Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Einen solchen Weitblick, den ich SaarForst unterstelle, kann ich Ihrem Gesetzentwurf leider nicht entnehmen. Es ist nicht nur so, dass Sie das Geld für die Gemeinden dem an Finanzkraft mindestens ebenso schwachen Land wegnehmen und verkennen, dass Gemeinden und Land in der Schuldenfrage längst in einem Boot sitzen. Sie müssen sich doch vielmehr fragen, welche Anreize Sie setzen, wenn Sie die Ausweisung bestimmter Flächen quasi subventionieren wollen. Sie unterstellen, die Gemeinden würden derzeit SaarForst-Flächen bewusst außer Acht lassen. Sie formulieren ausdrücklich als Ziel, SaarForst-Flächen gegenüber anderen, beispielsweise Privatwald nebenan, bevorzugt berücksichtigt sehen zu wollen. Beides ist in hohem Maße anmaßend und unfachlich. Das vitalste Interesse hat eine Gemeinde naturgemäß an der Bebauung eigener Liegenschaften. Aber wir wollen nicht umgekehrt auf die Idee verfallen, das Land an den Pachteinnahmen der Gemeinden beteiligen zu wollen. Diese Pachteinnahmen werden sogar im kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, wir haben die Hauptverantwortung für die Flächenfindung mit dem neuen Landesentwicklungsplan doch bewusst in die Hände der Gemeinden gelegt. Wir sollten es nun unterlassen, durch naseweise Fingerzeige auch nur den Anschein zu erwecken, die Prozesse der Standortfindung etwa in Richtung SaarForst-Flächen beeinflussen zu wollen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Findung muss ganz allein fachlichen Kriterien also Windhöffigkeit, Natur- und Landschaftsschutz und so weiter - folgen. Die objektive Eignung des

Standortes muss Grundlage der kommunalen Planungsentscheidung sein - sonst nichts. Alles andere wäre der Akzeptanz dieser Energieform zusätzlich abträglich. Man muss dazu sagen, wir reden derzeit - so meine Information - über etwa fünf SaarForstFlächen mit maximal 20 Windenergieanlagen. Wie Sie damit die kommunalen Haushalte sanieren wollen, ist mir schleierhaft.

Vielmehr brauchen die Gemeinden und Gemeindeverbände Sonderkredite für rentierliche Maßnahmen, die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen ebenso möglich machen wie die Beteiligung an langfristig sinnvollen Investitionen in erneuerbare Energien. Sie brauchen eine Genehmigungspraxis, die unter Berücksichtigung der Schrankentrias eine Beteiligung an Projekt- und Betreibergesellschaften eröffnet beziehungsweise Rahmenbedingungen hierfür definiert.

Dabei muss meines Erachtens auch in Betracht gezogen werden, dass insbesondere kleine Kommunen überfordert sein können und sinnvoll kooperieren können müssen. Außerdem sollen die Kreise im besten Sinne der interkommunalen Kooperation eine Steuerungs- und Koordinierungsfunktion wahrnehmen können, damit sie quasi als geborene Zweckverbände die Initiativen der Gemeinden unterstützen und Aktivitäten bündeln können.

Ähnliches gilt für die Bürgerenergiegenossenschaften. Gemeinde und Kreise errichten diese derzeit zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und der Akzeptanz. Auch hieran sollten kleine Beteiligungen ermöglicht werden. Unter dem Strich geht es natürlich wesentlich um den finanziellen Profit an den Anlagen. Eine Gemeinde mit zehn oder 20 Windkraftanlagen und den entsprechenden Aufwendungen im Planungsprozess und in der politischen Diskussion vor Ort möchte sich nachvollziehbar anders stellen als eine Gemeinde, die diese Aufwendungen nicht hat.

Diesen berechtigten Interessen der Standortgemeinde wurde ja Rechnung getragen, als durch das Jahressteuergesetz des Bundes 2009 ein eigener Zerlegungsmaßstab für Windkraftanlagen im Gewerbesteuergesetz eingeführt wurde. Die für den Betrieb einer Windkraftanlage zu entrichtende Steuer kommt seither zu 70 Prozent der Gemeinde zugute, auf deren Gebiet die Anlage steht. Die übrigen 30 Prozent werden dort angerechnet, wo der Unternehmenssitz ist. Diese 70 Prozent bedeuten - abhängig von der Wirtschaftlichkeit und Größe der Anlage - immerhin 8.000 bis 11.000 Euro pro Anlage und Jahr. Auch das sollte die Gemeinde dazu bewegen, die windhöffigsten und wirtschaftlichsten Standorte auszuwählen. Sie haben es richtig gesagt: Beim Sitz der Gesellschaft in der Gemeinde was durchaus wünschenswert ist, wie jetzt in Oberthal

(Abg. Meyer (CDU) )

am Leißberg gelungen - sind es 100 Prozent der Gewerbesteuer.

Wenn wir den eingangs erwähnten Endausbau als Szenario mit über 600 Anlagen zu Ende denken, dann wären das in der Summe 6 bis 10 Millionen Euro an Gewerbesteuereinnahmen jährlich für die saarländischen Gemeinden, die Standorte für Windenergieanlagen aufweisen. Das sind Summen, die sich bemerkbar machen, meine Damen und Herren. Damit können die kommunalen Haushalte einen erhöhten Beitrag zur Sanierung erhalten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zum guten Schluss: die saarländischen Gemeinden können sich darauf verlassen, dass die CDU-Fraktion ihre Interessen vertritt. Sie können sich sicher sein, dass Wege gesucht werden und bereits gefunden wurden, die Beteiligung der Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Schrankentrias an der Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien weiter zu verbessern. Einzelne Gemeinden und Gemeindeverbände genauso wie Städte- und Landkreistag sind im Dialog mit dem Innenministerium und dem Landesverwaltungsamt. An dieser Stelle versichere ich Ihnen: Das Innenministerium wird sicherstellen, dass die Kommunen größtmöglich vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren und dass ihnen mehr Beteiligungsmöglichkeiten an der Energieversorgung eröffnet werden. Die Gemeinden und Gemeindeverbände, die einen sehr guten und verantwortungsvollen Job machen, und die sich von Ihnen keineswegs mangelndes Engagement vorhalten lassen müssen, wie in Ihrer Begründung ausgeführt, wollen wir dabei unterstützen, die Dinge vor Ort so zu organisieren, wie es die Fachlichkeit gebietet, und so, dass dabei möglichst viel Geld in der Region bleibt. Ihr Antrag dagegen beinhaltet lediglich einen unbotmäßigen Steuerungsanreiz in Richtung einiger weniger SaarForst-Flächen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Unbotmäßig gibt es da keinen.)

Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute zum wiederholten Mal über den Ausbau der erneuerbaren Energien. Deshalb möchte ich eingangs betonen, dass wir uns zu den Zielen der Energiewende bekennen. Wir wollen den Ausstieg aus der Kernenergie möglichst schnell und

erfolgreich bewerkstelligen. Wir müssen unseren saarländischen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Aus der Atomkraft sind wir im Saarland schon draußen. Aus der Kohle müssten wir jetzt noch raus.)

Wir werden durch den Ausbau der erneuerbaren Energien einen Beitrag dazu leisten, dass langfristig Versorgungssicherheit im Energiebereich entsteht. Damit entstehen auch neue Chancen für unser Land. Es entstehen neue Arbeitsplätze bei uns. Wir können in Deutschland weiterhin eine weltweite Technologieführerschaft bei den erneuerbaren Energien übernehmen. Wir stärken die Einnahmen der öffentlichen Hand bei der Daseinsvorsorge. Und wir verbessern damit auch die Einnahmen von Land und Kommunen.

Als Ziel kann ich feststellen, dass hier im Hause Einigkeit besteht. Wir wollen die Energiewende. Wir sind sicherlich gemeinsam der Auffassung, dass die Windenergie im Mix der erneuerbaren Energien im Saarland eine sehr wichtige Rolle spielt und in Zukunft spielen muss. Fraglich ist allerdings wie so häufig in diesen Debatten, welcher Weg der richtige ist, um die eben genannten Ziele zu erreichen. Wenn man sich die Ausgangslage anschaut, dann muss man feststellen, dass das Saarland bei den erneuerbaren Energien in den letzten Jahren regelmäßig einen schlechten bis sehr schlechten Platz erreicht hat.

Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir aufholen und dass wir unser Tempo dort deutlich verändern. Wir haben derzeit nur einen Bestand von rund 80 Windenergieanlagen im Saarland. Wir haben das Potenzial, in den nächsten Jahren bis zum Jahr 2020 mindestens 300 neue Anlagen zu schaffen wenn nicht noch mehr. Ohne Zweifel ist dabei eine wichtige Voraussetzung der neue Landesentwicklungsplan Umwelt, der im Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Er soll die planerischen und flächenmäßigen Voraussetzungen für diesen Ausbau schaffen. Derzeit sind die Kommunen dabei, ihre Arbeit zu leisten und das umzusetzen, was wir als Land ihnen aufgetragen haben. Circa 30 Kommunen sind derzeit dabei, ihren Flächennutzungswahn, Entschuldigung, ihren Flächennutzungsplan zu ändern.

(Heiterkeit und Lachen.)

Ja, ein schöner Versprecher: Flächennutzungswahn. Manche Bürgerinnen und Bürger und manche Kommunalpolitiker bekommen schon Wahnvorstellungen bei dem, was vor Ort diskutiert wird. Denn es sind schwierige Diskussionen in der Sache. Was sind die richtigen Abwägungen? Es ist durchaus schwierig, Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden. Man muss sicherlich auch berücksichtigen, dass es mehr oder weniger eine neue Aufgabe für Kommunalpolitikerinnen und -politiker im ländlichen Raum ist, wenn sie

(Abg. Meyer (CDU) )

sich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und den Chancen und Risiken, die sich daraus für ihre Gemeinden ergeben, beschäftigen müssen. Wir haben erheblichen politischen Streit und ein großes Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowohl für den Ausbau der Windenergie als auch dagegen. Auch das Land ist in diesem Verfahren beteiligt, denn es muss ja die entsprechenden Pläne am Ende genehmigen.

Unter dem Strich kann man feststellen: Fast überall im Saarland laufen konkrete Planungen, nur der Planungsstand ist außerordentlich unterschiedlich. Es gibt wenige Gemeinden, die die Änderungen des Flächennutzungsplanes schon abgeschlossen haben. Es gibt welche, die noch in der Beratung mit externen Ingenieur- und Planungsbüros sind, es gibt welche, die in der Aus- und Offenlegung und in der Bürgerbeteiligung sind. Daher kann man noch keinen abschließen Eindruck haben, welche tatsächlichen Ergebnisse am Ende dieser Planungsprozesse in den Gemeinden stehen werden.

Deshalb habe ich mich schon etwas gewundert, dass gerade jetzt ein Gesetzentwurf der GRÜNEN in den saarländischen Landtag eingebracht wird, der zum Ziel hat, die Planungsbedingungen für die Kommunen im laufenden Verfahren zu ändern. Sie wollen in einer ganz wesentlichen Frage, der Frage der finanziellen Beteiligung und des finanziellen Nutzens der Kommunen, aus diesen Planungen neue Bedingungen schaffen. Wenn Sie dies tun, dann ist dieser neue Anreiz, den Sie schaffen wollen, damit verbunden, dass Sie den Kommunen mehr oder weniger vorwerfen, dass sie die SaarForst-Flächen, die möglicherweise geeignet sind, eben nicht in ausreichendem Maße bei ihren Planungen berücksichtigen. Ich glaube, dass sie es tun. Wenn man der Auffassung ist, dass es so läuft, dann bedarf es nämlich überhaupt keiner weiteren Anreize. Sie können sich also nicht herausreden. Wenn Sie sagen, wir müssen jetzt nachsteuern, wir brauchen weitere Anreize, dann implizieren Sie, dass die Kommunen die entsprechenden Flächen von SaarForst nicht ausreichend in ihren Planungen berücksichtigen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich stelle mir daher die Frage, wie Sie überhaupt zu diesen Behauptungen kommen. Ich glaube, dass es keine Fakten gibt, die so etwas zum jetzigen Zeitpunkt bestätigen würden, sondern Fakt ist viel mehr, dass der SaarForst in den letzten Monaten und Jahren durchaus eine ganze Menge Arbeit geleistet hat, um die entsprechenden Flächen herauszufinden, die in seinem Besitz sind und die für Windenergieanlagen geeignet sind. Wir können heute davon ausgehen, dass circa 900 Hektar in besonderer Weise als geeignet gelten können, die im Besitz des SaarForsts sind. Wir können feststellen, dass SaarForst in intensiven Gesprächen mit den Gemeinden ist,

die gerade planen. SaarForst ist ebenfalls in intensiven Gesprächen mit möglichen Investoren für seine Flächen.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Aber was für welche!)

Wir können allerdings heute - das muss man ganz deutlich sagen - bei den vorhandenen Flächen noch keine wirklich fundierten Rückschlüsse darauf ziehen, welche letztlich zum Einsatz gebracht werden können. Denn es gibt ganz unterschiedliche Restriktionen, zum großen Teil auch naturschutzrechtliche Restriktionen, die erst im weiteren Verfahren abgeprüft werden, nämlich wenn es zu Bebauungsplanänderungen kommt, die am Ende darüber entscheiden werden, ob Flächen, die windhöffig sind, auch tatsächlich für den Bau einer Windenergieanlage genehmigt werden können. Von daher kann man heute noch überhaupt keine seriöse Abschätzung abgeben, welche Flächen am Ende bebaut werden können und welche nicht. Wenn irgendwo eine Fledermaus oder ein anderes seltenes Tier, das geschützt werden muss, auf einer solchen Fläche auftaucht, dann kann sie, obwohl sie ansonsten hervorragend geeignet wäre, weil der Wind häufig weht, nicht genutzt werden. Das ist ebenfalls noch völlig unklar.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Das unterstütze ich nachdrücklich!)

Vielen Dank, Herr Kollege Lafontaine.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Der Rotmilan muss geschützt werden. - Abg. Ulrich (B 90/ GRÜNE): Ja, aber nur weil er rot ist. - Heiterkeit.)

Wir müssen allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen nicht willkürlich verfahren können. Es schützt nicht nur die Interessen des SaarForsts, sondern aller Grundstückseigentümer, die ein Interesse an Verpachtung haben, dass man eben nur mit guten, vor Gericht nachvollziehbaren Gründen Flächen ausschließen kann. Frau Kollegin Peter, von daher ist heute noch nicht der Zeitpunkt gekommen, um nachzusteuern, sondern heute ist der Zeitpunkt, an dem man festhalten kann, dass die saarländische Landesregierung seit März 2012 erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die personellen und strategischen Voraussetzungen bei SaarForst sind geschaffen worden, um die Dinge umzusetzen, die ich eben genannt habe. Es sind Gespräche und Verhandlungen mit den Kommunen eingeleitet worden, die Veränderung bezüglich Windenergieausbau in Landschaftsschutzgebieten ist eingeleitet worden, das Personal ist verstärkt worden und man hat, wie ich finde, klugerweise auch das Interessenbekundungsverfahren, wie es der

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Forst in Rheinland-Pfalz anwendet, eingesetzt, um ordentliche Pachteinnahmen zu erzielen.

Ich bin einerseits bei Ihnen, wenn Sie sagen, die Pachten, die verabredet werden, sollen nicht so exorbitant hoch sein, dass sich nachher die Anlagen nicht rechnen, aber die Pachten sollen auch nicht so niedrig sein, dass die Privaten, die nachher dort betreiben, einen großen Reibach erzielen, aber diejenigen, die die Flächen zur Verfügung stellen, viel weniger bekommen. Deshalb soll man die Entscheidung über die Höhe dieser Pachten auch ein gutes Stück weit dem Markt und dem Wettbewerb überlassen. Genau das tut der SaarForst mit dem Verfahren, das derzeit angewendet wird. Ich finde, damit werden sehr gute Ergebnisse erzielt.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Das stimmt nicht. Die regionalen Anbieter sind zum Teil außen vor.)

Wir haben jetzt die ersten konkreten Ergebnisse. In der Gemeinde Nonnweiler hat der SaarForst auf eigenen Flächen einen Vertrag mit Energie SaarLorLux verabredet - meines Wissens ein regionaler Anbieter. Auch in der Stadt Ottweiler ist mittlerweile über eine entsprechende Fläche ein Vertrag geschlossen worden. In anderen Kommunen laufen derzeit die Interessenbekundungsverfahren. Deshalb können wir heute feststellen: Wir sind auf einem guten Weg, den wir weiter beschreiten müssen, auf dem wir aber sicherlich noch die eine oder andere Schwierigkeit überwinden müssen. Ich will darauf hinweisen, dass es natürlich sehr viel Arbeit ist, dass in kurzer Zeit viele Planungen und Verhandlungen abgeschlossen werden müssen, dass noch viele Prüfungen anstehen und dass wir sicherlich auch gehalten sind, dafür die personellen Ressourcen bei den Kommunen, beim LUA und dem SaarForst zur Verfügung zu stellen. Wenn wir dafür in Zukunft höherer Einnahmen haben, weil der SaarForst entsprechende Einnahmen aus Verpachtungen erzielen kann, dann erleichtert das die Finanzierung der entsprechenden Planungskosten nicht nur bei den Kommunen, sondern auch beim Land.

Ich komme daher zur Bewertung Ihres Gesetzesvorschlages. Entscheidend ist, dass man feststellen kann, dass er zur Unzeit kommt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es ist folgendes Dilemma, das wir in vielen Bereichen beim Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren feststellen konnten, ob auf Landesebene oder vor allen Dinge auf Bundesebene: Wenn sich im laufenden Verfahren die Rahmenbedingungen ändern, dann führt das zu Verunsicherung und Verzögerung. Wenn wir heute in Aussicht stellen, wir machen ein Gesetzgebungsverfahren, das Monate dauert und bei dem sich am Ende eventuell etwas für die Kommunen ändert, dann werden

viele Kommunen sagen, wir warten lieber einmal ab, wie das Gesetz am Ende aussieht und ob sich für uns die eine oder andere Anreizwirkung daraus ergibt. Dann bleiben die Planungen für einige Zeit auf Eis. Das wollen wir nicht. Wir wollen den Ausbau beschleunigen und deshalb die Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei den Kommunen lassen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)