Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerichtsverfahren kosten Geld. Wer sich einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren nicht leisten kann, muss staatliche Hilfe beantragen. Mit der Prozesskostenhilfe wird der Anspruch auf Zugang zum Recht sichergestellt. Die Lebenshaltungskosten in Deutschland steigen, die Prozesskostenhilfe soll allerdings nach Gutdünken der Bundesregierung gesenkt werden. Durch die von der Bundesregierung geplante Änderung der Prozesskostenhilfe wird der Zugang zum Recht ganz erheblich erschwert. Rechtsuchende, deren Einkommen über den Sozialleistungen liegt, sollen mehr und länger Geld für den rechtlichen Beistand zahlen. Es trifft vor allem alleinerziehende Frauen, Prekärbeschäftigte und Erwerbslose. Wer wenig Einkommen hat, wird sich in Zukunft dreimal überlegen, ob er oder sie unter diesen Umständen einen Prozess riskiert oder nicht. Das schreckt die Rechtsuchenden davon ab, ihr Recht in Anspruch zu nehmen. Es hindert so die Rechtsgewährung. Die Gerichte sollen einmal bewilligte Prozesskostenhilfe aufheben können, soweit ein Antrag auf Beweiserhebung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Das verstößt gegen den Grundsatz der nicht vorwegzunehmenden Beweiswürdigung im Zivilprozess. Auch hierdurch werden die Chancen der finanziell schlechter gestellten Parteien weiter verschlechtert.

Prozesskostenhilfe wird insbesondere in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht beantragt. Es geht dabei um Unterhalt, Arbeitsstelle oder Sozialleistungen. Gerade für die Menschen mit einem geringen Einkommen ist es wichtig, sich auch in diesen elementaren Bereichen verteidigen zu können und nicht ohne fachlichen Rat und ohne Hilfe dazustehen. Die geplante Einschränkung der Prozesskostenhilfe verschiebt die Chancen der Rechtsverfolgung zugunsten der finanziell besser gestellten Parteien.

Mit dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung wird der Zugang zum Recht für die finanziell schlechter gestellten Bürgerinnen und Bürger erheblich erschwert. Wir GRÜNE lehnen dies ab. Soziales Augenmaß muss gewahrt werden. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag der LINKEN zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/394 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/394 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion.

Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende eines langen Arbeitstages. - Ich schließe die Sitzung.

(Abg. Berg (SPD) )