Vierter beihilferechtlicher Kritikpunkt war die Verlagerung der wichtigen botanischen und biologischen Sammlungen der Universität des Saarlandes nach Reden. Dieses Vorhaben war bereits vor Beginn der Gondwana-Planungen auf der Tagesordnung, denn wegen der damals problematischen Raumverhältnisse an der Uni drohte der Totalverlust dieser wertvollen Objekte. In Reden ergab sich umgekehrt die Möglichkeit, ein Zentrum für Biodokumentation entstehen zu lassen. Die Verlagerung in das ehemalige Zechengebäude war daher ein richtiger Schritt, denn dieses Gebäude war bei Abschluss der GondwanaVerträge zunächst einmal nutzlos und sollte daher auf eigene Kosten von der IKS abgerissen werden.
Nach Abschluss der Beratungen im Untersuchungsausschuss stelle ich fest, auch die Übertragung der ZfB-Halle stellt keinen Verstoß gegen beihilferechtliche Vorschriften dar. Durch die Übertragung der ZfB-Halle im Rahmen des Überlassungsvertrages ist dem Land keinerlei Schaden entstanden. Entstanden ist vielmehr eine wissenschaftliche Archivierung der Präsentation, zu der es mit Blick auf die Sicherung des Sammlungsbestandes keine Alternative gegeben hat und an keiner anderen Stelle zum Nulltarif zu haben gewesen wäre.
Ein letzter beihilferechtlicher Kritikpunkt, auf den ich eingehen will, betraf die Förderung des GondwanaProjektes an sich. Es mag ja sein, dass die ursprünglich in Form einer rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung in Aussicht gestellte Ein-DrittelFörderung in der Tat ein beihilferechtliches Risiko aufgeworfen hätte. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Absicht erstens mit einem Prüfungsvorbehalt unterworfen war - das wissen Sie ganz genau; er war eindeutig formuliert - und zweitens gar nicht realisiert worden ist. Denn es ist unbestreitbar, dass beim tatsächlichen Vollzug der Gondwana-Förderung die maximal zulässige Förderhöhe von 28 Prozent der förderfähigen Kosten eingehalten wurde und dass auch keine verdeckte Förderung stattgefunden hat. Ich stelle abschließend fest: An keinem einzigen Punkt konnte ein ernsthaftes beihilferechtliches Risiko festgemacht werden. Der Ver
such, dem Projekt beihilferechtliche Risiken anzuhängen und es damit zu skandalisieren, kann daher als gescheitert betrachtet werden.
Das Gleiche gilt für die Frage einer angeblichen Überfinanzierung des Projektes in einer Größenordnung von 20 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es wäre tatsächlich ein Skandal, wenn Steuergelder in dieser Größenordnung leichtfertig verausgabt worden wären. Aber dem ist nicht so. Kollege Thomas Schmitt hat es deutlich gesagt: Es wurden keine 20 Millionen Euro aus dem Fenster geworfen, die Kalkulation, die diesem Vorwurf zugrunde liegt, ist ganz einfach falsch.
Lassen Sie mich Ihre Fehlberechnung noch mal kurz zusammenfassen. Diese Berechnung basiert auf einem Vergleich zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungen an den Investor für die Anmietung des grundsanierten ehemaligen Zechengebäudes und dem, was der IKS an Kosten entstanden wäre, hätte sie selbst saniert oder vermietet. Da stehen auf der einen Seite die Mietkosten von 30,2 Millionen Euro plus 6,7 Millionen Euro für inflationsgebundene Mietsteigerungen, das ergibt insgesamt 36,9 Millionen Euro. Auf der anderen Seite stehen 10,1 Millionen Euro, die dem Investor für die Sanierung des Gebäudes entstanden sind, plus 6,7 Millionen Euro an Finanzierungskosten, das macht insgesamt 16,8 Millionen Euro. Das ergäbe dann tatsächlich einen Saldo von 20 Millionen Euro.
Der Fehler an dieser Rechnung ist jedoch, dass dabei wesentliche Punkte nicht berücksichtigt sind. Der erste Fehler liegt in der Unterstellung, die Baukosten für die Sanierung des Zechengebäudes wären für die IKS die gleichen gewesen wie für den Investor Kuhl. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das nicht stimmt. Ein öffentlicher Auftraggeber wie die IKS kann nämlich nicht zu den gleichen Bedingungen wirtschaften, wie das bei einem privaten Investor der Fall ist.
Herr Jung, das wissen Sie alles ganz genau. Sie haben doch selbst auf das Beispiel Bostalsee hingewiesen. Holen Sie das noch mal vor, das ist genau derselbe Sachverhalt. Die IKS hätte öffentlich und in kleinen Losen nach dem saarländischen Mittelstandserlass ausschreiben und vergeben müssen, kostendrückende Nachverhandlungen wären der IKS nicht erlaubt gewesen. Auch der von Ihnen bestellte Gutachter hat darauf hingewiesen, dass stark zu vermuten ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber aufgrund des ihm zur Verfügung stehenden Instrumentariums und der vorhanden Zwänge teurer baut als ein privater Dritter.
Zieht man dies alles in Betracht, muss eine realistische Berechnung ganz anders ausfallen. Das ist auch schon des Öfteren darlegt worden und trotzdem wird es einfach von Ihnen ignoriert. Eine realistische Berechnung kommt ausgehend von belastbaren Erfahrungswerten auf ein Kostenvolumen von insgesamt 26 Millionen Euro. Bei den Baukosten ist nach den tatsächlichen Erfahrungen der IKS mit vergleichbaren Projekten realistischerweise ein Wert von 1.000 Euro pro Quadratmeter zugrunde zu legen. Das ergibt bei 14.500 Quadratmetern runde 15 Millionen Euro. Diesen Baukosten von 15 Millionen Euro sind dann noch Finanzierungskosten von 11 Millionen Euro hinzuzufügen, das ergibt 26 Millionen Euro.
Darüber hinaus wären weitere 6,7 Millionen Euro an Kosten der sogenannten Wertsicherungsklausel hinzuzurechnen - wenn Sie wissen, was das ist -, die aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen vom Rechnungshof auch erst gar nicht berücksichtigt worden sind. Damit wären wir bei 32,7 Millionen Euro angelangt. Und schließlich - auch das wird einfach von Ihnen ignoriert - wären die Kosten für die Instandhaltung von 25 Jahren sicherlich auch von Ihnen zu berücksichtigen, wozu sich Herr Kuhl als Investor nach dem bestehenden Vertrag verpflichtet hat.
Diese Kosten, die sich in 25 Jahren auf rund 7,5 Millionen Euro belaufen, müssten ebenfalls zusätzlich von der IKS aufgebracht werden. Auch dies war eigentlich von den Gutachtern bestätigt. Alles in allem kommen wir also hier auf einen ganz anderen Betrag von circa 40 Millionen. Das wäre dann sogar mehr, als das Land beziehungsweise die IKS nach derzeitiger Vertragslage Herrn Kuhl zugesteht.
(Abg. Jost (SPD) : Dann haben wir ja ein Schnäppchen gemacht. - Weitere Zurufe und Heiterkeit bei der SPD.)
Die Zahl 20 Millionen Euro, die von Ihnen durch die Debatte getrieben wird, ist also vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Sie beruht auf einer Milchmädchenrechnung, und damit zu agieren, ist in hohem Maße unseriös.
Das stimmt. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, Ihre gebetsmühlenartig vorgetragenen Theorien und Behauptungen sind hinten und vorne nicht geeignet, eine Verschwendung von Steuermitteln in einer Größenordnung, wie Sie sie immer nennen, zu belegen. Dabei wird einfach auch unterschlagen, dass keines der vier in Auftrag gegebenen Gutachten sich auch nur annä
(Lachen bei der SPD und Zurufe. - Gegenruf des Abgeordneten Schmitt (CDU) : Das stimmt doch! Sprechen, Unruhe.)
Ich habe es eingangs schon gesagt, Herr Kollege Schmitt: Egal was hier an Fakten vorgetragen wird, es bringt nichts, die Opposition bleibt bei ihrer Meinung, weil sie es einfach nicht versteht.
Meine Damen und Herren der Opposition, es bleibt dabei: Das Gondwana-Projekt ist und bleibt ein wichtiges, ja ein unverzichtbares Leitprojekt, es ist für den Strukturwandel in unserer Region notwendig. Das gilt erst recht für den Landkreis Neunkirchen. Es ist doch bezeichnend - das wurde hier schon mehrfach gesagt -, dass sowohl der ehemalige Landrat als auch die neue Landrätin, beide SPD, dieses Projekt unterstützen, ganz zu schweigen von der Gemeinde Schiffweiler, Herr Waluga, die stolz darauf ist, das Projekt zu jedem Zeitpunkt einstimmig und einmütig gefördert zu haben.
Ich will noch mal kurz aus der Resolution des Kreistages Neunkirchen zitieren, dort regiert, glaube ich, Rot-Rot: „Der Kreistag behandelt das Thema Reden sensibel und vermied es, politische Kontroversen, die es im Landtag gegeben hat, aufzukochen. So waren sich alle schnell einig, dass die Fortführung der in Reden angestoßenen Entwicklung für den Kreis Neunkirchen elementare Bedeutung hat. Die Landesregierung wurde mit der Bitte bedacht, sich weiter für Reden einzusetzen. Kritik à la Rechnungshof gab es auch nicht ansatzweise.“ So war es zu lesen in der Saarbrücker Zeitung über eine Kreistagssitzung in Neunkirchen.
Landrat Hinsberger hatte schon vorher ausgedrückt, was wohl alle dachten: „Die wichtige Botschaft ist, dass es in Reden weitergehen muss und weitergehen kann.“ In einer aktuellen Presseerklärung des Kreises, sprich der Landrätin, und der Gemeinde Schiffweiler vom 24. April dieses Jahres heißt es: „In Reden geht es allen Unkenrufen zum Trotz weiter. Die kommunalen Entscheidungsträger wie Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider und der Schiffweiler Bürgermeister Markus Fuchs sind von dem Vorhaben überzeugt.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Es kommt ja nicht von ungefähr, dass Herr Gillo, Frau Lawall, Herr Hinsberger, Frau Hoffmann-Bethscheider und als Gast der Bürgermeister von Schiffweiler im Aufsichtsrat der IKS in keiner Phase der Entwicklung und bei keinem einzigen Tagesordnungspunkt dagegen gestimmt haben, bei keinem einzigen.
Es war immer einstimmig. Was soll das also, wenn Sie überall dort, wo konkret entschieden und gehandelt wird, ganz vorne mit dabei sind, dann aber hier im Landtag Fundamentalopposition betreiben? Was soll das, wenn Sie vor zehn Jahren, als die IKS gegründet wurde, selbst für den Standort Reden geworben und die Ansiedlung wichtiger Landesdienststellen selbst gefordert haben und heute von all dem nichts mehr wissen wollen?
Was soll das, wenn Sie auf der einen Seite das Hohelied auf die Industriekultur singen und dann um eines kurzfristigen parteipolitischen Vorteils willen genau diese Projekte diffamieren und diskreditieren? Es ist schon eine ausgewachsene politische Schizophrenie, was die Damen und Herren von der SPD hier im Land betreiben. Man ist für die Projekte, wenn man kommunalpolitisch und wirtschaftspolitisch davon profitiert, und man ist dagegen, wenn sich die Chance ergibt, mit einer Diffamierung in der öffentlichen Wahrnehmung zu punkten. Das, meine Damen und Herren, ist Oppositionspolitik aus der Abteilung Agitation und Propaganda.
Sie sind das beste Beispiel, Herr Kollege Jung. Das hat mit Verantwortung für die Zukunft unseres Landes überhaupt nichts zu tun.
Allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz - da können Sie noch so aufschreien - geht die Strategie der Landesregierung und der IKS Zug um Zug auf. Reden ist eine Erfolgsgeschichte und wird in einigen Jahren ein Vorzeigeprojekt des wirtschaftlichen Strukturwandels im Saarland sein.
Im Jahr 2005 war das ehemalige Grubengelände in Reden eine heruntergekommene und marode Industriebrache, und heute? Ich rate Ihnen hinzufahren und sich das, was sich dort getan hat, mit eigenen Augen anzusehen. Wer dies tut, wird nicht nur ein spannendes touristisches Projekt, sondern auch ein Gewerbegebiet von hervorragender Qualität vorfinden.
Dazu gehören attraktive Außenanlagen, die in diesem Jahr noch um einige ungewöhnliche Wassergärten ergänzt werden. Schon jetzt zieht das Areal um die Bergehalde viele Besucher an, seien es die Besucher der Sommeralm, die Besucher des Skaterwegs oder die Wanderer, die von der Haldenhöhe die Landschaft und den Blick genießen.
Wir werden auf jeden Fall diese Strategie weiterentwickeln mit weiteren Aktivitäten wie der ungewöhnli
chen Rodel- und Rutschlandschaft, einem Abenteuerturm und einem gastronomischen Angebot. In den nächsten Monaten werden wir diesen Park sinnvoll ergänzen. Die heute schon real existierende regenerative Wärmeversorgung und ein in die Landschaft integrierter Energiepark sind weitere Eckpunkte der konzeptionellen Weiterentwicklung. Reden wird schon in wenigen Jahren als Kombination aus erlebnisreicher Wissensvermittlung sowie Spaß, Spiel und Abenteuer etwas zu bieten haben und damit ein attraktiver Freizeit- und Tourismusstandort sein.
Ebenso wie der Ferienpark am Bostalsee oder das Thermalbad in Rilchingen gehört Reden zu den Projekten, die heutzutage ohne das Zusammenwirken von privaten Investoren und öffentlicher Hand nicht umgesetzt worden wären. Aus diesem Grunde ist es zukunftsweisend, welches Signal wir in dieser Debatte nach außen senden. Wir als Landesregierung haben uns für die Partnerschaft zwischen Staat und privat entschieden. Diese Partnerschaft ist es auch, die für weitere Projekte unverzichtbar sein wird.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Beschlussfassung über den vom Minister der Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung landeseigener Grundstücke in Saarlouis, Metzer Straße, (ehemalige Straßen- meisterei) (Drucksache 14/500)