Protokoll der Sitzung vom 25.04.2017

(Verbreitet Beifall.)

Herzlichen Dank, Herr Hans. Wir haben einen Vorschlag. Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann bleibt es bei einem Vorschlag.

Wir kommen zur Wahl. Für das Wahlverfahren gilt § 41 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes. Erstens. Wahlen können durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Bei Widerspruch wird geheim gewählt. Zur Abgabe der Stimmzettel werden die Abgeordneten mit Namen aufgerufen. Zweitens. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine

(Alterspräsident Dörr)

solche Mehrheit, kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Hier haben wir nur einen Anwärter, das entfällt also.

Zuerst einmal meine Frage: Sind Sie damit einverstanden, dass wir per Handaufheben wählen? Gibt es dagegen Widerspruch? - Ich stelle keinen Widerspruch fest. Also können wir durch Handaufheben wählen.

Wir haben ja nur einen Kandidaten. Ich frage ganz einfach: Wer für Herrn Abgeordneten Klaus Meiser als Landtagspräsident ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Danke schön. Nur zur Sicherheit: Gegenprobe, Enthaltungen? - Das war einstimmig.

(Beifall des Hauses.)

Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Klaus Meiser einstimmig zum Landtagspräsidenten gewählt worden ist. Herr Abgeordneter Klaus Meiser, nehmen Sie die Wahl an?

Danke schön.

(Beifall des Hauses.)

Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wahrt der Präsident die Würde und die Rechte des Landtages und fördert seine Arbeit. Er leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Herr Landtagspräsident Klaus Meiser, ich bitte Sie, zur Verpflichtung zu mir heraufzukommen.

Herr Landtagspräsident, ich verpflichte Sie hiermit, die Würde und die Rechte des Landtages zu wahren, die Arbeit des Landtages zu fördern und die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten. Herzlichen Glückwunsch, auch im Namen des gesamten Hauses. Ich hoffe und ich bin überzeugt, dass Sie die Arbeit in der Zukunft genauso gut machen wie in der Vergangenheit. - Ich bitte Sie, jetzt die Leitung zu übernehmen.

(Beifall des Hauses.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Verpflichtung der Abgeordneten durch die Landtagspräsidentin/den Landtagspräsidenten

Nach Artikel 66 Abs. 2 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem

Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Ich bitte Sie und die Zuhörer, sich zur Verpflichtung von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. - Danke schön.

(Die Anwesenden nehmen wieder Platz.)

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verfahren bei Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages des Saarlandes (Drucksache 16/1)

Mit dem vorstehenden Antrag wird ein einheitliches Verfahren in Immunitätsangelegenheiten unter Berücksichtigung der für den Deutschen Bundestag getroffenen Regelungen gewährleistet. Mit der Beschlussvorlage stellt der Landtag sicher, dass die Abgeordneten untereinander gleich behandelt und im Verhältnis zum Bürger diesem weitgehend gleichgestellt werden, sofern nicht besondere Parlamentsbelange die Aufrechterhaltung des Immunitätsschutzes erfordern.

Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1 einstimmig angenommen ist.

Da die Zusammensetzung des neuen Erweiterten Präsidiums noch nicht feststeht und die Wahlen erst in der kommenden Sitzung erfolgen sollen, bitte ich, mich zu ermächtigen, den Entwurf der Tagesordnung für die nächste Sitzung im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden festzulegen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch einige persönliche Worte. Ich bedanke mich zunächst einmal sehr herzlich für die einstimmige Wahl zum Landtagspräsidenten. Das einstimmige Votum ist ein großer Vertrauensvorschuss. Ich bin mir der damit verbundenen Verantwortung bewusst. Ich versichere Ihnen, dass ich das Amt des Landtagspräsidenten weiterhin in der gebotenen Neutralität und fair ausüben werde.

(Alterspräsident Dörr)

Bischof Wiesemann hat schon im Gottesdienst darauf hingewiesen, dass etwa 70 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Das ist die höchste Wahlbeteiligung seit mehr als 20 Jahren. Ich glaube, das ist für die Demokratie in Deutschland und insbesondere im Saarland, aber auch für uns Abgeordnete selbst ein Grund zur Freude und eine Verpflichtung zugleich.

Es liegt an uns Abgeordneten im Parlament und an der neuen Landesregierung, die Saarländerinnen und Saarländer auch in der heute beginnenden Wahlperiode für unsere Politik zu interessieren. Wir müssen und wollen die Menschen bei gesetzgeberischen Willensbildungsprozessen mitnehmen und ihnen die Arbeit der Landesregierung vermitteln, um Vertrauen in die Politik zu erhalten beziehungsweise zu wecken. Für das Parlament gesprochen kann das vor allem durch eine positive politische Kultur erreicht werden. Diese zeichnet die Arbeit des Landtages seit Jahrzehnten aus, insbesondere in der abgelaufenen Legislaturperiode.

Obwohl bis zu sechs Fraktionen - BÜNDNIS 90 und die PIRATEN waren ja auch dabei - hart um den richtigen Weg für das Saarland gerungen haben, haben sich der politische und der persönliche Umgang miteinander und die Darstellung nach außen an eine gemeinsame Grundregel zu halten. Das ist in der Vergangenheit immer geschehen, denn alle Abgeordnete im Hause waren überzeugte Demokraten.

Wir halten uns an die gemeinsame Wertevorstellung - wenn Sie so wollen, der kleinste gemeinsame politische Nenner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz und in der Verfassung des Saarlandes niedergelegt ist. Zu Recht haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese Werte als Basis für das Funktionieren unserer Gesellschaft festgelegt. Die Gesamtheit dieser Werte hat sich als tragfähig für unser demokratisches Deutschland erwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer wollte heute noch in Frage stellen, dass die Menschenwürde unantastbar ist? Wer wollte heute noch in Frage stellen, dass alle Menschen frei sind? Wer wollte heute noch in Frage stellen, dass alle Menschen gleich sind? Wer wollte heute noch die Meinungsfreiheit in Frage stellen? Wer wollte heute noch die Religionsfreiheit in Frage stellen? - Auf diese Fragen gibt es im Grunde nur ei

ne Antwort: „Niemand, der ein aufrechter Demokrat ist.“

Natürlich werden alle diese Grundrechte nur dann geschützt - und das schreibe ich allen ins Stammbuch -, wenn sie ihrem Geiste entsprechend und nicht ihrem Geiste zuwider gebraucht werden. Auch diese Erkenntnis ist für alle Demokratinnen und Demokraten in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Ich will es unjuristisch ausdrücken: Wir wollen eine weltoffene und tolerante Gesellschaft sein, und wir sind es auch. Weltoffenheit und Toleranz können aber nur dann geschützt werden, wenn es keine Toleranz gegenüber Intoleranz gibt.

Lassen Sie uns auch in der neuen Wahlperiode hart um den richtigen Weg für unser Saarland ringen, das ist der Sinn und Zweck eines Parlaments. Lassen Sie uns aber auch einen fairen, demokratischen Umgang miteinander pflegen. Das ist nämlich weiterer Sinn und Zweck eines Parlaments. Es ist der Repräsentant der Demokratie und aller damit verbundenen Werte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Mehrheitsverhältnisse in dieser Wahlperiode ihre ganz eigenen Herausforderungen, gerade für die Opposition, mit sich bringen, liegt auf der Hand. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete der Oppositionsfraktionen, auch im Namen der Mehrheitsfraktionen zu, dass hier demokratische Spielregeln gelten werden. Die Mitwirkungsrechte der Opposition werden auch in dieser Legislatur in vollem Umfang gewährleistet sein. In diesem Sinne und in diesem Geiste wollen wir die Arbeit in der 16. Wahlperiode gemeinsam aufnehmen. - Vielen Dank!

(Lang anhaltender Beifall des Hauses.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie alle, also auch die Besucherinnen und Besucher, die Vertreter der Medien, die Bediensteten des Hauses und der Fraktionen in das Große Restaurant zu einem kleinen Empfang zum Kennenlernen und Plaudern einladen. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle die Einladung annähmen. Damit schließe ich die Sitzung. - Vielen Dank!

(Präsident Meiser)