Protokoll der Sitzung vom 15.06.2016

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Sebastian Thul.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch als Allererstes ein Dankeschön an die Universität des Saarlandes und insbesondere an die Gremien der Universität des Saarlandes richten. Es war und ist nicht selbstverständlich, dass die Gremien der UdS sich auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, wie die universitären Gremien in Zukunft auszusehen haben. Wenn wir heute Morgen davon gesprochen haben, dass wir uns als Landtag eine gemeinsame Geschäftsordnung geben, dann, meine ich, ist es auch ein gutes Zeichen, dass die universitären Gremien sich in dem Sinne ein gemeinsames Universitätsgesetz gegeben haben. Sie haben einen Kompromiss gefunden, es ist ein guter Kompromiss. Den haben wir als Regierung aufgegriffen und fast eins zu eins umgesetzt. Deshalb ist das ist ein guter Tag für die Universität und ein guter Tag für den Landtag des Saarlandes, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Man merkt es auch daran, dass die Kritik an dem Gesetz größtenteils ausbleibt. Ich habe in den letzten Jahren relativ selten Lob ausgerechnet aus den Reihen der Studierenden und auch der Personalvertretungen erhalten. Ich denke, wir brauchen die Diskussion hier heute nicht zu wiederholen und ich möchte hier heute auch keine erneute Finanzdebatte auslösen. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, sind auch die Personalvertretungen und die ASten sehr zufrieden. Ich finde es bedauerlich, dass die HTW heute Morgen nicht vertreten ist. Aber ich sage mal so: Auch vonseiten der HTW wurden mir Signale gesandt, dass man mit dem vorliegenden Entwurf sehr zufrieden ist.

Frau Spaniol, Sie haben ja ein, zwei Punkte aufgegriffen, die man eventuell noch verbessern könnte. Ich sehe zum Beispiel auch bei der Spezifizierung

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

des U-Rates so einen Punkt. Da steht im Moment drin: Die Mitglieder des U-Rates sollen aus Wirtschaft und Gesellschaft kommen. Ich sähe es als unkritisch an, wenn wir um den Begriff „Arbeitswelt“ ergänzen würden. Ich sage an dieser Stelle aber auch, dass es dem Senat schon bisher unbenommen war, Mitglieder aus Arbeitswelt und Gesellschaft vorzuschlagen. Bisher war das nicht der Fall. Vielleicht wird sich das in Zukunft ändern. Man muss nicht unbedingt alles gesetzlich regeln.

Wir sind uns auch völlig einig, dass wir gute Arbeit an der Universität haben wollen. So möchte ich auch den Leitbegriff nennen, unter dem wir in diese Debatte gegangen sind. Wir haben gesagt, die Uni muss 2020 eine Uni sein, die mehr Mitbestimmung und mehr Demokratie in ihren Gremien hat. Mit diesem Ziel sind wir in die Gesetzgebung eingetreten, und ich glaube, es ist uns mit diesem Gesetzentwurf auch gelungen. Wir haben auf diesem Weg dafür gesorgt, dass die Personalvertretung, die ASten, aber auch die Professorinnen und Professoren künftig mehr Mitbestimmung in den Gremien erhalten. Gute Mitbestimmung ist essenziell für eine gute Universitätsführung. Was für Betriebe gilt, gute Arbeit, gilt auch für unsere Universität und die HTW. Gute Arbeit, das ist die feste Überzeugung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, geht automatisch mit guter Mitbestimmung einher. Denn nur wenn man gute Mitbestimmung hat, hat man letzten Endes auch gute Arbeit.

(Beifall bei der SPD.)

Deswegen ist heute auch ein guter Tag für die Mitbestimmung.

Wir haben uns auch vorgenommen, Aufstieg durch Bildung zu realisieren. Das ist eines der ältesten Versprechen meiner sozialdemokratischen Partei. Wir haben versucht, auch das mit diesem Universitätsgesetz umzusetzen. Sie haben zu Recht gesagt, Frau Kollegin Spaniol, dass wir in diesem Gesetz nichts von Gebühren drinstehen haben. Was Sie aber nicht beleuchtet haben, ist die Möglichkeit, die Durchlässigkeit zwischen der HTW und der Universität zu erhöhen. Wenn jemand mit einem Fachabitur die HTW besucht, soll er anschließend an die Universität wechseln können. Das ist unser Aufstiegsversprechen, das ist unser Marker für Aufstieg durch Bildung, und auch das ist uns gelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Seitdem wir das Gutachten des Wissenschaftsrats vorliegen hatten, wurde viel Kritik daran geübt. Es wurde auch gesagt, dass wir nichts aus diesem Gutachten umgesetzt hätten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir haben heute mit dem Universitätsgesetz belegt, dass wir das Gutachten durchaus ernst genommen haben. In den Bereichen, wo es uns sinnvoll erscheint, haben wir auch Ände

rungen vorgenommen, Stichwort Kooperationsplattform, Stichwort einheitliches Hochschulgesetz. Ich denke, wenn man sich die Expertenmeinungen durchliest, wird man feststellen, dass wir auch an der Stelle die Expertenmeinungen geteilt und hier heute in Erster Lesung ein gutes Gesetz sowohl für die Universität des Saarlandes als auch für die Fachhochschule vorgelegt haben.

Für die FH ändert sich einiges. Der Kollege Schmitt hat schon darauf hingewiesen, dass wir eine Angleichung hatten, auch durch Bachelor-/Masterstudiengang, dass sich die Strukturen der UdS und HTW einander angenähert haben. Auch das haben wir mit diesem Gesetz aufgenommen. Die HTW wird sich in ihrer Gremienstruktur erheblich ändern. Wer die Schlagzeilen der letzten Jahre verfolgt hat, weiß, dass die Struktur der HTW oft kritisiert worden ist. Übrigens glaube ich, dass der aktuelle Rektor Professor Rommel auch nicht so zufrieden war mit der Struktur, wie sie vorgelegen hat. Insofern ist das für die HTW ein ganz entscheidender Fortschritt in Sachen Mitbestimmung, Demokratie und Transparenz. Es ist somit ein gutes Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will jetzt nicht alle Ausführungen des Kollegen Schmitt wiederholen, aber insgesamt haben wir dafür gesorgt, dass das Parlament der Universität gestärkt wird, dass der Senat gestärkt wird und damit auch die Gruppen, die im Senat vertreten sind. Sie haben zukünftig Stimmrecht im Universitätsrat und sie entscheiden an dieser Stelle im Senat auch mit, wie die zukünftige Entwicklung der Universität des Saarlandes aussehen soll. Diesen Erfolg der Mitbestimmung kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Ich wünsche Ihnen zukünftig gute Beratungen und ich wünsche Ihnen zukünftig auch ein Bild der Geschlossenheit der universitären Gremien, wenn es um die Weiterentwicklung unserer Universität geht. Wenn es keinen großen Dissens zwischen Universitätsrat, Universitätspräsidium und Senat gibt, dann sind wir auf einem guten Weg. Auf diesem Weg wird die Landespolitik Sie begleiten und beraten. Wir werden auch die Autonomie der Universität wahren. Ich wünsche uns allen eine gute Zusammenarbeit für die Zukunft. Bringen Sie sich ein in die Anhörung zum Universitätsgesetz, dann kommt am Ende auch eine richtig runde Sache dabei heraus. Ich bitte Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Michael Neyses.

(Abg. Thul (SPD) )

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal etwas Kritik an der Vorgehensweise. Wir haben den Gesetzentwurf mit über 100 Seiten erst letzte Woche am Mittwochnachmittag erhalten. Klar kann man an dieser Stelle sagen, dass alle wussten, dass das Hochschulgesetz kommen wird. Die Große Koalition schiebt das ja seit Wochen und Monaten vor sich her. Dennoch, die genauen Inhalte waren uns vorher nicht bekannt und mehr als 100 Seiten müssen erst einmal durchgearbeitet werden. Man kann das ja nicht lesen wie ein Roman, sondern man muss Satz für Satz durcharbeiten und mit den eigenen Positionen vergleichen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleiner Fraktionen wünschen sich mal ein freies Wochenende. Rechtlich haben Sie die Fristen eingehalten; das ist klar. Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen und nicht von der Landesregierung eingebracht. Dennoch gab es offensichtlich eine externe Anhörung jedenfalls hat Frau Dr. Reichrath im Ausschuss davon gesprochen -, und das Ergebnis dieser externen Anhörung hätten Sie den Oppositionsfraktionen durchaus zuleiten können. Das wäre ein Gebot der Fairness gewesen.

Unser Hauptaugenmerk gilt zunächst einmal nicht dem, was drinsteht, sondern dem, was nicht drinsteht; das muss ja auch geprüft werden. Die Tarifkostensteigerungen und die Energiekostensteigerungen zum Beispiel. Sie hätten hineinschreiben können, dass das Land diese zu 100 Prozent übernimmt. Es ist seit Jahren unsere Position, dass das Land die Personalkostensteigerungen und die Steigerungen der Energiekosten komplett übernehmen muss. Der Anteil der Personalkosten an der Grundfinanzierung steigt seit Jahren. Sie frieren den Haushalt der Hochschulen ein und die steigenden Kosten führen dazu, dass immer weniger für die eigentlichen Aufgaben zur Verfügung steht.

Insbesondere an der UdS spitzt sich die Lage immer mehr zu. Kolleginnen und Kollegen, die Personalkosten und die Energiekosten müssen vom Land komplett übernommen werden. Und das gehört auch ins Hochschulgesetz, so wie das der Gesetzentwurf der Opposition vom Anfang der Legislatur bereits vorsieht.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Wir hätten uns gewünscht, dass der studentische Vizepräsident ins Hochschulgesetz aufgenommen wird.

(Zurufe der Abgeordneten Thul (SPD) und Schmitt (CDU).)

Kollege Schmitt, auch wenn das zurzeit vielleicht nicht die höchste Priorität des aktuellen AStA ist

(Abg. Schmitt (CDU) : Er hat die Forderung aufgegeben)

und auch wenn vielleicht momentan niemand bereit ist, sein Studium für ein Jahr zu unterbrechen, müsste man eine solche Möglichkeit schaffen. Man könnte zumindest darüber nachdenken, diese Möglichkeit vorzusehen. Es kann sich ja auch schnell ändern, dass ein zukünftiger AStA das vielleicht anders sieht. Wir GRÜNE jedenfalls stehen zur studentischen Mitbestimmung und halten das für diskussionswürdig, auch um die studentische Mitbestimmung zu steigern.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Zur Personalstruktur findet sich im Entwurf die Aussage, dass die Anzahl der Dauerstellen in ein angemessenes Verhältnis zu den befristeten Qualifikationsstellen gebracht und gehalten werden muss. Schön wäre es an dieser Stelle vielleicht auch, über die Erarbeitung einer Personalbedarfsplanung mit den Fakultäten nachzudenken. In § 3 soll geregelt werden, dass die Studierenden durch die Bewertung individueller Lehrveranstaltungen und in den Gremien mitwirken. Die Bewertung ist dem zuständigen Studiendekan beziehungsweise der Studiendekanin vorzulegen. Die Ergebnisse werden dem zuständigen Fakultäts- und dem Fachschaftsrat sowie dem Präsidium in ausgewerteter Form bekanntgegeben. Wir würden uns wünschen, dass die Evaluation auch gegenüber den Studierenden zwingend veröffentlicht werden muss. Dann können die Studierenden einen besseren Beitrag zur Qualität ihrer Ausbildung leisten. Wenn wir beschließen, dass zwingend veröffentlicht werden muss, dann führt dies zu einem höheren Qualitätsbewusstsein in der Lehre und damit auch zu höherer Qualität. Ich fasse noch einmal zusammen. Wir möchten die Evaluation zwingend veröffentlichen. Wir wollen vor allem, dass das Land die Steigerungen bei den Energiekosten und den Tarifen übernimmt. Wir möchten, dass Sie über einen studentischen Vizepräsidenten nachdenken und wir würden uns auch eine Forschungsförderung alternativer Tierversuche wünschen.

Es gibt aber auch Licht und nicht nur Schatten im aktuellen Gesetzentwurf, zum Beispiel, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen von zwei auf vier Jahre anzuheben sind. Das ist eine langjährige Forderung von uns. In anderen Bundesländern ist das schon länger so. Diese kurze Laufzeit von zwei Jahren gab es bisher nur im Saarland.

(Zuruf des Abgeordneten Thul (SPD).)

Ich habe Sie nicht verstanden, Kollege Thul. Stellen Sie eine Zwischenfrage, dann habe ich ein bisschen mehr Zeit. Eine Laufzeit von vier Jahren gibt den Hochschulen mehr Planungssicherheit, auch wenn man angesichts der dramatischen Lage der Hochschulen eigentlich gar nicht von Planungssicherheit

sprechen kann. Wir begrüßen auch, dass an der HTW eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte eingerichtet wird. Wir unterstützen, dass an der UdS Senats- und Fakultätsräte gestärkt werden und an der HTW der Direktor nicht mehr Alleinherrscher bleiben wird. Wir werden uns daher in Erster Lesung enthalten, auch um den Weg freizumachen für die Anhörung im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE und der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Frau Abgeordnete Jasmin Maurer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende, liebe Vertreter der Universität! Was in anderen Bundesländern bereits Tatsache ist, wird bei uns nun endlich umgesetzt. Die Universität und die HTW erhalten ein gemeinsames Hochschulgesetz, welches die bisherigen Gesetze, nämlich das Universitätsgesetz und das Gesetz für die HTW, ablösen soll. Lediglich die künstlerischen Hochschulen behalten ihre eigenen Gesetze, weil die von den Lehrinhalten her doch etwas spezieller sind. Auf einige Dinge im neuen Hochschulgesetz möchte ich im Folgenden eingehen. Auf alles einzugehen fehlt mir leider die Zeit, aber dazu haben meine Vorredner ja schon sehr viel gesagt.

Nach § 7 - und das ist neu - wird ein Beauftragter für die Belange von behinderten Studierenden und für Studierende mit chronischen Erkrankungen bestellt. Derjenige oder diejenige wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen, die Studierende mit Beeinträchtigungen nun einmal haben, Rechnung getragen wird und dass die zu ihren Gunsten geltenden Rechtsvorschriften selbstverständlich auch eingehalten werden. Zudem ist er oder sie über alle geplanten baulichen Maßnahmen zu informieren, die die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in irgendeiner Weise betreffen. Die Beauftragten haben in allen Gremien der Hochschule sachbezogenes Teilnahme-, Rede- und Antwortrecht sowie gegenüber allen Organen der Hochschule das Recht, Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben. Ich finde, meine Damen und Herren, das ist eine schöne und begrüßenswerte Regelung, die schon längst überfällig ist.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Auch bei den befristeten Arbeitsverhältnissen hat sich für die Betroffenen mit dem neuen Gesetz etwas verbessert. So besagt § 12 Abs. 3 Satz 2, dass mit Blick auf dauerhafte Aufgaben im wissenschaftlichen Bereich die Anzahl der Dauerstellen in einem

angemessenen Verhältnis zu den befristeten Qualifikationen stehen sollen. Diese Regelung geht in die richtige Richtung, ist uns aber noch zu unklar formuliert. Was ist ein „angemessenes Verhältnis“? Die Mehrheit der wissenschaftlichen Mitarbeiter hat bisher nur befristete Verträge. Hier besteht noch etwas Nachbesserungsbedarf. Ich denke, darüber werden wir nach der Anhörung noch beraten, und gegebenenfalls wird von uns dazu auch ein Änderungsantrag kommen, mit dem das Ganze etwas genauer festgehalten wird. Die richtige Richtung ist aber durchaus erkennbar.

§ 44 Abs. 4 enthält weitere Regelungen zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Regelung lautet: „Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist insbesondere vorzusehen, wenn der Aufgabenbereich zugleich die Vorbereitung einer Promotion oder die Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen umfasst. In diesem Fall ist ein Zeitanteil von mindestens einem Drittel der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur eigenen wissenschaftlichen Arbeit zu gewähren. Die Dauer des befristeten Beschäftigungsverhältnisses soll in der Regel ein Jahr nicht unterschreiten.“ Dieses eine Jahr bringt schon mal etwas Planungssicherheit für Promovierende. Ob das ausreicht, wird auch in der Anhörung zu erörtern sein.

Eine weitere Neuerung ist das Thema Tenure Track. Das bedeutet, dass einem Dozenten nach mehreren Jahren der Beschäftigung und abhängig von gewissen Leistungsanforderungen eine lebenslange Professur gewährt wird. Dieses Verfahren ist beispielsweise in den USA üblich und wird von Experten begrüßt, da es vor allem auch die Karrierewege für die Wissenschaftler etwas berechenbarer macht. Es handelt sich aber auch um ein wichtiges Instrument, um gute Wissenschaftler an unsere Universität zu locken und sie auch hier zu halten. Es ist eben wichtig, dass wir diesbezüglich im universitären Wettbewerb mit den Universitäten anderer Länder mithalten können. Die Einführung des Tenure Tracks begrüßen wir also sehr.

(Beifall von PIRATEN und bei den übrigen Oppo- sitionsfraktionen.)

Auch Promovierende erfahren durch das neue Gesetz Verbesserungen. In § 69 Abs. 6 ist die Betreuungsvereinbarung zwischen dem Studierenden und dem Professor festgeschrieben. Diese Vereinbarungen werden abgeschlossen, um den Ablauf der Promotion und die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu definieren. Ebenfalls möglich ist die gemeinsame Betreuung einer Promotion durch Universität und HTW.

Eine wesentliche Änderung findet sich auch in § 97, der sich mit dem Studienkolleg befasst. Die Vorschrift legt das Auslaufen des Studienkollegs in sei

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

ner bisherigen Form fest. Künftig soll es für ausländische Studienbewerber Vorbereitungskurse und ein Vorbereitungsstudium geben. Damit entfalle, so die Begründung, die Notwendigkeit eines Studienkollegs. In dieser Frage sind wir noch etwas unsicher. Wir wollen in der Anhörung genau nachfragen, wie dies von den Betroffenen beziehungsweise den Experten gesehen wird. Nach unserer Meinung sollte das Studienkolleg erst geschlossen werden, wenn die neuen Angebote eingerichtet sind und man erste Erfahrungen hat, wie sie sich in der Praxis bewähren. Wir befürchten, dass man sich hier allzu schnell in eine neue Lösung verrennt. Um darauf aber noch einmal näher eingehen zu können, führen wir ja die Anhörung durch.

Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, weil wir ihn in den Ausschuss überwiesen sehen wollen. Wir sind überzeugt, dass im weiteren Verfahren noch einige Änderungen, auch von unserer Seite, vorgeschlagen werden. Allerdings sollte jedem klar sein, dass auch dieses Gesetz nichts hinsichtlich der drängenden finanziellen Probleme der Hochschulen verbessern wird. Der Sanierungsstau beläuft sich mittlerweile auf eine neunstellige Summe und erhöht sich stetig weiter. Es ist nicht nur so, dass das Geld für Sanierungen nicht ausreicht nein, auch bereitgestellte Gelder können nicht abgerufen werden, da die Genehmigungsverfahren zu schleppend verlaufen. An dieser Stelle und auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Unterfinanzierung sind dringend Nachbesserungen geboten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von PIRATEN und bei den übrigen Oppo- sitionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Landesregierung Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer.