Protokoll der Sitzung vom 15.06.2011

Herr Kollege Schmitt, lassen Sie mich kurz die Methode deutlich machen, mit der Sie die Verträge gestaltet haben und die sehr deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war nämlich eine Methode, nach der ein vermeintlicher Investor eine Förderung dafür erhalten hat, dass er letztendlich das Geld des Landes ausgegeben hat. Nichts anderes hat auch der Rechnungshof festgestellt!

(Unruhe und Sprechen.)

Dreh- und Angelpunkt war dabei das Verwaltungsgebäude; das sollte sozusagen die Eigenkapitalquote für die Investitionen in den Gondwana-Park brin

(Abg. Rehlinger (SPD) )

gen. Dafür mussten Sie freiwillig an der Mietpreisschraube drehen, Sie mussten einen Preis vereinbaren, der gerade nicht angemessen war. Herr Schmitt, Sie müssen schon zur Kenntnis nehmen, dass die Arbeitsebene den Preis als unangemessen eingestuft hat. Sogar Vertreter der Strukturholding haben erklärt, bei diesem Mietpreis sei eine über dem Durchschnitt liegende Rendite des Investors zu erwarten. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass beide Gutachter, die der Ausschuss mit der Begutachtung beauftragt hatte, ebenfalls festgestellt haben, dass die Miete unangemessen hoch war, Sie dürfen nicht einfach darüber hinweggehen. Da von 25 Jahren die Rede ist und wir von einer Mietflächenberechnung ausgehen, bei der mindestens 800 Quadratmeter zu viel berechnet worden sind, geht es um Millionenbeträge! Die kann man nicht einfach wegdiskutieren! Das ist ein Schaden, der dem Land entstanden ist, nur damit Sie das Projekt auf den Weg bringen konnten.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN. - Zuruf des Abgeordneten Meiser (CDU).)

Ich erkläre Ihnen, warum das so kommen musste.

(Unruhe bei den Regierungsfraktionen.)

Dieser Betrag musste so hoch angesetzt werden, weil die gesamte Summe in die Forfaitierung einfließen sollte.

(Anhaltende Zurufe der Abgeordneten Meiser (CDU) und Schmitt (CDU).)

Diese gesamte Summe sollte nämlich nicht nur dazu dienen, die Sanierung des Verwaltungsgebäudes sicherzustellen, sondern sollte auch die Eigenkapitalquote für den Gondwana-Park mit sich bringen. Damit sind wir an dem Punkt angelangt, den der Rechnungshof auch festgestellt hat: Wir haben es mit einem Investor zu tun, der nicht investiert hat. Sie haben gefördert, dass der Investor das Geld des Landes ausgegeben hat. So macht man sicherlich keine Strukturpolitik in diesem Land!

(Beifall bei der SPD und der LINKEN.)

Warum ist eigentlich alles so gekommen? Mein Eindruck war, das Ganze ist aus Verzweiflung geschehen. Verzweiflung ist allerdings kein guter Ratgeber.

(Abg. Schmitt (CDU) : Wir hätten nach Ihrer Meinung also lieber nichts machen sollen?)

Sie standen vor einem Problem: Sie hatten eine große Fläche, es war in Reden überhaupt nichts gelaufen, und es drohte das Ende der Förderperiode, die im Rahmen der europäischen Förderung anstand. Sie mussten also handeln. Sie haben sich letztendlich mit dem sogenannten Letter of Intent in eine unmögliche Situation gebracht, indem Sie eine Ein-Drittel-Zusage gegeben haben, der Sie die ganze Zeit hinterhergelaufen sind, weil selbstverständ

lich der Investor das haben wollte, was die politisch Verantwortlichen in diesem Land allerdings auf völlig unverantwortlicher Art und Weise zugesagt hatten.

Demzufolge wurde der rote Teppich ausgerollt und schlussendlich sogar teilweise mit Goldfäden versehen - Mietpreis, Mietfläche, Halle, Zwischendarlehn -, es wurde bereits alles aufgezählt. Sie haben sozusagen einen Ritt auf der Rasierklinge gemacht. Ich hoffe, dass es keine entsprechende Überprüfung der Kommission für Wettbewerb geben wird, denn dann werden wir in diesem Land ein Debakel erleben. Sie würde Ihnen einiges ins Stammbuch schreiben.

(Zuruf des Abgeordneten Meiser (CDU).)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPDLandtagsfraktion ist fest davon überzeugt, dass der Standort Reden eine gute Zukunft hat und man sie ihm auch geben muss.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Allerdings geht das natürlich nur mit tragfähigen Konzepten.

(Unruhe bei der CDU.)

Dafür haben Sie extra Leute eingestellt. Dann fragen Sie sich doch, ob diese vielleicht ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt haben. Wir glauben weiter an diesen Standort, tun Sie etwas dafür. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN. - Anhalten- de Unruhe und Sprechen bei den Regierungs- fraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rehlinger. - Das Wort hat nun der Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur Karl Rauber.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frei nach Karl Valentin, es ist zwar alles gesagt, nur noch nicht von mir, will ich dann doch noch einige Bemerkungen zu dem machen, was gesagt worden ist. Dem Schluss, Frau Rehlinger, kann ich mich voll anschließen.

(Abg. Rehlinger (SPD) : Bravo!)

Es ist ein Standort, bei dem es sich lohnt, ihn weiterzuentwickeln. Da sind wir eng beieinander.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und von der Abgeordneten Rehlinger (SPD).)

Alles andere teile ich nicht. Mir ist bewusst, egal, was hier heute noch gesagt wird, die Opposition bleibt bei ihren falschen Darstellungen. Die werden nicht richtiger, wenn man sie laufend wiederholt.

(Abg. Rehlinger (SPD) )

(Abg. Maas (SPD) : Das kennst du ja auch!)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, spätestens die Aussprache heute hat klargemacht, dass das Land diesen Untersuchungsausschuss nicht gebraucht hätte. Die Bilanz lautet: Es gab bei diesem Projekt keine Privilegierung eines privaten Investors. Es gab bei diesem Projekt keine beihilferechtlichen Verfehlungen und es gab auch keine Verschwendung von Steuergeldern.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was es aber gab, war eine Vielzahl von Sitzungen, Stellungnahmen und Gutachten. Unter dem Strich sind dabei alle Spekulationen und alle Unterstellungen der Opposition ebenso widerlegt worden wie die Kernelemente der Kritik des Landesrechnungshofes.

Der heutige Tag hat noch einmal in aller Deutlichkeit gezeigt, wozu dieser Untersuchungsausschuss aus Sicht der Opposition wirklich dienen sollte. Dieser Untersuchungsausschuss sollte nämlich nicht in erster Linie dazu beitragen, eine rechtliche Klärung oder gar eine objektive Bewertung der Investitionen oder der Attraktionen herbeizuführen, zu denen es in den letzten Jahren in Reden gekommen ist. Es war vielmehr ausschließlich das Ziel der Opposition, die Arbeit der IKS zu diskreditieren, zu diffamieren und auch zu skandalisieren.

Deshalb sage ich heute zum Abschluss der Untersuchungen: Dieser Ausschuss war kein Ruhmesblatt für die Opposition.

(Abg. Commerçon (SPD) : Hört, hört! - Lachen bei den Oppositionsfraktionen.)

Mit diesem Untersuchungsausschuss ist vieles kaputt gemacht und schlechtgeredet worden, nämlich die Seriosität eines Investors, die Attraktivität eines zukunftsträchtigen Investitionsprojektes, aber auch das Ansehen des Landes als Investitionsstandort insgesamt, und das ausschließlich aus parteitaktischen Erwägungen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der am 10. Februar vergangenen Jahres auf Ihren Antrag, auf Antrag der SPD eingesetzte Untersuchungsausschuss trug den Titel „Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden“. Tatsache ist, im Hinblick auf die Durchführung dieser Infrastrukturmaßnahmen gibt es keinerlei Beanstandungen. Tatsache ist weiterhin, die behaupteten beihilferechtlichen und vergaberechtlichen Beanstandungen wurden vollständig ausgeräumt. Die eingeholten Gutachten kommen in dieser Hinsicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Vor dem Hintergrund der eigentlichen Aufgabe der Bestellung des Ausschusses halte ich es immerhin für ein bemerkenswertes Ergebnis, dass keiner der Gutachter,

was die beihilferechtliche Regelung betrifft, Ihnen Recht gegeben hat.

Vor diesem Hintergrund kann man verstehen, dass die Arbeit im Untersuchungsausschuss von anderen Themen und Fragestellungen überlagert worden ist. Da ist zum einen der Themenkomplex der Sanierung und Anmietung des Verwaltungsgebäudes. Hier lässt sich aus meiner Sicht abschließend feststellen, dass der Mietvertrag und alle anderen Verträge rechtmäßig sind und dass sie keinen beihilferechtlichen Tatbestand darstellen. Im Kaufvertrag war bezüglich der Grundstücksübertragung ein Rückübertragungsanspruch nach Ablauf von 25 Jahren vereinbart. Das hat der Rechnungshof nicht einmal zur Kenntnis genommen. Dieser wurde grundbuchrechtlich abgesichert. Damit läuft auch hier die Kritik ins Leere.

Zweiter beihilferechtlicher Kritikpunkt war die Anschubfinanzierung nach dem Modell der sogenannten Forfaitierung. Ich weiß, dass dieses Finanzierungsmodell der allgemeinen Öffentlichkeit nicht ganz einfach zu vermitteln ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Methode der Forfaitierung mit Einredeverzicht ein übliches Finanzierungsinstrument ist und bei ÖPP-Projekten dieser Art inzwischen häufig gewählt wird.

(Abg. Rehlinger (SPD) : Aber nur unter Bezug auf das jeweilige Projekt. - Weiterer Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Die dabei vorgenommene Verteilung der Lasten zwischen Mieter und Vermieter stellt keine Besonderheit dar. Ich bin überzeugt, Herr Kollege Jung, Sie wissen eigentlich immer noch nicht, was Forfaitierung wirklich ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zurufe aus den Oppositionsfraktionen.)

Was ist konkret geschehen und was war beabsichtigt? Die IKS hat Herrn Kuhl ein Darlehn gewährt, das mit Blick auf das Finanzierungsmodell nicht im Mindesten anrüchig gewesen ist. Die genauen Umstände wurden ausführlich im Ausschuss und von mir auch schon im Plenum dargelegt. Festzustellen bleibt, dass die Gewährung eines Zwischendarlehns über 8 Millionen Euro zu einem Zinssatz von 0,2 Prozent über dem Refinanzierungssatz der IKS auf den Kapitalmärkten rechtmäßig war und nicht gegen beihilferechtliche Vorschriften verstößt. Dem Land oder der IKS ist durch die Gewährung des Darlehns kein Schaden entstanden. Was nicht ganz unwichtig ist: Das Darlehn wurde vollständig und fristgerecht zurückgezahlt.

Ein dritter Kritikpunkt mit beihilferechtlichen Aspekten betraf die finanzielle Unterstützung der Projektreihe „Best of Nature“. Was ist hier geschehen und was war beabsichtigt? Beabsichtigt mit diesem Pro

(Minister Rauber)

jekt war, den touristischen Standort und den industriekulturellen Stellenwert der Grube Reden überregional bekannt zu machen, insbesondere mit Blick auf das Europäische Kulturhauptstadtjahr im Großherzogtum Luxemburg unter Beteiligung des Saarlandes und der gesamten Region an diesem Projekt. Unabhängig vom begrenzten Marketingerfolg dieser Maßnahme kann eines klar und deutlich festgestellt werden: Weder die Überlassung der Ausstellungsgegenstände noch die Zahlung einer Managementgebühr an den Investor für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausstellung sind rechtlich zu beanstanden. Vor allem stellen sie keinen anzeigepflichtigen Beihilfetatbestand dar.

Vierter beihilferechtlicher Kritikpunkt war die Verlagerung der wichtigen botanischen und biologischen Sammlungen der Universität des Saarlandes nach Reden. Dieses Vorhaben war bereits vor Beginn der Gondwana-Planungen auf der Tagesordnung, denn wegen der damals problematischen Raumverhältnisse an der Uni drohte der Totalverlust dieser wertvollen Objekte. In Reden ergab sich umgekehrt die Möglichkeit, ein Zentrum für Biodokumentation entstehen zu lassen. Die Verlagerung in das ehemalige Zechengebäude war daher ein richtiger Schritt, denn dieses Gebäude war bei Abschluss der GondwanaVerträge zunächst einmal nutzlos und sollte daher auf eigene Kosten von der IKS abgerissen werden.