Mit welcher Giftstoffbelastung des Oberflächenwassers rechnet die Landesregierung bei einer teilweise Flutung der Schächte, das heißt bei Umsetzung des ursprünglichen Konzeptes der RAG AG, also einem Anstieg des Grubenwassers um durchschnittlich 500 Meter?
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden, weil sie erst Gegenstand des Antragsverfahrens sein wird. Dann wird dazu natürlich auch eine Abschätzung der Genehmigungsbehörden erfolgen.
Die gleiche Frage hätte ich gestellt mit Blick auf das jetzt angedachte Konzept des kompletten Anstiegs. Ich gehe davon aus, dass die Antwort dann genau die gleiche sein wird. - Das heißt, Sie haben bisher keine Grundlage, auf der solche Einschätzungen fußen könnten? Oder gibt es für Sie mittlerweile eine wissenschaftliche Grundlage, um diese Fragen beantworten zu können?
Die wissenschaftliche Grundlage wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die beteiligten Behörden und, soweit erforderlich, auch durch externen Sachverstand geschaffen werden.
Wie hoch ist aus Sicht der Landesregierung das Risiko, dass die Giftstoffe dieser Abfall- und Reststoffe bei einer teilweisen Flutung der Schächte, das heißt bei Umsetzung des ursprünglichen Konzeptes der RAG - ein Anstieg von 500 Meter -, ins Grundwasser gelangen?
Eine abschließende Einschätzung des möglicherweise bestehenden Risikos ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Gibt es den Wunsch anderer Abgeordneter, Zusatzfragen zu stellen? - Wenn das nicht der Fall ist, ist damit die Fragestunde erledigt.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes - Finanzielle Sicherheit für Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bei Aufgabenübertragung durch das Land (Drucksache 15/901 - neu)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben, erfreulicherweise mit Unterstützung auch der beiden anderen Oppositionsfraktionen, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes eingebracht. Er bezieht sich auf das Thema Gemeinden. Wir wollen, dass der Artikel 120 der Saarländischen Verfassung folgendermaßen geändert wird: „Den Gemeinden und Gemeindeverbänden können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes öffentliche Aufgaben übertragen werden. Dabei sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist ein vollständiger finanzieller Ausgleich zu schaffen. Näheres zur Finanzierung regelt ein Gesetz.“
Der Hintergrund ist, dass wir der Auffassung sind, dass die Aufgaben, die von anderen - seien dies der Bund oder das Land - den Kommunen übertragen werden, auch von diesen bezahlt, also die Kosten übernommen werden sollten. Das ist das sogenannte Konnexitätsprinzip, ein Wortungetüm, auf gut Deutsch heißt das: Wer bestellt, der bezahlt. Das ist der entscheidende Punkt. Es ist klar, dass wir jetzt nicht die Bundesaufgaben, die auf die Kommunen übertragen werden, hier in der Saarländischen Landesverfassung regeln können. Wir können aber das regeln, was auf der Landesebene möglich ist.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal an den Hintergrund erinnern, warum wir das fordern. Uns allen ist bekannt, dass die Lage der Gemeinden äußerst schwierig ist, dass die finanzielle Situation teilweise dramatisch ist. Wir erleben das auf der Ebene der Stadt Saarbrücken, wir erleben das in anderen Gemeinden und wir hatten hier auch schon mehrfach - was uns nachher auch noch einmal beschäftigen wird - die Frage der Sanierung der Gemeindefinanzen behandelt, wo es darum geht, dass Gemeinden insolvent werden können. Die Lage der Gemeinden ist also äußerst schlecht.
Das betrifft auch und gerade das Saarland, wie wir schon mehrfach thematisiert hatten. Ich möchte trotzdem noch einmal an die Zahlen zum 31.12.2012 erinnern; das sind die jüngsten Zahlen, die wir haben, sie sind auch aktueller als die Zahlen der Bertelsmann Stiftung, die schon mehrfach diskutiert worden sind. Danach haben wir eine Gesamtverschuldung der saarländischen Gemeinden von rund 3,6 Milliarden Euro. Das ergibt, wenn man es umrechnet, eine Verschuldung von 3.200 Euro pro Kopf. Das bedeutet, dass es gegenüber den bekannt gewordenen Zahlen der Bertelsmann Stiftung von 2,9 Milliarden noch einmal einen starken Anstieg gab. Ich gehe nicht davon aus, dass sich, wenn wir die Zahlen von heute, also vom 14.05.2014 nehmen, die Lage der Kommunen wirk
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir, was die Struktur dieser Verschuldung angeht, die wirklich dramatische Situation haben, dass ein Großteil auf die sogenannten Kassenkredite entfällt. Diese Kassenkredite sind durchaus vergleichbar mit dem Kontokorrentkredit, sie dienen eigentlich nur dazu, bestimmte Lücken auszugleichen. Sie sind leider inzwischen zu einer ständigen Finanzierungsquelle der Gemeinden geworden. Diese Kassenkredite betragen zum 31. Dezember 26,2 Prozent der Gesamtverschuldung oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt, knapp 1,9 Milliarden Euro. Das nur noch einmal als Hintergrund.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal daran erinnern - das wird in der Öffentlichkeit oft noch zu wenig beachtet -, dass sich längerfristig betrachtet die Ausgabenstruktur der Gemeinden dramatisch verschoben hat. Wenn man wirklich einmal einen längerfristigen Vergleich anstellt und bis in die Siebzigerjahre zurückgeht, ergibt sich folgendes Bild: Die Gemeinden konnten bei ihren Ausgaben noch zwischen 30 und 40 Prozent für Sachinvestitionen veranschlagen, während die Ausgaben für Sozialleistungen deutlich unter 10 Prozent lagen. Inzwischen haben wir eine vollkommen andere Situation. Ein Großteil der Ausgaben neben den Personalkosten - die übrigens eher stagnieren und gar nicht so stark ansteigen, weil dort sehr viele Einsparungen vorgenommen worden sind - und den Sachausgaben stellen die Ausgaben für Sozialleistungen dar. Sie belasten das Budget der Gemeinden am stärksten. Das heißt, dass das Verhältnis zwischen Ausgaben für Sozialleistungen und den Ausgaben für Sachinvestitionen sich vollkommen umgedreht hat: Inzwischen geben die Gemeinden über 20, ja bis zu 23, 24 Prozent für Sozialleistungen aus und nur noch etwas über 10 Prozent für Sachinvestitionen, mit fallender Tendenz.
Das Resultat sehen wir alle täglich vor unseren Augen. Wir haben eine Infrastruktur der Kommunen, die immer schlechter wird. Wir können auch nicht immer nur auf einen milden Winter hoffen, damit die Schlaglöcher nicht allzu groß werden, sondern wir müssen feststellen, dass in vielen Fällen die Mittel fehlen. Wir haben Diskussionen über die Frage der Bäderschließung und dergleichen mehr, es wird immer weniger angeboten. Dies bedeutet, dass sich die Lebensbedingungen in den Kommunen für die Menschen verschlechtern.
Die Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Das ist ein Punkt, der uns zu Recht in diesem Hause schon sehr häufig in Form verschiedener Anträge beschäftigt hat. Wir sind nicht der Auffassung, mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung die Finanzprobleme insgesamt lösen zu können, aber wir
würden damit einen konkreten Beitrag zur Stärkung der kommunalen Finanzen leisten. Wir würden mit diesem Gesetz eine Lücke schließen, wonach nämlich die Kosten für die Kommunen nur dann übernommen werden müssen, wenn ihnen solche Aufgaben vom Land übertragen werden und es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Nun werden aber auch viele Aufgaben per Verordnung übertragen, aber diese werden von der Verfassung bisher nicht aufgegriffen. Das ist die Lücke, die wir schließen wollen.
Ich möchte nur daran erinnern, dass es auch seitens der Vertreter der Gemeinden, seitens der Landkreise, seitens des Regionalverbands und seitens des Saarländischen Gemeinde- und Städtetags die gleichen Forderungen gibt. Wir haben das auch im Rahmen von Anhörungen zum Haushalt gehört, das heißt, wir greifen mit dieser vorgeschlagenen Änderung eine Forderung auf, die aus dem kommunalen Bereich selbst kommt. Wir wollen diese Lücke schließen. Es gibt da ja auch Klagen, ich erinnere beispielsweise an die Aussage des Oberbürgermeisters von Neunkirchen, Herrn Fried, der gesagt hat, es sei den Gemeinden nicht zumutbar, etwa im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen die dortigen Investitions- und Personalkosten als Träger der Schule zu übernehmen. Das sind alles Punkte, die es nahelegen, diese vorhandene Gesetzeslücke zu schließen und zumindest einen konkreten Schritt zu machen, um die Kommunen finanziell zu stärken.
Dass wir generell eine andere Einnahmenstruktur brauchen und wir die Einnahmen für die Kommunen erhöhen müssen, wird ja häufig diskutiert. Das ist die Frage der Steuerpolitik. Wir fordern eine Veränderung der steuerlichen Grundlagen für die Gemeinden. Wir fordern etwa eine Gemeindewirtschaftssteuer, aber das sind alles Punkte, die wir zum Teil in anderen Zusammenhängen schon diskutieren. Wir diskutieren auch kontrovers darüber, das ist keine Frage. Insbesondere die Steuerpolitik ist immer wieder Anlass, verschiedene Auffassungen vorzutragen.
Unabhängig von diesen Unterschieden, die wir haben und die wir hier und jetzt sicherlich nicht beseitigen können, wäre es notwendig, einen gemeinsamen Schritt zu unternehmen. Wir haben Berichte, dass es in der Koalition durchaus unterschiedliche Auffassungen in dieser Hinsicht gibt. Ich sehe im Grunde genommen eine Mehrheit dieses Hauses für unseren Vorschlag, den wir gemacht haben. Deswegen geben Sie sich einen Ruck, tun Sie etwas Konkretes zur Stärkung der Kommunen und ihrer finanziellen Ausstattung. Es ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt. Ich glaube, es hat darüber hinaus hohe Bedeutung, wenn wir so etwas tun, weil wir dann die Forderung der Kommunen selbst aufgreifen. Deswe
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Konnexität ist ein zentrales Verfassungsprinzip. Es bedeutet, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Verantwortung für eine Aufgabe und der Zuständigkeit für deren Finanzierung besteht. Ich kann also die finanziellen Folgen meiner Entscheidung nicht dem Haushalt einer anderen Staatsebene aufbürden oder - wie wir es kurz sagen -: Wer bestellt, bezahlt. Für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ist dies in Artikel 104a festgelegt. Dort steht: „Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.“ - Darauf können wir uns auf Landesebene berufen. So ist das Verhältnis zum Bund definiert. Dieses Prinzip der Konnexität fand zu Beginn der Neunzigerjahre Einzug in die verschiedenen Länderverfassungen. Im Saarland steht in Artikel 120 der Verfassung im Moment: „Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel.“
Einige Bundesländer formulieren strikter, dass mit der Aufgabenübertragung Bestimmungen über die Deckung der Kosten geregelt werden oder - wie Sie es jetzt in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen - dass für Mehrbelastungen durch übertragene Aufgaben ein entsprechender Ausgleich zu schaffen ist. Ich habe mir die verschiedenen Regelungen in den unterschiedlichen Bundesländern einmal angeschaut. Es ist wirklich so, dass die Formulierungen unterschiedlich strikt sind und viele Begriffe vorkommen, die der Interpretation bedürfen. In Nordrhein-Westfalen etwa wird eine Kostenabschätzung der „durchschnittlichen“ Folgekosten zugrunde gelegt, Thüringen und Sachsen sprechen interpretationsbedürftig von „angemessenen“ Kosten, die einzuhalten sind, Baden-Württemberg operiert mit „wesentlichen“ Kosten und konstatiert damit quasi eine Bagatellgrenze. Was aber ist wesentlich? In Rheinland-Pfalz ist diese Grenze sogar genauer mit 0,25 Euro pro Einwohner festgelegt. Das zeigt, dass es unterschiedliche Bemühungen gibt, der Situation der Kommunen, im Zuge von Aufgabenübertragungen gerecht zu werden. Man muss allerdings feststellen, dass sich eine Korrelation zwischen der konkreten Formulierung des Konnexitätsprinzips in den einzelnen Länderverfassungen und der finanziellen Situation der Kommunen in diesen Ländern nicht feststellen lässt. Nie
dersachsen beschränkt sich bei den finanziellen Ausgleichsansprüchen übrigens auf „erhebliche und notwendige Kosten“ und bezieht wie Hessen ausdrücklich auch einen finanziellen Ausgleich zugunsten eines Landes ein, wenn dieses die kommunale Ebene von Aufgaben entlastet.
Wie auch immer, unter der Maßgabe des Maßhaltens der höheren Staatsebene gegenüber der nachgeordneten spricht viel für diese Veranlassungskonnexität. Es sei hier aber auch einmal gesagt, dass auch eine sogenannte Ausführungskonnexität in der Literatur erwähnt wird, also: Wer erledigt, bezahlt. Das hat aus ökonomischer Sicht ebenfalls eine gewisse Logik, denn so besteht ein höherer Anspruch, eine Aufgabe möglichst kostengünstig zu erledigen. Wir müssen jedenfalls fragen, was uns das Konnexitätsprinzip bringt. Ohne Frage kann man feststellen, dass seit seiner Einführung in den Neunzigerjahren auf Länderebene - in welcher Formulierung auch immer - die Position der Kommunen gegenüber den Ländern eine Stärkung erfahren hat und damit auch die kommunale Selbstverwaltung. Im Zuge einer Aufgabenübertragung auch Überlegungen zu Kostenregelungen anzustellen, ist von besonderer Bedeutung, vor allem wenn die Gelder allenthalben knapp sind. Wenn viele Gemeinden nicht mehr wissen, welche Investitionen sie noch auslassen und welche Einrichtungen sie noch schließen sollen, um über die Runden zu kommen, wenn jede Entscheidung einer höheren Ebene Finanzwirksamkeit auf einer darunter liegenden entfaltet und die häufig auf Kante genähten Haushalte zunichte macht, dann ist es überaus nachvollziehbar, diesen Grundsatz stringenter und damit einklagbar in der Verfassung verankern zu wollen. Deshalb habe ich auch größtes Verständnis für jeden Aufschrei und für jede Resolution von kommunaler Seite, sobald durch Entscheidungen, die von ihnen völlig unbeeinflusst sind, in ihren Haushalt eingegriffen und damit die kommunale Selbstverwaltung beschnitten wird.
Ich nenne ein paar Beispiele, so etwa den Fall, dass Bund oder Land Standards der Aufgabenerledigung ändern, wie beim Bundesgesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 2011 geschehen. Dies hat zu einem Personalaufwand bei den Jugendämtern geführt, weil dieses Gesetz die Art und Weise der Fallbearbeitung vorschreibt und festlegt, dass eine Vollzeitkraft maximal 50 Amtspflegschaften betreuen darf. Die meisten Landkreise hatten bis dahin deutlich mehr Fälle pro Mitarbeiter verantwortungsvoll bearbeitet, mussten aber nachsteuern und das für schlappe 50.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Weiterhin ergeben sich Folgekosten, wenn auf übergeordneter Ebene neue gesellschaftliche Herausforderungen entstehen oder erkannt werden. Als Beispiel sei hier die vermehrte Einreise und damit die Unterbringungsverpflichtung
Gerade in Zeiten der Haushaltskonsolidierung ist die Beachtung der Konnexität hoch sensibel und kann die Frage, wie wir unseren Kommunen am besten gerecht werden, nicht oft genug auf der Agenda stehen. Aber ich möchte es vorwegnehmen: Das Konnexitätsprinzip ist kein Allheilmittel für die Probleme unserer Kommunen. Es bringt unter dem Strich keinen einzigen Cent mehr in die Kassen von Land und Kommunen. Die Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Ich sehe nicht, wie wir das mit einem strikteren Konnexitätsprinzip lösen können.
Es bringt nämlich insbesondere Streit und schließlich auch Klagewellen mit sich, etwa darüber, inwiefern überhaupt eine Aufgabenübertragung stattgefunden hat, darüber welche Kosten anerkannt werden können oder ob man die Aufgaben nicht günstiger und anders hätte erledigen können. Selbst bei striktest ausformulierter Konnexität kann nicht verhindert werden, dass ein Land im Zuge seiner vielfältigen Finanzbeziehungen Mehrkosten an anderer Stelle etwa wieder zulasten der Kommunen kompensiert.
Der Glaube an die Allmacht eines strikteren Konnexitätsprinzips ist also eine Illusion, meine Damen und Herren. Man könnte es auch noch einmal am Beispiel des Ausbaus der Betreuung für die unter Dreijährigen und den Krippenausbau ausführen. Das ist wohl das kostenträchtigste Beispiel einer Ebenen übergreifenden Aufgabenzuschreibung und -verteilung. Der Bund hat diese Forderung des Rechtsanspruchs aufgestellt, obwohl Bau und Betrieb einer flächendeckend funktionierenden Kinderbetreuung und ihre Finanzierung Aufgabe von Ländern und Kommunen ist. Er hat dafür bis 2014 insgesamt 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen und unterstützt mit jährlich 845 Millionen Euro den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Krippenplätze. Das Saarland selbst hat zwischenzeitlich die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 30 Millionen Euro fast vollständig abgerufen und kofinanziert. Für 2014 bis 2016 werden trotz Haushaltsnotlage weitere 15 Millionen Euro in den Ausbau der U-3-Betreuung investiert. Insgesamt hat das Land aus Landesmitteln bislang 70 Millionen Euro für den Krippenausbau aufgebracht. Die Konnexität wurde also geachtet. Es ist aber keine Frage, dass dennoch beachtliche Kosten bei den Kommunen als Träger hängen bleiben. Es handelt sich ja auch um eine kommunale Aufgabe, der die Träger in diesen Jahren in Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen ohnehin hätten nachkommen müssen. Man muss auch sehen, dass die Kosten, zu denen ein Krippenplatz entweder umgebaut oder neu errichtet wurde, doch erheblich ge
schwankt haben. Ich hätte den sehen wollen, der dies hier im Land mit einem strikten Konnexitätsprinzip vorlegt und ausgerechnet hätte, was ein angemessener Beitrag wäre, der diese Zusatzbelastung, die durch das Ausführungsgesetz gekommen ist, ausgleicht.
Überdies gibt es viele weitere gute Beispiele, wo die Kommunen oft jenseits von Gesetzen - Sie sprechen ja insbesondere die Verordnungen an - eine Entlastung seitens des Bundes oder des Landes erfahren. Hier ist an erster Stelle und mit dem größten Volumen die Grundsicherung zu nennen. Aber ich möchte auch, was den Krippenbereich betrifft, eine Verordnung des Landes erwähnen, in der wir per Beschluss der Landesregierung eine Erhöhung der Gruppengröße umgesetzt haben. Ich verweise auch - das ist schon etwas her - auf die Hesse-Reform, in deren Zuge das Land den Kommunen einige kostenträchtige Aufgaben komplett abgenommen hat und damit den ohnehin schon sehr hohen Zentralisierungsgrad des Landes weiter gesteigert hat. Man kann das nicht oft genug betonen: Viele Aufgaben, die andernorts bei den Kommunen angesiedelt sind, übernimmt bei uns das Land. Das ist Konnexität, wie sie strikter nicht sein kann, meine Damen und Herren.
Im letzten Jahr haben wir zudem den Kommunalen Entlastungsfonds mit 120 Millionen Euro aufgelegt, der Name spricht für sich. Wer dieser Landesregierung gemeindefeindliches Verhalten unterstellt, meine Damen und Herren, tut dies wider besseres Wissen oder ist nicht bereit, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen.