Protokoll der Sitzung vom 25.11.2009

Insgesamt haben wir so gegenüber der EU keine Zeit verloren, für eine bessere Weiterbildung mit besseren Rahmenbedingungen aber Zeit gewonnen. Diese wollen und werden wir nutzen, um im kommenden Jahr ein Gesetz auf den richtigen Weg - so wie es im Antrag der SPD auch steht - zu bringen, welches die Änderungen und die Vorschläge im Koalitionsvertrag berücksichtigt.

Ich möchte noch einmal auf diese 5 plus 5-Regelung eingehen. Wenn man immer sagt: Gehen Sie an die Basis, gehen Sie in die Betriebe, so kann ich Ihnen sagen, ich gehe an die Basis, ich gehe in die Betriebe, und dort sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerne bereit, neben den fünf Tagen, die sie

(Abg. Spaniol (LINKE) )

bekommen, auch fünf eigene Tage aufzubringen für die Weiterbildung, die sie leisten.

(Beifall bei FDP und CDU.)

Diese Weiterbildung kommt dem Einzelnen später auch für sein weiteres Leben zugute. Von daher sind die Arbeitnehmer auch gerne bereit -

(Zuruf.)

Natürlich dient der Erholungsurlaub der Erholung. Aber man kann den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ruhig zumuten - und sie machen es nach meiner Erfahrung auch gerne -, diese fünf Tage mit einzubringen. Von daher wird es diese Novellierung geben.

(Sprechen und Protestrufe bei den Oppositions- fraktionen.)

Ich bitte noch einmal die Fraktionen, dem Vorschlag der Landesregierung zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und CDU.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Isolde Ries.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Richtig ist, die Neuregelung ist wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit notwendig geworden. Herr Hartmann wie auch Herr Wegner haben hier gesagt: Die EU hat uns die rote Karte gezeigt, wir müssen relativ schnell reagieren. Herr Kühn sagt, es ist Eile geboten. Und dann muss ich eigentlich lachen, wenn ich mir vergegenwärtige: dieses Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wurde am 04. April 2006 eingeleitet. Vor dreieinhalb Jahren haben Sie gewusst, dass Sie dieses Gesetz verändern müssen!

(Lachen und Beifall bei den Oppositionsfraktio- nen. - Widerspruch von der CDU.)

Mit Schreiben vom 25. September 2008, also letztes Jahr -

Frau Kollegin Ries, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Meiser?

Natürlich, gerne.

Sie wissen, dass sie auf die Redezeit nicht angerechnet wird.

Ja. Dann bitte ich aber auch, die Redezeit zu stoppen.

Abg. Meiser (CDU) mit einer Zwischenfrage:

Frau Kollegin Ries, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass wir absichtlich gewartet haben, um unseren Trägern zu helfen? Und dass uns dies auch gelungen ist! Reden Sie mit den Trägern! Wir haben dort viele Arbeitsplätze erhalten und haben es so lange hinausgezögert, wie es nur ging. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU.)

Herr Meiser, bei meinen Begründungen werden Sie sehr schnell feststellen, dass Sie den Trägern überhaupt nicht geholfen haben. Dass man das hinausgezogen hat - überhaupt keine Frage. Aber dass wir jetzt kurz vor einem Vertragsverletzungsverfahren stehen und dass Sie im Gesetz Veränderungen vorgenommen haben, die die Arbeit der Weiterbildungsträger verschlechtert, das werde ich Ihnen gleich belegen. Es ist nämlich so, dass Sie am 25. September 2008, zweieinhalb Jahre nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens, die externe Anhörung ausgeschrieben haben.

Uns liegen enorm viele Stellungnahmen vor, die Änderungen wollten. Natürlich - wie immer in diesem Hause - wurden sie nicht berücksichtigt. Ich sage hier für die SPD-Fraktion, wir sehen folgenden Änderungsbedarf im Gesetzentwurf - er ist nicht nur redaktioneller Art, wie Sie gestern versucht haben, in der Pressemeldung deutlich zu machen -: Erstens, die im Gesetz vorgeschriebene Bedingung, die Qualität der Bildungsarbeit ausschließlich durch ein Qualitätsmanagementsystem zu zertifizieren, ist a) vor allem für kleinere Bildungsträger höchst problematisch und b) auch nicht geeignet, die tatsächliche Qualität von Weiterbildungsangeboten zu gewährleisten. Jeder weiß das, wenn ISO-Norm durchgesetzt wird, ist das eine technische Sache. Das hat überhaupt nichts mit der inhaltlichen Qualität von Weiterbildung, mit Didaktik, Methodik und Pädagogik zu tun, das ist eine rein technische Sache.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Müller.)

Das ist doch nicht vorgeschrieben! Darüber hinaus dürfen die ganz erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen, die mit einem solchen Zertifizierungsverfahren verbunden sind, auch nicht außer Acht gelassen werden.

Was heißt das zum Beispiel für die Volkshochschulen im Land? In unserem Land werden nämlich die Volkshochschulen bis zum 31.12.2012 aus der Weiterbildung herausfallen, wenn sie nicht zertifiziert sind. Das steht in dem Gesetz! Es besteht also die Gefahr, dass die Volkshochschulen das nicht schultern können und damit ab 2013 als Anbieter für Wei

(Abg. Kühn (FDP) )

terbildung nicht mehr in Frage kommen. Gerade diese Woche hat die Landesregierung den Weiterbildungsbericht verschickt. Dort ist nachzulesen, dass gerade die Volkshochschulen mit 52,4 Prozent den größten Anteil an Weiterbildung haben. Die werden herausfallen, wenn sie es nicht schultern können.

(Abg. Commerçon (SPD) : Das ist vielleicht Absicht. - Zuruf des Ministerpräsidenten Müller.)

Zweitens wollen Sie auch den Landesausschuss für Weiterbildung abschaffen. Das ist auch nicht von der EU-Kommission vorgeschrieben.

(Erneuter Zuruf des Ministerpräsidenten Müller.)

Davor kann ich Sie nur warnen! Der Landesausschuss - da geht es um die Arbeitsplätze - hat die wichtige Aufgabe, die Qualifikation des Anbieters und damit auch die Qualität der Weiterbildung zu überwachen. Wenn Sie diesen Ausschuss abschaffen, schaffen Sie ein Kontrollinstrument ab. Wir alle wissen, da wo Kontrolle fehlt, geht die Qualität vor die Hunde.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Drittens ist es auch völlig inakzeptabel, dass es durch die im Gesetz stehende Befristung bis 31.12.2015 - das ist auch nicht von der EU vorgeschrieben - ab Januar 2016 dann im Saarland überhaupt kein Bildungsfreistellungsgesetz mehr geben wird.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Müller.)

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, spricht dann der Fraktionsvorsitzende der CDU in seiner gestrigen Pressemeldung lediglich von einer redaktionellen Änderung, bei der man dann, man höre und staune, die Anhörung nicht brauche - oder wörtlich, die Anhörung nicht nötig sei.

(Zuruf des Abgeordneten Meiser (CDU).)

Lieber Kollege Meiser, es mag ja sein, dass sich die Regierungsparteien das Denken von den zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei abnehmen lassen und sich lediglich zum Abnicken versammeln, aber eins sage ich Ihnen, die SPD-Fraktion besteht auf ihrem eigenen Urteil.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Nach unseren Erfahrungen der letzten Plenarsitzung scheinen demokratische Spielregeln nicht mehr unbedingt zu gelten.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Dennoch bestehen wir sehr ausdrücklich darauf, dass zu diesem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung stattfindet. Sie wollen uns sicher nicht auch noch das Minderheitenrecht der Anhörung streitig machen?

(Abg. Commerçon (SPD) : Wollen schon!)

Ich sage Ihnen schon jetzt, dass Sie sich sputen müssen. Das wissen Sie auch, Ende Dezember muss dieses Gesetz unter Dach und Fach sein. Aber das ist möglich, das ist durchaus möglich, ansonsten wird es sehr teuer für das Saarland. Von wegen, Sie wollten jemanden schützen, Sie haben geschlampt und versäumt, das zu regeln.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich sage Ihnen schon heute, sollten Sie mit Ihrer Dreistimmenmehrheit das Gesetz ohne Änderungen durchdrücken, dann werden wir uns bei Herrn Ostermann beschweren!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Oh-Rufe von den Regierungsfraktionen. - Ministerpräsi- dent Müller: Wahrscheinlich ist das dann mit der Bitte um eine Spende verbunden.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Claudia WillgerLambert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da hat jetzt die Opposition offensichtlich den richtigen Ansprechpartner gefunden.

(Zuruf der Abgeordneten Hoffmann-Bethscheider (SPD). - Zurufe von der SPD. - Beifall von der LINKEN.)