Protokoll der Sitzung vom 15.03.2017

brauch gemacht. Nicht das Land weist Flächen aus, das Land baut auch keine Anlagen, das Land stellt lediglich dort, wo es Interesse gibt, Flächen zur Verfügung, auch Flächen im SaarForst. Das Saarland selbst kann auf seinen SaarForst-Flächen in einer Größenordnung von 40.000 Hektar, die der SaarForst umfasst, für bis zu 30 Anlagen Flächen zur Verfügung stellen. Jede dieser Anlagen nimmt im Schnitt etwa einen halben Hektar in Anspruch, die an anderer Stelle wieder aufgepflanzt werden müssen. Das heißt, bei 40.000 Hektar SaarForst-Flächen im Saarland reden wir über 15 Hektar Fläche Wald, die an einer Stelle entnommen, aber an anderer Stelle auch wieder verpflichtend aufgeforstet wird.

Zusatzfrage 6.

Teilt die Landesregierung die Aussage des Staatssekretärs im Umweltministerium, Roland Krämer, in der Sondersitzung des Püttlinger Stadtrates, dass die jährlichen Pachterträge zwischen 60.000 und 80.000 Euro pro Anlage die Stellen der Landesbediensteten sicherten und die Windkraftanlagen deshalb zu begrüßen und zu genehmigen seien?

Das ist eine sehr verkürzte Darstellung der zugrunde liegenden Tatsachen. Ich habe ja eben gesagt, das Saarland selbst stellt Flächen in den Bereichen, die als Windvorranggebiete ausgewiesen wurden, bereit und hat daraus natürlich auch Pachteinnahmen. Darüber ist auch der Landtag des Saarlandes durch den Wirtschaftsplan des SaarForst Landesbetriebes, der Bestandteil des Haushaltsplanes ist, informiert. Das ist nachzulesen im Einzelplan 09. Ich glaube, es ist der Kapitelbereich 09 23. Wir haben die entsprechenden Mittel, die uns zufließen, nie verheimlicht. Die stehen dort drin. Wir rechnen für dieses Jahr mit einer Größenordnung von rund 800.000 Euro und für das nächste Jahr mit einer Größenordnung von rund 1 Million Pachteinnahmen. Wir sehen darin nichts Ehrenrühriges. Das entlastet auch den Landeshaushalt. Das führt auch dazu, dass das Betriebsergebnis des SaarForst Landesbetriebes stabilisiert wird. Im Übrigen war das auch Ziel und Ausrichtung des Koalitionsvertrages dieser Landesregierung, die betriebswirtschaftliche Grundlage des SaarForst Landesbetriebes dauerhaft abzusichern.

Ich rufe die zweite Frage auf:

„Trifft es zu, dass die Landesregierung sich bei der Bundesregierung dafür eingesetzt hat,

dass die Einwände der Bundeswehr gegen den Windpark auf dem Höcherberg zurückgenommen werden und/oder die Bundeswehr in Verhandlungen mit der Firma JUWI gedrängt hat?“

Zur Beantwortung darf ich nochmals Herrn Minister Reinhold Jost das Wort erteilen.

Ich will vorweg eine Grundsatzbemerkung machen. Wer glaubt, dass wir die Bundeswehr zu irgendetwas drängen können, der ist doch etwas zu optimistisch. Das kann Kollege Bouillon mit Blick auf die Tiefflugproblematik näher erläutern.

(Vereinzelt Lachen und Sprechen.)

Die Frage rund um die Genehmigung des Windparks auf dem Höcherberg hat das Parlament schon in mehrfacher Hinsicht sehr ausführlich beschäftigt.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Es waren nicht nur parlamentarische Anfragen, sondern insbesondere auch die Behandlung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 28.10.2016 und zuletzt die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.02.2017, als es um den Bericht der Landesregierung über die Gründe der Ablehnung des Windparks ging - das war am 28.10.2016 - und um den Bericht der Landesregierung über das Zustandekommen der Genehmigung der Windenergieanlagen auf dem Höcherberg und die näheren Umstände der Entscheidung.

Ich möchte auf die Gesamtproblematik in aller Kürze eingehen. Wir hatten im vorvergangenen und im vergangenen Jahr, beginnend im November 2015 bis zum Februar 2016, insgesamt sechs Stellungnahmen des Bundeswehramtes für die Infrastruktur, genannt BAIUDBw, die mit der Begründung der Beeinflussung und Beeinträchtigung des Übungsgebietes POLYGONE Windenergieanlagen der Windparks Ottweiler-Lautenbach, Marpingen-Alsweiler, Freisen, Tholey-Ost, Gohlocher Wald und Spechenwald Lebach abgelehnt haben.

Insgesamt waren bis Ende Februar 2016 19 Anlagen mit knapp 60 MW Leistung im Jahr aufgrund der negativen Stellungnahme des Bundeswehramtes betroffen und mussten folglich von der Genehmigungsbehörde abgelehnt werden. Man muss dazu sagen, dass im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange die Bundeswehr qua Gesetz und ihrer Stellung eine ganz andere Wertigkeit in ihrer Stellungnahme hatte als andere Träger öffentlicher Belange. Bei einem Wegfall dieser 19 Anlagen mit 60 MW wären die saarländischen energiepolitischen Ziele, den Anteil der erneuerbaren Energien am regionalen Stromverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent

(Minister Jost)

auszudehnen, nicht mehr zu erreichen gewesen. Vor diesem Hintergrund wurde durch mich an Frau Bundesverteidigungsminister Dr. von der Leyen am 13.01.2016 ein Brief geschrieben mit der Bitte um genaue Überprüfung der Ablehnungen, vor allem auch wegen der fehlenden beziehungsweise nicht ausreichend nachvollziehbaren Begründungen seitens der Genehmigungsbehörde für das LUA.

In einem Antwortschreiben von Frau Verteidigungsministerin Dr. von der Leyen vom 18.02.2016 an mich wird erläutert, dass aufgrund der vielen Windenergieanlagen, die sich jetzt schon im Übungsgebiet POLYGONE befinden, von der Bundeswehr keine Abstriche mehr in Kauf genommen werden könnten. POLYGONE ist eine Gebietskulisse mit Radaranlagen und besonderen Erkennungsmöglichkeiten, die in der Ausbildung von Hubschrauberund Kampfpiloten eine Testsituation bietet. Um allerdings doch noch die Möglichkeit für den Bau von Windenergieanlagen auszuloten, wurde der Präsident des entsprechenden Bundesamtes von Frau Dr. von der Leyen gebeten, Kontakt zu den Experten im MUV aufzunehmen. Noch einmal: Das Bundesverteidigungsministerium hat Kontakt zu uns angeboten und den Präsidenten gebeten, mit uns ins Gespräch einzutreten.

In den Monaten April bis August 2016 erfolgten drei Gespräche der zuständigen Fachbehördenvertreter der Landesregierung und der Bundeswehr, in denen das Thema POLYGONE versus Windenergie zur vollständigen Verständlichkeit erörtert werden konnte. Der Staatssekretär wurde von mir gebeten, am ersten Gespräch am 22. April teilzunehmen. Die beiden anderen Gespräche am 10. und 18. August des Jahres 2016 fanden auf der Sachbearbeiter- und Fachebene statt. Es gab dabei auch Besuche beispielsweise der Dienststellen. Als entgegenkommende Maßnahme wurde nach dem Gespräch vom 22. April die umgehende erneute Überprüfung der bereits abgelehnten sechs Standorte mit den 19 Anlagen zugesagt inklusive einer Überprüfung von Alternativen.

Als Ergebnis dieser Neubewertung durch das Bundeswehramt wurde mitgeteilt, dass für vier Standorte mit zwölf Anlagen der vorher sechs Standorte mit 19 abgelehnten Anlagen keine Bedenken mehr bestünden. Diese Windparks waren in Marpingen-Alsweiler, Lebach-Nord Spechenwald, Tholey-Ost und Freisen-Heinzelberg. Für zwei der erneut geprüften Windparks, nämlich Ottweiler-Lautenbach und Lebach-Gohlocher Wald, wurde in einer E-Mail vom 07.06.2016 weiterhin keine Zustimmung erteilt. Das LUA geht mit den ablehnenden Stellungnahmen des Bundeswehramtes analog zu seiner bisher gängigen Praxis bei anderen ablehnenden Stellungnahmen vor. Im ersten Schritt wurden die betroffenen Antragsteller umgehend angeschrieben und informiert. In

nerhalb einer vorgegebenen Frist, in den beiden oben genannten Fällen bis zum 15.07.2016, konnte der Antragsteller die ablehnende Stellungnahme prüfen. Bei dem Träger öffentlicher Belange, der die ablehnende Stellungnahme abgegeben hat, konnte er dann vorsprechen und sein weiteres Vorgehen festlegen.

Die JUWI reichte innerhalb der Frist neben der bereits bestehenden Beurteilung einer Rechtsanwaltskanzlei eine weitere Beurteilung durch eine weitere Kanzlei ein, aus der sich offene Fragen bezüglich der Funktionsweise und der Beurteilung der Beeinträchtigung von POLYGONE durch das LUA ergaben. In diesem Zusammenhang gab es auch noch einmal die Bitte, die entsprechenden Daten zu erläutern und die offenen Fragen der Gutachten zu bewerten. Das Angebot des Bundeswehramtes zu einem weiteren Treffen wurde angenommen. Am 10. August gab es ein erneutes Treffen mit einem intensiven Dialog, einem genauen Einblick in die Funktionsweise der POLYGONE und einem daraus resultierenden beidseitigen Erkenntnisgewinn sowie der Vereinbarung einer erneuten Überprüfung der beiden in Ablehnung befindlichen Windparks.

Am 25. August wurde dann die ablehnende Stellungnahme zum Windpark Gohlocher Wald widerrufen. Am 26. August erhielt das LUA die ablehnende Stellungnahme des Bundeswehramtes zum Windpark Ottweiler-Bexbach, die dazu führte, dass am 09.09.2016 der Genehmigungsantrag abgelehnt wurde. Die Antragstellerin hat mit Datum vom 22. September gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch erhoben. Dies war auch Gegenstand der Berichterstattung vom 28.10.2016 unter der Überschrift: „Bericht der Landesregierung über die Hintergründe der Ablehnung des Windparks in OttweilerWörrstadt Anfang September 2016“.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgte eine erneute faktische Überprüfung durch das Bundeswehramt. Das Bundeswehramt hat nunmehr nach dieser Prüfung mit Stellungnahme vom 20.12. keine Bedenken mehr gegen das Vorhaben geäußert. Daher wurde dem Widerspruch mit Bescheid vom 28.12. abgeholfen. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Alle anderen infrage kommenden Bewertungen wurden im Vorfeld abgeräumt. Es gab keine Möglichkeit und keinen Grund, dieser Anlage die Genehmigung zu verwehren. Dass sich die JUWI und das Bundesamt geeinigt haben und die Bundeswehr im Nachhinein ihr Einvernehmen hergestellt hat, war für uns der Grund zur Genehmigung der Anlage. Wir haben in diesem Zusammenhang konsequent nach Recht und Gesetz gehandelt. Im Übrigen war das auch Gegenstand der Berichterstattung am 10.02.2017 im zuständigen Landtagsausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

(Minister Jost)

Zusatzfrage 1.

Gab es in der Lenkungsgruppe Windkraft am 13. Dezember 2016 Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung, wonach man sich um eine Vermittlung zwischen JUWI und Bundeswehr bemühen wolle, und finden Sie, dass es Aufgabe eines Umweltministeriums oder Wirtschaftsministeriums ist, zwischen dem Betreiber einer Windkraftanlage und der Bundeswehr zu vermitteln und auf eine Lösung zugunsten des Windkraftbetreibers zu drängen?

Es ist Aufgabe dieser Landesregierung, bei einem Begehr eines Investors Kontakte herzustellen und dort, wo es gewünscht ist, auch zu vermitteln. Dies tun wir nicht nur bei Windenergieanlagen, sondern bei allen Investitionsangelegenheiten, die wir im Land tätigen. Dazu sind wir nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz auch verpflichtet. Die entsprechende Genehmigungsbehörde berät und dort, wo der Wunsch eines Investors besteht, stellt sie auch Kontakt her. Dies ist nach meiner Überzeugung gängige Praxis und sollte es auch bleiben. Wir haben in diesem Zusammenhang in dieser konkreten Situation unsere Arbeit nach Recht und Gesetz erfüllt. Wir sehen darin auch nichts Verwerfliches.

Zusatzfrage 2.

Wurde in der Lenkungsgruppe Windkraft am 13. Dezember 2016 die Auffassung vertreten, dass eine ordnungsgemäße Bescheidung der Anlage am Höcherberg angesichts des noch ausstehenden umfassenden Abwägungsprozesses nicht mehr im Jahr 2016 möglich sein würde?

Das ist mir nicht bekannt, weil ich nicht selbst Mitglied dieser Lenkungsgruppe bin. Ich habe es eben vorgelesen. Der Ablauf und die Genese beim Höcherberg lassen ausdrücklich nicht den Schluss zu, dass wie aus der Hüfte geschossen genehmigt wurde. Ich darf es Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen: Beim Windpark Ottweiler-Bexbach wurde der Antrag auf Genehmigung am 29.05.2015 gestellt, nicht 2016! Die Genehmigung erfolgte am 30.12.2016. Vom Zeitraum September 2016 bis zur Genehmigung am 30.12.2016 stand einzig und allein das Einvernehmen des Bundeswehramtes mit Blick auf das Thema POLYGONE aus. Alle anderen Dinge waren rechtmäßig abgewogen und man war bei der Beurteilung zu dem Schluss gekommen,

dass Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Die Genehmigungsfähigkeit wurde nur deswegen nicht hergestellt, weil das Bundeswehramt sein Einvernehmen noch nicht hergestellt hat. Diesen Kausalzusammenhang habe ich Ihnen eben, denke ich, sehr deutlich erläutert. Die Einigung zwischen der JUWI und dem Bundeswehramt hat dazu geführt, dass die Bundeswehr ihr Einvernehmen nachträglich hergestellt hatte. Aufgrund der Vorarbeiten und der Abwägung aller anderen Interessenlagen war es uns dann möglich, am 30. Dezember nach Recht und Gesetz und nach Abwägung einzelner Interessen die Genehmigung auszusprechen.

Zusatzfrage 3.

Sie haben eben gesagt, dass Verhandlungen mit der Bundeswehr sehr schwierig wären. Da drängt sich mir die Frage auf: Finden Sie es in Ordnung, dass die Bundeswehr mit einer Firma JUWI, die nur ihre finanziellen Interessen im Auge hat, verhandelt und nicht mit der Landesregierung, die ja auch die Interessen der Bürger und des Landschaftsschutzes vertreten sollte?

Es steht mir nicht zu, die entsprechenden Verhandlungen zwischen einem Privatinvestor und einer Bundesdienststelle zu beurteilen. Was mir allerdings zusteht, ist die Feststellung, dass wir als saarländische Landesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten haben, bis zum Jahr 2020 20 Prozent des Stromverbrauchs aus regenerativen Energien sicherstellen zu wollen, und dass für diese Landesregierung beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Windenergie eine ganz bedeutende Rolle spielt.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Feststellung zu treffen, dass die saarländische Landesregierung in ihrem Handeln sich nach Recht und Gesetz verhält. Das gilt auch für die Genehmigungsbehörden, denen ich an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes sagen möchte für die gute und vor allen Dingen auch verlässliche Arbeit im Sinne aller, der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Antragsteller. Ich habe eben ja auch dargelegt, dass die saarländischen Genehmigungsbehörden eine Reihe von Anlagen, sogar Anlagen auf SaarForst-Flächen, abgelehnt haben, weil sie den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen oder den Schutzinteressen nicht genügt haben. Diese gute Arbeit erkennt man auch daran, dass seit vielen, vielen Jahren, fast einem Jahrzehnt, keine der Entscheidungen, die insbesondere mit Blick auf Windkraftanlagen vom LUA getätigt wurden, durch das Gericht im Nachhinein kritisiert oder gar kassiert wurde. Rechtssicherheit

für alle Beteiligten war, ist und bleibt dabei Handlungsmaxime. Ich möchte deshalb an der Stelle wiederholen: Ich bin dankbar für die kompetente, gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LUA und meiner entsprechenden Dienststellen.

Zusatzfrage 4.

Der Genehmigungsbescheid, wie er derzeit beim LUA einsehbar ist, umfasst 55 Seiten. Ich frage Sie: Sah der gegenüber dem Antragsteller am 30. Dezember 2016 bekannt gegebene Bescheid bereits genauso aus oder wurde die Begründung erst nachträglich in diese Form gefasst? Immerhin hatte man sich bei der Aufhebung des ursprünglichen Bescheides am 28.12. offensichtlich noch nicht mit den Gründen auseinandergesetzt, da dort nur Bezug genommen wurde auf den Wegfall des Einwandes der Bundeswehr. Man hätte also innerhalb von ein bis zwei Tagen eine Prüfung aller sonstigen Gesichtspunkte vornehmen müssen. Wurde tatsächlich in dieser Zeit eine 55-seitige Begründung des Genehmigungsverfahrens verfasst?

Ich kann mich nur wiederholen. Das Einzige, was dazu geführt hatte, dass im September 2016 die entsprechende Anlage in Ottweiler-Lautenbach nicht genehmigt werden konnte, war die ablehnende Stellungnahme des Bundeswehramtes vom 26.08. Dies hat dazu geführt, dass am 09.09. der Genehmigungsantrag abgelehnt wurde. Darauf folgend erging ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 22.09. durch den Investor JUWI. Im Übrigen wiederhole ich mich auch an dieser Stelle: Das war Gegenstand im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz im Oktober letzten Jahres, aber auch im Februar dieses Jahres. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine erneute fachliche Überprüfung durch das Bundeswehramt. Dieses hat nunmehr nach der Prüfung mit Stellungnahme vom 20.12.2016 keine Bedenken mehr gegen das Vorhaben geäußert. Dadurch wurde dem Widerspruch mit Bescheid vom 28.12. abgeholfen. Alle anderen Dinge mit Blick auf Natur-, Arten- und Umweltschutz waren vorher abgeprüft und waren eben kein K.O.-Kriterium zur Ablehnung dieses Vorhabens, einzig und allein die Nichtherstellung des Einvernehmens mit dem Bundeswehramt. Dieses Einvernehmen ist dann Ende Dezember uns gegenüber hergestellt worden. Es gab keinen Hinderungsgrund bezüglich der Anlage. Hätten wir weiterhin entweder das Verfahren verzögert oder es abgelehnt, hätte sich das Saarland schuldhaft verhalten und wäre in eine Schadensersatzsituation gekommen.

Zusatzfrage 5.

Deshalb ist es für mich wichtig zu wissen, ob dieser abschließende Bescheid schon in dieser Form verfasst war, also auch auf die anderen Punkte eingegangen wurde - bei der Ablehnung war ja nur die eine Begründung mit der Bundeswehr drin -, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Kürze der Zeit alle Punkte geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid, der jetzt vorliegt, hat wie gesagt 55 Seiten.

Frau Abgeordnete, ich möchte jetzt zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass der Eingang des Antrages auf entsprechende Genehmigung der Anlagen Ottweiler-Bexbach vom 29. Mai 2015 stammt. Ich möchte des Weiteren darauf hinweisen, dass in dieser Zeit bis zur Genehmigung insbesondere mit Blick auf alle anderen schutzwürdigen Interessen und zu berücksichtigenden Sachverhalte eine umfängliche Prüfung stattgefunden hat. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es eine ganze Reihe von entsprechenden Punkten gab, für die relativ schnell das Einvernehmen hergestellt werden konnte, mit denen die Beteiligten überhaupt keine Probleme hatten. Da gab es Anregungen, denen man nachgegangen ist, bei denen wir mit Blick auf Auflagen und entsprechende Monitoring-Verfahren sichergestellt haben, dass die schutzwürdigen Interessen tatsächlich auch zum Tragen kommen. Es gab keine Dabber-dummel-dich-Aktion - um es auf Saarländisch auszudrücken. Nachdem der entsprechende Einvernehmenstatbestand durch das Bundeswehramt hergestellt worden war, gab es keine Begründung für uns, dieser Anlage die Genehmigung zu verweigern. Ich lade Sie aber gerne ein, dass wir uns zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LUA den Bescheid noch einmal ansehen und uns die Genese erläutern lassen. Ich hoffe, Sie nehme diese Einladung an.

Zusatzfrage 6.

Ich hätte noch viele Fragen, aber zum Abschluss: Sie haben zu Beginn der Fragestunde erwähnt, dass diese Änderung im Landesentwicklungsplan zu Zeiten von Jamaika vorgenommen wurde. Bestand aus Ihrer Sicht je die Absicht, die Verordnungen und Gesetze in irgendeiner Form zu verändern? - Jetzt, in den vergangenen fünf Jahren.

(Minister Jost)

Ich verweise in dem Zusammenhang auf ein Interview mit mir in der Saarbrücker Zeitung vom 01. Februar dieses Jahres. Auf die Frage, ob es nicht besser wäre, einen zentralen Landesentwicklungsplan Windkraft aufzustellen, wie er bis 2011 existiert hat, habe ich geantwortet - und daran hat sich bis heute nichts geändert -: Das wäre weder sinnvoll noch hilfreich. 2011 hat die Jamaika-Koalition von CDU, FDP und GRÜNEN

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie hätten fünf Jahre Zeit gehabt, das zu ändern, wenn Sie es gewollt hätten! Fünf Jahre!)

entschieden, dass nicht mehr die Landesplanung vorgibt, wo welche Windräder hinkommen, sondern dass man dies auch zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Städte- und Gemeindeebene in eigener Entscheidung überlässt.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)