Protokoll der Sitzung vom 16.01.2013

Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/255 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Vielen Dank. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. - Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/255 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/255 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 3) (Drucksache 15/301)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich ebenfalls der Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Petra Berg, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Übersicht Nr. 3 bezieht sich auf Verfassungsbeschwerden von Kinobetreibern, die sich gegen die Filmförderungsabgabe wenden. Sie halten die Abgabe, zu der neben den Kinobetreibern auch die Videowirtschaft und die Fernsehbetreiber herangezogen werden, für verfassungswidrig, und zwar aus folgenden Gründen.

Eine mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Ermächtigungsnorm in § 66 des Filmförderungsgesetzes sei nicht gegeben. Die verfas

sungsrechtlichen Anforderungen an die Erhebung von Sonderabgaben seien nicht gewahrt. Es erfolge eine rechtfertigungslose Ungleichbehandlung der durch die Abgabe betroffenen Gruppen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesministerium der Justiz und dem Staatsminister für Kultur und Medien einen Fragenkatalog zukommen lassen, welcher sich insbesondere mit der Gesetzgebungskompetenz, der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Sonderabgabe, mit der Ausgestaltung der Abgabenlast sowie mit der Verteilung der Fördermittel befasst.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 mit diesen Streitsachen befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, auch in dieser Sache eine Stellungnahme nicht abzugeben.

Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/301 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/301 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/301 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 3) (Drucksache 15/282)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/282 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/282 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.

Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung.

(Abg. Berg (SPD) )