Ich schildere Ihnen jetzt mal die Rechtslage. Dieses Gesetz gilt im Saarland und wird durch das EVS-Gesetz in keiner Weise eingeschränkt oder in seiner Umsetzung behindert. Mit diesem Gesetz regeln wir nur, wer für die Abfälle zuständig ist. Was die dann mit den Abfällen machen, dafür gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es besteht überhaupt kein Widerspruch, es wird überhaupt nichts eingeschränkt. Jeder, der das behauptet, ob Sie das sind oder die Handwerkskammer oder sonst jemand, sagt etwas, was nicht stimmt. So einfach ist das.
Zweitens. Herr Kollege Kessler, Sie unterstellen hier, die Regierungskoalition und der EVS wollten mit dem Gesetz Sicherheit herstellen, dass genügend Müll da ist, der verbrannt werden darf. Das heißt, Müll, der eigentlich von wohlmeinenden Kommunen dem Recycling zugeführt werden soll, nehmen wir denen wieder weg, damit wir genügend zum Verbrennen haben. Blanker Unsinn! Erstens ist deutlich geworden, dass die Gemeinde Wadgassen überhaupt nicht mehr Recycling betreibt, sondern ebenfalls nur verbrennen will, aber anderswo zu günstigeren Preisen. Das ist ja die Alternative. Zweitens sagte ich eben schon, es geht in diesem Gesetz mit keinem Wort darum zu beschreiben, was mit dem Müll gemacht werden soll, wenn ihn der EVS eingesammelt hat. Wenn der EVS Wege findet, den eingesammelten Müll in stärkerem Maße dem Recycling zuzuführen, wird er das tun, weil er natürlich an das Kreislaufwirtschaftsgesetz gebunden ist. Das ist gar keine Frage. Und für die Auslastung der Müllverbrennungsanlage wird es dann möglicherweise andere Wege geben. Ich glaube, da könnte man auch Müll verbrennen, der nicht nur aus saarländischen Haushalten stammt. Ich glaube, das ist auch
Diese Klarstellung hat nun noch einmal gezeigt: Das, was Sie hier dargestellt haben, sind Nebelkerzen in der Diskussion. Das hat mit den Inhalten des Gesetzes überhaupt nichts zu tun. Deshalb sollte sich die Öffentlichkeit auch nicht davon verwirren lassen.
Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der PIRATEN Michael Hilberer. - Ich muss mich bei Ihnen entschuldigen, denn eigentlich hätten Sie eben den Vorrang gehabt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.- Ich glaube, mein Beitrag passt dramaturgisch aber auch ganz gut ans Ende der Debatte, daher bin ich gar nicht so unerfreut darüber.
Was stand am Anfang der Debatte? Hintergrund der Einbringung dieses Gesetzes, das Präludium sozusagen, ist ja der Plan der Gemeinde Wadgassen, der groß verkündet wurde und besagt hat, man hätte eine Möglichkeit gefunden, den Müll besser zu verwerten als in der thermischen Verwertung, die der EVS durchführt. Angesichts dessen war unsere Befürchtung, von mir auch in meiner Rede anlässlich der Ersten Lesung hier so formuliert, dass man mit diesem Gesetzentwurf dem Wettbewerb der Ideen um die beste Verwertung des Mülls einen Riegel vorschieben könnte. Das hat sich - diese Feststellung ist wenig überraschend für diejenigen unter Ihnen, die auch bei der Anhörung im Ausschuss zugegen waren - in der Anhörung nicht erhärtet. Ich hatte schon in meiner Einbringungsrede zweifelnd geäußert, dass ich es mir nur schwer vorstellen kann, dass nun ausgerechnet die Gemeinde Wadgassen eine Möglichkeit gefunden hätte, das wirtschaftlich zu machen, eine Möglichkeit, auf die andere noch nicht gestoßen seien. Tatsächlich hat sich das aber ja auch nicht erhärtet.
Es wurde hier ja schon ausgeführt, dass es bei dem von Wadgassen aufgegriffenen Modell letztlich nur darum geht, dass jemand anderes die thermische Verwertung durchführt. Nun aber den Müll auch noch durch halb Europa zu schicken, damit er andernorts verbrannt werden kann, das kann ökologisch nicht das Ziel sein.
In der Anhörung wurde intensiv darauf abgestellt, ob denn nun die Abfallhierarchie eingehalten ist. Das ist aber nicht Teil dieses Gesetzentwurfes, das wird nicht in diesem Gesetz geregelt, sondern ist eine das Abfallwirtschaftsgesetz betreffende Fragestellung. Gleichwohl möchte ich auch dazu ein Wort sagen: Ich bin durchaus überzeugt von der Lösung, den Bürger bei der Vorsortierung in die Pflicht zu nehmen. Wir sprechen ja vom „Restmüll“, von der Verwertung des „Restmülls“. Gewiss, der enthält noch immer zu viele Rohstoffe. Er enthält noch immer zu viele Dinge, die man besser verwerten könnte, als sie nur zu verbrennen. Das ist aber keine Fragestellung, die wir im Rahmen dieses Gesetzes bearbeiten können. Man hat ja auch gesehen: Die offene Flanke, die in diesem Gesetz enthalten war, wurde von der Gemeinde Wadgassen nicht genutzt, um die teuren Rohstoffe aus dem Restmüll herauszuholen. Es gab vielmehr ganz andere Motivationen. So gesehen kann man nach unserer Meinung nun nicht gegen diese Änderung sein.
Des Weiteren gab es den Verdacht, der EVS würde im Zweifel lieber die eigene Anlage in Velsen auslasten, als eine Trennung durchzuführen. Das ist ein Verdacht, dem sich der EVS immer wieder wird stellen müssen. Ich halte das momentan aber nicht für das drängendste Problem. Aufgrund der Auslastung der verschiedenen Müllverbrennungsanlagen in der Republik erscheint es nicht als drängende Herausforderung, nun auf irgendeine künstliche Art und Weise die Restmüllmenge im Saarland zu erhöhen, um Velsen auszulasten. Nichtsdestotrotz bleibt es eine Aufgabe des EVS, hierzu immer wieder klarzustellen, dass das nicht die Motivation ist und dass man einen Plan B hat, falls sich die Situation einmal anders entwickeln sollte.
Um es kurz zusammenzufassen: Wir werden dieser Gesetzesänderung und den Änderungsanträgen zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige wenige Worte zum dieser Debatte zugrundeliegenden Sachverhalt äußern und werde auch das eine oder andere richtig einzuordnen versuchen. Ich hoffe, dass mir das gelingt, denn bei der einen oder anderen Auffassung, die hier zutage tritt, habe ich den Eindruck, dass es mehr um Klischee und weniger um Sachverhalte geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Gesetzesinitiative hat, das kann man so auf den Punkt bringen, insbesondere zum Ziel, Rosinenpickerei zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass man versucht, sich einen schlanken Fuß zu machen beziehungsweise ein gutes Geschäft zu machen - auf Kosten anderer. Es kann nicht sein, dass man nach dem Motto verfährt: Wir nehmen den Müll der Bürgerinnen und Bürger ab, sortieren aus, was noch zu verwerten ist, und der Rest wird dem EVS und damit den übrigen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern in diesem Land vor die Füße gekippt. Das geht so nicht!
Deswegen ist es richtig, mit diesem Gesetz der Rosinenpickerei einiger Schlauberger in diesem Land einen Riegel vorzuschieben. Dafür bin ich Ihnen außerordentlich dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein weiterer Aspekt: Wir greifen auch nicht in den Bestandsschutz anderer §-3-Kommunen ein. Ganz im Gegenteil, dieser Bestandsschutz wird noch mal ausdrücklich erneuert. Das war ja auch Gegenstand der Anhörungen und der Gespräche. An diesem Bestandsschutz wird sich auch nichts ändern. Deshalb läuft dieser Gesetzentwurf auch nicht irgendwelchen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene oder dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder anderen Prinzipien zuwider. Solche Behauptungen sind völliger Unsinn. Wir erhalten vielmehr damit das, was wir uns in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten an guter Abfallbilanz in diesem Land erarbeitet haben, und wir wollen sicherstellen, dass das auch künftig ohne Schaffung eines Flickenteppichs und ohne Rosinenpickerei betrieben wird. Wir wollen vermeiden, dass, sich einen schlanken Fuß machend, sich die einen auf Kosten anderer finanziell besserstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage, was denn der EVS mit dem ihm angelieferten Müll wohl macht, erweckt ja den Eindruck, man würde dort den angelieferten Müll auch nur einfach in die MVA reinwerfen. Es wird der Eindruck erweckt, man hätte kein Interesse daran, dass sich die Mengen in der Abfallbilanz von Jahr zu Jahr verringern. Schauen wir uns aber einmal an, wie die Zahlen tatsächlich sind! Ich habe mir das anhand der Abfallbilanz 2014 angesehen, da die 2015er-Bilanz noch nicht veröffentlicht ist: Wir verzeichneten 2005 ein Hausmüllvolumen von 230.000 Tonnen. Im Jahr 2008 waren es noch 216.000 Tonnen. Und im Jahr 2014 waren es lediglich noch 143.000 Tonnen Hausmüll. Das zeigt doch, das der EVS in dieser Frage reagiert hat, dass er sehr gut agiert hat. Das zeigt, dass er auf die entsprechenden Vorkommnisse in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht die richtigen Schlüsse gezogen hat. Wir sehen eine drastische Reduzierung des Hausmüllaufkommens, selbst
wenn man das Volumen mit dem Sperrmüll zusammenführt, eine Reduzierung, die man vor zehn oder 15 Jahren noch nicht für möglich gehalten hätte. Das ist so dank der guten Arbeit des EVS, dank der guten Organisation. Nicht zuletzt wird daran auch deutlich, dass der EVS selbst ein Interesse daran hat, die Hausmüllmengen eben nicht in die Höhe zu treiben, sondern sie zu senken. Jeder, der etwas anderes behauptet, redet blanken Unsinn, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gut, wenn das ja niemand behauptet hat, dann kann ich wohl ausdrücklich feststellen, dass der EVS in dieser Frage eine vernünftige Arbeit macht, dass er dazu beigetragen hat, dass sich die Abfallmengen von 2005 mit damals 230.000 Tonnen Hausmüll auf nunmehr 143.000 Tonnen reduziert haben. Ich kann feststellen, dass der EVS selbst ein Interesse daran hat, eben nicht so viel Hausmüll wie möglich in die Müllverbrennungsanlage nach Velsen zu karren, sondern nach den Prinzipien des Kreislaufwirtschaftsgesetzes so viel wie möglich zu verwerten. Und am Ende dieser Kette steht dann nun einmal auch die thermische Verwertung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang sage ich noch einmal: Der EVS hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch durch seine Ausrichtung als Solidargemeinschaft, trotz des Austritts einiger weniger Gemeinden, einen tollen Job gemacht. Ich sage das mit Blick auf alle Sparten, sowohl für das Thema Abwasser als auch für das Thema Müll. Natürlich gab und gibt es immer Möglichkeiten - und die wird es auch künftig geben -, das eine oder andere noch zu verbessern. Dem verschließen sich weder mein Haus noch der EVS. Deswegen wollen wir nun auch zügig mit Blick auf eine überörtliche Prüfung dem EVS Hilfestellung geben zur Frage, was man in den Abläufen an der einen oder anderen Stelle optimieren könnte. Ich weiß, dass sich der EVS diesem Ansinnen überhaupt nicht verschließt, sondern selbst ein Interesse daran hat zu wissen, welches Verbesserungspotenzial er noch hat.
Ich sage aber auch ganz klar: Wenn es den EVS in diesem Lande nicht gäbe, müsste man ihn erfinden und ihn so auf den Weg bringen, wie er sich in den vergangenen Jahren selbst entwickelt hat. Er hat in den zurückliegenden Jahren einen guten Job gemacht. Ich wäre sehr dankbar, wenn man sich nicht nur bei Veranstaltungen des EVS wie selbstverständlich in die Reihe derjenigen stellen würde, die abfotografiert werden,
dass der EVS und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem schwierigen Umfeld gute Arbeit geleistet haben. Für diese Arbeit sage ich an dieser Stelle auch einmal ein ganz herzliches Dankeschön!
Diese Diskussion war und ist geprägt von den Herausforderungen der kommenden Jahre. Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben, bei den Themen Bioabfall und Grünschnitt eine neue Episode der Erfolgsgeschichte des EVS in diesem Land zu schreiben. Ich bin froh, dass Herr Schmitt vom BUND da ist, der sich bei diesem Thema sehr engagiert im Beirat eingebracht hat. Das zeigt, dass es allemal besser ist, miteinander statt übereinander zu reden. Das zeigt, dass es richtig war, die Initiative der Koalitionsfraktionen so aufzunehmen und zu Ende zu führen, wie wir es mit diesem Gesetz machen. Der EVS ist wesentlich besser als der Ruf, den man ihm anzuhängen versucht. Die Milliarden, die in den letzten Jahren investiert wurden, waren gut investiertes Geld in eine gute Umwelt und für gute Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Der EVS ist eine starke Solidargemeinschaft. Wir sollten es nicht zulassen - deswegen bin ich für dieses Gesetz sehr dankbar -, dass andere sich einen schlanken Fuß machen und glauben, auf Kosten anderer sich Vorteile verschaffen zu können. Rosinenpickerei geht nicht, deswegen: Herzlichen Dank für dieses Gesetz!
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 15/2030 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPDFraktion sowie die Fraktion der PIRATEN, dagegen gestimmt haben B 90/GRÜNE, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1961 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf inklusive des Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben auch hier CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion der PIRATEN, dagegen ge
Zweite Lesung des Gesetzes betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland und zur Änderung weiterer Gesetze im Bereich der Justiz (Drucksache 15/1882) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/2031)
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland (Drucksache 15/1881)
Zur Berichterstattung über die Beratungen der Gesetzentwürfe im Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe wurden vom Plenum in seiner 50. Sitzung am 13.07.2016 in Erster Lesung jeweils mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Gegenstand des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland ist die Zusammenführung der bislang drei saarländischen Arbeitsgerichte an einem Standort in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Dadurch sollen effizientere Personalstrukturen und damit eine langfristige Sicherung der Qualität der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei gleichzeitiger zentraler Erreichbarkeit erreicht werden.
Gegenstand des Gesetzes betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland ist eine Zuständigkeitsneuordnung im Bereich der zehn saarländischen Amtsgerichte, die gleichzeitig alle erhalten bleiben sollen. Durch mehrere Maßnahmen wie Neuzuschnitt von Gerichtsbezirken, Bildung von Spezialisierungsschienen für einzelne Rechtsgebiete über mehrere Amtsgerichtsbezirke hinweg und landesweite Bündelung einzelner seltener Rechtsmaterien an einem jeweils spezialisierten Gericht sollen auch bei zurückgehenden Einwohner- und Fallzahlen in den Gerichten Strukturen vorgehalten werden, die eine fundierte Fallbearbeitung in allen Bereichen zulassen.
Der Ausschuss hat in seinen Sitzungen am 27. Oktober und am 10. November eine umfangreiche Anhörung zu beiden Gesetzen durchgeführt, bei der mehr als 50 Vereinigungen, Verbände und Fachleute Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Die Stellungnahmen fielen hierbei für die einzelnen Regelungsbereiche der Gesetze in der Gewichtung unterschiedlich aus. Die Änderungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie die grundsätzliche Frage der Spezialisierung einzelner Materien im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Erhaltung aller Amtsgerichte wurden nahezu einhellig begrüßt. Die Frage der Regionalisierungsschienen wurde dagegen seitens der Anzuhörenden sehr kontrovers gesehen. Einigkeit bestand jedoch in dem Punkt, dass eine Regelung für die Altverfahren zwingend erforderlich sei, um eine erfolgreiche und sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen.
Der Ausschuss hat in seiner 102. Sitzung, am 24. November 2016, einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Frage der Behandlung der Altverfahren einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen. Beide Gesetze, das Gesetz zur Organisation der ordentlichen Gerichte hierbei unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages, wurden sodann mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und der PIRATENLandtagsfraktion, Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.