Protokoll der Sitzung vom 15.06.2011

Sie sprachen eben etwas an - ohne es expressis verbis auszudrücken, Herr Kollege Schnitzler -, was in meinem Fachbereich Besuchsquote genannt wird. Dazu will ich Ihnen sagen, man muss bei der Einführung der Gebühren - da kann man ja unterschiedlicher Ausfassung sein - an die Wirkungsmechanismen denken. Vor der Beitragsfreistellung 1997/1998 hatten wir im Kindergarten eine Besuchsquote von 93 Prozent. Nach Einführung der Gebührenbefreiung im dritten Kindergartenjahr durch die Vorgängerregierung 1999/2000 hatten wir eine Besuchsquote von 94,5 Prozent, die heute insgesamt allerdings höher ist. Dies bedeutet lediglich eine Steigerung der Besuchsquote von 1,5 Prozent. Ich will damit sagen, die Einführung der Gebühren für den Kindergartenbesuch ist nicht ursächlich verantwortlich für die Besuchsquote im Kindergarten per se. Es gibt keinen simplen Zusammenhang, wie Sie ihn immer darzustellen versuchen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Eltern haben erkannt, dass die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Kindergartenerziehung in der heutigen Zeit ganz wichtig ist. Die Besuchsquote liegt heute bei 95 oder 96 Prozent, und sie ist so hoch, weil die Arbeit der Erzieherinnen in den Kindergärten hochwertig ist und dort ein Bildungsprogramm umgesetzt wird.

(Minister Kessler)

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Schnitzler?

Bitte schön, Herr Schnitzler.

Abg. Schnitzler (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Wir sind uns doch darüber einig, dass die Zahlen, die Sie genannt haben, genau das Problem aufzeigen?

(Anhaltendes Sprechen bei den Regierungsfrak- tionen.)

Es geht nicht um die über 90 Prozent der Eltern, die ihrem Kind genau das geben, was es braucht, nämlich eine möglichst gute Bildung, und dafür auch Geld investieren, sondern es geht genau um die restlichen 7 Prozent.

(Unruhe und Sprechen. - Zuruf von der CDU: Sie bezahlen doch nichts!)

Was ist mit den restlichen Kindern? Das sind die Problemfälle, das sind die Kinder, die später in der Schule Probleme haben!

(Anhaltende Zwischenrufe von den Regierungs- fraktionen.)

Das Problem ist mit Geld alleine nicht zu lösen. Was gedenken Sie zu tun, um diese restlichen 7 Prozent in den Kindergarten zu bringen? Das ist die spannende Frage, die uns alle beschäftigen müsste.

Auch diese Gruppe, die bedürftig ist, bräuchte nicht zu zahlen, wenn sie in den Kindergarten gehen würde! Aber der Hindergrund Ihrer Frage ist eigentlich: Wann führen Sie endlich den verpflichtenden Besuch des Kindergartens ein? Das geht aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht, das habe ich in diesem Haus schon mehrfach begründet! - Aber jetzt, denke ich, ist Ihre Zwischenfrage hinlänglich beantwortet.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sie sprachen das Kooperationsjahr KindergartenGrundschule an, das im Übrigen ein Erfolgsmodell ist. Dieses Kooperationsjahr, das wir als Schulvorbereitungsjahr im vergangenen Jahr an 20 Pilotgrundschulen und 48 Kindergärten eingerichtet haben, werden wir im nächsten Jahr auf 40 Grundschulen und über 100 zugeordnete Kindergärten ausweiten. Ich sagte es bereits, allein schon diese Ausweitung und die Nachfrage der Grundschulen und der Kindergärten nach dem Kooperationsjahr belegt, dass dies ein Erfolgsmodell ist. Es findet große Zustim

mung bei den Eltern, und auch die ersten Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung signalisieren nur positive Effekte in der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Die Landesregierung hatte mit der Entscheidung einer stufenweisen Einführung des Kooperationsjahres ein behutsames Vorgehen beschlossen, um alle Akteure - Schulen, Lehrkräfte, Kindergartenträger, Erzieherinnen und Erzieher - auf diesem im Grunde immer noch neuen Weg mitzunehmen und dabei die jeweils vorhandenen Befindlichkeiten der unterschiedlichen Professionen zu akzeptieren. Bislang ist das gelungen, und ich bin fest davon überzeugt, dass unser Modell beispielhaft für andere sein kann und zudem einen wesentlichen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung leistet. Darauf sollten wir eigentlich stolz sein, anstatt ständig alles schlechtzureden, Herr Schnitzler.

Zu den Vorschlägen beziehungsweise Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE hinsichtlich der Elternbeteiligung hat Frau Rink bereits Ausführungen gemacht, was unsere Möglichkeiten betrifft, Verbesserungen zu schaffen. Diese sage ich heute in diesem Haus zu. Ich weise aber darauf hin, Frau Spaniol, dass es bereits eine Verordnung vom 01. September 2008 gibt mit dem Namen „Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten in Tageseinrichtungen für Kinder“, in der die Beteiligung der Erziehungsberechtigten geregelt ist. Wir werden diese Beteiligung im Nachgang zur Veränderung des SKBBG deutlich verbessern. Hierzu sind wir im Gespräch mit dem Elternvertreter der Kindergärten, Herrn Dr. Hennes. Ich sage zu, dass die Elternrechte über eine Veränderung und eine Überarbeitung dieser Verordnung deutlich gestärkt werden, zum Beispiel bezogen auf die Amtszeit der Elternausschüsse. Ein Jahr ist zu kurz, das können wir auf zwei Jahre verlängern, damit habe ich kein Problem. Oder etwa die Berichtspflicht der Träger und Leitungen der Kindertagesstätten gegenüber den Elternausschüssen, die in der bisherigen Verordnung nicht zeitlich geregelt ist: Diese Berichtspflicht kann man auf ein oder zwei Mal im Jahr festlegen. Dies alles werden wir konkretisieren, weil uns die Elternbeteiligung in den Kindertageseinrichtungen wichtig ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte zusammenfassend auf einige wesentliche Verbesserungen hinweisen, die die neuen Rechtsregelungen beinhalten und die auch, das muss man in aller Deutlichkeit sagen, im Rahmen des Anhörungsverfahrens auf große Zustimmung gestoßen sind. Es handelt sich zuerst einmal um eine Änderung des Schulpflichtgesetzes in § 2, mit der die Schuleingangsuntersuchung vorverlegt wird, damit möglichst früh, vor Einsetzen der Schulpflicht, festgestellten Entwicklungsrückständen entgegenge

wirkt werden kann. Es handelt sich des Weiteren um eine neue Öffnungsklausel, die es den Trägern nach Ausschöpfung des Personalschlüssels ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung zu beantragen. Dies gilt für Einrichtungen mit einer besonderen inklusiven Konzeption, für die Teilnahme am Kooperationsjahr sowie für Konsultationskindergärten und Kindergärten mit speziellen Sprachförderprojekten. Eine weitere Verbesserung wird in der Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen hergestellt; in altersgemischten Einrichtungen sind in Gruppen mit mindestens fünf Kindern unter drei Jahren unabhängig von der Altersstruktur zwei Fachkräfte vorzuhalten. Damit wird eine gleiche Personalausstattung mit zwei Fachkräften in allen altersgemischten Gruppen mit Krippen- und Kindergartenkindern gewährleistet. In der Ausführungsverordnung zum SKBBG sind weitere praxisgerechte Verbesserungen im Bereich des Personals vorgesehen; so können Hauswirtschaftskräfte, die im Rahmen der Mittagsverpflegung tätig sind, beschäftigt und bezuschusst werden, ohne unmittelbar an Ganztagsplätze gebunden zu sein. Für die sozialpädagogischen Fachkräfte wird es durch eine Neuregelung in § 12 Abs. 3 eine höhere Verbindlichkeit bei der Berechnung ihrer Verfügungszeit im Rahmen der Arbeitszeitregelung geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das neue SKBBG mitsamt den weiteren Rechtsregelungen trägt insofern in mehrfacher Hinsicht zu einer Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung bei. Es beinhaltet qualitative und finanzielle Verbesserungen für die Kindergärten, die Träger und das Personal. Es ist sozial ausgewogen für die Eltern und somit auch ein Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in diesem Land. Einem solchen aus meiner Sicht vernunftgeleiteten Gesetz sollte man seine Zustimmung nicht verweigern. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich weise darauf hin, wir haben zunächst drei Abstimmungen über Abänderungsanträge und anschließend eine über den Gesetzentwurf als solchen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 14/501 einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag des Bildungsausschusses. Wer für die Annahme der Drucksache 14/501 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/501 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben

die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der SPD.

Die SPD-Fraktion hat mit Drucksache 14/517 einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/517 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Abänderungsantrag Drucksache 14/517 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Regierungsfraktionen.

Die LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 14/519 einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir kommen auch zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. - Wer für die Annahme der Drucksache 14/519 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass dieser Abänderungsantrag Drucksache 14/519 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Regierungsfraktionen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/451 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages des Bildungsausschusses ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/451 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages des Bildungsausschusses mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten damit in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 14.15 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 13.04 Uhr bis 14.16 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ (Drucksache 14/506)

Zur Berichterstattung aus dem Untersuchungsausschuss erteile ich Frau Vorsitzender Anke Rehlinger das Wort.

(Minister Kessler)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! In Vorbereitung auf die heutige Sitzung hatte ich mich erkundigt, wie man als Ausschussvorsitzende zu verfahren hat. In früheren Jahren muss es wohl so gewesen sein, dass man den Abschlussbericht vollkommen verlesen musste. Ich nehme an, es findet Ihr Einverständnis, wenn ich von dieser Praxis am heutigen Tage absehe und lediglich auf die Drucksache verweise.

(Minister Rauber: Nein, lieber verlesen. - Abg. Theis (CDU) : Ich werde meinen verlesen.)

Ich höre gerade, Minister Rauber bittet um Verlesung des gesamten Berichts.

(Lachen. - Sprechen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, stattdessen will ich in einer kurzen Zusammenfassung die Arbeit des Untersuchungsausschusses darstellen. Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, der Landtag des Saarlandes hat auf Antrag der SPDLandtagsfraktion in seiner 07. Sitzung vom 10. Februar 2010 gemäß Art. 79 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes einstimmig die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen, im Folgenden offiziell Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ genannt, inoffiziell geführt unter dem Namen „Gondwana-Untersuchungsausschuss“. Der Landtag hat diesem Untersuchungsausschuss den Auftrag erteilt, Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Ausgangspunkt der Untersuchungen waren die kritischen Feststellungen des Rechnungshofes in einem Sonderbericht vom 13.01.2010. Zu der Veröffentlichung dieses Sonderberichtes sah sich der Rechnungshof - ich zitiere - „(...) bedingt durch die mehrfache Presseberichterstattung zum Gondwana-Park mit teilweise unzutreffenden Sachverhaltsdarstellungen auch unter Beteiligung der Staatskanzlei (...)“ veranlasst. Die Kritik des Rechnungshofes betraf insbesondere das Risiko eines defizitären Betriebes des Freizeitparks, die vertragliche Ausgestaltung, die Mitübertragung der teilsanierten Halle, zu hohe Kosten der Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes sowie ein zu geringes Eigeninvestitionsvolumen des Investors.

Der Rechnungshof stellt im Einzelnen unter anderem fest: Erstens. Der Investor des GondwanaParks wurde direkt oder auch indirekt in einem bis dahin im Saarland einmaligen Umfang gefördert. Zweitens. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Investors an der Finanzierung ist nicht erfolgt. Der

Rechnungshof kommt sogar zu dem Ergebnis, dass der Eigenanteil des Investors gegen null tendiert. Drittens. Das finanzielle Risiko wurde weitgehend auf das Land übertragen. Viertens. Der Haushalt des Saarlandes wird in den nächsten 25 Jahren direkt oder indirekt in einer Größenordnung von 44 Millionen Euro belastet.

Der Sonderbericht wurde zunächst im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung behandelt und führte schließlich zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Auftragsgemäß hat dieser die Details der Errichtung und Förderung des Gondwana-Parks, die Veräußerung, Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes sowie die Infrastrukturmaßnahmen und Verlagerungen der öffentlichen Dienststellen untersucht. Zudem wurden bis dahin noch nicht bekannte und auch im Bericht des Rechnungshofes demzufolge nicht enthaltene Details rund um den Gondwana-Park zutage gefördert.

Insgesamt hat der Ausschuss rund eineinhalb Jahre in 19 Sitzungen Aufklärungsarbeit geleistet. Der Untersuchungsausschuss hat dabei für elf Personen den Betroffenheitsstatus festgestellt und ihnen damit eine besondere verfahrensrechtliche Stellung eingeräumt. Es handelt sich hierbei um die für die Gesamtmaßnahmen damals verantwortlichen Spitzen der Ministerien, das heißt, Minister und Staatssekretäre aus den Bereichen der Staatskanzlei, Finanzen, Wirtschaft und Umwelt, sowie die Geschäftsführung der IKS und schließlich den Investor.

Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt acht Beweisbeschlüsse gefasst. Es ging dabei vor allem um Zeugenvernehmungen, das Beiziehen von Akten und Beweisdokumenten und die Einholung von Sachverständigengutachten. Schließlich wurden 28 Zeugen durch den Ausschuss vernommen. Darunter die politischen Entscheidungsträger, aber auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien, im Vorfeld der Untersuchung durch die IKS oder Ministerien herangezogene Sachverständige und Fachleute sowie Mitarbeiter des Rechnungshofes und der Investor selbst.

Die durch den Untersuchungsausschuss selbst eingeholten Gutachten hatten insbesondere die Frage der Angemessenheit des Mietzinses und umfangreiche Fragen des Beihilfe- und Vergaberechtes zum Gegenstand. Die nach der beschlossenen Geheimschutzverordnung vorgenommene Einstufung der Akten wurde strittig diskutiert. Die Vertreter der SPD-Fraktion rügten insbesondere die undifferenzierte und vor allem an der Sache unangemessene, weil zu streng gewählte, Einstufung der Akten. Durch die fast eingängige Einstufung als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ seitens des Ministeriums der Finanzen war die überwiegende Anzahl der Akten der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Ausschussminderheit sah sich dadurch in

ihrer Aufklärungsarbeit erheblich behindert. In Teilen wurde diese Einstufung wieder zurückgenommen, große Teile der Akten blieben jedoch dem Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss hat zur Erfüllung seiner Aufgaben mehrere Themenschwerpunkte gebildet und hierzu im Abschlussbericht Feststellungen getroffen, die ich allerdings nur verkürzt wiedergeben möchte. Diese betrafen im Einzelnen: Erstens. Die Förderung der Infrastruktur. Der Schwerpunkt lag hierbei in der Feststellung des Umfangs der Förderung und der Frage, inwieweit hiermit eine beihilferechtlich relevante weitere Förderung des Investors verbunden war.

Zweitens. Die Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes. Das zum symbolischen Kaufpreis übertragene Verwaltungsgebäude wurde durch den Investor saniert und durch das Land für die Dauer von 25 Jahren angemietet. Der hierfür geforderte und schließlich vereinbarte Mietzins von 8 Euro pro Quadratmeter war im Hinblick auf seine Angemessenheit Gegenstand eingehender Untersuchungen, unter anderem auch zweier Gutachten, die der Ausschuss einholte.

Die Gutachter gelangten, entgegen den damaligen von der Landesregierung beziehungsweise der IKS in Auftrag gegebenen Gutachten, zu dem Ergebnis, dass nicht die vereinbarten 8 Euro pro Quadratmeter angemessen gewesen seien, sondern allenfalls ein Mietpreis von 6,60 Euro beziehungsweise 5,97 Euro pro Quadratmeter. Schon damals hatte die Arbeitsebene insbesondere des Ministeriums der Finanzen erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Angemessenheit des Mietzinses geäußert und ging von einer überdurchschnittlichen Rendite des Investors aus. Problematisch wäre dies nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Schaden des Landes, sondern auch im Hinblick auf eine mögliche zusätzliche Förderung durch das Land über diesen Umweg, die dann gegebenenfalls zu einem beihilferechtlichen Verstoß führen könnte.