Abstimmungen, Annahme in Zweiter und letzter Lesung............................................ 1758
9. Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ (Drucksa- che 14/506)............................................... 1758
Abg. R e h li n g e r (SPD), Berichterstatterin......................................................... 1759
10.Beschlussfassung über den vom Minister der Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung landeseigener Grundstücke in Saarlouis, Metzer Straße, (ehemalige Straßenmeisterei) (Drucksache 14/500)................................ 1777
11.Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Steuersenkungsbremse statt Schuldenbremse ausreichende Steuerquote gewährleisten (Drucksache 14/515)......................... 1778
Abg. Prof. Dr. B i e r b a u m (DIE LINKE) zur Begründung....................................... 1778
12.Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mindestlöhne gesetzlich verankern (Drucksache 14/516)................................................................... 1792
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 22. Landtagssitzung. Zur heutigen Sitzung darf ich in den Zuschauerrängen zwei Gruppen begrüßen, zum
einen Studentinnen und Studenten des Kurses „Einführung in das deutsche Recht“ unter Leitung von Alexandra Heinen sowie Schülerinnen und Schüler des Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums Saarbrücken unter Leitung von Herrn Reiner Weber. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 22. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung - die Änderung der schulrechtlichen Gesetze und die entsprechende Verankerung in der Verfassung betreffend - wegen des Sachzusammenhangs zu verbinden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsver- trag) (Drucksache 14/508)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe heute das Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein. Dieser Staatsvertrag ist das Ergebnis langjähriger intensiver Beratungen über die Reform der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll hiernach künftig nicht mehr durch eine gerätebezogene Rundfunkgebühr, sondern ab 2013 durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag finanziert werden.
Die Länder stehen in der Pflicht, eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Das beinhaltet auch die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftsfähig auszugestalten und immer wieder den neuen technischen Entwicklungen anzupassen. Hörfunk und Fernsehen sind heute eben nicht mehr nur über Radio und Fernseher, sondern auch über Computer und multifunktionale Handys wie zum Beispiel Smartphones empfangbar. Angesichts dieser neuen technischen Entwicklungen wurde es immer fragwürdiger, die
Rundfunkfinanzierung an die einzelnen RundfunkEmpfangsgeräte zu knüpfen. Die uns allen bekannte Diskussion über die PC-Gebühr sowie die insgesamt schwindende gesellschaftliche Akzeptanz für die Rundfunkgebühr waren beides leider deutliche Belege dafür, dass dieses Finanzierungsmodell nicht mehr überzeugen konnte und dass es eigentlich überholt war.
Wir haben uns die Entscheidung in der Rundfunkkommission über die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung nicht leicht gemacht. Wenn wir heute aber auf der Grundlage entsprechender Statistiken davon ausgehen können, dass in fast jedem Haushalt und in jeder Wohnung mindestens ein Fernseher, ein Radio, oft ein PC oder ein Handy vorhanden sind, macht es für die Zukunft viel mehr Sinn, im privaten Bereich den Rundfunkbeitrag auf die Wohnung und nicht mehr auf das Empfangsgerät zu beziehen. Diese Vereinfachung des Beitragseinzugs hat einen weiteren Vorteil für unsere Bürgerinnen und Bürger: Die bisweilen wirklich unangemessene Suche der GEZ-Beauftragten nach Rundfunkgeräten gehört zukünftig der Vergangenheit an.