Sie erhöhen dadurch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und schaffen Anreize für junge Wissenschaftler, sich noch mehr an der saarländischen Universität zu bewerben.
Der zweite Punkt unseres Abänderungsantrages bezieht sich auf die Zulassung für ein weiterbildendes Masterstudium für Personen mit qualifizierten berufspraktischen Erfahrungen, die einem Bachelorabschluss gleichgestellt werden können. Die Öffnung des Masterstudienganges für beruflich Qualifizierte ist grundsätzlich richtig. So ist es auch im Gesetz vorgesehen. Wenn dies allerdings in jedem Fall an eine Eignungsprüfung gekoppelt ist, stellt das unseres Erachtens eine unnötige Hürde für die Bewerber dar, die in dieser Form nicht erforderlich ist. Da unterstützen wir im Übrigen die Position der IHK und der Handwerkskammer. - Herr Kollege Wegner ist ja im Moment leider nicht da.
Ja, jetzt sehe ich ihn. Vorhin saß er hinten. - Kollege Wegner, ich sage auch in Richtung des Präsidenten der Handwerkskammer: Wir unterstützen eure Forderung nachdrücklich.
Wir unterstützen auch die Forderung, dass in bestimmten Fällen, wenn die Kammern beteiligt werden, auf eine Eignungsprüfung verzichtet werden kann. Deshalb sieht unser Änderungsantrag an dieser Stelle vor, dass die Eignungsprüfung auch durch ein Eignungsgespräch, allerdings unter Beteiligung der Kammern und der Vertreter des Faches, ersetzt werden kann. Wir wollen die Eignungsprüfung natürlich nicht ganz abschaffen, sondern neben dieser Eignungsprüfung ein Eignungsgespräch einführen, für das sich die Universität in bestimmten Fällen entscheiden kann, damit sie auch den Spielraum hat, eine flexible Zulassungsentscheidung zu treffen. Außerdem leistet unser Vorschlag natürlich auch einen Beitrag zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung, eine Position, die sicherlich auch zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause vehement vertreten. - Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vorweg: Es ist noch eine größere Novelle des Universitätsgesetzes beziehungsweise der Hochschulgesetze geplant. Diese ist angekündigt. Sie wird im weiteren Verlauf des Jahres beziehungsweise Anfang des nächsten Jahres das Parlament erreichen. Dann werden wir uns sehr viel eingehender mit den grundlegenden Themen des Hochschulrechts beschäftigen müssen, auch mit der Frage der Stellung zwischen Autonomie und Hochschulsteuerung und den Zuständigkeiten der einzelnen Gremien, der Beteiligung der einzelnen Gruppierungen der Universität und vielen anderen Dingen. Das soll heute in diesem Gesetzentwurf noch nicht stattfinden. Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich in erster Linie mit dringenden Änderungen, die wir schon in der Ersten Lesung und in der Ausschussberatung besprochen haben. Es geht um einige Regelungen, die seit der Bologna-Reform noch ausstehen, es geht um kooperative Promotionen, es geht um Befristungen und um andere Dinge, die jetzt dringend anstanden. All dies haben wir in diesem Gesetzentwurf beraten.
Ich möchte es vorweg sagen: All die Dinge, die Kollege Kessler in diesem Gesetzentwurf angesprochen hat, bedeuten in keinem einzigen Punkt eine Verschlechterung, sondern eine deutliche Verbesserung. Ich greife einen Punkt heraus, nämlich die Durchlässigkeit. Wir schaffen in diesem Gesetzentwurf zum ersten Mal die deutliche Möglichkeit von kooperativen Promotionen. Wir legen fest, dass nicht zwischen einem universitären und einem Fachhochschul-Master unterschieden werden darf. Wir legen zum ersten Mal im Gesetz fest, dass auch die entsprechende Fachhochschule, bei uns die HTW, in einem kooperativen Promotionsverfahren beteiligt werden muss. Auch das ist ein wichtiger Hinweis für Durchlässigkeit.
Weiter zur Durchlässigkeit. Es geht um die Zulassung von Meistern und Technikern zu einem Weiterbildungs-Masterstudiengang. Ich sage es ganz offen: Wir gehen weiter als die allermeisten anderen Bundesländer. Insofern kommen wir den Anliegen des Handwerks und auch der IHK sehr deutlich entgegen. Wir sehen nämlich für alle Weiterbildungsstudiengänge Eignungsprüfungen für die Personen vor, die entsprechende Vorqualifikationen vorweisen. Dazu gehört zum Beispiel der Meisterbrief. Wir gehören damit zu den fortschrittlicheren Bundesländern und wir gehen mit diesem Gesetzentwurf sehr weit. Es ist angeführt worden, wir würden dem Deutschen Qualifikationsrahmen nicht genügen. Dieser würde die Vorabschlüsse auf dem gleichen Niveau festlegen, wie es auch beim Bachelorabschluss der Fall ist. Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist vereinbart zwischen dem Bundesforschungsministerium und den Länderministerien. Er sieht keineswegs vor, dass ein solcher Qualifikationsabschluss gleichbedeutend ist mit einer Zulassung zum Hochschulstudium beziehungsweise mit einem entsprechenden Hochschulabschluss. Von daher bestand keine Notwendigkeit, automatisch zu sagen, damit ist eine Vergleichbarkeit mit dem Bachelor gegeben und es ist in jedem Fall zum Master zuzulassen. Deshalb haben wir es für sinnvoll erachtet, zum jetzigen Zeitpunkt eine Eignungsprüfung zwischenzuschalten. Damit diese Eignungsprüfung keinen abschreckenden Charakter hat und sie nicht möglicherweise dazu gebraucht wird, den entsprechenden Personenkreis vom Weiterbildungsstudium fernzuhalten, haben wir in unserem Änderungsantrag als Koalitionsfraktionen eingefügt, dass die Kammern an diesen Eignungsprüfungen beteiligt werden, um dort ein entsprechendes Regulativ einzuarbeiten. Ich bin mir sicher, dass diese Eignungsprüfung keine Abschreckungswirkung entfalten wird, sondern dass sie im Gegenteil vielleicht zusätzlich zur Selbsteinschätzung der Bewerber beitragen wird.
Wir haben schon im Ausschuss gesagt, dass wir uns diese Regelung nach zwei Jahren noch einmal anschauen wollen, dass wir dann nochmal prüfen wol
len, wie es sich in der Zwischenzeit entwickelt hat, wie viele Menschen sich um diese Eignungsprüfung überhaupt beworben haben und wie die Ergebnisse der Prüfung waren. Dann werden wir auch noch einmal mit den Kammern reden, wie ihre Erfahrungen mit den Eignungstests sind und wie sie sich dort eingebracht haben. Zum jetzigen Zeitpunkt - das sage ich Ihnen nochmals - gehen wir im Ländervergleich mit am weitesten. Einige Länder sehen diese Möglichkeit, die wir hier schaffen, noch überhaupt nicht vor. Von daher kommen wir durchaus den Anliegen der beruflichen Bildung, des Handwerks und der IHK sehr weit entgegen. Wir werden diesen Sachverhalt in den nächsten zwei Jahren weiter betrachten.
Ein weiterer Punkt, der heute angesprochen worden ist, ist das Thema Befristungen. Eines vorweg geschickt: Wir werden im Hochschulbereich und im Wissenschaftsbetrieb immer Befristungen haben. Promotionen, eine wissenschaftliche Weiterbildung oder Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter für Projekte wird es immer geben. Es gibt ja nicht nur die wissenschaftlichen Mitarbeiter, sondern es gibt auch die studentischen Hilfskräfte, die ebenfalls nur für kurze Zeit beschäftigt sind. Das alles wird es immer geben. Das können wir hiermit auch nicht beseitigen. Wir haben allerdings in den vergangenen Jahren ein deutliches Missverhältnis zwischen unbefristeten und befristeten Stellen für wissenschaftliches Personal festgestellt. Deshalb unser Abänderungsantrag als Koalitionsfraktionen, der dem Rechnung tragen soll. Wir wollen ein angemessenes Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Stellen.
Auf der anderen Seite haben wir zum ersten Mal eingefügt - das ist eine Verbesserung, was Kollege Kessler auch zugestanden hat -, eine Mindestdauer von einem Jahr vorzusehen. Ich halte das als Einstieg für richtig. Nicht alle Länder haben diese Mindestbefristung. Wir wollten mit diesem einen Jahr einen Einstieg erreichen. Das eine Jahr kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Was wir aber abstellen wollten, waren diese nutzlosen Drei- oder Sechsmonatsverträge, die teilweise auch Doktoranden gegeben wurden, die aber weder durch finanzielle Vorhersehbarkeit noch durch andere Gründe gerechtfertigt werden konnten. Sie bedeuten im Gegenteil noch zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb diese gesetzliche Klarstellung.
Sollte der Bund eine weiter gehende Regelung im Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorsehen, sind wir natürlich für diese Regelung offen und würden eine bundesweite Einheitlichkeit begrüßen. Zum jetzigen Zeitpunkt, nachdem wir erst mal einen Einstieg machen und auch hier im Ländervergleich Vorreiter sind, möchten wir es zunächst bei dieser Einjahresregelung belassen. Im Übrigen sage ich noch mal: Es gibt ja nicht nur die Qualifikationsverträge für Doktoranden und andere, es gibt ja auch sehr viele
einfache Verträge, wo im Einzelfall sehr viel kürzere Laufzeiten durchaus einmal nützlich sein könnten.
Ich halte noch einmal fest: Im Großen und Ganzen sieht dieser Gesetzentwurf nur Verbesserungen vor. Er erleichtert der Universität Verfahren und bürokratischen Aufwand, zum Beispiel beim Verzicht auf die Ausschreibung von Professuren. Dabei geht es übrigens nicht um interne Professuren - damit da nicht ein falscher Zungenschlag reinkommt -, sondern es geht um einzeln abgegrenzte Fälle, wenn zum Beispiel bei einer Juniorprofessur der Tenure Track zieht, wenn es darum geht, eine befristete Professur zu entfristen, wenn es darum geht, im Rahmen von Abwehrverhandlungen eine W-3-Professur anzuheben, all diese eng begrenzten Fälle.
Es sieht mit der Einjahresregelung eine Verbesserung für die Beschäftigten vor, es sieht eine Verbesserung vor bei der Durchlässigkeit zum Beispiel für Meister und Techniker für Weiterbildungsstudiengänge, zum Beispiel bei den kooperativen Promotionen. Alles in allem handelt es sich um einen guten Gesetzentwurf, für den ich um Ihre Zustimmung bitte. Weitere Dinge werden wir in der großen Gesetzesnovelle diskutieren können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die Entwicklungszentren eines Landes. Deshalb müssen sie auch gut aufgestellt sein. Über den Weg dahin streiten wir schon seit geraumer Zeit. Ich stimme aber dem Kollegen Schmitt zu: Was wir heute als Paket auf dem Tisch haben, das Änderungsgesetz, enthält fast nur vernünftige Regelungen, über die wir uns weitestgehend einig sind. Das ergab ja auch die Anhörung. Alles Weitere werden wir im Rahmen der weiter reichenden Gesetzesnovellierung breit diskutieren.
Einige Punkte möchte ich aber noch ansprechen, nicht zuletzt als Ausfluss der letzten Ausschussberatung nach der Anhörung, auch im Hinblick auf die Änderungsanträge. Wir wollen, dass Forschung und Lehre im Saarland personell gut ausgestattet werden. Das Thema Gute Arbeit in der Wissenschaft, Kolleginnen und Kollegen, sollte kein Schlagwort sein, sondern wirklich ein Ziel; denn die Situation ist sehr schwierig. Immer mehr Zeitverträge für die Betroffenen, immer kürzere Laufzeiten, ungewollte Endlos-Teilzeitfallen, also keine Planungssicherheit für Leben und Familie.
Von jungen Wissenschaftlern wird oft erwartet, dass sie die Professur schaffen oder das System verlassen. Das ist auch bekannt. Das hat zur Folge, dass sie sich oft, bis ins Alter, von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln müssen. Die Arbeitszeit ist auch häufig länger als im Vertrag. Auf der einen Seite nur eine halbe Stelle, auf der anderen Seite aber ein ganzes Projekt, das fertig werden muss. Es muss also länger gearbeitet werden für die halbe Bezahlung. Der Kollege Kessler hat eben zu Recht gesagt, der Anteil an prekärer Beschäftigung an den Universitäten, auch an unserer, steigt enorm. Bis zu 85 Prozent sind an unserer Universität als WiMi beschäftigt, mehr als die Hälfte arbeitet in Zeitverträgen.
Herr Kollege Schmitt, Sie haben recht: Wir werden immer Befristungen haben und wir werden sie auch brauchen; das liegt oft in der Natur der Sache. Wie Sie aber zu Recht gesagt haben, ist das Ungleichgewicht inzwischen wirklich dramatisch, da muss man etwas tun. Wir hatten dazu im letzten Jahr nach Vorschlägen des DGB eine sehr gute Podiumsdiskussion. Wir saßen zusammen im Podium, das war auch gut so. Wir kamen uns in der Argumentation sehr nahe, auch bei der Suche nach Lösungen für die Personalstrukturen an den Hochschulen. Das ist das Eine.
Aber wir sollten wenigstens in Ansätzen versuchen, auch mit Änderungen Perspektiven zu schaffen. Da bin ich wieder beim Punkt: Deshalb ist es auch sinnvoll, die Dauer der Befristung im Gesetz gleich auf mindestens zwei Jahre festzuschreiben. Herr Kollege Schmitt, ich gebe Ihnen recht: Sie sind weggekommen von den üblen Dreimonatsfristen, die für die Betroffenen fast nicht machbar sind. Sie haben ein Jahr festgeschrieben. Aber wie gesagt, Sie könnten hier noch beherzter vorgehen, vor allem auch die Kollegen von der SPD. Der Kollege Kessler hat es zu Recht gesagt, das wurde nicht nur in einem Eckpunkteprogramm festgeschrieben, es gab einen echten Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Darin heißt es sinngemäß: Der hohe Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit sehr kurzen Laufzeiten von unter einem Jahr lässt eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermuten. Befristungen sollten daher auf mindestens 24 Monate, also zwei Jahre festgeschrieben werden. - Recht hat die SPDFraktion im Bundestag, Sie können das auch nachlesen in der entsprechenden Drucksache. Ich würde also sagen, dass man sich diesem Antrag vollumfänglich anschließen kann; er findet sich ja auch in Teilen in dem Änderungsantrag der GRÜNEN wieder.
Wir müssen das Problem der Befristungen ins Auge fassen, man darf es nicht wegwischen. Wir müssen sie auf ein erträgliches Maß eindämmen. Dort wo es
Befristungen gibt und geben muss, sollen die Betroffenen nicht halbjährlich oder vierteljährlich weiter zittern müssen, ob sie weiter beschäftigt werden. Das ist zumindest korrigiert. Mindestens zwei Jahre bedeuten aber mehr Planungssicherheit.
Darüber hinaus - das ist der zweite Punkt, da schließe ich mich auch dem Kollegen Kessler an - wäre es der richtige Weg, wenn der Masterstudiengang auch denjenigen offenstehen würde, die im Berufsleben Kompetenzen erworben haben, die denen eines Bachelorstudienganges vergleichbar sind. Dann sind wir bei dem, was die Kammern vorgeschlagen haben. Die Eignungsprüfung in diesem Verfahren ist ein Kompromiss, das hat auch Herr Wegner für die Handwerkskammer und als Abgeordneter gesagt. Das Eignungsgespräch sollte möglich sein. Sie hätten das Ganze beherzt ändern können. Aber Sie warten erst einmal ab, okay, wir werden dann unter Umständen in einem Jahr oder zwei Jahren näher hinschauen.
Aus unserer Sicht wären Änderungen möglich, die vernünftig und auch nachvollziehbar sind. Das ist unstreitig. Das hat auch die Anhörung im Ausschuss ergeben. Leider ist es aber wie so oft: Sie stimmen inhaltlich unseren Änderungsvorschlägen in der Sache zu. Wenn es aber um die Abstimmung geht, lehnen Sie immer wieder reflexartig ab. Schade drum. Der Änderungsantrag der GRÜNEN geht hier weiter als der Koalitionsänderungsantrag. Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu. Weil es letztendlich aber im Interesse der Sache liegt und weil die Diskussion weitergeht, stimmen wir auch dem Gesetzespaket in Gänze zu. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich auch den Oppositionsfraktionen für die sachliche Debatte bei diesem Thema. Ich nehme auch gerne das Lob von der Opposition an, dass wir in unseren Änderungsanträgen viel Wichtiges und Richtiges aufgegriffen haben.
Dafür, dass eigentlich nur geplant war, ein paar Anpassungen an das Europarecht, an Beschlüsse in Lissabon und Bologna zu vollziehen, haben wir doch sehr viel mit aufgegriffen, was in den Anhörungen angesprochen wurde. Ich möchte das gerade an dem Beispiel Berufsakademien noch einmal deutlich machen. Die Berufsakademien sind auf uns zugekommen und haben gesagt, wir müssen, um wettbewerbsfähig zu sein, Professorinnen und Professoren
berufen. Diesen Appell der Berufsakademien haben wir aufgenommen und haben ihn auch in diesem Abänderungsantrag berücksichtigt. Ich glaube, mit dem Gesetz, wie es vorliegt, ist heute ein guter Tag nicht nur für unsere Hochschulen, sondern auch für unsere Berufsakademien, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie haben mich konkret angesprochen und haben die Beschlusslage der SPD-Bundestagsfraktion wiedergegeben. Ich gehe davon aus, dass es die richtige Beschlusslage ist, dass es nicht nur Eckpunkte waren, sondern es auch der Meinung der SPD-Bundestagsfraktion entspricht, dass wir mehr unbefristete Stellen an unseren Hochschulen brauchen und weniger befristete Stellen. Ich glaube, darüber sind wir uns als Parlament parteiübergreifend einig. Wir haben schon in den Diskussionen um die Hochschulreform und die Eckpunkte, die wir vorgestellt haben, insbesondere das Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen in den Fokus genommen. Und ich verspreche Ihnen hier heute auch, dass wir bei allen Debatten, die jetzt noch kommen bezüglich Universitätsgesetz und Reform unserer Hochschullandschaft, unser Augenmerk und einen besonderen Fokus auf das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen des Saarlandes richten werden.
Wir haben auch hier einen Kompromiss. Sie haben gesagt, 24 Monate war die Forderung der Bundestagsfraktion. Sie haben von Hamburg geredet, lieber Kollege Kessler. In Hamburg gehen gerade alle, die etwas mit Wissenschaft zu tun haben, auf die Straße und demonstrieren gegen Kürzungen im Universitätshaushalt. Dort ist vorgesehen, den Universitätshaushalt um jährlich 12,8 Millionen Euro zu kürzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin einmal gespannt, wie die Universitäten und Hochschulen in Hamburg die Empfehlung des Landes, nur dreijährige Befristungen auszusprechen, gerecht werden. Wir haben in der Debatte ja festgestellt, wenn man Kürzungen an der Uni vornimmt, dann geht das nicht bei den unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, sondern es geht nur so, dass man befristete Angestellte nicht weiter beschäftigt. Deshalb bin ich einmal gespannt, ob und inwiefern die Beschlüsse des Senats in Hamburg umgesetzt werden.
Wir haben mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag Befristung auf ein Jahr - einen Kompromiss gefunden. Wir haben aber auch festgestellt, dass die eigentliche Arbeit in Berlin gemacht werden muss. Und die Große Koalition in Berlin hat sich vorgenommen - das steht explizit im Koalitionsvertrag -, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu überarbeiten. Das, was wir heute hier abgeben, ist eine Willensbekundung, eine Willensbekundung, die deutlich sagt, wir wollen das Verhältnis befristet/unbefristet in ein
gutes Verhältnis umwandeln. Es kann nicht sein, dass es eine solche Unwucht gibt. Das klagt uns auch der Personalrat der Universität, weil die Probleme damit haben, überhaupt Kandidatinnen und Kandidaten für die Personalräte zu bekommen, weil die sich üblicherweise aus den unbefristeten Mitarbeitern rekrutieren. Wir werden unserer Forderung also Nachdruck verleihen. Wir werden einen Fokus auf die Reformen an der Uni legen, einen Fokus darauf, wie sich das Verhältnis befristete/unbefristete Beschäftigung an der Uni weiter entwickelt. Denn die SPD-Fraktion im saarländischen Landtag steht auch für gute Arbeit in Wissenschaft, Forschung und Technologie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bitte ich Sie, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion DIE PIRATEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmitt hat es bereits gesagt, es handelt sich hier zunächst um eine kleine Novelle. Die große Novelle steht noch aus. Es ist daher sinnvoll, dass wir die Debatte über die wichtigen Änderungen bei der großen Novelle führen. Ich hoffe, das wird im Frühjahr der Fall sein. Ich möchte daher an dieser Stelle noch kurz unser Abstimmungsverhalten begründen.
Wir sehen im Gesetzentwurf eine klare Verbesserung des Status quo. Daher werden wir dem Gesetz auch zustimmen. Die Vorschläge in den Anhörungen wurden weitestgehend umgesetzt. Das begrüßen wir sehr. Das könnte auch öfter so sein. Hier hat sich die Koalition tatsächlich Mühe gegeben und einen Abänderungsvorschlag vorgelegt, dem wir klar zustimmen können. Wir werden aber auch dem Abänderungsvorschlag der GRÜNEN zustimmen, der etwas weiter geht. Ich möchte an dieser Stelle die Nummer 12 - § 37 Abs. 3 - nennen, denn wir begrüßen grundsätzlich, dass angesichts der bestehenden prekären Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb eine Mindestvertragslaufzeit verankert wird.
Herr Kessler hat es bereits gesagt: Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert 24 Monate, es sei denn Sachgründe sprechen dagegen. Dieser Forderung schließen wir uns ausdrücklich an. Es handelt sich um eine Sollregelung und das bedeutet, dass Abweichungen möglich sind. Es ist auch korrekt, wenn Herr Schmitt sagt, dass es Befristungen immer geben wird. Die sind in manchen Fällen sogar gewollt. Es sollte aber so sein, dass diese Befristungen eher aus Arbeitnehmersicht gesehen werden und nicht