Protocol of the Session on November 30, 2016

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Der Hauptrichterrat, der laut Landesregierung von vornherein in die Planungen eingebunden wurde, also nicht mit einem Plan beglückt wurde, den man am grünen Tisch ausgearbeitet hat, genau dieser Hauptrichterrat sprach von Rumpfamtsgerichten. Genau dieser Hauptrichterrat sieht in den beabsichtigten Regionalisierungen keinen größeren Nutzen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, noch im Juli letzten Jahres hieß es genau an diesem Ort seitens der Koalition - ich zitiere aus dem Protokoll -: „Wir haben hier die Struktur eines modernen und effizienten Rechtsstaats. Wir haben eine funktionierende Justiz, die die Kriminalität erfolgreich bekämpft und die Bürgerrechte schützt. Wir haben eine Justiz, die das Recht in der Gesellschaft durchsetzt.“ - Meine Damen und Herren, warum diese funktionierende Justiz in großen Teilen nun so geändert werden soll, ist für uns nicht ganz nachvollziehbar.

Ich sagte es ja, im Ausschuss haben wir uns noch enthalten, jedoch nach nochmaliger Beschäftigung mit dem vorliegenden Entwurf und nach sorgfältiger Abwägung lehnen wir aus den genannten Gründen den vorgelegten Gesetzentwurf bezüglich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab. Dabei habe ich noch nicht einmal die Einführung der elektronischen Akte erwähnt, die ebenfalls noch zu gravierenden Änderungen führen wird. - Dem Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen stimmen wir allerdings zu. Es macht Sinn, die drei erstinstanzlichen kleinen Arbeitsgerichte in Saarbrücken zu bündeln aufgrund der stark unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Richter und dadurch auch aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensdauern.

Die Justiz in diesem Lande hat es zurzeit sehr schwer und ein Ende ist derzeit nicht abzusehen. Der geplante Personalabbau in der Justiz ist und bleibt kontraproduktiv, das möchte ich an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen!

(Beifall von der LINKEN.)

Funktionierende unabhängige Gerichte und Staatsanwaltschaften sind ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaates, in dem wir leben. Dieses hohe Gut sollte sehr sorgsam behandelt werden - mit Respekt, Achtung und Wertschätzung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen hat ergeben, was wir im Vorfeld schon befürchtet hatten. Zwar sind einige Punkte in diesem Entwurf durchaus zu begrüßen. Zum einen ist positiv zu bewerten, dass alle Amtsgerichte im Saarland erhalten bleiben sollen. Kein Standort wird geschlossen, die Arbeitsplätze bleiben - zumindest vorerst - erhalten.

Gut ist es außerdem, dass einzelne Spezialmaterien, die in der Praxis nicht häufig auftauchen und die daher ein hohes Maß an Einarbeitung erfordern, künftig landesweit an einem Standort konzentriert werden sollen. Dadurch ist gewährleistet, dass ein hohes Maß an Expertise konzentriert wird und die oft schwierigen Fälle kompetent und somit auch effizient gelöst werden können. Nichtdestotrotz war die Kritik derer, die täglich ganz vorne arbeiten, also der Amtsgerichtsdirektorinnen und -direktoren, unüberhörbar.

Zuerst fragt man sich, wo in diesem Entwurf die Bürgerfreundlichkeit geblieben ist. Erst einmal müssen die Bürgerinnen und Bürger nun längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Darüber hinaus sind die Amtsgerichte auch die erste Anlaufstelle der Rechtsuchenden. Werden nun aber ganze Rechtsgebiete in andere Bezirke verlegt, erscheint es den Menschen faktisch wie eine Schließung, wie ein Rückzug der Justiz aus ihren Wohnorten. Wegen dieses Verlustes von Bürgernähe lehnen wir im Übrigen auch den Entwurf zur Arbeitsgerichtsbarkeit ab. Überdies kommt es zu einem Zuständigkeitsdurcheinander, das vor allem im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes problematisch werden könnte.

Gerade vor den Amtsgerichten ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht notwendig. In der Anhörung wurde deutlich, dass sogar Anwälte manchmal

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Probleme mit den Zuständigkeiten vor den Gerichten haben. Wie sollen sich dann die Menschen im Saarland, die nun mal zum Großteil rechtliche Laien sind, dort noch in Zukunft zurechtfinden?

Ein weiterer Nachteil. Jahrelang aufgebaute Expertise wird durch Ihre Reform verloren gehen. Die Richterinnen und Richter werden sich entscheiden müssen, ob sie ihrem Rechtsgebiet an ein anderes Amtsgericht folgen oder an ihrem alten Gericht bleiben und fortan ein völlig neues Rechtsgebiet behandeln müssen. Nicht dass wir die saarländische Richterschaft nicht für kompetent genug halten, sich neu einzuarbeiten, aber man verlangt ja auch nicht von einem Hautarzt, dass er künftig die Arbeit eines Herzchirurgen übernimmt. Abgesehen davon wird den Vorstellungen des Personals mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend Rechnung getragen werden können. Darunter leiden dann am Ende auch die Arbeitszufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Als Argument für die Reform wurde im Vorfeld auch die demografische Entwicklung genannt. Die demografische Entwicklung allein ist jedoch kein Garant dafür, dass in Zukunft auch die Fallzahlen an den Gerichten zurückgehen. Hier müssen noch andere Faktoren einbezogen werden, wie zum Beispiel die Tatsache, dass die Menschen auch in diesem Land immer älter werden und dass es folglich auch viel mehr Betreuungsfälle bei den Gerichten geben wird.

Noch etwas. Die Regelungen über mögliche Durchbrechungen der sogenannten Perpetuatio fori, also der gesetzlichen Bestimmung, dass ein einmal zuständiges Gericht auch zuständig bleibt, sind im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zu finden. Dieses Gesetz scheint eben auch noch nicht in Stein gemeißelt zu sein. Dieser Tatsache soll wohl nun durch den Abänderungsantrag der Großen Koalition Rechnung getragen werden, der uns im Übrigen auch das sollte hier nicht unerwähnt bleiben - erst unmittelbar vor der Ausschusssitzung erreicht hat und somit im Vorfeld nicht mehr richtig durchgelesen und durchgearbeitet werden konnte. Leider erscheint er ziemlich überstürzt und unausgegoren zu Papier gebracht worden zu sein.

Zum Beispiel fragen wir uns, wo sich in der Übergangsregelung etwas zu der Verweisung von Strafverfahren wiederfindet. Im Bundesgesetz heißt es im vorgeschlagenen Art. 17c Abs. 2 noch, dass in Strafund Bußgeldsachen nach der Eröffnung der Hauptverhandlung eine Verweisung nur dann möglich sein soll, wenn die zur Urteilsfindung berufenen Personen personenidentisch mit denen zu Beginn der Hauptverhandlung sind. In dem Gesetzentwurf der Großen Koalition ist jedoch nur noch von Bußgeldsachen die Rede. Wo sind die Strafsachen hinge

kommen? Diese Frage müssten Sie hier mal beantworten, Herr Minister.

Völlig verwirrend wird es, wenn man sich die Begründung des Abänderungsantrages im Einzelnen ansieht. Dort ist nämlich nur noch von Verkehrsordnungswidrigkeiten die Rede, der Gesetzestext spricht aber von Bußgeldsachen im Allgemeinen. Ganz unabhängig davon erscheint uns die Regelung in Art. 7 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 2 des Landesgesetzes generell überflüssig zu sein.

Der Bundesgesetzgeber gibt dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit, von der Perpetuatio fori abzuweichen. Welche Verfahren davon ausgenommen werden, macht er in § 17c Abs. 2 deutlich. Es genügt also, wenn der Landesgesetzgeber - wie in Art. 7 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 1 erfolgt - die Erstreckung der Reform auf Altverfahren im Allgemeinen vorsieht. Die in § 17c Abs. 2 des Bundesgesetzes vorgesehene Ausnahmeregelung greift dann ohnehin.

Die Verwirrung, die hierdurch gestiftet wurde, verdeutlicht aber nur an einer ganz speziellen Stelle das Durcheinander und die Problematik Ihres Gesetzentwurfes. Man hat einfach das Gefühl, dass hier hastig versucht wurde, eine Regelung zusammenzuzimmern, die allen Eventualitäten Rechnung tragen soll.

Herr Abgeordneter, nach § 44 der Geschäftsordnung haben Sie die Redezeit enorm überzogen. Ich bitte, zum Schluss zu kommen.

Ich komme zum Schluss. - Das ist leider auch das Hauptmanko des gesamten Reformentwurfs. Man merkt ihm an, dass er auf Teufel komm raus noch in dieser Wahlperiode durchgeboxt werden soll, und dies auf Kosten der Verständlichkeit und der Bürgerfreundlichkeit. Wir setzen uns daher für eine gut überlegte Reform ein, die die Kritik derer, die es wirklich betrifft, auch ernst nimmt. Deshalb werden wir sowohl die Gesetzentwürfe als auch den Abänderungsantrag ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Heib von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich greife mal das auf, was die Kollegin Huonker gesagt hat: Respekt, Achtung und Wertschätzung. Das sind wir nicht nur den Menschen schuldig, die in der saarländischen Justiz arbeiten,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

das sind wir allen Menschen im Saarland schuldig. Daher erinnere ich daran: Ziel dieser Gerichtsstrukturreform ist es, sicherzustellen, dass die saarländische Justiz auch in Zukunft ihre Aufgaben ohne Qualitätsverluste erfüllen kann, und dies im Interesse der Menschen im Saarland.

Die Herausforderungen sind beschrieben worden. Lassen Sie mich einige Stichworte nennen. Es geht um die demografischen Herausforderungen, die unser Land zu bewältigen hat. Es ist gesagt worden, dass der Geschäftsanfall in den Gerichten bis heute entsprechend zurückgegangen ist. Zu erwarten ist, dass sich das auch weiter so entwickeln wird.

Wir stehen weiter vor der Herausforderung, dass sich die meisten Rechtsgebiete zu komplexen Materien entwickelt haben; diese Entwicklung ist auch noch nicht abgeschlossen. Denken Sie nur an die Entwicklung in der Rechtsetzung und Rechtsprechung und daran, welche Aufgaben vor denjenigen stehen, die tagtäglich Recht zu sprechen haben. Es gibt Antworten darauf. So arbeitet die Anwaltschaft seit Jahren mit Fachanwälten. Dort geht es gerade darum, eine Spezialisierung herbeizuführen, um komplexe Fragen auch im Familienrecht - denken Sie an das Unterhaltsrecht oder die Versorgungsausgleiche - entscheiden zu können. Das geht nur, wenn man sich wirklich dezidiert in die Materien einarbeitet und zu einem Fachwissen gelangt. Da geht es der Richterschaft letztendlich auch um Augenhöhe. Man möchte mit der Anwaltschaft, die die Interessen ihrer Mandanten vertritt, auf Augenhöhe sein und antworten können. Das erfordert Spezialisierung. Ich glaube, das ist ein ganz elementares Anliegen der saarländischen Justiz, das hier formuliert wird. Die Antworten geben wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute in Zweiter Lesung diskutiert wird.

Ich spreche jetzt zur Gerichtsstrukturreform. Die Ausführungen zur Arbeitsgerichtsreform sind gemacht worden. Ich schließe mich voll den Ausführungen von Frau Berg an, sodass ich im Kern nichts dazu sagen möchte. Ich möchte mich auf die Gerichtsstrukturreform konzentrieren.

Wir geben wichtige Antworten und richtige Lösungsansätze. Die folgenden Themen sind angesprochen worden. Nachlasssachen, Betreuungsangelegenheiten, aber auch die Rechtsantragstellung bleiben bei den vorhandenen Amtsgerichten, die in der Fläche vorhanden sind. Das ist wichtig. Dort ist die Bürgernähe für die Menschen weiterhin gegeben, wenn sie den Weg suchen, um ihr Recht zu erhalten.

Die landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen zum Honorarrecht, Versicherungsvertragsrecht und so weiter, die angesprochen worden sind, waren in der Anhörung unbestritten. Das ist von allen Seiten als richtig herausgestellt worden. In der zweiten Schiene gibt es die Regionalisierungen, die wir mit

dem Gesetz als Antwort auf komplexe Rechtsmaterien geben, um so den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, damit weiterhin eine qualitativ hochwertige Justiz im Saarland arbeiten kann. Das ist, wie bereits angeklungen, in der Anhörung diskutiert worden.

Am ersten Anhörungstag hatten wir die geballte Front der Direktoren der Amtsgerichte vor uns sitzen. An der Stelle möchte ich Folgendes festhalten: Dort ist von einigen Direktoren gar keine Kritik geäußert worden. Von anderen ist Kritik geäußert worden, aber sie war sehr unterschiedlich. Es gab nicht d i e Kritik der Amtsgerichtsdirektoren und d e n Verbesserungsvorschlag der Amtsgerichtsdirektoren. Frau Kollegin Huonker, wenn man in der Anhörung zugehört hat, dann hat man die Antwort auf die Vorschläge erhalten, die die Arbeitsgruppe, die vom Ministerium mit den Direktoren der Amtsgerichte oder deren Vertretern eingerichtet worden war, zu den landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen erarbeitet hatte. Die sind ja umgesetzt worden.

Es gab keine übereinstimmende Kritik der Amtsgerichtsdirektoren, sondern ganz unterschiedliche Vorschläge, die nicht alle auf einer Linie lagen, was eine vielleicht bessere Reform sein könnte. Das ist auch an Folgendem zu erkennen: Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Richterbundes. Diese Arbeitsgemeinschaft kam zum Ergebnis, dass es sinnvoll wäre, Poollösungen anzubieten, um den Rechtsmaterien und dem Erhalt von Amtsgerichten in der Fläche Rechnung zu tragen. Das macht deutlich, dass es in der Richterschaft sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Ich glaube, genau das hat sich in der Anhörung gezeigt. Wir schaffen es hier, mit dieser Gerichtsstrukturreform größere leistungsfähige Einheiten zu erreichen und zugleich ein hohes Maß an Bürgernähe zu ermöglichen. Ich glaube, das ist in dieser Frage ganz wichtig.

Gestatten Sie mir noch eine Äußerung. Sie bringen das Argument der Mediziner - Urologe im Vergleich zu einem anderen Fachmediziner. Ich möchte grundsätzlich festhalten: Die Mediziner werden schon zu Fachärzten ausgebildet. Bei den Juristen haben wir keine spezialisierte Ausbildung. Die werden ausgebildet und schließen alle mit der Befähigung zum Richteramt ab. Von daher finde ich, dass der Vergleich mit der Fachärzteschaft hinkt. Ein Jurist hat eine andere Ausbildung. Sie sagen ja selbst, denen sind die Möglichkeit und die Kompetenz gegeben, sich in unterschiedliche Rechtsgebiete einzuarbeiten. Ich glaube, das ist das Gute an unseren Richtern, insbesondere bei der saarländischen Justiz.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Bezüglich der Bedenken zum Zuständigkeitswirrwarr, die Sie ansprechen, möchte ich daran erin

(Abg. Heib (CDU) )

nern, dass wir in der Anhörung auch Vertreter aus Berlin im Ausschuss hatten. Uns ist geschildert worden, wie die Amtsgerichtsbarkeit in Berlin aufgestellt ist. Dort gibt es sogar Namensgleichheiten von Straßen bei den unterschiedlichen Amtsgerichten. Auch dort kommt es mit einem ganz geringen Anteil von weit unter 10 Prozent zu Irrläufern. Glauben Sie wirklich, Frau Huonker, dass die Menschen im Saarland das nicht so bewältigen können, wie die Menschen in Berlin das auf die Reihe bringen?

(Zuruf der Abgeordneten Huonker (DIE LINKE).)

Ich bitte Sie, schauen Sie doch, wie unsere Bürgerinnen und Bürger aufgestellt sind und dass dort alles machbar ist, wenn man das entsprechend kommuniziert. Mit der Umsetzung der Reform selbst wird sich die Befürchtung, dass es zu einem Wirrwarr kommt, nicht bewahrheiten. Natürlich muss die Umsetzung der Reform begleitet, beobachtet und evaluiert werden, um zu sehen, ob wir zu den Ergebnissen kommen, wie wir sie uns vorstellen und wie wir sie uns wünschen.

Natürlich gibt es immer Ängste und Unsicherheiten, wenn Veränderungen anstehen. Aber gerade unsere saarländische Justiz leistet eine hervorragende Arbeit. Darauf können die Justiz und alle im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst Beschäftigten vertrauen. Sie können meines Erachtens auf ihre Arbeit stolz sein, die sie dort erbringen. Ich glaube, diejenigen, die dort damit beschäftigt sein werden, die Reform vor Ort umzusetzen, sollten sich selbst vertrauen, um diese Aufgabe bewältigen zu können. Dann schaffen wir es, dass die Umsetzung der Gerichtsreform ein gemeinsamer Erfolg werden wird, ein Erfolg gerade im Sinne der Menschen im Saarland. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE PIRATEN, Michael Hilberer.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justizstrukturreform und die Reform der Struktur der Arbeitsgerichte sind zunächst einmal Themen, die abstrakt klingen. Damit gewinnt man auch nicht die Herzen der Öffentlichkeit, denn das ist schon etwas sehr Spezielles.

Aber es geht bei den Themen darum, welche zentrale Bedeutung Rechtsprechung in unserem Rechtsstaat hat. Wenn der Bürger tatsächlich einmal mit Gerichten in Kontakt kommt, dann ist es oft so, dass es eine Zäsur im Leben der Betroffenen darstellt. An der Stelle werden wichtige Entscheidungen getroffen und Wege eingeschlagen. Dann ist es egal, ob es das Arbeitsgericht ist oder Strafverfahren sind oder

ob es Familienrechtssachen sind. Man kann davon ausgehen, dass es Entscheidungen von Tragweite sind, die dann ausgesprochen werden. Es ist ein unglaublich schwieriges Feld, das die saarländische Richterschaft bisher bestmöglich erfüllt. Zumindest war das bisher mein Eindruck. Übrigens auch viel besser, als die Äußerungen mancher Kollegen hier im Landtag manchmal vermuten lassen. Dem Kollegen Theis sind die Richter hier ein bisschen zu lasch in ihren Urteilen. Das kann ich so nicht nachvollziehen.