Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Daneben erhielt das Land nach den bisherigen Recherchen auf seine zur Konkurstabelle angemeldete Forderung einen Betrag von 8,457 Millionen Euro. Die haushalterische Vereinnahmung erfolgte am 26.11.2001.

Die 15-prozentige Beteiligung des Landes an der Dillinger Hütte Saarstahl AG wurde von der landeseigenen Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Saar gehalten. Der mittelbare Landesanteil an der Dillinger Hütte Saarstahl AG wurde nach den bisherigen Recherchen zum Preis von 39,881 Millionen Euro an die Struktur-Holding-Stahl veräußert. Haus

halterisch vereinnahmt wurde der Betrag am 22.03.2002. Dieser Preis entsprach dem anteiligen Unternehmenswert der Dillinger Hütte, der durch ein Gutachten der Firma BDO im Sommer 2001 festgestellt wurde. Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen DHS und DH war die Firma BDO auf Antrag des Vorstandes der DH durch das Landgericht Saarbrücken zum Vertragsprüfer nach Aktienrecht bestellt worden.

Zusätzlich wurde eine bis 31.12.2004 befristete Besserungsscheinregelung zugunsten des Landes für den Fall vereinbart, dass die SHS beziehungsweise eine Beteiligungsgesellschaft der SHS von der Usinor beziehungsweise deren Rechtsnachfolger mehr als 10 Prozent der Anteile an der DHS erwirbt und einen höheren Kaufpreis für die Anteile an der DHS bezahlt als das Land. Die geschilderte Besserungsscheinregelung kam wegen des Fristablaufes zum 31.12.2004 nicht mehr zum Tragen.

Erste Zusatzfrage, Herr Fraktionsvorsitzender.

Sie haben gerade den Preis für 15 Prozent mit 39,8 Millionen Euro wiedergegeben. Sieben Jahre später hat Herr Mittal, als die Konjunktur und der Unternehmenswert richtig eingebrochen waren, für 21,2 Prozent 777 Millionen erhalten. Ich wiederhole: das Land 39,8 Millionen, Mittal für einen etwas höheren Anteil 777 Millionen. Hätte das Land etwas gewartet und mit Mittal verkauft, hätte es 555 Millionen Euro erzielt. Hält die Landesregierung diesen Preis bei dieser Entwicklung immer noch für angemessen?

Die jeweiligen Kaufpreise, die Sie jetzt genannt haben, wurden zumindest offiziell von dem Unternehmen nicht veröffentlicht. Vonseiten der saarländischen Kabinette, und damit auch der Ministerpräsidenten Lafontaine, Klimmt und Müller, wurden in dem relevanten Zeitraum von 1993 bis 2001 keine Gutachten zur Ermittlung des Unternehmenswertes der SAG, der DHS und der DH in Auftrag gegeben. Gleichwohl gab es das in Rede stehende Gutachten der Firma BDO, das den damaligen Kaufpreis als solchen belegt hat.

Bei Saarstahl hat das Land 14,05 Millionen Euro erzielt. Halten Sie einen solchen Kaufpreis bei einem durchschnittlichen jährlichen Debit von über 100 Millionen Euro und bei einem Eigenkapital von 2,77 Milliarden Euro für angemessen?

(Ministerin Rehlinger)

Der damals bestimmte Kaufpreis pro Aktie entsprach dem Kaufpreis, den es auch gegeben hat im Zusammenhang mit der Veräußerung der SAG-Anteile, die seitens der Saarstahl-Treuhand GmbH erfolgt ist. Er hat damit als Anknüpfungspunkt für die Kaufpreisermittlung gedient.

Weitere Zusatzfrage. Nach den Unternehmenszahlen ist das Eigenkapital beider Gesellschaften mit 5,77 Milliarden Euro anzusetzen. Sie haben gerade die äußerst geringen Zahlen genannt, die das Land erlöst hat, das ja praktisch die gesamte Stahlindustrie, zumindest große Teile, kontrollieren konnte. Wie beurteilen Sie die Kaufpreise angesichts der Finanzsituation des Landes? Würden Sie diese Kaufpreise als milliardenschwere Hilfe bezeichnen, als Verschleuderung von Landesvermögen oder berühren sie den Tatbestand der Veruntreuung von Landesvermögen?

Zur Bewertung dieser Frage ist sicherlich eine Exante-Betrachtung heranzuziehen. Die dafür in den Blick genommenen Parameter habe ich eben genannt. Eine Ex-post-Betrachtung wird sicherlich auch den einen oder anderen Kaufpreis in einem anderen Licht erscheinen lassen. Aber maßgeblich ist hier die Ex-ante-Sicht.

Dann habe ich noch eine Frage. Sind der Landesregierung Ergebnisse der Ermittlungen wegen Korruption innerhalb der Unternehmen zur Kenntnis gebracht worden?

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich zu diesen Ermittlungen nichts sagen. Sie sind zumindest mir nicht bekannt.

Danke schön. - Für Abgeordnete ist die Möglichkeit gegeben, Zusatzfragen zu stellen. Wird das gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, darf ich mich bedanken. Damit ist die zweite Fragestellung erledigt.

Wir kommen dann zu der von der B 90/GRÜNELandtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema: Einlagerung von Sondermüll im Bergbau (Antragsteller: BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die er

ste Frage auf, gestellt von Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich:

Wie viele Tonnen welcher Abfall- und Reststoffe wurden im Saarland unter Tage in welchem Zeitraum verwertet oder eingelagert?

Zur Beantwortung durch die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es sicherlich ein Ausgangspunkt dieser parlamentarischen Frage ist, möchte ich zunächst bemerken, dass die Verbringung von Reststoffen, wie zum Beispiel Asche und Filterstäuben aus Müllverbrennungsanlagen und Industriebetrieben nach unter Tage zum Zwecke der Verfüllung von Hohlräumen, wie sie in den nordrhein-westfälischen Steinkohlerevieren erfolgt ist, nach dem derzeitigen Erkenntnisstand hier im Saarland nicht so erfolgt zu sein scheint.

Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nach entsprechenden Recherchen Folgendes sagen: Im saarländischen Steinkohlenbergbau wurden bis Mitte 2012 in größerem Umfang kohlestämmige Flugasche-Zement-Gemische aus Kraftwerken als anerkannte und zertifizierte Baustoffe unter Tage eingesetzt. Diese dienten der Herstellung von Streckenbegleitdämmen. In den Neunzigerjahren wurde zudem untertägig Sprühabsorptionsasche aus Rückstandsprodukten der Rauchgasentschwefelungsanlage eines Steinkohlekraftwerkes zur Hohlraumverfüllung einmalig versuchsweise verwendet.

In der ehemaligen Grube Reden der Saarbergwerke AG wurden 1993 bindige Asbest-Zement-Gemische in mehreren Tausend Fässern in horizontaler Lage zur Aufrechterhaltung der Gaswegigkeit im Baufeld König untertägig einmalig versuchsweise eingesetzt. Darüber hinaus wurde auf der Grundlage einer bergrechtlichen Zulassung im Jahr 1990 in einem Fall ein ehemaliger Schacht der Saarbergwerke AG mit zerkleinerten Eternitplatten und Waschbergen lageweise verfüllt und mit einem Betonpfropfen abgeschlossen.

Darüber hinaus hatte das Umweltministerium 1997 einen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Asbestdeponie in einer ehemaligen Privatgrube gefasst. Die entsprechenden untertägigen Asbesteinlagerungen wurden im Mai 2004 eingestellt. Die konkreten standortspezifischen Sachverhalte und die nach unter Tage verbrachten beziehungsweise eingesetzten Mengen werden noch im Zuge der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zurzeit von den Bergbehörden in Abstimmung mit dem Bergbauunternehmen und im Rahmen historischer Recherchen

ermittelt. Diese bilden letztendlich eine Grundlage für die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage. Aber das, was ich eben dargestellt habe, entspricht zumindest dem bisherigen Kenntnisstand.

Wird eine Zusatzfrage gestellt? - Bitte schön, Herr Kollege Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Bei welchen dieser Abfall- und Reststoffe handelt es sich aus heutiger Sicht um Sondermüll, bei welchen dieser Reststoffe um überwachungsbedürftigen beziehungsweise um besonders überwachungsbedürftigen Abfall?

Die dort verbrachten Abfall- und Reststoffe werden wohl allesamt nicht als Giftstoffe eingestuft. Ihre Einstufung im Übrigen - nach den heutigen Klassifizierungen - kann ich von dieser Stelle aus nicht beurteilen.

Nächste Zusatzfrage.

Wo und in welchen Mengen - grob gesagt - wurden diese Reststoffe eingelagert? Können Sie das zum heutigen Zeitpunkt beantworten?

Ich habe eben in der Aufzählung - sowohl Örtlichkeiten als auch Mengen betreffend - das vorgetragen, was wir zum heutigen Tag belastbar vortragen können. Möglicherweise kommen weitere Standorte hinzu. Das wird Gegenstand der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage sein. Ich greife ein Beispiel heraus. Es waren die mehreren Tausend Fässer Asbest-Zement-Gemisch, die eingelagert worden sind. Die weiteren Einzelheiten - Tonnagen und so weiter - werden wir zum Gegenstand der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage machen. Das war bis zum heutigen Tag auf die Schnelle so nicht zu eruieren.

Nächste Zusatzfrage.

Können Sie zumindest beantworten, in welchen Tiefen diese Stoffe eingelagert worden sind? Ist das bekannt?

Es ist möglicherweise den Bergbehörden bekannt. Mir ist es nicht bekannt.

Die nächste, vierte Zusatzfrage.

Ist das Grubenwasser, das heute in die Saar gepumpt wird, mit Giftstoffen aus diesen Abfall- und Reststoffen belastet?

Die Einleitstellen unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Man kann feststellen, dass den Bergbehörden keine aktuellen Ziel- und Grenzwertüberschreitungen bekannt sind, die auf den geschilderten untertägigen Einsatz von Bau- und Reststoffen zurückgeführt werden könnten.

Fünfte Zusatzfrage.

Welche Berücksichtigung haben diese unter Tage befindlichen Giftstoffe im Genehmigungsverfahren der Flutung des Bergwerkes gespielt?

Sie meinen die zurückliegende Genehmigung, soweit sie schon erfolgt ist?

Ja gut. - Welche Rolle spielen sie im Genehmigungsverfahren, das jetzt zur Flutung läuft?

Ich vermute, dass das der Gegenstand der Frage ist. - Sie werden selbstverständlich insbesondere auch zum Gegenstand der berg- und wasserrechtlichen Genehmigungen gemacht werden, bei der selbstverständlich alle Risiken abgeschätzt werden. Soweit die eigene Expertise der Behörden nicht ausreichend ist, wird sie auch zum Gegenstand weiterer Gutachten gemacht werden, was ihre Auswirkungen auf Grundwasser und auch auf Trinkwasser angeht, und damit zur Entscheidungsgrundlage für dann noch einzureichende Anträge gemacht werden.

Danke schön, Frau Ministerin. - Wird eine weitere Zusatzfrage von irgendeinem Abgeordneten gewünscht? - Wenn das nicht der Fall ist, dann ist diese Frage erledigt.

(Ministerin Rehlinger)

Ich rufe die Frage 2 auf, ebenfalls gestellt durch den Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich. Sie lautet:

Welche Berücksichtigung finden unter Tage verwertete oder eingelagerte Abfall- und Reststoffe im Grubenwasserhaltungskonzept der RAG AG, in dem eine komplette Flutung der Stollen bis 2035 vorgesehen ist, mit Blick auf eine mögliche Grund- und Oberflächenwasserverunreinigung?

Bitte schön, Frau Ministerin

Das von der RAG AG vorgelegte Konzept wird vom Wirtschaftsministerium, dem Oberbergamt und dem Bergamt derzeit mit der gebotenen rechtlichen und fachlichen Sorgfalt geprüft, wobei natürlich auch eine Abstimmung mit den übrigen Ressorts und nachgeordneten Behörden erfolgt. Das Konzept selbst enthält keine Angaben zum untertägigen Einsatz von Bau- und Reststoffen und damit folgerichtig natürlich auch keine Angaben zu hieraus möglicherweise resultierenden Risiken. Ich weise ergänzend darauf hin, dass wir dem Unternehmen bereits mitgeteilt haben, dass die Landesregierung eine Stellungnahme zu diesem Konzept abgeben wird. In unserer Stellungnahme wird natürlich auch die Frage aufgeworfen werden, welche Beziehungen gegebenenfalls durch die Einlagerung entstanden beziehungsweise zu berücksichtigen sind, wenn es um die Frage der Grubenwasserhaltung geht.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? - Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender.

Mit welcher Giftstoffbelastung des Oberflächenwassers rechnet die Landesregierung bei einer teilweise Flutung der Schächte, das heißt bei Umsetzung des ursprünglichen Konzeptes der RAG AG, also einem Anstieg des Grubenwassers um durchschnittlich 500 Meter?