Der Rechnungshof hat der Landesregierung bereits wiederholt empfohlen, in die zukünftigen mittelfristigen Finanzplanungen einen Ausblick auf das Jahr 2020 mit aufzunehmen, der den Anpassungspfad zur Einhaltung der Schuldenbremse bis zur endgültigen Umsetzung im Jahr 2020 beinhaltet. Die Forderung ist auch vom Ausschuss wiederkehrend aufgegriffen und vom Landtag zuletzt am 16. Juli 2014 einstimmig erneuert worden. Ich hoffe, Sie erinnern sich daran. Auch die bislang aktuelle Finanzplanung hat noch keine dementsprechenden Ausführungen enthalten.
Der Ausschuss unterstützt daher auch weiterhin die Anregung des Rechnungshofes, die künftigen Finanzpläne um eine Langfristprojektion zu ergänzen, die im Übrigen bereits in zehn Bundesländern erstellt wurde und den Landesparlamenten zur Verfügung steht. Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Stellungnahme in Aussicht gestellt, dass sie künftig auch einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2020 aufnehmen wird. Der Ausschuss hofft, dass noch im laufenden Jahr eine Verständigung mit dem Bund zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erzielt wird, die für den notwendigen Umfang des bis zum Jahr 2020 noch zu realisierenden Konsolidierungsbedarfs von erheblicher Bedeutung ist.
Mit Blick auf die im Jahresbericht des Rechnungshofes beschriebenen Risiken haben vor allem die finanziellen Belastungen aus der hohen Zahl an Flüchtlingen eine enorme Bedeutung gewonnen. Ab 2016 werden die Mehrausgaben in diesem Bereich eine extreme Herausforderung für den Landeshaushalt darstellen, der nur mit einer umfänglichen finanziellen Unterstützung durch den Bund beherrscht werden kann.
rechtzeitig vor 2020 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse durch eigenes Landesrecht ausfüllen und eine entsprechende gesetzliche Regelung initiieren. Zusammen mit dem Stabilitätsrat ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich die Begleitung und Unterstützung des Sanierungsprozesses durch den Stabilitätsrat bewährt hat. Sie hat deshalb ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer Verlängerung des bestehenden Sanierungsprogramms erklärt. Auch seine Bemühungen zur Erschließung weiterer Konsolidierungsbeiträge bei den Zuschüssen will das Land fortsetzen. Erwähnen möchte ich auch, dass die Landesregierung - auf ausdrücklichen Wunsch des Parlaments - nunmehr einen Subventionsbericht für Finanzhilfen an private Unternehmen vorgelegt hat, der auch Informationen und Daten zur Erfolgskontrolle enthält.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Haushaltsentwicklung im Jahr 2013 spürbar besser als im Vorjahreszeitraum verlaufen ist. Auf die wesentlichen Entwicklungen bin ich bereits eingegangen. Nach den Daten der fortgeschriebenen Sanierungsplanung kann das Saarland die maßgeblichen Haushaltsauflagen jeweils auch für die Folgejahre mit einem Sicherheitsabstand einhalten, sodass der Ausschuss davon ausgeht, dass das laufende Sanierungsprogramm erfolgreich beendet werden kann.
Das Saarland hat seine eigenen Einnahmemöglichkeiten zum wiederholten Male ausgeschöpft und seine Einnahmebasis gestärkt, indem es als Konsolidierungsbeitrag zum Beispiel den Steuersatz für die Grunderwerbssteuer zum dritten Mal in Folge ab dem 01. Januar 2015 auf nunmehr 6,5 Prozent des Kaufpreises erhöht hat. Der Ausschuss geht wie der Rechnungshof davon aus, dass die Landesregierung zusagegemäß ihre künftigen Finanzpläne um eine Langfristprojektion mit einer Überleitungsrechnung ergänzt. Hieraus ließen sich die planmäßig angenommenen jährlichen strukturellen Finanzierungsdefizite, die Obergrenzen der haushaltsmäßigen Nettokreditaufnahmen sowie die hieraus resultierenden Handlungsbedarfe zur Einhaltung des Defizitabbaupfades über das Jahr 2016 hinaus nachvollziehbar von Parlament und Öffentlichkeit ersehen.
Der Rechnungshof hat eine stetige Überprüfung und verstärkte Fortsetzung der Bemühungen zur Erschließung weiterer jährlicher Sanierungsbeiträge im Subventionsbereich für erforderlich gehalten. Auch künftig müssen finanzentlastende Maßnahmen geprüft werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes abzusichern. Dies bedingt eine regelmäßige Überprüfung des gesamten Tätigkeits- und Leistungsspektrums sowie eine zügige Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen.
Letztlich wird nur ein für das Land zukünftig verbesserter bundesstaatlicher Finanzausgleich in Verbin
dung mit weiteren eigenen Sanierungsanstrengungen, ergänzenden Bundeshilfen, einer Lösung der Altschuldenproblematik und steigenden steuerabhängigen Einnahmen einen Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung ab 2020 realisierbar machen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun zwei Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für wesentlich erachtet hat. Der erste Sachverhalt betrifft die Betätigung des Landes bei einem privatrechtlichen Unternehmen und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa.
Der Rechnungshof hat bei einem als GmbH geführten Unternehmen die Beteiligung des Landes sowie die Verwaltung und Verwendung der vom Land gewährten Zuwendungen geprüft. Ziel der Gesellschaft war die Intention, durch Arbeitsförderungsmaßnahmen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Akademiker und Künstler zu schaffen.
Allerdings haben gravierende Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Arbeitsförderungsinstrumenten im Verlaufe der letzten Jahre der Gesellschaft mit Blick auf ihre erklärten Ziele zunehmend die Geschäftsgrundlage entzogen. Im Zuge dieser geänderten Rahmenbedingungen hat die Gesellschaft ihre Aktivitäten auf andere Zielgruppen und Zwecke ausgeweitet beziehungsweise verlagert.
Aus Sicht des Rechnungshofes resultierte daraus eine gewisse Willkür bei der Leistungsgewährung, weil Fördergrundsätze beziehungsweise Förderrichtlinien fehlten. Trotz der seit Jahren andauernden kontinuierlichen Verschlechterung des Gestaltungsrahmens fehlt es nach Ansicht des Rechnungshofes auch an einer grundlegenden Neuorientierung der Gesellschaft. Deshalb erscheint eine umfassende Strategiediskussion zu Zielen und Aufgaben der Gesellschaft überfällig, die derzeitige Rechts- und Organisationsform muss kritisch hinterfragt werden.
Das Ministerium für Finanzen und Europa hat angekündigt, die Anregungen weitgehend aufzugreifen und sowohl in die angeregte Strategiediskussion einzutreten als auch den überwiegenden Teil der aufgezeigten Mängel so weit wie möglich abzustellen. Der Unterausschuss hat die beschäftigungspolitische Komponente der Gesellschaft hervorgehoben und sich neben einer Neuausrichtung der Unternehmensaktivitäten für eine Beibehaltung der Beteiligung des Landes ausgesprochen. Bei der Neuausrichtung der Unternehmensaktivitäten sollten allerdings die Interessen des Landes in hohem Maße Berücksichtigung finden.
Der Ausschuss erwartet zeitnah einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen sowie über die in der angestoßenen Strategiediskussion erzielten Beratungsergebnisse. Darüber hinaus hat sich der Aus
schuss dafür ausgesprochen, dass die Gesellschaft regelmäßig einen Bericht erstellt, in dem die Nachhaltigkeit ihrer unternehmerischen Tätigkeit dokumentiert wird.
Nun zum zweiten Sachverhalt. Er betrifft die Prüfung der Zuschüsse an die Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen zur Internationalisierung der saarländischen Bergbauzulieferer. Dies betrifft den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass wesentliche Grundsätze des Projektmanagements nicht beachtet wurden und das vom Rechnungshof geprüfte Programm weder unter zuwendungsrechtlichen noch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ordnungsgemäß abgerechnet wurde. So fehlten sowohl die Abgrenzung der allgemeinen Außenwirtschaftsförderung als auch die Gesamtabrechnung des Förderprogramms.
Kritikwürdig waren nach Ansicht des Rechnungshofes zudem die fehlende Kostentransparenz zu Projektbeginn sowie die unzureichende Prüfung der Verwendungsnachweise des Ministeriums, das die fehlende Gesamtprojektabrechnung nicht reklamierte.
Infolge des unzureichenden Rechnungscontrollings der ZPT wurden Landesmittel in Höhe von rund 10.000 Euro zu viel verausgabt. Schließlich kritisierte der Rechnungshof Ausgaben in Höhe von mindestens 26.000 Euro für eine Fact-Finding-Reise, die im Januar 2009 stattfand, als Verschwendung von Steuergeldern, da keine objektiven Gründe für die Markterkundung in dieser Region sprachen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr räumte die in den Monita getroffenen Feststellungen weitgehend ein, die Erkundungsreise müsse jedoch auch vor dem Hintergrund einer bestehenden Kooperationsvereinbarung beurteilt werden, die eine intensivere Untersuchung der mittelfristigen Perspektiven der Bergbauzulieferer in dieser Region nahegelegt habe.
Diese Auffassung konnte den Unterausschuss bei seiner Prüfung allerdings nicht überzeugen. Die Frage, ob und inwieweit die im Rahmen des Förderprogramms verausgabten Landesmittel von rund 1 Million Euro ausreichten, die weggebrochenen Umsätze der Zulieferbetriebe durch die Eröffnung von Chancen auf neuen Absatzmärkten im Ausland zu kompensieren, blieb auch in der aktuellen Stellungnahme des Ministeriums unbeantwortet. Insofern teilt der Unterausschuss die Auffassung des Rechnungshofes, dass die Kosten für Markterkundungsreisen in Regionen, die seitens der Bergbauzulieferer als Programmbegünstigte nicht gewünscht und seitens der
Die textzifferübergreifende Frage, ob und inwieweit die bisherige Außenwirtschaftsförderung von Erfolg beschieden war, vermochte der Rechnungshof wegen fehlender Evaluierungen nicht zu beurteilen.
Die aktuell vom Wirtschaftsministerium angestoßene grundlegende Neuausrichtung, die hinsichtlich der Ziele in Übersee vorrangig eine unternehmensindividuelle Förderung zum Gegenstand hat und ansonsten primär auf den europäischen Bereich fokussiert ist, erscheint sowohl dem Rechnungshof als auch dem Ausschuss als vielversprechend.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen abschließend festgestellt, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2013 von Bedeutung sein könnten.
Der Beschlussvorschlag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 24. April 2015 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandun
Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 15/1893 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2013 zu erteilen. - Ich bedanke mich für Ihre lange Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1893 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1893 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.
Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche allen noch einen schönen Spätsommerabend und schließe die Sitzung.