Wir konnten aus dem, was vorgelegt wurde und was Sie selbst ausgesagt haben, nicht nachvollziehen, dass es sich im Gegenzug zu dem Gehalt wirklich um eine nennenswerte und messbare Arbeitsleistung gehandelt hat. So musste die Veröffentlichung eines Presseartikels in der Saarbrücker Zeitung als Beweis dafür herhalten, dass man eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit machte. Die vorgelegten Dokumente sind nachweislich nicht alle selbst erstellt worden. Auf Nachfrage konnten auch keine detaillierten Angaben zu den Marketingaktivitäten gemacht werden. Die Weigerung, überhaupt das Arbeitsumfeld, das Team zu beschreiben, unter Hinweis auf angebliche Unternehmensinterna, spricht im Grunde für sich. Deswegen kommen wir zu dem Schluss, dass das keine nennenswerte, messbare Arbeitsleistung war. Wir würden es eher als eine intensive Kontaktpflege denn als ein Arbeitsverhältnis bezeichnen.
Für uns ist offensichtlich, dass die Entscheidung der GRÜNEN bei der Regierungsbildung durch Spendenzuwendungen und geschäftliche Beziehungen eines - oder besser gesagt: ihres - führenden Mitgliedes beeinflusst worden ist und damit nicht unabhängig war.
Dieser Zusammenhang stellt natürlich die Legitimationsgrundlage der Regierungskoalition selbst infrage. Darauf werde ich am Schluss auch noch einmal eingehen.
Ich komme zum Thema Steuerverfahren, Finanzbehörden und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Da - das hat der Bericht ja auch ergeben - haben wir
Aber für uns gibt es nach wie vor eine Reihe von Ungereimtheiten. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum in einem Verfahren der Betriebsprüfungsbericht erst im Oktober 2009 an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde, obwohl er schon länger vorlag. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum in einem anderen Verfahren die Akten im Oktober 2009 an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden, obwohl noch kein Betriebsprüfungsbericht vorlag. Ebenso wenig nachvollziehbar ist für uns der gemeinsame Abschluss und die gemeinsame Übergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft im Oktober 2009, denn die Ermittlungen betrafen unterschiedliche Sachverhalte, unterschiedliche Unternehmen und begannen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Durch das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten und Anforderungen von Stellungnahmen der steuerlichen Berater des Unternehmers gab es eine Verzögerung im Handlungsablauf. Damit wurde der Ostermann-Gruppe doch eine ungewöhnlich lange Zeit eingeräumt, was sozusagen einem Kredit zu günstigen Bedingungen gleichkommt.
Auch wenn dies manchmal als üblich unterstellt wurde, so hat uns doch die intensive Begleitung der Verfahren durch das Finanzministerium in Form von regelmäßigen Treffen und Erörterungen erstaunt. Ungewöhnlich lange dauerte das Verfahren bei der Finanzverwaltung, der Zeitpunkt der Einstellung bleibt befremdlich. Dass wir es zu tun hätten mit einer Entkräftung des Vorwurfs, es habe einen Zusammenhang mit der Koalitionsbildung gegeben, wie es in der Wertung der Koalitionsfraktionen behauptet worden ist, davon kann überhaupt nicht die Rede sein.
Auch was die Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft angeht, sehen wir Ungereimtheiten. So sind die Betriebsprüfungsberichte auch nach eigenen Aussagen die maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die steuerstrafrechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft. Ein Verfahren wurde am 23. Oktober 2009 eingestellt, obwohl zu diesem Zeitpunkt kein Betriebsprüfungsbericht vorlag, ein anderes Verfahren wurde erst im Oktober 2009 eingestellt, obwohl der Betriebsprüfungsbericht wesentlich früher vorlag. Auch die übrigen Betriebsprüfungsberichte lagen bereits länger vor, insbesondere waren die für die Beurteilung maßgeblichen Feststellungen bereits wesentlich früher getroffen, sodass es sich nicht erschließt, warum die Staatsanwaltschaft gerade im Oktober 2009 diese Verfahren einstellte.
Die im Untersuchungsbericht - auch aus der Presse - zitierte Aussage des Ostermann-Sprechers Müller, dass die Verfahren bereits eingestellt waren und zu dem „pikanten“ Zeitpunkt nur noch der Stempel draufkam, kann man in diesem Zusammenhang nur unterstreichen. Die steuerrechtlichen Bewertungen waren bereits lange vorher getroffen, spätestens mit Abschluss der Betriebsprüfungsberichte im April 2009. Merkwürdigerweise wird das dann alles im Oktober 2009 eingestellt.
Abgesehen davon, dass der Zeitpunkt der Einstellung nicht nachvollziehbar ist, trägt auch die Begründung der Staatsanwaltschaft eines mangelnden beziehungsweise nicht nachweisbaren Vorsatzes unter Bezugnahme auf die Betriebsprüfungsberichte aus unserer rechtlichen Sicht nicht, denn die festgestellten Nachzahlungsverpflichtungen in einem Teil der Verfahren legen durchaus ein vorsätzliches Handeln nahe.
Was die Arbeit des Untersuchungsausschusses angeht, findet sich im Bericht der Koalitionsfraktionen ein netter Absatz mit der Überschrift „Realitäts- und Arbeitsverweigerung der Abgeordneten der Opposition“. Hingewiesen wird auf den Verzicht auf eine Zeugeneinvernahme, hingewiesen wird auch auf das schon mehrfach zitierte Gutachten, das - übrigens nur für einen einzigen Fall erstellt - nicht ausführlich behandelt worden ist.
Ich komme gleich darauf zu sprechen, nur langsam. - Zunächst einmal zur Zeugeneinvernahme. Es ist so, dass man darauf durchaus verzichten kann, wenn Sachverhalte klar sind. Wir haben das kürzlich ja auch vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof erlebt, wo ebenfalls auf eine Zeugeneinvernahme verzichtet worden ist. Punkt 1.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Zu Ihrem Glück! Weitere Zurufe von den Regierungsfraktionen. Gegenruf des Abgeordneten Linsler (DIE LIN- KE).)
(Empörte Zurufe von den Regierungsfraktionen. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich glaube, die Präsidentin redet ein bisschen Wirrwarr! - Weitere Zurufe.)
Wenn Sie das Präsidium beschimpfen wollen, machen Sie so weiter. Wir haben Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass Sie das unterlassen.
Ich bitte, diese Unterbrechung bei meiner Redezeit zu berücksichtigen. - Ich komme noch einmal auf das Gutachten zurück. Darüber gab es deshalb keine ausführliche Diskussion, weil wir selbstverständlich dieses Gutachten gelesen haben, gewertet haben und zu der Auffassung gekommen sind, dass es völlig richtig ist; wir konnten diese Argumentation nachvollziehen. Deswegen war es überhaupt nicht notwendig, dieses Gutachten ausführlich zu thematisieren. Das ist auch ein ganz normaler Vorgang. Wir hatten eine Frage, die gutachterlich zu klären war, weil es sich um einen relativ komplizierten Sachverhalt handelte, wo es unterschiedliche Auffassungen, unterschiedliche betriebswirtschaftliche Bewertungen gab. Es ging um die Bewertung von bestimmten Bilanzpositionen. Da hielten wir es für angezeigt, ein entsprechendes Gutachten anzufordern, auch nicht mit Getöse, wie es hieß. Dieses Getöse wurde eher vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses verursacht. Wir haben das ganz nüchtern zur Kenntnis genommen und haben festgestellt, dass dem eben durchaus so ist. Deswegen gab es auch keinen Grund, sich damit näher zu befassen.
Was wir aber andererseits festgestellt haben, ist, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses durchaus behindert worden ist. Zum Beispiel war für uns nicht nachvollziehbar, warum trotz unserer gegenteiligen Einlassung Zeugen vernommen worden sind, ohne dass vorher Akteneinsicht möglich war. Das war auch ein Verhalten, das wir eher als Obstruktion sehen - offensichtlich in der Absicht, eine vorschnelle Beendigung des Untersuchungsausschusses anzustreben. Es gab ja immer den Versuch, der Regierung einen Persilschein auszustellen. Ich denke, dass die vorgelegten Ergebnisse dazu überhaupt nicht geeignet sind.
Wir stellen fest, dass wir es mit einer ungewöhnlich langen Dauer der Verfahren bei der Finanzverwaltung zu tun hatten. Wir hatten es zu tun mit der Einstellung der steuerrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft zum Oktober 2009, was für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar ist. Für uns ist, wie schon zu Anfang gesagt, die unternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung offensichtlich.
Leider ist unserem Antrag nicht gefolgt worden, auch andere Unternehmer miteinzubeziehen, was durchaus berechtigt gewesen wäre.
Ich verweise nur auf die Verstrickung eines bekannten saarländischen Unternehmers in einen Bespitzelungsversuch eines nicht ganz unbekannten saarländischen Abgeordneten
und den Verdacht der Verstrickung eben dieses Unternehmers in politische Hetzkampagnen gegen eine mögliche rot-rote Koalition. Es geht nicht um das Thema Ostermann, es geht um das Thema unternehmerische Einflussnahme, es geht auch nicht darum, Unternehmer zu schelten und an den Pranger zu stellen,
sondern es geht um eine legitime Aufklärung des Verhältnisses zwischen Spendenpraxis, zwischen unternehmerischer Einflussnahme und Politik. Die Wähler sollen die Möglichkeit haben, das Verhalten der politisch Handelnden daraufhin zu prüfen, ob sie entsprechend dem Parteiprogramm oder aber lediglich im Interesse von bestimmten Personen oder Unternehmen handeln, die mit finanziellen Mitteln politischen Einfluss auf das Verhalten einer Partei beziehungsweise einzelner Verantwortlicher auszuüben versuchen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht dringend geboten, eine gesetzliche Begrenzung der Spenden von Unternehmen vorzunehmen, wie dies beispielsweise in Frankreich -
Ich komme zu meinem letzten Satz. Wir sind für eine gesetzliche Begrenzung der Spenden von Unternehmen, wie das etwa in Frankreich der Fall ist. Der saarländische Landtag und auch die Landesregierung wären gut beraten, entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Professor Bierbaum. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Frau Kollegin Willger, ich bitte Sie, sich beim Präsidium dafür zu entschuldigen. Ich habe hier die Sitzung nach normalen Kriterien zu leiten. Wenn Sie nicht in der Lage sind, rechtzeitig die Wortmeldung abzugeben, dann können Sie hier nicht das Präsidium beschimpfen.