Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das haben Sie eben schon einmal versprochen.)

Ja, aber ich halte mich oft nicht an meine Versprechen, Herr Kollege.

(Oh-Rufe von den Oppositionsfraktionen. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das ist nicht nur Ihr Problem, das ist auch ein Problem der anderen. Zuruf des Abgeordneten Jost (SPD). - Lachen und weitere Zurufe.)

Meine Damen und Herren, wie ist die Ausgangslage zurzeit? Erstens möchte ich festhalten, dass sich die überwiegende Anzahl der Tiernutzerinnen und Tiernutzer im Saarland an Recht und Gesetz hält. Das möchte ich im Sinne dieser Gruppe einmal feststellen. Ich glaube aber auch, dass es ein Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Tiernutzern und Tierschützern gibt. Dieses Ungleichgewicht geht zulasten der Tiere. Ein Nutzer kann gegen eine Entscheidung einer Behörde, also gegen Verwaltungshandeln, Widerspruch einlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann er klagen, möglicherweise durch mehrere Instanzen. Bleibt die Behörde untätig, dann bleiben ihm Widerspruch und Klage erspart. Dieses Ungleichgewicht zulasten der Tiere wollen wir mit diesem Gesetzentwurf auflösen. Das ist gut und richtig so.

Der Klage für anerkannte Tierschutzverbände ist ein umfassendes Mitwirkungsund Informationsrecht vorgeschaltet, weil wir mit unserem Gesetzentwurf nicht erreichen wollen, dass es ein Beschäftigungs

programm für die Verwaltungsgerichte wird. Das wird mit den umfassenden Mitwirkungsrechten ausgeschlossen, die auch Mitwirkungspflichten sind. Wer seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnimmt, wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Auch das halte ich für gut und richtig so.

Lassen Sie mich noch einen Aspekt näher erläutern. Das ist der schon angesprochene Aspekt der Tierversuche. Hier haben wir uns dafür entschieden, dass bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Tierversuche als einziges Instrument die Feststellungsklage gelten soll. Ich finde das richtig, da wir nur einen Teil der Tierversuche im Saarland genehmigen müssen. Der überwiegende Anteil der Tierversuche, die in Deutschland stattfinden, hat eine Genehmigung durch das Tierschutzgesetz selbst. Hier entmachtet sich das deutsche Tierschutzgesetz zu einem großen Teil selbst, weil nur ein geringer Teil der Tierversuche, nämlich die, die der Wissenschaft und Forschung dienen, überhaupt genehmigungspflichtig sind, weil es noch einen Absatz 7 des § 8 des deutschen Tierschutzgesetzes gibt, der sinngemäß so lautet: Tierversuche, die aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung, aufgrund von EURecht stattfinden, brauchen keine Genehmigung. Hier werden die Tierversuche angezeigt. Es gibt nur eine Anzeigepflicht.

Deshalb bin ich der Meinung, dass in diesem Bereich der Tierversuche die Feststellungsklage ein wirksames Mittel ist. Denken Sie auch an die Auswirkungen! Wenn eine Genehmigung erfolgreich beklagt wird, dann gibt es eine öffentliche Debatte über das Unternehmen oder über die Forschungseinrichtung, die diesen Tierversuch beantragt hat. Weil es diese öffentliche Debatte gibt, und weil gerichtlich festgestellt ist, dass der Tierversuch nicht dem materiellen Tierschutzrecht entsprochen hat, glaube ich nicht, dass der, der dies gemacht hat, ein zweites Mal in der Öffentlichkeit stehen will. Deshalb glaube ich auch, dass die Feststellungsklage gerechtfertigt ist.

Lassen Sie mich zusammenfassen. Ich halte unseren Gesetzentwurf, den Gesetzentwurf der Regierungskoalition, für einen guten Gesetzentwurf. Er wird den Tierschutz im Saarland ein gutes Stück weiterbringen. Er wird Waffengleichheit zwischen Tierschutz und Tiernutzung erreichen. Damit, denke ich, wird dem Staatsziel Tierschutz mehr Geltung verschafft. Ich danke für Ihre Ausführungen. - Entschuldigung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und Heiter- keit.)

Ich glaube, auf diesen Versprecher habe ich kein Urheberrecht. Das hatten wir schon.

(Beifall und Heiterkeit.)

(Abg. Kolb (SPD) )

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen es, dass das Tierschutzverbandsklagerecht der Landesregierung heute in Erster Lesung vorliegt. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Tierschutz im Saarland. Das erkennen wir an.

Vielleicht ist es kein Zufall, dass das Gesetz in der Woche nach der Wahl von Papst Franziskus den Weg in den Landtag findet. Franz von Assisi war ein Freund der Tiere und der Umwelt. Sein Todestag, der 04. Oktober, ist Welttierschutztag. Gerade gestern hat sich der Papst darauf berufen und für die Bewahrung der Schöpfung plädiert. Ich glaube, der Tierschutz als direkte Bewahrung der Schöpfung braucht mehr Bewusstsein und die entsprechenden Instrumente. Die Tierschutzverbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht den Tierschutzverbänden, sozusagen als Anwälte der Tiere, tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher ist das vor allen Dingen im Umwelt- und Naturschutzrecht der Fall, noch nicht im Tierschutzrecht.

Das Klagerecht kann auf Landes- und Bundesebene ermöglicht werden. Leider wird es auf Bundesebene nicht angegangen. Dann hätten wir eine bundeseinheitliche Regelung. Bremen etablierte es 2007 als Erster. Derzeit steht es in den rot-grünen und grünroten Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein und neuerdings auch Niedersachen. Wie Sie wissen, hatte die Jamaika-Regierung im Jahr 2011 einen Gesetzentwurf eingebracht. Er lehnte sich damals noch an das erste Gesetz, das Bremer Gesetz, an auf der Basis der Feststellungsklage. Hamburg plant derzeit auch ein Gesetz auf Basis der Feststellungsklage. Aber genau das war ein kritischer Gegenstand bei der Anhörung im Ausschuss 2011. Hier wurde vor allem die vorgesehene Feststellungsklage als grundsätzlich juristisch kritisch gesehen und deswegen hat in den weiteren Überlegungen der damaligen Regierung, als bekannt wurde, dass Nordrhein-Westfalen ein Gesetz nach dem Prinzip der Anfechtungsklage vorsieht, ein Schwenk stattgefunden. Es gab die erste Überlegung für eine Anfechtungsklage. Sie kam nicht mehr zum Einsatz, Jamaika ging dem Ende zu. Deswegen freue ich mich, dass wir heute einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der diesem nordrhein-westfälischen Regierungsentwurf sehr entspricht. Ich freue mich, dass der grüne Umweltminister hier Pionierarbeit geleistet hat, die offenbar jetzt in mehreren Ländern Anwendung findet.

(Abg. Kolb (SPD) : Die rote Umweltministerin!)

Das saarländische Gesetz geht in einigen Bereichen über das nordrhein-westfälische Gesetz hinaus. So erkennen wir an, dass zum Beispiel neben Vereinen auch Verbände und Institutionen klageberechtigt sind, dass offenbar keine Befristung mehr vorgesehen ist und es einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten enthält. Trotzdem haben die Umwelt- und Tierschutzverbände einige Punkte angesprochen. Das muss man fairerweise sagen. Auch in der Presseerklärung des Bundesverbandes „Menschen für Tierrechte“ ist der erste Part genannt, der zweite eher weggelassen, so, wie es auch die anderen Tierschutzverbände formuliert haben, denn es wird kritisch bewertet, dass nicht sämtliche tierschutzrechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse in den Geltungsbereich fallen, dass sich die Rechtsbehelfe nur auf die Tierhaltung zu Erwerbszwecken beschränken und dass Klagebefugnis, Mitwirkungsund Informationsrechte anzeigepflichtige Tierversuche nicht umfassen.

Gerade für die genehmigungspflichtigen Tierversuche sollte ebenfalls die Anfechtungsklage und nicht die Feststellungsklage gelten. Gerade das wurde doch vor eineinhalb Jahren so strittig diskutiert. Die Verwaltungsgerichtsordnung und alle Tierschützer sehen in erster Linie die Anfechtungsklage als adäquates Mittel zur Zweckverfolgung und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage kann durch die Anordnung des Sofortvollzuges entgegengewirkt werden. Das ist ein scharfes Schwert. Das wäre gerade beim Thema Tierversuche ein wichtiges Signal gewesen. Ich muss sagen, mir persönlich hat das damals Bauchschmerzen verursacht, weil die Anforderungen des Tierschutzes geringer bewertet werden als die Anforderungen an den Forschungs- und Wirtschaftsstandort.

Ihre Einwände gegen die Feststellungsklage erscheinen mir ein Stück weit als Ausrede, weil sie dem Lobbyismus der Unternehmen geschuldet sind. Beim damaligen wie beim heutigen Wirtschaftsministerium hat der Lobbydruck der Unternehmen dazu geführt, dass die wirtschaftlichen Argumente stärker wiegen als die Tierschutzargumente. Das, lieber Kollege Heinrich, ist ideologischer, als wenn man hier auch für den gesamten Bereich eine Anfechtungsklage vorsieht. Niedersachsen sieht jetzt übrigens einen Gesetzentwurf vor, der alle Klagemöglichkeiten zulässt. Das nachzuahmen wäre in der Tat ambitioniert und innovativ gewesen, vor allem, weil das Bewusstsein für den Tierschutz wächst und Tierversuche verstärkt vermieden werden sollten.

Endlich werden in der EU Tierversuche für die Kosmetikproduktion verboten. Hier hätte das Saarland wirklich eine Pionierrolle übernehmen können. Letztlich sind es die Tierschützer, die bereits im Genehmigungsprozess einbezogen werden. Das Risiko

(Abg. Kolb (SPD) )

wäre gering geblieben, dass hier Tierversuche gestoppt worden wären. Hier hätte ich mir einfach mehr Mut gewünscht und auch mehr Verantwortungsbewusstsein der entsprechenden Unternehmen, die sicherlich auch mit dem jetzigen Wirtschaftsminister gesprochen haben, zumal auf dem Campus in Saarbrücken ein Unternehmen ausgezeichnet wurde, das vor kurzem den Tierschutzforschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewonnen hat.

Die Wissenschaftler des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung und der Universität haben ein Zellkultursystem entwickelt, das Tierversuche ersetzen kann, die in der biomedizinischen Forschung und im Rahmen der pharmazeutischen Entwicklung durchgeführt werden. Hierauf sollten wir den Fokus richten und nicht verstärkt Tiere in Tierversuchen einsetzen, wie es leider auch im Saarland und vielen anderen Bundesländern erfolgt.

Wir schlagen auch vor, dass hier Mitwirkungs- und Informationsrechte erweitert werden, wie es die Umwelt-, Naturschutz- und Tierschutzverbände auch vorsehen. Wir unterstützten diese Forderung und werden sie auch in der Anhörung noch mal einbringen. Auch bei der Berufung eines ehrenamtlichen Landestierschutzbeauftragten hätten wir uns gewünscht, dass er über eine beratende Funktion hinaus wirken kann, dass er hauptamtlich installiert wird, wie es zum Beispiel in Baden-Württemberg und Hessen der Fall ist, um mehr Schlagkraft zu haben mit mehr Rechten und Pflichten.

Ich habe gesagt, dass wir den Gesetzentwurf grundsätzlich unterstützen. Wir hoffen aber, dass das Saarland ambitionierter vorangeht auch im Sinne der Versuchstiere, dass es im Laufe der Anhörung doch noch dazu kommt, dass die Feststellungsklage durch die Anfechtungsklage ersetzt wird. Natürlich gehört zum Tierschutz - das möchte ich hier explizit noch mal ansprechen -, dass wir die Tierversuchsersatzverfahren fördern, dass wir die artgerechte Tierhaltung voranbringen - da sind wir auf einem guten Weg -, dass die Tierschutzstiftung nicht weiter kopflos bleibt, dass wir hier eine Stiftung haben, die die Tierschutzinteressen vertritt, dass das Jagdgesetz endlich novelliert wird, um dem Tierschutzgedanken eine verstärkte Rolle zu geben - gerade die Jagd ist hoch problematisch, was den Ausgleich von Tierschutz und Tiernutzen angeht -, und dass die Schonzeit der Füchse erhalten bleibt, weil hier diskutiert wird, dass die Schonzeit der Füchse möglicherweise im Rahmen der allgemeinen Regelungen eingeschränkt wird. Das wäre auch nicht zielführend.

(Zurufe von der CDU und von der SPD.)

Klaus Borger hat hier genau die richtigen Initiativen eingeführt, die von der Mehrheit der Bevölkerung im Saarland unterstützt werden.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wenn ich mir hier die Lobbyarbeit der Jäger anschaue - die Füchse haben leider keine Lobby -, dann sehen wir, dass offenbar wieder eine Rolle rückwärts im Gange ist. Ich hoffe, dass Sie im Sinne der Füchse, im Sinne der Waldtiere und im Sinne des Tierschutzes agieren und in diesem Sinne auch nach der Anhörung die entsprechenden Änderungen vornehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Gisela Kolb.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Simone Peter, ich lasse mir ja von vielen vorwerfen, dieses Gesetz sei wenig ambitioniert und wir hätten mehr Mut und Verantwortungsbewusstsein zeigen müssen, aber von Ihnen nicht, Frau Kollegin!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Lachen des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Sie waren als Umweltministerin federführend. Aus Ihrem Haus kam ein Gesetzentwurf -

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Den haben wir nachgebessert nach der Anhörung.)

Sie haben nicht nachgebessert nach der Anhörung. Zu diesem Entwurf hat der Präsident dieses Hauses einen Brief an die Fraktionsvorsitzenden geschrieben und darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf nicht verfassungsgemäß sei, dass es erhebliche Zweifel gab. Für diesen Gesetzentwurf hatten Sie die Verantwortung, Frau Peter.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Warum verändern Sie das nicht? Die Sache mit der Feststellungsklage kann man doch jetzt verbessern! Das war der Grund.)

Nein, das war nicht der Grund. - Ich habe nur einen Teil aus der Pressemitteilung des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte zitiert. Aber ich möchte jetzt noch einen anderen Passus zitieren, der da lautet: „Die Tierschutzverbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Der 2010 unter der Jamaika-Koalition“ - ich füge hinzu: federführend von der Ministerin Simone Peter - „eingebrachte Regierungsentwurf enthielt gegenüber dem aktuellen Entwurf gravierende Mängel und wur

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

de letztlich nicht verabschiedet.“ Das ist doch auch eine Tatsache, die Sie bitte anzuerkennen haben.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Das habe ich getan!)

Nein, Sie haben es nicht anerkannt. Sie haben damals als zuständige Ministerin einen völlig unzureichenden Entwurf eingebracht und wollen jetzt unter unserer Verantwortung die Maximallösung. Ich sage Ihnen zu dieser Maximallösung: Ich kann mit dem Entwurf eines Verbandsklagerechts, der die Forderungen der Tierschützer, vielleicht auch meine eigenen, nicht zu 100, sondern nur zu 95 Prozent erfüllt, besser leben als mit einem Wolkenkuckucksheim, das ich zwar fordern mag, aber nie bekommen kann und es dann bei einem Status quo bleibt, den ich nicht akzeptieren möchte.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir halten also Folgendes fest. Wir sind bereit, von jedem Kritik anzunehmen und darüber auch zu diskutieren. Aber Ihre Kritik, Frau Ministerin a. D., an diesem Gesetzentwurf der Großen Koalition kann ich so nicht stehen lassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat noch einmal Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bevor es Irritationen gibt: Die Fraktion DIE LINKE hat ihre Redezeit an die GRÜNEN übertragen.

(Zurufe von den Regierungsfraktionen: Oh, oh!)

Vielen Dank, Herr Präsident! Leider haben Sie nicht darauf abgehoben, Frau Kolb, dass es mir vor allen Dingen um den Unterschied zwischen Anfechtungsund Feststellungsklage geht, weil eben gesagt wurde, die Anfechtungsklage sei nicht zielführend im Bereich der Tierversuche. Ich will noch mal klarstellen, dass der Beschluss einer Behörde zum Beispiel auf Erteilung der Genehmigung für eine Tierversuchsreihe mit der Anfechtungsklage vor Gericht erfolgreich angefochten werden kann und dann sofort nichtig ist. Gegen Tierschutzrecht verstoßende Verwaltungsentscheidungen können damit wirksam bekämpft werden, das wird auch von den Tierschutzverbänden angeführt.

Ich habe eben eingestanden, dass das Gesetz, das wir auf den Weg bringen wollten nach dem Bremer Modell - das war damals der erste Entwurf, dort wurde es bisher noch nicht juristisch angegangen -, vielfach kritisiert wurde. Wir waren froh, dass NordrheinWestfalen sich die Arbeit gemacht hat, einen weitergehenden Entwurf auf den Weg zu bringen. Das