15.Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sanierungsstau auflösen - öffentliche Investitionen statt „Schwarzer Null“ (Druck- sache 15/1777)......................................... 4131
17.Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bündelung der Zuständigkeiten und Ressourcen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (Drucksache 15/1775).................................................... 4131
Abg. L a f o n t a i n e (DIE LINKE) zur Begründung des Antrages Drucksache 15/1777................................................... 4131
Abg. U l r i c h (B 90/GRÜNE) zur Begründung des Antrages Drucksache 15/1775................................................... 4132
16.Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Qualität der Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher verbessern (Drucksache 15/1776)..................... 4151
18.Beschlussfassung über den vom Minister für Finanzen und Europa eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung des ehemaligen Jagdschlosses Karlsbrunn, Schlossstraße 14 (Druck- sache 15/1764)......................................... 4151
19.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 16) (Drucksache 15/1762).................................................... 4152
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 47. Landtagssitzung.
Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Mitglieder des Saarwald-Vereins 09 Theley unter der Leitung von Herrn Heigo Schneider begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 16. März 2016 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2015 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 47. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit Schreiben vom 18. April 2016 die Durchführung einer Aktuellen Aussprache gemäß § 57 der Geschäftsordnung über den aktuellen Stand der Verkehrssicherheit und Planungsdauer - Sanierung oder Neubau - der Fechinger Talbrücke beantragt. Diesen Antrag halte ich nicht für zulässig, also nicht, wie die Medien gemeldet haben, nicht für notwendig, sondern nicht für zulässig. Ich will dies kurz erläutern.
Das Thema ist bereits Gegenstand der Tagesordnung zu den Punkten 15 und 17, wie im Präsidium letzten Donnerstag beschlossen. Die Voraussetzungen einer Aktuellen Stunde gemäß § 57 Abs. 1 Geschäftsordnung liegen demzufolge nicht vor, übrigens eine Geschäftsordnung und Regeln, die sich das Parlament selbst gegeben hat. Dem Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung habe ich gemäß § 57 Abs. 2 Geschäftsordnung daher pflichtgemäß nicht stattgegeben und lege ihn hiermit dem Plenum zur Entscheidung vor.
Nach § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat der Landtag über die Aufnahme der beantragten Aktuellen Aussprache auf die Tagesordnung zu entscheiden, wenn der Landtagspräsident sie nicht auf die Tagesordnung setzt. Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Herr Oskar Lafontaine, hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 40 Abs. 1 Geschäftsordnung die Geschäftsordnungsdebatte auf höchstens einen Redner pro Fraktion beschränkt wird. Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine hiermit das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese Aussprache beantragt, weil wir glauben, dass sie von der Geschäftsordnung in jedem Fall gedeckt ist. Die Geschäftsordnung verlangt für eine Aussprache einen aktuellen Anlass. Es wird niemand bestreiten, dass die Verkehrssperrung der Fechinger Talbrücke ein aktueller Anlass ist, der jetzt die Leute beschäftigt, die im Stau stehen. Und die Geschäftsordnung verlangt ein allgemeines Interesse. Es wird auch niemand bestreiten, dass es ein allgemeines Interesse gibt.
Anderweitige Interpretationen können nachgeschoben werden, sie können auch in irgendwelchen Gremien behandelt werden, aber letztendlich sind das dann Vereinbarungen. Die Geschäftsordnung hat eine andere Verbindlichkeit. Daher halte ich Ihre Entscheidung, Herr Präsident, für falsch.
Ich will aber noch ein gravierendes Sachargument vortragen, das bisher gar nicht behandelt worden ist. Es ist so, dass die Vollsperrung der Brücke letztendlich ein schwerer Eingriff in den Verkehr des Saarlandes ist. Wenn man eine Vollsperrung anordnet,
Es ist aber bisher unserer Fraktion nicht gelungen, irgendeine stichhaltige Begründung für die Vollsperrung der Brücke zu finden. Sie ist auch von keinem Kabinettsmitglied gegeben worden und das ist letztendlich Verantwortung der Ministerpräsidentin, die sicherlich im Kabinett diese Entscheidung in irgendeiner Form koordiniert haben muss, da mehrere Ressorts damit beschäftigt sind.
Nun möchte ich Ihnen dazu, warum das so leichtfertig ist, die Stellungnahme eines Brückenbau-Ingenieurs vortragen, der sich über viele Jahre mit dieser Frage beschäftigt hat. Es ist ganz kurz: Die nach DIN 1072 in den Fünfzigerjahren zugrunde liegende Verkehrsbelastung dieser Brücke - für Laien verständlich, stark vereinfacht ausgedrückt - von rund 4.000 Tonnen entspricht in etwa 100 40-TonnenLkws. Das heißt, die Brücke ist so ausgelegt, dass auf dieser Brücke 100 Lkws mit 40 Tonnen stehen könnten. Das ist eine rechnerische Bemessungsvorgabe und wohl auch unter den heutigen Verkehrsverhältnissen unter extremsten Alltagsbedingungen schwerlich erreichbar. Hätte es nicht ausgereicht fragt dieser Saarbrücker Diplom-Ingenieur -, bis zur Ertüchtigung nach den neuesten Vorschriften die Brücke für den Lkw-Verkehr zu sperren, um einem erhöhten Sicherheitsaspekt gerecht zu werden?
Er fährt fort: Eine einspurige Verkehrsführung je Fahrtrichtung für den Pkw-Verkehr hätte die tatsächliche Verkehrsbelastung auf 20 Prozent der Sicherheitsstandards reduziert. Er sagt dann noch: Warum man den gesamten Verkehr sperrt, erschließt sich mir nicht. Unserer Fraktion erschließt sich dies auch nicht. Sie hätten eine ganze Reihe von Möglichkeiten gehabt. Sie hätten den Lkw-Verkehr herausnehmen können, Sie hätten den Verkehr einspurig machen können, Sie hätten ihn sogar auf ein Viertel reduzieren können, auf nur eine Fahrbahn. Wieso man hier leichtfertig den gesamten Verkehr von dieser Brücke herunternimmt, muss zumindest begründet werden. Das muss statisch begründet werden und letztendlich muss noch etwas zur Dynamik der Brücke gesagt werden. Ich kann das nicht alles vortragen.
Die Ingenieure sagen, auch die Dynamik verändert sich, wenn man die Platte im Gewicht verändert. Da ist bis heute nichts irgendwie Nachvollziehbares vorgetragen worden. Technische Entscheidungen trifft man nicht aufgrund von irgendwelchen allgemeinen Erörterungen, sondern da muss man überprüfbare Zahlenangaben haben. Diese überprüfbaren Zahlenangaben liegen nicht vor.
Ich darf festhalten, dass das der klassische Fall war, wie man eine Geschäftsordnungsdebatte nicht führt. Aber ich denke, der Souverän wird das dann hier beantworten. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor von der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Frau Abgeordnete Petra Berg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung ist da eindeutig. An Gründonnerstag wurde die Fechinger Talbrücke gesperrt. Wäre am Montag der darauf folgenden Woche ein Plenartag gewesen, dann wäre das der klassische Fall für eine Aktuelle Stunde gewesen, denn dann wäre vor der Sitzung des Erweiterten Präsidiums und 24 Stunden vor Beginn der Plenarsitzung ein aktueller Fall mit einem öffentlichen Interesse eingetreten, und er hätte hier zwingend behandelt werden müssen.
Was ist denn geschehen? - In einem mutigen Schritt hat unsere Verkehrsministerin am Gründonnerstag die Fechinger Talbrücke sperren lassen, weil das zwei Gutachter unabhängig voneinander gefordert haben. Herr Lafontaine, das hätten Sie an ihrer Stelle auch getan. Jetzt zu sagen, es wäre nicht begründet gewesen, ist schlichtweg falsch.