Karl-Josef Jochem

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar dem Wahlkampf geschuldet, dass das Thema Energiepolitik hier in unserer letzten Sitzung auf der Tagesordnung steht. Es ist aber auf der anderen Seite gut. Ich möchte drei Punkte aufgreifen, mit denen wir
und Sie sich in Zukunft beschäftigen sollten. Erstens: Wir müssen uns alle dafür einsetzen, dass die EEG-Förderung nur moderat reduziert wird. Zweitens: Wir dürfen nicht dem aufkeimenden Pflänzchen „erneuerbare Energien“ den Weg zur Sonne verdunkeln. Es ist im Interesse aller, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen. Denn hier liegt ein wesentlicher Bereich für die Zukunft der Energieversorgung. Drittens: Die Modernisierung der saarländischen Kraftwerke, für deren Betrieb wir weiter eintreten, ist zu forcieren im Interesse einer bezahlbaren Energieversorgung, auch als Brückentechnologie, für die saarländische Wirtschaft, aber auch für die Bürger.
Wenn wir an dem politischen Ziel einer Stromversorgung von 20 Prozent regenerativer Energien bis zum Jahr 2020 festhalten, müssen wir auch mit aller Kraft dafür eintreten. Meine Damen und Herren, dieses Ziel von 20 Prozent erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 im Saarland ist ja von uns als FDPFraktion in den Koalitionsvertrag eingebracht worden. Aus liberaler Sicht ist ein durchdachtes Förderkonzept ein wichtiges Instrument, um das Ziel zu erreichen. Wir brauchen zukunftsweisende Ideen zur Realisierung der angestrebten Ziele.
Ich komme zu den einzelnen Anträgen. Die CDU hat Dinge aufgelistet, von denen wir einen Großteil in der gemeinsamen Jamaika-Koalition verabschiedet haben. In ihrer Regierungszeit vor 2009 war auf diesem Gebiet von der CDU eher weniger zu hören. Der Antrag der B 90/GRÜNE-Fraktion sieht eine generelle Ablehnung jeglicher Absenkung vor. Dazu muss man sagen: Die jetzige Regelung verursacht ein künstliches Hochhalten der Preise für Solaranlagen. Durch eine moderate Absenkung - ich betone: moderat - der Solarförderung könnten die Anlagen zukünftig noch günstiger angeboten werden.
Zur Untermauerung meiner Forderungen möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem IZES-Gutachten „Eruierung von Optionen zur Absenkung der EEG-Umlage“ zitieren: „Da die Vergütungszahlungen auf 20 Jahre garantiert werden, ist eine weitere Steigerung der Gesamtvergütungssumme zu erwarten. Die im EEG bereits integrierten Degressionsstufen sollen die Vergütungszahlungen dahingehend begrenzen, als dass sie einerseits die Kostensenkungspotenziale, die sich aus einer prognostizierten Technologieentwicklung ergeben, zu berücksichtigen versuchen, andererseits aber auch den Rahmen setzen, was die jeweiligen Erzeugungstechnologien in Zukunft kosten dürfen, um auch unter dem EEG noch wirtschaftlich zu sein. Sofern Herstell-Kosten von Erzeugungsanlagen schneller sinken, als es die Degression vorgesehen hat, erhöht sich die Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Der Marktpreis wird damit auch durch die Vergütung begrenzt beeinflusst.“
Das heißt, wir haben hier gegenüber anderen Energieträgern - ich nenne Geothermie, Biomasse, Windkraft - schon eine Überförderung. Man muss natürlich aufpassen, dass das Ganze noch wirtschaftlich ist für die Unternehmen, die Solaranlagen herstellen oder betreiben. Deswegen - das ist meine persönliche Auffassung - wäre eine moderate Absenkung angebracht gewesen. Aber ich sage Ihnen auch deutlich, dass ich mit der jetzt beschlossenen Höhe der Absenkung persönlich nicht einverstanden bin. Ich hätte sie mir moderater gewünscht. Aber es kann eine Absenkung erfolgen im Kontext der Berücksichtigung anderer Energieträger im erneuerbaren Bereich.
Neben den Solaranlagen sind Grünpflanzen wie Mais oder Chinagras ertragreiche Stromlieferanten. Hier müssen wir aber darauf achten, dass der einseitige Anbau von Energiepflanzen nicht unsere gewachsene saarländische Kulturlandschaft bestimmt. Dies ist leider in anderen Bundesländern schon der Fall. Dort sind Monokulturen geschaffen worden. Wir sollten, wenn wir das Thema erneuerbare Energien im Bereich der Energiepflanzen verstärkt angehen, darauf achten, dass wir die Kulturlandschaft nicht verbauen. Wir fordern, die Forschung im Bereich Biomasse verstärkt voranzutreiben. Ein vielseitiger Anbau von Energiepflanzen hilft uns auch, den Artenreichtum zu erhalten.
Ein weiterer Aspekt ist die Bürgerbeteiligung. Sie ist ein wichtiger Bereich zukünftiger Politik insgesamt und der wichtigste Punkt in Bezug auf die Energiewende. Die Saarländerinnen und Saarländer sind mündige Bürger. Uns Liberalen ist die Beteiligung der Bürger bei neuen Energieprojekten wichtig. Die Politik muss transparent vorgehen und Bedenken und Vorurteile gegenüber neuen Energieformen abbauen. Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges Mittel, um die Menschen gerade im Bereich der Energie in Zukunft mehr und mehr mitzunehmen. Dies wird ja auch auf der kommunalen Ebene schon getan, wo man daran geht, bei der Errichtung von Windkraftanlagen frühzeitig, und zwar bevor die Beschlüsse gefallen sind, mit der Bürgerbeteiligung zu beginnen. Verständnis ist hier die Lösung für die Erreichung unserer Ziele.
Bei dem Thema Spritpreise, das die Anträge der einzelnen Landtagsfraktionen aufgegriffen haben, kommt dies zum Ausdruck. Auch die FDP-Fraktion ist mit der Entwicklung der Benzinpreise nicht einverstanden. Dennoch ist aus unserer Sicht eine staatliche Preisregulierung der falsche Weg. Eine solche Regulierung würde lediglich zu einer weiteren Beschneidung des Wettbewerbs führen. Leidtragende wären die kleinen freien Tankstellenbetreiber, welche sich heute Nischen suchen, die nach der Preisregulierung nicht mehr gegeben wären. Zudem würde die Einführung des Luxemburger Modells ver
mutlich auch zu keiner erkennbaren Preissenkung führen, da der Nettokraftstoffpreis bereits heute in Deutschland geringer ist als in Luxemburg.
Um die Kraftstoffpreise dennoch einzudämmen, fordert die FDP daher die Senkung der Ökosteuer. Dies würde Benzin auch für Geringverdiener wieder bezahlbar machen. Als weiteren Schritt zur Entlastung der Autofahrer wollen wir endlich die Erhöhung der Pendlerpauschale, welche seit der Absenkung 2004 nicht mehr an die Preise angepasst wurde und somit nicht mehr in ausreichendem Maße ihren Zweck erfüllt. Immerhin sind die Preise für Benzin und ÖPNV seit dieser Zeit um 25 bis 30 Prozent gestiegen. Einer Sanktionierung wettbewerbsfeindlichen oligopolistischen Verhaltens mittels Stärkung der Befugnisse des Bundeskartellamts stimmen wir dagegen ausdrücklich zu. Es muss dem Bundeskartellamt in Zukunft erlaubt sein, regulierend einzugreifen, um die marktbeherrschenden Konzerne zu entflechten und somit mehr Wettbewerb auf dem Markt zu schaffen.
Wir stimmen den Anträgen der CDU und der SPD zu, weil wir der Meinung sind, dass sich die Landesregierung im Rahmen von Bundesratsinitiativen sowohl für das Thüringer als auch für das australische Modell einsetzen soll. Beim Antrag der GRÜNEN werden wir uns enthalten, weil wir die Frage der Absenkung der Solarförderung anders sehen.
Meine Damen und Herren, wir dürfen das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Wir haben uns für die Förderung der erneuerbaren Energien eingesetzt und haben uns eine sinnvolle Zielsetzung bei der Energieeinsparung vorgenommen. Energetische Sanierungen sind ein wichtiger Teil, der helfen wird, Energie effizienter zu nutzen. Dafür bedarf es weiterer Anstrengungen.
Ja, bitte.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Jochem, ich glaube, es liegt ein Missverständnis vor. Unser Antrag hat nicht zum Inhalt, die Solarförderung nicht weiter herunterzufahren, die Degression ist ja im Gesetz festgelegt. Es geht nur darum, diese steile Fahrt zu verhindern, die jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen wird. Das ist schon etwas anderes. Wir sind ja auch für eine Degression und eine Absenkung, aber für die Degression, die
bereits im Gesetz verankert ist. Die weiteren Maßnahmen gehen zu weit, das ist schon ein großer Unterschied. Das war nur zur Verständigung.
Die Degression ist ja schon drin, auch ohne die Absenkung, die am 09.03.2012 vorgenommen wurde. Es geht jedes Jahr automatisch runter.
Ich hatte Ihren Antrag so verstanden, dass Sie generell gegen eine Absenkung sind.
Na gut, wir werden noch besprechen, wie wir abstimmen. - Ich bin am Ende meiner Redezeit, den letzten Satz möchte ich dazu benutzen, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass wir als saarländischer Landtag eine Vorbildfunktion haben. Auf dem Dach des Landtages gibt es trotz Denkmalschutz immer noch die Möglichkeit, mit Sonnenkollektoren einen symbolischen Beitrag zu leisten. Vielleicht gelingt es jemand anderem, dies in der nächsten Legislaturperiode durchzusetzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen hat sich die Ministerpräsidentin mit dem Luxemburger Regierungschef getroffen und sich anlässlich dieses Treffens auch schon zu Cattenom geäußert. Mir als dem Vorsitzenden des Umweltausschusses im saarländischen Landtag oblag es, dafür zu sorgen, dass in dieser Frage nun auch das Parlament eine geschlossene Haltung zeigt und gegenüber der Öffentlichkeit deutlich macht, dass wir die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch der Bewohner des Raumes Perl, bezüglich der Sicherheit des Atomkraftwerks Cattenom ernst nehmen.
Im Mai des vergangenen Jahres konnte sich der Ausschuss davon überzeugen, wie es um die Sicherheitsbestimmungen in Cattenom bestellt ist. Es ist in der Tat so, wie das Kollegin Ensch-Engel schon dargestellt hat: Über dem Abklingbecken gibt es lediglich ein Blechdach. Dieses wird zwar durch Eisenträger gehalten, bietet aber wohl keine Sicherheit. Niemand, der das vor Ort gesehen hat, wird die Aussage, dass dort nichts passieren kann, ernst nehmen. Die Pannen und Zwischenfälle im Kraftwerk haben sich seit seiner Inbetriebnahme gehäuft; meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen. Das nun festgestellte Fehlen einer Sicherheitsvorrichtung im Becken mit den Brennstäben stellt einen Höhepunkt in der Serie der Zwischenfälle dar.
Wir alle haben Fukushima vor Augen. Wir sollten daher nicht länger zuwarten und unsere Stimme deutlich erheben, damit die Öffentlichkeit weiß: Auch das Parlament nimmt dieses Anliegen sehr ernst. Mit der vorgelegten Resolution tun wir das. Wir hoffen, dass dieses Anliegen weiterhin so konsequent verfolgt wird, und wir müssen auch im Interregionalen Parlamentarierrat diesbezüglich am Ball bleiben. Denn wir brauchen mehr Europa, und „mehr Europa“ meint auch „mehr Verständigung“, gerade auch in solchen sicherheitsrelevanten Fragen. In diesem Sinne äußern wir uns heute als Parlament. Mit unserer Resolution zeigen wir, dass wir in dieser Frage für Klarheit sorgen wollen. Betreiben wir die Abschaltung dieses Atomkraftwerks! Das ist das Beste für die Sicherheit in unserer Region. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Uns Liberalen liegt der Schutz von Haus- und Nutztieren sehr am Herzen. In Konkurrenz mit dem Menschen sind die Tiere meistens die Schwächeren. Von daher alleine bedürfen sie des besonderen Schutzes. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz decken bereits ein weites Spektrum an Schutzfunktionen ab. Dennoch gibt es Situationen, wo die bisher bestehenden Regelungen einfach nicht ausreichen. Tierschutzverbände vertreten die Interessen der Tiere. Ihnen stehen vielerlei Möglichkeiten offen, sich für deren Schutz einzusetzen.
Ein Thema ist natürlich auch die Tierschutzverbandsklage. Auch dies kann ein Mittel sein, um den Tieren zu mehr Schutz zu verhelfen. Bisher gibt es eigentlich nur in Bremen die Verbandsklage, dass die Verbände als Anwälte für die Tiere Klage erheben können. Dieses Gesetz und auch der saarländische Entwurf über ein Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände weisen aber verfassungsrechtliche Mängel auf. Das wissen wir auch von Bremen. Man ist dort das Risiko eingegangen. Es ist noch zu keiner Klage gekommen. Darauf hat die Kollegin Kolb am Anfang verwiesen, der Kollege Heinrich ebenfalls und auch die Kollegin Ensch-Engel. Wir
haben diese Sache im zuständigen Ausschuss besprochen und waren an und für sich der Meinung, bis auf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir dieses Tierschutzverbandsklagerecht nicht verabschieden können, weil diese Mängel leider noch nicht ausgeräumt sind.
Konsens war, dass alle Fraktionen im saarländischen Landtag ein Tierschutzverbandsklagerecht wollen. Grundsätzlich befürworten wir die gesetzlichen Möglichkeiten zur Wahrung der Interessen von Haus- und Nutztieren. Ein Tierschutzverbandsklagerecht in der Form, wie es im Moment im parlamentarischen Verfahren ist, ist aber unzureichend. Von daher können wir heute dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen. Das heißt, das Tierschutzverbandsklagerecht können wir heute nicht verabschieden. Der Antrag der SPD weist in die richtige Richtung. Sie will in der nächsten Legislaturperiode dies noch einmal aufgreifen, endgültig die rechtlichen Dinge klären und dann ein Gesetz verabschieden, das wirklich rechtlichen Anforderungen standhält.
Sollte es zu einer Klage kommen, muss auch den Tierschutzverbänden Genüge getan werden, damit eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hat. Denn was nützt uns ein Tierschutzverbandsklagerecht, das rechtlich letztendlich nicht haltbar ist? Und rechtliche Sicherheit gibt im Moment die vorliegende Gesetzesform leider noch nicht her. Wir werden also der Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will die Redezeit nutzen, um erneut etwas richtigzustellen. Ich hatte das eigentlich nicht vor, aber die Frau Ministerpräsidentin hat Dinge gesagt, auf die ich etwas entgegnen will. Es wird nicht wahrer, wenn Sie es noch zehnmal wiederholen. Ich bleibe bei der Wahrheit, weil ich ein wahrheitsliebender Mensch bin.
Diese Koalition hat gut funktioniert, und es gibt keine einzige Abstimmungsniederlage bei Gesetzentwürfen, Anträgen oder dergleichen. Keine einzige! Wenn dies so nicht stimmt, hätten Sie, Frau Ministerpräsidentin, die Gelegenheit, das hier klarzustellen. Wir sind der Garant gewesen für Verlässlichkeit,
obwohl wir in unseren Reihen Probleme hatten, das habe ich auch schon einmal gesagt. Aber in der Sa
che gab es nie eine große inhaltliche Auseinandersetzung. Wir stehen zur Schuldenbremse, wir stehen zur Haushaltskonsolidierung; wir stehen zu all diesen Dingen, auch in der Zukunft. Wir stehen für Verlässlichkeit und Ausgeglichenheit. Wir haben oftmals auch vermittelt, wenn es um politische Themen ging. Es ist ja auch gut so, dass man in einer Koalition, in einem Dreierbündnis, immer wieder den Zusammenhalt findet. Und das hat immer wieder geklappt. Die FDP-Fraktion hatte einen wesentlichen Anteil daran, dass die Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, auch so umgesetzt wurden.
Ich kann Ihnen sagen: Unter einem Ministerpräsidenten Peter Müller hätte diese Koalition auch weiter Bestand gehabt.
Wir haben - und das spricht für die Verlässlichkeit dieser FDP-Fraktion - selbstverständlich den ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Müller im Bundesrat zum Richter am Bundesverfassungsgericht mitgewählt. Das war für uns eine Selbstverständlichkeit, so haben wir unsere Aufgabe als Koalitionspartner aufgefasst in einer Koalitionsregierung, die vieles auf den Weg gebracht hat und die auch in der Zukunft vieles hätte auf den Weg bringen können. Deswegen lasse ich die Aussage der Ministerpräsidentin so nicht stehen. Das kann sie noch zehnmal wiederholen, das wird nicht richtiger. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auf das eingehen, was der Kollege Ulrich zur Zerrüttung zwischen den Ministern gesagt hat. Er hat gesagt, dass es diese Zerrüttung zumindest nicht bei den grünen Ministern gegeben habe. Ich darf für meine Fraktion festhalten, dass dies auch für die FDP gilt. Es sind mir keine Dinge bekannt, bei denen es eine Zerrüttung gegeben hat. Ich möchte vielmehr in aller Klarheit sagen: Es gab eine gute Zusammenarbeit, und es gab Erfolge mit den Ministern für Wirtschaft und für Gesundheit. Die Belege sind ja vorhanden. Ich spreche einmal das Thema Halberger Hütte an. Es wurde insbesondere auch im Wirtschaftsministerium gelöst, das heißt vom Wirtschaftsminister, der immerhin von der FDP kommt, und von Staatssekretär Kiefaber, der die Sache gemanagt hat. Ich möchte auch das Thema SaarGummi ansprechen, bei dem andere schon nach dem Staat riefen. Es wurde im Wirtschaftsministerium in gutem Einvernehmen mit allen Kabinettsmitgliedern und Koalitionsfraktionen gelöst, sodass beide Bereiche heute wieder im Aufwind sind. Die wirtschaftliche und die konjunkturelle Lage insgesamt und all das, was sich hier im Land abzeichnet, ist ein Verdienst auch dieser Landesregierung, zu der nun einmal an entscheidender Stelle auch die FDP gehört. Im Gesundheitsbereich hat Minister Weisweiler den Krankenhausplan, der ja schon in den vorherigen Legislaturperioden diskutiert wurde, aber nie zu einem Ziel kam, zum Ziel geführt. Er hat Kampagnen angestoßen, die im Saarland eine große Resonanz gefunden haben, etwa die Kampagne „Das Saarland lebt gesund“ und andere Dinge.
Wegen interner Probleme in unserer Fraktion waren wir sicherlich der vorgeschobene Auslöser für die Aufkündigung der Jamaika-Koalition. Das geben wir zu. Aber wir haben nicht die Ursache gesetzt. Auch das möchte ich festhalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auf das aktuelle Ereignis eingehen, das wir heute Morgen bereits besprochen haben. Wir haben heute eine Resolution verabschiedet gegen den Rechtsextremismus, gegen die Gewalt. Es ist sehr gut, dass wir als Landtag gemeinsam diese Position verdeutlicht haben. Das war ein wichtiges Zeichen.
Die abscheuliche Mordserie durch Neonazis, die mindestens zehn Todesopfer gefordert hat, hat klargemacht, dass man wachsam sein muss. Der Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft ist nicht zu unterschätzen. Zwar ergab sich, so ist auch die Situation im Saarland, in den vergangenen zwei Jahren jeweils ein Rückgang rechtsextremistischer Straftaten, auch bei den Gewaltdelikten. Im Jahr 2010 waren es aber bundesweit noch immer 762 rechtsextremistische Gewalttaten. Im Saarland haben wir im Jahr 2010 128 Straftaten, davon sieben Gewalttaten, mit politisch rechts motiviertem Hintergrund verzeichnet. Das ist noch immer ein Vielfaches der Zahl politisch links motivierter Straftaten. Das soll nun sicherlich keine gegenseitige Aufrechnung sein; letztlich bilden diese Zahlen jeweils die momentane Situation ab, und die kann sich natürlich auch umdrehen.
Aktuell haben wir es im Saarland mit 340 registrierten Rechtsextremisten zu tun. Von diesen sind 170 in Parteien und Organisationen organisiert, davon entfallen 110 auf die NPD. Der größte Anteil der rechtsextremistischen Straftaten sind Propagandadelikte. Aber wir sind hier weiterhin wachsam, denn wir wissen, dass die Neonazis in letzter Zeit ganz anders auftreten. Wir werden dem entsprechend entgegentreten. Es gibt ein neues Erscheinungsbild, nämlich den Versuch, junge Leute durch Musik-CDs und Freizeitangebote anzulocken und einzubinden.
Zur Diskussion um das NPD-Verbot möchte ich sagen: Damit schafft man den Extremismus von rechts noch nicht beiseite. Die Verfassungsschutzbehörden erklären - und es gibt dazu auch wissenschaftliche Untersuchungen -, dass wir ein Potenzial haben,
das mit rechtstendierenden Äußerungen von sich reden macht, das in unserer Bevölkerung leider bei etwa 15 Prozent liegt. Wenn wir also eine Partei verbieten würden, und das kann in unserer Republik nur das Bundesverfassungsgericht, heißt das noch lange nicht, dass der Spuk dann vorbei ist. Wir müssen vorsichtig sein, denn das genaue Gegenteil kann eintreten: Sie werden sich anders organisieren, es werden neue Parteien entstehen. So war es auch, als etwa 1952 und 1956 extremistische Parteien verboten wurden, nämlich die SRP und die KPD. Bei der KPD hat man kurioserweise nur die Buchstaben vertauscht, und diese Partei, die DKP, existiert bis heute.
Einige meinen, man müsste die V-Leute aus der NPD abziehen, um ein Verbot durchzusetzen. Das ist natürlich viel zu kurz gesprungen, denn ohne VLeute kann man keine Informationen erreichen. Informationen müssen beweiswürdig und auch neu sein. Man kann nicht mit Informationen kommen, die einige Jahre alt sind. Deswegen muss man hier vorsichtig sein, denn ein erneutes Scheitern würde nur dem Extremismus in die Hände spielen. Was wir im Saarland noch verbessern könnten, wären die Koordinierungen. Im Wege der Zusammenarbeit kann man sicher noch einiges mehr machen, unterhalb des Trennungsgebotes.
Lassen Sie mich nun einige Dinge zur Polizeireform sagen, die wir heute Morgen mit der Mehrheit dieses Parlaments verabschiedet haben. Aus unserer Sicht ist sie sinnvoll, da sie den Abbau von Doppelzuständigkeiten und eine Reduzierung von Hierarchieebenen bringt - es gibt beispielsweise keine Polizeibezirke mehr -, verhältnismäßig mehr Personal für operative Tätigkeiten, kürzere Entscheidungswege und 100 bis 110 Neueinstellungen pro Jahr. Das werden die Kernpunkte dieser Reform sein.
Wir müssen aber auch die neuen Felder der Kriminalität beachten. Wir müssen sehen, dass wir dort für die nächsten Jahre gerüstet sind. Deshalb hat sich die FDP dafür eingesetzt, dass man im Bereich der Computerkriminalität endlich aufrüstet. Cybercrime - wir haben es schon mehrfach gehört -, das sind alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden. Dieses Kriminalitätsfeld ist in den letzten Jahren enorm gewachsen, im Saarland von 2008 auf 2010 um fast genau 50 Prozent. Die Schäden sind hier ganz beträchtlich. Im Bund waren es fast 5 Milliarden Euro. Es ist ein Schritt in die Zukunft, dass wir uns hier rechtzeitig aufstellen. Es geht nicht nur darum, dass der gesellschaftliche Schaden sehr hoch ist. Es ist auch ein Angriff auf unsere Wirtschaft, und viele Unternehmen der saarländischen Wirtschaft sind ja auch global unterwegs. Es gibt eine Aussage des Bundesverfassungsschutzes, nach der sich die deutsche Wirtschaft massiver
Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste ausgesetzt sieht. Staaten wie Russland und China investieren enorme Summen, um an unsere Forschungsergebnisse zu gelangen, so eine Meldung des Leiters der Abteilung Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz des Verfassungsschutzes in Köln. Das heißt also, es wird alles daran gesetzt, um über Cyberangriffe im Internet an wertvolles technisches Wissen deutscher Firmen zu gelangen. Das heißt für unsere Polizei auch, dass wir uns dort in den nächsten Jahren sehr gut aufstellen müssen. Dazu brauchen wir auch Leute, die von außerhalb der Polizei eingestellt werden, die entsprechend ausgebildet sind. Wir konnten uns durchsetzen, dass zwei bis drei Fachleute als Arbeitnehmer dort direkt beschäftigt werden.
Wir haben zusammen in der Koalition eine Verbesserung erreicht, der Kollege Becker hat es schon angesprochen, nämlich die Ausgleichszulage der Vollzugspolizei. Ich könnte nur wiederholen, was der Kollege Günter Becker gesagt hatte. Ich glaube, wir sind den Polizeibeamten, die tagein, tagaus ihren Dienst verrichten, zu Dank verpflichtet. Man ist ihnen entgegengekommen, wenn auch dieses heutige Anliegen in der Zukunft nicht mehr berechtigt sein wird. Wir haben es aber so gemacht, dass es abgefedert und gestreckt ist.
Wir bedauern, dass wir die lineare Erhöhung der Besoldung um 1,9 Prozent im öffentlichen Dienst nicht bereits ab dem 01. Januar und auch für die Beamten umsetzen konnten. Das ist dem Sparzwang zum Opfer gefallen und das müssen wir bei dieser Haushaltssituation machen. Aber wir wollen prüfen, ob man hier vielleicht eine kleine Änderung vornehmen und die Besoldungserhöhung doch noch etwas vorziehen kann. Darüber wird man im neuen Jahr noch reden. Aber immerhin gibt es die Erhöhung zum 01. Juli 2012. Eine kleine Entschädigung ist die Einmalzahlung von 360 Euro als Ausgleich für die Nullrunde 2001. Wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass die Schuldenbremse nicht allein auf den Schultern der Beamten ausgetragen wird. Dafür ist uns die Arbeit der saarländischen Beamten zu wertvoll.
Noch ein Wort zum Datenschutz, das ist heute Morgen schon angeklungen. Wir haben mit durchgesetzt, dass dieses Datenschutzzentrum kommt. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder darauf hingewiesen, dass der private Datenschutz, damals im Innenministerium angesiedelt, gar nicht das leisten kann, was heute dort ansteht. Das, was im Bereich der privaten Datenschnüffelei bekannt geworden ist, ist eigentlich nur die Spitze eines Eisbergs. Deshalb war es nur richtig und vernünftig, dass wir den öffentlichen und den privaten Datenschutz zu einem Datenschutzzentrum zusammengeführt haben.
Zu den Kommunen. Man weiß, dass die Kommunen größtenteils in sehr schwierigen finanziellen Lagen stecken. Aber wir haben auch gute Nachrichten. Auch das ist heute schon angeklungen: Die gebeutelten Kommunen bekommen durch den kommunalen Finanzausgleich voraussichtlich gut 486 Millionen Euro. Dabei ist dieser neue Kulturbeitrag - übrigens in jedem westdeutschen Flächenland von den Kommunen zu leisten - schon herausgerechnet. Das bedeutet insgesamt einen zu erwartenden Aufwuchs von nochmals 47 Millionen Euro gegenüber dem letzten Jahr. Zudem muss man sehen, dass die Kommunen durch Übernahme der Zins- und Tilgungsleistungen für den Fonds K 21 durch das Land 17 Millionen Euro einsparen. Das, finde ich, ist schon eine zusätzliche Erleichterung. Ich denke, damit kommt man den Kommunen schon sehr entgegen, gerade wenn man bedenkt, wie sehr das Land selbst unter Spardruck steht.
Trotzdem ist es für die Finanzsituation der Gemeinden und Kreise wichtig, dass man mehr auf interkommunale Zusammenarbeit setzt. Es gibt schon Ansätze, da ist aber noch eine ganze Menge Spielraum. Es ist deshalb zu begrüßen, dass das Innenministerium diesem Thema im neuen Gemeinschaftsprojekt Zukunft Kommune 2020 einen wesentlichen Schwerpunkt gewidmet hat. Das Projekt wird zusammen mit dem Saarländischen Städteund Gemeindetag und dem Landkreistag durchgeführt. Darauf hat der Innenminister ja in einer der vergangenen Plenarsitzungen hingewiesen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dort können Einspareffekte erzielt werden, die auch den Kommunen zugutekommen.
Zum Bereich der Kultur. Uns ist als FDP-Landtagsfraktion einiges in der Kulturförderung wichtig, auch die Vielfalt des kulturellen Angebots. Dieses Angebot darf nicht nur auf die Landeshauptstadt beschränkt sein, wir brauchen eine breite Kultur auch auf dem flachen Land. Kleine Kulturprojekte müssen ebenso gefördert werden wie große Leuchtturmprojekte. Wir müssen vor allem schnellstmöglich einen Kulturbericht vorlegen, der den kulturpolitischen Kurs der nächsten Jahre festlegt. Die FDP-Landtagsfraktion wird nämlich sicherlich nicht mittragen, dass der Vierte Pavillon auf Kosten anderer Kulturprojekte vollendet wird; wir werden wachsam sein. Alles in allem sehen wir den Haushalt 2012 im Bereich Inneres positiv und deshalb werden wir diesem Haushalt auch zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich auf die Kollegin Rehlinger eingehen. Wenn Sie sagen, die Landesregierung habe beim Tierschutzverbandsklagerecht versagt, so wissen Sie doch wie ich auch, dass Gesetze vom Parlament gemacht werden. Wenn der Ausschuss, dem Sie als Mitglied angehören, feststellt -
Ich habe ja noch gar nicht angefangen.
Liebe Frau Kolb, lassen Sie mich diesen Satz noch zu Ende führen und dann stellen Sie Ihre Zwischenfrage. - Wenn die Parlamentarier und in diesem Fall ein Ausschuss feststellen, dass ein Gesetz juristisch nicht einwandfrei ist, und es deshalb nicht verabschieden, ist das zwar relativ ungewöhnlich - ich kann mich momentan nicht erinnern, dass es das schon mal gegeben hat -, zeichnet aber doch das Parlament aus. Denn in der Tat ist es so, dass das Tierschutzverbandsklagerecht bisher nur in Bremen existiert. Und Sie wissen genauso gut wie ich, dass es dort auf wackeligen Füßen steht, weil es trotz Verabschiedung juristisch nicht einwandfrei ist. In Nordrhein-Westfalen ist ein solches Gesetz noch in Vorbereitung. Ansonsten gibt es bundesweit noch kein derartiges Gesetz. Wenn wir das im Landtag
feststellen, hebt das doch die Arbeit des Parlamentes hervor. Sie sollten das einsehen und nicht so schimpfen. - Aber jetzt Frau Kolb, Sie wollten sicherlich auch etwas dazu sagen.
Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Stimmen Sie mir zu, dass die Kollegin Anke Rehlinger eben nur das Verfahren kritisiert hat und nicht die Tatsache, dass dem Parlament selbstverständlich letztlich die Entscheidung für ein Gesetz obliegt? Aber der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist ja wohl verfassungswidrig. Sind Sie der Meinung, dass man da einfach zur Tagesordnung übergehen sollte, oder teilen Sie die Auffassung, dass man das auch ansprechen und kritisieren kann?
Ich habe ja eingeräumt, dass Frau Anke Rehlinger hier nicht Unrecht hat. Aber das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und befindet sich immer noch in der Beratung. Wir werden das Gesetz so verabschieden, dass es auch allen Einwänden stand hält. Es war auch für die Landesregierung nicht einfach, weil es dieses Gesetz in Deutschland nur einmal gibt, in Bremen. Dort ist Ihre Partei in der Regierung und dann warten Sie mal ab, wie lange dieses Gesetz dort standhalten wird, wenn der erste Fall eintritt. Deswegen versuchen wir hier, das Gesetz so zu machen, dass es auch standhält. Wenn das im Moment noch nicht der Fall ist, will ich das der Landesregierung nicht zum Vorwurf machen, weil es in der Tat eine schwierige Materie ist.
Lassen Sie mich jetzt zum Haushalt kommen. Der Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr umfasst ein Volumen von 183.581.600 Euro. Das sind im Vergleich zum vorigen Jahr Mehrausgaben in Höhe von 4.775.900 Euro und zeigt, dass diese Regierung gewillt ist, im Bereich Umwelt, Energie und Verkehr mehr zu tun, als vorher getan wurde. Wir sind also auf einem guten Weg. Die Koalition macht im Umweltbereich eine gute Arbeit.
Der größte Kostenblock ist der Verkehrsbereich. Für die Förderung des Verkehrs und für das Landesamt für Straßenbau stehen jeweils mehr als 50 Millionen Euro bereit. Vor allem wichtige Großprojekte im Bereich der Infrastruktur werden aus diesen Titeln finanziert. Für das Projekt „Stadtmitte am Fluss“ werden im kommenden Jahr 8 Millionen Euro fällig. Die Planungskosten für die Nordsaarlandstraße werden mit 200.000 Euro angesetzt.
Das zeigt uns, dass der Ausbau der saarländischen Infrastruktur in vielerlei Punkten wichtig ist. Dennoch wollen wir genau hinsehen, welche Investitionen sinnvoll sind. Wir als Saarland sind zugegebenerma
ßen im Verkehrsbereich gut aufgestellt. Herr Kollege Heinrich hat darauf hingewiesen. Wir haben immer noch eine sehr dichte Besiedelung mit über 400 Einwohnern pro Quadratkilometer. Das Straßennetz umfasst 2.418 Kilometer; darin eingeschlossen sind Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und andere. Außerdem gibt es 396 Kilometer Rad- und Fußweg. Die Landesregierung hat vor, dieses Radwegenetz weiter auszubauen.
Es geht auch um die Nordsaarlandstraße, die hier schon angesprochen worden ist. Wir als FDP sind der Meinung, dass das ein wichtiges Projekt ist, weil es nämlich einen wichtigen Infrastrukturraum - den Kreis Merzig-Wadern - besser mit dem Wirtschaftsraum Luxemburg verbindet. Das ist ein wichtiges Thema. Allerdings müssen wir auch darauf achten, dass die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten sind. Wir müssen uns auf beiden Seiten Gedanken machen. Deswegen werden wir das Thema entsprechend angehen. Das Verhältnis vom Nutzen für den Menschen zum Eingriff in die Natur muss sich die Waage halten. Für uns Liberale möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die Schaffung eines Gleichgewichts zwischen Mensch und Natur von sehr großer Bedeutung ist.
Im Kapitel 09 03 (Energie und Klimaschutz) sind zwar insgesamt nur 3.353.800 Euro bereitgestellt. Das ist auf den ersten Blick nicht viel, aber es gibt in diesem Aufgabenbereich Reste, die im kommenden Haushaltsjahr noch eingesetzt werden sollen. Es sind noch mehr als 10 Millionen Euro des Landesprogramms „Klima Plus Saar“ vorhanden. Diese werden im Jahr 2012 für viele energiepolitische Projekte in Kommunen und dem saarländischen Klimaschutz verwendet. Das ist auch gut und richtig so, denn der Klimawandel wird - das ist meine persönliche Überzeugung - zur bedeutendsten Herausforderung des 21. Jahrhunderts werden. Wenn wir sehen, was in späteren Jahren noch auf uns zukommt, müssen wir jetzt handeln und jetzt die Maßnahmen ergreifen, um die Folgen abzumildern.
Das Institut für Zukunftsenergiesysteme wird mit 800.000 Euro gefördert. Das sind im nächsten Jahr 200.000 Euro mehr. Dadurch können in vielen Gemeinden kommunale Energiekonzepte geplant werden, um so den Ausbau der regenerativen Energien im Saarland weiter voranzutreiben. Auch ist die gesetzliche Neuregelung des Planungsrechts für kommunale Windkraftanlagen ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Durch die Anpassung des Landesentwicklungsplans Umwelt wird es für das Saarland leichter, das ambitionierte Ziel vom Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Wir halten daran fest, dass wir bis zum Jahr 2020 20 Prozent des im Saarland benötigten Stroms aus regenerativer Energie gewinnen wollen.
Es gibt einen positiven Nebeneffekt für die Gemeinden. Wir haben es geschafft, dass sie dort zuständig sind, wo sie Anlagen für die regenerativen Energien, insbesondere Windkraftanlagen, aber auch Biomasse-Anlagen und so weiter, errichten wollen. Das ist ein Stück Selbstverwaltung wieder in die Hände der Kommunen gelegt. Es hat einen weiteren Vorteil: Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Die Bürgerbeteiligung ist hier gefragt. Die Bürgerbeteiligung ist gerade in diesen Tagen und Wochen - ich erinnere an Stuttgart 21 und andere Projekte - ein sehr wichtiges Argument. Wir sind in der saarländischen Regierung auf gutem Weg, Bürgerbegehren und Volksentscheide umzusetzen. Das wird nämlich zu Anfang des nächsten Jahres kommen. Herr Maas, das gehört zu diesen Projekten im Umwelt- und Energiebereich.
Das Planungsrecht bleibt außen vor, aber die Bürgerbeteiligung, wo und wie viele von diesen Anlagen aufgestellt werden und wie die Abstände zwischen ihnen sind, muss man frühzeitig machen, bevor die endgültigen Planungen kommen. So erreichen wir, dass diese Dinge verwirklicht werden können und die Bürger angemessen beteiligt werden.
Ein weiterer Effekt kommt hinzu. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, etwa im Rahmen der freiwilligen Leistungen, das, was sie heute nicht mehr oder nur noch zum Teil können, ihren Bewohnern zurückzugeben.
Selbstverständlich unterstützen wir den Wandel in der Energiepolitik. Dazu ist der Energiemasterplan ein Wegweiser. Wir hatten uns in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder für ein integriertes Energiekonzept eingesetzt. Diese Koalition hat es nun verwirklicht. Das ist ein Meilenstein, um eine zukünftige Energiepolitik entsprechend zu planen und den Rahmen dafür festzulegen. Das ist gelungen. Deswegen können wir hier anders in die Zukunft sehen, als es noch vor Jahren der Fall war, denn wir haben Klarheit.
Da es sich bei diesem Thema nicht alleine um einen Arbeitsschwerpunkt des Umweltministeriums handelt, will ich an dieser Stelle den Wirtschaftsminister Dr. Hartmann lobend erwähnen.
Er ist hier Vorreiter. Er hat einen Dienstwagen mit Elektromotor.
Liebe Kollegen der Oppositionsfraktionen, fragen Sie einmal bei Ihren Ministern in den Ländern, in denen Sie an der Regierung beteiligt sind, nach, wer das aufweisen kann. Mich würde das persönlich auch interessieren. Ich bin einmal gespannt. Wir gehen hier mit gutem Beispiel voran. Es ist gerade ein Zeichen, wie Ökologie und Ökonomie verbunden werden. Das macht der Wirtschaftsminister. Die Umweltministerin ist ebenfalls auf gutem Weg. Sie hat etwas Ähnliches. Sie hat ein Fahrzeug mit HybridAusstattung. Deswegen ist das die gelungene Verbindung von Ökologie und Ökonomie.
Da es ja Adventszeit ist, wäre es vielleicht besser, sie würden singen statt zu gackern.
Ich möchte zum Naturschutz kommen. Das ist ein wichtiger Bereich. Im Haushalt ist hierzu kein explizites Kapitel Umwelt und Naturschutz ausgewiesen. Das hat seinen Grund darin, dass der Schutz der Natur heute mehr und mehr als Querschnittsaufgabe gesehen werden kann. Wir als FDP-Fraktion haben uns dafür eingesetzt, dass die Mittel für das Artenhilfsprogramm im Kapitel 09 02 erhalten bleiben und um 150.000 Euro erhöht werden. Diese Mittel könnten zum Beispiel für die saarländischen Zoos und Tierparks eingesetzt werden, um ein Artenhilfsprogramm für bedrohte alte Haustierrassen durchzuführen. Vor allem im Anschluss an das Jahr der Biodiversität ist es wichtig, die Diversifizierung des Genpools zu erhalten. Diese Arbeit und das Engagement können nicht einfach mit Ablauf eines Jahres auslaufen.
Den klassischen Naturschutz finden wir im Kapitel 09 07. Das Kapitel enthält insbesondere Mittel zur Finanzierung von Projekten wie zum Beispiel „Urwald vor den Toren der Stadt“. Insgesamt werden in diesem Titel 122.000 Euro verausgabt. Der größte Anteil fällt auf die Durchführung von pädagogischen Programmen. Projekte wie „Urwald macht Schule“, „Urwalderlebniscamp“ und das Kinderferienprogramm im Urwald bringen verschiedenen Zielgruppen unseren heimischen Wald nahe. Die dort investierten 50.000 Euro sorgen dafür, dass Jung und Alt Naturschutz praktisch und hautnah erleben können.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat unter anderem den Auftrag, die Gewässer zu kontrollieren. Seit gut einem Jahr werden gemeinsam durch den saarländischen Fischereiverband und das LUA Fische auf ihren PCB-Gehalt überprüft. Leider muss man noch regelmäßig über den erhöhten Schadstoffgehalt in fettreichen Saar-Fischen informiert werden. Diese Untersuchungen dienen allen Saarländern. Wir geben das Geld an dieser Stelle gerne aus, denn es dient unserem Schutz.
Wir Liberale haben uns auch in diesem Jahr für die Betroffenen der Natura-2000-Richtlinie eingesetzt. Gemeinsam mit den beiden anderen Koalitionsfraktionen haben wir viel erreicht. Die Verfahren wurden noch einmal begonnen. Im Dialog mit den Bürgern wurden nunmehr Verfahren eingeleitet, die - das kann man sagen - auf große Zustimmung gestoßen sind. Meine Damen und Herren, da knüpfe ich an das an, was ich vorhin gesagt habe: Wir müssen den Naturschutz und überhaupt die Umweltpolitik mehr und mehr zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten. Wir haben bei uns eine gewachsene Kulturlandschaft, die meiner Ansicht nach nur im Wege des Vertragsnaturschutzes erhalten werden kann. Dass wir die Projekte im Rahmen von Natura 2000 zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dies haben wir auch durchgesetzt, und das ist gut so. Diejenigen, die - man muss ihn schon so bezeichnen - im Bürgerausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr angehört wurden, waren zufrieden. Wir haben gesehen, dass die Landesregierung auf dem richtigen Weg ist.
Es gibt auch Themen der Zukunft. Ein Thema hat die Frau Kollegin von der Fraktion DIE LINKE genannt: die Pumpspeicherkraftwerke. Wir haben uns im zuständigen Landtagsausschuss bereits über dieses Thema unterhalten. Es wird von der RAG in den nächsten Jahren vorangetrieben. Da gibt es mehrere Varianten. Wir haben natürlich als ein Kohlestandort - als ein ehemaliger Kohlestandort, muss man ja angesichts des im kommenden Jahr bevorstehenden Auslaufens des Kohlebergbaus schon sagen - Möglichkeiten, bei den Halden neue Techniken hineinzubekommen, und gerade im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien haben wir die Chance, die wichtigen Speicherungen vorzuhalten. Damit können wir uns für einen späteren Stromexport gut aufstellen. Neben Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind wir nämlich eines der wenigen Bundesländer, die über solche Anlagen verfügen, seien sie nun über oder unter Tage.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen, dass die Landesregierung auch in der Abfallpolitik gut un
terwegs ist. Wir waren im Frühjahr mit dem Umweltausschuss in Passau.
Ja, Umweltpolitik ist global; da muss man auch schon einmal reisen. Wir haben uns in Passau eine Bioabfallverwertungsanlage angesehen.
Dort wird die Biotonne regional entsorgt, und die Anlage wiederum versorgt 25.000 Haushalte mit Strom. Das heißt: Wenn wir es schaffen, dass unser Bioabfall nicht mehr bis an den Bodensee oder nach Mannheim oder sonst wohin transportiert wird, sondern dass seine Entsorgung hier im Land vorangetrieben wird, dann können wir die Wertschöpfung aus dem Grünschnitt und anderen Dingen, die sich in der Biotonne befinden, im Land behalten. Daran arbeitet die Landesregierung, und ich denke, es gibt bereits gute Ergebnisse.
Seien Sie nicht so neidisch, Frau Kollegin. Wir werden das schaffen, und dann werden wir auch diesen Kreislauf schließen.
Es gibt weitere Dinge, die wir im nächsten Jahr angehen, zum Beispiel die Abwasserwärmenutzung. Die im Abwasser enthaltene Wärme, die bisher nicht genutzt wird, ist intensiver als zum Beispiel die Erdwärme. Es gibt viele andere Themen, die diese Koalition in Angriff nimmt. Ich denke, sie ist in der Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik gut aufgestellt. Das zeigt der vorliegende Haushalt. Deswegen bitte ich, diesem zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schnitzler, Sie sagen, der Koalitionspartner, die CDU, wäre nicht die Partei der inneren Sicherheit. Dazu kann ich nur feststellen, das gilt für Sie bestimmt auch. Insbesondere nach Ihren Beschlüssen auf Ihrem letzten Bundesparteitag kann man das wirklich behaupten.
Herr Kollege Linsler, das Beispiel hat der Herr Kollege eben selbst geliefert.
Nein, nicht weil er das abgelehnt hat, das kann jeder halten wir er will, sondern mit seinen Äußerungen. Ich will mich jetzt aber wieder auf meine Äußerungen konzentrieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von in vielen Jahren lieb gewonnenen Dingen trennt man sich bekanntlich immer ungern. Trotzdem war und ist es nach der letzten Organisationsreform von vor 10 Jahren erneut notwendig, die bestehende Organisationsstruktur der saarländischen Polizei umzugestalten. Dies auch und gerade im Hinblick auf die notwendige Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Schuldenbremse. Fast genau ein Jahr hat die Arbeitsgruppe „Polizei 2020“, bestehend aus erfahrenen leitenden Polizei- und Ministerialbeamten, ihre Vorschläge erarbeitet. Herausgekommen ist ein vielversprechendes Konzept, das keinen Kahlschlag betreibt - was fatal wäre - und dennoch bis zum Jahre 2020 Einsparungen von etwa 20 Millionen Euro vorsieht.
Eine Aufgabe der Reform war unter anderem, die Polizeipräsenz in der Fläche zu erhalten. Dies war einerseits wichtig, um auch dem Sicherheitsgefühl wir wissen, dass dies im Saarland sehr ausgeprägt ist - Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite wollen wir hierdurch weiterhin eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sicherstellen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der neuen Organisationsstruktur 2020 die Kriminalitätsbekämpfung wieder aus einer Hand erfolgt, indem die Anbindung der Kriminaldienste in der Säule 2 - Kriminalitätsbekämpfung/LKA erfolgt. Damit schaffen wir Synergieeffekte und bauen unnötige Reibungsverluste ab, was auch diese Schnittstellenproblematik betrifft.
Beim Thema Kriminalitätsbekämpfung möchte ich noch einen Punkt ansprechen: Immer bedeutender wird in den letzten Jahren der Bereich der Wirtschaftskriminalität. Hier haben wir einen enorm hohen materiellen Schaden zu beklagen. So ist der verursachte Schaden nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2010 im Vergleich zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 bundesweit um 36 Prozent auf rund 4,7 Milliarden Euro angestiegen! Immer häufiger spielt dabei das Internet eine Rolle. So ist der Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei der das Internet als Tatmittel genutzt wurde, von 2009 auf 2010 bundesweit um 190 Prozent angewachsen. Jede vierte Straftat der Wirtschaftskriminalität fällt inzwischen unter das sogenannte Cybercrime. Im Saarland haben wir einen Anstieg der Wirtschaftskriminalität um 21,9 Prozent. Die internetbasierte Wirtschaftskriminalität ist sogar um 100 Prozent und das Ausspähen von Daten um 61,5 Prozent angestiegen.
Als Konsequenz daraus sehen wir Liberale die Notwendigkeit, mehr Spezialisten von außen in die kriminalpolizeiliche Bearbeitung einzubringen. Deshalb wollen wir uns im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür einsetzen, die Mittel für entsprechende Stellen - etwa für Informatiker - im Haushaltsplan einzustellen. Weiterhin unterstützen wir die Forderungen aus der Kriminalpolizei, diese personell zu verjüngen. Wir befürworten daher den Gedanken, Absolventen der Fachhochschule der Polizei, direkt nach ihrer einheitlichen gemeinsamen dreijährigen Ausbildung in die kriminalpolizeiliche Ausbildung überzuleiten.
Durch den Wegfall einer ganzen Entscheidungsebene, nämlich der der Polizeibezirke, schaffen wir nicht nur eine flachere Hierarchie und beschleunigen alltägliche Abläufe, sondern sparen gerade hier Führungsstäbe ein. Eine weitere positive Änderung der Polizeiorganisation in unserem Land sehen wir in der Stärkung der Interventionskräfte durch höhere Mobilität. Indem wir unsere neue, hochmoderne Führungs- und Lagezentrale (FLZ) verstärkt nutzen, kann die Polizei mithilfe der GPS-Technik an Bord aller Einsatzfahrzeuge künftig schneller und flexibler am Einsatzort sein. Bisher gab es die sogenannte örtliche Zuständigkeit. Wenn zum Beispiel in einem Polizeibezirk ein Dienstfahrzeug unterwegs war und in der Nachbargemeinde ein Einsatz war, bei dem es nicht um Unterstützung ging, dann war diese Streife örtlich nicht zuständig. Das wird jetzt geändert. Das bedeutet, das nächstliegende Fahrzeug wird zum Einsatzort beordert. Das bringt Synergieeffekte und Einsparungen, das ist insgesamt ein Plus für die Polizei sowie für die Sicherheit unserer Bevölkerung.
Dies ermöglicht es uns auf der anderen Seite, weniger stationäre Polizeikräfte gerade an kleineren Polizeiinspektionen vorzuhalten. Hier ist vorgesehen,
Ruhestandsversetzungen teilweise nicht mehr nachzupersonalisieren und nicht mehr überall eine 24stündige „Öffnungszeit“ zu gewährleisten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass mancherorts diese nächtliche Präsenz kaum genutzt wird und damit im Prinzip unwirtschaftlich ist. Das, was ich eben ausgeführt habe, wiegt das auf, kompensiert das und bringt sogar Vorteile. Das heißt auf der anderen Seite, dass Einschnitte in diesen Polizeiinspektionen nicht zu einem Sicherheitsverlust führen. Im Gegenteil, dringende Fälle erfordern meistens eine Intervention vor Ort, die wie erwähnt durch die Neuorganisation gestärkt beziehungsweise beschleunigt wird. Schließlich lässt sich nur so ein schrittweiser Personalabbau um etwa 300 Stellen bis zum Jahre 2020 erzielen.
Lassen Sie mich noch erwähnen, dass die FDP bekanntlich die Bürgernähe großschreibt, das ist uns ein wichtiges Anliegen. Dies gilt auch und gerade für die Polizei. Aus diesem Grund ist uns die Erhaltung der Institution des Kontaktbereichsbeamten an den Orten, wo dieser bereits etabliert ist, ein Anliegen, insbesondere - das betone ich - in den sozialen Brennpunkten! Darauf sollten wir nicht verzichten, Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, ich habe die für uns wichtigen Punkte genannt. Fazit ist, dass aus meiner Sicht unter Beteiligung aller betroffenen Akteure, insbesondere aller Polizeigewerkschaften, ein sehr vernünftiges und durchdachtes Konzept vorgelegt wurde.
Bitte schön.
Abg. Linsler (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Jochem, Sie haben selbst gesagt, dass gespart wird, wenn die Führungsstäbe zusammengelegt werden. Stimmen Sie mir aber zu, dass, wenn diese Zusammenlegung geschieht, Personal dort nicht eingespart wird? Das kommt unten nicht an. Sie vermindern die Führungsstäbe, aber das Personal in den Führungsstäben bleibt erhalten. Somit gibt es keine Einsparung.
Das kann ich so nicht sagen. Ich kann es aus dem ersten Grund nicht sagen, weil die Führungsebene der Bezirksinspektionen komplett entfällt und zum Zweiten, weil das Feinkonzept, das gerade erstellt wird, diese Zahlen verdeutlichen wird. Warten Sie einmal ab. Ich denke, dass wir im Verlaufe der Beratungen im saarländischen Landtag diese Konzepte
bekommen. Dann können wir deutlich machen, wo eingespart wird.
Auf jeden Fall, Herr Kollege Linsler, wird eingespart im Bereich einer ganzen Entscheidungsebene, nämlich bei den Bezirksinspektionen. Es kommt sicherlich die Führungsebene beim Präsidenten und Vizepräsidenten dazu, aber darunter wird eingespart. Das fällt weg. Damit fallen auch ganze Führungsstäbe dieser Polizeibezirke weg. Das, denke ich, macht einen wesentlichen Anteil der Einsparungen aus. Wir warten das Feinkonzept ab. Dann werden wir uns darüber noch einmal unterhalten.
Das Fazit, wie gesagt, ist, dass ein sehr vernünftiges, durchdachtes Konzept vorgelegt wurde, das notwendige Einsparungen vorsieht und trotzdem weiterhin eine möglichst weit gehende Sicherheit für unsere saarländische Bevölkerung gewährleistet. So fällt es aus meiner Sicht nicht allzu schwer, sich von dem alten Zopf der jetzigen Polizeistruktur zu trennen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung für das erforderliche Begleitgesetz. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse des Frühjahrs haben für ein Umdenken in der Energiepolitik gesorgt. Statt zentral produziertem Atomstrom sind Kleinkraftwerkseinheiten die Perspektive der Zukunft. Finales Ziel ist es, den gesamten Strombedarf aus regenerativen und dezentral erzeugten Energien zu decken. Bis dieser Zeitpunkt erreicht ist, benötigen wir noch Zeit für Forschung und Entwicklung modernster Kraftwerks- und Energietechnik. Daher ist es wichtig, dass wir die Möglichkeit nutzen, falls VSE-Anteile von RWE verkauft
werden, die VSE AG im Saarland weiter zu verankern.
Kommunen, das Land und auch Unternehmen sollen über die Möglichkeit nachdenken, ob es für sie finanziell möglich ist, Anteile zu erwerben. Dadurch tragen wir als Saarland aktiv zur Erhaltung des Energiestandortes Saar bei. Wir tragen neben der Fortführung des Kraftwerks Ensdorf dazu bei, dass auch die Netzstrukturen im Saarland gestärkt bleiben. Wir haben ja bei dieser Infrastruktur der Netze schon einen guten Ausbau, aber wir kommen nicht umhin, dies noch weiter auszubauen. Vor allem für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland ist eine gute Netzinfrastruktur nötig. Sowohl für die Mittel- und Hochspannungsnetze der VSE als auch für den Niederspannungsbereich der Tochtergesellschaft Energis tragen wir Verantwortung.
Die Sicherstellung der Netzinfrastruktur im Saarland müssen wir als Zukunftsaufgabe für den Ausbau von Wind-, Wasser- und Sonnenkraftwerken sehen. Insgesamt tragen wir durch den Erhalt der gesamten VSE-Gruppe dazu bei, dass Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steuergelder im Saarland gehalten werden. Doch müssen wir uns auch die Risiken, die ein solcher Kauf mit sich bringt, vor Augen führen. Wir müssen uns fragen, ob wir es uns auch leisten können, weitere Anteile an der VSE zu erwerben. Wir müssen, wenn wir das tun, wissen, woher das Kapital kommt. Wer für diesen Kauf Fremdkapital aufbringt, muss sich um die Tilgung der Fremdkapitalzinsen sorgen. Was machen wir, wenn aufgrund von CO2-Zertifikaten, Netzausbau und anderem Unvorhersehbarem die Dividenden sinken, sodass die Zinsen nicht mehr bedient werden können?
Meine Damen und Herren, die Stromversorgung im Saarland ist ein wichtiger Standortfaktor. Durch einen Kauf von VSE-Anteilen können wir zum Erhalt des Energiestandortes Saarland beitragen. Doch sollten wir genau abwägen und prüfen, wenn wir diese Anteile erwerben. Wir müssen uns ein Preislimit setzen, das unsere Finanzierungskapazitäten nicht übersteigt. Das Parlament soll deshalb in transparenten Verhandlungen über das Verfahren informiert werden. Allein schon deswegen ist die Intention des Antrags der Koalitionsfraktionen hier von großer Bedeutung. Insgesamt müssen wir uns der Risiken eines Kaufes bewusst sein. Trotzdem muss auch der Mehrwert, den das Saarland durch eine größere Beteiligung an der VSE hat, hervorgehoben werden.
Beim möglichen Verkauf von VSE-Anteilen muss im Interesse der saarländischen Steuerzahler mit wirtschaftlichem Kalkül und berechenbarem Risiko entschieden werden. Statt zu spekulieren und Kaufversprechen zu machen, geht es für uns Liberale darum, mit klarem Kopf und kalkuliertem Risiko in den Verhandlungen das bestmögliche Ergebnis für alle Saarländer zu erzielen. Deshalb bin ich auch guter
Hoffnung, dass es zu einem solchen guten Ergebnis kommt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hat sich in mehreren Sitzungen mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zum Landesentwicklungsplan Teilabschnitt Umwelt (Vorsor- ge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infra- struktur) betreffend Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie beschäftigt.
Im Rahmen der Anhörung gingen insgesamt 17 Stellungnahmen der beteiligten Verbände, Vereine, Firmen und von anderen ein. Der Umweltausschuss hat dem Landtag mit der Drucksache 14/552 den Entwurf einer Stellungnahme des Landtages gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes vorgelegt. Der Stellungnahme hebt folgende Änderungen im Landesentwicklungsplan vor: Die Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie wird aufgehoben. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch die Möglichkeit der Bestimmung von Windstandorten gestärkt. Den Städten und Gemeinden wird im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Baugesetzbuches der planerische Zugang eröffnet, das Gemeindegebiet zu prüfen und Standorte festzulegen. Etwaige Flächennutzungspläne sollten den Flächen mit höherem Windpotenzial im Rahmen des Abwägungsprozesses Priorität einräumen. Waldstandorte werden ebenfalls grundsätzlich zur Nutzung von Windenergie freigegeben. Besonders windhäufige - das
heißt geeignete - Standorte bleiben weiterhin Vorranggebiete. Die Kommunen sollen durch das Land aktiv bei der Information auch der Anwohner unterstützt werden. Die technische Realisierung soll so gestaltet werden, dass es zu einer breiten Akzeptanz der Windkraft kommt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der Abgeordneten der SPD und gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, der Stellungnahme zu den Änderungen im Landesentwicklungsplan zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen als FDP-Fraktion die Änderungen im Landesentwicklungsplan Umwelt. Wir waren uns in der Koalition einig, dass dies beschleunigt werden muss, damit unsere Kommunen jetzt die Möglichkeit des Handelns haben. Es gibt Kommunen, die haben das bereits vorweggenommen, die haben ihren Flächennutzungsplan schon entsprechend geändert. Das ist ein großer Vorteil für das Land und das ist ein großer Vorteil für die Gemeinden, die das machen wollen. Die Aufhebung der Ausschlusswirkung wird dazu führen, dass der Energiestandort Saarland aufgewertet wird. Wir haben uns von einer Energieerzeugungsart verabschiedet und wir brauchen jetzt Perspektiven für das Saarland im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir haben festgelegt, dass wir 20 Prozent des im Saarland benötigten Stroms bis zum Jahr 2020 aus regenerativen Energien erzeugen wollen. Und da die Effizienz im Bereich der erneuerbaren Energien ganz wesentlich in der Erzeugung von Windenergie liegt, heißt das, dass dort auch der Schwerpunkt liegen wird.
Ich komme noch kurz zur Einwendung der Kollegin Rehlinger, dass das im Ausschuss zu spät kam. Ich sage auch als Ausschussvorsitzender, dass wir zukünftig dafür Sorgen werden, dass sich so etwas nicht wiederholt.
Es gehörte zu den Grundvoraussetzungen, dass dieser Plan so geändert wird, dass die Kommunen diese Möglichkeit haben. Das stärkt die Kommunen in ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Sie können jetzt für ihren Bereich bestimmen, ob das gemacht wird und wenn es gemacht wird, auch wohin das kommen soll. Das wird natürlich auch die Einnahmesituation derjenigen Kommunen, die das machen, verbessern. Die Kommunen können das über Stadtwerke, irgendwelche Zusammenschlüsse oder Gesellschaften in eigener Regie machen. Die Kommunen legen die Flächen für die Nutzung von Windkraft selbst fest. Kommunen oder auch Private können sich als Windenergiebetreiber oder Partner an der Nutzung und damit auch am Gewinn beteiligen. Die Kommunen können durch die Gewerbeeinnahmen ihren Haushalt aufbessern und so Sonderausgaben finanzieren. Die regionale Wertschöpfung bleibt also in der Kommune. Die Kommunen können in Zukunft also auch Aufgaben im Bereich der freiwilligen Leistungen erfüllen, denen sie zurzeit nicht mehr so nachkommen können, wie sie das gerne möchten. Die prekäre Finanzlage der Städte und Gemeinden ist uns allen bekannt. Die regionale Wertschöpfungskette wird verstärkt. Hinzu kommt, dass die Windkrafträder von heimischen Anlagenbauern aufgestellt werden. Wir haben heute Morgen den Hinweis auf eine Firma in Neunkirchen gehört. Das trifft aber auch auf unsere Stahlindustrie zu. Es geht auch um kleine und mittelständische Unternehmen und letztendlich auch um Arbeitsplätze. Ziel muss sein, dass wir als Energieland durch diesen Schub der erneuerbaren Energien auch im Saarland für diesen Bereich produzieren.
Insofern kann ich die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN heute Vormittag, dass er es nicht gut findet, dass man das auf die Kommunen übertragen hat, nicht verstehen. Ich sehe das ganz anders. Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass das eine klare Stärkung der Kommunen ist. Es ist auch offen geblieben, welche Energie der Fraktionsvorsitzende der LINKEN möchte. Er war ja bekannt als ein herausragender Gegner der Kernenergie und das ist auch gut so -, aber dann muss man auch sagen, für welche Energie man ist und dann darf man nicht sagen: Energieerzeugung sonst wo, aber nicht bei uns.
Darauf freue ich mich. - Ich sehe jedenfalls die Änderung des Landesentwicklungsplans Umwelt in diesem Bereich sehr positiv und bin froh darüber, wie das durch die Koalition forciert wird. Ich gehe davon aus, dass das ordentlich gemacht wird, aber es wird sicherlich trotzdem Bürgerbegehren geben. Und das heißt: Wir können die Energie der Zukunft nur mit den Menschen erzeugen und nicht gegen sie. Es
gibt keine Energieerzeugung, die keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Die hat es nicht gegeben und es wird sie auch in Zukunft nicht geben. Deswegen muss man das in Zukunft stärker mit den Menschen vor Ort betreiben und das können nach unserer Ansicht die Gemeinden am besten. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft unserer Heimat. Es hat die Aufgabe, die Zeug
nisse der saarländischen Geschichte sowie unsere Eigenheiten zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Das Saarland ist ja hier speziell, unsere Industriekultur ist einzigartig. Die UNESCO hat das bereits erkannt und die Völklinger Hütte auf die Liste des Weltkulturerbes gesetzt.
Für unsere saarländische Identität und für alle, die uns als Touristen besuchen, müssen wir die Denkmäler schützen und pflegen. Denkmalschutz muss zu einer gesellschaftlichen Aufgabe werden. Aus diesem Grund muss ich hervorheben, dass die Neuerungen im Bereich der energetischen Sanierung wichtig sind. Aus Klimaschutzgründen können nun denkmalgeschützte Gebäude saniert werden. Dies ist in Anbetracht steigender Energiekosten und steigenden Klimabewusstseins ein wichtiger und ein richtiger Schritt. Vor allem der Wohngebäudebestand kann dadurch sinnvoll genutzt werden.
Das neue Saarländische Denkmalschutzgesetz ist weitgehend eine gute Sache. Im weiteren parlamentarischen Verfahren und in der Anhörung würden wir als Liberale aber gerne weitere Aspekte diskutieren. Uns Liberalen ist es wichtig, dass wir die Rechte der Eigentümer in unserem Gesetz stärken.
Wir finden es angemessen, sie vor der Eintragung in die Denkmalschutzliste anzuhören. Das passiert auch. Gleich einem Verwaltungsakt sollten den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Rechte und Pflichten eingeräumt werden. Es ist uns weiterhin wichtig, dass unsere saarländischen Denkmäler gemeinsam von Eigentümern und Behörden geschützt und gepflegt werden. Dies muss auf Augenhöhe geschehen. Nur durch eine angemessene Beteiligung und für alle transparente Verfahren können wir dieses Ziel erreichen.
Neben der energetischen Sanierung sollten wir überlegen, ob nicht aufgrund des demografischen Wandels senioren- und behindertengerechte Sanierungen zulässig sein sollten. Die Bevölkerung überaltert, ältere Menschen ziehen aus ihrer gewohnten Umgebung weg. Da meine ich, sollte es doch möglich sein, auch denkmalgeschützte Gebäude baulich an eine neue gesellschaftliche Situation anzupassen. Denn wer soll die schönen Gebäude nutzen, wenn sie nicht mehr für den Großteil der Saarländer zugänglich sind? Es ist wichtig, dass sich die Vertreter der einzelnen Interessen in einem Dialog und im Konsens für den Erhalt unserer Kultur entscheiden.
Meine Damen und Herren, das Saarländische Denkmalschutzgesetz wird durch diese Änderungen an die zukünftigen Herausforderungen angepasst. Es wird helfen, die typisch saarländische Kultur für den Tourismus sowie nachfolgende Generationen zu erhalten.
Das neue Denkmalschutzgesetz beschreibt wichtige Eckpunkte. Wir Liberale möchten gerne das Thema Denkmalschutz fraktionsübergreifend im zuständigen Ausschuss diskutieren. Wir werden aus diesem Grund dem Gesetzentwurf zustimmen, denn es ist uns wichtig, unsere Kulturgüter zu erhalten und zu pflegen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsvertrag ist die Stecke, die diese Regierung bis zum Ende der Legislaturperiode zu absolvieren hat. Das wird sie auch tun. Hier und heute werden wir diesem Ziel einen Schritt näher kommen durch das Tierschutzverbandsbeschwerde- und -klagerecht.
Gemeinsam, meine Damen und Herren, stärken CDU, FDP und die GRÜNEN die Interessen der Tiere im Saarland. Durch diese Gesetzesinitiative -
Ich gehe davon aus - das ist richtig -, auch die Opposition hat diesen Willen. Ich denke, in der Zweiten Lesung werden wir das hier gemeinsam verabschieden. Das ist natürlich das Beste, was wir für die Tiere im Saarland tun können. Da haben Sie vollkommen recht.
Wir stärken hier den Tierschutz und geben den Tieren endlich eine Stimme im Saarland. Wir werden, wenn es so abläuft, wie ich es gesagt habe, als zweites Bundesland nach Bremen die Möglichkeit
haben, stellvertretend für die Interessen von Tieren einzutreten und Beschwerde einzulegen, wenn durch Verwaltungsakte der Tierschutz nicht beachtet wird. Das saarländische Tierschutzverbandsbeschwerde- und -klagerecht schafft eine rechtliche Grundlage, die es bestimmten, das heißt zugelassenen, Tierschutzverbänden und -organisationen ermöglicht, Beschwerde im Interesse von Tieren zu erheben. Die Bestimmung der zuständigen Verbände ist angelehnt an die Verbandsklage im Naturschutzrecht, die wir schon seit den Achtzigerjahren im Saarland haben. Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wird somit konsequent gestärkt und bestätigt.
Verwaltungsakte, die dem Tierschutz zuwiderlaufen, können nun aktiv von Verbänden gerichtlich überprüft werden. Dabei muss man hervorheben, dass Beklagte nur die Behörden des Landes, der Landkreise, des Regionalverbandes und der Städte und Gemeinden im Saarland sind. Durch dieses Gesetz eröffnen wir dem saarländischen Tierschutz einen neuen Weg, um unsere Tiere nachhaltig zu unterstützen und zu schützen. Wir Liberale begrüßen diese Gesetzesinitiative. Aus liberaler Sicht ist der entscheidende Schritt in Richtung aktiver Tierschutz im Saarland damit getan. Ich bitte Sie, in der Ersten Lesung diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Masterplan Energie ist noch nicht in den Landtag eingebracht. Man muss sehen, wie man das diskutiert. Dann werden wir auf einer anderen Grundlage, nämlich auf der Grundlage dieses Planes diskutieren, wenn er im Parlament eingebracht ist. Alles andere sind vorgegriffene Dinge. Da ist es wie mit einem guten Wein. Ein guter Riesling braucht neben Sonnenschein auch viel Geduld und Zeit.
So ist es eben. Wenn sich die Weintrauben in der vollen Pracht entfalten, müssen sie geerntet und gekeltert werden. Und daraus wird über Nacht immer noch kein guter Wein, denn jeder weiß, dass das ein langer Weg ist. Genauso verhält es sich mit dem Masterplan Energie.
Da es uns Liberalen und der Regierung wichtig ist, ein gutes und vor allem nachhaltiges Energiekonzept vorzulegen, braucht die Erarbeitung des Masterplans die notwendige Zeit. Die Nachhaltigkeit wird vorrangig betrachtet. Was der Schieferboden für die guten Weinlagen in Perl ist, ist für den Masterplan die Potenzialanalyse als Basis für ein ausgewogenes Energiekonzept.
Zuerst müssen die Grundlagen gelegt werden. Im Landtag wurden bereits die Studien zur Potenzialanalyse von Wind- und Sonnenenergie im Saarland vorgestellt. Diese Potenzialanalysen zeigen, welche vielfältigen Möglichkeiten das Saarland bietet, um
Energie zu gewinnen. Darauf aufbauend ist es wichtig, unsere regionalen Besonderheiten in einem Energiekonzept für das Saarland zu berücksichtigen.
Die Stahlindustrie sowie die energieintensiven Branchen, aber auch die hohe Eigenheimquote sind Merkmale, die das Saarland von anderen Bundesländern deutlich unterscheidet. Wir müssen die Industrie im Saarland auch in Zukunft verlässlich mit Energie versorgen und gleichzeitig bei allen Überlegungen die saarländische Bevölkerung einbinden. Darüber hinaus wollen wir den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Über die Zahlen können wir uns später streiten. Es wird wohl in der Zukunft Änderungen beim Umstieg geben, wenn man sieht, wie schnell sich manches ändert. Wir sind weiterhin bei 20 Prozent Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020. Alle diese Forderungen dürfen nicht im Gegensatz stehen, sondern müssen sich im Masterplan wiederfinden.
Lassen Sie mich auf den saarländischen Wein zurückkommen. Für einen modernen Winzer zählt heute nicht ausschließlich die Masse. Es geht um die Qualität. Deshalb werden wir diesen Masterplan nicht schnellstmöglich, sondern bestmöglich vorlegen. Gerade bei Konzepten und dem Masterplan muss die Qualität immer an erster Stelle stehen. Der Masterplan, der zurzeit erstellt wird, wird die lokalen Besonderheiten einbeziehen. Er wird die Potenziale des Saarlandes ausweisen und den Weg in eine nachhaltige Energiewirtschaft im Saarland vorgeben. Dazu zählt für uns als FDP auch die Kraftwerkswirtschaft.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich etwas zur SPD-Fraktion und zur LINKEN-Fraktion sagen. Wenn Sie das anmahnen, ist das in Ordnung, aber ich glaube, hierbei gibt es einen Konsens. Wir wollen diese Kraftwerke im Saarland erhalten, aber Sie müssen sich an die eigenen Parteien bei einem Teil des Konsortiums wenden. Dazu gehören sechs Städte im Ruhrgebiet. In der Stadt Essen haben Ihre Fraktion, Frau Rehlinger, und Ihre Fraktion, Herr Lafontaine,
den Vorschlag gemacht, bis 2012 die Stromlieferungen aus Fenne einzustellen. Das müssen Sie denen sagen und dürfen es nicht uns und dieser Regierung vorwerfen und sagen, wir bemühten uns nicht darum. Sie müssen sehen, dass die 51 Prozent besitzen und dass wir hier im Saarland unsere Kraftwerke aufrecht erhalten.
Bitte.
Abg. Rehlinger (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Jochem, sind Sie erstens bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Thema längst abgeräumt ist? Und sind Sie zweitens bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass dies exakt ein Grund dafür ist, dass man der Auffassung sein muss, dass wir hier im Saarland wieder an den Entscheidungen beteiligt sein müssen? Denn welchem Stadtrat in NRW kann ich es vorwerfen, dass er eine für ihn günstige Entscheidung trifft? Das würden wir hier im Saarland genauso tun. Deshalb geht es darum, dass wir uns wieder Mitspracherechte sichern und sie im Zweifelsfall auch einkaufen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass gerade das, was Sie eben gesagt haben, dafür eine Argumentation liefert?
Frau Kollegin Rehlinger, erstens: Der Umschwung, von dem Sie gesprochen haben, ist aufgrund der Vorfälle in Japan gekommen. So schlimm das, was sich in Japan ereignet hat, auch ist: Wir können hier sagen, dass es mit der Kraftwerkswirtschaft im Saarland wohl anders geworden wäre. Zweitens: Es ist ganz klar, dass diese Landesregierung am Kraftwerksstandort Saarland festhalten wird, dass wir also ein Energieland bleiben wollen. Darüber werden wir diskutieren, wenn der Masterplan im Landtag eingebracht ist. Vonseiten der Regierung ist nicht von einem Zurückfahren die Rede gewesen. Das kam von den Fraktionen der SPD und der LINKEN.
Doch.
Die haben 51 Prozent. Das habe ich verstanden, Herr Lafontaine.
Es geht ja um den Verkauf.
Abschließend gesagt: Wir werden uns für den Erhalt der Kraftwerksstandorte einsetzen.
Zu Ihren Anträgen sage ich aber auch klar und deutlich: Wir können die kommunale Seite nicht über Gebühr finanziell belasten. Kommunen, aber auch das Land sind in Zeiten der Schuldenbremse harten Sparmaßnahmen unterworfen. Die finanziellen Mittel, die erforderlich sind, um sich in die Kraftwerksbetreibergesellschaften einkaufen zu können, sind schlicht und einfach nicht vorhanden. Diese Erfahrung, meine Damen und Herren, mussten beispielsweise auch die Saarbrücker Stadtwerke machen. Deswegen sagen wir, dass wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen können.
Eine andere Sache ist das, Frau Rehlinger, was Sie zu Beginn Ihrer Rede angeführt haben. Wenn der Energiemasterplan hier im Landtag eingebracht ist und anhand der Fakten, die er enthält, diskutiert wird, kann man sicherlich über eine gemeinsame Lösung nachdenken, weil eine solche Lösung aus meiner Sicht für das Saarland notwendig ist und eine Orientierungshilfe bietet, und zwar eine wichtige Orientierungshilfe im Blick auf die Frage, wie es mit einem für das Saarland sehr wichtigen Feld, der Energie, weitergehen soll. Man kann sich sicherlich darüber unterhalten, ob es möglich ist, fraktionsübergreifend zu einer Linie zu kommen.
Aber darüber werden wir erst diskutieren, wenn der Masterplan im saarländischen Landtag eingebracht ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass wir eine neue Ver
ordnung erreicht haben. Herr Kollege Jung und die SPD-Fraktion, insofern hat sich Ihr Antrag eigentlich erledigt. Das steht ja in der Überschrift: neues Verfahren. Das hat sich erledigt, weil es gemacht wird.
Ich gebe zu, ich war zunächst auch überrascht. Es kam in dieser Sitzung und es war spontan. Das war auf die Anhörung im Landtag zurückzuführen. Das ist, wie der Kollege Heinrich gesagt hat, ein Erfolg des Landtags und für die Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Auswirkungen betroffen sind. Insofern ist das eine gute Sache. Sie hatten den Antrag gestellt. Die SPD-Fraktion hat gesagt, darüber müssen wir reden. Die Mehrheit hat sich dem angeschlossen. Es gab einen einstimmigen Beschluss. Wir haben eine Anhörung gemacht.
Es wird abgestimmt, Herr Kollege Pauluhn. Wenn die Mehrheit gesagt hätte, wir machen keine Anhörung, dann hätte es keine gegeben. Aber das war nie die Absicht. Es waren alle spontan dafür. Insofern ist das der Erfolg des Parlaments.
Man muss natürlich sehen, wie man mit diesen Dingen umgeht. Wir als FDP-Fraktion haben uns für Verbesserungen in der Kommunikation ausgesprochen. Das ist richtig. Dazu stehen wir auch. Ich glaube, wenn man die Kommunikation verbessert, wird man das mit den Bürgern hinbekommen. Ob dies nun in der Verordnung geschieht oder ob man in Fragen des Vertragsnaturschutzes einen Versuch macht oder es teilweise in einer Verordnung regelt, darüber muss man noch einmal reden. Es ist richtig, dass wir uns als FDP dazu geäußert haben. Wichtig ist, dass das Gespräch mit den Bürgern aufgenommen wird. Es soll einen neuen Dialog und eine neue Verordnung für jedes Gebiet geben.
Das zeigt, dass der Wille dieser Regierung da ist, dies zu machen und die Kommunikation zu verbessern. Wir können wirklich nur mit den Menschen gemeinsam den Schutz der Umwelt durchsetzen. Für uns ist Folgendes ganz klar. Wenn wir sagen, wir haben im Saarland genau genommen 11,5 Prozent der Fläche unter Schutz, dann darf ich dies so bewerten, dass die Landesregierung hier richtig liegt.
Wenn wir uns als Menschen im Saarland über den Artenrückgang weltweit bedauernd äußern und sehen, was in der Dritten Welt an Maßnahmen für den Naturschutz gemacht wird von Menschen, die weitaus weniger haben als wir in Europa, dann müssen wir bereit sein zu sagen, dass wir ein Zehntel unserer Fläche auch für die schützen, die nach uns kommen. Das ist für uns eine moralische Verpflichtung. Das sind wir unserer Umwelt schuldig. Dazu dient diese Verordnung.
Abschließend kann ich sagen, das einzige ist die Frage der Kommunikation. Die wird verbessert. Das hat die Landesregierung zugesichert. Es wird eine neue Verordnung geben. Insofern sehen wir als FDP keine großen Probleme. Wir sind davon überzeugt, dass es zu einem guten Ende kommt - für uns alle, für die Natur und letztendlich auch für unsere Bürgerinnen und Bürger im Saarland. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Vor etwa 40 Jahren wurden zunächst in einigen Bundesländern und später im Bund die ersten Datenschutzgesetze auf den Weg gebracht.
Seitdem hat sich enorm viel getan, der rasende technologische Fortschritt im Allgemeinen und das Internet im Besonderen haben unsere Kommunikationswelt revolutioniert. Dies bringt uns auch viele neue Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes. Das gilt nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Bereich, sondern im Besonderen auch für den privaten Bereich, etwa zum Schutz der Arbeitnehmer. Dafür braucht man sich nur den Skandal über die heimlichen Überwachungsaufnahmen von Angestellten in einem deutschen Discounter vor wenigen Jahren anzuschauen. Oder denken Sie daran, wel
che riesigen Datenmassen von Bürgern im Rahmen der Kundenkartensysteme gesammelt werden und welche Missbrauchsgefahren sich daraus ergeben!
Jedes Bundesland hat eigene Kontrollstellen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen von Land, Bund und EU. Die Datenschutzrichtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den freien Verkehr personenbezogener Daten ermöglichen, gleichzeitig aber auch den Schutz der Grundfreiheiten und der Grundrechte gewährleisten. Diese Anforderungen sollen durch die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen erfüllt werden.
Das ist bei uns zum einen die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz, die zusammen mit ihren Mitarbeitern neben der Prüfung öffentlicher Stellen auf Einhaltung der Normen des Saarländischen Datenschutzgesetzes die Behörden auch berät, etwa bei der Einführung automatisierter Verfahren, sowie Eingaben von Petenten bearbeitet. Zum anderen ist dies für die Aufsicht von Unternehmen, Betrieben und sonstigen nicht öffentlichen Stellen eine Kontrollstelle, die bisher beim Ministerium für Inneres angesiedelt ist, wie es in vielen anderen Bundesländern Praxis ist.
Die FDP-Fraktion hat sich schon frühzeitig, nachdem die EU-Kommission diese Praxis 2006 kritisiert hatte, dafür eingesetzt, eine einheitliche, unabhängige Kontrollstelle einzurichten. Dies kann man in den Plenumsanträgen vom 19. April 2007 und vom 04. September 2008 nachlesen. Unsere Forderung hat dann auch Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden. Erfreulicherweise wurde sie im März letzten Jahres auch durch das Urteil des EuGH bestätigt. Der EuGH sieht in jeder Form der staatlichen Aufsicht eine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Kontrollstelle.
Dieses Problem beseitigt die Koalition nun, indem die neue Datenschutzstelle weder einer Rechtsnoch einer Fachaufsicht durch das Ministerium unterliegt. Es besteht nur noch eine Dienstaufsicht, die aber die Unabhängigkeit der Kontrollstelle nicht beeinträchtigen darf. Zudem wird das Vorschlagsrecht für die beziehungsweise den Landesbeauftragten für Datenschutz von der Landesregierung auf den Landtag übertragen, der sie beziehungsweise ihn in freier Wahl ernennt. Dies ist wiederum eine indirekte Stärkung der Unabhängigkeit dieser Person.
Wichtig zu erwähnen ist noch, dass nach dem Gesetzentwurf die/der Landesbeauftragte für Datenschutz Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz, also für den privaten Bereich, verhängen darf, was bisher der Kontrollstelle im Innenministerium vorbehalten war. Diese überfällige Reform ist nach unserer Ansicht auch gut geeignet, das Personal in der Datenschutzaufsicht etwas aufzustocken, was schon der damalige Landesbeauftragte Lorenz im
mer wieder gefordert hat und was auch seine Nachfolgerin fordert.
Wir werden uns als FDP-Fraktion in den anstehenden Haushaltsverhandlungen hierfür stark machen und werden auch innerhalb der Koalition miteinander darüber reden; denn das neue integrierte Datenschutzzentrum soll in der Lage sein, effektiv zu arbeiten. Das heißt, es soll in der Lage sein, Behörden und Unternehmen umfassend zu beraten, aber auch regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Dies können durchaus auch einmal unangekündigte Kontrollen, etwa in Einkaufszentren, sein. Das Recht der Ahndung von Verstößen soll nämlich kein zahnloser Papiertiger sein.
Meine Damen und Herren, wir gehen mit dem vorliegenden Gesetz in Sachen Datenschutz einen wichtigen Schritt vorwärts. Wir verringern Bürokratieaufwand, nutzen Synergieeffekte und stärken das Datenschutzniveau in unserem Land durch effektivere und bürgerfreundlichere Regelungen. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich nicht die Absicht zu sprechen, weil schon der Kollege Günter Becker für die Regierungsfraktionen
gesprochen hat. Ich möchte jedoch auf die Äußerungen des Herrn Kollegen Schnitzler eingehen. Sie scheinen da etwas durcheinanderzubringen. Im Jahr 2000 war sicherlich der Kollege Klaus Meiser Innenminister, aber wir haben damals nicht über dieses Polizeigesetz gesprochen. Das Polizeigesetz wurde 2007 verabschiedet, nicht 2000.
Sie sagen, die FDP hätte kein Rückgrat gehabt. Ich muss Sie da berichtigen. 2009 ist bei den Koalitionsverhandlungen - das war auch in den Sondierungsgesprächen der Fall - aufgenommen worden, dass wir dieses Polizeigesetz revidieren und ein neues Polizeigesetz machen wollen. Das hat die Koalition einstimmig so beschlossen. Sie wird dies in Kürze auch einstimmig in das Plenum einbringen, entsprechende Änderungen werden vorgenommen. Insofern waren Ihre Äußerungen nicht in allen Punkten hilfreich. Ich glaube schon, dass die FDP genügend Rückgrat hat und dies bewiesen hat. Das wollte ich nur sagen. Seien Sie gespannt darauf, Sie werden erleben, dass dieser Gesetzentwurf noch weiter geht als das, was Sie hier ausgeführt haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen, das Stromübertragungsnetz ist ein elementarer Bestandteil der für Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Infrastruktur. Dies hat die Fraktion der LINKEN gut erkannt. Für uns Liberale ist eine hohe Netzqualität ein wichtiger Bestandteil sicherer, preisgünstiger und umweltverträglicher Energieversorgung.
Doch im vorliegenden Antrag der LINKEN werden meiner Ansicht nach die verschiedenen Ebenen der Energiewirtschaft durcheinandergeworfen. Dies führt dazu, dass die logische Folgerung der Privatisierung auf falschen Grundannahmen basiert. Es ist deshalb wichtig, dass wir zwischen Energieerzeugung, Energiehandel, Energietransport, -vertrieb und -verteilung unterscheiden.
Da der Antrag zum Thema Stromversorgungsnetze gestellt ist, möchte ich Ihnen Schritt für Schritt darlegen, warum die geforderte Verstaatlichung keine logische Konsequenz ist. Das Wichtigste für unser Stromversorgungsnetz ist zunächst einmal der Zugang. Der Zugang zum Netz muss für Erzeuger und Verbraucher sichergestellt sein. Für alle Stromproduzenten, egal ob konservativ oder regenerativ, muss die Einspeisung ins Stromnetz gewährleistet sein.
Den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung und Regulierung eines wettbewerbsorientierten Energiemarktes bildet die EU-Binnenmarktrichtlinie „Elektrizität“ aus dem Jahr 1996. In Deutschland wurde diese Vorgabe durch das Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht verankert. Die Stromnetze wurden an private Unternehmen verkauft. Mit der Etablierung der Bundesnetzagentur und den Landesnetzregulierungsbehörden wurde den marktwirtschaftlichen Wettbewerbsanforderungen entsprochen.
Der Stellung als natürliches Monopol wird somit die Möglichkeit zu Oligopolbildung entzogen. Natürliches Monopol bedeutet, dass es sinnfrei wäre, den Wettbewerb durch zusätzliche Infrastruktur zu verstärken. Besser veranschaulichen lässt sich dies mit einem Beispiel. Französische Autobahnen sind in privater Hand. Zur Stärkung des Wettbewerbs müssten parallele Autobahntrassen gebaut werden, sodass der Autofahrer entscheiden kann, welche Autobahn er nutzen möchte. Da jedem einleuchtet, dass dies widersinnig wäre, gibt es immer nur eine Autobahn. Deshalb können wir hier ebenfalls von einem Monopol sprechen.
Ein natürliches Monopol liegt immer dann vor, wenn Wettbewerb aufgrund von Infrastruktur nicht möglich oder unsinnig ist. Gleiche Wettbewerbsmöglichkeiten liegen hier also nicht in dem Vorhalten der Infrastruktur, sondern in der Möglichkeit zur Nutzung.
Im Bereich der Energieversorgungsnetze reguliert das zum Beispiel die Bundesnetzagentur. Diese sorgt dafür, dass die Position von Stromproduzenten, die gleichzeitig Netzbesitzer sind, nicht ausgenutzt werden können. Zu gleichen Bedingungen und gleichen Preisen wird Energie anderer Unternehmen eingespeist. Das heißt, dass es keine Besserstellung von Netzbetreibern gibt. Der Vorwurf der oligopolistischen Preisbildung ist schlichtweg falsch. Dies haben unsere Recherchen bestätigt.
Im Zuge dieser Recherchen konnten wir uns einen Überblick über den Zustand unserer Stromnetze verschaffen. Ganz im Gegensatz zu den Behauptungen sind die Netze in keinem maroden Zustand. Eine Verstaatlichung der Stromnetze ist somit nicht notwendig.
Die marktwirtschaftlichen Mechanismen sorgen einerseits für stabile und günstige Energiepreise und andererseits für eine sichere und funktionsfähige Infrastruktur. Auch in Zukunft ist eine gleichbleibend hohe Netzqualität wichtig. Da die Anforderungen an unsere Netze aufgrund der erneuerbaren Energien steigen werden, muss dafür gesorgt werden, dass Ausbaumaßnahmen ergriffen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Anreizmechanismus zu implementieren. Für uns Liberale ist es daher von Bedeutung, dass wir positive Impulse bezüglich eines gut erhaltenen Stromnetzes belohnen, sodass alle Netzbetreiber künftig die Qualität ihrer Netze erhalten.
Ich fordere Sie auf, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und dem Antrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen.
Zum Antrag der SPD, der nachträglich eingereicht wurde, halte ich fest: Dieser Antrag enthält unserer Meinung nach gute Ansätze. Den beiden letzten Forderungen können wir aber nicht zustimmen; diese Dinge muss man zunächst einmal beraten. Generell müssen wir sehen, wo denn, wenn es zu Verzögerungen beim Ausbau der Stromnetze kommt, die Ursachen dafür zu suchen sind. Wo die Verantwortlichkeiten liegen, wissen wir. Aber wenn es zu einem Ausbau kommt, müssen die Bürger mitgenommen werden. Wenn die Bürger sagen, wir sehen ein, dass hier eine Stromtrasse gebaut werden muss, aber kann das nicht einen Kilometer weiter weg geschehen, dann darf ein Unternehmen nicht auf stur stellen. Man muss also abwarten, ob eine Verzögerung des Netzausbaus nicht unter Umständen etwas damit zu tun hat, dass es mit den Bürgern nicht so läuft, wie man sich dies vorstellt. - Was die beiden anderen Forderungen betrifft, sollte darüber, wie gesagt, noch einmal diskutiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir ihnen jedenfalls nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben heute Morgen der schrecklichen Ereignisse in Japan gedacht. Das Schicksal, das dieses Land getroffen hat, ist etwas, was nicht alle Tage vorkommt. Dies bedarf eindringlichen Gedenkens. Das sage ich daher auch noch mal für die FDP-Fraktion.
Die Vorkommnisse in Japan lehren uns aber, dass wir umdenken müssen. Das ist das, was die Diskussion in der Bundesrepublik in der vergangenen Woche beherrscht hat. Es wird auch umgedacht und ich denke, man muss auch dem gerecht werden, der seine Meinung ändert, wenn es Erkenntnisse gibt, die die Meinungsänderung bedingen, und das ist hier der Fall. Wie heute Morgen schon angeklungen, gab es früher in den einzelnen Parteien Zustimmung und Ablehnung hinsichtlich der Nutzung der Kerntechnologie.
Wir brauchen deswegen eine Neubewertung des nuklearen Restrisikos. Das Restrisiko besteht - das wurde heute schon mehrfach gesagt - und wir können es uns nicht weiter leisten, an der Nutzung der Atomenergie unendlich festzuhalten. Der Atomausstieg in Deutschland ist beschlossene Sache, das kann man festhalten.
Das Ereignis in Japan, aber auch schon verschiedene Ereignisse vorher haben zu einem Umdenken in der deutschen Bevölkerung geführt. Die Forderung nach dem Atomausstieg war noch nie so deutlich wie in diesen Tagen und Wochen. Gleichzeitig haben wir auch den Ausbau der erneuerbaren Energien im Blick. Es ist wichtig, dass wir bei der Ausstiegsdebatte drei wichtige Aspekte nicht aus den Augen verlieren. Erstens. Wir brauchen innovative Ideen zur Ausgestaltung des Energiekonzeptes. Wir müssen zweitens grenzüberschreitende Konzepte unterstützen. Und wir müssen drittens trotz allem die Versorgung mit Strom und Energie sicherstellen.
Beim Thema Förderung der Innovationen komme ich auf die Frage zurück: Was muss in diesem Land geschehen, dem Saarland als einem Land der Energieerzeugung? Wir müssen zunächst die Energieeffizienz steigern. Hier gibt es sehr viele Dinge, die wir zu tun haben. Ich nenne Ihnen folgende Beispiele. Wir haben neue Gewerbegebiete, zum Beispiel den Lisdorfer Berg. Wir müssen jetzt umdenken, wie wir die Gewerbegebiete einrichten. Wenn wir an die Energieeffizienz herangehen, müssen wir sehen, dass wir hier einen Betrieb haben, der viel Abwärme erzeugt, und daneben einen Betrieb, der viel Wärme benötigt. Das sind neue Schritte.
Wir müssen auch die Innovationen in der Speichertechnik fördern. Im Kraftwerk Fenne - ich habe das schon einmal in einer früheren Debatte hier gesagt -, einem Regelkraftwerk, das zuschaltbar ist, wird die derzeit modernste Energiespeichertechnik, die es weltweit gibt, erforscht und auch jetzt initiiert, nämlich der Bau einer Batterie auf Lithium-Basis. Das ist weltweit einmalig. Wenn das gelingt in Zusammenarbeit mit anderen - daran sind auch die HTW und die TU Aachen beteiligt, aber die wesentlichen Dinge werden im Saarland gemacht -, dann haben wir hier den Fuß in der Tür, und das ist sehr wichtig.
Andere Dinge in Sachen Energieeffizienz kommen hinzu. Wir müssen weiter die Stromeinsparmöglichkeiten nutzen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass wir im Saarland vollkommen neue Kraftwerkstypen bekommen mit einer Verbindung von konventionellen und erneuerbaren Energien. Ich könnte mir vorstellen, dass auf einem Kraftwerksgelände wie dem in Ensdorf auch überprüft wird - wenn es vertretbar ist -, ein Windrad zu installieren und an dem großen Kühlturm eine Fotovoltaikanlage anzubringen. Man könnte auch andere Ideen erproben, wie man das Konventionelle mit dem Erneuerbaren verbindet,
weil es hier durchaus Vorteile gibt, etwa bei den Netzen oder hinsichtlich der Gewerbeflächen, die als solche schon ausgewiesen sind.
Wir brauchen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Saarland liegt diesbezüglich ziemlich weit hinten, das wissen wir. Wir haben aber im Koalitionsvertrag entsprechende Vereinbarungen. Wir müssen jetzt daran gehen, dass wir den Landesentwicklungsplan Umwelt auch umsetzen, indem wir diese Vorranggebiete aufheben. Es sind Gemeinden schon in Vorlage getreten, die ihre Flächennutzungspläne entsprechend angepasst haben. Wir müssen auch die Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen.
Wir müssen auch sehen, dass die Kohlekraftwerke im Saarland ja schon gefährdet waren. Ich muss in Richtung SPD und LINKE leider noch etwas sagen. Wir wissen, dass die saarländischen Kraftwerke von Evonik an ein Konsortium mehrerer Städte aus dem Ruhrgebiet verkauft wurden. Die Fraktionen der LINKEN und der SPD im Essener Stadtrat haben gefordert, die Stromlieferungen von Fenne ab 2012 einzustellen. Die Dinge werden nun Gott sei Dank revidiert; darüber bin ich mir vollkommen sicher.
Wir brauchen die Kohlekraftwerke an der Saar als ein Energieland, das energieintensive Betriebe vorzeigt - vorzeigt im wahren Sinn des Wortes, wenn Sie an die neue Saarschmiede denken -, zumindest in einer Übergangsphase, bis wir die erneuerbaren Energien stärker an das Netz bekommen. Dazu brauchen wir auch den Dialog mit den Bürgern. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass solche Gemeinden, die sagen, dass sie die Windkraft wollen, entsprechende Vorteile genießen. In welcher Art und Weise sei dahingestellt; darüber muss man reden. Die Gemeinden müssen keine Vorranggebiete vorhalten. Sie können auch sagen, dass sie das nicht wollen.
Wichtiger für uns ist die internationale Verbindung in der Großregion. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion in der vergangenen Woche diesen Sondergipfel gefordert, den der Ministerpräsident in die Regierungserklärung aufgenommen hat. Er wird kommen, er ist notwendig. Es interessiert die Saarländer am meisten, was mit dem zwölf Kilometer entfernten Kraftwerk in Cattenom geschieht. Wir haben in der vorigen Woche im Landtagsausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr gehört, dass das Atomkraftwerk Cattenom nicht sicher ist. Das betone ich. Es ist gegen einen Flugzeugabsturz nicht gesichert, insbesondere was das Brennelementelager angeht. Deswegen müssen wir drängen. Deswegen haben wir den Interparlamentarierrat in den Achtzigerjahren einberufen, damit wir diese Probleme in der Großregion stärker angehen. Das ist das Interesse, das unsere saarländischen Mitbürger haben.
Wir müssen als weiteren Punkt die regionale Wertschöpfung bei uns behalten. Ich nenne dazu das Beispiel der grünen Tonne. Die grüne Tonne wird durch die halbe Republik gekarrt und entweder in Mannheim oder am Bodensee entsorgt. Aber wir können dies auch bei uns machen. Das ist schon in den Gedanken drin. Wir können - wie wir das von einem Besuch in der vergangenen Woche in Passau wissen - etwa 20.000 Haushalte anschließen, die mit Strom und Wärme versorgt werden. Wir müssen also alle erneuerbaren Energien nutzen, die wir brauchen, um vom Atomstrom wegzukommen.
Zum Abschluss sage ich, dass wir als Landtag eine Vorbildfunktion haben. Das gilt für die einzelnen Abgeordneten, das gilt aber auch für das Gebäude dieses Landtages. Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir symbolhaft handeln und auf dem Dach eine entsprechende Anlage installieren und dies nicht immer mit fadenscheinigen Argumenten von uns weisen. Ich glaube, die Ereignisse der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das mehr als notwendig ist. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Linsler, ich bin mir als Polizeibeamter a. D. durchaus bewusst, um was es hier geht, denn ich weiß auch, dass das Gros der Beamten immer noch im mittleren Dienst und in den Anfangsstufen des gehobenen Dienstes ist. In der Öffentlichkeit herrschen oftmals falsche Vorstellungen darüber vor. Ich bin mir bewusst, dass die Arbeitsbelastung eher zunimmt als abnimmt. Ich weiß auch, dass wir nach wie vor auf unsere Beamten angewiesen sind.
Wir haben als Koalition im letzten Haushaltsgesetz eine Nullrunde für die Beamten vereinbart. Die Entscheidung ist mir natürlich - das müssen Sie mir abnehmen - nicht leicht gefallen, aber ich stehe zu dieser Koalition und zu getroffenen Abmachungen. Das muss selbstverständlich sein. Das muss in der Politik so gelten. Wir haben angesichts der Schuldenbremse keine andere Möglichkeit gesehen. Wir wissen, dass wir weit über 11 Milliarden Euro Schulden haben. Die Übertragung der Tarifabschlüsse - das ist vorhin schon angeklungen - würde bei unseren etwa 16.000 Landesbediensteten zu Mehrkosten von etwa 12,5 Millionen Euro führen. Zählt man die Versorgungsempfänger hinzu, wäre man bei knapp
19 Millionen Euro. Dies ist in der momentanen Lage nicht zu stemmen.