Protocol of the Session on February 15, 2017

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(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/2093 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/2093 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dafür gestimmt haben die Fraktionen PIRATEN und B 90/GRÜNE, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tageordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzig- ster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

(Drucksache 15/2051)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Thomas Schmitt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten und als Drucksache 15/2051 vorliegenden Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge interjection: (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in seiner 56. Sitzung am 18. Januar 2016 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Der Gesetzentwurf dient dazu, die Zustimmung des Landes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag herbeizuführen, die die Ministerpräsidenten der Länder im vergangenen Jahr abgeschlossen haben. Der Vertrag umfasst Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages, des Deutschlandradio-Staatsvertrages und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Neben redaktionellen Anpassungen im Rundfunkstaatsvertrag ist insbesondere hervorzuheben, dass im Deutschlandradio-Staatsvertrag die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umgesetzt werden. Darüber hinaus erfolgt im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag eine Neujustierung bei der Aufteilung des Rundfunkbeitrages zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in seiner Sitzung am 26. Januar 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst. Unter Zustimmung aller Fraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/2051 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/ 2051 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anerkennen (Drucksache 15/2091)

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordnetem Andreas Augustin das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag als Punkt 95 der Tagesordnung eine Vorlage der Länder Nordrhein-Westfalen und Thüringen behandelt und diese federführend an den Finanzausschuss verwiesen. Die Vorlage trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk“, Drucksache 107/17. Bei dieser Bundesratsdrucksache geht es um eine Klarstellung der Abgabenordnung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit bestimmter Vereine. Es geht dabei um Freifunkvereine, also Vereine, die sich ehrenamtlich und ohne Gewinnabsicht engagieren, um möglichst flächendeckend Internet mittels Freifunk, vereinfacht gesagt mittels WLAN bereitzustellen. Sie versorgen auf diesem Weg oft Flüchtlingsunterkünfte mit Internet, arbeiten mit Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsdiensten zusammen, aber auch mit Kommunen, kommunalen Betrieben und kommunalen Eigenbetrieben. Bei dieser Öffentlichkeitswirksamkeit wird gerne die vereinsinterne Vermittlung von Wissen übersehen, Wissen über Netzwerktechnologie, die Funktionsweise des Internets insgesamt, Funktechnologie, Netzwerksicherheit, Ausfallsicherheit elektrischer Systeme und entsprechender Kommunikationssysteme und vieles mehr.

Für solche Vereine gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme hinsichtlich der Gemeinnützigkeit. Die Abgabenordnung ist dort nicht eindeutig und wird deshalb von den Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt. Wegen der Vermittlung von Wissen, also beim Bildungsaspekt, werden solche Vereine manchmal als gemeinnützig anerkannt. Wegen angeblicher Konkurrenz zu professionellen Anbietern werden sie es manchmal nicht. Eine solche Konkurrenz ist faktisch nicht gegeben, aber das ist ein anderes Thema, vor allem muss man das dem jeweiligen Finanzamt immer individuell nachweisen. Letztlich haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Thüringen das Thema deshalb in den Bundesrat gebracht, wo es nun in den Ausschüssen beraten wird; federführend ist der Finanzausschuss. Gemäß des im Bundesrat zu diskutierenden Änderungsvorschlags soll die Abgabenordnung so geändert werden, dass solche Vereine immer als gemeinnützig anerkannt werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, dem im Bundesrat zuzustimmen.

Generell, denke ich, sollte es das Ziel aller sein, Rechtsklarheit zu haben, also die Abgabenordnung so zu formulieren, dass zwei gleiche Vereine von

zwei unterschiedlichen Finanzämtern nicht unterschiedlich eingeordnet werden. Zu der Frage, warum man diese Vereine nun in dem Fall immer als gemeinnützig einordnen sollte, habe ich bereits ein paar allgemeine Dinge gesagt. Ich möchte aber noch auf die Situation im Saarland eingehen.

Hier hat die Regierung einen Digitalisierungsrat eingesetzt mit einem Digitalisierungsforum und dem Landtag in dieser Legislaturperiode schon mehrfach über den jeweils aktuellen Stand der Netzabdeckung im Saarland berichtet. Es gab entsprechende Berichte vor allem im Finanzausschuss, aber teilweise auch in anderen Ausschüssen. Die sogenannten weißen Flecken auf der Karte, also die Bereiche mit nur sehr langsamem Internetzugang im Saarland, werden immer kleiner.

Gerade erst letzte Woche wurde im Digitalisierungsforum noch einmal darauf verwiesen, dass wir im Vergleich zu den anderen Flächenländern überdurchschnittlich gut dastehen. Das ist auch korrekt. Genau das ist aber die Voraussetzung für WLAN. Im Gegensatz zum Mobilfunk nützt mir das beste WLAN-Gerät nichts, wenn der Internet-Anschluss, an den ich es anschließe, sehr langsam ist. Wir haben dann einen Flaschenhals, und das ist nicht das WLAN, sondern der Internet-Anschluss. Aber gerade in einem Bundesland, wo die letzten weißen Flecken geschlossen werden und wir durchschnittlich eine ganz gute Netzabdeckung haben, stellt sich dieses Problem nicht und wir könnten das tatsächlich nutzen. Wir würden deshalb überdurchschnittlich gut davon profitieren, wenn es in dem Bereich keine Probleme gäbe.

Dementsprechend bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bitte auch persönlich noch einmal die Landesregierung, sich diesem Thema im Bundesrat nicht zu verschließen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN sowie vereinzelt von LINKEN und GRÜNEN.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Augustin, Sie sprechen mit Ihrem heutigen Antrag „Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anerkennen“ ein gemeinsames Anliegen an. Davon bin ich jedenfalls im Vorfeld dieser Debatte überzeugt. Ich glaube, daran wird auch der Verlauf dieser Debatte nichts ändern. Dieses gemeinsame Anliegen aller Fraktionen im saarländischen Landtag lautet - ich will das einmal aus der

(Vizepräsidentin Ries)

Vogelperspektive beschreiben -, die Chancen von Digitalisierung, die Chancen der digitalen Welt für möglichst alle überall dezentral und frei von Barrieren nutzbar und erschließbar zu machen, und zwar jenseits von Altersschranken, jenseits von technologischen Schranken, im Grunde genommen um Teilhabe zu ermöglichen, Teilhabe an den Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet.

Es ist völlig unumstritten, Kollege Augustin - das haben Ihre Ausführungen auch deutlich gemacht -, dass Freifunkinitiativen dazu einen wichtigen Beitrag leisten können. Das sind in vielen Orten spannende Bürgerprojekte, denn sie entstehen in der Zivilgesellschaft. Sie sind daher dezentral. Sie entstehen dort, wo Bedarfe bestehen, dort, wo wirtschaftliche Lösungen im ersten Schritt offensichtlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Sie sind deshalb zu begrüßen. Viele Bürgerinnen und Bürger, auch aus meiner Partei - Sie haben das aus dem Hochwald bereits berichtet -, sind in solchen Initiativen unterwegs. In der Tat ist es dann auch eine Lösung für lokale Lücken, für weiße Flecken, so wie die weißen Flecken heute im Plenum des saarländischen Landtags, wenn ich mir das WLAN der heutigen Plenarsitzung anschaue. Deshalb braucht es dafür in der Tat Lösungen und Freifunkinitiativen wie die Ihre. Freifunkinitiativen wie die, die Sie beschreiben, können solche Lösungen darstellen.

Es ist im Übrigen nicht nur eine Chance für diejenigen, die diese auf der Abnehmerseite nutzen, im Grunde genommen die Bürgerinnen und Bürger, die auf den Straßen und Plätzen in den Bereichen, die Sie beschrieben haben, diese Freifunkinitiativen nutzen, es sind auch Chancen für Verwaltungen, für Administrationen, für Unternehmen. Denn solche Initiativen ermöglichen auch den Zugang zu elektronischer Verwaltung, zu Angeboten von E-Government. Sie ermöglichen auch die Nutzung von lokalen Geschäftsmodellen, denn dort, wo in der Innenstadt freies WLAN verfügbar ist, können natürlich auch Unternehmen anders werben, können Unternehmen auch andere Dienstleistungsangebote machen, können Unternehmen Geschäftsmodelle entwickeln, die dann besser oder erstmalig funktionieren. Insofern haben Sie recht. Freifunkinitiativen bieten auch dort eine Chance, wo sie ohne diese nicht bestünden.

Das, was Sie in dem Antrag fordern, ist dennoch darauf sind Sie ja eingegangen - eine komplexe Angelegenheit, denn das Recht der Gemeinnützigkeit, das ja zu einigen Vorrechten führt, die zu Recht begehrt sind, ist hochkomplex. Viele gute Anliegen in unserer Gesellschaft streben dieses Recht der Gemeinnützigkeit an. Daher wollen wir die Initiative, die an anderer Stelle gestartet wurde und die von Ihnen aufgegriffen worden ist, auch nicht ablehnen. Wir haben Ihnen ja im Vorfeld zugerufen, dass das gemeinsame Anliegen der freieren und besseren Nut

zung der Chancen der Digitalisierung für uns alle so wichtig ist, dass wir uns mit dieser Thematik, mit der Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen im zuständigen Ausschuss, im Finanzausschuss des saarländischen Landtages beschäftigen wollen.

Deshalb lehnen wir den Antrag heute nicht ab, sondern bleiben an der Thematik, an diesem gemeinsamen Anliegen durch eine Befassung im Finanzausschuss dran. Ich bitte dafür um Unterstützung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen und den PI- RATEN.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon gut, dass zu diesem Thema die üblichen großkoalitionären Reflexe einmal nicht kommen und dass Zustimmung zu dem wichtigen Thema signalisiert wird. Das werden wir natürlich auch mitmachen. Es war aber vorher schon klar, würde ich sagen.

Vielleicht noch ein Wort grundsätzlicher Art zum Thema Digitalisierung. Es gilt allerorten das Gebot der Stunde. Die öffentliche Diskussion ist davon komplett beherrscht, die Veranstaltungen von A bis Z sowieso. Die Versorgung mit freiem Netz muss bei der Gestaltung einer digitalen Gesellschaft jedenfalls eine feste Rolle spielen. Davon kommt man gar nicht mehr weg. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Deshalb können wir es uns als Gesellschaft im Ganzen überhaupt nicht mehr leisten, einzelne soziale Gruppen von diesen Chancen auszuschließen, denn es ist eine Tatsache - das muss man im Rahmen dieser Debatte immer wieder sagen -, dass nicht jede und jeder sich ein schnelles Netz einfach so leisten kann, wie es für viele von uns selbstverständlich ist.

Es gibt dazu auch ziemlich gute Blogs, wo das adäquat diskutiert wird. Aber eines scheint klar: „Bei freien WLAN-Zugängen leben die Deutschen im Internet-Mittelalter. Frankreich, China, Osteuropa,“ so wurde der Bogen geschlagen - „überall gibt es unterwegs viel mehr Gratisnetz.“ - So eine Passage aus einem Zeitungsbericht der WELT vom letzten Jahr. Da kann man sagen, okay, das ist ein Jahr her. Es hat sich sicherlich seitdem viel getan, aber die Grundproblematik besteht nach wie vor.

Das Fehlen öffentlicher WLAN-Netze ist ärgerlich, nicht nur für Touristen, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, die darauf angewiesen sind. Tatsache ist auch, das es ein Standort- und Wettbe

(Abg. Theis (CDU) )

werbsnachteil geworden ist. Auch das wurde ja eben angesprochen.

Es geht hier nicht auch - das muss man immer wieder sagen - um Luxuskommunikation, ganz im Gegenteil, es geht um digitale Teilhabe, Kommunikation und Gemeinschaft, also eigentlich ganz klar um öffentliche Daseinsvorsorge. Unterstützt werden damit nämlich - auch das wurde ja schon angesprochen - vielfach die zahlreichen Ehrenamtlichen im Land. Wenn man es mit der Unterstützung ernst meint, dann gehört der Freifunk dazu als Beispiel für modernes Engagement. Es ist ja schon fast eine Bürgerbewegung, die sich dafür einsetzt - das ist schon sehr spannend -, den eigenen WLAN-Anschluss sicher auch für andere zur Verfügung zu stellen. Es gibt zigfach diese Freifunkinitiativen für freies WLAN. Die wollen das ohne Hürden und ohne Abzocke. Das ist auch richtig und gut so.

In Berlin hat die rot-rot-grüne Koalition - die nennen das so - den Ausbau des frei zugänglichen WLAN Netzes durch die Schaffung weiterer Infrastruktur unter Einbezug von Initiativen von Freifunkern und Landesbeteiligungen vereinbart. NRW wurde schon genannt. Wir haben auch nach Niedersachsen geschaut. In Bremen ist die Diskussion im Moment in vollem Gange. Rheinland-Pfalz und Thüringen überall wurde das Thema Bürgernetze stärken in den Fokus gerückt, ist längst angekommen und wird zum Teil auch entsprechend mit Landesmitteln gefördert. Das zeigt alles, dass es wirklich immer wichtiger wird, die Bürgerinnen und Bürger zu fördern, die sich zusammentun, um als Freifunker öffentlich zugängliche kostenlose WLAN-Hotspots zu schaffen.

Es gibt ja auch funktionierende Beispiele, das ist vorhin schon angeklungen. Gerade wenn wir in den ländlichen Raum blicken, in die Dörfer, so habe ich bei den PIRATEN zum Beispiel zum Thema Gisingen gelesen: „Ein ganzes Dorf funkt frei.“ Das war im Februar letzten Jahres. Seitdem ist noch mehr gegangen. Aber das fand ich schon eine spannende Sache aus einem kleinen Dorf heraus. Freifunk ist in Gisingen bereits der Renner, heißt es da, und erfreut sich hoher Beliebtheit. Dem gibt es kaum etwas hinzuzufügen. Das ist ganz einfach so und das zeigt auch ganz deutlich, dass das Internet heute zu unserem Leben, zur Daseinsvorsorge dazugehört. Deshalb darf auch der Zugang zum Internet nicht in irgendeiner Art und Weise vom Geldbeutel abhängen.

Wie diejenigen ohne eigenes Konto größere Probleme haben, eine Wohnung zu finden, und diejenigen ohne eigenes Telefon es sicherlich bei der Jobsuche schwer haben, so sind diejenigen ohne Internet-Zugang in unserem gesellschaftlichen Leben oft aufgeschmissen. Das muss man einfach mal so sagen. Deshalb ist Freifunk für alle kein Luxus, sondern

längst eine zeitgemäße, umsetzbare Forderung. Und es ist gut, wenn sich Bürgerinnen und Bürger hier gegenseitig unterstützen. Man könnte sagen, Großes entsteht immer im Teilen. An dieser Stelle, finde ich, passt das ganz gut.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Darum sollten auch die Vereine - der Kollege Augustin hat das ausführlich skizziert -, die den Ausbau von Bürgernetzen vorantreiben, auch als gemeinnützig anerkannt werden. NRW ist hier an erster Stelle im Bundesrat aktiv geworden. Auch das wurde eben zu Recht angesprochen. Aus unserer Sicht gehört auch eine gezielte Informationskampagne zum Werben für Freifunk dazu. Vielleicht kann man dann an dieser Stelle auch die letzten Bedenkenträger überzeugen.

Die Wirkung von alledem wird nicht sofort einsetzen, auch das ist klar. Aber ein gesunder Schub tut der Debatte und der Umsetzung sicherlich gut. Deshalb finden wir den Antrag heute gut und werden ihm natürlich zustimmen. - Ich bedanke mich.

(Beifall von der LINKEN.)