Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freut es mich, dass unser Gesetzentwurf heute Morgen ein solch reges Interesse findet. Ich freue mich, dass der Präsident der Universität, Herr Professor Linneweber, hier ist. Ich habe auch die beiden Vorsitzenden der Personalräte der Universität gesehen - Herrn Zeimetz und Herrn Weber. Auch die Frauenbeauftragte Frau Jung ist da. Es sind außerdem noch etliche Studierende der Rechtswissenschaft unter der Leitung von Alexandra Heinen hier. Das zeigt, dass großes Interesse am Hochschulrecht besteht. Von der HTW habe ich noch niemanden gesehen. Ich hoffe, dass ich niemanden beim Überblick vergessen habe. Wenn doch, dann entschuldigen Sie das bitte ganz herzlich.
Der Entwurf eines saarländischen Hochschulgesetzes, welchen Ihnen heute die CDU- und die SPDFraktion vorlegen, soll das bisherige Universitätsgesetz und das Fachhochschulgesetz ersetzen und eine deutliche Deregulierung und Vereinheitlichung des saarländischen Hochschulrechts herbeiführen.
Der Wissenschaftsrat hat im Jahr 2013 eine Begutachtung des Hochschulsystems des Saarlandes vorgenommen und darauf basierende Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung ausgesprochen. Diese Empfehlungen hat der Landtag aufgegriffen und im
März 2015 den Landeshochschulentwicklungsplan beschlossen. Dieser sieht in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Wissenschaftsrats unter anderem vor, dass die gesetzlichen Regelungen für die Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden sollen. Die Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte haben dazu geführt, dass die Schnittmenge zwischen den Hochschultypen Universität und Fachhochschule größer geworden ist. Dazu gehört die durch den Bologna-Prozess angestoßene Angleichung der akademischen Grade. Auch die Steuerungsinstrumente zwischen Staat und Hochschule mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen oder Globalhaushalt unterscheiden sich nicht mehr. Die verbliebenen, profilbildenden Unterschiede rechtfertigen keine gesetzliche Doppelstruktur mehr und lassen sich ohne Abstriche an die Lesbarkeit in einen einheitlichen Gesetzentwurf integrieren.
Neben einer Verschlankung des bestehenden Regelwerks sollen mit dem künftigen saarländischen Hochschulgesetz auch inhaltliche Neuerungen und Weiterentwicklungen umgesetzt werden. Die Kompetenzverteilung auf zentraler wie dezentraler Hochschulebene und zwischen den einzelnen Organen wird auf Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Organisationsnormen zur Hochschulselbstverwaltung mit der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nachjustiert.
Nach 18 Jahren Fachhochschulgesetz und 12 Jahren Universitätsgesetz musste die Kompetenzverteilung, mussten die Steuerungselemente einer Überprüfung unterzogen werden. Das neue Modell zur Kompetenzverteilung folgt dem Leitgedanken, strukturelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu vermeiden und gleichzeitig die dynamische Steuerungs- und Handlungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen zu sichern. Dies steht sicherlich in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander. Von daher muss immer wieder ein neuer Ausgleich gefunden werden.
Im Gegensatz zu den alten Gesetzen haben wir uns wieder für mehr Partizipation und mehr Kollegialität entschieden, weil wir der festen Überzeugung sind, dass dies auch angesichts der bisherigen großen Erfolge der Hochschule den Hochschulen auch künftig gut tun wird, ohne dass sie unsteuerbar werden. Es gibt keine grundsätzliche Abkehr von der Präsidialverfassung der Universität, aber eine Stärkung des Senats. Wir verabschieden uns nicht von der starken Stellung eines externen Aufsichtsgremiums, dem bisherigen Universitätsrat beziehungsweise dem Hochschulbeirat. Wir sind aber der Meinung, dass eine stimmberechtigte Teilnahme der internen Mitglieder zu mehr Ausgewogenheit und auch zu
mehr hochschulinterner Zufriedenheit durch Beteiligung führen wird und letztlich auch zu einer stärkeren Identifikation mit der jeweiligen Hochschule.
Auf der Grundlage intensiver Abstimmungen mit Vertreterinnen und Vertretern der zentralen Hochschulorgane wurde in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Gesamtgefüge entwickelt, bei dem Teilhaberechte des Senats insbesondere im Bereich der Festlegung von Forschungsschwerpunkten bei der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen und - nicht zuletzt über die vollwertige Mitgliedschaft von Senatsvertretern im Hochschulrat - in Fragen der Finanzverwaltung gestärkt wurden.
Die profilgebenden Handlungsbefugnisse der Leitungsorgane werden zudem künftig in noch stärkerem Maße von den kollegial-repräsentativen Organen überwacht, wovon nicht zuletzt die Änderungen im Bereich der Abwahlmöglichkeiten von Präsident, nebenamtlichen Vizepräsidenten, Dekan sowie Pround Studiendekan zeugen. Auch dies ist eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Veränderung in der Stärke der Hochschulgruppen in den Gremien wurde nicht vorgenommen, auch hier ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eine Professorenmehrheit im Senat zwingend vorgeschrieben. Eine Veränderung des Gleichgewichts zwischen Hochschulautonomie und staatlicher Aufsicht wurde nicht vorgenommen, allerdings im Rahmen der Aufsicht die Rechte des Parlaments gestärkt. Wichtig war uns auch die Fortschreibung der besonderen Mittel für die Verbesserung der Lehre, die wir in den Gesetzentwurf eingearbeitet haben. Dort haben wir auch die paritätische Beteiligung der Studierenden festgeschrieben.
Aus den genannten Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden zahlreiche Hinweise aufgegriffen und in den Gesetzentwurf eingearbeitet, unter anderem die Modernisierung der für die HTW Saar geltenden Organisationsstruktur, die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Errichtung von Kooperationsplattformen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen und die Präzisierung der funktionalen Einschichtigkeit des Bibliothekssystems.
Weitere Änderungsschwerpunkte des Gesetzentwurfes liegen im Bereich der Nachwuchsförderung und bei Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für die Hochschulmitglieder. Lassen Sie mich einige Schwerpunktthemen des Gesetzentwurfes im Detail nennen: Für die HTW Saar sollen die internen Organisationsstrukturen und Steuerungsmechanismen modernisiert werden. An die Spitze der Fachhochschule soll ein mehrköpfiges Präsidium treten - bislang gab es den Rektor als mo
nokratisches Leitungsorgan. Die Funktion eines Verwaltungsdirektors alter Prägung soll durch einen hauptamtlichen Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung ersetzt werden, der gemeinsam mit den nebenamtlichen Vizepräsidenten Teil des Präsidiums ist. Zur besseren Verzahnung der zentralen Ebene mit der Ebene der Fakultäten soll es ein Erweitertes Präsidium geben, in dem neben den Präsidiumsmitgliedern auch die Dekane der Fakultäten Mitglieder sind. Das beratende Gremium des Wissenschaftlichen Beirats soll durch einen Hochschulrat mit strategischen Entscheidungsbefugnissen und Kontrollfunktionen ersetzt werden, in dem neben hochschulexternen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben erstmals auch Mitglieder des Senats vertreten sein sollen. Die bisherige Fachbereichsebene wird zur Fakultätsebene. In Verfahren zur Berufung von Hochschulprofessoren soll die Autonomie der HTW deutlich gestärkt werden, indem künftig nicht mehr das Land über die Freigabe einer Professur und den Berufungsvorschlag entscheidet, sondern die Hochschule selbst. Nach dem bewährten Vorbild der Universität soll an der HTW eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.
An der Universität sollen die Befugnisse des Senats gegenüber dem Status quo gestärkt werden, um demokratische und wissenschaftsrelevante Teilhaberechte auszubauen. Insbesondere soll die Struktur und Entwicklungsplanung der Hochschulen künftig der Zustimmung des Senats bedürfen und Senatsmitglieder werden, wie ich bereits erwähnt habe, voll stimmberechtigte Mitglieder des Hochschulrats, des bisherigen Universitätsrats. Der Senat der Hochschule soll erstmals die nebenamtlichen Vizepräsidenten wählen. In diesem Kontext ist für beide Hochschulen neu, dass die nebenamtlichen Vizepräsidenten künftig auch mit Zweidrittelmehrheit vom Senat abgewählt werden können. Auf dezentraler Ebene soll dazu parallel an beiden Hochschulen die Stellung des Fakultätsrats gestärkt werden, der als zuständiges Organ über die Wahl und Abwahl von Dekan, Prodekanen und Studiendekan entscheiden können soll.
Damit setzen wir zum einen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit um, die uns als Gesetzgeber aber einen deutlichen Abwägungsspielraum im Einzelnen gelassen haben. Wir treffen diese Entscheidungen aus Überzeugung, weil wir glauben, dass eine stärkere Einbindung der hochschulinternen Gruppen die Hochschulen stärker nach vorne bringen wird, noch mehr als bisher, möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, denn an dem Erfolg ist ja nicht zu zweifeln. Eine Hochschule ist kein Unternehmen, sie ist ein filigraner Organismus mit vielfältigen öffentlichen Zielsetzungen, aber auch in Unternehmen gibt es Mitbe
Basierend auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes von 2013 soll eine neue Rechtsgrundlage für die Errichtung von Kooperationsplattformen geschaffen und die Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen verbessert werden. Auf deren Grundlage können die Hochschulen geeignete Maßnahmen für eine optimale Vernetzung bestehender Strukturen ergreifen und Effizienzreserven nutzen. Dabei genießen sie in der Gestaltung weitgehend Freiheit. Gemeinsame Studiengänge, wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten können hochschulübergreifend, aber auch mit anderen Forschungs- und Bildungseinrichtung gegründet werden.
Mit dem neuen Hochschulgesetz sollen aber auch die Handlungsoptionen im Bereich der Nachwuchsförderung verbessert werden. Um Karrierewege besser planbar zu machen, soll für Juniorprofessoren der echte Tenure Track eingeführt werden, der nach einer positiven Evaluation unmittelbar zu einer ausschreibungsfreien Berufung auf eine ordentliche Professur führt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen Juniorprofessoren bei Betreuung eines minderjährigen Kindes ihr Beamtenverhältnis auf Zeit verlängern können. Um Promotionsverfahren verlässlicher zu gestalten, soll zwischen Promovierendem und Doktorvater eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden, die mit strukturierten Zeit- und Arbeitsplänen den Status des Doktoranden verbessern soll. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Verbesserungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes und warne vor Aufweichung oder Umgehung, die der Bundesgesetzgeber weder vorgesehen noch erlaubt hat. Zur Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten von Fachhochschulabsolventen sollen insbesondere Universität und HTW kooperative Promotionskollegs errichten, an denen Universitäts- und Fachhochschulprofessoren gleichberechtigt zusammenarbeiten. Gleichberechtigt bedeutet auf Augenhöhe, aber auch zwingend eine Beteiligung eines Prüfers der Universität. Es wird keine Aufweichung von Qualitätsstandards geben, aber mehr Chancen und Berechenbarkeit für besonders geeignete Absolventen der HTW.
Für Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die keinen unmittelbaren Hochschulzugang eröffnen, sollen die Wege zum Studium flexibilisiert werden, insbesondere soll die Studieneignung auch über ein Probestudium nachgewiesen werden können, wie es in anderen Bundesländern bereits üblich ist. Dies bedeutet keine Abkehr vom Prinzip des Förderns und es bedeutet auch keine Aufgabe der wichtigen Pflicht zur Erbringung von Sprachkur
sen. Beides bleibt im Gesetzentwurf festgeschrieben, übrigens auch hier die Möglichkeit der hochschulübergreifenden Kooperation. Unsere Hochschulen sind international. Sie belegen bundesweit in diesem Feld Spitzenplätze und das muss auch so bleiben.
Das Amt eines Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung soll gesetzlich verankert und mit Mitwirkungsrechten ausgestattet werden. Anknüpfend an die Frankreichstrategie des Landes soll ein Fokus auf die Intensivierung der frankophonen Aktivitäten der Hochschulen innerhalb der Großregion gelegt werden. Zuletzt sollen auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie einzelne Gleichstellungsziele an verschiedenen Stellen gestärkt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann an dieser Stelle nicht auf jedes einzelne Detail der Neuregelungen eingehen, dafür sind sie zu umfangreich. Dies muss den Ausschussberatungen vorbehalten bleiben. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir Ihnen heute einen zukunftsgerichteten und ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen, einen Entwurf, der die Kompromissfindung weitgehend übernimmt, die bereits in den hochschulinternen Gremien erfolgt ist. Wir legen einen Entwurf vor, der im Vorfeld etwas Kritik, aber auch viel Lob erfahren hat, wofür ich zum Beispiel der Studierendenschaft der Universität ganz herzlich danken möchte. Deshalb freue ich mich nun auf die Detailberatungen und die Ausschussanhörung und auch auf Verbesserungsvorschläge. Ich bitte Sie um Zustimmung in der Ersten Lesung. - Herzlichen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schmitt hat die wichtigen Multiplikatoren der Hochschulen heute Morgen schon begrüßt. Dem schließe ich mich gerne an. Auch von mir ein herzliches Willkommen. Schön, dass Sie heute hier sind.
Meine Damen und Herren, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Saarländischen Hochschulrechts wurde lange erwartet und ist naturgemäß, das muss man sagen, sehr umfangreich. Das ist verständlich. Daher ist bei der Ersten Lesung nur eine grobe Tour d‘ Horizon möglich, auch aufgrund des Umfanges. Der Kollege Schmitt hat schon die Eckpunkte des Entwurfs skizziert. Ich brauche sie nicht zu wiederholen. Einzelfragen und Details
Eines ist aber ganz sicher festzustellen: Die harte Spardebatte insbesondere an der Universität hat aus unserer Sicht viele Schwachstellen im bisherigen saarländischen Universitätsgesetz offengelegt. Die Stärkung des Senats als Gremium aus Professoren, Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit mehr Mitsprache in Haushalts- und Finanzfragen und bei Präsidiumswahlen war und ist ein ganz zentraler Punkt. Insgesamt wird von vielen Beteiligten eine andere Transparenz und Kooperationskultur gefordert. Es geht um mehr studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen, es geht um demokratischere Strukturen insgesamt an unseren Hochschulen. Der Entwurf eines gemeinsamen Hochschulgesetzes für Uni und HTW trägt vielen dieser Forderungen Rechnung. Das muss man ganz klar sagen. In vielen Punkten herrscht offenbar Konsens, einiges möchte ich trotzdem ansprechen.
Eine Frage, die viele Studierende in allen Gesprächen immer wieder aufgeworfen haben, ist, ob jetzt doch Studiengebühren kommen. Immerhin ist in diesem Entwurf keine Möglichkeit zur Einführung von Studiengebühren festgelegt. Das begrüßen wir sehr. Wir erwarten natürlich, dass dies auch im Hochschulgebührengesetz berücksichtigt wird. Ein Studium muss gebührenfrei sein und allen gleichmäßig den Zugang zum Studium ermöglichen, ganz unabhängig davon, wie groß der Geldbeutel ist. Wenn wir schon dabei sind: Auch die Langzeitstudiengebühren sollten gestrichen werden. Die Legende vom Bummelstudent ist längst überholt. Viele Studierende müssen neben dem Studium arbeiten. Dadurch verlängert sich auch das Studium. Dafür dürfen sie nicht bestraft werden.
Der Senat der Universität soll gestärkt werden. Auch das ist natürlich ein ganz wichtiger und richtiger Schritt. Zukünftig werden die Studierenden stimmberechtigt sein, um diese Gruppe einmal herauszugreifen. Wir begrüßen auch die geplante Stärkung der Fakultätsräte. Auch hier soll die Mitbestimmung der Studierenden ausgebaut werden. Auch das ist gut so. All das geht in die richtige Richtung, das muss man sagen, aber aus unserer Sicht gehört zu alldem einiges mehr.
Wir würden uns wünschen, dass eine gesellschaftliche Öffnung der Hochschulen auch in der Zusammensetzung des Hochschulrates deutlicher wird. Zurzeit steht im Entwurf, ich glaube es ist § 25, ganz allgemein, dass dem Hochschulrat sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben angehören. Das hätte man aus unserer Sicht präzisieren können. Vielleicht ist an der Stelle noch etwas möglich, denn für uns ist besonders
wichtig, dass nicht einseitig Unternehmen ihren Einfluss auf die Hochschulen ausbauen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Vertreter in den Gewerkschaften außen vor bleiben. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Es gibt auch den einfachen und konkreten Vorschlag, besser von „Sozialpartnern“ als Mitgliedern des Hochschulrates zu sprechen. Das wäre zumindest eine Möglichkeit, die ernsthaft diskutiert werden muss, meine Damen und Herren.
Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals an der Universität mahnt zu Recht noch mehr Mitbestimmung für Studierende und Hochschulpersonal an. Man fordert feste Sitze für Vertreter des AStA und für die Personalvertretungen im Erweiterten Präsidium sowie ein Teilnahmerecht für die Personalvertreter an den Sitzungen der Fakultätsräte, um nur einige konkrete und konstruktive Vorschläge vorzutragen. Insgesamt ist aber festzustellen, auch das ist klar, dass die angestrebte neue Machtbalance zwischen den Hochschulorganen begrüßt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch richtig, Rahmenbedingungen mit dem Ziel eines diskriminierungsfreien Studiums zu verbessern. Das ist unstreitig. Eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für die HTW wie an der Universität ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dies wird mit dem Entwurf angestrebt. Das unterstützen wir sehr.
Meine Damen und Herren, ein Landeshochschulgesetz ist aber nicht nur eine Auflistung von Regeln und Pflichten, es muss auch geklärt werden, welche grundsätzlichen Ziele und Werte dabei eine Rolle spielen. Hier lohnt sich schon ein Blick in die Hochschulgesetze anderer Bundesländer. So steht zum Beispiel im Bremer Hochschulgesetz: „Alle an Forschung und Lehre Beteiligten haben die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse mitzubedenken.“ Weiter heißt es: „Zu beachten sind der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere.“ So ist es dort formuliert. Die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen mitbedacht werden. Das ist vorbildlich, das ist eine Aufgabe, die in einem Gesetz über Hochschulen festgeschrieben werden sollte. In Bremen ist darum auch verbindlich geregelt, um das einmal zu nennen, wie die Hochschulen unter anderem tierversuchsfreie Forschung fördern sollen. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das wird in der Gesellschaft kontrovers diskutiert und findet in Bremen Niederschlag im Gesetz.
Die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse finden sich in den Hochschulgesetzen anderer Bundesländer in Form von Zivilklauseln wieder. Auch das möchte ich ansprechen. Auch hier lohnt der Blick in die entsprechenden Passagen der
jeweiligen Hochschulgesetze. In Bremen heißt es: „Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke. Die den Hochschulen von Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die diesen Zwecken dienen.“ In Nordrhein-Westfalen heißt es: „Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach.“ - Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das gehört aus unserer Sicht in die Debatte. Auch das gehört in ein saarländisches Hochschulgesetz. Darüber sollten wir in der Anhörung diskutieren.
Wir müssen auch darüber sprechen - auch das ist mir ein ganz wichtiger Punkt -, welche Anpassungen zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ vorgenommen werden können. Wir haben oft hier gestanden und gesagt, das darf kein Schlagwort bleiben. Für dauerhafte Aufgaben an den Hochschulen müssen auch Dauerstellen geschaffen werden. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist Bundesgesetzgebung, das ist völlig klar. Aber die GEW hat zum Beispiel auch in anderen Beratungen, in anderen Bundesländern Vorschläge gemacht zur Umsetzung in die Praxis, wie das in anderen Hochschulgesetzen verankert werden kann, damit sich etwas ändert, damit „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ kein Schlagwort bleibt. Wir wissen alle, wie schlimm sich die prekäre Beschäftigung gerade auf dem Unicampus auswirkt beziehungsweise wie sie sich ausgeweitet hat. Da sollten wir nicht tatenlos zusehen, hier besteht Handlungsbedarf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eines kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen: Ihr Sparkurs - und es ist Ihr Sparkurs - wirkt sich derzeit an der Uni auf allen Ebenen immer spürbarer aus. Es wird immer mehr Personal eingespart. Wir haben gestern als Ergebnis der Personalversammlung in der Uni gehört, dass von Ende 2014 bis Ende 2015 die Gesamtzahl um 111 Vollzeitstellen gesunken ist. Betroffen sind hauptsächlich Lehrkräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter vor allem mit befristeten Verträgen, die rund zwei Drittel des wissenschaftlichen Personals ausmachen; das darf man nicht ausblenden. Das Personal, so sagt der Personalrat, muss zunehmend Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Forschung wird dadurch immer schwieriger. So darf aber die Hochschule der Zukunft bei uns im Saarland absolut nicht aussehen. Auch hier sollten wir deshalb gemeinsam einiges ändern, damit es dazu nicht kommt.
Wie gesagt, es gibt insgesamt viele Fragen, die zu klären sind. Deshalb werden wir uns heute in Erster
Lesung enthalten, auch wegen des Umfangs des Gesetzentwurfes. Wir sind sehr gespannt auf die Anhörung. Wir werden uns entsprechend einbringen und hoffen, dass wir auch dort den amtierenden Unipräsidenten Professor Linneweber noch treffen werden. Er hat die schwierigen Zeiten der gesamten Spardebatte, der gesamten Entwicklung miterleben müssen, mitbegleiten müssen. Er war immer an der Seite der Studierenden. Dafür gilt es ganz besonders Danke schön zu sagen. Das mache ich an dieser Stelle und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.