Protokoll der Sitzung vom 04.05.2010

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/78 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stim

(Präsident Ley)

me? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/78 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig - mit der Zustimmung aller Abgeordneten - angenommen ist.

Wir kommen zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2010 (Haushaltsgesetz - HG - 2010) (Drucksache 14/125)

Vorlage der Regierung des Saarlandes betreffend: Ergänzung zu dem Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) (Drucksache 14/148)

Zweite Lesung des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 (HBeglG 2010) (Drucksache 14/126) (Ab- änderungsantrag: Drucksache 14/164)

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2010 (Drucksache 14/165)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushaltsplan 2010 (Drucksache 14/166)

Ich darf noch einmal darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Redezeitvereinbarung die für einen Einzelplan nicht in Anspruch genommene Redezeit auch im Vorgriff verwendet, aber nicht auf den morgigen Debattentag übertragen werden kann.

Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Reinhold Jost, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des Ausschusses zum Gesamthaushalt 2010.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat am 09. März 2010 das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz 2010 eingebracht. Beide Gesetze wurden in der Landtagssitzung am 16. und 17. März 2010 in Erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen. Der aktuelle Haushaltsplanentwurf ist nach wie vor geprägt von den anhaltenden Auswirkungen der

Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Landesregierung will den äußerst schwierigen Rahmenbedingungen durch Wachstumsimpulse entgegentreten und einen strikten Konsolidierungskurs fortsetzen.

Dabei hat die Landesregierung - ähnlich wie der Bund und andere Bundesländer - die Bildung zweier Sondervermögen in Aussicht genommen, so das Sondervermögen „Konjunkturstabilisierungsfonds“ mit dem Ziel, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nach den Vorgaben der Föderalismus-II-Kommission zur Schuldenbremse das strukturelle Defizit des Jahres 2010 bis zum Jahr 2020 in Schritten von jeweils 10 Prozent abgebaut werden muss. Das konjunkturbedingte Defizit sowie konjunkturell bedingte Mehrausgaben sollen dargestellt werden. In dem Sondervermögen enthalten sind Zinsausgaben für konjunkturbedingte Darlehen, die Ausgaben für mögliche Bürgschaftsverpflichtungen sowie Mittel zum Erwerb des 25,2-prozentigen Anteils an der SaarLB. Darüber hinaus wird für die zur Deckung des konjunkturell bedingten Defizits aufgenommenen Kredite von jährlich maximal 300 Millionen Euro eine Tilgungsregelung festgelegt.

Durch die Schaffung des zweiten Sondervermögens „Zukunftsinitiative II“ sollen die rasche Umsetzung des Konjunkturpaketes Saar sichergestellt und Wachstumsimpulse gesetzt werden. Die Landesregierung beabsichtigt, dafür in einem Zeitraum von zehn Jahren jeweils 10 Millionen Euro einzusetzen. Die Finanzierung der Ausgaben zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit des Landes erfolgt über Kreditaufnahmen bis zu einer Gesamthöhe von 250 Millionen Euro mit einem festgelegten Tilgungsplan. Die Landesregierung setzt dabei Schwerpunkte in den Bereichen Bildung und Forschung, Wirtschaftsförderung, Umwelt und Kultur. Mit den vorgesehenen Investitionsausgaben in Höhe von 410,5 Millionen Euro soll ein weiterer Beitrag zur Gegensteuerung in der Krise geleistet werden. Die Investitionsquote bewegt sich mit 11,6 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre. Für das Haushaltsjahr 2010 sind landeseigene Baumaßnahmen in Höhe von 91 Millionen Euro veranschlagt; das entspricht einer Steigerung von 27 Prozent beziehungsweise 18,8 Millionen Euro. Auf die ressortbezogenen Änderungen werden die Berichterstatter noch näher eingehen.

Die Gesamtausgaben des Landes 2010 betragen rund 3,55 Milliarden Euro, was einer Steigerung gegenüber dem vorangegangenen Haushaltsjahr um 2,4 Prozent entspricht. Die in hohem Maße krisenbedingten Belastungen des Haushalts führen zu einer Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt von 772 Millionen Euro und belaufen sich unter Einbeziehung der für die beiden Sondervermögen vorgesehenen Kreditaufnahmen von insgesamt 318 Millionen Euro auf eine Neuverschuldung in Höhe von 1,09 Milliarden Euro. Diese dramatische Entwicklung ist im We

(Präsident Ley)

sentlichen dem Einbruch der Steuereinnahmen, den notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen zur Wirtschaftskrise und ernormen Mehrbelastungen in gesetzlich geregelten Bereichen, etwa der Sozialhilfe, der Krankenhausfinanzierung oder den Versorgungs- und Beihilfelasten, geschuldet.

Seit Einbringung des Haushaltes im März dieses Jahres haben sich inzwischen Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die die Landesregierung bewogen haben, eine Ergänzungsvorlage in das laufende Verfahren einzubringen. Die Nettokreditaufnahme wird sich dadurch im Kernhaushalt um weitere 17,5 Millionen auf nunmehr 789,1 Millionen Euro erhöhen. Unter Berücksichtigung der Kreditaufnahme der neu geschaffenen Sondervermögen liegt die Nettokreditaufnahme dann bei 1,107 Milliarden Euro.

Die wesentlichen, in der Ergänzungsvorlage vorgenommenen Änderungen sind: Rückzahlung von EFRE-Mitteln aus der Förderperiode von 1994 bis 1999 an die EU in einer Größenordnung von insgesamt 13,3 Millionen Euro, eine Erhöhung der Finanzierung des Ausleihsystems für Schulbücher um 500.000 Euro, erhebliche witterungsbedingte Mehraufwendungen aufgrund des harten Winters in Höhe von 5 Millionen Euro, die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,8 Millionen Euro zum Betrieb der Kindertagesstätte der HTW und weitere kleinere Ausgaben bei den verschiedenen Einzelplänen, die allerdings durch die Reduzierung der Ausgaben an anderer Stelle gegenfinanziert werden.

Die Gesamtausgaben 2010 steigen damit gegenüber dem bisherigen Entwurf um 18,8 Millionen Euro. Das bedeutet, dass sich die Steigerungsrate des Gesamthaushaltes von 2,4 auf 2,9 Prozent erhöht. Nicht berücksichtigt werden konnte das erst in der kommenden Woche erwartete Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung. Sich daraus möglicherweise ergebende haushaltsrechtliche Entscheidungen können erst nach Vorlage verlässlicher Daten getroffen werden.

Angesichts der äußerst prekären Haushaltslage der Kommunen hat die Landesregierung 2010 auf einen eigenständigen Sanierungsbeitrag der Städte und Gemeinden wie in der Vergangenheit verzichtet. Darüber hinaus hat das Land 2010 mangels Zuwachses beim kommunalen Finanzausgleich den kommunalen Anteil an der Finanzierung des Fonds „Kommune 21“ in Höhe von 7,6 Millionen Euro übernommen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl der Saarländische Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag des Saarlandes haben die nach Artikel 124 der Verfassung des Saarlandes eingeräumte Möglichkeit wahrgenommen, zu dem die Kommunen und Kommunalverbänden betreffen

den Teil des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2010 sowie des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 Stellung zu nehmen. Beide Verbände haben die dargestellte Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl hält der Saarländische Städteund Gemeindetag seine Forderung nach einer auskömmlichen Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleiches und der Erhöhung des Verbundsatzes auf 22 Prozent nach wie vor für gerechtfertigt.

Der Verband hat zu Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes Änderungsvorschläge unterbreitet mit dem Ziel, die bisherigen Bestimmungen über die Aussetzung der Verpflichtung zur Erstellung von Haushaltssanierungsplänen festzuschreiben und zu modifizieren. Er hat auch zum Kommunalfinanzausgleichsgesetz weitere Änderungen in Artikel 3 angeregt. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat bei den aktuellen Haushaltsberatungen Vorgaben für die Umsetzung der Schuldenbremse ab dem kommenden Jahr vermisst und die Auffassung vertreten, dass es notwendig sei, eine Schutzvorschrift aufzunehmen. Diese soll eine Existenzsicherung der Kommunen und gleichzeitig einen Mindestbestand kommunaler Selbstverwaltung gewährleisten.

Gleichzeitig haben die Kommunen noch einmal auf die exorbitant schlechte Finanzsituation und auf eine mittlerweile unbeherrschbare Höhe kommunaler Kassenkredite in Höhe von 1,4 Milliarden Euro hingewiesen, mit denen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden Konsum finanziert werde.

Der Landkreistag des Saarlandes hat in der Anhörung auf die drastischen Ausgabensteigerungen im Bereich der sozialen Sicherung und auf zusätzliche Belastungen durch die mit dem Aufbau eines Systems der Schulbuchausleihe verbundenen Kosten hingewiesen. Insgesamt erhöhten sich die umlagerelevanten Ausgaben der saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken im Haushaltsjahr 2010 um 50 Millionen Euro auf dann 850,7 Millionen Euro. Die Schere zwischen Schlüsselzuweisungen einerseits und explodierenden Ausgaben andererseits könne nur durch dramatische Umlageerhöhungen über die kreis- beziehungsweise regionalverbandsangehörigen Kommunen geschlossen werden und führe dort zu einer weiteren Verschärfung der Finanznot. Vor dem Hintergrund der dargestellten Ausgabenentwicklung fordert der Landkreistag die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Haushaltsbegleitgesetz 2010 entspricht inhaltlich weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres. Das Haushaltsbegleitgesetz ergeht als Artikelgesetz und sieht neben der Bildung der bereits beschriebenen Sondervermögen eine Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes in Artikel 3, ei

(Abg. Jost (SPD) )

ne Änderung des Gesetzes zur Aussetzung und Erweiterung kommunalrechtlicher Vorschriften in Artikel 4, eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in Artikel 5, eine Änderung der Landeshaushaltsordnung in Artikel 6, eine Änderung des Saarländischen Spielbankgesetzes in Artikel 7 und schließlich eine Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes in Artikel 8 vor, in dem im Zusammenhang mit dem Ankauf von 25,2 Prozent der Anteile der BayernLB an der SaarLB und den darüber hinaus vertraglich festgelegten Kauf- und Verkaufsoptionen die Befristung des Saarländischen Sparkassengesetzes aufgehoben werden soll.

Mit der in Artikel 4 aufgenommenen Gesetzesänderung werden die saarländischen Kommunen im Haushaltsjahr 2010 nochmals der Verpflichtung enthoben, einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, soweit sie sich in ihrem Ausgabeverhalten bestimmten Beschränkungen unterwerfen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat den Landeshaushalt in insgesamt 14 Sitzungen beraten. Grundlage der Ausschussberatungen waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den jeweiligen Einzelplänen. Die Mitglieder der Landesregierung haben zu den im Haushaltsentwurf ausgewiesenen Änderungen und Besonderheiten innerhalb ihres Geschäftsbereichs auf Befragen Rede und Antwort gestanden.

Die Landtagsfraktionen der Koalition, die SPD-Landtagsfraktion und die LINKE-Landtagsfraktion haben auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Abänderungsanträgen eingebracht, auf die die Berichterstatterinnen und Berichterstatter des Ausschusses bei den Beratungen der Einzelpläne gesondert eingehen werden. Die Abänderungsanträge der Koalition wurden - soweit Einzelabstimmung beantragt wurde einstimmig vom Ausschuss angenommen. Sowohl die SPD-Landtagsfraktion als auch die LINKE-Landtagsfraktion haben nach Ablehnung ihrer Anträge bei der Schlussabstimmung am vergangenen Freitag darauf verzichtet, diese im Plenum erneut zur Abstimmung zu stellen. Stattdessen haben die Oppositionsfraktionen detaillierte Globalanträge über den Gesamthaushalt eingebracht, die im Anschluss an die Grundsatzdebatte zur Abstimmung gestellt werden.

Die SPD-Landtagsfraktion hält es angesichts der Verschuldungslage des Saarlandes und mit Blick auf seine Existenzfähigkeit für dringend erforderlich, in Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern eine Altschuldenregelung zu erreichen. Die zu erwartenden Steuerausfälle erschwerten die Realisierung der Schuldenbremse zum Jahr 2020 und machten eine Aussage, wie und durch welche konkreten Einsparmaßnahmen die Einhaltung der Schuldenbremse gewährleistet werden soll, zwingend notwendig.

Gleichzeitig werde die SPD-Landtagsfraktion die als Hilfskonstruktion gewertete Einrichtung von Fonds außerhalb des Landeshaushalts nicht akzeptieren.

Zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft schlägt die SPD-Landtagsfraktion vor, den saarländischen Kommunen eine Zinskostenhilfe für aufgenommene Kassenkredite in Höhe von jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll den Kommunen ein Anteil von den vom Bund in den kommenden Jahren gewährten Hilfen in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Weitere Schwerpunkte sieht die SPD-Landtagsfraktion im Aufbau eines dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektors und in strukturellen Verbesserungen im Bildungsbereich, so zum Beispiel Kompensationszahlungen als Ausgleich für die abgeschafften Studiengebühren.

Darüber hinaus fordert die LINKE-Landtagsfraktion ein nachhaltiges Konzept zur Bewältigung der unter den Bedingungen der Finanz- und Wirtschaftskrise gewachsenen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Sie vertritt die Auffassung, dass die defizitäre Situation des Landes auch auf das Fehlen eines industriepolitischen Konzeptes zurückzuführen sei, das geeignet wäre, die saarländischen Schlüsselindustrien Automobil, Energie, Stahl und Maschinenbau zu stärken und die Chancen einer überfälligen ökologischen Neuorientierung besser zu nutzen. Zur Verbesserung der Einnahmesituation hält die LINKE-Landtagsfraktion bundespolitische Initiativen wie etwa die Einführung einer Vermögensteuer für unerlässlich. Auf diese Weise akquirierte Einnahmen versetzten das Land in die Lage, notwendige Investitionen in Bildung, Arbeit und Wirtschaft sowie soziale Gerechtigkeit zu finanzieren.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Schlussabstimmung hat der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge sowohl die Annahme des Haushaltsgesetzes 2010 und der dazu eingebrachten Ergänzungsvorlage als auch des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 in Zweiter Lesung zu empfehlen.

In der Übersicht 10 der Antragsunterlagen finden Sie die Nachweisung über die vom Ministerium der Finanzen nach Einbringung des Haushaltsgesetzes 2010 aufgrund gesetzlicher Ermächtigungen vorgenommenen Änderungen im Stellenplan, die vom Ausschuss mit Stimmenmehrheit angenommen wurden. Die Änderungen sollen in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 23. April dieses Jahres mit

(Abg. Jost (SPD) )

der mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung für die Jahre 2009 bis 2013 befasst, mit der einerseits die finanzpolitischen Folgen der Umsetzung der landespolitischen Prioritäten und andererseits der Beginn des Defizitabbaupfades, der einzuhalten ist, um jährlich die Voraussetzungen für die Auszahlung der vereinbarten Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro zu schaffen, beschrieben werden. Eine deutliche Begrenzung der Ausgaben des Landes wird aus Sicht der Landesregierung nur möglich sein, wenn es gelingt, die verbleibenden landespolitischen Handlungsspielräume vollständig zu nutzen und staatliche Förderprogramme mit Blick auf deren Notwendigkeit und Wirksamkeit auf den Prüfstand zu stellen.

Zurzeit werden auf der Grundlage des Konsolidierungshilfegesetzes zwischen dem Bund und den Ländern Verwaltungsvereinbarungen erarbeitet, in denen insbesondere die Details des strukturellen Defizits zur Konjunkturbereinigung und zur Beschreibung sonstiger, nicht von dem einzelnen Land zu verantwortender Sondereffekte bei der Defizitermittlung festzulegen sind. Der Ausschuss teilt die Auffassung der Landesregierung, dass - soweit sich die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Bund und der Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung von der im Finanzplan zugrunde gelegten Annahme unterscheiden - der beschriebene Defizitabbau angepasst werden muss.

Das Land ist verpflichtet, seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um die vereinbarten Ziele zum Abbau des strukturellen Defizits bis 2020 zu erreichen. Insoweit steht es vor enormen Herausforderungen, wobei in diesem Zusammenhang der seitens der Landesregierungen vorgeschlagenen Haushaltsstrukturkommission eine nicht unwesentliche Aufgabe zukommen wird. Alle politischen Kräfte sind aufgerufen, sich tatkräftig in diese Arbeit einzubringen. Ich wünsche mir, dass aus ihr vielfältige Aktivitäten zur Erreichung der gemeinsamen Ziele entwickelt werden können und dass in diesem Zusammenhang eine ehrliche Bestandsaufnahme zum Tragen kommt aber nicht nur zulasten Einzelner.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen all denen danken, die an den Haushaltsberatungen mitgewirkt haben, insbesondere Herrn Finanzminister Jacoby, Herrn Staatssekretär Wack, der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums sowie den Haushaltsreferentinnen und -referenten der Ministerien und der nachgeordneten Behörden. Bedanken möchte ich mich auch bei den Vertretern des Landesrechnungshofes und bei der Landtagsverwaltung, hier insbesondere bei Herrn Schaar, für die Vorbereitung und Unterstützung der Ausschussarbeit. Nicht zuletzt gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen des Haushalts- und Finanzausschus

ses, aber auch anderen Fachausschüssen des Hauses, die die Beratungen unterstützt haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Grundsatzdebatte zum Haushalt 2010. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Reinhold Jost.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bilanz nach mittlerweile zehn Jahren unter Ministerpräsident Peter Müller ist verheerend und beängstigend zugleich. Ende dieses Jahres werden wir bei einem Haushaltsvolumen von 3,5 Milliarden Euro Zinszahlungen von annähernd 500 Millionen Euro zu verkraften haben. Ende des Jahres 2012 werden wir einen Schuldenstand von 12 Milliarden Euro anvisieren, und das trotz Auslagerungen von Sondervermögen und Fonds. Ich sage ganz bewusst: Wenn ich mir ansehe, mit welcher Kreativität man in der Lage ist, die tatsächliche Verschuldung dieses Landes zu verbergen, dann hätte ich mir diese Kreativität eigentlich bei der Verhinderung von Schulden gewünscht. Das wäre dem Land besser bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Allein die Auslagerung von Sondervermögen und Schattenhaushalten wird in diesem Jahr - Kreditermächtigungen von Landesbetrieben eingerechnet eine Größenordnung von fast 600 Millionen Euro erreichen. Der nunmehr zu beratende Haushalt, den wir morgen aller Voraussicht nach verabschieden werden, ist jedoch schon jetzt Makulatur, denn wir werden im Laufe dieser Woche eine Steuerschätzung vorgelegt bekommen - an der einen oder anderen Stelle ist sie ja bereits in den Medien zur Kenntnis gebracht worden -, der zufolge die für die kommenden Jahre ursprünglich erwarteten Steuermehreinnahmen jetzt schon abgeschrieben werden können, was beispielsweise dazu führt, dass die zu erwartenden Strukturdefizite im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung noch größer sein werden. Ich sage ganz bewusst: Wir stehen hier vor einem Abgrund, und das, was man sieht, lässt einen mehr als schwindlig werden.