Protokoll der Sitzung vom 24.08.2011

Ihre Argumentation ist nicht seriös. Sie entlarvt Ihr wirkliches energiepolitisches Denken. Diesbezüglich stehen Sie noch auf dem Stand der Achtzigerjahre, und Sie wollen einfach nicht in eine neue, in einem moderne Form der Energieerzeugung hineingehen.

(Zuruf der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)

Wir hingegen wollen das, und deshalb stimmen wir auch dem vorliegenden Antrag des Umweltministeriums zu.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun wieder Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Ensch-Engel, ich empfinde es als eine Unverschämtheit, dass Sie hier die Kompetenz der Mitglieder eines kommunalen Bauausschusses gänzlich infrage stellen - als Ergebnis der Erfahrung aus den gerade einmal zwei Jahren Ihrer Mitgliedschaft in einem solchen Gremium. Wir sind hier, um das Ehrenamt zu fördern. Wir unternehmen alles, um diejenigen zu unterstützen, die sich ehrenamtlich engagieren. Dazu gehören auch die Gemeinde- und die Ortsräte. Nun wird diesen Engagierten von Ihnen hier ein solches Zeugnis ausgestellt. Das zeigt, dass das, was Sie von dieser Stelle zur Unterstützung der Ehrenämtler von sich geben, lediglich Lippenbe

kenntnisse sind. Ich glaube, Sie sollten sich hier für diese Äußerung entschuldigen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Kommen Sie mal wieder runter!)

Im Übrigen ist es eine klare Unverschämtheit, so mit Leuten umzugehen, die sich ehrenamtlich engagieren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir hatten am 10. Juni eine Umweltausschusssitzung, in der es um die Anhörung ging, das war vor den Ferien. Am vergangenen Montagnachmittag war die Abstimmung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Umwelt. Ich glaube, da war ausreichend Zeit, sich vorzubereiten, sich eine Meinung zu bilden und einen entsprechenden Beitrag in der Sitzung des Umweltausschusses zu bringen. Von Ihnen ist aber nicht Substanzielles gekommen, gar nichts. Sie heben hier, wenn es darum geht, erneuerbare Energien zu fördern, die Fahne hoch; wenn es aber darum geht, konkret zu werden, sind Sie dagegen. Sie haben doch nur eines im Sinn: Sie wollen diejenigen unterstützen, die dann gegen erneuerbare Energien demonstrieren!

(Oje! von der LINKEN. - Abg. Linsler (DIE LIN- KE) : Das ist vollständiger Quatsch! - Sprechen bei der LINKEN.)

Sie sprechen denen die Kompetenz zu, die gegen die Sache sind. Aber wenn es darum geht, eine solche Energieform, die wir jetzt brauchen - wir sind ja mittlerweile alle gegen die Kernenergie -,

(Zurufe von der LINKEN: Das waren wir immer schon)

zu fördern, wenn es darum geht, konkret zu werden, dann kneifen Sie jämmerlich. Sie versagen auf ganzer Linie.

(Lachen und mehrere Zurufe bei der LINKEN. - Starke Unruhe.)

Sie sollten endlich mal zur Arbeit zurückkehren und sich substanziell zu den Themen äußern.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Kommen Sie mit Argumenten! - Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr, Dr. Simone Peter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste Änderung des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt Umwelt, ist ein wichtiger Baustein der Energiepolitik des Landes,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

der wir vor wenigen Wochen mit dem Masterplan Energie einen Handlungsrahmen gegeben haben. Es geht zum einen darum, das wurde heute Morgen in der Regierungserklärung deutlich, den bestehenden Kraftwerksstandorten eine Zukunft zu geben, Standorte zu sichern, sie zukunftsfähig auszubauen. Wir sind im ständigen Dialog mit den Energieerzeugern, die sich weiter dezentralisieren. Ich sehe gerade im Umbruch der Kraftwerkslandschaft, die wir immer begleiten müssen, weil viele Risiken darin liegen, auch riesige Chancen, hier im Saarland wieder eine Regionalisierung und Kommunalisierung der Energieversorgung voranzubringen.

Die saarländische Landesregierung hat sich auch deswegen in diesem Kontext zum Ziel gesetzt, die erneuerbaren Energien als dezentrale Energieversorgungsquelle vorrangig auszubauen und damit dem Umwelt- und Klimaschutz Rechnung zu tragen, die Wertschöpfung hier im Land zu steigern und den steigenden Preisen für konventionelle Energien entgegenzutreten. Die Energieträger kommen im Bundesdurchschnitt zu drei Vierteln nicht aus Deutschland, sondern müssen importiert werden. Nur mit heimischen Energieträgern kann das Saarland weiter Energieland bleiben.

Gemäß Koalitionsvertrag soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Saarland bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent gesteigert werden. Die Onshore-Windenergie ist hier eine ganz zentrale, wichtige Säule. Sie ist der Billigmacher schlechthin, sie hat derzeit die größte Leistungskapazität der erneuerbaren Energien. Wenn man sich die Prognosen für den Ausbau der Offshore-Windkraft anschaut, kann damit gerechnet werden, dass sie ungefähr die Umlage der Fotovoltaik annehmen wird. Das heißt, wir müssen auch hier die Energiequellen vorantreiben, die uns den Strom günstig liefern, und das sind die Windenergieanlagen an Land.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Unsere aktuelle Potenzialstudie zeigt, dass das Saarland über ein gut nutzbares Windenergiepotenzial verfügt. Es wurde ein maximal technisch nutzbares Potenzial von 2.500 MW errechnet. Der Kollege Maas, der jetzt nicht anwesend ist, hat vorhin gerufen: "Mit der Windkraft kann man doch keine Atomkraftwerke ersetzen!" Doch! Wir können mit der Windkraft Atomkraftwerke ersetzen. Wir sind heute im Bundesdurchschnitt bei 17 bis 18 Prozent, wir werden in wenigen Jahren ein Viertel, dann die Hälfte und irgendwann auch vollständig die Stromversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien sichern können.

Wir sind auch heute schon grundlastfähig. Was heißt denn Grundlast? Grundlast heißt, dass wir immer auf Strom zurückgreifen können. Das stellt sich heute schon durch das Zusammenspiel der erneuer

baren Energien ein. Wenn Sie heute mit Firmen wie Hager hier im Saarland diskutieren oder mit Stadtwerken, die ein bisschen weiter denken, dann sehen Sie, dass man die erneuerbaren Energien heute schon so intelligent zusammenschalten kann, dass wir heute schon ein Stück der Grundlast über erneuerbare Energien abdecken können. Das ist natürlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange, aber auch wir im Saarland wollen unseren Beitrag dazu leisten.

Natürlich werden wir dieses technische Potenzial nicht zu 100 Prozent ausschöpfen können, aber doch einen großen Teil davon. Bis zum Jahr 2020 kann die installierte Windenergieleistung versechsfacht werden, die Zahl der Anlagen wird sich dabei nur verdreifachen. Wir sehen das gerade beim Repowering in Freisen, übrigens einer Gemeinde, die schon sehr viele Jahre Windkraftanlagen betreibt, das wurde heute Morgen hier ja auch schon betont. Sie ersetzen die alten Anlagen durch neue und erzielen eine wesentliche Leistungssteigerung bei geringerer Anzahl der Anlagen. Das ist die Zukunft.

Unter der Prämisse eines Zubaus in der Größenordnung des Jahres 2010, also des vergangenen Jahres, könnte ein Ausbau der gesamten erneuerbaren Energiekapazitäten auf etwa 1.600 MW bis zum Jahr 2020 möglich sein. Das würde etwa eine Verfünffachung der Stromproduktion durch Wind, Solarenergie und Biomasse bedeuten und damit etwa einen Anteil regenerativer Energien an der Stromerzeugung von 30 Prozent. Das heißt, ich gehe davon aus, dass wir die 20 Prozent bis zum Jahr 2020 locker erreichen werden, dass es eher 30 Prozent sein werden. Wenn wir es dann endlich schaffen, in die Energieeffizienzstrategien einzusteigen, dann können wir diesen Anteil sogar auf 40 Prozent bis zum Jahr 2020 steigern. Das sind essenzielle Anteile, das sind die Erzeugungsformen, die die Wertschöpfung im Land und den Klimaschutz voranbringen.

Aus diesem Grund haben wir den Landesentwicklungsplan geändert. Der bisherige Landesentwicklungsplan hat Vorranggebiete ausgewesen, die nun erschöpft sind. Das heißt, diese kurzfristige Möglichkeit, einen Plan zur ändern, gibt jetzt Möglichkeiten, weitere Windkraftanlagen aufzustellen. Wir werden aber natürlich auch einen ganz neuen Landesentwicklungsplan aufstellen, die Erarbeitung läuft ja in unserem Haus bereits, um eine Gesamtplanung für die Bereiche Umwelt, Energie, Mobilität und Siedlung aufzustellen, so wie das im Koalitionsvertrag verankert ist.

Die Nutzung der Windenergie außerhalb der Vorranggebiete war bisher ausgeschlossen. Um einen weiteren Ausbau der Windenergie und eine Errichtung von Windenergieanlagen auch außerhalb der bisherigen Vorranggebiete für Windenergie zu er

(Ministerin Dr. Peter)

möglichen, soll die landesplanerisch festgelegte Ausschlusswirkung aufgehoben werden.

Mit der Beibehaltung der Vorranggebiete für Windenergie bleiben besonders geeignete Standorte, wie zum Beispiel der Standort Freisen, auch langfristig für die Windenergienutzung und damit für das Repowering erhalten.

Mit der ersten Änderung des LEP, Teilabschnitt Umwelt, werden den Gemeinden entsprechend der vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch ausdrücklich eingeräumten Privilegierung von Windenergieanlagen und dem dort eingeräumten Planvorbehalt größere Spielräume hinsichtlich der Standortsuche und -sicherung ermöglicht. Die Gemeinden können nun im Rahmen der Anforderungen des Gesetzgebers selbst entscheiden, wie sie auf ihrem Gemeindegebiet mit der Errichtung von Windenergieanlagen umgehen.

Für alle Maßnahmen wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - wir sind ja auch Genehmigungsbehörde - die Zulässigkeit im Einzelfall geprüft. Die Prüfung umfasst Belange, die mit dem Schutz von Siedlungen in Verbindung stehen, ebenso wie Belange des Naturschutzes und sonstige generelle artenschutzrechtliche Schutzgründe. Hierzu sind vom Anlagenbetreiber, und das wird sich auch nicht ändern, entsprechende Gutachten vorzulegen, die von der Behörde geprüft werden und gegebenenfalls zu Auflagen im Betriebsablauf führen. Das ist bei uns Genehmigungspraxis, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Die besondere Privilegierung im Baugesetzbuch darin kennen Sie sich hier ja besonders gut aus verpflichtet die Kommunen, für Windenergieanlagen in substanzieller Weise Raum zu schaffen. Das ist ein gesetzlicher Hintergrund, der auch schon eingeklagt worden ist. Hier sind die Kommunen in der Verantwortung; wir wollen ihnen dabei helfen. Wir haben als Ministerium den Prozess sowohl personell begleitet als auch einen Handlungsleitfaden zur Verfügung gestellt. Wir werden jetzt in weiteren kommunalen Workshops, Besprechungen und Terminen das weitere Vorgehen begleiten. Der Reglementierung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet durch den Flächennutzungsplan muss laut Bundesverwaltungsgericht ein schlüssiges Gesamtkonzept zugrunde liegen. Auch das ist eine Forderung unseres Hauses, die keine neue Übung ist. Die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen kann nur über eine Abwägung von öffentlichen und zum Teil ortsspezifischen Belangen wie eben dem Landschaftsbild oder besonders schützenswerten Bereichen und so weiter erfolgen. Aber ich glaube, da gebe ich den Vorrednern Recht, wir müssen in der Abwägung auch zu neuen Tatbeständen und zu neuen Gewichtungen kommen. Wir können heute angesichts des Klimawandels nicht mehr wie in den Siebziger- und Achtzigerjahren abwägen. Wir müssen

Klimaschutzmaßnahmen in die Gesamtbewertung aufnehmen. Was nützt mir ein lokaler Artenschutz, wenn das Artensterben in den Dimensionen weitergeht wie bisher? Was nützt mir die Pflanzung eines Baumes, wenn ganze Wälder sterben? Wir brauchen unseren eigenen Beitrag für Klimaschutz und Umweltschutz. Den werden wir mit der Änderung des Landesentwicklungsplans voranbringen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir waren ja auch nicht inaktiv: Wir haben den Kommunen Hinweise zu potenziellen Standorten für zukünftige Windenergieanlagen gegeben. Wir haben eine Windpotenzialstudie erstellt, die allen Kommunen zugänglich gemacht wurde. Den Gemeinden wurde ein Kartendienst im Internet zur Verfügung gestellt, der die Potenzialflächen, die sich für eine Nutzung als Windenergiestandorte eignen, zeigt. Unser Haus ist in ständiger Kommunikation mit den Kommunen, die entsprechend planen wollen. Wir werden das auch weiter moderieren und begleiten.

Dazu gehört auch der Kontakt mit den Netzbetreibern, wir haben laufend Gespräche mit ihnen. Ich habe vor einiger Zeit die Umspannstation in Perl mit in Betrieb gesetzt, wo Windkraftanlagen in spe, also die, die angedacht oder in Planung sind sowie solche, für die Anträge vorliegen, mit aufgenommen werden. Natürlich ist es ein Anliegen der Netzbetreiber, das mit uns zu koordinieren. Sie sind auch diejenigen, die Windkraftanlagen selber planen, wie VSE, Enovos oder Steag. Sie wollen neben den Kommunen die Windkraft-, die Solarkraft- und die Biomassenutzung im Land voranbringen. Es ist ganz klar, dass es koordiniert werden muss, aber dies ist kein Widerspruch. Das gehört in unserem Haus schon lange zum Geschäft und das werden wir weiter so voranbringen.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei gleichzeitiger Beachtung des Bedürfnisses nach verstärkter kommunaler Wertschöpfung durch die dezentrale Energieversorgung mit dem gewählten Verfahren der Zielsetzung eines weiteren Windkraftausbaus im Saarland Rechnung tragen. Ich appelliere gerade an die Oppositionsparteien, dem Verfahren zuzustimmen und dem Wunsch der Bürgermeister zu entsprechen, die kommunalen Einkommen durch Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verbessern. Die kommunale Wertschöpfung setzt sich zusammen aus den kommunalen Steuern, den Gewinnen nach Steuern von kommunalen Unternehmen und dem Nettoeinkommen von Beschäftigten in der Kommune. Die erneuerbaren Energien sind mittlerweile ein wichtiges Standbein des mittelständischen Handwerks geworden. Ich würde nicht so lapidar sagen, wie Sie es tun, dass nur von Einkommen die Rede ist. Unsere Kommunen im Haushaltsnotlageland sind auf diese Einkommen angewiesen. Sie sind auf

(Ministerin Dr. Peter)

Wertschöpfung und auf die Arbeitsplätze vor Ort angewiesen.

In den deutschen Kommunen sind zum Beispiel im Jahr 2009 6,7 Milliarden Euro kommunale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien erzielt worden. Davon entfällt weniger als 30 Prozent auf die Produktion. Mehr als zwei Drittel dieser Wertschöpfung entfällt auf nachfolgende dezentrale Wertschöpfungsschritte. Die Kosten für eine Flächennutzungsplanung sind, wenn man die Einnahmen bei einer Windenergieanlage ausrechnet, tatsächlich Peanuts. Es wird sich allemal lohnen, hier in die Planung zu gehen und Energiekonzepte zu erstellen, die von uns ebenfalls gefördert werden. Das begreifen die Kommunen zunehmend. Sie schauen, was in anderen Bundesländern passiert und drängen darauf, dass wir zu Lösungen kommen, um Flächen bereitzustellen.

Deshalb planen nicht nur die Bürgermeister von Freisen, Eppelborn oder Weiskirchen, sondern auch die von Ottweiler, Nalbach und Neunkirchen. Es sind Bürgermeister jeglicher Couleur, die sehen, dass in anderen Bundesländern die Kommunen zu einem Teil der Wertschöpfung beitragen können. Im letzten Jahr hatten sich bei der ersten Anhörung etwa 50 Prozent der Kommunen kritisch geäußert. Die Zahl hat sich mittlerweile relativiert, die Kommunen kommen zu uns und sagen, nach Fukushima hat sich die Welt einfach verändert, wir müssen aufgrund der Abschaltung der AKWs jetzt schnell alternative Kraftwerke voranbringen, und das sind im Wesentlichen die erneuerbaren Energien.

Ich habe gerade diese Woche im Haus vernommen, dass andere Bundesländer unserem Beispiel folgen. Rheinland-Pfalz hat eine hervorragende Regionalplanung, die bereits auf die Regionen heruntergebrochen war. Sie werfen das jetzt über Bord, die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben den Anspruch, die erneuerbaren Energien voranzubringen. Das Land wird den Kommunen ebenfalls die Möglichkeit geben, die Planung zu machen, weil selbst die Regionalplanung keine kommunenscharfe Planung von Windenergieanlagen zulässt. Noch ein Beispiel: Die Gemeinde Morbach, nicht weit von uns entfernt, ist bereits heute schuldenfrei, weil sie auf die erneuerbaren Energien umgestiegen ist. Wir haben im Rahmen von Workshops darauf hingewiesen, wie sich die Kommunen und die Landkreise einen Teil dieses Kuchens sichern können. Es ist nicht irrelevant, des

halb sollte jede Kommune darüber nachdenken, diesen Weg zu gehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich kann abschließend nur dafür plädieren, dass Sie mit Ihrer Zustimmung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes auch den saarländischen Kommunen eine verstärkte regionale Wertschöpfung erlauben. Lassen Sie uns einen Beitrag zur föderalen Verantwortung für mehr Energieautarkie, für Umwelt und Klimaschutz und für die Stabilisierung der Energiepreise leisten. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.