesen sein, diejenigen muss ich aber enttäuschen. Ihnen sage ich, Herr Minister, selbstverständlich wird die Bildungsdebatte weiterhin maßgeblich von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit vorangetrieben. Selbstverständlich werden wir mitmischen, wenn es um die Frage geht, wie das künftige Schulsystem auszugestalten ist; das ist überhaupt keine Frage. Wir sind keine schlechten Demokraten, die Mehrheitsverhältnisse nicht akzeptieren! Die Verfassungsänderung wird zustande kommen, und es ist eine absolute Selbstverständlichkeit, dass auch wir als Sozialdemokraten in diesem Hause das zu akzeptieren haben. Das ist also überhaupt kein Problem.
Lieber Herr Minister, Sie haben die letzte Verfassungsänderung angesprochen und zu Recht darauf hingewiesen, dass es damals eine mangelnde Akzeptanz der Hauptschule gegeben hat. Ich erinnere aber daran, das war nicht das Einzige, was damals geregelt wurde. Es gab unter anderem auch eine verfassungsrechtliche Absicherung des Gymnasiums und der Gesamtschule, von einer mangelnden Akzeptanz dieser beiden Schulformen kann ich landesweit nichts feststellen - wenn Sie andere Erkenntnisse haben, sollten Sie uns diese vielleicht mitteilen -, das ist mitnichten der Fall, im Gegenteil, insbesondere die Gesamtschulen quellen derzeit über. Deshalb ist es völlig klar, dass wir sagen, die Gesamtschule war in diesem Land auch ein sozialdemokratisches Erfolgsmodell, und davon verabschiedet man sich nicht einfach so mir nichts dir nichts. Das wird aber an dieser Stelle getan!
Ich sage ausdrücklich, wir haben auch viele gute Erweiterte Realschulen in diesem Land.
Ja, das haben wir damals gemeinsam verabredet. Wir stimmen aber auch darin überein, lieber Herr Kollege Schmitt, dass nicht alle Erweiterten Realschulen hundertprozentig erfolgreich sind, das ist bei den Gesamtschulen anders.
Die Gesamtschulen quellen alle über, es werden sogar Leute abgewiesen! Es gibt aber Erweiterte Realschulen, die sich verändern müssen, darüber sind wir uns doch völlig einig! Dann lassen Sie uns doch versuchen, das auf den Weg zu bringen. Stattdessen schaffen Sie die Gesamtschule ab, das muss
auch deutlich gesagt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Kernpunkt ist doch: Gute Schulen werden von den Eltern nachgefragt. Das findet schon fast nach marktwirtschaftlichen Prinzipien statt. Sie werden unabhängig von ihrem Namen nachgefragt. Lassen Sie uns also für gute Schulen sorgen. Es bleibt dabei, wir führen diese ideologische Debatte nicht, das ist völlig klar. Wir haben natürlich Verantwortung, und dieser Verantwortung sind wir, das können Sie nicht bestreiten, in allen Diskussionen gerecht geworden.
Wir haben uns am Schluss zwar nicht mit Ihnen geeinigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber das ist im parlamentarischen Prozess nun mal so. Es kann nicht sein, wenn eine Zweidrittelmehrheit vorhanden ist, dass plötzlich alle dafür sein müssen. Es ist auch nicht schädlich, wenn es an dieser Stelle kritische Stimmen gibt, kritische Stimme werden wir bleiben!