Protocol of the Session on July 13, 2016

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Brauchen wir dann überhaupt ein Mittelstandsförderungsgesetz? - Ja, meine Damen und Herren! Wir brauchen ein Mittelstandsförderungsgesetz. Trotz der guten Aufstellung steht der Mittelstand nämlich schon alleine durch seine strukturelle Art einer ganzen Reihe von Herausforderungen gegenüber. Insbesondere hat der Mittelstand Herausforderungen zu begegnen wie zum Beispiel der immer stärker global ausgerichteten Wirtschaft. Diese Herausforderungen sind deshalb besonders ausgeprägt, weil die Betriebsgröße zumindest in der Frage weltweit

(Vizepräsidentin Ries)

zu regelnder Dinge einen Nachteil bedeuten kann. Es kann im Zweifelsfall ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großunternehmen bestehen.

Die kleinen und mittleren Unternehmen haben es daher sicherlich manchmal schwerer, an Fremdkapital heranzukommen. Ihnen fehlt oft aufgrund der Größe der Unternehmen die Möglichkeit, anstehende Risiken breiter zu streuen. Auch das Problem der Datensicherheit ist in dieser Branche sehr schwierig. Deshalb braucht man auch hier Unterstützung.

Genauso ist es im Mittelstand schwieriger, sich konkreten Fragestellungen der Zeit zu widmen, wenn es darum geht, Gesundheitsmanagement im Betrieb auszuüben oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben. Das alles sind Fragen, die für die Zukunft nicht nur des Mittelstandes, sondern auch für die des Landes sehr wichtig sind, denn es geht darum, auch die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Mit dem saarländischen Mittelstandsförderungsgesetz, wie wir es heute in Zweiter Lesung beraten, wollen wir dazu beitragen, dass gerade die saarländischen Unternehmen in diesen Fragen Unterstützung und Beratung bekommen. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1976, es ist 40 Jahre alt. Es ist mir aufgefallen, dass wir heute schon einmal ein Gesetz geändert haben, das 40 Jahre alt ist. Deshalb tut es gut, wenn wir gerade dieses Mittelstandsförderungsgesetz einem Update unterziehen. Das ist wichtig in einer Zeit und in einer Gesellschaft, in der in den Unternehmen zunehmend eine enorme Dynamik entsteht. Deshalb müssen wir dieses Mittelstandsförderungsgesetz anpassen. Es ist kein Luxus, wenn wir hier und heute dieses Gesetz einem Update unterziehen.

Ich bin froh, dass wir es in den Beratungen geschafft haben, viele Kammern und Verbände einzubeziehen. Es gab eine generell positive Stimmung. Das hat gezeigt, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle auf dem richtigen Weg sind. Es geht darum, den Mittelstand fit zu machen, damit er weiterhin als Wachstums- und Investitionsmotor für den Wirtschaftsstandort Saarland dienen kann.

Es geht aber auch darum, dem Mittelstand einen Ort zu bieten, an dem viele Menschen ihr Arbeitseinkommen finden. Es geht nicht nur darum, Arbeit um jeden Preis zu haben. Deshalb war es für uns, die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, wichtig, in einem Änderungsantrag die Zielsetzung der Guten Arbeit aufzunehmen. Deshalb haben wir den Punkt 11 ergänzt. Dort wird als Zielsetzung deutlich formuliert, Maßnahmen, die auf eine faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen hinwirken, in das Gesetz einzuarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es geht heute darum, mit diesem Mittel

standsförderungsgesetz eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft in diesem Land nach vorne zu bringen. Das Ganze findet in diesem Gesetz eine nachhaltige Regelung in der Clearingstelle. Hier gab es sehr viele Diskussionen, auch mit den Verbänden und Kammern. Ich denke, mit dieser Clearingstelle, die im Rechtsetzungsverfahren noch einmal die Möglichkeit hat, Gesetze und Verordnungen auf Mittelstandsfreundlichkeit zu überprüfen, haben wir eine gute Lösung gefunden. Wir haben es gegenüber anderen Bundesländern insofern noch etwas erweitert, als diese Clearingstelle auch die Möglichkeit hat, ein Initiativrecht zu erwirken, sich bereits bestehende Rechtsnormen noch einmal genau anzuschauen und auf die Mittelstandsfreundlichkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls dazu eine abgestimmte Stellungnahme abzugeben.

Ich denke, wir haben hier ein Gesetz geschaffen, das in die Zeit passt und für das Saarland auch notwendig ist, und deshalb möchte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz bitten. Wenn wir das heute so beschließen, setzen wir ein starkes Signal für den saarländischen Mittelstand und ein starkes Signal für die saarländische Wirtschaft. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Prof. Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen. Zunächst einmal zur Beteiligung der Arbeitnehmer. Ich finde es gut, dass in dem Abänderungsantrag, der im Ausschuss gestellt worden ist, eine Ergänzung vorgenommen wird, indem auf gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen hingewiesen wird. Ich glaube, dass das ausgesprochen wichtig ist. Das wird von uns auch entsprechend unterstützt. Ich hätte aber gerne in diesem Zusammenhang noch zwei weitere Punkte gesehen. Wir hatten schon in der ersten Lesung zum Mittelstandsförderungsgesetz betont, dass wir eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer insgesamt fordern, etwa im Sinne der Ermöglichung von Belegschaftsbeteiligung. Ich denke bei dem Katalog, der in dem Gesetz aufgemacht worden ist, an Punkt 6, wo es eine besondere Möglichkeit gäbe, insbesondere bei der Nachfolgeregelung. Wir wissen, dass die Nachfolgeregelung gerade im Bereich der KMU oft schwierig ist. Hier wäre beispielsweise auch eine Übernahme durch Belegschaften im Sinne von Nachfolge eine gute Möglichkeit.

Wir haben darauf verzichtet, hier einen eigenen Änderungsantrag einzubringen, weil wir insgesamt darauf aufmerksam machen wollten und uns vorbehal

(Abg. Kurtz (SPD) )

ten, die Frage der Belegschaftsbeteiligung einmal grundsätzlich hier mit einzubringen. Ich glaube, es wäre es wert, sich nicht bloß bezogen auf die Frage des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes, sondern mit der Belegschaftsbeteiligung insgesamt auseinanderzusetzen. Deswegen weise ich darauf hin, ohne dass das jetzt hier eingebracht wird, aber ich glaube, es ist Anlass, hier einmal die Diskussion darüber anzustoßen.

(Beifall von der LINKEN.)

Ein weiterer Punkt betrifft die Clearingstelle. Da verstehe ich nicht ganz, warum Hans-Peter Kurtz als Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer nicht darauf hinweist, dass man bei der Clearingstelle neben der IHK und der Handwerkskammer durchaus auch die Arbeitskammer hätte mit berücksichtigen können, auch in dem Sinne, dass dort als Vertretung der saarländischen Arbeitnehmerschaft an der Clearingstelle mitgewirkt wird. Es ist übrigens auch in der Anhörung im Ausschuss vom Vertreter der Arbeitskammer gesagt worden, dass die Bestimmungen der Clearingstelle im Hinblick auf die Arbeitgeberseite doch etwas übergewichtig sind. Das hätten wir gerne in die Richtung korrigiert, dass zumindest auch die Arbeitskammer mitbeteiligt ist.

(Beifall von der LINKEN.)

Was die Clearingstelle insgesamt angeht, so glaube ich, dass das Verfahren, dass Sie hier vorschlagen, durchaus geeignet ist. Wir sind nicht gegen die Clearingstelle, wir sind allerdings auch nicht der Auffassung, dass wir sie überhöhen sollten. Deswegen stimmen wir dem Antrag der GRÜNEN im Hinblick auf die Clearingstelle nicht zu. Ich glaube, dass das ein Stück weit übertrieben ist. Wir könnten ja auch sonst solche Clearingstellen in allen anderen möglichen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens einrichten, das wollen wir nicht unbedingt tun. Hier macht das Sinn, auch, dass sie ein Initiativrecht hat. Insofern sind die Bestimmungen durchaus richtig, aber wir sollten sie nicht überhöhen.

Es gibt allerdings einen Punkt im Abänderungsantrag der GRÜNEN, den wir unterstützen, das betrifft § 7: Da geht es um das Thema „kommunale wirtschaftliche Tätigkeit und private wirtschaftliche Tätigkeit“, das ist ein altes Konfliktfeld, das ist auch in der Anhörung der Verbände zum Ausdruck gekommen. So haben die kommunalen Verbände darauf hingewiesen, dass sie das geklärt haben wollten, nicht nur in der Begründung, sondern auch im Gesetzestext, in der Begründung wird ja auf das Kommunalselbstverwaltungsgesetz hingewiesen. Im Antrag der GRÜNEN wird auch gefordert, dass § 7 dieser Satz bezüglich des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes mit eingefügt wird. Das unterstützen wir, weil wir glauben, dass hier eine Klarstellung notwendig ist. Wir sind durchaus der Auffassung, dass

wir auch kommunale wirtschaftliche Tätigkeit möglich machen sollten, in dem Rahmen, wie das auch sonst geregelt ist. Deswegen sind wir dafür.

Zusammenfassend: Insgesamt ist es sicherlich richtig, dass wir ein Gesetz haben, dass die KMU und die Freien Berufe - das ist etwas konkreter, Mittelstand ist ein etwas unbestimmter Begriff, aber er ist in dem Gesetzt ja definiert als KMU und Freie Berufe - entsprechend unterstützt. Da sind wir sehr dafür. Wir sind auch sehr dafür, dass die Beschäftigten dabei stärker einbezogen werden, wie das in dem Abänderungsantrag zum Ausdruck kommt und wie wir das gerne erweitert gesehen hätten, insbesondere auch im Hinblick auf die Clearingstelle. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Michael Hilberer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es steht außer Frage, der Mittelstand ist das schlagende Herz unserer Wirtschaft, das gilt deutschlandweit und für das Saarland im Besonderen, und da wir hier im Saarland die Mittelständler auch kennen, können wir über sie reden.

Trotzdem möchte ich direkt zum Punkt kommen. Es gibt zwei Punkte am vorliegenden Gesetzentwurf, die wir sehr kritisch sehen. Das ist einmal die schon erwähnte Clearingstelle. Gerade was die Befugnisse der Clearingstelle angeht, so halten wir das Initiativrecht für sehr schwierig. Es ist eben atypisch für einen Gesetzgebungsprozess, die Wirtschaftskammern in dieser Art und Weise einzubeziehen. Deshalb sind wir hier auch für den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der das unserer Meinung nach klarer regelt. Unabhängig davon ist es auch für uns völlig unverständlich, warum in dieser Clearingstelle die Handwerkskammer und die IHK vertreten sein sollen, aber nicht die Arbeitskammer. Wir leisten uns im Saarland ja den Luxus einer Arbeitskammer, was viele andere Bundesländer nicht tun.

(Zuruf von den Regierungsfraktionen: Luxus?)

Es ist ein Luxus, ja, weil viele andere Bundesländer das nicht tun. Es ist aber etwas, was wir wollen. Es ist klarer politischer Wille, dass wir das tun wollen, und diesen Luxus bezahlen auch die Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen. Das ist nichts, worüber man einfach hinwegsehen darf. Entsprechend ist es nur logisch, dass bei so einer Gesetzgebung, die den Mittelstand betrifft, auch die Arbeitskammer in der Clearingstelle vertreten sein sollte. Das ist zumindest unsere Ansicht und ich glaube, Kollege Bierbaum hat

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

es ähnlich zum Ausdruck gebracht. Die Unternehmen bestehen für uns eben nicht nur aus Arbeitgebern, sondern auch aus Arbeitnehmern. Zusammen formen sie den Mittelstand.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Auch bei dem Themengebiet Gute Arbeit haben wir leider ein bisschen das Gefühl, dass zuerst vergessen wurde, dass Gute Arbeit auch für die Arbeitnehmer im Mittelstand eine ganz wichtige Sache ist. Auch im Abänderungsantrag - obwohl wir durchaus erkennen, dass jetzt dieser Geist ins Gesetz hineingeschrieben werden soll - sieht es ein wenig aus wie ein Lippenbekenntnis, denn handfeste belastbare Punkte im Gesetz fehlen. Beispielsweise haben Sie gesagt, eine gewisse Leiharbeitsquote über zwei Jahre wäre ein Kriterium. Nein, man möchte Gute Arbeit.

Von daher sehen wir den Änderungsantrag des Ausschusses nur als leichte Verbesserung an. Wir werden uns enthalten, da wir uns für den Änderungsantrag der GRÜNEN entscheiden. Wird dieser nicht angenommen, können wir die Clearingstelle in der Form nicht akzeptieren und dem Gesetz im Ganzen auch nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Bernd Wegner von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Hans-Peter Kurtz hat es eben gesagt: Die Bedeutung des Mittelstandes ist groß. Sehr geehrter Herr Bierbaum, wir haben in jedem Jahr Haushaltsberatungen. Immer, wenn Unternehmen in Not geraten und wir bei den Haushaltsberatungen darüber reden, beantragen Sie den Saarlandfonds, um Gelder zu generieren. Ich sage Ihnen, im Mittelstand haben wir im Laufe eines Jahres 100 bis 300 Unternehmen, die einen leisen Tod sterben, die in Insolvenz gehen, die nicht mehr weitermachen können. Wenn wir über diese 500 bis 800 Arbeitsplätze reden, die durch die Geschäftsaufgaben betroffen sind, höre ich nichts von einem Saarlandfonds und solchen Hilfen.

Ich will die Bedeutung dieses Gesetzes deutlich machen: Es formuliert die Rahmenbedingungen des Mittelstandes. Das Gesetz ist deshalb sehr wichtig. Was die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht haben, ist ein guter und richtiger Schritt, um den Mittelstand zu fördern und solche Fonds, wie Sie sie immer gerne auflegen möchten, hoffentlich unnötig zu machen. Denn der Mittelstand soll ja weiter gedeihen und sich entwickeln.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was wir in diesem Gesetz formuliert haben, ist wichtig. Wir haben endlich mit dem Ausschluss freier Berufe Schluss gemacht. Es ist wichtig, dass wir im Bereich Vergaben - kleine Teil- und Fachlose - deutliche Regelungen gefunden haben. Als Präsident der Handwerkskammer bin ich natürlich froh, dass die Meisterqualifikation im Gesetz einen ganz besonderen Stellenwert hat und dass die Anerkennung der Qualifikation darin niedergeschrieben worden ist. Ich glaube auch, dass es eine gute Sache ist, eine Clearingstelle einzurichten und sie im Gesetz mit Initiativrecht festzuschreiben. Es ist richtig, eine Nachprüfstelle einzurichten und deutlich zu machen, dass die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand wirklich kontrolliert und die Zahlung nach 30 Tagen real eingefordert wird.

Ich weiß natürlich, dass es im Baubereich häufig Streitigkeiten um die Ausführung der Arbeit gibt, aber wir würden sehr viel erreichen, wenn man die unstrittigen Bereiche bezahlt und damit Firmen, Unternehmen, Handwerksbetriebe vor Nöten bewahrt. Denn hier haben wir es ja oft mit Insolvenz und Ähnlichem zu tun.

Wir bringen ein gutes Gesetz auf den Weg. Es ist wichtig für die Rahmenbedingungen des Mittelstandes. Lassen Sie mich noch zwei oder drei Sätze dazu anmerken. Vonseiten der GRÜNEN-Fraktion gab es einen Antrag, in dem der Bereich der Arbeitnehmer Thema war. Auch Sie, Herr Prof. Dr. Bierbaum und Herr Hilberer, haben dies angesprochen. Wenn wir IHK und Handwerkskammer zu Protagonisten der Clearingstelle machen, heißt das nicht, dass das die einzigen sind, die in diesem Verfahren gehört werden. Es wird in einer Verordnung geregelt. Diese Stellen leiten das Verfahren, sie werden natürlich auch die Gruppen, die dieses Gesetz berührt, anhören. Mit ihrem Gutachten und ihrem Vorschlag, mit dem sie die Landesregierung beraten und mit dem sie Dinge eingrenzen, werden sie gehört.

Lassen Sie mich noch etwas sagen, was Ihnen wohl nicht so bekannt ist: Die Hawerkskammer und ihre Vollversammlung sind keine reine Arbeitgebervertretung, sondern bei uns sind die Arbeitnehmer integriert. Ich habe einen Arbeitnehmer-Vizepräsidenten und im Vorstand sitzen auch Arbeitnehmer. Es ist nicht nur eine Job-Geschichte, sondern Mittelstand funktioniert sowieso nur dann wirklich, wenn Unternehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Das ist bei der Handwerkskammer gewährleistet. Deshalb finden die Bedürfnisse von Arbeitnehmern natürlich auch in der Clearingstelle ihre Beachtung.

Lassen Sie mich beim Thema Initiativrecht der Clearingstelle darauf hinweisen, dass ich im vergangenen Dezember das Glück hatte, die Leiterin der

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Clearingstelle von Nordrhein-Westfalen kennenzulernen. Sie hat über ihre Arbeit und die positiven Auswirkungen ihrer Clearingstelle berichtet. Sie hat auch deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass eine Clearingstelle ein Initiativrecht hat, denn dieses Recht hat die Stelle in Nordrhein-Westfalen nicht. Sie hat sich gefreut, als sie gelesen hat, dass wir es hier so eingerichtet haben.

Ich möchte auch Folgendes deutlich sagen: In der Verordnung sollten wir darauf achten, dass es ein echtes Initiativrecht ist, dass die Vorschläge dieser Clearingstelle in Richtung Landesregierung gehen, um zu sehen, ob die Landesregierung das Thema auf der Agenda hat oder nicht. Das ist ein wichtiger Punkt. Durch die Verordnung, die Verhandlungen und den Vertrag, den man mit IHK und Handwerkskammer machen wird, haben wir noch Möglichkeiten der Gestaltung.

Herr Ulrich, mit Ihrem Antrag haben Sie versucht, das, was in eine solche Verordnung hineinkommen soll, schon in den Gesetzestext zu formulieren. Wir haben es aber ganz bewusst draußen gelassen, denn wir haben gesagt, die Intention steht im Gesetz, die Verordnung überlassen wir der Landesregierung, weil sie sich mit Sicherheit an die formulierten Intentionen halten wird.

Die Rolle des Mittelstandsbeirats, den Sie ebenfalls erwähnen, ist schon im Gesetz dargestellt. Dies wird in der Verordnung entsprechend konkretisiert. Es wurde ebenfalls kritisiert und die Befürchtung geäußert, § 108 des KSVG werde beeinträchtigt. Im Gesetz wird aber klar, dass er in seiner Bedeutung nicht betroffen ist. Es bedeutet keine zusätzliche Einschränkung für irgendeine Kommune in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Dies bleibt unberührt. Das ist im Gesetzestext ganz klar formuliert worden.