Protokoll der Sitzung vom 11.11.2015

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1567 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sieb- zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

(Drucksache 15/1528)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in seiner 41. Sitzung am 13. und 14. Oktober dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient der Zustimmung des Landtags zu einem zwischen den Bundesländern abgeschlossen Staatsvertrag, der eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zum Inhalt hat. Die Änderung besteht darin, dass zum Verhältnis zwischen redaktionellen und werblichen Elementen in bundesweit vertriebenen Rundfunkprogrammen eine durch Rechtsprechung und Medienentwicklung erforderlich gewordene Klarstellung vorgenommen wird.

Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt künftig vor, dass in bundesweit verbreiteten Programmen öffentlichrechtlicher und privater Rundfunkveranstalter eine nicht bundesweite - also eine regional beschränkte Verbreitung von Werbung nur zulässig ist, soweit das jeweilige Landesrecht dies gestattet. Das grundsätzliche, mit einer landesbezogenen Öffnungsklausel versehene Verbot regionalisierter Werbung in bundesweit ausgestrahlten Programmen soll verhindern, dass bundesweite Veranstalter ohne Weiteres Zugriff auf regionale Werbemärkte haben, die zur Refinanzierung regionaler Medien und damit zur Sicherung der regionalen Medienvielfalt erforderlich sind.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in seiner Sitzung am 05.11.2015 be

raten. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung.

Herr Präsident, ich habe aus Versehen gerade den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelesen, das muss ich jetzt zu meiner Schande gestehen, nicht den Siebzehnten, den wir auch gerade beraten.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Von daher würde ich jetzt gerne vortragen, was ich eigentlich zum Siebzehnten vortragen wollte.

Ich schlage vor, dass Sie den Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch vortragen und dass wir dann über beide in der richtigen Reihenfolge abstimmen.

Herzlichen Dank. Ich bitte das Plenum herzlich um Entschuldigung, dass ich mich hier in der Reihenfolge vertan habe. Das kommt davon, wenn man beide Blätter gleichzeitig mitnimmt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat auch den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, der uns als Drucksache 15/1528 vorliegt, in seiner 41. Sitzung am 13. und 14. Oktober dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und auch diesen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Dieser Gesetzentwurf dient der Zustimmung des Landtags zu einem weiteren abgeschlossen Staatsvertrag. Hier geht es um den ZDF-Staatsvertrag.

Diese Änderung des ZDF-Staatsvertrags hat ihren Ursprung in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, wonach Teile dieses Staatsvertrags mit der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit nicht vereinbar sind. Das Gericht hat in Bezug auf die Zusammensetzung der Gremien des ZDF eine zu große Staatsnähe bemängelt.

Die daraufhin erfolgte Änderung des ZDF-Staatsvertrags begrenzt nun die Zahl der staatsnahen Gremienvertreter von Bund, Ländern und Kommunen auf ein Drittel. Darüber hinaus sollen dem ZDF-Fernsehrat künftig 16 staatsferne Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören, die jeweils einem Bundesland zugeordnet sind. Dem Saarland wird in diesem Zusammenhang der Bereich „Kunst und Kultur“ zugewiesen.

Im vorliegenden Zustimmungsgesetz wird zu diesem das Saarland betreffenden Punkt die Regelung ge

(Präsident Meiser)

troffen, dass der für Medienfragen zuständige Landtagsausschuss die entsendungsberechtigte Organisation mit der Mehrheit seiner Mitglieder bestimmt, was den zuständigen Ausschuss durchaus freut.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in seiner Sitzung am 05.11.2015 beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich denke, am 11.11. um 11.11 Uhr darf so etwas passieren. Ich darf dann noch einmal darauf hinweisen: Ich eröffne jetzt die Aussprache zu Punkt 4, Siebzehnter Staatsvertrag. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1528 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 15/1528 in Zweiter und letzter Lesung angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Acht- zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

(Drucksache 15/1529)

Die Berichterstattung ist bereits erfolgt. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1529 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Saarland (BQFG-SL)

(Drucksache 15/1498) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/1561)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Saarland - wurde vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 23.09.2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.11.2013, mit der der Europäische Berufsausweis, dessen Antragstellung und ein Vorwarnmechanismus über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise eingeführt wird. Mit der Durchführung soll der Einheitliche Ansprechpartner betraut werden. Diese Berufsanerkennungsrichtlinie ist vom Bund und den Ländern bis zum 18.01.2016 in nationales Recht umzusetzen.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 07.10.2015 gelesen und auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. In einer weiteren Sitzung am 04. November wurde ein gemeinsamer Abänderungsantrag der CDU- und der SPD-Landtagsfraktion beraten. Durch ihn wird klargestellt, wann der Vorwarnmechanismus ausgelöst wird. Zum anderen werden auch die Voraussetzungen für eine länderübergreifende einheitliche Evaluation der Wirksamkeit der Anerkennungsgesetze der Länder geschaffen. Der Ausschuss hat abschließend das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen. Er empfiehlt deshalb auch dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/1561 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abän

(Abg. Schmitt (CDU) )

derungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1561 einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1498 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1498 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union für die Berufe im Gesundheitswesen

(Drucksache 15/1526) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/1562)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann Scharf, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union für die Berufe im Gesundheitswesen wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 13. Oktober 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.