Protokoll der Sitzung vom 04.05.2010

Abstimmungen über das Haushaltsbegleitgesetz 2010....................................... 640

Annahme des Abänderungsantrages zum Haushaltsbegleitgesetz 2010 (Drucksache 14/164)...................................................... 640

Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 (Drucksache 14/126) in Zweiter und letzter Lesung............................................ 640

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 9. Landtagssitzung.

Herr Abgeordneter Edmund Kütten ist krankheitsbedingt für die beiden Sitzungstage der 9. Landtagssitzung entschuldigt.

Zum heutigen Sitzungstag darf ich ganz herzlich von der Fachhochschule für Verwaltung Schüler der Kurse V 28 a und b des Allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst unter Leitung von Herrn Wolfgang Cavelius begrüßen. Sie sind im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 9. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zweitägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Oppositionsfraktionen haben beantragt, ihre Globalanträge zum Haushaltsplanentwurf des Rechnungsjahres 2010 - dies sind die Drucksachen 14/ 165 und 14/166 - in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen.

Wer dafür ist, dass diese Globalanträge der Fraktionen in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dage

gen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass diese Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind.

Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu diesen Anträgen in der Grundsatzdebatte zum Haushalt 2010 durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das dem Verfahren bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetzentwürfe der Vorjahre entspricht.

Dies bedeutet, die Berichterstattung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsplanentwurf 2010 wird in Gruppen aufgegliedert. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfes vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen schriftlich übermittelt. Sie finden die Vorlagen in Ihren blauen Haushaltsmappen.

Ich nehme an, dass das Haus mit dem oben genannten Verfahren und dieser Vereinbarung einverstanden ist. Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie in Ihren Haushaltsmappen vorfinden.

Das Erweiterte Präsidium hat vereinbart, die Beratungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz 2010 in einer gemeinsamen Aussprache zu führen. Es empfiehlt Ihnen, die Beschlussfassungen zu beiden Gesetzen am Mittwoch zum Abschluss der Debatte durchzuführen. Ich lasse über diesen Verfahrensvorschlag abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann wird so wie vorgeschlagen verfahren.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Wahl der Ersten Schriftführerin/des Ersten Schriftführers gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes, § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 11 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages

Mit Schreiben vom 19. April hat Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine für seine Fraktion Frau Abgeordnete Astrid Schramm zur Wahl vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Ergeben sich Bedenken gegen die Wahl durch Handaufheben? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Wahl. Wer für die Wahl von Frau Abgeordneter Astrid Schramm zur Ersten Schriftführerin ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Frau Abgeordnete Astrid Schramm einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten zur Ersten Schriftführerin gewählt ist. Ich frage Frau Abgeordnete Astrid Schramm: Nehmen Sie die Wahl zur Ersten Schriftführerin an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich spreche Ihnen im Namen des Hauses die herzlichsten Glückwünsche aus.

(Beifall.)

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Nachwahl von drei Vertrauensleuten und zwei Vertretern in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen (Vor- schlag der CDU-Landtagsfraktion, der SPD- Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtags- fraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion) (Drucksache 14/152 - neu)

Für fünf der in der 8. Plenarsitzung am 16. März 2010 gewählten Vertrauensleute und Stellvertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht ist eine Nachwahl notwendig geworden. Die im Landtag vertretenen Fraktionen haben einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der Ihnen als Drucksache 14/152 - neu vorliegt.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Wahl gemäß dem Ihnen vorliegenden Vorschlag ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Vertrauensleute und die Vertreter einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten gewählt sind.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der FDPLandtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten 22. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetenge- setz) (Drucksache 14/154)

Die Fraktionen haben mich gebeten, den Gesetzentwurf zu begründen. Einem guten Brauch entsprechend folge ich gerne der Bitte der vier beantragenden Fraktionen und bringe den gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil 1975 festgelegt, dass die Abgeordneten die Höhe der Entschädigung in einem eigenen Gesetz vorzunehmen haben. Wie Ihnen allen bekannt ist, hat sich der saarländische Landtag deshalb einen Maßstab für die Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen gegeben. In einem einstimmigen Beschluss vom 24. November 1993 wurde festgelegt, Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die Diäten zu übertragen. Nach Abschluss der Tarifvereinbarungen haben wir immer in einem eigenen Gesetz die dann vereinbarten Tariferhöhungen auf die Beamten und auf die Abgeordneten übertragen.

Für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten des Landes wurde im letzten Jahr eine stufenweise Erhöhung der Besoldung und Versorgung für 2009 und 2010 verabschiedet. Dabei galt folgende Systematik. In einem ersten Schritt wurden die Grundgehälter um 40 Euro für alle angehoben. In einem zweiten Schritt wurden diese angehobenen Grundgehälter um 3 Prozent erhöht. Dies gilt seit dem 01. März 2009 vergangenen Jahres. In einem dritten Schritt erfolgte eine weitere Erhöhung um 1,2 Prozent, und zwar zum 01. März 2010 dieses Jahres. Dies ist inhaltlich unser Maßstab. Zeitlich sind wir von diesem Maßstab abgewichen.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf sieht die genannten Erhöhungen für die Abgeordneten zeitlich versetzt um jeweils ein Jahr für 2010 und 2011 vor. Damit werden die Abgeordneten des saarländischen Landtages in zwei Schritten jeweils mit einem Jahr Verzicht die Erhöhung im öffentlichen Dienst aufholen, die die über 50.000 Beamten, Angestellten und Versorgungsempfänger im Saarland bereits erhalten haben. Auf diese Weise haben die Mitglieder des saarländischen Landtages einen Sparbeitrag in der kritischen Finanzlage des Landes erbracht. Allerdings dürfen die Abgeordneten des Landes nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte daher um Ihre Zustimmung und schlage die Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung vor.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

(Präsident Ley)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/154 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen und zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar (Drucksache 14/ 78) (Abänderungsantrag: Drucksache 14/149)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den als Drucksache 14/78 vorliegenden Gesetzentwurf über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar in seiner 7. Sitzung am 10. Februar dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf hat eine Neufassung der bisherigen Gesetze zu den künstlerischen Hochschulen des Landes zum Inhalt. Hintergrund ist zum einen der Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Föderalismusreform des Jahres 2006. Bisher bundeseinheitliche Rechtsvorschriften sind durch eigenständige Regelungen des Landesgesetzgebers zu ersetzen. Zum anderen greift der Gesetzentwurf vor allem Änderungs- und Anpassungswünsche der Hochschulen selbst auf. Stichworte sind hier Strukturreformen, institutionelle Flexibilisierungen, die Stärkung der Hochschulautonomie und die Einführung eines Promotionsrechts.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. Im Rahmen einer Anhörung, in der neben den beiden Hochschulen auch die Universität des Saarlandes vertreten war, hat sich eine zugespitzte Debatte über den Punkt „Promotionsrecht“ entwickelt. Während die künstlerischen Hochschulen die Regierungsvorlage unterstützten, weil ihnen dort jeweils die alleinige Verantwortung für das Promotionsrecht übertragen wird, warb die Universität dafür, gesetzlich eine Zusammenarbeit mit ihr selbst festzuschreiben. Begründet wurde dies mit dem Argument, möglichen Qualitätseinbußen der neuen Hochschulgrade

im Vergleich zu den universitären Promotionsstandards entgegenwirken zu müssen.

Der Ausschuss nahm diese Debatte mit Interesse zur Kenntnis. Mit Blick auf die gesetzliche Vorgabe, dass künftige Promotionsordnungen der künstlerischen Hochschulen einer ministeriellen Zustimmung bedürfen, machte er sich den Änderungsvorschlag der Universität jedoch nicht zu eigen. Im Übrigen bestand zwischen Hochschulen und Universität Einigkeit darüber, dass eine Zusammenarbeit beim Promotionsrecht schon aus rein fachlichen Gründen unabdingbar ist.

Der Abänderungsantrag, den der Ausschuss nach Auswertung der Anhörung beschlossen hat, beruht auf einer Vorlage der drei Koalitionsfraktionen, der sich die beiden Oppositionsfraktionen angeschlossen haben. Inhalt sind zwei kleinere Korrekturen, die mögliche Missverständnisse ausräumen sollen. Zum einen werden die nach drei beziehungsweise zwei Semestern bemessenen Anforderungen für die in Promotionsfächern zu erbringenden Studienleistungen von Doktoranden klarer formuliert. Zum anderen werden die im Entwurf unterschiedlichen Regelungen für Honorarprofessuren an beiden Hochschulen vereinheitlicht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar unter Berücksichtigung des genannten Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 14/149 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/149 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/149 einstimmig - mit der Zustimmung aller Abgeordneten - angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/78 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stim