Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Auf der Ebene eines Landesparlamentes kann man diese inhaltliche Bestimmung der Demokratie natürlich ebenfalls anwenden. Denn wenn man die Entscheidungen selbstkritisch betrachtet - ich sage bewusst selbstkritisch und denke an die letzten Jahrzehnte -, dann muss man immer wieder die Frage aufwerfen, ob die Entscheidungen der Parlamente tatsächlich von der Mehrheit der Bevölkerung getragen werden. Es ist hinsichtlich der Bundesebene sicherlich nicht polemisch, wenn ich darauf hinweise, dass Steuergesetze, Gesetze zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und, wie alle Umfragen zeigen, auch Entscheidungen zur Außenpolitik oft getroffen werden, obwohl die große Mehrheit der Bevölkerung eine ganz andere Auffassung hat.

Das sollte uns zu der Frage führen, was wir tun können, um die Situation zu verbessern. Hier hat eine Schriftstellerin aus Ostdeutschland, die beim Demokratischen Aufbruch dabei war und heute noch dessen Ideale vertritt, Daniela Dahn, ein kluges Buch geschrieben mit dem Titel „Wir sind der Staat“. In diesem Buch hat sie formuliert, dass der Obrigkeitsstaat - der Obrigkeitsstaat ist ja noch nicht ganz verschwunden, wir hatten heute Morgen schon einen kleinen Wortwechsel zu diesem Thema - davon ausging, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Gehorsamspflicht gegenüber dem Staat hätten. Heute - so schreibt diese Schriftstellerin nach meiner Auffassung zutreffend - geht es darum, dass der Staat mittlerweile eine Gehorsamspflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern haben muss. Denn es kann nicht sein, dass die staatlichen Organe mehr und mehr Entscheidungen treffen, die von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht getragen werden.

Aufgrund dieser Fehlentwicklung sind wir der Auffassung, dass die Volksgesetzgebung eine Möglichkeit ist, um diese Fehlentwicklung zu korrigieren. Das ist der Sinn der heutigen Debatte. Die Frage ist, ob wir ausreichend Anstrengungen unternommen haben,

um an der Saar in bescheidenem Umfang die Volksgesetzgebung auf den Weg zu bringen.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen, weil sie ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Hürden, die einer Volksgesetzgebung entgegen stehen, etwas geringer würden, dass sie erleichtert worden wären. Da denke ich beispielsweise an die freie Unterschriftensammlung. Sie alle kennen die politische Praxis und wissen, welche Schwierigkeiten bestehen, wenn man die Leute ins Rathaus bringen will. Sie bekommen die Leute vielleicht am Stand zu einer Unterschrift. Wenn Sie sie aber auffordern, ins Rathaus zu gehen und dort eine Unterschrift zu leisten, so weiß jeder in diesem Haus, dass dies eine Hürde ist, die viele Menschen davon abhält, sie zu überwinden, also ins Rathaus zu gehen.

Wir sind der Auffassung und werden unabhängig von der heutigen Entscheidung weiterhin dafür werben, dass man dies korrigiert, um eine Volksgesetzgebung zu erleichtern. Wir weisen darauf hin, dass das nicht eine spontane Idee einer Fraktion oder mehrerer Fraktionen dieses Hauses ist, sondern dass in anderen Bundesländern größere Erleichterungen im Gesetzeswerk realisiert worden sind, um Volksbegehren und Volksentscheide zu ermöglichen. Wir würden das auch im Saarland für richtig halten.

(Beifall bei der LINKEN.)

Der zweite Punkt betrifft die Hürde, die man hinsichtlich der Finanzierung errichtet. Auch hier kann man die Bestimmungen so streng machen, dass jemand, der sich nicht auskennt in der Praxis der Parlamente und Regierungen, eben nicht in der Lage ist, entsprechende Deckungsvorschläge zu machen. Das ist im Ausschuss gründlich beraten worden. Gleichwohl gibt es auch in dieser Frage in anderen Bundesländern etwas großzügigere Regelungen. Ich nenne bewusst Bayern und Hamburg, also zwei Bundesländer, die andere politische Mehrheiten haben, in Hamburg die Dominanz der SPD und in Bayern die Dominanz der CSU, obwohl dort auch die FDP mittlerweile im Boot ist. Aber dort gibt es andere Bestimmungen. Früher war es schon so - die Beratungen über Volksbegehren sind ja nicht neu -, dass hohe finanzielle Hürden dazu führten, dass letztlich mehr oder weniger gar nichts auf den Weg gebracht werden konnte. Also hätten wir uns auch hier gewünscht, dass man sich an anderen Ländern orientiert hätte.

Der dritte Punkt ist - wie es wiederum in anderen Ländern möglich ist -, dass es nach unserer Auffassung sinnvoll wäre, Volksbegehren in Volksentscheide übergehen zu lassen, weil ansonsten die Volksbegehren schlicht eine Volkspetition wären. Also

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

auch hier könnte man sich an anderen Ländern ein Beispiel nehmen.

Ich fasse zusammen. Ich hoffe, dass die Entscheidung, die wir heute treffen, es zumindest ermöglicht, dass das eine oder andere Volksbegehren oder der eine oder andere Volksentscheid im Saarland durchgeführt wird. Wir werden sehen, ob die Praxis ausreichend ist, um das wirklich auf den Weg zu bringen. Ist dies nicht der Fall, sollte dieses Haus noch einmal darüber beraten, ob es nicht doch sinnvoll wäre, die Hürden abzusenken, wobei man die Hürden ja nicht in der Verfassung festlegen muss. Dies kann in einer begleitenden Gesetzgebung festgelegt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden daher zustimmen. Aber die Praxis wird zeigen, ob die Hürden nicht zu hoch sind. Wenn sie sich als zu hoch erweisen, sollte man nach meiner Meinung noch mal darüber beraten und die Hürden absenken.

(Beifall bei der LINKEN und von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Petra Berg.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie ist ein sehr wichtiges Gut für uns alle. Nach einer umfangreichen Anhörung mit sehr interessanten Diskussionsbeiträgen ist es gelungen, zwei Gesetzentwürfe mit Abänderungsanträgen zur Abstimmung zu stellen, die ihrer hohen Bedeutung gemäß umfassend diskutiert und argumentativ abgewogen die Bürgerbeteiligung in unserem Land wesentlich stärken.

Vor dem Hintergrund, dass das Thema der Volksgesetzgebung in den letzten fünf Jahren bereits sechs Mal Gegenstand von Plenardebatten war, ist heute der richtige Zeitpunkt, unseren Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam endlich Instrumente der direkten Demokratie an die Hand zu geben. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Teilhabe und Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gesetzgebung. Wir schaffen damit eine aktive, mobilisierende Politikkultur mit der Chance, unsere Gesellschaft nachhaltig zu prägen.

Das Bekenntnis für die direkte demokratische Bürgerbeteiligung ist zugleich ein deutliches Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie. Denn Bürgerbeteiligung bedeutet auch Stärkung der repräsentativen Aufgaben der politisch Handelnden. Und, meine Damen und Herren, direkte und repräsentative Demokratie stärken und ergänzen einander.

Es geht auch ein Appell an die Oppositionsfraktionen im Hause. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass hier direkte Demokratie noch nicht durchzusetzen war. Unsere Gesetzentwürfe sind eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Das sehe ich irgendwie anders.)

Auch die PIRATEN-Fraktion muss hier und heute ein deutliches Zeichen setzen. Ich darf aus der Süddeutschen Zeitung vom 13. Mai, also vom vergangenen Montag, den Berliner Fraktionschef der PIRATEN zitieren: „Wir sind die Partei, die seit 2009 durch die Gegend tourt und sagt: Mehr Bürgerbeteiligung. Und wenn es ernst wird, sagen wir: Sorry, geht nicht.“ Herr Hilberer hat darauf geantwortet: „Jedes beschissene Delegiertensystem der anderen Parteien ist basisdemokratischer als wir.“ Das, Herr Hilberer, können Sie heute entkräften.

Frau Kollegin Berg, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Kollegen Michael Hilberer?

Selbstverständlich.

Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Ist es richtig, dass Sie an der Stelle eine Diskussion über innerparteiliche Willensbildung, die wir auf unserem Parteitag gefunden haben, mit der Mitbestimmung der Bürger in unserem Land vergleichen?

Es ging um Bürgerbeteiligung. Wenn ich Ihren Berliner Fraktionschef - wie ich annehme - richtig zitiert habe, hat er gesagt: „Wir sind die Partei, die seit 2009 durch die Gegend tourt und sagt: Mehr Bürgerbeteiligung.“ Herr Hilberer, das ist ein Zitat der Süddeutschen Zeitung vom Montag.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ihr Gedankengang ist jetzt erklärungsbedürftig.)

Bitte schön, Herr Kollege Hilberer.

Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Noch eine Zwischenfrage. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es bei der Debatte nicht um Bürgerbeteiligung ging und sich mein Beitrag auf das innerparteiliche Abstimmungsverfahren bezog und aus dem Zusammenhang gerissen ist?

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Das nehme ich gerne zur Kenntnis. - Aber heute geht es um etwas ganz Wichtiges. Heute geht es um die Möglichkeit für unsere Bürger, abstimmen zu können.

(Vereinzelt Beifall. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Habt Ihr mal kräftig Äpfel und Birnen durcheinander geworfen?)

Ja, Herr Ulrich, heute geht es um unsere Bürger, um unsere Saarländer. Es geht heute um unser Saarland, Herr Ulrich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Spre- chen. - Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

In der Anhörung gab es nämlich neben der grundsätzlich positiven Bewertung der Gesetzentwürfe auch Kritikpunkte, mit denen wir uns sowohl unter rechtlichen als auch unter politischen Aspekten auseinandergesetzt haben. Lassen Sie mich auf vier wichtige Eckpfeiler unserer Gesetzentwürfe eingehen.

Erstens. Die Aufnahme der Volksinitiative als neues Instrumentarium der Verfassung ist ein großer Schritt für das Saarland. Ein wichtiger Unterschied zur Petition ist nämlich, dass sich der Landtag im Unterschied zu einer Massenpetition mit der Volksinitiative befassen muss. Er hat eine Befassungspflicht. Lehnt er dies ab, kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Den Antragstellern wird ein umfassendes Anhörungsrecht gewährt. Dieses Recht ist Voraussetzung einer aktiven Bürgerbeteiligung, weil es sicherstellt, dass Standpunkte geklärt, wichtige Positionen im Detail dargelegt und Mängel beseitigt werden können. Die Entkopplung der Volksinitiative vom Volksbegehren wird auch von den Sachverständigen als plausibel angesehen, da die Volksinitiative als niedrigschwelliges Instrument alle Themen, die Gegenstand politischer Willensbildung sein können, beinhalten kann und damit thematisch weit über das hinausgeht, was Gegenstand des Volksbegehrens sein kann. Außerdem wird gerade durch diese Entkopplung die Öffnung der Volksinitiative für alle Einwohner ab einem Alter von 16 Jahren ermöglicht. Das heißt, alle Bürger ab 16 können Antragsteller einer Volksinitiative sein.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der zweite große Schritt hin zu mehr direkter Demokratie ist die Abschaffung des absoluten Finanztabus. Die Volksgesetzgebung wird in Artikel 99 der saarländischen Verfassung für Finanzfragen als dem Kernbereich der Demokratie geöffnet. Aufgrund der Haushaltsautonomie des Parlaments bestehen keine Zweifel, dass die Landeshaushaltsgesetze vom Plebiszit ausgenommen werden müssen. Das betrifft aber nicht nur Ausgabenerhöhungen; es

muss notwendigerweise ebenso Ausgabensenkungen betreffen, denn es wurde bereits 2005 gerichtlich festgestellt, dass auch Vorschläge für Ausgabensenkungen diesem Budgetrecht unterliegen, weil es nicht zu nachträglichen Korrekturen bereits erfolgter parlamentarischer Budgetentscheidungen kommen kann.

Auch der Ausschluss von Abgaben, Besoldungen und Entgeltzahlungen ist in deutschen Landesverfassungen durchaus üblich. Meine Damen und Herren, das hat auch seinen Sinn. Insbesondere Besoldungen und Entgeltzahlungen unterliegen nämlich Regelungen, die mit Vertragspartnern getroffen wurden. Wenn man das Tarifvertragssystem beibehalten will, dann muss man aber auch die Partner einbeziehen. Änderungen der Besoldungen und Entgeltzahlungen über den Kopf der Vertragspartner hinweg würde dieses System ad absurdum führen. Um dieses System zu gewährleisten, können nun mal Besoldungen und Entgelte nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein.

Der Begriff der Staatsleistungen, die ausgenommen sind, wurde nunmehr im Volksabstimmungsgesetz legaldefiniert und zwar einschränkend. „Als Staatsleistungen sollen zukünftig nur solche Leistungen gelten, die auf unmittelbare staatliche Geldleistungen gegenüber Gruppen oder Individuen abzielen.“ Das bedeutet, dass künftig sowohl Dienst- und Sachleistungen auch dann Gegenstand eines Volksbegehrens sein können, wenn sie geldwerten Charakter haben und Geldleistungen einbezogen sind, die zwar nicht zugunsten von Individuen oder Gruppen, aber etwa an Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung fließen. Damit haben wir erreicht, dass nur noch unter engen Voraussetzungen staatliche Transferleistungen von einem Volksbegehren ausgeschlossen sein können.

Ein weiterer diskutierter Punkt ist der Kostendeckungsvorschlag. Bei kostenverursachenden Maßnahmen muss der Antrag einen konkreten und begründeten Kostendeckungsvorschlag enthalten. In der Anhörung wurde das nicht zuletzt aufgrund der strukturellen Haushaltssituation des Saarlandes als durchaus begrüßenswert angesehen, da sich die Initiatoren eines Volksbegehrens auch Gedanken über die Finanzierbarkeit und die Gemeinwohlaspekte machen müssen. Es dürfe keine vom Parlament unabhängigen, politisch entschiedenen Ausgabenerhöhungen oder Einnahmenminderungen geben, die nicht gleichzeitig gegenfinanziert sind. Mit dem Kostendeckungsvorschlag übertragen wir unseren Bürgern die Finanzverantwortung, die sie für sich auch aus der Verfassung heraus beanspruchen können.

Hierbei wird die sachliche Diskussion mit unseren Bürgern auf Augenhöhe geführt, denn diese können sich umfassend über die Tragweite des Volksbegehrens informieren. Im Abänderungsantrag haben wir

zur Vereinfachung ausdrücklich normiert, dass das zuständige Innenministerium Hilfestellung beim Kostendeckungsvorschlag geben muss. Ich beziehe mich im Folgenden auf die Begründung. Diese Voraussetzung darf nicht zu einer Überforderung der Initiatoren führen. Bei der Prüfung soll stets bedacht werden, dass der Kostendeckungsvorschlag unverbindlich ist und dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des plebiszitären Gesetzentwurfes durchaus Teil der anschließenden inhaltlichen Debatte sind. Auch hier treten wir in einen direkten Dialog ein.

Ein dritter Punkt in den Gesetzentwürfen ist, dass für das Volksbegehren die Eintragung in amtlich ausgelegte Unterstützerblätter erfolgen muss, während bei der Volksinitiative die Unterschriften frei gesammelt werden können.

Herr Lafontaine, bei allem Für und Wider müssen wir die Auswirkungen und die Bedeutung der plebiszitären Gesetzgebung im Fokus behalten. Die Themen, die Gegenstand eines Volksbegehrens sein können, sind geeignet, in unserer Gesellschaft weitreichende Konsequenzen für das Zusammenleben nach sich zu ziehen. Es muss jederzeit für alle Bürger ohne Schwierigkeiten nachvollziehbar sein, dass das Verfahren ordnungsgemäß und transparent abgelaufen ist.

Die Amtseintragung sichert die Integrität der Sammlung und bietet Schutz vor übereilten Entscheidungen insbesondere an der Ladentheke oder beim Einkaufen im Vorbeigehen. Sie verhindert Täuschung und auch kommerzielle, das heißt gekaufte, Sammlungen. Auf diese wurde in der Anhörung ausdrücklich hingewiesen. Unsere kommunalen Verwaltungen verstehen sich zunehmend als Dienstleister und sind in der Lage, das Vorhalten und Anbieten von Unterstützerlisten zu gewähren.

Frau Kollegin Berg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hubert Ulrich?

Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Frau Berg, mich überrascht etwas Ihre Argumentation bei der Sammlung der Unterschriften, weil die SPD im März 2010 selbst einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hatte, in dem sie das Gegenteil von dem verlangt hat, was Sie jetzt vorbringen. Deshalb die Frage, warum sich die Meinung der SPD so fundamental geändert hat. Sie als SPD haben damals die freie Unterschriftensammlung gefordert.

Das sage ich Ihnen gerne, Herr Ulrich. Wir haben eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und haben zum heutigen Stand Sachverständige angehört, die von gekauften Sammlungen gesprochen haben. Die haben uns berichtet, dass Studenten Sammlungen durchgeführt haben; dafür haben sie entsprechendes Geld erhalten. Sie können das auch in den Protokollen nachlesen. Es wurde uns übrigens auch von Ihnen vorgeworfen, wir würden zu schnell vorgehen. Wir haben diese Anhörung sehr detailliert und besonnen ausgewertet und kamen zu diesem Ergebnis.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)