Im Bereich der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer geht die Kürzerei auch los. Wir haben ja mit den Leuten gesprochen, die waren bei uns, als sie auch bei Ihnen waren. Sie sagen ganz klar, auch dort ist die Fallzahl mittlerweile viel zu groß. Sie müssen sogar darum kämpfen, dass ihnen die Fahrtkosten zurückerstattet werden. Das heißt, wir kommen irgendwann im Saarland vor lauter Sparen an den Punkt, dass eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer die Fahrtkosten zu seinen Betreuten aus eigener Tasche bezahlen soll. Das kann nicht sein. Noch ist das nicht so. Das sage ich ganz klar, aber irgendwo bewegen wir uns in diese Richtung.
Da muss man aufpassen, dass man nicht an der falschen Stelle spart. Deshalb habe ich das gestern bereits bei der Generaldebatte angesprochen, weil ich glaube, dieses Problem sollte man nicht kleinreden. Resozialisierung ist das eine. Die Sicherheit hier im Lande ist das andere. Die sollten wir eben nicht durch solches Sparen an der falschen Stelle mittel- und langfristig gefährden. Alles, was man hier sinnvollerweise im Justizapparat investiert, wird man in Zukunft an Polizeibeamten und Bewährungshelfern sparen. Das müssen wir uns alle klarmachen.
Deshalb muss man gerade, wenn man in diesem Bereich weiter sparen will, ganz genau hinsehen, ob das wirklich Sinn macht. Sie wissen, wie viele Anwärter in Zukunft noch eingestellt werden. Das ist nicht mehr viel. Auch im Bereich der Justizvollzugsbeamten gibt es eine Demografie, die Leute werden älter. Jüngere Beamte fehlen dort schon. Das ist das nächste Problem. Ich kann nicht Strafgefangene nur noch von Beamten betreuen lassen, die über 50 Jahre alt sind. Das geht irgendwann alles nicht mehr. Wir stoßen dort irgendwann an Grenzen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass man hier ernsthaft die Kürzungen überdenkt, zumal diese Kürzungen den Landeshaushalt weder herein- noch herausreißen. Da geht es insgesamt um ganz andere Zahlen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir auch diesen Einzelplan ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gehört sicherlich zu den bedauerlichen Wahrheiten, dass auch im Justizhaushalt gespart werden muss. Das ist insbesondere bedauerlich aus Sicht einer Fachministerin. Aber natürlich ist auch die Justiz gefragt - das will ich an der Stelle unter
streichen -, in moderatem Maße zur Konsolidierung des saarländischen Haushaltes einen Beitrag zu leisten. Selbstverständlich, Herr Kollege Ulrich, bin ich ganz bei Ihnen
(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsfraktio- nen. - Abg. Pauluhn (SPD) : Na dann! - Abg. Roth (SPD) : Fürs Protokoll: Es wird Druck ausgeübt!)
wenn man gerade im Bereich der Justiz sagt, dass man noch zweimal hinkucken muss, bevor man im Justizhaushalt einen Euro spart. Ich glaube, dass wir diesem Anspruch in diesem Haushalt auch gerecht geworden sind. Denn letztlich geht es im Justizbereich auch immer darum, bestimmten Prämissen Beachtung zu schenken. Das ist einmal die Prämisse, dass wir auch in Zukunft noch eine leistungsfähige Justiz im Land vorhalten wollen, denn die Justiz ist auch ein Standortfaktor für die Wirtschaft, wenn es darum geht, Rechtssicherheit zu erlangen in Verfahren und dass diese zügig durchgeführt werden. Deshalb ist es auch ein großes Eigeninteresse dieses Landes, dafür Sorge zu tragen, dass wir eine leistungsfähige Justiz behalten.
Es gilt auch, der Prämisse Rechnung zu tragen, dass wir eine bürgernahe Justiz erhalten wollen, die einen leichten Zugang für die Rechtsuchenden vorhält. Und es gilt letztlich der Prämisse Rechnung zu tragen, dass wir in Zukunft eine Justiz haben wollen, die die größtmögliche Sicherheit für die Saarländerinnen und Saarländer gewährleistet. Sparen ist unter diesen genannten Prämissen sicherlich keine leichte Aufgabe, insbesondere dann nicht, wenn wir die bekannten 95 Prozent an dieser Stelle bemühen. Das heißt, 95 Prozent des saarländischen Justizhaushaltes sind nun einmal gebundene Ausgaben, auf die wir als Justizministerium überhaupt keinen Einfluss haben, egal in welche Richtung sie sich entwickeln. Leider hat sich die Mehrzahl dieser Ausgaben in den letzten Jahren in die Richtung entwickelt, dass sie angestiegen sind. Dem müssen wir jeweils Rechnung tragen.
Auch wenn die Aufgabe nicht einfach ist, haben wir uns dieser Aufgabe gestellt. Das hat in der Vergangenheit denjenigen, die in der Justiz tätig sind, viel abverlangt. Das wird es auch jetzt und in Zukunft tun. Wir haben in diesem Haushalt etwas mehr als 1 Million Euro als Sparbeitrag erbracht. In Relation zu dem, was im Land insgesamt gespart werden muss, ist das eher ein kleiner Teil. Wir werden genau hinschauen müssen, ob wir auch in Zukunft weiterhin den Sparbeitrag in diesem Umfang erbringen können. Jetzt, am Anfang unserer Sparbemühun
Nach dem, was die Opposition hier vorgetragen hat, will ich in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass man in diesem Zusammenhang ganz gewiss nicht von Kaputtsparen reden kann. Das ist eine Darstellung, die völlig daneben ist, die den Sachverhalt überhaupt nicht trifft. Ich glaube, dass die Kassandra-Rufe der Opposition, die in diesem Saal zu hören waren, an dieser Stelle völlig unangebracht sind, nur zur Verunsicherung beitragen und niemandem in diesem Land weiterhelfen.
Man muss auch in aller Deutlichkeit feststellen, dass diesem Sparbeitrag, der in vielfacher Weise durch Verwaltungseinsparungen erbracht wird, in hohem Maße Mehransätze vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen gegenüberstehen. Ich will dies an einigen Punkten deutlich machen. Der erste Punkt betrifft das saarländische Erwachsenenstrafvollzugsgesetz, ein Gesetzgebungsverfahren, das uns im nächsten Jahr beschäftigen wird. Es befindet sich derzeit in Vorbereitung. Wir werden es im nächsten Jahr verabschieden und in diesem Jahr noch entsprechende Haushaltsvorsorge treffen müssen für die Standards, die dort festzuschreiben sind. Dieser Gesetzentwurf wird im Wesentlichen auf dem Musterentwurf der so genannten Zehnergruppe basieren, die schon für das Jugendstrafvollzugsgesetz entsprechende Entwürfe ausgearbeitet hat. Nachdem wir in Vollzugsgemeinschaft mit RheinlandPfalz sind, macht es sehr viel Sinn, uns ein Stück weit an dem zu orientieren, was dort festgeschrieben worden ist.
Dieser Gesetzentwurf - das zeichnet sich nach dem Musterentwurf ab - wird sich nicht nur darauf beschränken, den bestehenden Rechtszustand festzuschreiben, sondern er orientiert sich vielmehr an dem derzeitigen Strafvollzug entsprechend kriminologischer Erkenntnisse und versucht, Erkenntnisse aus der Praxis weiterzuentwickeln. Wenn man hier von einer qualitativen Weiterentwicklung spricht, zum Beispiel durch die Einführung eines Diagnoseverfahrens im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung, dann wird es nicht ausreichen, das einfach so ins Gesetz zu schreiben, sondern man muss es natürlich auch personell unterlegen, das heißt konkret, man wird es auch personalisieren müssen.
Genau das tun wir auch mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf. Wir personalisieren, was wir dort an mehr Qualität erreichen wollen, indem wir es jetzt in den Haushaltsansatz bringen. Wir stellen alleine für diese Maßnahme, die ich als Beispiel genannt habe, in diesem Haushalt 371.000 mehr zur Verfügung. Dies ist ein Mehr für einen effektiven Behandlungs
vollzug und damit auch ein Mehr für die Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer und kein Weniger, wie es versucht wurde darzustellen.
Der zweite Punkt, wo es um ein Haushaltsplus geht, bezieht sich auf den Bereich der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Künftig gilt es daher, rechtlich und tatsächlich dem Abstandsgebot Rechnung zu tragen. Die Unterbringung der saarländischen Sicherungsverwahrten - das muss man wissen - erfolgt auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit Rheinland-Pfalz. Hierfür haben wir bisher 884.000 Euro jährlich an Rheinland-Pfalz gezahlt. Im vorliegenden Haushaltsentwurf wird es aufgrund der Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die auch höhere Standards für die Zukunft festschreiben wird, zu einem Mehr an Investitionen in Behandlung und in Sicherheit kommen. Nach den uns jetzt vorliegenden Kostenschätzungen werden wir hier künftig mehr als doppelt so viel ausgeben wie bisher. Der Haushaltsansatz wird statt bisher 880.000 Euro dann bei 1,9 Millionen Euro liegen, also auch hier ein Mehr und nicht ein Weniger in die Investition der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Saarland.
Als drittes Beispiel nenne ich die Forensik. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2013 beträgt 13 Millionen Euro für die Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie. Erst vor Kurzem wurde nach den Entweichungen, die es dort gegeben hat, ein zweiter Zaun errichtet, 500.000 Euro wurden hier in zusätzliche Sicherheit investiert. Aber wir ruhen uns darauf nicht aus, sondern beziehen uns vor allem auf das, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich die qualitative Weiterentwicklung der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie vor allem unter baulichen Aspekten.
Wir werden hier bis 2017 drei hoch gesicherte Stationen für insgesamt 60 Patienten bauen, die zwei Gebäudeteile mit maroder Bausubstanz ersetzen sollen. Der eine oder andere von Ihnen hat sich das angesehen. Es ist wirklich dringend notwendig, an dieser Stelle zu investieren. Angesichts des Gesamtvolumens dieser Baumaßnahme wird deutlich, dass dies ein richtiger Kraftakt für unser Land ist. Es stehen 12 Millionen Euro in Rede, die haushaltstechnisch abgesichert sind für die nächsten Jahre. Auch hier 12 Millionen in zusätzliche Sicherheit und in zusätzliche Behandlungsqualität. Auch das ist ein Mehr und nicht ein Weniger, wie es dargestellt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies waren einige Schwerpunkte des Justizhaushaltes. Diese Schwerpunkte sind Investitionen in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Wir wissen, dass es absolute Sicherheit nicht gibt. Nichtsdestotrotz sind wir nicht aus der Pflicht entlassen, zumindest das zu tun, was notwendig ist, eine Verpflichtung, die angesichts der Sparzwänge, denen wir alle unterliegen, nicht einfach ist, aber eine Aufgabe, der wir uns gestellt haben und die wir, wie ich finde, schon bisher vernünftig gemeistert haben.
Wenn man sich ansieht, wie die Opposition glaubt, diese Aufgaben besser erledigen zu können, stelle ich fest, dass hier eine Reihe von Schaufensteranträgen gestellt wurde. Ich will nur einmal herausgreifen, dass man 3.600 Euro mehr für Reisekosten haben will, 1.100 Euro mehr für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge, 2.500 Euro mehr an Hilfen für suchtkranke Straftäter. Meine sehr verehrten Damen und Herren, 1.000-Euro-Beträge stehen Millionen an Investitionen, die ich eben dargestellt habe, gegenüber, und das wollen Sie als Sicherheitskonzept für die Saarländerinnen und Saarländer verkaufen! Ich glaube, das ist zu dünn. Wenn sich die Saarländerinnen und Saarländer darauf verlassen würden, wären sie verlassen. Was die Landesregierung hier vorgelegt hat, ist vernünftig. Die Abänderungsanträge der Opposition sind allenfalls dazu geeignet, für Unsicherheit zu sorgen, aber nicht für Sicherheit in diesem Land.
Ich weiß nicht genau, wie oft noch der Umstand bezüglich der Mehrarbeits- und Überstundenvergütung in der JVA erklärt werden muss. Soweit ich weiß, ist das im Ausschuss erklärt worden. Insofern hätte man zumindest den Verdacht haben können, dass es heute nicht noch einmal falsch vorgetragen worden ist. Es ist schon von einer Reihe von Kollegen hier im Haus erklärt worden, was es mit diesem Sachverhalt auf sich hat. Ich will mich auch gerne der Mühe unterziehen, darauf hinzuweisen, dass es eine klare Regelung gibt, was die Abarbeitung dieser Überstunden angeht: Sie können aus einem anderen Titel gedeckt werden. Im Übrigen ist aufgrund der Budgetierung ohnehin die gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben. Ich sage, dass die Panikmache, die betrieben worden ist, fehl am Platze ist. Vielleicht kann sich der eine oder andere, wenn er von einem Überstundenberg spricht, fragen, ob er tatsächlich erst in den letzten sieben Monaten entstanden ist oder möglicherweise zuvor bestanden hat und aufgewachsen ist.
Was die Frage der Zuschüsse für die Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt angeht, will ich darauf hin
weisen, dass dort niemandem etwas weggenommen wird. Ich habe den Eindruck, dass es immer noch nicht ganz verstanden worden ist. Es wird nicht in einem laufenden Projekt gekürzt. Dieses Projekt gibt es noch überhaupt gar nicht. Der Mittelansatz, der jetzt gewählt worden ist, ist gegenüber dem letzten Jahr unter anderem deshalb gekürzt worden, weil sich eine Möglichkeit abzeichnet, wie man bei gleicher Qualität etwas zu einem günstigeren Preis quasi in Kooperation mit Rheinland-Pfalz - einkaufen kann. Ich halte das für eine sinnvolle Vorgehensweise und vor allen Dingen für einen sinnvollen Umgang mit den Steuergeldern der Saarländer. Die guten Erfahrungen, die wir mit den Vollzugsgemeinschaften mit Rheinland-Pfalz haben, deuten darauf hin, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich darf also feststellen, auch an dieser Stelle sind die Kassandra-Rufe völlig unangebracht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nichtsdestotrotz sind die Bedingungen, unter denen die Arbeit in der saarländischen Justiz geleistet werden muss, nicht einfach. Das ist uns allen in diesem Hause sehr wohl bewusst. Deshalb ist es angebracht, all denjenigen einen ausdrücklichen Dank auszusprechen, die in der Justiz ihren Dienst tun, sei es im Vollzug, in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie oder bei den Gerichten oder auch im Ministerium selbst. Das ist eine ganz wichtige und hervorragende Arbeit. Ich kann aus den Erfahrungen der letzten sieben Monaten feststellen, dass sie mit großer Sorgfalt und großem Engagement angegangen wird. Deshalb ein ganz herzliches Wort des Dankes und der Anerkennung für diese Arbeit, die dort geleistet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Haushalt trägt den von mir zu Anfang geschilderten Prämissen einer funktionsfähigen, bürgernahen und an den Sicherheitsinteressen orientierten saarländischen Justiz Rechnung. Ich glaube, das ist deutlich geworden. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. - Wir müssen jetzt eine ganze Reihe von Abstimmungen durchführen, weil wir einen Nachtrag haben, Begleitgesetze, Abänderungsanträge und so weiter. Das können wir uns nicht ersparen. Das ist formell notwendig.
gebracht, der uns als Drucksache 15/269 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/269 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag Drucksache 15/269 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 17 Kapitel 17 10. Wer für die Annahme des Einzelplans 17 Kapitel 17 10 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 17 Kapitel 17 10 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über Kapitel 20 10 des Einzelplans 20. Wer für die Annahme des Kapitels 20 10 des Einzelplans 20 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Kapitel 20 10 des Einzelplans 20 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Es ist über Kapitel 10 01 Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 10 01 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Kapitel 10 01 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt haben die Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 10 im Übrigen. Wer für die Annahme des Einzelplans 10 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Einzelplan 10 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Einzelplan 18 - Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Wer für die Annahme des Einzelplans 18 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 18 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.