Protokoll der Sitzung vom 30.11.2011

(Lachen und Beifall bei der LINKEN. - Weiterer Zuruf des Abgeordneten Meiser (CDU).)

Dann kommen Sie her und machen Sie es. Sie können sich gerne melden. Ich bin nicht wütend.

(Unruhe. - Sprechen. - Abg. Meiser (CDU) : Klären Sie das mit der Präsidentin.)

Ja, kein Problem. Dann können Sie anschließend hierherkommen und sich äußern.

Sie sollten diese Zwiegespräche lassen. Ich glaube, das bekommen Außenstehende so nicht mit.

(Lachen bei den Regierungsfraktionen.)

Es ist ja immer das Gleiche. - Also noch einmal, Energieversorgung ist aufgrund ihrer Bedeutung für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für die Akteure in der Wirtschaft ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Das heißt, das Land kann und muss sich am Gemeinwohl und nicht am Profit orientieren. Seit dem Vortrag von meinem geschätzten Kollegen Rolf Linsler dürften Sie selbst genau diesen Bestandteil der saarländischen Verfassung einmal nachgelesen haben, den Sie das letzte Mal nicht in Ihrem Bewusstsein hatten. Ich fand das übrigens sehr witzig. Somit dürfte auch jedem klar sein, dass die Forderungen der Partei DIE LINKE nicht aus der Luft gegriffene Ideen sind, sondern verfassungsmäßig verankert sind. Das dürfen Sie gerne zur Kenntnis nehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten zehn Jahren haben sich die Strompreise fast verdoppelt. Verbraucher bezahlen laut Umweltbundesamt jährlich 10 bis 15 Milliarden Euro zu viel in die Kassen der vier großen Stromkonzerne. Begründet werden die stetigen Erhöhungen mit gestiegenen Beschaffungspreisen, Durchleitungskosten, dem Netzausbau und so weiter. Ich sage Ihnen Folgendes. Die vier großen Konzerne machen das ganz anders. Die verhandeln heute mit der Politik einen Preis, dann telefonieren sie miteinander, setzen sich zusammen, dann wird Ihnen der Preis diktiert und der Verbraucher kann blechen. Deshalb fordern wir nicht nur eine Mehrheitsbeteiligung an den Kraftwerken, sondern auch die Wiedereinführung der staatlichen Preisaufsicht, wie dies bis 2007 der Fall war.

(Beifall bei der LINKEN.)

Die Aufhebung der Preisaufsicht erfolgte im Übrigen gegen den Rat von Verbraucherschützern und der Wissenschaft. Wir fordern weiterhin, dass verbindliche Sozialtarife für einkommensschwache Haushalte eingeführt werden und für diese Haushalte kostenlose Energieeinsparberatungen stattfinden. Für die LINKE ist die Versorgung mit Energie ein existenzielles Grundrecht. Deshalb darf es auch keine Stromabschaltungen wegen Zahlungsschwierigkeiten geben.

(Beifall bei der LINKEN.)

Meine Damen und Herren, ein Umbau der Energiewirtschaft hin zu regenerativen Energien ist unabdingbar. Die Frage ist nur, wie wir das machen. Polemik und Diffamierungen wie am gestrigen Tage sind bei einem solch wichtigen Thema sicherlich nicht angebracht und auch nicht zielführend. Die LINKE ist für den Ausbau der regenerativen Energien, auch wenn Herr Ulrich dies immer bestreitet. Das wüssten Sie auch, wenn Sie uns mal zuhören würden.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Leider haben Sie die Zusage, uns zuzuhören und mit uns darüber zu diskutieren, nie eingehalten.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich sage es jetzt.)

Aber ich bin gerne bereit, Ihnen die von uns favorisierte Herangehensweise zu erläutern. Ich rate aber dringend, sich wenigstens mal die Inhalte diverser Anhörungen vor Augen zu führen anstatt vor der Tür zu stehen und zu telefonieren.

(Beifall und Heiterkeit bei der LINKEN.)

Ich darf daran erinnern: Selbst wenn ein optimaler Ausbau von Pumpspeicheranlagen erreicht werden könnte - jetzt hören Sie gut zu, das hat ein Experte gesagt -, um den überflüssigen Windstrom zu speichern, dann wäre im Saarland eine Speicherkapazität maximal im zweistelligen Bereich zu erreichen, und das bei einer angestrebten installierten Leistung von 7.000 MW durch Windkraft.

(Ministerin Dr. Peter: Aber nicht sofort.)

Nicht sofort, aber die Windräder müssen schon mal stehen. - Spätestens nach diesen Informationen und vor dem Hintergrund der Netzproblematik würde ich das Gehirn mal einschalten, ganz einfach.

(Oje! bei der CDU.)

Was wollen Sie mit Ihrer einseitigen Ausrichtung erreichen? Bei allem guten Willen, ich habe kein Verständnis für Ihren blinden Aktionismus und Ihre Profilierungssucht in Sachen Statistik, vor allem weil die Verfahren, die Sie gewählt haben, nicht zu Ende gedacht sind. Ich möchte nicht versäumen, hier auch

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

an den Landschaftsschutz zu erinnern, da haben Sie nämlich auch Verantwortung. Wenn es um Windräder geht, sind Sie relativ schmerzlos und ignorieren die Sorgen und Bedenken der Bürger. Geht es aber um die Nordsaarlandstraße, dann sind Sie der Naturschutzapostel vom Dienst. Herr Ulrich, wie wollen Sie diese Doppelmoral dem Bürger auf Dauer erklären? Das möchte ich gerne mal wissen.

Im Einzelplan 09 sind über 600.000 Euro für E-Mobilität aufgeführt. Das ist durchaus sinnvoll und ich denke, Herr Pohl hat sich auch ganz artig bedankt. Dennoch frage ich: Was nützt es dem kleinen Mann, welche direkten Hilfen haben Sie für Hartz-4-Empfänger vorgesehen, für ältere Menschen? Wie sollen sie diese Energiekosten, die auf uns zukommen, abfedern, wie soll das funktionieren? Ich sehe diesbezüglich in Ihrem Plan keine Lösung und deshalb werden wir auch nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat der Abgeordnete Karl-Josef Jochem von der FDP-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich auf die Kollegin Rehlinger eingehen. Wenn Sie sagen, die Landesregierung habe beim Tierschutzverbandsklagerecht versagt, so wissen Sie doch wie ich auch, dass Gesetze vom Parlament gemacht werden. Wenn der Ausschuss, dem Sie als Mitglied angehören, feststellt -

Herr Jochem, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich habe ja noch gar nicht angefangen.

(Beifall und große Heiterkeit.)

Liebe Frau Kolb, lassen Sie mich diesen Satz noch zu Ende führen und dann stellen Sie Ihre Zwischenfrage. - Wenn die Parlamentarier und in diesem Fall ein Ausschuss feststellen, dass ein Gesetz juristisch nicht einwandfrei ist, und es deshalb nicht verabschieden, ist das zwar relativ ungewöhnlich - ich kann mich momentan nicht erinnern, dass es das schon mal gegeben hat -, zeichnet aber doch das Parlament aus. Denn in der Tat ist es so, dass das Tierschutzverbandsklagerecht bisher nur in Bremen existiert. Und Sie wissen genauso gut wie ich, dass es dort auf wackeligen Füßen steht, weil es trotz Verabschiedung juristisch nicht einwandfrei ist. In Nordrhein-Westfalen ist ein solches Gesetz noch in Vorbereitung. Ansonsten gibt es bundesweit noch kein derartiges Gesetz. Wenn wir das im Landtag

feststellen, hebt das doch die Arbeit des Parlamentes hervor. Sie sollten das einsehen und nicht so schimpfen. - Aber jetzt Frau Kolb, Sie wollten sicherlich auch etwas dazu sagen.

Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Stimmen Sie mir zu, dass die Kollegin Anke Rehlinger eben nur das Verfahren kritisiert hat und nicht die Tatsache, dass dem Parlament selbstverständlich letztlich die Entscheidung für ein Gesetz obliegt? Aber der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist ja wohl verfassungswidrig. Sind Sie der Meinung, dass man da einfach zur Tagesordnung übergehen sollte, oder teilen Sie die Auffassung, dass man das auch ansprechen und kritisieren kann?

Ich habe ja eingeräumt, dass Frau Anke Rehlinger hier nicht Unrecht hat. Aber das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und befindet sich immer noch in der Beratung. Wir werden das Gesetz so verabschieden, dass es auch allen Einwänden stand hält. Es war auch für die Landesregierung nicht einfach, weil es dieses Gesetz in Deutschland nur einmal gibt, in Bremen. Dort ist Ihre Partei in der Regierung und dann warten Sie mal ab, wie lange dieses Gesetz dort standhalten wird, wenn der erste Fall eintritt. Deswegen versuchen wir hier, das Gesetz so zu machen, dass es auch standhält. Wenn das im Moment noch nicht der Fall ist, will ich das der Landesregierung nicht zum Vorwurf machen, weil es in der Tat eine schwierige Materie ist.

Lassen Sie mich jetzt zum Haushalt kommen. Der Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr umfasst ein Volumen von 183.581.600 Euro. Das sind im Vergleich zum vorigen Jahr Mehrausgaben in Höhe von 4.775.900 Euro und zeigt, dass diese Regierung gewillt ist, im Bereich Umwelt, Energie und Verkehr mehr zu tun, als vorher getan wurde. Wir sind also auf einem guten Weg. Die Koalition macht im Umweltbereich eine gute Arbeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der größte Kostenblock ist der Verkehrsbereich. Für die Förderung des Verkehrs und für das Landesamt für Straßenbau stehen jeweils mehr als 50 Millionen Euro bereit. Vor allem wichtige Großprojekte im Bereich der Infrastruktur werden aus diesen Titeln finanziert. Für das Projekt „Stadtmitte am Fluss“ werden im kommenden Jahr 8 Millionen Euro fällig. Die Planungskosten für die Nordsaarlandstraße werden mit 200.000 Euro angesetzt.

Das zeigt uns, dass der Ausbau der saarländischen Infrastruktur in vielerlei Punkten wichtig ist. Dennoch wollen wir genau hinsehen, welche Investitionen sinnvoll sind. Wir als Saarland sind zugegebenerma

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

ßen im Verkehrsbereich gut aufgestellt. Herr Kollege Heinrich hat darauf hingewiesen. Wir haben immer noch eine sehr dichte Besiedelung mit über 400 Einwohnern pro Quadratkilometer. Das Straßennetz umfasst 2.418 Kilometer; darin eingeschlossen sind Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und andere. Außerdem gibt es 396 Kilometer Rad- und Fußweg. Die Landesregierung hat vor, dieses Radwegenetz weiter auszubauen.

Es geht auch um die Nordsaarlandstraße, die hier schon angesprochen worden ist. Wir als FDP sind der Meinung, dass das ein wichtiges Projekt ist, weil es nämlich einen wichtigen Infrastrukturraum - den Kreis Merzig-Wadern - besser mit dem Wirtschaftsraum Luxemburg verbindet. Das ist ein wichtiges Thema. Allerdings müssen wir auch darauf achten, dass die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten sind. Wir müssen uns auf beiden Seiten Gedanken machen. Deswegen werden wir das Thema entsprechend angehen. Das Verhältnis vom Nutzen für den Menschen zum Eingriff in die Natur muss sich die Waage halten. Für uns Liberale möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die Schaffung eines Gleichgewichts zwischen Mensch und Natur von sehr großer Bedeutung ist.

Im Kapitel 09 03 (Energie und Klimaschutz) sind zwar insgesamt nur 3.353.800 Euro bereitgestellt. Das ist auf den ersten Blick nicht viel, aber es gibt in diesem Aufgabenbereich Reste, die im kommenden Haushaltsjahr noch eingesetzt werden sollen. Es sind noch mehr als 10 Millionen Euro des Landesprogramms „Klima Plus Saar“ vorhanden. Diese werden im Jahr 2012 für viele energiepolitische Projekte in Kommunen und dem saarländischen Klimaschutz verwendet. Das ist auch gut und richtig so, denn der Klimawandel wird - das ist meine persönliche Überzeugung - zur bedeutendsten Herausforderung des 21. Jahrhunderts werden. Wenn wir sehen, was in späteren Jahren noch auf uns zukommt, müssen wir jetzt handeln und jetzt die Maßnahmen ergreifen, um die Folgen abzumildern.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Institut für Zukunftsenergiesysteme wird mit 800.000 Euro gefördert. Das sind im nächsten Jahr 200.000 Euro mehr. Dadurch können in vielen Gemeinden kommunale Energiekonzepte geplant werden, um so den Ausbau der regenerativen Energien im Saarland weiter voranzutreiben. Auch ist die gesetzliche Neuregelung des Planungsrechts für kommunale Windkraftanlagen ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Durch die Anpassung des Landesentwicklungsplans Umwelt wird es für das Saarland leichter, das ambitionierte Ziel vom Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Wir halten daran fest, dass wir bis zum Jahr 2020 20 Prozent des im Saarland benötigten Stroms aus regenerativer Energie gewinnen wollen.

Es gibt einen positiven Nebeneffekt für die Gemeinden. Wir haben es geschafft, dass sie dort zuständig sind, wo sie Anlagen für die regenerativen Energien, insbesondere Windkraftanlagen, aber auch Biomasse-Anlagen und so weiter, errichten wollen. Das ist ein Stück Selbstverwaltung wieder in die Hände der Kommunen gelegt. Es hat einen weiteren Vorteil: Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Die Bürgerbeteiligung ist hier gefragt. Die Bürgerbeteiligung ist gerade in diesen Tagen und Wochen - ich erinnere an Stuttgart 21 und andere Projekte - ein sehr wichtiges Argument. Wir sind in der saarländischen Regierung auf gutem Weg, Bürgerbegehren und Volksentscheide umzusetzen. Das wird nämlich zu Anfang des nächsten Jahres kommen. Herr Maas, das gehört zu diesen Projekten im Umwelt- und Energiebereich.

(Abg. Rehlinger (SPD) : Das Planungsrecht bleibt aber außen vor.)

Das Planungsrecht bleibt außen vor, aber die Bürgerbeteiligung, wo und wie viele von diesen Anlagen aufgestellt werden und wie die Abstände zwischen ihnen sind, muss man frühzeitig machen, bevor die endgültigen Planungen kommen. So erreichen wir, dass diese Dinge verwirklicht werden können und die Bürger angemessen beteiligt werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ein weiterer Effekt kommt hinzu. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, etwa im Rahmen der freiwilligen Leistungen, das, was sie heute nicht mehr oder nur noch zum Teil können, ihren Bewohnern zurückzugeben.

Selbstverständlich unterstützen wir den Wandel in der Energiepolitik. Dazu ist der Energiemasterplan ein Wegweiser. Wir hatten uns in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder für ein integriertes Energiekonzept eingesetzt. Diese Koalition hat es nun verwirklicht. Das ist ein Meilenstein, um eine zukünftige Energiepolitik entsprechend zu planen und den Rahmen dafür festzulegen. Das ist gelungen. Deswegen können wir hier anders in die Zukunft sehen, als es noch vor Jahren der Fall war, denn wir haben Klarheit.