Elke Eder-Hippler

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer noch nicht gemerkt haben sollte, dass die Koalitionsfraktionen unterschiedliche Positionen zur Pkw-Maut per se hatten und haben, kann dies spätestens in der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich zur geplanten Pkw-Maut, Drucksache 15/2079, nachlesen. Sie können der Antwort entnehmen, dass das Saarland am einen Tag im Verkehrsausschuss der Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, am nächsten Tag im Finanzausschuss aber einen gleichlautenden Antrag abge
lehnt hat. Nun wissen wir ja alle, dass die Verkehrsministerin der SPD angehört, der Finanzminister der CDU. Folgerichtig kam es in der Sitzung des Bundesrates am 08. Mai zur Enthaltung, wobei das Saarland dazu aber auch noch eine Erklärung abgegeben hat.
Man erkennt daran, dass wir zu diesem Thema unterschiedlicher Meinung waren und sind; der eine will die Maut, der andere will sie grundsätzlich nicht. Das ist aber nichts Ungewöhnliches und auch nichts Schlimmes. Denn in einer Koalition zu sein, heißt ja nicht zwangsläufig, immer und in allen Punkten bis ins Detail einer Meinung zu sein.
Wir sind und bleiben zwei verschiedene Parteien mit jeweils eigener Meinung, die wir gegenseitig auch respektieren. Wir Sozialdemokraten hielten die an bayerischen Stammtischen geborene Idee einer Pkw-Maut für Ausländer von Anfang an für keine glückliche Idee. Daraus haben wir auch nie einen Hehl gemacht.
Hierfür ein Gesetz und die komplette teure Infrastruktur zur Erhebung und Verwaltung dieser Maut zu schaffen, bei einem Anteil an ausländischen Pkws auf deutschen Autobahnen von gerade mal knapp 7 Prozent - dass da am Ende ein vernünftiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag herauskommen würde, dazu hatte nicht nur ich so meine Bedenken. Inzwischen, so ist SPIEGEL ONLINE vom 13.01.2017 zu entnehmen, rechnet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sogar damit, dass Dobrindts Mautpläne mittelfristig zu Mindereinnahmen im Haushalt führen. Ich darf, Frau Präsidentin, aus diesem Artikel zitieren: „Hintergrund ist der Kompromiss zwischen Dobrindt und der EU-Kommission, nach dem deutsche Autofahrer, deren Kfz die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, unterm Strich entlastet werden. Diese Regelung führe bereits im ersten Jahr zu geringeren Einnahmen ‚im niedrigen dreistelligen Millionenbereich‘, so die Einschätzung von Schäubles Experten. Weil fast nur noch Euro-6Fahrzeuge neu zugelassen würden, sei bereits nach Ende der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2020 davon auszugehen, dass die Einnahmeausfälle in der Kfz-Steuer die Nettoeinnahmen der Maut übersteigen und somit zu Einnahmeausfällen führen könnten.“
Nichtsdestotrotz wird der Bundesverkehrsminister seine Pläne wohl weiter verfolgen. Sollte die PkwMaut tatsächlich kommen, so darf sie zumindest nicht ohne Ausnahmeregelungen für Grenzregionen beschlossen werden. Ich denke, so lässt sich die Minimalposition - oder je nach Sichtweise auch Maxi
malposition - fassen, die wohl jeder hier im Hause mitträgt.
Denn eine „Infrastrukturabgabe“, wie die Pkw-Maut offiziell heißt, ohne Ausnahmeregelungen wirkt im kleinen Grenzverkehr zwischen dem Saarland und seinen Nachbarn wie eine Eintrittsgebühr. Sie baut längst vergessene Schranken wieder auf, erschwert die grenzüberschreitende Mobilität und beeinflusst damit die Kultur des Zusammenlebens nachhaltig. In der aktuellen Gesetzesfassung wäre die Infrastrukturabgabe deshalb ein Hindernis für die über 200.000 Pendler, ein wirtschaftliches Risiko für den saarländischen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den Tourismus und sie würde überdies die Frankreichstrategie der Landesregierung konterkarieren. Wegen der Beschränkung der Infrastrukturabgabe für ausländische Fahrzeughalter auf Bundesautobahnen würde außerdem wohl ein erheblicher Teil dieser Fahrzeuge auf die Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen ausweichen. Das, meine Damen und Herren, können wir alle in diesem Hause nicht wollen.
Die Opposition wird aus meinen Worten jetzt schlussfolgern, dass die SPD-Fraktion dann ja nur ihren Anträgen zustimmen müsse und schon sei das Problem gelöst. So einfach ist das Leben aber leider nicht. Damit wäre eben kein Problem gelöst. Ich habe bereits zu Beginn meiner Rede ausgeführt, dass die Koalitionsparteien unterschiedliche Positionen zur Pkw-Maut per se hatten und haben. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sich dies mit dem heutigen Tage ändern wird. Aber eine Koalition funktioniert - wie eine Ehe - nur dann, wenn man sich auf den Partner verlassen kann. Sie funktioniert nicht, wenn die Frage der Koalitionstreue dadurch entschieden wird, mit welchem Fuß man morgens aufgestanden ist.
Wenn jede Regierung in unserem Land - denn in der heutigen Parteienlandschaft ist es wohl unwahrscheinlich, dass man alleine eine Regierung stellen kann - sich bei jeder Abstimmung eine neue Mehrheit suchen müsste, würde unsere parlamentarische Demokratie nicht mehr lange funktionieren. Deshalb: Manche von uns möchten gar keine Pkw-Maut, andere möchten eine, aber niemand von uns möchte eine Pkw-Maut ohne Ausnahmen für Grenzregionen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen, um ein gemeinsames Zeichen dafür zu setzen, was wir alle auf gar keinen Fall möchten: Eine Maut ohne Ausnahmen für Grenzregionen, denn die wäre schädlich für unser Land! Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es gibt in dieser Republik nicht allzu viele Leute, die mit der Schaffung dieser Infrastrukturgesellschaft furchtbar glücklich sind. Ich oute mich, dass ich zu denen gehöre, die diese Gesellschaft eigentlich für überflüssig halten - im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der GRÜNEN. Aber, meine Damen und Herren, dem Antrag der LINKEN zuzustimmen hieße, unserem Land ab 2020 die finanzielle Basis zu entziehen. Denn der Beschluss, dass eine solche Gesellschaft gegründet wird, ist Bestandteil der Einigung zum Bund-Länder-Finanzausgleich. Wer also jetzt sagt, wir fangen nochmal von vorne an und wir wollen auf keinen Fall diese Gesellschaft haben, der sagt, ich verzichte ab 2020 auf jährlich 500 Millionen Euro für dieses Land.
Das, meine Damen und Herren, sehen die Kollegen vom Landesbetrieb für Straßenbau genauso. Auch die sagen, wir sehen, dass das Land damit 500 Millionen Euro pro Jahr aufs Spiel setzen würde. Das ist nicht unser Ziel.
Kollege Lafontaine, Sie haben gesagt, Sie haben in unserem Antrag nichts zu der Thematik gefunden, wer Eigentümer bleibt. Wir haben aber in unserem Antrag nicht nur stehen, dass das Grundgesetz, wie es auch in der Vereinbarung steht, dahingehend ergänzt wird, dass sichergestellt wird, dass der Bund Eigentümer der Straßen und Autobahnen bleibt.
Ich habe unseren Antrag extra mitgebracht.
Wunderbar, dann haben Sie auch gelesen, dass dort steht: „Für die Infrastrukturgesellschaft ist eine 100-prozentige Bundesbeteiligung anzustreben.“
Das Thema Infrastrukturgesellschaft war ja auch Gegenstand einer Sonderkonferenz der Verkehrsminister im Frühjahr dieses Jahres, die alle der Meinung waren, man braucht nicht unbedingt diese Infrastrukturgesellschaft, sondern man könnte das Thema Optimierung auch anderweitig lösen. Wir alle leben aber nun mit diesem Kompromiss. Der Bund hat gesagt, wenn ihr das Geld wollt, dann müsst ihr diese Infrastrukturgesellschaft auch hinnehmen. Wir nehmen sie hin. Jetzt kann es also nur noch unser Ziel sein, dafür zu sorgen, dass diese Gesellschaft unter ordentlichen Bedingungen zustande kommt. Dazu gehört zum Beispiel, dass wir sagen, wir möchten gerne, dass wir 100 Prozent dieser Gesellschaft im Eigentum des Bundes halten. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass alle, die davon betroffen sind, möglichst gut davonkommen.
Die saarländische Bauwirtschaft hat befürchtet, dass, wenn diese Gesellschaft zentral Aufträge vergibt, sie mit ihrer Struktur, mit den kleinen mittelständischen Betrieben keine Chance mehr hat, Aufträge zu bekommen. Klar, wenn einer in Berlin sagt, ich vergebe jetzt 100 Mal 5 Kilometer Autobahnreparatur, dann hat die saarländische Bauwirtschaft keine Chance. Deswegen haben wir den Punkt drin, dass die Losgrößen so gestaltet werden müssen, dass auch die saarländische Bauwirtschaft die Möglichkeit hat, im fairen Wettbewerb an Aufträge zu kommen. So, wie das bisher auch der Fall war.
Natürlich müssen wir auch schauen, dass wir als Land mit dieser Gesellschaft in Zukunft klarkommen. Dazu haben wir ganz klare Forderungen: Es darf keine Verzögerung bei laufenden und anstehenden neuen Projekten entstehen. Der Bund muss spätestens ab dem Zeitpunkt der Grundgesetzänderung bis zur Übernahme der Projekte durch die Infrastruk
turgesellschaft die Planungskosten für laufende Projekte in voller Höhe erstatten und so weiter. Ich will das gar nicht im Einzelnen ausführen, denn wir haben ja gesagt, wir wollen heute etwas schneller werden.
Ganz wesentlich ist aber der Punkt Personal. Ich bin ja von Hause aus Gewerkschaftssekretärin bei Verdi. Wir haben jede Menge Erfahrung damit, wenn Personal übergeleitet wird. Wer bei uns Geschäftsführer einer Kreisverwaltung war, hat garantiert schon mal einen Überleitungsvertrag für Stadtwerke gemacht, die vom Eigenbetrieb zur GmbH übergeleitet wurden. Da werden ganz konkrete Bedingungen formuliert. Das steht in unserem Antrag mit drin. Das Personal ist an einer Arbeitsgruppe des Ministeriums beteiligt, die Gewerkschaften, die dieses Personal vertreten, ebenfalls. Ich habe vorgestern noch mit einem Kollegen, der bei Verdi nicht unwesentlich ist, darüber geredet. Er sagte, die ersten Gespräche waren sehr gut und Vertrauen erweckend. Wir gehen davon aus, dass wir es im Sinne des Personals hinbekommen. - Peter, unsere Unterstützung dazu habt ihr.
Es gibt dann eben einen Überleitungsvertrag und in diesem wird genau festgelegt, was passiert. Man kann festlegen, welcher Tarifvertrag angewandt wird, also nichts mit 450-Euro-Jobbern, sondern TVöD, in diesem Falle TVöD-Bund. Dann schaut man auch, dass die Anpassungen ohne Reibungsverluste vonstatten gehen. Wir haben bei uns damals zum Beispiel noch hineingeschrieben, dass das Personal einen Rückkehranspruch zur Stadt hat, wenn es ihm bei den Stadtwerken nicht gefällt. Ich kann Ihnen sagen, es hat nicht einer davon Gebrauch gemacht, weil wir eben dafür gesorgt haben, dass die Bedingungen bei der neuen Gesellschaft ordentlich geregelt werden. Wir müssen jetzt folglich schauen, dass die neue Gesellschaft unter ordentlichen Bedingungen läuft und nicht, dass wir diesem Land 2020 den finanziellen Boden unter den Füßen wegziehen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hubert Ulrich, ich habe mir tatsächlich die Mühe gemacht, nicht nur in die Karte reinzuschauen, sondern sie Ihnen auch mitzubringen. Fangen wir an bei Ihrer Forderung, die Camphauser Straße und die Dudweiler Landstraße zu Anliegerstraßen zu erklären. Gleichzeitig sagen Sie im Antrag im Spiegelstrich, der gesamte Zielverkehr soll aber über die A 623 nach Saarbrücken geleitet werden. - Dann schauen wir uns das mal an.
Da ist die Autobahn, hier ist die Camphauser Straße, hier ist die Dudweiler Landstraße, und dort hält dann der gesetzestreue Lkw-Fahrer vor dem Schild „Anlieger frei“ schön an und wartet, bis die Schilder
irgendwann wieder verschwinden. Das führt eben dazu, dass die Autobahn zum Parkplatz wird, weil keiner mehr durchkommen wird.
Aber gerne.
Ach, das ging aus Ihrem Antrag so nicht hervor, aber vielleicht erklären Sie mir, wo denn diese Straßen sein sollen, wo der Lkw-Fahrer abfahren kann? In Sulzbach? Da hat sich die Stadt schon einstimmig dagegen ausgesprochen, dass Sulzbach stärker belastet wird. Außerdem kommt er dann, wenn er versucht, von Sulzbach aus nach Saarbrücken zu fahren, normalerweise zwangsläufig auf der Dudweiler Landstraße raus. Da darf er aber nicht hin. Also, was passiert? Wenn Sie die Einfallstraßen zu Anliegerstraßen erklären, dann wird sich der Verkehr von diesen großen breiten Straßen hin zu kleinen Straßen verlagern, durch Wohngebiete, denn irgendwie werden sich die Lastwagenfahrer ihren Weg in die Stadt Saarbrücken suchen müssen.
Ja, genau das ist der Punkt. Ich habe Ihnen mal die Definition des Begriffes Anlieger mitgebracht. Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffes Anlieger, deswegen hat die Rechtsprechung die Bedeutung des Begriffes nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt. - Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Der Begriff hat nichts mit einem Anliegen zu tun, sondern stammt aus der Ortsbezeichnung. Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus: „Anlieger sind Personen, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück, dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt
Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt. Das Zusatzschild „Anlieger frei“ erlaubt nicht nur Anliegern selbst die Durchfahrt, das heißt Personen, deren Anliegereigenschaft auf einer rechtlichen Beziehung zu den Grundstücken gründet, sondern auch Dritten die Zufahrt zu dem Anliegergrundstück. Maßgebend für das Ein- und Ausfahren ist die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück. Das bedeutet, dass Dritte zu den Anliegern zum Beispiel durchfahren dürfen, um einen Anlieger zu besuchen oder einen Anlieger oder dessen Besucher abzuholen. Auch ein Bauunternehmer, der auf einem Anliegergrundstück baut oder ein Handwerker, der vom Anlieger zur Verrichtung einer handwerklichen Tätigkeit auf einem Anliegergrundstück beauftragt worden ist, darf in die Sperrzone einfahren.“ - Das ist die Definition für Anlieger.
Immer noch nicht verstanden? Sollen wir das wie bei der Sendung mit der Maus machen?
Gut, machen wir das wie bei der Sendung mit der Maus: Frau Müller wohnt in der Strasse A.
Sehr viel, Herr Kollege.
Wenn Sie alle Einfallstraßen zu Anliegerstraßen machen, dann versperren Sie jedem, der über diese Straße hinaus will, den Zugang zu dieser Straße. Das ist eigentlich ganz einfach. „Anlieger frei“ heißt, ich darf nur dann in diese Straße hinein, wenn ich genau in dieser Straße etwas erledigen will. Wenn ich aber nur durchfahren will, dann bin ich kein Anlieger. Das ist das Problem.
Deswegen habe ich auch gesagt, wenn Sie die L 108 grundsätzlich für den Lkw-Verkehr sperren außer für Anlieger, dann bedeutet das, dass der Lastwagen, der aus Saarbrücken kommt, an der Anschlussstelle Fechingen abfährt - dann ist er übri
gens hier auf der L 107, Kollege Ulrich. Bisher fährt er die L 108 hoch, wenn er zum Beispiel ins Industriegebiet von Ensheim möchte. Wenn wir jetzt dort ein ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot aufstellen ausgenommen für Anlieger, fährt der gesetzestreue Lkw-Fahrer - der Kollege Hilberer hatte geschätzt, dass es mindestens 70 Prozent sind - dann also nicht mehr hier entlang, sondern er fährt durch ganz Fechingen, durch ganz Eschringen und biegt dann nach Ensheim hinauf. An dieser Stelle würde er sich normalerweise durch die Ommersheimer Straße den Weg ins Industriegebiet suchen, aber er ist ein gesetzestreuer Mensch, hier steht ein Schild „Durchfahrt verboten für Lkw“ und die Lkws sollen geradeaus fahren. Jetzt bleibt dem armen Kerl nichts übrig, als doch durch ganz Ensheim zu fahren und ein kleines Stück L 108 zu benutzen. Alles klar ?
Ja, alles, was auf der Karte grau ist, ist bebaute Ortslage.
Er hat jetzt allerdings eine weitere Möglichkeit. Ich habe ja gesagt, wer in eine Straße fährt, um bei einem Anlieger irgendetwas zu erledigen, ihn zu besuchen oder etwas zu kaufen, der ist rechtmäßig unterwegs. Da hat der findige Lkw-Fahrer natürlich die Möglichkeit, am Imbiss an der L 108 anzuhalten, um sich dort etwas zu essen zu kaufen. Damit ist er legal unterwegs und kein Polizist kann ihn mehr anhalten und ihm dafür 75 Euro abknöpfen, dass er die Straße benutzt hat.
Irgendwie habe ich das dumpfe Gefühl, Ihr Vorschlag ist nicht ganz durchdacht.
Ja, so weit durchdacht, dass er überhaupt nichts berücksichtigt.
Aber das ist das Übliche, Fakten tun nichts zur Sache. - Wenn Sie jetzt sagen, wir haben gehört, die Arbeitsgruppe hat gestern dem Kabinett empfohlen, ein Nachtfahrverbot für die L 108 auszusprechen, dann ist das nicht ein Zurücknehmen des eigenen Wortes, wie Sie es bezeichnen, sondern Sie müssen sich anschauen -
Ja, das ist die sachliche Diskussion! - Der Unterschied liegt eben darin, dass dann die Fahrzeuge nachts gar nicht erst bis runter zur L 107 kommen werden, sondern dass sie über die Quertraverse sofort wieder auf die A 6 zurückgeführt werden. - Jetzt hören Sie wieder nicht zu! - Damit kommt kein Fahrer mehr nach Fechingen, Eschringen oder an der Heringsmühle vorbei, nur so funktioniert das. Die Polizei hat aber auch gleichzeitig gesagt, dass das eine Maßnahme ist, die nachts zwar noch geht, aber tagsüber eben nicht, weil die Lkws sofort wieder zurück auf die A 6 beziehungsweise nachher auf die A 620 geführt werden, und das ist genau der Teil, der sowieso schon teilweise überlastet ist und 25 Prozent aller Lkw-Unfälle im Saarland aufweist. Deswegen hat die Polizei dringend davon abgeraten, das tagsüber zu probieren. Jetzt bleibt also noch eine Möglichkeit, wie man dieses Problem tatsächlich lösen kann. Sie findet sich in der Literatur, entweder bei Harry Potter, „apparieren“ samt Lkw,
was in der Realität leider nicht funktioniert, oder man nimmt Anleihen in der Science-Fiction „Scotty, beam mich weg!“.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich schwerpunktmäßig den Teil DEGES machen, möchte aber ganz kurz noch ein paar Dinge zur Autobahn sagen. Ich bin heute Morgen, wie immer in den letzten Tagen, darüber gefahren, weil es mich sehr interessiert hat, wie sich die Entwicklung bei den Lkws darstellt. Ich habe subjektiv festgestellt, dass es weniger wurden. Über dem Schild mit dem Ziel Saarbrücken steht jetzt ein Schild mit der Angabe „3,5 t ab St. Ingbert West“. Ein Schild „Anlieger frei“ auf der Autobahn habe ich noch nirgendwo gesehen.
Mir wurde gesagt, dass es das grundsätzlich nicht gibt.
Jetzt ist das Problem: Wenn es so ein Schild nicht gibt, dann könnte man natürlich saarländisches Landrecht schaffen und es einfach selber mal aufhängen. Die Frage ist dann, welche Konsequenzen das hat. Im Endeffekt wahrscheinlich keine für denjenigen, der dabei erwischt wird.
Also sagen wir mal, wir verhalten uns so, wie das Gesetz es eigentlich vorgibt. Wir haben jetzt dieses Schild „3,5 t gesperrt ab St. Ingbert West“ dort stehen. Wir haben die Aufforderung an alle Lkw-Fahrer, bitte schön über die A 8 zu fahren. Wenn wir jetzt am Kahlenberg kontrollieren, ob sie Ziel- und Quellverkehr für Saarbrücken darstellen oder ob es Fernverkehr ist, der sich durchzumogeln versucht, dann müsste man dort auf gut Glück und Verdacht demjenigen ein Knöllchen über 75 Euro ausstellen, der sagt, jawohl, ich habe vor, über die L 108 zu fahren denn dort können wir das Schild tatsächlich aufstellen. Wenn er aber uns dort erklären sollte, dass er gar nicht vorhat, über die L 108 zu fahren, sondern über den Meerwiesertalweg oder nach St. Ingbert zu fahren, dann ist das Thema eigentlich schon gehalten. Es sei denn, Sie machen es, wie es die Kollegin Ries gesagt hat, und setzen ihm noch einen Polizisten auf den Bock dazu, der aufpasst, wo er hinfährt. Und wenn Sie das Schild „L 108 Anlieger frei“ aufstellen wollen, bleibt immer noch die Frage, wie man das kontrollieren soll. Wenn man es dort kontrollieren will, wo die L 108 verläuft, dann sehe ich leider Gottes nirgendwo eine ernsthafte Möglichkeit zu kontrollieren. Es gibt dort einen Parkplatz an der Staffel hoch. Wenn Sie dort einen erwischen, wird der seine 75 Euro löhnen, aber er wird garantiert seinen Laster dort nicht wenden können, ganz abgesehen davon, dass Sie dort höchstens einen oder zwei Lkws auf den Parkplatz drauf bekommen. Die andere Möglichkeit wäre, die Lkws auf freier Strecke anzuhalten, da wird sich jeder hintendran freuen.
Ja. - Dann gibt es das Verkehrschaos total, weil jeder Lkw dann fünf Minuten da steht, um kontrolliert zu werden. Es ist durchprobiert worden, es ist gedanklich durchgespielt worden, es funktioniert einfach nicht.
Jetzt aber zu dem Thema DEGES. Der Kollege Strobel sagte es schon: Vor vier Wochen wollten Sie hier die Bundesfernstraßengesellschaft diskutieren, heute wollen Sie, dass wir DEGES beitreten. Sie haben vorhin erwähnt, dass DEGES für ein Auftragsvolumen von rund 16 Milliarden Euro verantwortlich sei und Straßenprojekte von einer Länge von mehr als 2.000 km managen würde. Wenn Sie auf der Website der DEGES nachsehen, dann werden Sie feststel
len, dass das nicht heute ist, sondern das Auftragsvolumen der DEGES innerhalb der 25 Jahre ihrer Existenz darstellt. Aber es ist ja auch nur ein kleiner Unterschied, ob durchschnittlich 80 km pro Jahr oder 2.000, nicht?
Nein. Sie fordern ja, dass wir zur Umsetzung von Bundes- und Landesmitteln für den Erhalt der Straßeninfrastruktur der DEGES beitreten sollen. Sie haben vorhin gesagt, dass die DEGES uns nichts kostet. Schön wäre es, dann würden wir das wahrscheinlich alle sofort machen. Aber, Sie müssen erst einmal einen Anteil an der DEGES kaufen. Der Letzte, der sich da eingekauft hat, hat dafür 10.000 Euro bezahlt. Geht noch. Aber damit sind Sie leider noch nicht am Ende der Kostenfahne. Denn der Rechnungshof Thüringen hat einmal untersucht, wie das ist, wenn man der DEGES Planung und Ausführung von Arbeiten an Bundesstraßen und Landesstraßen überträgt und hat dabei festgestellt, ich darf zitieren, Frau Präsidentin:
„Die Leistungsvergütung der DEGES erfolgt auf Basis von ‚Selbstkosten‘. Diese umfassen die Sachund Personalkosten wie zum Beispiel Reisekosten, Kfz-Kosten, Versicherungen und Aufsichtsratsnebenkosten sowie neben Löhnen, Gehältern und Sozialabgaben auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Aufwandsentschädigungen und Altersrückstellungen. Diese Kosten bucht die DEGES nach Stundenaufwand auf das jeweilige Landesprojekt und stellt den entsprechenden Betrag in Rechnung“, und zwar dem Land.
Ja. - „Der Rechnungshof hat insbesondere die Personalkosten überprüft und mit den Ausgaben für einen Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung verglichen. Seine Berechnungen ergaben, dass die jährlichen Kosten eines DEGES-Mitarbeiters im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2010 rund 30.000 Euro über denen eines Mitarbeiters der Straßenbauverwaltung liegen. Unter Berücksichtigung der geleisteten Stunden an den betreffenden Maßnahmen hat der Rechnungshof für den genannten Zeitraum Mehrausgaben von mehr als 3,5 Mio. Euro errechnet.“ Das, meine Damen und Herren, kann sich ein Haushaltsnotlageland wie das Saarland einfach nicht leisten.
Man kann also nicht sagen, dass wir uns bei der DEGES einkaufen und dann alles besser und billiger wird. Sonst hätte sich die Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ulrike Berger, im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, am 24.05.2012 wohl
kaum nach den Konsequenzen der annähernden Verdopplung der Baukosten der B 96n und den von der Landesregierung aufgrund der Kostenexplosion erwogenen Konsequenzen gegen die DEGES erkundigt. Eine Verdopplung der Kosten!
Die DEGES hat ihre Zentrale in Berlin und Zweigstellen in Bremen, Hamburg und Düsseldorf. Sie ist bei der Planung von Maßnahmen an die gleichen Gesetze wie unser LfS gebunden. Von daher kann man auch nicht davon ausgehen, dass die DEGES schneller planen kann als der LfS. Bei ihren bundesweiten Ausschreibungen wird grundsätzlich der billigste Bieter beauftragt, unabhängig davon, wie dieser Preis zustande kommt. Wenn man ZEIT online glauben darf, rührt der Unterschied zum nächstgünstigen Bieter auch schon mal daher, dass die Kalkulation der Löhne von acht Stunden täglicher Arbeitszeit ausgeht, auf der Baustelle von den Arbeitern aber noch zusätzliche Stunden zum Nulltarif zu leisten sind. - Wenn das mal keine „gute Arbeit“ ist!
Letzte Woche berichtete die Landesregierung im Wirtschaftsausschuss, dass zwischen 2012 und 2015 im Schnitt 93,4 Prozent der gesamten uns vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den Bundesstraßenbau ausgeschöpft wurden, im Jahr 2015 waren es sogar 96 Prozent. Und das, obwohl die Erhaltungsmittel von 38,5 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 79,1 Millionen Euro im Jahr 2016 mehr als verdoppelt wurden. 2015 wurden 64,8 Millionen Euro Erhaltungsmittel verbaut. Es wurden nur zweckgebundene Mittel zurückgegeben, die im Folgejahr erneut zur Verfügung stehen.
Bereits seit 2012, also nicht erst seit gestern, wurde an mehreren Stellen nachpersonalisiert. Für das Jahr 2016 sind weitere Aufpersonalisierungen im Landesbetrieb für Straßenbau vorgesehen. Insgesamt werden dort sechs Bauingenieure und drei Bautechniker eingestellt werden. Die Bereiche Planung und Bau im LfS müssen unbedingt weiter gestärkt werden. Daher ist Ministerin Anke Rehlinger im Gespräch mit dem Finanzminister, um zu erreichen, dass diese aus der Sparquote für 2017 und 2018 ausgenommen werden. Auch das Verkehrsministerium wird nochmals einen Baureferendar und einen Bauoberinspektor-Anwärter zur Ausbildung einstellen. Die oberste Straßenbaubehörde wird mit einem Ingenieur verstärkt.
Bereits im letzten Jahr hat die Landesregierung beschlossen, die Planfeststellungsbehörde im Verkehrsministerium und die Genehmigungsbehörden beim Umweltministerium personell zu verstärken, um die notwendigen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. 2016 wird dies auch umgesetzt werden: Zwei Stellen werden bei der Planfeststellungsbehörde, eine im Umweltministerium und zwei Stel
len im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz geschaffen.
Mit dieser Personalaufstockung reagiert die saarländische Landesregierung auf den Hochlauf der Investitionsmittel, die das Bundesverkehrsministerium für die Bundesfernstraßen im Saarland mehr als verdoppelt hat. Mit diesem zusätzlichen Personal und den erhöhten Mitteln erhalten wir die Straßeninfrastruktur zukunftsfähig und tragen auch zur Fachkräftesicherung bei. Die Aufträge, die der LfS vergibt, gehen dabei - natürlich unter Beachtung der Vergabegrundsätze - überwiegend an saarländische Firmen und stärken somit unsere heimische Wirtschaft. Der Kollege Strobel hat das vorhin auch schon erwähnt.
Ihre Forderung, Haushaltsmittel prioritär für Erhalt statt für Neubau von Straßen und Straßenbauwerken einzusetzen, meine Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kommt ein bisschen spät. Das wird längst getan. Deswegen schenke ich es mir, jetzt noch detailliert darauf einzugehen.
Also nochmals: Was nicht hilft, ist, dass wir dem Zentralismus frönen und glauben, der macht alles besser. Bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sehen wir, dass es mitnichten so ist. Das habe ich an dieser Stelle vor einem Monat am Beispiel der Güdinger Schleuse mehr als deutlich gemacht. Deswegen ist ganz entscheidend: Was nicht hilft, sind Organisationsdebatten. Was hilft, ist, dass wir uns gemeinsam Gedanken zum Planungsrecht machen. Wie kann man die Planungsverfahren vereinfachen und verkürzen? Man kann das nicht auf das Saarland alleine beziehen, sondern muss es für ganz Deutschland machen. Die Vorschläge der BodewigII-Kommission liegen vor. Sie gehen auch auf diesen Aspekt ein. Was also hilft, ist, dass die Vorschläge der Bodewig-II-Kommission umgesetzt werden.
Dazu gehört auch die Überjährigkeit des Haushaltes. Dazu gehört vor allem aber die Erhöhung der Zweckausgabenpauschale durch den Bund. Das ist nämlich, was wir vom Bund für Planung und Bauaufsicht bekommen. Es bewegt sich seit den Siebzigerjahren bei rund 3 Prozent der Bausumme. Die tatsächlichen Kosten liegen heute bei 18 bis 20 Prozent. Wenn sich der Bund einmal dieser Position nähern würde, würde uns das gewaltig helfen, denn das würde uns ersparen, dass wir ständig Landesgelder, die wir dringend für unsere Landesstraßen brauchen, in Planungskosten für Bundesprojekte stecken müssen. Alleine im letzten Jahr hat uns das 6 Millionen Euro gekostet. Ich habe vor vier Wochen gesagt, wir haben für die Landesstraßen Geld eingestellt. Wir könnten locker 10 Millionen mehr verbauen, wenn wir sie denn hätten. Hier, meine Damen
und Herren, stecken schon 60 Prozent dieser 10 Millionen. Wenn der Bund die Mittel hier einmal anheben würde, das würde wirklich helfen. Das sind die Strukturen, an denen sich etwas ändern muss.
Die DEGES kann, so sieht es auch der Rechnungshof Thüringen, nützlich sein, um vorübergehende Spitzen abzufangen oder große Projekte zu machen, aber als ständige Beauftragte für Baumaßnahmen an Landesstraßen, wie es Ihr Antrag fordert, sollte man sie, so ebenfalls der Rechnungshof Thüringen, nicht einsetzen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hinweis der Präsidentin wäre jetzt auch von mir gekommen. Hätte man für heute Morgen eine Fragestunde beantragt - das hätte man allerdings schon letzte Woche merken müssen -, dann wären die Fragen schon beantwortet.
Ansonsten ist festzustellen, dass Sie selbst gemerkt haben, dass die Sperrung der Fechinger Talbrücke nicht das Ergebnis der Schuldenbremse oder eines Sanierungsstaus ist, sondern sie ist auf geringere statische Anforderungen zum Zeitpunkt des Brückenbaus zurückzuführen. Ihr Antrag beschäftigt sich - das haben Sie ja selbst gesagt - eigentlich nicht so sehr mit den drängenden Fragen zur Fechinger Talbrücke, sondern Sie haben die Brücke
eher als Vehikel benutzt, um noch mal über Schuldenbremse und Steuern zu debattieren.
Ich gehe jetzt trotzdem auf die Brücke ein. Die Fechinger Talbrücke stand auf der Liste der zu überprüfenden Brückenbauwerke an 40. Stelle von insgesamt 43 im Saarland und nicht, wie von der Fraktion DIE LINKE behauptet, ganz oben. Ziemlich weit oben, nämlich an 13. Stelle der Brücken im Saarland, stand sie nur in der BAST-Liste der vordringlich zu untersuchenden Brücken im Zuge von Autobahnen vom Februar 2010. Die war allerdings nach Bundesländern, Autobahnnummern und Orten sortiert und nicht nach Prioritäten. Die Fechinger Talbrücke trägt in dieser kompletten Liste übrigens die Nummer 1.229 von 1.263.
Auch nach Änderung der Kriterien zur Bewertung von Stahl-Verbundbrücken durch den Bund ergab sich für die Fechinger Talbrücke keine höhere Dringlichkeit. Der Bund ging im Übrigen von einer Bearbeitungszeit der Listen von mindestens zehn Jahren aus. Wir sind jetzt im April 2016 und unser LfS ist mit der Bearbeitung der Liste fast fertig. Ich finde, das erfordert schon Respekt.
Zu der Frage, weshalb die Fechinger Talbrücke bei der Überprüfung der Statik von zwei unabhängigen Gutachtern zur sofortigen Schließung empfohlen wurde, empfehle ich die Ausführungen des Präsidenten der Saarländischen Ingenieurkammer, Herrn Rogmann, in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung. Herr Rogmann weist darauf hin, dass man eine Brücke heute nicht mehr so bauen würde, wie man es in den Sechzigerjahren bei der Fechinger Talbrücke getan hat. Und warum es einige Jahre dauern wird, bis die neue Brücke steht, hat Frau Nora Ernst in der Wochenendausgabe der Saarbrücker Zeitung hervorragend erklärt. Wir haben in dieser Republik Gesetze, die bei der Planung und Ausführung baulicher Maßnahmen zu beachten sind. Beteiligungsrechte von Behörden, Verbänden und Bürgern kosten eben Zeit. Aber das sollte uns unsere Demokratie wert sein.
Derzeit wird alles dafür getan, die Fechinger Talbrücke so schnell wie möglich wieder für den PkwVerkehr freizugeben. Ziel ist, dass bis Jahresende auch Lkw wieder die Brücke passieren können und dass dies dann auch in den nächsten Jahren gefahrlos möglich sein wird. Es sieht auch ganz danach aus, dass dies gelingen wird. Wenn der Verkehr also
wieder in vollem Umfang über die Brücke laufen kann, können auch die Rechte Dritter in den Planungsprozessen berücksichtigt werden. Wenn dann Baurecht für die neue Brücke besteht, wird sie zur ersten Hälfte neben der alten Brücke entstehen können, während der Verkehr über die alte Brücke weiter fließen kann.
Anschließend kann die alte Brücke abgerissen werden, während der Verkehr vierspurig über die neue Brückenhälfte fließen kann. Dann kann die zweite Hälfte der neuen Brücke gebaut werden. Der Verkehr wird nach deren Fertigstellung auf diesen Teil geleitet, die erste Brückenhälfte daneben geschoben und das war's dann eben. Bei all dem gilt: Sicherheit geht vor! Und ich bleibe dabei, dass es eine mutige und richtige Entscheidung der Ministerin war, die Brücke am Gründonnerstag zu sperren. Zwei unabhängige Gutachter haben die Sperrung empfohlen. Es war nicht nur einer, es waren zwei! Sie haben eben selbst gesagt, auf einen würden Sie sich nicht verlassen.
Genau das haben wir getan. Wir haben uns nicht nur auf einen Gutachter verlassen, sondern einen zweiten herangezogen. Der hat genau wie der erste dann gesagt, die Brücke sollte geschlossen werden. Diejenigen, die jetzt die Vollsperrung als unnötig geißeln, wären die Ersten gewesen, die, wenn die Brücke offen geblieben und etwas passiert wäre, geschrien hätten „Untätigkeit, unverantwortlich“.
Für die Wochen bis zur Wiedereröffnung der Brücke wird alles getan, um den Verkehr möglichst störungsfrei an der Brücke vorbeizuführen. Da ich ja als Homburgerin auf dem Weg nach Saarbrücken und zurück normalerweise täglich über diese Brücke fahre, habe ich mir das Vergnügen gemacht, einmal alle Umfahrungen auszuprobieren. Chaos habe ich nirgendwo vorgefunden!
Man muss vielleicht auch mal früher aufstehen, soll auch gehen. Wir hatten in der letzten Woche eine Sitzung des Europaausschusses in St. Ingbert, wozu viele Kolleginnen und Kollegen von Saarbrücken nach St. Ingbert fahren mussten, also eigentlich auch über die Brücke gefahren wären, wenn sie befahrbar gewesen wäre. Komischerweise hat jeder gesagt: War gar nicht schlimm, es war ganz einfach, nach St. Ingbert zu kommen. Auch das SchnupperAbo für den ÖPNV kommt sehr gut an. Vielleicht gibt es auch einen Klebeeffekt, dass der eine oder andere sich entscheidet, künftig immer mit dem ÖPNV nach Saarbrücken zu pendeln.
So viel zur Fechinger Talbrücke, und jetzt zu Ihrem eigentlichen Antrag. Sie haben mich zitiert mit der Aussage, dass die Schuldenbremse zur Investitionsbremse wird. Dies trifft leider für die Investitionen in die Landesstraßen tatsächlich zu. Als Gewerkschaftssekretärin bin ich zwar alles andere als eine Anhängerin der Schuldenbremse. Ich habe aber gerade in dieser Funktion auch gelernt, dass es nichts bringt, das Wolkenkuckucksheim zu fordern oder zu versprechen, sondern dass man die Realität nicht aus dem Auge verlieren darf. Und die Realität heißt, die Schuldenbremse steht im Grundgesetz.
Um sie da wieder herauszukriegen, braucht man eine verfassungsändernde Mehrheit. Wenn Sie sich nun in dieser Republik umsehen, werden Sie feststellen, dass nicht nur der Bund, sondern auch etliche Länder und Kommunen nicht nur die Schuldenbremse einhalten, sondern sogar Überschüsse erwirtschaften. Wo da eine verfassungsändernde Mehrheit gefunden werden könnte, erschließt sich mir nicht. Ihr Vorwurf, wir würden die Schuldenbremse nur als Aufforderung zum Sparen verstehen, trifft nicht zu. Allen in diesem Haus ist klar, dass zur Einhaltung der Schuldenbremse auch eine Erhöhung der Einnahmen möglich ist; am besten hilft übrigens beides. Wir haben die Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung, die das Land selbst hat, ausgeschöpft.
Auch Ihre Angaben zur Investitionsschwäche muss man kritisch hinterfragen. Die Finanzstatistik im ganzen Bundesgebiet erfasst nicht mehr alle Investitionen, weil sie in Extrahaushalten, Sondervermögen sowie Gesellschaften in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rechtsform ausgelagert wurden. Eine Vergleichbarkeit ist also nur bedingt gegeben. Tatsache ist, wir investieren in die Infrastruktur, denn wir wissen, eine funktionierende Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Saarland unerlässlich. Deswegen haben wir die Rahmenbedingungen im Land verbessert und nach dem Regierungswechsel 2012 für zusätzliche Ingenieursstellen beim LfS gesorgt.
Damit die anstehenden Projekte an Bundesfernstraßen zügig vorbereitet und umgesetzt werden können, sind in diesem und im nächsten Jahr Landesmittel für die Planung und Bauaufsicht von jeweils 4,75 Millionen Euro vorgesehen. Für den Bundesfernstraßenbau standen im letzten Jahr insgesamt für Neubau und Erhaltung 102 Millionen Euro und in diesem Jahr 108 Millionen Euro zur Verfügung. Unser Schwerpunkt ist die Erhaltung der Bundesfernstraßen im Saarland. Es ist absehbar, dass der Instandsetzungsbedarf in den nächsten Jahren noch steigt. Die Erhaltungsmittel für Autobahnen und Bundesfernstraßen wurden in den letzten Jahren deutlich angehoben.
Sie lagen im Saarland 2011 bei 38,5 Millionen Euro, in diesem Jahr sind es 70 Millionen Euro. Im kommenden Jahr werden es sogar 72 Millionen Euro sein. Bis zum Jahr 2019 werden die Erhaltungsmittel voraussichtlich auf mehr als 85 Millionen Euro steigen. Im Saarland werden bis 2025 mindestens 200 Millionen Euro in die Sanierung von Brücken gesteckt.
Für die saarländischen Landstraßen standen 2015 knapp 28 Millionen Euro zur Verfügung. Trotz Schuldenbremse steigen sie bis 2017 auf 29,3 Millionen Euro. Diese Mittel müssen wir klug einsetzen, um den maximalen Erfolg zu erzielen. Wir wissen aber auch, dass wir gut und gerne 10 Millionen Euro mehr im Jahr verbauen könnten, wenn wir sie denn hätten. Fraglich ist jedenfalls, ob „der“ Staat aufgrund zu niedriger Einnahmen nicht mehr in der Lage ist, in ausreichendem Umfang in die Infrastruktur zu investieren.
Der Staat hat im letzten Jahr trotz flüchtlingsbedingter Mehrkosten massive Überschüsse erzielt. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 04.04.2016: „Nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik erzielten die Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts im Jahr 2015 mit 29,5 Milliarden Euro den bisher höchsten Finanzierungsüberschuss in der Abgrenzung der Finanzstatistiken. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhöhte sich der Finanzierungsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 21,4 Milliarden Euro.“
Weder die Schuldenbremse noch die Höhe der Steuereinnahmen hindern also Bund, Länder und Kommunen daran, ausreichend zu investieren. Die relative Steuerbelastung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung war im Jahr 2015 so hoch wie seit 1990 nicht mehr. 2015 lag sie bei 22,25 Prozent des BIP, 1990 noch bei 22,2 Prozent. Das Thema Steuergerechtigkeit zeigt ja sicherlich Handlungsnotwendigkeiten auf; da sind wir zusammen. Die Bezieher hoher Einkommen und die Vermögenden könnten und sollten aus meiner Sicht stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Dieses Mehr
sollte aber dazu genutzt werden, die niedrigen und mittleren Einkommen steuerlich zu entlasten oder das Rentenniveau zu stabilisieren.
Das sehen offensichtlich auch die LINKEN im Bundestag so, denn sie haben in ihren sieben Schwerpunkten der parlamentarischen Arbeit im Jahr 2015 folgenden Text stehen: „Steuergerechtigkeit durch gerechte Besteuerung sowohl durch Entlastungen bis hin zur Mittelschicht als auch durch zusätzliche Belastungen von Reichen und Vermögenden (Millio- närssteuer), wir wollen eine gerechte Besteuerung leistungsloser Einkommen und eine steuerliche Gleichbehandlung von Einkommen aus Arbeit und Kapitalerträgen.“ Man kann etwaige Mehreinnahmen aus einer höheren Spitzenbesteuerung aber nur einmal verwenden: entweder zur Entlastung niedriger Einkommen oder zur Finanzierung von Investitionen.
Dann hätten Sie Ihren Antrag anders formulieren sollen. - Ich kann es natürlich auch abkürzen und sagen, Okay, zum Geld ist nur zu sagen, es ist genug Geld im System; es muss nur gerechter verteilt werden. Da sind wir auf einem guten Weg, denn es sieht ja danach aus, dass wir bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Zukunft doch so viel Geld bekommen werden, dass wir besser in die notwendige Infrastruktur investieren können, als wir es derzeit können - und das ohne neue Verschuldung. - So viel zum Antrag. Entschuldigen Sie, dass ich mich tatsächlich mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt habe.
Ich komme zum Antrag der Fraktion B 90/GRÜNE. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Die Schaffung und der Erhalt von öffentlichen Verkehrswegen ist Teil der Daseinsvorsorge, also eine öffentliche Aufgabe. Eine verlässliche Verkehrsinfrastruktur bildet eine wichtige Grundlage für eine gerechte Gesellschaft und prosperierende Wirtschaft. Gute und sichere Verkehrswege sind auch wichtige Kriterien für die Standortwahl in der Wirtschaft. (...) In der modernen Gesellschaft gehört nicht zuletzt die Gewährleistung von Mobilität zur Erfüllung der Grundbedürfnisse der Bürger und der Wirtschaft.“
„Sichere Straßen und Radwege sowie ein guter Zustand der Schienenwege und Bahnhöfe stellen sicher, dass wir pünktlich ankommen, wenig Geld im Dauerstau verlieren und uns Umwege und damit erhöhten Energieverbrauch mit größeren Emissionen sparen.“ - Diese Sätze, meine Herren der Fraktion B 90/GRÜNE, kann ich unterschreiben.
Das werden wir nachher klären. - Umso unerklärlicher ist mir jedoch, wieso Sie dann die Umgehung zur B 423 in Homburg so vehement bekämpfen; eine Straße, die aus genau diesen Gründen seit Jahren gefordert wird. Was stimmt denn jetzt bei Ihnen?
Ich darf nochmals auf etwas verweisen, diesmal aus dem Beschluss der Sonder-VMK vom 23.02.2016. Da hat die Verkehrsministerkonferenz nämlich gesagt, sie wollen keine Bundesfernstraßengesellschaft.
Sie hebt hervor, dass die maßgeblichen Ursachen für die entstandenen Defizite in der Verkehrsinfrastruktur vor allem in der unsteten und nicht auskömmlichen Finanzierung durch den Bund, mit allen daraus resultierenden Folgen für Investitionen, Priorisierung und Fachpersonal, und in der bislang unzureichenden Synchronisierung der Aufgaben von Bund und Ländern liegen. Ich nehme an, Sie kennen die Beschlüsse. Da steht noch viel mehr drin. Interessanterweise ist dieser Beschluss einstimmig gefasst worden, also unabhängig von Parteifarben und unter grüner Beteiligung.
Ja, wenn es Ihnen Spaß macht, dürfen Sie das. - Ich finde, es gibt ein unheimlich „tolles“ Beispiel, wie Instandsetzungen laufen, wenn die Kompetenzen und Ressourcen, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, bundesweit gebündelt sind. Ich weiß nicht, wer sich noch daran erinnert. Bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung waren alle saarländischen Argumente - übrigens auch die des Wasser- und Schifffahrtsamtes Saarbrücken -, die forderten, die Schleuse Güdingen nicht durch einen Steinwall zu ersetzen, sondern die Schleuse auch weiterhin in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten, wenig gelitten. Es interessierte weder, dass ansonsten die Saar zu einer Sackgasse für die Schifffahrt geworden wäre und Schiffsverkehr zwischen dem Saarland und Frankreich unmöglich geworden wäre, noch beeindruckte das Argument sonderlich, dass die Schleuse zum Hochwasserschutz Saarbrückens gebraucht wird. Letztlich haben der alte, fast vergessene Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik zur Regelung der Saarfrage von 1956 und die Tatsache, dass die französische Seite auf dessen Einhaltung bestand, die Güdinger Schleuse gerettet.
Wer solche Verhältnisse auf die Straße übertragen möchte und wer möchte, dass wir in Zukunft um jeden Meter Autobahn oder Bundesstraße einen jah
relangen Kampf führen müssen, der muss heute eine Bundesfernstraßengesellschaft fordern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stefan Thielen hat die Zahlen dieses Einzelplanes bereits genannt. Von daher kann ich es mir ersparen, noch einmal auf einzelne Daten einzugehen, und kann mich auf das konzentrieren, was mir besonders am Herzen liegt. - Lieber Stefan, von hier aus sage ich: Das war eine tolle Jungfernrede!
Im letzten Plenum am 11. November haben wir einen Antrag der GRÜNEN behandelt, der folgende
Forderung enthielt: „Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, (...) für die laufenden Beratungen des Doppelhaushaltes 2016/17 dem Parlament hilfsweise den aktuellen Stand der Evaluierung der aus dem Kern- und den Extrahaushalten gewährten Finanzhilfen unverzüglich mitzuteilen.“
Ein sogenannter echter Subventionsbericht wurde von den GRÜNEN am 11. November angemahnt. Vielleicht hat das Datum irgendetwas damit zu tun. Dies geschah zu einer Zeit, da die Ergänzung des Subventionsberichts bereits vorlag. Meine Anmerkung, man habe den Antrag noch schnell geschrieben, damit man hinterher behaupten kann, ohne die GRÜNEN hätte es den Subventionsbericht nicht gegeben, hat der Kollege Kessler vehement zurückgewiesen. Da wundert es einen doch, dass die GRÜNEN diesen echten Subventionsbericht nicht als Tagesordnungspunkt während der Haushaltsberatungen aufgerufen haben, wo sie ihn doch extra für die laufenden Beratungen des Doppelhaushalt 2016/17 angemahnt hatten. Also doch alles nur Show?
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung in meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung. Kollege Hilberer, leider derzeit nicht im Saal, hat hier gestern ausgeführt, dass der UA-HHR sich seit drei Jahren mit Unregelmäßigkeiten bei der Steuerverwaltung beschäftigt. Diese Aussage gehört eindeutig ins Reich der Fabeln und Märchen. Wenn sie stimmen würde, hätten Rechnungshof und Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung - übrigens auch das Mitglied der PIRATEN in diesem Ausschuss - und in der Folge der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen sowie das komplette Parlament versagt. Denn dann, Herr Kollege Hilberer, hätten diese Unregelmäßigkeiten Eingang in den Bericht gefunden und wären hier durch dieses Haus abgesegnet worden. Das kann man sich wohl kaum vorstellen.
Ich glaube auch, dass man zu Recht davon ausgehen kann, dass der Rechnungshof, wenn er denn schon vor drei Jahren diese Unregelmäßigkeiten festgestellt hätte, damals schon Alarm geschlagen und nicht drei Jahre damit gewartet hätte. Ich muss Ihnen sagen, ich finde es unmöglich, alle Beschäftigten der Finanzverwaltung nun über einen Kamm zu scheren und alle unter Generalverdacht zu stellen.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die Tag für Tag ihren Dienst
rung kritisiert, beleidigt man also die Steuerbeamten. So ein Quatsch!)
gewissenhaft und zuverlässig verrichten. Eine Pauschalverurteilung haben diese Kolleginnen und Kollegen wahrlich nicht verdient.
Ganz im Gegenteil, wir wissen, dass die Beschäftigten der Finanzverwaltung ihren Beitrag dazu leisten, dass dieses Land Steuern vereinnahmen kann. Eine gute Steuerverwaltung leistet auch einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Wenn Einzelne hier versagt haben, darf man dies nicht der gesamten Belegschaft anlasten.
Weil wir wissen, was die Beschäftigten des Landes leisten müssen, wird mit diesem Doppelhaushalt das bereits seit 2012 erhöhte allgemeine Beförderungsbudget nochmals um jeweils 100.000 Euro für 2016 und 2017 erhöht. Insbesondere für die Beschäftigten des mittleren Dienstes in der Finanzverwaltung haben wir noch mal das Beförderungsbudget um jeweils 20.000 Euro für 2016 und 2017 erhöht. So sieht Wertschätzung aus!
Kollege Ulrich hat gestern hier behauptet, die Große Koalition habe erstmals das Mittel des Doppelhaushaltes gewählt, damit sie besser für Intransparenz sorgen könne. Lieber Kollege Ulrich, ich habe eine Ausbildung in der Kommunalverwaltung absolviert und damit Haushaltsrecht von der Pike auf gelernt. Ich oute mich hier als Fan eines Doppelhaushalts. Denn da haben Sie die Finanzentwicklung nicht nur für drei, sondern für vier Jahre, natürlich nach Jahren getrennt, auf einen Blick. Das macht es für einen, der einen Haushalt lesen kann, ganz einfach, Tricksereien sofort zu erkennen. Es soll aber auch Leute geben, die sehen nicht einmal das Offensichtliche.
Ja, das kennen wir ja. Er geht gerne raus und Fakten spielen bei seinen Diskussionen auch keine Rolle. Na ja.
Wie Sie alle wissen, finden in den nächsten Tagen die Finanzministerkonferenz und die Konferenz der Ministerpräsidenten statt. Dies ist die letzte Chance für dieses Jahr und damit wohl auch für längere Zeit, bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu einem
Ergebnis zu kommen. Ich würde mir wünschen, dass hier ein gutes Ergebnis für unser Land gefunden wird, denn wir alle wissen, alleine werden wir nicht wieder auf finanziell gesunde Füße kommen. So kurz vor Weihnachten gehen Wünsche ja auch manchmal in Erfüllung, außerdem habe ich heute Geburtstag, da darf man Wünsche äußern.
Zu guter Letzt möchte ich noch meinen Dank an den Kollegen Heinz Bierbaum als Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen sowie unseren unermüdlichen Ausschusssekretär Werner Schaar richten: Ihr habt uns auch dieses Jahr wieder unfallfrei durch die Haushaltsberatungen geleitet, dafür vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister des Zauberministeriums!
Eigentlich könnte man diesen Antrag recht schnell erledigen mit dem Satz: „Erledigt durch Regierungshandeln.“ Aber wenn Sie sich schon die Mühe gemacht haben, noch schnell einen Antrag zu schreiben, während das von Ihnen Gewünschte schon in der Druckerei war, so könnte man das Ganze ja auch umgekehrt sehen: Vielleicht hat ein Vögelchen gezwitschert, dass dieser Bericht in der Druckerei liegt, um an uns alle ausgehändigt zu werden, und da hat man noch schnell den Antrag geschrieben, um den Minister zumindest nach außen hin treiben zu können und heute sagen zu können, ohne uns wäre er ja nie gekommen.
Ja, vielleicht geht das auch so herum. Auch so herum kann ein Schuh daraus werden.
Nein, nie im Leben! Nichts läge Ihnen ferner.
Ja gut, wir wollen noch einmal ernsthaft werden. Es steht ja nicht nur Zeug in diesem Antrag, das die Welt nicht braucht, sondern es stehen ja auch Dinge drin, bei denen wir durchaus auf einer Linie sind. Zum Beispiel sind wir alle sicherlich der Meinung, dass man Subventionen nicht nur einfach verteilen kann, sondern dass man auch ihre Wirkung genau beobachten muss und Schlüsse daraus ziehen muss. Aber das ist auch keine neue Erkenntnis, denn was uns gestern geliefert wurde, ist ja ein Ergebnis, das uns CONIFERE gebracht hat.
CONIFERE, meine Damen und Herren, ist ein Thema, das schon länger in dieser Landesregierung unterwegs ist. Einer der Väter von CONIFERE ist der jetzige Direktor beim Rechnungshof des Saarlandes, unser ehemaliger Kollege Dr. Frank Finkler, damals noch in seiner Funktion als Beschäftigter der Landesregierung. Man sieht, es ist keine neue Erfindung, dass man Subventionen kontrollieren muss. CONIFERE ist inzwischen ein System, um das uns andere Bundesländer beneiden, ein Punkt, wo wir in dieser Republik führend sind. Da Frank jetzt beim Rechnungshof ist und der Rechnungshof auch Zugriff auf CONIFERE hat, können wir davon ausgehen, dass uns der Rechnungshof im Punkt Controlling, was Subventionen angeht, in Zukunft sehr gut unterstützen wird.
Ich komme dann noch zu dem Thema, wie viele Millionen da überhaupt unterwegs sind. Der Kollege Kessler hat gesagt, wenn wir die Extrahaushalte dazunehmen, kommen wir Pi mal Daumen auf 50 Mil
lionen. Wir hatten letztes Jahr hier festgestellt, wenn wir nur den Kernhaushalt anschauen, dann sind wir so Pi mal Daumen bei 25 Millionen. Das heißt, selbst wenn wir das jetzt dazunehmen, lieber Kollege Kessler, was Sie heute angeregt haben, dann sind wir nicht mehr bei ungefähr 0,6, nein, dann sind wir bei ungefähr 1,3 Prozent des Haushaltes. Das rentiert sich.
Wo wir genau hinschauen müssen - da sind wir uns, denke ich, alle einig -, ist, dass wir kein Geld ausgeben für Dinge, die nicht nötig sind. Aber das beschränkt sich nicht nur auf diese 1,2 oder 1,3 Prozent unserer Landesmittel, die wir da einsetzen, sondern da müssen wir im UA-HHR ganz genau hinschauen, denn dort bewegen wir den Rest des Haushalts, lieber Kollege. Sie sind ja selbst Mitglied in diesem Ausschuss. Ich hoffe, dass Sie dann dort noch mehr Elan entwickeln werden, um sich auf die Ausgaben zu stürzen, die wir nicht brauchen.
Nachdem er vorhin schon Unterricht gehalten hat, sind wir jetzt also bei den Kopfnoten des Zeugnisses gelandet. Um das Ganze wirklich ernsthaft zu betreiben, müssen wir uns auch anschauen - das war ja auch letztes Jahr ein Teil der Diskussion -, welche Subventionen aus unserer Sicht notwendig sind. Ich erinnere an den Diskussionsbeitrag des Kollegen Bierbaum im letzten Jahr zum Thema Flughafen, wo durchaus unterschiedliche Meinungen zu erkennen waren. Ich hoffe, dass wir uns im Ausschuss wirklich in aller Ruhe mit diesem Thema auseinandersetzen, zur Abwechslung einmal ein Tagesordnungspunkt im HF, der nicht der Saarbrücker Zeitung entnommen ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift Ihres Antrags, Kollege Hilberer, hat bei mir schon etwas Irritation ausgelöst. Sie reden von einer Investition. Gut, umgangssprachlich mögen Sie damit recht haben. Wenn ich sage, das Geld, das ich meinen Kindern jeden Monat überweise, damit sie während ihres Studiums ihre Miete zahlen können und ihren Lebensunterhalt finanzieren können, ist eine Investition in die Zukunft meiner Kinder, dann werden Sie mir zustimmen. Finanztechnisch sind das aber trotzdem keine Investitionen, sondern Miete und Lebensunterhalt bleiben einfach konsumtive Ausgaben. Das Gleiche gilt für viele der Ausgaben, die Sie in Ihrem Antrag aufgelistet haben. Es sind keine Investitionen, sondern es sind konsumtive Ausgaben.
Aber unabhängig davon wie man diesen Begriff definiert, frage ich mich, wie man in dieser Situation zuerst darauf kommen kann, beim Stabilitätsrat anzuklopfen und dort zu sagen, wir wollen mehr Schulden machen dürfen, um die Ausgaben zu finanzieren, die wir für Flüchtlinge leisten müssen. Selbst wenn das gelingen würde: Schulden bleiben Schulden. Selbst wenn diese Schulden nicht angerechnet würden, müssten trotzdem für diese Schulden Zinsen gezahlt werden, die in unserem normalen Haushalt finanziert werden müssten und die den Haushalt also belasten würden. Schulden haben nun einmal eine ganz blöde Angewohnheit: Sie müssen zurückgezahlt werden. Alles nicht so einfach in der derzeitigen Situation.
Wir haben heute schon einmal gehört, dass es Verhandlungen mit dem Bund gibt, es gab Flüchtlingsgipfel. Dort ist bis jetzt aber immer nur über den Teil
der Kosten geredet worden, der während der Asylverfahren anfällt. Die Frage, wer die Kosten finanziert, die wahrscheinlich höher sein werden als einfach nur für ein Dach über dem Kopf und Verpflegung, hat Finanzminister Stephan Toscani in seiner Haushaltsrede angesprochen. Er hat gesagt, der Bund hat im ersten Halbjahr 10 Milliarden Überschuss erwirtschaftet und der Bund muss dafür sorgen, dass Länder und Kommunen mit den entsprechenden Geldern ausgestattet werden. Das, lieber Kollege Hilberer, muss unser erstes Ziel sein, nicht dass wir mehr Schulden machen dürfen, sondern dass der Bund diese Kosten übernimmt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen x-mal gehört, der von uns immer wieder gelobte Dreiklang hätte sich mittlerweile auf einen Einklang
reduziert. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, vielleicht darf ich einmal Ihre Aufmerksamkeit auf ein paar Punkte in diesem Haushalt lenken, die Ihnen wohl entgangen sind.
Ich weiß nicht, ob er überhaupt schon einmal in den Haushalt hineingekuckt hat. Aber egal, Fakten tun nichts zur Sache, hat einmal jemand gesagt.
Fangen wir mit dem Bildungsbereich an. Im Bildungsbereich liegt der Schwerpunkt darauf, Qualitätsverbesserungen im Schulsystem fortzuführen. Es gilt hier, was die Große Koalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag klargestellt hat, nämlich „Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrer brauchen wieder Schulfrieden im Sinne von Ruhe im System“. Genau das ist auch bei den Anhörungen - zu dem Thema kommen wir später noch - mehrfach betont worden, dass die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrer sehr froh darüber sind, dass dieser Minister endlich dafür gesorgt hat, nicht wieder alles neu erfinden zu wollen, das Rad neu zu erfinden und alles erneut auf den Kopf zu stellen, sondern wirklich Wert darauf legt, dass es Ruhe im System gibt.
Das Saarland hat die Schulstrukturdebatten der letzten Jahre beendet. Das Ergebnis war die Festlegung auf ein zweigliedriges Schulsystem, in dem Eltern und Kinder die Wahl haben sollen zwischen den gleichwertigen Alternativen des achtjährigen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule, die alle Schulabschlüsse bis hin zum Abitur in neun Jahren anbietet. Es ist gelungen, diese Struktur erfolgreich und geräuschlos zu etablieren. Das schafft den erforderlichen Raum für weitere Qualitätsverbesserungen innerhalb des Systems und damit für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.
Beispiel hierfür ist die individuelle Förderung. Sie ist der Grundstein für eine neue Schul- und Lernkultur. Wir haben in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Schulen in die Lage zu versetzen, mit der zunehmenden Heterogenität umgehen zu können. Die Schülerinnen und Schüler kommen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in der Schule an. Soziale Herkunft, Vorwissen und Muttersprache unterscheiden sich. Die Vielfalt hat zugenommen. Darauf müssen wir eine Antwort finden, auch für die Schul- und vor allem für die Unterrichtsentwicklung. Standardunterricht hilft da nicht weiter, denn es gibt keine Standardschüler.
Wir ergreifen gezielte Maßnahmen zur individuellen Förderung. Das Kooperationsjahr, das den Über
gang vom Kindergarten in die Grundschule fließender und passgenau gestaltet, ist eine echte Erfolgsstory. Hier kommen wir unserem Ziel des flächendeckenden Ausbaus bis 2017 schon recht nahe. Im begonnenen Schuljahr nehmen rund 6.500 Kinder in 485 Gruppen an der Maßnahme teil. Insgesamt sind 136 Grundschulen und 375 Kitas eingebunden. Zum Start des Kooperationsjahres im Schuljahr 2011/2012 als Modellprojekt waren es 20 Grundschulen und 58 Kitas. Die Grundschulen haben als „Schulen für alle“ bereits viele Erfahrungen in der individuellen Förderung und in der Gemeinschaftsschule gehört sie zum „Genpool“ dieser neuen Schulform.
An den Gymnasien starten wir in diesem Schuljahr 2015/2016 mit „ProfIL“, dem Projekt für die individuelle Lernbegleitung. Die Teilnahme für die Schulen ist freiwillig, weil wir keine Lehrkräfte zwingen wollen. Wir werden mit fast der Hälfte aller Gymnasien an den Start gehen. Im November werden wir eine Auftaktveranstaltung mit den teilnehmenden Schulen durchführen.
Weitere wichtige Themen sind die Novellierung des Förderprogramms FGTS und der Ausbau der Gebundenen Ganztagsschulen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die berufliche Bildung. Auch hier wollen wir die individuelle Lernbegleitung und Förderung stärken, die Praktikumsphasen intensivieren und ausweiten und in Richtung duale Berufsbildung hin orientieren. Sie kennen wahrscheinlich die Begriffe Fachoberschule, FOS.Plus und so weiter.
Dann gibt es noch ein schönes Thema, den Museumserweiterungsbau. Da geht es endlich weiter. Einen weiteren Schwerpunkt stellt deswegen dieser Museumserweiterungsbau dar. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 dem Finanzierungsrahmen für den Fertigbau des Museumserweiterungsbaus mit Gesamtkosten von 39 Millionen Euro zugestimmt.
Dieser Betrag beinhaltet auch die Neugestaltung der Fassade und des Außenbereichs. Die Planungen durch das Architekturbüro Kuehn Malvezzi und den Künstler Michael Riedel sind abgeschlossen, die Baugenehmigung ist erteilt und die Bauarbeiten wurden am 21. September wieder aufgenommen. Aufgrund der Schuldenbremse und der strengen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung bedeutet dies für das Saarland eine große Kraftanstrengung hinsichtlich der Gesamtfinanzierung.
Dennoch leistet das Museum nach Abschluss der Baumaßnahmen und Inbetriebnahme einen wichtigen historischen und zeitgenössischen Beitrag zur Kunst und Kultur und bietet ausreichend Flächen für Dauer- und Wechselausstellungen. Das Museum soll nach Fertigstellung auch optisch dazu beitragen,
positiv wahrgenommen zu werden und ein breites Publikum anzusprechen.
Auch im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes gibt es ein paar Maßnahmen wie zum Beispiel den technischen Umweltschutz und den Klimaschutz. So wird etwa im Bereich des Umweltschutzes in den Bodenschutz investiert. Mit einem Volumen von 200.000 Euro für 2016 und einem Volumen von 100.000 Euro für 2017 sollen Aktionen zur nachhaltigen Entwicklung des Schutzgutes Boden umgesetzt werden, die auch über das Jahr 2015, das von den Vereinten Nationen als „Internationales Jahr des Bodens“ ausgerufen wurde, weitergeführt werden sollen. Damit verdeutlicht auch das Saarland die Bedeutung der Böden für die Ernährungssicherung in der Welt und für den Wohlstand unserer Gesellschaft.
Schauen Sie sich das Kapitel 09 05 an, Landwirtschaft, Ökologischer Landbau, Entwicklung ländlicher Räume. Im Bereich der Entwicklung ländlicher Räume werden Landesmittel zur Kofinanzierung von ELER-Maßnahmen eingesetzt. Für 2016 und 2017 sind Mittel der EU in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Euro veranschlagt. Die nationale Kofinanzierung erfolgt mit Landesmitteln und Mitteln der GAK. Die entsprechenden Landesmittel sind hier mit einem Betrag von 2.545.000 Euro veranschlagt.
Weiterhin gibt es auch zusätzliche Investitionen im Kapitel 09 07 und 09 09. Im Bereich Justiz ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs schon erwähnt worden. Der Bereich Wirtschaft ist auch heute schon mehrfach erwähnt worden. Ich nehme an, die Kollegin Rehlinger wird auch ein paar Takte dazu verlieren. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß ja, wie sehr ihr euch jedes Jahr auf diesen Bericht freut.
Im Ernst, ich trage ihn trotz der fortgeschrittenen Zeit auch dieses Jahr vor, denn zum einen, finde ich, erfordert es der Respekt vor der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen des UA-HHR und zum anderen können wir auch feststellen, dass sich inzwischen sehr wohl einiges getan hat. Während wir in den letzten Jahren in den Berichten oftmals das Wort „wiederholtes“ Monitum des Rechnungshofes lesen mussten - trotz Gelobes von Besserung tauchte es wieder auf -, sind wir inzwischen an einem Punkt angelangt, wo diese Formulierung Gott sei Dank nicht mehr erscheint. Wir haben heute aus dem besonderen Teil nicht nur negative Punkte, sondern wir haben zwei negative und zwei positive Punkte aufgeführt, um euch zu zeigen, dass diese Arbeit doch auch fruchtbringend ist.
Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Jahr 2012 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2013 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2012.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung von Landesregierung und Rechnungshof für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2012 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erstatte. Der Landtag hat in seiner 28. Sitzung am 16.07.2014 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2011 erteilt und diese gebeten,
die Feststellungen und Bemerkungen in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 21.10.2014 zu den in dem Bericht des Ausschusses angesprochenen Empfehlungen detailliert Stellung genommen.
Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 16.06.2015 mit der Stellungnahme der Landesregierung befasst. Er konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments zum großen Teil Rechnung getragen worden ist - geht doch. Beispielhaft darf ich auf das Monitum des Rechnungshofes zu dem Großprojekt „Stadtmitte am Fluss“ verweisen und in Erinnerung rufen, dass die Europäische Kommission den Änderungsantrag zum damaligen EU-Großprojekt, der unter Verzicht auf das Teilprojekt „Tunnel“ eingereicht wurde, als nicht zulässig eingestuft hat. Der saarländische Ministerrat hat daraufhin am 20.08.2013 beschlossen, sich aus dem EU-Großprojekt zurückzuziehen, um den Verfall der für das Großprojekt bewilligten EU-Mittel zu verhindern. Das landesinterne Großprojekt unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken wurde jedoch fortgeführt. Die Teilprojekte des ehemaligen Großprojektes werden als Einzelprojekte realisiert, sobald sie finanziell darstellbar und förderfähig sind. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat bisher 22 Zuwendungsanträge eingereicht, aufgrund derer bisher zwölf Zuwendungsbescheide erlassen worden sind. Im Jahr 2015 würden weitere Anträge beschieden, womit dem Ausgangsbeschluss des Ministerrates, den der Ausschuss als sachgerecht eingeschätzt hat, Rechnung getragen werde. Im Haushalt wurde für die Kofinanzierung aus Landesmitteln ausreichend Vorsorge getroffen, um das Projekt bis zu einer Höhe von 15,9 Millionen Euro fortzuführen. Bis zu dieser Obergrenze ist auch die Förderung von Teilprojekten allein aus Landesmitteln möglich. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Notwendigkeit einer Priorisierung der noch durchzuführenden Teilprojekte, was dazu führen kann, dass nachrangige Teilprojekte nicht mehr realisiert werden.
Die Landesregierung hat sich auch zu den Teilprüfungsergebnissen der Großbetriebsprüfung der Steuerverwaltung geäußert, einem Thema, das auch in der laufenden Prüfung Gegenstand der Beratungen war. Die in der damaligen Prüfungsmitteilung dargestellten Feststellungen und Empfehlungen zur saarländischen Großbetriebsprüfung wertet die Landesregierung in weiten Teilen als sehr sinnvoll und zielführend. Sie wurden bereits weitestgehend umgesetzt. Soweit die Empfehlungen nur im Einvernehmen mit dem Bund und den anderen Bundesländern
umgesetzt werden können, wird sich das Saarland künftig hieran orientieren.
Allerdings hat die Landesregierung den vom Rechnungshof gerügten hohen Anteil ungeprüfter Zeiträume bei den G3-Betrieben aus ihrer Sicht relativiert und darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine nur im Jahr 2013 eingetretene Sonderentwicklung gehandelt habe. Bei der weitaus größten Anzahl der Großbetriebe finde bundeseinheitlich keine Anschlussprüfung mehr statt. Vielmehr indiziere grundsätzlich das voraussichtliche Mehrergebnis den Prüfungsbedarf. Das Ministerium hat inzwischen veranlasst, dass die ausschlaggebenden Gründe für Aussparungen und Absetzungen von nicht prüfungswürdigen Betrieben künftig nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ein weiteres Monitum befasste sich mit dem Industriepark Holz der Gemeinde Losheim. Wesentlicher Kritikpunkt war dabei die Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Gesellschaft zur Realisierung der Maßnahme auch Grundstücke und Bauwerke erworben hat, die für die Realisierung der Maßnahme nicht notwendig waren. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme darauf abgestellt, dass der Großteil der den Unternehmen offerierten und letztlich nicht mehr in Anspruch genommenen Flächen weiteren Ansiedlungsinteressenten angeboten und damit wirtschaftlich vermarktet würden. Um der Nachfrage nach den vorwiegend kleinparzelligen Grundstücken künftig besser gerecht werden zu können, sei inzwischen ein Nacherschließungskonzept entwickelt worden, das zurzeit umgesetzt werde. Die Landesregierung sieht sich aber auch weiterhin nicht in der Lage, allen Empfehlungen des Rechnungshofes zu entsprechen. Insoweit besteht auch weiterhin zwischen Landesregierung und Rechnungshof ein offener Dissens.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes gemäß Art. 108 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2012 Entlastung zu erteilen. Der Ihnen als Drucksache 15/ 1453 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht des Rechnungshofes getroffenen Feststellungen über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und den Bemerkungen der Landeshaushaltsrechnung 2012.
Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen. Die Belegführung der geprüften Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Unter Be
rücksichtigung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ergibt sich eine Unterdeckung von 369,3 Millionen Euro. Die Unterdeckung gegenüber dem Vorjahr hat sich damit um rund 264 Millionen Euro erhöht. Nach der unter Einbeziehung des Nachtragshaushalts festzustellenden Unterdeckung werden rund 10,3 v. H. der nicht investiven Ausgaben durch Kredite finanziert.
Das Haushaltsungleichgewicht im Kernhaushalt hat damit wieder erheblich zugenommen. Das Resteaufkommen ist im Verhältnis zum Gesamthaushalt gegenüber 2011 um 6,4 v. H. gesunken. Im Investitionsbereich beliefen sich die Reste auf einen Umfang von rund 43 v. H. der jährlichen Investitionsausgaben. Das Volumen der Ausgabereste ist gegenüber dem leichten Anstieg im Vorjahr 2012 im Kernhaushalt dagegen wieder rückläufig. Mit der Festlegung des Finanzministeriums, dass die Gesamtsumme der beantragten Reste je Ressort den Wert der übertragenen Reste 2010 nicht übersteigen darf, hat das Ministerium die zur Einhaltung des Defizitabbaupfades erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts sichergestellt, sodass das angestrebte Ziel der vollständigen Auszahlung der Konsolidierungshilfen für 2012 erreicht worden ist.
Der 2012 ausgewiesene Rahmen für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen wurde 2012 mit 24,2 Prozent geringer ausgeschöpft als noch im Vorjahr. Damit ist festzustellen, dass das Volumen der in den Haushaltsplänen ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigung - gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme - weiterhin viel zu hoch ist. Hintergrund dieser Diskrepanz sind im Wesentlichen drei Finanzierungsprojekte, die von Investoren gebaut und vorfinanziert wurden und die nach erfolgter Übergabe der jeweiligen Gebäude in Jahresraten abgezahlt werden.
2012 stagnierte die saarländische Wirtschaft. Aufgrund nachlaufender Effekte aus 2011 setzte sich im Saarland der Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen des Haushaltsjahres 2012 um rund 1 Prozent fort. Die finanzwirtschaftliche Entwicklung 2012 war wesentlich durch eine Vorfinanzierung des Kommunalen Entlastungsfonds gekennzeichnet, der zur finanziellen Entlastung notleidender Kommunen dienen sollte. Hierfür wurden 120 Millionen Euro über eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme für das Sondervermögen finanziert.
Der Gesamtschuldenstand des Landes wird absehbar weiter anwachsen. Die prognostisch sinkenden, jedoch fortbestehenden Defizite sowie ein weiterer Anstieg der Verschuldung verdeutlichen das Fortbestehen der extremen Haushaltsnotlage des Saarlandes. Ausgehend von 1,25 Milliarden Euro im Jahr 2010 hat das Saarland sein strukturelles Finanzierungsdefizit bis Ende 2013 mit 653 Millionen Euro
nahezu auf die Hälfte reduziert und damit einen wichtigen Fortschritt erzielt.
Bei einer Gegenüberstellung der Einnahmen aus Konsolidierungshilfen mit den tatsächlichen beziehungsweise den voraussichtlichen Zinsausgaben wird allerdings deutlich, dass die Konsolidierungshilfen die jährlichen Zinsbelastungen des Landeshaushaltes betragsmäßig nur etwa zur Hälfte abdecken. Auch hieraus lässt sich die unabdingbare Notwendigkeit einer weiteren Rückführung der jährlichen Neuverschuldung und somit der Vermeidung eines weiteren Anstiegs der Zinsausgabenbelastung ersehen.
Die Landesregierung sieht in einer bis ins Jahr 2020 zielenden Planung, die die Effekte aus der erwarteten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht angemessen berücksichtigt, keine geeignete Grundlage für die Quantifizierung und Konkretisierung künftiger Handlungsbedarfe, wie sie vom Rechnungshof gefordert worden ist. Bei den laufenden Neuverhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss auch für die Ablösung bestehender Altlasten der Länder eine nachhaltig tragfähige Lösung gefunden werden. Solange die Altschuldenproblematik ungelöst ist, wird das Saarland nur dann handlungsfähig bleiben und die neuen Schuldenregeln ab 2020 dauerhaft einhalten können, wenn die eigenen Sanierungsanstrengungen durch ausreichende, haushaltsunterstützende Maßnahmen seitens des Bundes beziehungsweise der Solidargemeinschaft der Länder ergänzt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für berichtenswert erachtet hat.
Erstens im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa. Da ging es um die steuerliche Betriebsprüfung, dritte Teilprüfung, die Bezirksbetriebsprüfung. Der Rechnungshof hat in einer dritten Teilprüfung der steuerlichen Betriebsprüfung die Arbeitsweise und die Arbeitsergebnisse der drei saarländischen Betriebsprüfungsstellen für den Statistikzeitraum 2009 bis 2011 abschließend geprüft. Dabei wurden zahlreiche Mängel in den statistischen Aufzeichnungen der Bezirksbetriebsprüfung festgestellt, die dadurch nur eingeschränkt für das Controlling und die darauf basierenden Steuerungsmaßnahmen des Finanzministeriums taugten.
Nach Überzeugung des Rechnungshofes führten die Zielvorgaben in Verbindung mit einem mangelhaften Fallauswahlverfahren dazu, dass hohe Prüfungskapazitäten für die Prüfung schnell zu prüfender, jedoch nicht prüfungswürdiger Betriebe eingesetzt worden sind. In der Folge seien die Mehrergebnisse im Bundesvergleich weit unterdurchschnittlich aus
gefallen. Der Rechnungshof hat die durch eine verbesserte Fallauswahl und effektivere Arbeitsweise erzielbaren Mehreinnahmen mit rund 15 Millionen Euro beziffert. Er hat mit dem Hinweis auf eine dringend notwendige, angemessene Personalausstattung vorgeschlagen, Maßnahmen zur Verkürzung des jeweiligen Prüfungsturnuses und zur Steigerung der Prüfungsqualität zu ergreifen. Der Rechnungshof befürchtet, dass sich die Situation in der Betriebsprüfung bei einem weiteren Personalabbau drastisch verschärfen wird und die Betriebsprüfung ihren Vollzugssicherungsauftrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Der Ausschuss hat die Auffassung vertreten, dass die Forderungen zur Personalentwicklung auf gesetzgeberischer Ebene ein besonderes Augenmerk erfahren sollen. Die Landesregierung hat den in verschiedenen Bereichen angestoßenen Optimierungsprozess in der Bezirksbetriebsprüfung unter dem Blickwinkel einer Verbesserung von Effizienz und Effektivität in vollem Umfang aufgegriffen, seither konsequent fortgeführt und bereits größtenteils umgesetzt.
Nach Einschätzung des Unterausschusses werden die Empfehlungen die bereits vollzogenen Optimierungsanstrengungen nachhaltig unterstützen. Eine weitere Verstetigung des Optimierungsprozesses erwartet der Ausschuss durch die beim Ministerium für Finanzen und Europa eingesetzten Arbeitsgruppen, die weitere Handlungsalternativen aufzeigen werden. Der Ausschuss wird sich über weitere Fortschritte zeitnah unterrichten lassen.
Zweitens im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur, hier Kunst- und Kulturpflege, Förderung der Musikschulen, Zuwendungsverfahren und Verwendung der Zuwendungen.
Herr Minister, es ist gar nicht so schlimm. Man hat vieles aus dem gelernt, was der Rechnungshof gesagt hat. - Der Rechnungshof hat das Zuwendungsverfahren zur Förderung der saarländischen Musikschulen geprüft und im Ergebnis der Prüfung gravierende Mängel festgestellt. Er hat die mehr als 30 Jahre alten gültigen Förderrichtlinien als nicht mehr zeitgemäß bewertet - was man bei 30 Jahren schon nachvollziehen kann -, weil sie so komplex seien, dass ihre Einhaltung mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht kontrolliert werden könne. Die Abhängigkeit der Zuwendungsbescheide von den Angaben anderer Musikschulen hatte dazu geführt, dass alle Zuweisungsbeträge fehlerhaft waren, wenn nur eine Musikschule falsche Meldungen abgegeben hat, was regelmäßig passiert ist.
Der Rechnungshof hat daher gefordert, die Richtlinien vollständig neu zu fassen und das Zuwendungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Zudem wurden
vom zuständigen Ministerium erkennbare Falschangaben der Personalkosten nicht beanstandet und die Bildung von Rücklagen geduldet. Die Falschmeldungen haben zu deutlich überhöhten Zuwendungsbeträgen des Landes geführt. Nach den Erkenntnissen des Ausschusses haben die festgestellten Mängel nicht erst seit dem Prüfungszeitraum, sondern zumindest teilweise seit Beginn der Förderung bestanden. - Ulrich, du warst es also nicht. - Es ist daher anzunehmen, dass alle bislang erteilten Zuwendungsbescheide und errechneten Zuwendungsbeträge fehlerhaft sind. Das Ministerium hat nahezu allen Feststellungen des Rechnungshofes zugestimmt und zugesagt, dessen Empfehlungen vollumfänglich umzusetzen. Der Unterausschuss hat unter Würdigung dessen die Erwartung geäußert, dass mit der Neufassung der Förderrichtlinien und der Implementierung eines einfacheren Zuwendungsverfahrens die Förderung der Musikschulen zukünftig sowohl für das Land als auch für die Musikschulen zielgerichtet und effizient erfolgen wird.
Textziffer 36, Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Hochschule für Musik Saar. Das war ein ganz besonderes Schmankerl.
Bei der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Hochschule für Musik Saar für die Jahre 2011 und 2012 hat der Rechnungshof gravierende Mängel festgestellt. Die notwendige Aufklärung kritischer Sachverhalte scheiterte bereits im Vorfeld an der mangelnden Dokumentation und Aktenführung in diesem Zeitraum. So entstanden insgesamt Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns. Allerdings ist zu bemerken, dass sich die gravierenden Verstöße gegen Haushaltsrecht und Haushaltssystematik weit überwiegend auf die Amtszeit der damaligen Hochschulleitung beziehen.
Dem Unterausschuss wurde im Detail eine Vielzahl von Beanstandungen vorgetragen, die als eklatante Verstöße gegen geltendes Recht zu werten sind. Angesichts der zahlreichen und teils schwerwiegenden Feststellungen konstatiert der Rechnungshof, dass die im Verlaufe der letzten Jahre mehrfach wechselnde Rechts- und Fachaufsicht nicht in dem gebotenen Maße ausgeübt wurde. Ein betroffenes Referat hat gegenüber dem Rechnungshof erklärt, von wesentlichen Informationen ausgeschlossen und dadurch in seiner Arbeit behindert worden zu sein. Dass die Einwände des Fachreferats durchaus begründet waren, hat sich aufgrund der im Verlauf der Prüfung festgestellten Missstände in der Haushalts- und Wirtschaftsführung bestätigt. Der Ausschuss erwartet zwingend, dass die haushalts- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben zukünftig beachtet sowie die Mängel der Vergangenheit systematisch aufgearbeitet und analysiert werden, auch wenn wir
wissen, wie schwierig gerade die Aufarbeitung sein wird.
Darüber hinaus müssen rechtliche Konsequenzen gezogen und für die Zukunft eine ordnungsgemäße Haushaltsund Wirtschaftsführung sichergestellt werden. Der Ausschuss geht davon aus, dass die vom Rechnungshof gestellten, bisher aus nachvollziehbaren Gründen noch unbeantworteten Fragen zu verschiedenen Prüfungsthemen zeitnah und vollständig beantwortet werden.
Dann hatten wir noch einen Punkt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, den Ferienpark Bostalsee, den Grunderwerb und Erschließung des Ferienparkgeländes betreffend. Der Rechnungshof hat die durch das Wirtschaftsministerium an die Projektgesellschaft Bostalsee mbH gewährten Zuwendungen zum Grunderwerb und zur Erschließung überprüft. Er hat dabei vor allem mit Blick auf das Antragsverfahren und die Vergabe der Landeszuwendungen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. So wurden Fördervorgaben bewusst missachtet und die Einnahmesituation der Antragstellerin nicht geklärt. Darüber hinaus hat der Rechnungshof Kritik daran geübt, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die sowohl für den Ferienpark als auch für das Land vorteilhaft gewesen wären, ungenutzt geblieben sind. Im Ergebnis seiner Prüfung und unter Würdigung aller vorgetragenen Argumente und Sachverhalte hat der Rechnungshof festgestellt, dass das Ferienparkprojekt vor allem im Zuwendungsverfahren vom Ministerium nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt worden ist.
Das Ministerium hat eingeräumt, dass man sich wegen der außerordentlichen Bedeutung des Projektes ausnahmsweise bereit erklärt habe, auch den Grunderwerb zu fördern. Auf die Fördermittelbereitstellung habe dies keine Auswirkung gehabt, weil ein Förderhöchstbetrag von 14 Millionen Euro vorgesehen wurde, sodass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Das Ministerium hat dem Umlegungsgebiet auch die Flächen der Sondergebiete zugewiesen, um für die Realisierung und Weiterentwicklung des Ferienparks über geeignete Tauschgrundstücke zu verfügen. Der Rechnungshof hat dieser Sachdarstellung inhaltlich widersprochen. Die Verfahrensweise führe neben der Aushöhlung der Förderrichtlinien auch zu willkürlichen oder sogar missbräuchlichen Förderentscheidungen.
Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme eingeräumt, es versäumt zu haben, in den ab 01.01.2009 geltenden Förderrichtlinien Ausnahmen beziehungsweise Einzelfallregelungen aufzunehmen, die sich auf den touristischen oder landespoliti
schen Stellenwert einer Maßnahme beziehen und die Förderfähigkeit einzelner Teilleistungen zum Gegenstand haben. Der Unterausschuss erwartet, dass in der anstehenden Änderung der Förderrichtlinien eine entsprechende Ausnahme beziehungsweise Einzelfallregelung aufgenommen und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Landeszuwendung auf der Basis vorliegender Gutachten im Rahmen des Schlussverwendungsnachweises in einem entsprechenden Prüfvermerk gesondert festgehalten wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen abschließend festgestellt, dass die Prüfung keinen Anlass zur Beanstandung gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2012 von Bedeutung sein könnten.
Der Beschlussvorschlag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 21. März 2014 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich auch insoweit nicht ergeben. Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 15/1453 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes für die Haushaltsrechnung 2012 Entlastung zu erteilen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich diesen Gesetzentwurf gesehen habe und feststellen musste, dass er identisch ist mit dem vom September letzten Jahres
- in der Tat sehr erstaunlich -, habe ich mir überlegt, was jemanden dazu bewegen kann, einen Gesetzentwurf, den er im September 2014 eingebracht hat und für den er keine Mehrheit gefunden hat, bis auf das Komma genau im Mai 2015 wieder vorzulegen.
Ich habe Ihnen zugehört, lieber Kollege. Aber ich habe mir im Vorfeld eben auch ein paar Gedanken darüber gemacht. Und mein erster Gedanke war: Das macht man, wenn man ganz stur daran festhält, dass ÖPNV und Geld nichts miteinander zu tun haben.
Das ist die erste Idee, die einem dazu kommt. Sie haben inzwischen zwar schon ein wenig eingelenkt und gesagt, es hat etwas mit Geld zu tun, aber Sie trennen weiterhin ganz strikt Struktur und Geld und sagen, das eine habe mit dem anderen gar nichts zu
tun. Ich denke, ohne Geld kann man keine passende Struktur stricken.
Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist - das war der zweite Gedanke dazu -, dann frage ich mich, warum Sie das in den zweieinhalb Jahren, als Sie die Verkehrsministerin in diesem Lande gestellt haben, nicht geändert haben. Sie haben ja selbst gesagt, das Gesetz ist aus den Neunzigerjahren. Sie haben nicht mal damit angefangen. So viel zu dem ach so wichtigen Herzensanliegen der GRÜNEN.
Der zweite Grund, der einem dazu einfallen könnte
Kollege Ulrich, nicht wieder rumpöbeln! - Der zweite Grund, der einem dazu einfallen kann: Es ist mal wieder ein Thema, mit dem man skandalisieren kann. Das haben wir ja schon in den Presseerklärungen gesehen. Auch die Rede vorhin war durchaus dazu angetan, den ach so schlimmen Zustand im ÖPNV des Saarlandes zu beklagen. Gegipfelt hat es darin, dass diese Landesregierung nicht willens oder fähig sei, in diesem Bereich etwas zu tun.
Da ist die Entwicklung anscheinend an Ihnen vorbeigegangen. Sie sollten wissen, dass im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr schon seit längerer Zeit an diesem Gesetz gearbeitet wird, dass man im Gegensatz zu Ihnen aber auch das Gespräch mit den Betroffenen sucht und dass man letztlich gesagt hat, man könne es nur dann verabschieden, wenn man wisse, was man vom Bund an Regionalisierungsmitteln bekommt. Wenn Sie das als unwillig und unfähig darstellen, befinden wir uns in guter Gesellschaft mit anderen Ländern.
Ich war in der letzten Woche auf der Konferenz der verkehrspolitischen Sprecher. Wir haben unseren Kollegen aus dem Bundestag mit auf den Weg gegeben, sie mögen sich doch bitte dafür einsetzen, dass wir beim Thema Regionalisierungsmittel jetzt endlich mal zu Potte kommen, und zwar nicht nur um zu wissen, wie viel Geld wir in Zukunft zur Verfügung haben, sondern auch, damit wir unsere ÖPNVGesetze novellieren können. Es ist nicht nur das Saarland allein betroffen, sondern das haben Kolleginnen und Kollegen aus vielen Ländern dort gefordert.
Dann gibt es noch einen dritten Grund, warum man dieses Gesetz heute aufs Komma genau noch mal einbringt. Es ist eine ABM, eine Abgeordnetenbeschäftigungsmaßnahme. Ich nehme an, dafür dürfen
wir uns dann in Zukunft in jeder Plenarsitzung mit diesem schönen Thema auseinandersetzen. Man Fazit lautet: Scheen, dass ma noch mol drüwwer geredd han.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem unseres Kollegen Hubert Ulrich, das heute mal wieder zutage tritt, besteht darin, dass er nicht zuhören kann. Er
stellt sich hier hin und erzählt Dinge, die so nicht stimmen. Er hat behauptet, die Kollegin Rehlinger hätte gesagt, sie hätte in ihrem Ministerium Vorarbeiten für ein neues ÖPNV-Gesetz gefunden. Genau das hat die Kollegin Rehlinger eben nicht gesagt.
Ah, jetzt hat er es wieder nicht gesagt!
Also leidet er nicht nur daran, dass er nicht zuhören kann, sondern auch an einer Störung des Kurzzeitgedächtnisses.
Ich denke, wir haben heute erneut sehr ausführlich darüber diskutiert, weshalb wir dieses Gesetz im Moment nicht auf den Tisch legen können.