Die Belegführung der geprüften Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben, die geeignet wären, die Entlastung zu versagen. Bei Betrachtung der bereinigten Gesamtausgaben im Kernhaushalt ist im geprüften Haushaltsjahr eine Unterschreitung des Ausgabesolls von rund 44 Millionen Euro festzustellen. Erneut hat sich gezeigt, dass die zur Finanzierung des jahresbezogenen Defizits erforderlichen Einnahmen aus Krediten höher waren als die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen. Unter Berücksichtigung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen errechnet sich eine Unterdeckung von 105,2 Millionen Euro. Das Haushaltsungleichgewicht hat damit im Kernhaushalt deutlich abgenommen. Vorjahresbezogen sind die Ausgabenreste im Kernhaushalt um 7 Millionen Euro gestiegen. Zur Inanspruchnahme der Ausgabenreste im Haushaltsjahr 2011 hat das Finanzministerium darauf verwiesen, dass die beantragten und genehmigten Reste zunächst nur zur Hälfte zur Bewirtschaftung zugewiesen worden seien und über die Zuweisung der Restsumme entsprechend der Entwicklung des Haushaltsvollzuges erst im Laufe des Jahres entschieden wurde. Damit sei verhindert worden, dass ein unerwartet hoher Abbau von Haushaltsresten das tatsächliche Haushaltsdefizit über die in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund festgelegte Kreditobergrenze hebt und deswegen der Anspruch auf Auszahlung der Konsolidierungshilfe von 260 Millionen Euro möglicherweise in Frage gestellt wird.
Mit der praktizierten Verfahrensweise konnte das Finanzministerium die zur Einhaltung des Defizitabbaupfades erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts sicherstellen. Das anvisierte Ziel der Auszahlung der vollständigen Konsolidierungshilfen für das Jahr 2011 wurde erreicht. Die Bewertung der Verpflichtungsermächtigungen hat gezeigt, dass diese im Prüfungszeitraum mit 33,3 Prozent etwas umfassender als im Vorjahr - damals waren es 28,3 Prozent - ausgeschöpft worden sind. Dennoch bleibt
festzustellen, dass das Volumen der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen, gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme, weiterhin viel zu hoch ist. Beispiele aus den Bereichen Krankenhausfinanzierung, dem Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems, Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsmarktes aber auch Hochbaumaßnahmen im Bereich des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg belegen diese Einschätzung. Der Ausschuss sieht zwar bei der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen weiteren Optimierungsbedarf, erkennt aber an, dass zumindest tendenziell die langjährigen Forderungen des Parlaments erfüllt worden sind.
Das Gremium hat sich auch mit der Entwicklung der Forderungen und Schulden sowie den Bürgschaften des Landes befasst und dabei festgestellt, dass sich die Höhe des Bürgschaftsrahmens gegenüber dem Vorjahr um 36 Millionen auf 1,778 Milliarden Euro erhöht hat. Der Ausschuss verkennt nicht, dass die Übernahme von Bürgschaften und Gewährleistungen zur Sicherung oder Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit saarländischer Unternehmen - gerade in konjunkturellen Krisenzeiten - im Regelfall mit Risiken für den Landeshaushalt verbunden sind. Dennoch empfiehlt der Ausschuss, die wirtschaftliche Bewertung der Chancen und Risiken vor der Übernahme von Bürgschaften stets so kritisch vorzunehmen, dass Ausfallzahlungen so weit wie möglich ausgeschlossen werden können.
Danke. Ich sehe, es reißt euch vom Hocker, aber ihr müsst da durch, ich auch. - Die Kennzahlen zur Beurteilung der Haushaltslage lassen die fortbestehende extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes erkennen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Kennzahlen auf niedrigem Niveau überwiegend verbessert. Das ist doch schon mal was!
Der Ausschuss unterstützt das Bestreben der Landesregierung, mit dem eingeschlagenen Sanierungskurs die Haushaltskennzahlen weiter zu verbessern mit dem Ziel, im Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen zu müssen. Allerdings wird der Gesamtschuldenstand des Landes in absehbarer Zeit weiter anwachsen. Die prognostizierten sinkenden, jedoch fortbestehenden Defizite sowie ein weiterer Anstieg der Verschuldung verdeutlichen den Fortbestand der extremen Haushaltsnotlage des Saarlandes.
Das Saarland hat aufgrund seiner extrem hohen Altschulden und der noch nicht gestoppten Neuverschuldung jährlich sehr hohe Zinsausgaben, die den finanziellen Gestaltungsspielraum erheblich einschränken. Der Ausschuss wiederholt daher seine bereits im letzten Jahr vom Parlament gegenüber
der Landesregierung ausgesprochene Forderung, in die zukünftigen mittelfristigen Finanzplanungen auch einen Ausblick auf das Jahr 2020 aufzunehmen, der zumindest den groben Anpassungspfad zur Einhaltung der verbindlichen Schuldenbremse und - im Rahmen des Möglichen - auch notwendige Konsolidierungsbedarfe und Grundzüge geplanter Umsetzungsmaßnahmen beinhalten sollte.
Der Ausschuss hat diese Empfehlung ungeachtet der der Landesregierung obliegenden Pflichten zur halbjährlichen Berichterstattung an den Stabilitätsrat getroffen. Er geht davon aus, dass ihm sowohl der Halbjahresbericht zur Umsetzung des laufenden Sanierungsprogramms als auch der jährlich gegenüber dem Stabilitätsrat über die Haushaltslage des Landes abzugebende Stabilitätsbericht auch künftig vor Beginn der Haushaltsberatungen vorgelegt werden.
Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates hat bei seiner Bewertung im Prüfungszeitraum festgestellt, dass das Saarland nach den Daten der Sanierungsplanung die Auflagen bis 2014 mit einem Sicherheitsabstand von 81 Millionen Euro voraussichtlich einhalten wird. Gleichzeitig hat er jedoch darauf hingewiesen, dass das Saarland in seinem Sanierungsprogramm noch zu konkretisierende Handlungsbedarfe ausgewiesen habe, zu deren Auflösung eine Verstärkung des Konsolidierungskurses erforderlich sei.
Die Landesregierung ist inzwischen mit dem kontinuierlich angelegten Projekt „Zukunftssicheres Saarland 2020“ das Ziel der Feststellung und Verstetigung weiterer Konsolidierungsbeiträge für den Landeshaushalt in verschiedenen Konsolidierungsbereichen angegangen. Der Ausschuss beurteilt dies als begrüßenswerten und notwendigen Schritt zur Begleitung des Defizitabbaus, von dessen möglichst zeitnaher Umsetzung er in allen Segmenten - einschließlich der Extrahaushalte - wesentliche Einspareffekte erwartet. Bei entsprechender Ausgestaltung der aktuellen Sanierungsplanung hält der Ausschuss auch die Einhaltung des derzeitigen Sanierungsprogramms für realisierbar, soweit die eingeplanten steuerabhängigen Einnahmen dem Land auch zufließen.
Angesichts der äußerst angespannten finanzwirtschaftlichen Lage des Saarlandes erscheinen jedoch weitere politische Entscheidungen zur Konsolidierung des Haushaltes als ständige Aufgabe unumgänglich. Die Bewältigung dieser Aufgabe kann nur gelingen durch einen Schuldentilgungsfonds, der das Saarland von seinen erdrückenden Altschulden befreit. Dabei wäre es nach Einschätzung des Ausschusses sinnvoll, wenn darin auch die durch die Altschulden bedingten Zinslasten und die Sonderbelastung aus den überproportionalen Versorgungsausgaben einbezogen werden könnten.
Darüber hinaus würde angesichts der prekären Haushaltslage des Landes eine für das Saarland nachteilige Veränderung des Regelmechanismus des Länderfinanzausgleichs das angestrebte Ziel eines Haushalts ohne strukturelle Neuverschuldung bis 2020 auf der Zeitachse grundlegend konterkarieren und womöglich unerreichbar machen. Angesichts dessen ist auch die Politik gefordert, bei der anstehenden Modifikation des bundesstaatlichen Finanzausgleichs eine bedarfsgerechte Mindestausstattung zur Absicherung der staatlichen Aufgabenwahrnehmung in allen Ländern sicherzustellen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung darf ich nun einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen als wesentlich erachtet hat.
Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, liebe Monika, hat der Rechnungshof die aktuellen Entwicklungen beim Großprojekt „Stadtmitte am Fluss“ zum Anlass genommen, die Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen. Bereits zum Zeitpunkt der Prüfung war dabei für den Rechnungshof absehbar, dass sich die bis dahin veranschlagten Kosten in Höhe von 372 Millionen Euro auf mindestens 428 Millionen Euro erhöhen würden. Ursache hierfür war nach Einschätzung des Rechnungshofes bereits die Indexierung der Baukosten aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Tunnelbauwerks auf einen Zeitraum nach 2020 sowie eine ohne nachvollziehbare Begründung vorgenommene Reduzierung der absehbaren Baukosten für das Tunnelbauwerk durch die Landeshauptstadt Saarbrücken. Zu wesentlichen Mehrkosten führte darüber hinaus der Sachverhalt, dass im Großprojektantrag die Baukosten für den Tunnel und die Entflechtungsmaßnahmen aus der Machbarkeitsstudie nicht übernommen wurden.
Der Rechnungshof hat im Zuge seiner Prüfung auch die Finanzierungszusagen des Bundes und der EU kritisch beleuchtet und dabei festgestellt, dass die ausgewiesene Summe der Bundesbeteiligung in Höhe von 64 Millionen Euro an Bedingungen geknüpft ist, die eine deutlich niedrigere Förderung des Bundes erwarten lassen. Nach Einschätzung des Rechnungshofes ist lediglich eine Förderung in Höhe von 23,7 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung möglich, wohingegen in der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land und der Landeshauptstadt Saarbrücken eine Förderung in Höhe von 50 Millionen Euro vorgesehen wurde. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass erst nach Abschluss der Vorplanung für das Tunnelbauwerk belastbare Aussagen über das Kostenvolumen der Kernmaßnahme des Großprojekts
hätten vorliegen können. Mehrere Regelungen der Finanzierungsvereinbarung widersprächen den Festlegungen der Landeshaushaltsordnung. Zur weiteren Vorgehensweise hat der Rechnungshof die Rücknahme des Großprojektantrages empfohlen.
Er hat darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass der ursprüngliche Zeitplan für die Umsetzung des Projekts jeder sachlichen Grundlage entbehrte und selbst unter Annahme günstigster Rahmenbedingungen von Anfang an nicht umsetzbar gewesen sei. Weder das Land noch die Stadt seien in der Lage gewesen, zeitnah die erforderlichen Organisations- und Verwaltungsstrukturen für die Abwicklung eines derart komplexen Großprojektes aufzubauen. Trotz der erheblichen begründeten Bedenken sei das Projekt seinerzeit politisch intensiv weiterbetrieben worden, statt über einen qualifizierten Projektabbruch nachzudenken, um letztlich finanziellen Schaden vom Land abzuwenden. Grundsätzlich hält der Rechnungshof die derzeitigen Strukturen für nicht geeignet, das Großprojekt sowohl in dem ursprünglich beantragten als auch in dem inzwischen reduzierten Umfang wirtschaftlich und zeitnah umzusetzen.
Der im Nachgang eingereichte Änderungsantrag ist inzwischen von der EU-Kommission abgelehnt worden. Der Rechnungshof hätte in der Rücknahme des Großprojektantrages ohnehin die bessere Lösung gesehen, zumal die nunmehr vorgesehenen Einzelmaßnahmen auch als solche gefördert werden können. Das Ministerium hat eingestanden, dass es derzeit bezüglich der Interpretation der Finanzierungsvereinbarung signifikante Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt und dem Land gibt.
Sowohl Rechnungshof als auch der Unterausschuss bezweifeln, dass sich Stadt und Land unter den derzeitigen Rahmenbedingungen die Fortsetzung des Großprojektes nach 2020 werden leisten können. Die Tatsache, dass es für die meisten Teilprojekte lediglich Vorplanungen und Machbarkeitsstudien gibt, trägt jedenfalls nicht zu der notwendigen Kostensicherheit bei. Teilt man die Auffassung des Rechnungshofes, die Tunnelvorplanung weiterzuführen, muss nach Ansicht des Ausschusses das Bemühen des Landes darauf gerichtet sein, dass der Bund als Baulastträger für die Bundesfernstraßen den Tunnelbau komplett finanziert.
Der Unterausschuss hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung beabsichtigt, im Förderzeitraum 2014-2020 auch Maßnahmen mit EFRE-Mitteln zu fördern, die andernfalls über den Landeshaushalt zu finanzieren gewesen wären. Der Ausschuss erkennt auch an, dass die jetzige Landesregierung im Verlauf des letzten Jahres dem Großprojekt eine realistische Basis gegeben hat. So wurde das Investitionsvolumen bis 2020 auf 77 Millionen Euro begrenzt und der Landesanteil außer
Mit der Abbildung der kompletten Finanzierung der zurzeit geplanten Maßnahmen im Haushalt 2014 wurde erstmals ein umfassender Überblick über die wichtigsten Eckdaten des Projektes vermittelt, der der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage für das auch vom Parlament unterstützte Vorgehen dienen kann.
Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa erfolgte die zweite Teilprüfung der steuerlichen Betriebsprüfung und der Ergebnisse der Großbetriebsprüfung. Der Rechnungshof hat im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung die Ergebnisse der Großbetriebsprüfung einer eingehenden Prüfung unterzogen und dabei Kritik an den statistischen Aufzeichnungen über die Arbeit der Großbetriebsprüfung geübt, der es an Belastbarkeit und Aussagekraft mangele. Auf dieser Grundlage könnten keine zur Verbesserung des Risikomanagements und der Arbeitssteuerung geeigneten Daten gewonnen werden.
Die erzielten Mehrergebnisse seien nicht ansatzweise dazu geeignet, zu einer nennenswerten Verbesserung der Einnahmen des Landes beizutragen. Die Aufzeichnungen machten es auch nicht möglich, die Arbeitsbelastung der Prüfer zu beurteilen oder Vergleiche mit anderen Bundesländern anzustellen. Weitere Mängel sieht der Rechnungshof in der fehlenden Zeitnähe der Prüfungen und dem Erkennen strafrechtsrelevanter Sachverhalte. Zudem seien in erheblichem Umfang Besteuerungszeiträume ungeprüft geblieben. Es müsse Ziel der Finanzverwaltung werden, das Risiko der Entdeckung unkalkulierbar zu machen, die Effizienz und Effektivität der Großbetriebsprüfung zu steigern und das Risikomanagement zu verbessern. Hierzu hat der Rechnungshof eine Reihe von Verfahrensvorschlägen unterbreitet, von denen der Ausschuss erwartet, dass sie von der Finanzverwaltung umgesetzt werden. Soweit die Umsetzung nur im Rahmen des KONSENS-Verbundes möglich ist, setzt dies allerdings dessen Befürwortung voraus.
Zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes hat die Erschließung des Industrieparks Holz in der Bevölkerung zu erheblichen Widerständen geführt, die durch großzügige finanzielle und materielle Zugeständnisse ausgeräumt worden sind. Wir haben das im Ausschuss lange und äußerst kontrovers diskutiert und kamen zu dem Ergebnis, dass der Rechnungshof hier mit seiner Kritik etwas „daneben gelegen“ hat. Ich kürze das Ganze ein bisschen ab. Wir haben gesagt, dass wir uns wünschen, dass SHS in Zukunft schriftliche Ingenieurverträge vorlegt; diese Zusage wurde auch gemacht.
Zum Zuständigkeitsbereich der Ministerpräsidentin und der Staatskanzlei - Bereich Wissenschaft, Forschung und Technologie -, Textziffer 35 „Beratungs-, Prüfungs- und Gutachterkosten beim Universitätsklinikum des Saarlandes“. Hier hat der Rechnungshof zunächst moniert, es sei zu viel ausgegeben worden. Die Vertreter des UKS haben die Ausgaben nachvollziehbar begründet. Das ist mal ein positives Beispiel. Der Unterausschuss hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes zu den Honoraren vom UKS konstruktiv aufgenommen worden sind. Die in diesem Zusammenhang vom Bundesrechnungshof empfohlene Arbeitshilfe sei vollumfänglich in das Prüfungsschema des Universitätsklinikums aufgenommen worden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen abschließend festgestellt, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2011 von Bedeutung sein könnten.
Der Beschlussvorschlag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 11. März 2013 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich auch insoweit nicht ergeben.
Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 15/967 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2011 zu erteilen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin, für die engagierte Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/967 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hohen Hause, angenommen ist.
Wahl von sieben Vertrauensleuten und ihren Vertretern/Vertreterinnen in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen (Wahlvorschlag der CDU-Land- tagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN- Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion) (Drucksache 15/1001 - neu)
Die Amtszeit der 2010 gewählten ehrenamtlichen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen endet im Laufe des Jahres. Für die Neuwahl ist gemäß § 26 der Verwaltungsgerichtsordnung ein Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter zu bestellen. Die dem Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter angehörenden sieben Vertrauensleute sowie deren Vertreterinnen und Vertreter werden auf vier Jahre vom Landtag oder durch einen von ihm bestimmten Landtagsausschuss gewählt. Die im Landtag vertretenen Fraktionen haben einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht, der uns als Drucksache 15/1001 - neu - vorliegt.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wer für die Wahl der sieben Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter gemäß dem uns vorliegenden Vorschlag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Vertrauensleute und deren Vertreterinnen und Vertreter auf die Dauer von vier Jahren gewählt sind.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 9) (Drucksache 15/975)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/975 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen im Hohen Hause.
Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche allen noch einen schönen Sommerabend und ein wenig Vorfreude auf die wohlverdiente Sommerpause. Ich schließe die Sitzung.