hat auf die Gesetzeslage hingewiesen, sowohl auf § 2 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes als auch auf § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Aber beispielsweise auch die IHK und die Handwerkskammer waren äußerst kritisch, was diesen Gesetzentwurf angeht. Ich darf darauf hinweisen, dass die Handwerkskammer in ihrer Stellungnahme gesagt hat, dass eine stoffliche Verwertung vor eine thermische Verwertung zu stellen ist und dass sich dies in diesem Gesetz eben nicht widerspiegelt. Das ist der entscheidende Punkt. Das ist hier nicht gelungen. Deshalb kritisieren wir dieses Gesetz. Wir werden ihm deswegen nicht zustimmen. Wir werden uns allerdings auch nicht dagegen aussprechen, sondern uns enthalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme zum eigentlichen Gesetzentwurf nicht mehr Stellung. Ich habe das ausführlich bei der Einbringung des Gesetzes am 05. Oktober getan. Im Übrigen hat der Kollege Jung nochmals die Richtlinien und Zielsetzungen genannt. Ich möchte jedoch einige Anmerkungen zu dem machen, was Kollege Bierbaum gerade vorgetragen hat. Das war auch ein Ansatz, der sich in der Anhörung widergespiegelt hat. Es wurde kritisiert, dass die Abfallhierarchie als solche nicht eingehalten wird. Das ist mitnichten so. Das muss ich bei dieser Gelegenheit einfach so feststellen. Das ganze Abfallsystem im Saarland ist darauf eingestellt, dass gerade Recycling Vorrang hat.
Meine Damen und Herren, das begleitet uns im alltäglichen Leben: Wir haben den gelben Sack, in dem Plastik und Weißblech eingesammelt werden, und dies mit einer riesengroßen Resonanz. Die Verbraucher sind angehalten, Müll zu sortieren. Es ist ein ganz großer Erfolg, der in den vergangenen Jahren erreicht worden ist. Das ist geschehen mit einem hohen Aufwand an Werbung und Überzeugungsarbeit. Wir haben die blaue Tonne, in der Papier und Pappe eingesammelt werden. Papier und Pappe haben früher im Restmüll gelegen. Wir haben Wertstoffcontainer in den Kommunen aufgestellt, Flaschen, Papier und Karton werden dort abgegeben. Genau das ist die Zielsetzung unserer gesamten Gesetzesinitiative, dass nämlich vorsortiert wird. Es wird aber nicht vorsortiert per ordre du Mufti, also von oben angeordnet, sondern weil man die Menschen in diesem Land hat überzeugen können. Es ist dies eine der großen Aufgaben des EVS, die mit viel Aufwand wahrgenommen wird.
Ich denke da nur an die Schenkmärkte, die der EVS veranstaltet. Als ich das zum ersten Mal hörte, fragte ich mich, was der EVS denn da macht, aber der innovative und richtige Gedanke dahinter ist, dass Alltagsgegenstände, die in einem Haushalt nicht mehr gebraucht werden, aber in anderen Haushalten durchaus noch Verwendung finden können, auf diesen organisierten Tauschmärkten eben wiederverwendet werden. Damit werden sie aus dem Müllkreislauf herausgenommen.
Wir haben das Verwiegesystem und das Ident-System eingeführt, die ebenfalls darauf ausgerichtet sind, die Restmüllmengen weitestgehend zu reduzieren. Wir haben eine wunderbare Kooperation dazu ist wirklich zu gratulieren -, für die der EVS vom VKU ausgezeichnet worden ist. Es ist eine Kooperation mit den Franzosen, mit Sydème, eine echte Europainitiative direkt vor unserer Haustür. Es war schwer genug, diese Vereinbarung zu treffen. Es ist ein Erfolgsmodell, auf das wir stolz sein können. Unser Biomüll wird dorthin gefahren und wir holen Restmüll von dort mit, der dann in der Anlage in Neunkirchen verbrannt werden kann.
Meine Damen und Herren, das ist doch ein riesiger Erfolg, den es wertzuschätzen gilt. Da kann man doch nicht einfach sagen, das System sei darauf angelegt, dass Verbrennung vor Recycling geht. Das ist wirklich der falsche Ansatz. Das negiert auch die großen Erfolge, die in diesem Bereich stattgefunden haben.
Wir haben zudem in Velsen eine Müllverbrennungsanlage, die nach den R1-Richtlinien zertifiziert ist. R1-Richtlinie heißt, die Verbrennungsanlage hat einen überdurchschnittlich hohen Effizienzgrad. Dort werden Brennstoffe und Betriebsmittel eingespart, weil man Strom erzeugen kann durch den Restmüll, durch das, was nach der Vorsortierung als Restmüll in der grauen Tonne übrig geblieben ist. Das wird dort verbrannt mit dem Ergebnis, dass wir einen hohen Anteil an Energie erzeugen können. Es ist eine Menge an Energie, die dazu ausreichen würde, um zum Beispiel den gesamten Landkreis Merzig mit Strom zu versorgen. Das ist ein enormer innovativer Fortschritt, den wir hier im Saarland zu verzeichnen haben. Diesen Erfolg kann man bei diesem Gesetzesvorhaben doch nicht einfach kleinreden.
Die Grüngut-Verwertungsanlage ist angesprochen worden. Das ist ein Riesenprojekt. Die Kommunen laufen über mit Grün- und Strauchschnitt. Sie wissen nicht, wohin damit. Es ist doch ein innovativer Ansatz, dieses energetisch zu verwerten, um Energie zu erzeugen, einen Standort auszuwählen, der an einer Fernwärmeschiene liegt, einen Standort, wo die Stromtrassen zusammenlaufen. Das ist ein innovativer Schritt. Deswegen, Herr Kollege Bierbaum,
Meine Damen und Herren, ich darf auch daran erinnern, dass es in den vergangenen Jahren Schwierigkeiten beim EVS gegeben hat, die zu Recht zu kritisieren waren. Das ist richtig. Aber der EVS ist heute auf einem Stand, der wirklich Vorbildcharakter hat. Wir werden nicht nur Sorge dafür tragen können, dass in diesem Land ökologisch und nachhaltig Restmüll beziehungsweise aussortierter Müll verwertet wird, sondern es ist auch eines unserer ganz großen Ziele, insbesondere in dieser Koalition, dass wir die Preise für die Müllentsorgung auf einem verträglichen Niveau halten. Wir sind jetzt sogar in der Lage, die Preise für die 120-Liter-Tonne geringfügig zu senken. Auch das ist ein enormer Fortschritt, den man nicht einfach negieren kann.
Heute sind wir in Velsen in der Lage, die Tonne Müll für 75 Euro zu verbrennen, mit den Overhead-Kosten liegen wir dann bei 146 Euro. Damit liegen wir bundesweit im guten Mittelfeld. Auch das ist ein großer Erfolg im Vergleich zu früheren Jahren.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dies ein Gesetzentwurf, der gewährleistet, dass eine Müllverbrennungsanlage unter dem Solidarpakt-Prinzip weiterhin bestehen kann und dass die Kommunen ihren Müll weiterhin dort abgeben können. Auch Wadgassen kann seinen Müll in Velsen zur Verbrennung abgeben. Denn dem Vertrag, den man mit einem Dritten geschlossen hat, fehlt die rechtliche Grundlage. Es wurde ein Vertrag mit jemandem abgeschlossen, der überhaupt nicht die Erlaubnis hat, Restmüll zu verwerten.
Kollege Jung hat es eben ausgeführt, der Müll wird dort ebenfalls vorsortiert, dann wird er in zwei Verbrennungsanlagen thermisch genutzt, das ist also das Gleiche, was wir in Velsen machen. Insofern geht der Schuss in den Ofen. Ich glaube, es ist der richtige Gesetzentwurf. Deshalb darf ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in Zweiter Lesung über eine Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes. In
der Ersten Lesung hatten wir GRÜNE uns noch enthalten mit der Begründung, dass wir das Ergebnis der Anhörung abwarten wollten, um die Auswertung für unsere Positionierung vorzunehmen.
Vom Grundsatz her stehen wir in der Abfallpolitik zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zu einer kosteneffizienten Beseitigung von Abfällen. Klar ist dabei natürlich für uns alle - da sind wir uns wohl einig -, dass der beste Abfall selbstverständlich der ist, der gar nicht erst entsteht. Insofern ist durchaus erfreulich, dass durch die Einführung der mengenbezogenen Abfallentsorgung die Abfallmenge pro Kopf in unserem Land durchaus reduziert werden konnte. Das ist auch ein Verdienst des EVS, das erkennen wir natürlich an.
Der EVS hat den gesetzlichen Auftrag, die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, dazu die entsprechenden Anlagen zur Verfügung zu stellen und auf dem neuesten Stand zu halten. Dies akzeptieren wir GRÜNE natürlich, sehen allerdings eine gewisse Schwierigkeit bei der Abwägung der ökologischen Notwendigkeiten der Abfallbeseitigung einerseits und der ökonomischen Notwendigkeiten andererseits. Das ist zum Beispiel der Auslastungsgrad einer Verbrennungsanlage. Wenn jetzt den wirtschaftlichen Interessen, der Auslastung einer solchen Verbrennungsanlage der Vorrang eingeräumt wird vor dem Recycling, vor der Sortierung des Restmülls, dann - sagen wir GRÜNE - läuft in diesem Land etwas schief. Das kann so nicht sein.
Kollege Bierbaum hat schon darauf hingewiesen, dass dies nicht im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist, denn danach hat die Verwertung des Mülls Vorrang zu haben vor der bloßen Beseitigung des Mülls. Und das passiert, wenn ich hier die Verbrennungsanlage auslasten will, eigentlich nicht.
Man kann das so sehen. Wir sehen das anders, Kollege Heinrich. - Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte nun verbindlich festgeschrieben werden, dass die saarländischen Kommunen ihren Bio- und Restmüll komplett dem EVS andienen müssen. Dabei soll für alle Städte und Gemeinden ausgeschlossen werden, dass diese ihren Restmüll vorsortieren oder auch recyceln können.
Nun gab es eine Anhörung und das Ergebnis dieser Anhörung war vom Grundsatz her eindeutig. Es gab erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf, die bis hin zur Ablehnung des Gesetzentwurfes gingen und die auch durch Ihren Abänderungsantrag nicht ausgeräumt werden können. Ich zähle sie einmal auf, Kollege Bierbaum hat ja schon einiges dazu gesagt.
Der BUND und der NABU kritisieren, dass der ökologische Gedanke durch die Verbrennung des Mülls zum Zwecke einer wirtschaftlichen Auslastung der Verbrennungsanlagen total verloren geht. BUND, NABU - klar, wo die verortet sind. Nach wie vor seien, so deren Argumentation, noch viele verwertbare Rohstoffe im Restmüll vorhanden, die bei der Verbrennung verloren gehen. In dem Zusammenhang kann man sich auf eine Studie der Gemeinde Wadgassen beziehen, in der festgestellt worden ist, dass bis zu 70 Prozent des Restmülls wiederverwertbar sein können. Wir können auch nicht allein darauf vertrauen - wir wissen doch alle, wie das manchmal zugeht -, dass Bürgerinnen und Bürger den Müll vorsortieren, wie wir das gewissenhaft tun, und zwar so vorsortieren, dass keine Wertstoffe mehr in den Tonnen vorhanden sind. Es lohnt sich also, hier noch ein zweites Mal hinzuschauen.
Aber nicht nur BUND und NABU haben sich gegen das Gesetz positioniert. Es waren auch die IHK und, Kollege Wegner, die Handwerkskammer des Saarlandes. Die stehen dem Gesetzentwurf nicht nur kritisch gegenüber, nein, sie lehnen den Gesetzentwurf ab. Ich zitiere: „Aus Sicht der IHK bedarf es keiner Anpassung der geltenden Rechtslage. Die in Rede stehenden Änderungen sind aus ökologischer und ökonomischer Sicht eher schädlich als hilfreich.“ Laut Handwerkskammer spiegelt sich der Geist des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Herr Kollege Bierbaum hat es ja zitiert, keineswegs im Gesetzentwurf wider. In die gleiche Richtung geht natürlich auch die Kritik der sogenannten §-3-Kommunen. Was es damit auf sich hat, hat Kollege Jung ja schon gesagt.
Wir GRÜNE schließen uns der Kritik aus der Anhörung an. Für uns hat die Müllverwertung Vorrang zu haben vor der Müllverbrennung. Deshalb wollen wir, dass es den Kommunen auch weiterhin erlaubt ist, den Bio- und Restmüll vorzusortieren und zu recyceln. Das trägt in den Kommunen natürlich auch zur Gebührenstabilität bei.
Nun bewegen Sie sich ja mit Ihrem Abänderungsantrag in die richtige Richtung, indem Sie §-3-Kommunen, sofern sie die abfallbezogene Wertstoffwirtschaft selbst vornehmen, aus dem Zuständigkeitsbereich des EVS herausnehmen. Dies gilt in Ihrem Abänderungsantrag aber nur für die Gegenwart. Kommunen, die dies vielleicht in Zukunft tun möchten, sind davon ausgeschlossen. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass Kommunen, die das in Zukunft in ihrer Art machen wollen, diese Option auch haben.
Auch die zweite Änderung den Vertrauensschutz für die Gemeinde Wadgassen betreffend ist unzureichend. Er wird nur in der Begründung des Gesetzentwurfes formuliert. Da stelle ich Ihnen die Frage: Warum formulieren Sie einen solchen Vertrauensschutz nicht unmittelbar in das Gesetz hinein?
Meine Redezeit ist vorbei, ich komme zum Schluss. Aus den genannten Gründen lehnen wir sowohl Ihren Abänderungsantrag ab, der unzureichend ist, als auch den Gesetzentwurf insgesamt. - Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielen Dank. Der Abgeordnete Günter Heinrich hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben das Wort, bitte vom Saalmikro aus.
Herr Kollege Kessler, Sie haben in Ihren Ausführungen kundgetan, dass die Müllverbrennung in der Müllverbrennungsanlage in Velsen keine Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sei. Ich darf Ihnen nochmals nahebringen: Die Müllverbrennungsanlage in Velsen ist eine R1-zertifizierte Verbrennungsanlage nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehungsweise der Abfallrahmenrichtlinie. Ich darf zitieren: „Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, welche die Energieeffizienzschwellenwerte dieser Formel erreichen“ - das ist bei Velsen der Fall - „oder übertreffen, können als Anlagen zur energetischen Verwertung von Abfall gemäß Abfallhierarchie eingestuft werden.“ Es ist also keine Beseitigung, wie von Ihnen in den Raum gestellt, es ist eine legitime Verwertung, weil - ich habe es hier ausgeführt - Brennstoffe vermieden werden. Die werden ersetzt durch den Restmüll. Diese Anlage hat eine ausgesprochen hohe Effizienz. Genau deshalb ist es eine Verwertung, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausdrücklich gewünscht ist.
Kollege Heinrich, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine solche Verbrennungsanlage nur dann wirtschaftlich gefahren werden kann, wenn eine bestimmte Müllmenge auch angeliefert wird. Meines Wissens ist die wirtschaftliche Auslastung der Müllverbrennungsanlage Velsen dann gewährleistet, wenn 250.000 Tonnen jährlich verbrannt werden. Die werden nur dann erreicht, wenn möglichst viel Müll angeliefert wird. Zurzeit wird eine Menge von 180.000 Tonnen erreicht. Der EVS muss aber ein Interesse daran haben, diese Kapazität zu erreichen, sonst wird die Anlage nicht wirtschaftlich gefahren.
Das heißt, es ist im Grunde genommen schon ein Widerspruch zum ökologischen Prinzip, wenn hier das ökonomische Prinzip Vorrang hat. - Dies nur als Ergänzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal zu zwei Rednern, die vor mir gesprochen haben, Stellung zu nehmen. Herr Kollege Bierbaum, Herr Kollege Kessler, was Sie beide ausgeführt haben, entspricht einfach nicht der Wahrheit. Da hieß es zum einen, das Gesetz stehe im Widerspruch zur Abfallhierarchie. Es macht überhaupt keine Aussage dazu!