Protokoll der Sitzung vom 15.07.2015

Herr Minister, es ist gar nicht so schlimm. Man hat vieles aus dem gelernt, was der Rechnungshof gesagt hat. - Der Rechnungshof hat das Zuwendungsverfahren zur Förderung der saarländischen Musikschulen geprüft und im Ergebnis der Prüfung gravierende Mängel festgestellt. Er hat die mehr als 30 Jahre alten gültigen Förderrichtlinien als nicht mehr zeitgemäß bewertet - was man bei 30 Jahren schon nachvollziehen kann -, weil sie so komplex seien, dass ihre Einhaltung mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht kontrolliert werden könne. Die Abhängigkeit der Zuwendungsbescheide von den Angaben anderer Musikschulen hatte dazu geführt, dass alle Zuweisungsbeträge fehlerhaft waren, wenn nur eine Musikschule falsche Meldungen abgegeben hat, was regelmäßig passiert ist.

Der Rechnungshof hat daher gefordert, die Richtlinien vollständig neu zu fassen und das Zuwendungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Zudem wurden

vom zuständigen Ministerium erkennbare Falschangaben der Personalkosten nicht beanstandet und die Bildung von Rücklagen geduldet. Die Falschmeldungen haben zu deutlich überhöhten Zuwendungsbeträgen des Landes geführt. Nach den Erkenntnissen des Ausschusses haben die festgestellten Mängel nicht erst seit dem Prüfungszeitraum, sondern zumindest teilweise seit Beginn der Förderung bestanden. - Ulrich, du warst es also nicht. - Es ist daher anzunehmen, dass alle bislang erteilten Zuwendungsbescheide und errechneten Zuwendungsbeträge fehlerhaft sind. Das Ministerium hat nahezu allen Feststellungen des Rechnungshofes zugestimmt und zugesagt, dessen Empfehlungen vollumfänglich umzusetzen. Der Unterausschuss hat unter Würdigung dessen die Erwartung geäußert, dass mit der Neufassung der Förderrichtlinien und der Implementierung eines einfacheren Zuwendungsverfahrens die Förderung der Musikschulen zukünftig sowohl für das Land als auch für die Musikschulen zielgerichtet und effizient erfolgen wird.

Textziffer 36, Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Hochschule für Musik Saar. Das war ein ganz besonderes Schmankerl.

(Zuruf des Abgeordneten Thul (SPD).)

Bei der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Hochschule für Musik Saar für die Jahre 2011 und 2012 hat der Rechnungshof gravierende Mängel festgestellt. Die notwendige Aufklärung kritischer Sachverhalte scheiterte bereits im Vorfeld an der mangelnden Dokumentation und Aktenführung in diesem Zeitraum. So entstanden insgesamt Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns. Allerdings ist zu bemerken, dass sich die gravierenden Verstöße gegen Haushaltsrecht und Haushaltssystematik weit überwiegend auf die Amtszeit der damaligen Hochschulleitung beziehen.

Dem Unterausschuss wurde im Detail eine Vielzahl von Beanstandungen vorgetragen, die als eklatante Verstöße gegen geltendes Recht zu werten sind. Angesichts der zahlreichen und teils schwerwiegenden Feststellungen konstatiert der Rechnungshof, dass die im Verlaufe der letzten Jahre mehrfach wechselnde Rechts- und Fachaufsicht nicht in dem gebotenen Maße ausgeübt wurde. Ein betroffenes Referat hat gegenüber dem Rechnungshof erklärt, von wesentlichen Informationen ausgeschlossen und dadurch in seiner Arbeit behindert worden zu sein. Dass die Einwände des Fachreferats durchaus begründet waren, hat sich aufgrund der im Verlauf der Prüfung festgestellten Missstände in der Haushalts- und Wirtschaftsführung bestätigt. Der Ausschuss erwartet zwingend, dass die haushalts- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben zukünftig beachtet sowie die Mängel der Vergangenheit systematisch aufgearbeitet und analysiert werden, auch wenn wir

(Abg. Eder-Hippler (SPD) )

wissen, wie schwierig gerade die Aufarbeitung sein wird.

(Minister Commerçon: Ich bin dem Rechnungs- hof sehr dankbar!)

Darüber hinaus müssen rechtliche Konsequenzen gezogen und für die Zukunft eine ordnungsgemäße Haushaltsund Wirtschaftsführung sichergestellt werden. Der Ausschuss geht davon aus, dass die vom Rechnungshof gestellten, bisher aus nachvollziehbaren Gründen noch unbeantworteten Fragen zu verschiedenen Prüfungsthemen zeitnah und vollständig beantwortet werden.

Dann hatten wir noch einen Punkt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, den Ferienpark Bostalsee, den Grunderwerb und Erschließung des Ferienparkgeländes betreffend. Der Rechnungshof hat die durch das Wirtschaftsministerium an die Projektgesellschaft Bostalsee mbH gewährten Zuwendungen zum Grunderwerb und zur Erschließung überprüft. Er hat dabei vor allem mit Blick auf das Antragsverfahren und die Vergabe der Landeszuwendungen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. So wurden Fördervorgaben bewusst missachtet und die Einnahmesituation der Antragstellerin nicht geklärt. Darüber hinaus hat der Rechnungshof Kritik daran geübt, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die sowohl für den Ferienpark als auch für das Land vorteilhaft gewesen wären, ungenutzt geblieben sind. Im Ergebnis seiner Prüfung und unter Würdigung aller vorgetragenen Argumente und Sachverhalte hat der Rechnungshof festgestellt, dass das Ferienparkprojekt vor allem im Zuwendungsverfahren vom Ministerium nicht mit der gebotenen Sorgfalt behandelt worden ist.

Das Ministerium hat eingeräumt, dass man sich wegen der außerordentlichen Bedeutung des Projektes ausnahmsweise bereit erklärt habe, auch den Grunderwerb zu fördern. Auf die Fördermittelbereitstellung habe dies keine Auswirkung gehabt, weil ein Förderhöchstbetrag von 14 Millionen Euro vorgesehen wurde, sodass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Das Ministerium hat dem Umlegungsgebiet auch die Flächen der Sondergebiete zugewiesen, um für die Realisierung und Weiterentwicklung des Ferienparks über geeignete Tauschgrundstücke zu verfügen. Der Rechnungshof hat dieser Sachdarstellung inhaltlich widersprochen. Die Verfahrensweise führe neben der Aushöhlung der Förderrichtlinien auch zu willkürlichen oder sogar missbräuchlichen Förderentscheidungen.

Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme eingeräumt, es versäumt zu haben, in den ab 01.01.2009 geltenden Förderrichtlinien Ausnahmen beziehungsweise Einzelfallregelungen aufzunehmen, die sich auf den touristischen oder landespoliti

schen Stellenwert einer Maßnahme beziehen und die Förderfähigkeit einzelner Teilleistungen zum Gegenstand haben. Der Unterausschuss erwartet, dass in der anstehenden Änderung der Förderrichtlinien eine entsprechende Ausnahme beziehungsweise Einzelfallregelung aufgenommen und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Landeszuwendung auf der Basis vorliegender Gutachten im Rahmen des Schlussverwendungsnachweises in einem entsprechenden Prüfvermerk gesondert festgehalten wird.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen abschließend festgestellt, dass die Prüfung keinen Anlass zur Beanstandung gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2012 von Bedeutung sein könnten.

Der Beschlussvorschlag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 21. März 2014 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich auch insoweit nicht ergeben. Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 15/1453 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes für die Haushaltsrechnung 2012 Entlastung zu erteilen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1453 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1453 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hause, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 13) (Drucksache 15/1444)

(Abg. Eder-Hippler (SPD) )

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1444 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1444 einstimmig angenommen ist.

Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Sommerabend und nächste Woche einen guten Start in die Sommerpause. Ich schließe die Sitzung.

(Vizepräsidentin Spaniol)