Protokoll der Sitzung vom 21.09.2011

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion heute Morgen wird jetzt doch etwas bizarrer, als ich das vermutet hatte. Alle hatten gesagt, wir schauen uns das Gesetz im Ausschuss erst einmal genau an und stimmen nicht dagegen, wir bieten an, das vernünftig zu machen. Und jetzt kommt reflexartig wieder der Versuch, auf die Opposition einzudreschen. Ich will das jetzt aber nicht weiter vertiefen.

(Zuruf von der CDU.)

Wenn Sie dazwischenrufen, ich sei geschont worden, dann muss ich Ihnen sagen, es geht hier nicht um mich und es geht nicht um Sie. Herr Kollege Schmitt, dass man Sie verschont, das mag ja sein.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Das ist doch lächerlich. Fangen Sie nicht schon wieder mit dieser Kleingeistigkeit an, Kollege Schmitt. Das ist ja unerträglich.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Ja, ich habe Ihnen zugehört. Aber offenbar haben Sie mir eben nicht zugehört. Ich habe beispielsweise nicht behauptet, dass in Rheinland-Pfalz alles besser sei. Wenn Sie mir ernsthaft zugehört hätten, dann hätten Sie bemerkt, dass ich gesagt habe, wir müssen aufpassen, dass die Eltern nicht langsam den Eindruck bekommen, dass in Rheinland-Pfalz alles besser sei. Wenn man eine solche Aussage so verkürzt wahrnimmt und wiedergibt, dann ist das nicht ganz redlich. Und ich frage mich langsam, warum wir als Opposition in diesem Hause denn konstruktiv mitarbeiten sollen, wenn man uns selbst bei konstruktiver Mitarbeit sofort auf die Finger klopft. Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Das ist schlechter parlamentarischer Stil.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

(Minister Kessler)

Genauso ärgert mich die Aussage, Herr Minister, die SPD würde so gerne Strukturreformen diskutieren. Ich glaube, Sie haben nicht mitbekommen, was wir gesagt haben. Wir haben in den letzten Jahren gesagt, dass es eben nicht in erster Linie um die Strukturreform geht, sondern es geht in erster Linie darum, dass wir kleinere Klassen brauchen, dass wir eine bessere individuelle Förderung brauchen. Sie haben ein Problem in der Koalition, weil Sie nur noch über Strukturreformen reden statt über Inhalte. Das ist das Problem an dieser Stelle.

Im letzten Satz möchte ich noch einmal versöhnlicher werden. Lassen Sie uns doch einmal allen Ernstes interfraktionell darüber reden, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Vorstoß zu machen - ich meine herauszuhören, dass es sogar Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion gibt, die dieser Meinung sind -, das Kooperationsverbot endlich aus dem Grundgesetz herauszubekommen. Das ist doch der Schlüssel des Ganzen, wenn wir eine vernünftige und solide Bildungsfinanzierung wollen. Sie haben richtig ausgeführt, Herr Minister Kessler, dass die Bundesbildungsministerin heute auch sagt, man müsse darüber nachdenken, ob das so sinnvoll sei. Sie war damals als Landesbildungsministerin allerdings eine der vehementesten Vertreterinnen des Kooperationsverbotes. So schnell ändert sich das. Und es sind logischerweise insbesondere Länder mit einer extrem schwierigen Haushaltslage, die ein Interesse daran haben. Lassen Sie uns doch einen gemeinsamen Versuch dahingehend starten, dass wir als Landesparlament sagen, wir müssen eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich anstreben. Wir sollten uns nichts vormachen. Wenn wir wirklich dauerhaft bessere Bildung für unsere Kinder auch in Haushaltsnotlageländern wollen - wir dürfen die Kinder ja nicht dafür bestrafen, dass wir eine Haushaltsnotlage haben -, dann wird das nur mit der massiven Hilfe des Bundes gehen. Das wird nur gehen, wenn wir die Föderalismusreform an einer Stelle wieder korrigieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/571 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der SPDLandtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf und zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung (Drucksache 14/569 - neu)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns Jahr um Jahr über stetig steigende Lebenserwartung auf der einen Seite und beklagen geburtenschwache Jahrgänge auf der anderen Seite. Was bedeutet das für die Situation in der Altenpflege? Wir haben immer mehr ältere schwerstpflegebedürftige Menschen und haben auf der anderen Seite auf dem Arbeitsmarkt eine Situation, dass der Markt für examinierte Fachkräfte quasi leergefegt ist. Wie kann man dieser Herausforderung begegnen? - Mit Sicherheit kann man dieser Herausforderung begegnen, indem man Maßnahmen ergreift, um die Attraktivität des Pflegeberufes voranzutreiben und insbesondere auch junge Männer für diesen Beruf zu interessieren. Das ist ganz wichtig. Aber eine Maßnahme, die man auch ergreifen kann und die nachweislich erfolgreich ist, ist die Einführung eines Umlageverfahrens in der Altenpflegeausbildung. Das soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorangebracht werden.

Wie ist die Historie der Altenpflegeausbildung? Bereits ab 1996 wurde auf Grundlage des Saarländischen Altenpflegegesetzes und einer hierauf erlassenen Umlageverordnung die Ausbildungsumlage erhoben. Dieses Saarländische Altenpflegegesetz wurde am 01.10.2002 durch das Gesetz für die Altenpflegeberufe im Saarland abgelöst. Damit entfiel die Grundlage für die entsprechende Umlageverordnung. Bereits 2003 wurde dann mit dem Übergang in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes dieses Saarländische Altenpflegegesetz abgelöst durch das Altenpflegegesetz des Bundes, das bis heute Geltung hat. In diesem Altenpflegegesetz des Bundes ist in § 25 Abs. 1 geregelt, dass Landesregierungen ermächtigt werden, zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung Ausgleichsbeiträge zu erheben. Eine Umlageverordnung kann gemäß dem Altenpflegegesetz jedoch nur dann erlassen werden, wenn die Verhinderung eines künftigen oder die Beseitigung eines bereits vorhandenen

(Abg. Commerçon (SPD) )

Ausbildungsplatzmangels gerichtsfest nachgewiesen ist.

Nach der Auswertung der gemeinsam mit der saarländischen Pflegegesellschaft erhobenen Daten stellte sich heraus - das wurde mehrfach im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz behandelt -, dass es im Saarland derzeit 153 Ausbildungsstellen in der Altenpflege gibt. Bei der sich erhöhenden Pflegeintensität, die zu erwarten ist, und unter Berücksichtigung von Alters- und Sozialstruktur der in der Altenpflege Beschäftigten, müssten bis zum Jahr 2020 jährlich 265 Menschen in der Pflege tätig sein und im Altenpflegeberuf ausgebildet werden. Das ist eine Diskrepanz von über 100 Stellen, die nicht besetzt werden können. Damit ist einwandfrei nachgewiesen, dass gehandelt werden muss und dass im Sinne des Altenpflegegesetzes auch gehandelt werden kann. Hinzu kommt - auch wenn das für die Bewertung nach dem Gesetzesmaßstab unerheblich ist -, dass mit der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung auch der preisliche Wettbewerbsnachteil für die Betriebe aufgehoben wird, die bereits ausbilden. Gleichzeitig entsteht aber auch ein Ausbildungsanreiz für die Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben.

Zum Verständnis: Wenn ein Betrieb bisher ausgebildet hat, dann hat er das logischerweise auf den Pflegesatz umlegen müssen, was bedeutet, dass er am Markt weniger attraktiv ist als Betriebe, die nicht ausgebildet haben. Zusammengefasst ist es ein Gewinn nicht nur für die Betriebe und die Bewohner, sondern auch für diejenigen, die die Pflegesätze zu bezahlen haben, wenn wir dieses Umlageverfahren einführen. Dass die zu erwartenden Verbesserungen, die ich eben zitiert habe, kein Blick in die Kristallkugel sind, das beweisen uns die Zahlen, die wir schon jetzt, allein aufgrund der Ankündigung, dass die Umlagefinanzierung kommt, an den saarländischen Pflegeschulen haben. Wir haben rund 100 zusätzliche Ausbildungsplätze gemeldet bekommen, sodass aktuell 346 Anmeldungen vorliegen, Tendenz steigend. Immerhin 50 Betriebe wollen sich jetzt erstmals an der Ausbildung von Altenpflegepersonal beteiligen. Ich glaube, dass das allein aufgrund der Ankündigung der Einrichtung der Altenpflege-Umlagefinanzierung erreicht worden ist, beweist die Richtigkeit dieses Unterfangens.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, ein wichtiges Signal ist auch, wie ich finde, dass das mittlerweile parteiübergreifend so gesehen wird, dass alle Fraktionen des Hauses dem Gesetzentwurf beigetreten sind und ihn gemeinsam mit der Koalition einbringen möchten. Dass der Ankündigung jetzt schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage folgen soll, ist in diesem Haus Konsens.

Es hat sich im Dialog mit der Saarländischen Pflegegesellschaft auch herauskristallisiert, dass es im Sinne aller Beteiligten ist, die Organisation dieser Umlagefinanzierung so nahe wie möglich an den Einrichtungen anzusiedeln und sie vor allem auch weitestmöglich in Eigenregie durch die Saarländische Pflegegesellschaft durchführen zu lassen. Um dem zuständigen Ministerium zu ermöglichen, diesem Anliegen in der Verordnung, die dem Gesetz folgen muss, gerecht zu werden, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine gesetzliche Grundlage für die Beleihung einer juristischen Person des Privatrechts mit der Durchführung des Kostenausgleiches sowohl für die Altenpflegeausbildung als auch für die Altenpflegehilfeausbildung geschaffen. Des Weiteren werden aus der Umressortierung resultierende Anpassungen vorgenommen. Meine Damen und Herren, ich bitte herzlich um Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der SPD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/569 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen ist.

Wir kommen zu den Punkten 6 und 15 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) (Drucksache 14/573)

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Teilhaberechte sichern - Girokonto für jeden Menschen auf Guthabenbasis gesetzlich festschreiben (Drucksache 14/579)

(Abg. Hans (CDU) )

Zur Begründung des Gesetzentwurfes der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Rolf Linsler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion hat in diesem Hause schon mehrfach Anträge zum Sparkassengesetz eingebracht. Im Juni dieses Jahres haben wir den Antrag gestellt, über die Bezüge der Sparkassenvorstände zu reden, zu diskutieren. Ich darf bei dieser Gelegenheit, Herr Minister Toscani, daran erinnern, dass seinerzeit versprochen wurde, im Herbst - ich glaube, heute beginnt der Herbst

(Zuruf: Nein, noch nicht!)

ein Transparenzgesetz vorzulegen. Nun gut, es bleibt ja noch ein bisschen Zeit. Wir gehen aber davon aus, dass Sie Ihr Versprechen einhalten.

Im August haben wir über die Zinsen bei Überziehungskrediten gesprochen. Die Zinsen für Überziehungskredite sind aber immer noch so hoch. Bei Sparkassen sollte dies, und wir haben das damals ja auch begründet, nicht der Fall sein. Schließlich sind Sparkassen öffentlich-rechtliche Einrichtungen, sie haben einen öffentlichen Auftrag, sie sollen dem Gemeinwohl dienen, sie sollen die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und alle Bevölkerungsschichten, also auch wirtschaftlich schwache, mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen versorgen. Sie sollen, ja sie müssen geradezu besonderes Vorbild sein, da sie, wie erwähnt, einen besonderen Auftrag mit Blick auf das Gemeinwohl haben. Für Banken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft darf, so denke ich, Profit nicht alles sein.

(Beifall von der LINKEN.)

Heute stellen wir den Antrag, das Sparkassengesetz zu ändern und damit die Sparkassen zu verpflichten, Girokonten auf Guthabenbasis für jedermann anzubieten. Das ist, Kolleginnen und Kollegen, in meinen Augen überfällig!

(Beifall von der LINKEN.)

Die Sparkassen sollen Menschen, die beispielsweise auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz angewiesen sind, die Kontogebühren erlassen. Es geht also um Menschen, die Unterstützung brauchen. Niemand darf abgewiesen werden! Für wirtschaftlich Schwache muss ein Sozialtarif angeboten werden, das halten wir für dringend notwendig.

Derjenige, der kein Konto eröffnen darf oder sich die Kontogebühren nicht mehr leisten kann, wird wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt. Ohne Konto ist es schwerer, einen Job zu finden oder auch die monat

liche Miete zu zahlen. Welcher Arbeitgeber stellt schon jemanden ein, wenn er erst einmal erfahren hat, dass dieser Bewerber kein Konto hat? Es gibt dann immer gleich auch gewisse Vorbehalte. Welcher Vermieter nimmt schon einen Mieter auf, der kein Konto angeben kann? Es folgt sofort die Unsicherheit beim Vermieter, wie sich das mit der Zahlung wohl gestalten wird. Ohne Konto finden Arbeitslose schwerer einen Job. Ohne Konto wird die Integration Benachteiligter schwerer. Es ist auch menschlich eine Demütigung, wenn einem die Bank ein Konto verweigert. Das muss man einmal erleben, dann weiß man, wovon ich rede.

Wirtschaftlich Schwache dürfen keine Menschen zweiter Klasse sein. Sie werden aber faktisch zu Bittstellern gegenüber den Banken degradiert. Wie viele Menschen in Deutschland ohne Konto dastehen, das kann man nur schätzen, da die Banken über entsprechende Zahlen schweigen. Die Arbeitsagentur schätzt für das Saarland allein im Bereich des Arbeitslosengeldes I die Zahl derjenigen, die kein Konto bei einer Bank haben beziehungsweise kein Konto bei der Beantragung der Leistungen angeben können, auf circa 10.000. Ohne Konto entstehen den Menschen, wie wir wissen, auch Zusatzkosten, etwa wegen der Notwendigkeit von Barüberweisungen.

Seit Mitte der Neunzigerjahre gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung des Zentralen Kreditausschusses. Danach sollen die Banken für alle Bevölkerungsgruppen ein Girokonto, ein sogenanntes Konto für jedermann, anbieten. Einen gesetzlichen Anspruch für jedermann auf ein Konto bei den Sparkassen gibt es aber im Saarland nicht. Dass die Selbstverpflichtung auch im Bereich der Sparkassen im Saarland wirksam und ausreichend ist, das ist nicht hinreichend belegt. Gewiss, der zuständige Schlichter beim Sparkassenverband berichtet eher von vereinzelten Beschwerden. Es liegt aber doch nahe, dass vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit einer Schlichtung überhaupt nicht bekannt ist. Unter anderem deshalb besteht die Notwendigkeit, in diesem Hause über diese Angelegenheit zu diskutieren.

Im Saarland bieten die Sparkassen zudem, man höre und staune, durchaus kostenfreie Konten für gewisse Bevölkerungsgruppen an. Das ist auch richtig so! Für Schülerinnen und Schüler, für Auszubildende, für Studentinnen und Studenten, für Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende wird das schon angeboten. Die Sparkassen nehmen Rücksicht auf die Einkommenssituation dieser Gruppen. Das ist nachvollziehbar und richtig. Die Sparkassen nehmen aber keine Rücksicht auf die Situation von Arbeitslosen und Sozialrentnern. Das muss sich ändern, Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

(Präsident Ley)

Deshalb wollen wir die Sparkassen verpflichten, einen Sozialtarif anzubieten, also ein kostenloses Konto für Benachteiligte. Dabei gibt es nach meiner Ansicht für die Sparkassen kein wirtschaftliches Risiko, denn es handelt sich um Guthabenkonten. Ein solches Konto kann nicht überzogen werden.

In vielen anderen Bundesländern sind die Sparkassen gesetzlich ausdrücklich verpflichtet, das Girokonto für jedermann anzubieten. Warum sollte das im Saarland nicht möglich sein? Ich sehe keinen Grund, weshalb das nicht funktionieren sollte, denn die Sparkassen gehen finanziell ja nicht am Krückstock.