Annahme der Ergänzungsvorlage zum Gesetz über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (Drucksache 14/ 636)........................................................... 2273
Annahme des Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (Drucksache 14/603) in Zweiter und letzter Lesung....................................................... 2273
Annahme der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz 2012 (Drucksache 14/ 637)........................................................... 2273
Annahme des Haushaltsgesetzes 2012 (Drucksache 14/600) in Zweiter und letzter Lesung....................................................... 2273
Annahme der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2012 (Drucksache 14/638)...................................................... 2273
Annahme des Abänderungsantrages zum Haushaltsbegleitgesetz 2012 (Drucksache 14/652)...................................................... 2273
Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 (Drucksache 14/601) in Zweiter und letzter Lesung............................................ 2274
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 28. Landtagssitzung. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 28. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, eine Resolution zur aktuellen Situation der Praktiker AG in Kirkel in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen. Das Thema soll als Tagesordnungspunkt 10 vor den Haushaltsberatungen behandelt werden; das sind die Tagesordnungspunkte 6 bis 9. Die Resolution, Drucksache 14/659, liegt auf Ihren Plätzen aus. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf 2012, das sind die Drucksachen 14/654 und 14/655, unter Ta
gesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung zu behandeln. Wer dafür ist, dass diese Globalanträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass diese Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind. Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzaussprache zum Haushalt 2012 durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2012 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend dem Verfahren bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetzentwürfe 2011 entspricht. Dies bedeutet, die Berichterstattungen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsplanentwurf 2012 sind in Gruppen aufgegliedert. Die näheren Einzelheiten des für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfs vereinbarten Verfahrens und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen schriftlich übermittelt. Sie finden die Vorlagen in Ihren Haushaltsmappen.
Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in Ihren Haushaltsmappen vorfinden und im Übrigen in Ihren Fraktionen besprochen haben.
Das Erweiterte Präsidium hat weiterhin vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz 2012 sowie zu dem Nachtragshaushaltsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 in einer gemeinsamen Aussprache durchzuführen. Es empfiehlt Ihnen, die Beschlussfassungen zu den Gesetzen am Donnerstag vorzunehmen.
Ich lasse über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann wird wie vorgeschlagen verfahren.
Resolution aller Landtagsfraktionen betreffend: Rechtsradikale Taten wirksam bekämpfen (Drucksache 14/653)
Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse zu rechtsextremistischen Verbrechen haben sich alle im Landtag vertretenen Fraktionen interfraktionell darauf verständigt, folgende Resolution gemeinsam zu beschließen und mich gebeten, diese heute vorzutragen. Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Gäste des Hauses, zunächst bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Wir trauern um Enver Simsek und Abdurrahim Özüdogru aus Nürnberg, Süleyman Tasköprü aus Hamburg, Habil Kilic aus München, Yunus Turgut aus Rostock, Ismail Yasar aus Nürnberg, Theodoros Boulgarides aus München, Mehmet Kubasik aus Dortmund, Halit Yozgat aus Kassel und die Polizistin Michèle Kiesewetter aus Heilbronn.
Wir fühlen mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehens, die jahrelange Ungewissheit über Täter und ihre Motive, waren und sind eine schwere Belastung für die Betroffenen. Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.
Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gedenken an alle Opfer - und seien sie uns auch noch nicht alle bekannt - schweigend innehalten. Ich bitte, wieder Platz zu nehmen.
Wir erwarten, dass die Morde mit aller Konsequenz zügig aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern, ihren Familien und Freunden schuldig. Wir erwarten zugleich, dass Zusammenhänge dieser Mordtaten und ihr rechtsextremistisches Umfeld umfassend ermittelt und mögliche weitere ungeklärte Straftaten einbezogen werden.
Die jetzt bekannt gewordenen Zusammenhänge dieser unmenschlichen Verbrechen belegen auf traurige Weise, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene dringend überprüft werden müssen. Dem Extremismus muss entschieden entgegengetreten werden. Wir alle sind aufgefordert, überall dort zu handeln, wo Rechtsextremisten versuchen, gesellschaftlichen Boden zu gewinnen. Wir stehen für ein Deutschland ein, in dem alle ohne Angst verschieden sein können und sich sicher fühlen, ein Land, in dem Freiheit, Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit lebendig sind.
Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftlichen Auseinandersetzungen mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen, als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen. Dazu ist eine umfassende Fehleranalyse unverzichtbar. Aus Fehlern müssen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden. Rechtsextreme, Rassisten und verfassungsfeindliche Parteien haben in unserem demokratischen Deutschland keinen Platz. Deshalb fordert der saarländische Landtag die Landesregierung auf zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPD-Verbot ergeben. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs
Wir müssen gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren. Wir werden prüfen, wo dem Hindernisse entgegenstehen. Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, die ermutigt, gegen politischen Extremismus und Gewalt das Wort zu erheben. Rechtsextremistische Gruppen und ihrem Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Alle Fraktionen des Landtages sind übereingekommen, ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen. Deshalb werden wir im Rahmen der heutigen Haushaltsberatungen gemeinsam einen Antrag verabschieden, durch den die Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus um 100.000 Euro erhöht werden. Wir kommen zur Abstimmung über diese Resolution. Wer für die Annahme der Drucksache 14/653 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Resolution Drucksache 14/653 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsver- trag) (Drucksache 14/508)
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Bildung und Medien eingebrachten Antrag betreffend: Protokollerklärung zum Gesetz zum 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drucksa- che 14/640)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, kurz 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag genannt, in seiner 22. Sitzung am 15.06.2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf, der uns als Drucksache
14/508 vorliegt, dient der Zustimmung zu dem genannten Staatsvertrag und damit zu dessen Umsetzung in saarländisches Landesrecht. Nur bei Zustimmung aller Bundesländer kann der Staatsvertrag Rechtskraft erlangen.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nimmt bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einen Systemwechsel vor. Der bisherige Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird durch einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt. Während nach bisherigem Gebührenrecht eine gerätebezogene Rundfunkgebühr zu entrichten ist, sieht das neue Beitragsrecht den Wegfall dieses Gerätebezuges vor. Ab dem Jahr 2013 werden alle Haushalte und Betriebsstätten verpflichtet, unabhängig von ihrer empfangstechnischen Ausstattung einen generellen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen.
Vor dem Hintergrund der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung im Medienbereich verfolgen die vertragsschließenden Regierungschefs der Länder das Ziel, ein einfacheres und gerechteres Rundfunkfinanzierungsmodell zu schaffen, das aufkommensneutral sein und die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Rundfunkfinanzierung verbessern soll.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien, später in Ausschuss für Bildung und Medien umbenannt, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in drei Sitzungen eingehend beraten. Er hat eine umfängliche Anhörung durchgeführt, an der sich in schriftlicher oder mündlicher Form 18 von 33 angeschriebenen Adressaten beteiligt haben. Das neue Finanzierungskonzept ist dabei erwartungsgemäß auf unterschiedliche Resonanz gestoßen. Während Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von SR, ARD und ZDF den Systemwechsel eindeutig befürwortet haben, ist etwa vonseiten des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung scharfe Kritik geübt worden.
Interessenorganisationen für behinderte Menschen haben sich dagegen gewandt, dass benachteiligte, bisher gebührenbefreite Personengruppen künftig auf der Basis eines ermäßigten Beitragssatzes von einem Drittel an der Rundfunkfinanzierung beteiligt werden. Diesem Einwand ist die höchstrichterliche Rechtsprechung entgegengehalten worden, wonach es nicht gerechtfertigt erscheine, Personen aufgrund einer Behinderung oder einer sozialen Benachteiligung, die im Übrigen aber finanziell leistungsfähig sind, von der Gebührenpflicht zu entbinden. Kontrovers sind in der Anhörung auch die Auswirkungen des Beitragsmodells auf die kleinbetriebliche Wirtschaft diskutiert worden sowie die datenschutzrechtlichen Aspekte des dem neuen Modell anzupassenden Beitragserhebungswesens.
Nach Auswertung der Anhörung hat der Ausschuss einstimmig eine Protokollerklärung angenommen, die Teil seiner Beschlussempfehlung an den Landtag ist und die uns als Drucksache 14/640 vorliegt. Da staatsvertragliche Regelungen der Länder auf parlamentarischem Wege nur in Gänze bestätigt oder abgelehnt, nicht aber in Einzelpunkten abgeändert werden können, hat der Ausschuss diesen Weg gewählt, sein Votum zu der Vorlage mit einigen festen Erwartungen zu verknüpfen, die aus den Erkenntnissen seiner Beratung resultieren. Die in der Protokollerklärung niedergelegten Erwartungen betreffen dreierlei: erstens die dauerhafte Sicherstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Blick auf Bestand und Entwicklung des Saarländischen Rundfunks, zweitens die Fortführung der vom Saarländischen Rundfunk unternommenen Anstrengungen zur Erweiterung des barrierefreien Sendeangebots für Menschen mit Behinderungen und drittens die Einhaltung des Grundsatzes der Datensicherheit bei der Erhebung und Verwendung aller zur künftigen Beitragserhebung relevanten Datensätze durch die Gebühreneinzugszentrale.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach Maßgabe dieser Protokollerklärung empfiehlt der Ausschuss dem Landtag einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfes zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Bildung und Medien hat mit der Drucksache 14/640 einen Beschlussantrag betreffend Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/640 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Beschlussantrag Drucksache 14/640 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/508. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/508 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei (Drucksache 14/596) (Abände- rungsantrag des Ausschusses ID Drucksache 14/657)