Zum Thema Zeit bis zur Anerkennung der Privatschule. Mit der Änderung des Gesetzes im Jahr 2011 wurde eine Art Bewährungszeit eingeführt. Diese gilt selbstverständlich nur für Neugründungen, bestehende Schulen haben einen Bestandsschutz erhalten. Bei diesen Änderungen wurde die staatliche Finanzhilfe zu den laufenden Personal- und Sachkosten an die staatliche Anerkennung der Privatschule gekoppelt. Diese Regelung gab es bereits vor dem Jahr 2011 in fast allen Bundesländern. Ich
habe mir aktuell noch einmal angesehen, wie es in anderen Bundesländern aussieht. Dort gibt es überall Wartezeiten, in denen ganz genau geschaut wird, ob die Schule auf sicheren Füßen steht, ob wirklich zugelassen werden kann, dass dort Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden und nicht die Gefahr besteht, dass sie vielleicht nach einem oder zwei Jahren die Schule wieder verlassen müssen. Das wäre mit Sicherheit das Schlechteste, was passieren könnte.
In den anderen Bundesländern gibt es, wie eben angesprochen, Wartezeiten von zwei bis drei Jahren oder sogar bis zum Vollausbau der Schule. Damit eine Schule im Saarland staatlich anerkannt wird, muss sie die Gewähr bieten, dass sie dauerhaft die nach dem saarländischen Privatschulgesetz gestellten Anforderungen erfüllt. Sie werden anerkannt, wenn sie drei Jahre ohne Beanstandung gearbeitet haben. Diese Zuverlässigkeit und Konstanz sind sehr wichtig und auch sinnvoll, da wir für die Schüler wirklich eine gute und stabile Basis wollen und eine gewisse Zuverlässigkeit, dass man langfristig bis zum nächsten Bildungsabschluss planen kann.
Die saarländische Landesregierung lässt die Gründer von Ersatzschulen aber nicht im Regen stehen, sondern es gibt Förderungen von Anfang an. Deshalb erhalten die Träger in dieser Anfangsphase bis zur Anerkennung eine staatliche Finanzhilfe von 25 Prozent der laufenden Kosten. Nach ihrer Anerkennung haben sie Anspruch auf weitere 25 Prozent ihrer laufenden Ausgaben, die in der Zeitdauer zwischen Genehmigung und Anerkennung angefallen sind.
Eine ähnliche Änderung betraf die Investitionszuschüsse. Hier wurde ebenfalls eine Bewährungszeit eingeführt. Auch hier soll gründlich geprüft werden, ob eine neue Privatschule sich auch langfristig etablieren kann. Bauzuschüsse verfehlen ihren Zweck, wenn eine Schulgründung scheitert. Es gibt gute Alternativen. In vielen Kommunen gibt es geeignete Gebäude, wo Räume angemietet werden können. Man fängt mit einer oder zwei Klassen an und kann später das Ganze erweitern. Dann im Nachgang über eigene Investitionen in diesem Bereich nachzudenken, ist in der Chronologie der Dinge mit Sicherheit der richtige Weg.
Die AfD-Fraktion möchte mit einer Änderung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft gerade die eben geschilderte Bewährungszeit bis zur Anerkennung wieder abschaffen. Des Weiteren sollen die Finanzhilfen wieder ab dem Tag der Genehmigung in voller Höhe fließen.
2011 wurde dieses Gesetz wie eben auch von mir bereits erläutert, sehr behutsam geändert und den Richtlinien der übrigen Bundesländer angepasst, im Übrigen - auch eben wurde das schon angespro
chen - wurde dieses Gesetz unter Zustimmung aller Fraktionen einstimmig, von allen Abgeordneten, entsprechend verabschiedet.
An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass die vom Grundgesetz und von der Landesverfassung umschriebene Privatschulfreiheit den Ersatzschulen ein der staatlichen Einflussnahme entzogenes Betätigungsfeld garantiert, den Staat aber zu einer Unterstützung verpflichtet. Gerade mit Blick auf diese Unterstützung muss auch daran gekoppelt sein, dass man die neuen Schulen auf Zuverlässigkeit und Umsetzung der Lehrpläne und auch der Bildungsabschlüsse überprüft. Wie ich bereits anfangs erwähnte, haben wir im Saarland gut funktionierende Privatschulen in den einzelnen Schulformen. Hier wird sehr wertvolle Arbeit geleistet.
Diese Schulen haben mittlerweile viele Erfahrungen gesammelt und haben auch ihre Konzepte und Leitbilder den heutigen Herausforderungen angepasst. Für Neugründungen gibt es auch weiterhin eine realistische Chance, sich zu etablieren und eine staatliche Anerkennung zu erhalten. Eben hatte der Kollege Renner, glaube ich, bereits erwähnt, dass wir im Jahr 2012, also nach Beginn des neuen Gesetzes, eine Neugründung hatten. Die Grundschule Montessori in Oberwürzbach wurde nämlich neu gegründet beziehungsweise im August 2012 genehmigt, und nach erfolgreicher Bewährung - in diesem Prozess hatte sich die Schulaufsicht in Abstimmungsgesprächen mit Eltern, Trägen und Ministerium das Ganze angesehen und dann gesagt, die Schule steht auf guten Füßen - erfolgte im Januar 2016 die Anerkennung. Das zeigt, dass das aktuelle Gesetz definitiv zeitgemäß ist.
Gerade aufgrund der angesprochenen Veränderungen im heutigen Schulalltag - ich bin am Anfang meiner Rede darauf eingegangen - sehen wir es als wichtig an, dass durch diese Kontrollmechanismen eine neue Ersatzschule in ihrer Gründungsphase begleitet wird und auf stabilen Füßen steht.
Ich kann es mir wirklich nicht verkneifen, zum Abschluss noch ganz kurz auf das einzugehen, was Sie anfangs erläutert hatten, Herr Dörr. Am Anfang hatte ich gedacht, er hat sich jetzt Gott sei Dank einmal mit der Thematik auseinandergesetzt. Man hat auch gemerkt, dass Sie sich mit dem vorliegenden Gesetz befasst haben. Aber dann wird wieder auf die aktuelle Situation eingegangen, dann wird das Thema neue Privatschule vorgeschoben als eine Lösungsmöglichkeit für die Themenfelder, die wir aktuell bearbeiten.
Das Thema, das heute Morgen in der Zeitung stand, ist ein ganz wichtiger Ansatz, nämlich dass man sich von außen Experten in das System holt. Sie können uns glauben, dass wir uns hier in intensiven Bera
tungen befinden und auch gute Lösungsmöglichkeiten auf dem Weg erarbeiten, um mit diesem Expertenwissen von Leuten, die von einer Schulakademie kommen und in ganz großen Schulen schon Lösungen erarbeitet haben, ein richtiges Signal auszusenden.
Ich denke, dass wir hier auf einem richtig guten Weg sind, einmal im Kleinen anzufangen, um dann diese Lösungen in den einzelnen Betätigungsfeldern der Schulen in die Fläche zu tragen. Da sind wir auf dem richtigen Weg. Ich kann Ihnen nur raten, sich auch unsere Konzepte einmal anzuschauen. Wir haben Lösungen für ganz viele Fragen.
Wir sehen keine Notwendigkeit, dass es hier zu einer Anpassung kommt. Wir lehnen daher den vorliegenden Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir das jetzt in aller Ruhe angehört und es war vieles dabei, was ich unterstreichen kann. Es ist auch immer schmeichelhaft, wenn man zitiert wird, wie in diesem Fall vom Herrn Kollegen Renner.
Besonders schön ist es überdies, wenn es auch noch stimmt. Ja, ich bin überzeugt, dass das staatliche Schulsystem große Mängel hat. Der Staat ist ein schlechter Unternehmer. Das ist auch meine Überzeugung. Wir haben es ja erlebt im Osten unseres Vaterlandes, in der damaligen DDR, dass wirklich gute Ingenieure - mit Sicherheit gute Ingenieure - 40 Jahre lang an einem Auto gearbeitet haben und am Schluss kam der Trabi heraus. In der Zeit haben unsere Ingenieure hier Autos hergestellt für jeden Gebrauch in jeder Größe für alle Preisklassen und so weiter. Das ist der Unterschied zur Planwirtschaft und das ist der Unterschied zwischen privater Wirtschaft und staatlicher Wirtschaft.
Was die Maßnahmen betrifft, die verhindert worden sind, so bin ich missverstanden worden. Ich denke, dass wegen dieser Vorschriften, die im Augenblick im Gesetz sind, erst gar keine Privatschulen beantragt werden. Einmal abgesehen von den bürokratischen Hürden, die man sicherlich zum Teil verstehen kann - es muss ja eine Zuverlässigkeit da sein -, müssen nicht auch noch finanzielle Hürden dazu
kommen, indem man zum Beispiel einem potenziellen kleinen Schulträger dieses Risiko aufbürdet, der schon gar nicht in der Lage ist, das zu machen.
Die eine Schule, die genannt worden ist, ist bezeichnenderweise die Montessori-Schule. Die steht ja nicht alleine. Das ist ja ein großer Schulverband. Die sind über ganz Deutschland verbreitet genau wie die Waldorfschulen. Die können sich das durchaus auch einmal leisten, irgendwo eine Schule zu gründen und dann drei oder vier Jahre zu warten, bis sie die volle Entschädigung für ihre Auslagen bekommen. Das kann sich ein privater kleiner Schulträger auf Ortsebene zum Beispiel nicht leisten. Deshalb sind auch - das haben Sie ja indirekt zugegeben - seit 2012 überhaupt keine Anträge mehr gestellt worden.
Das ist jetzt sechs Jahre her. Sechs Jahre wurde das nicht gemacht. Wenn dieses Gesetz vielleicht fortschrittlicher war als die Gesetze, die es in anderen Bundesländern gibt - wir haben ja eine Kulturhoheit -, dann muss man das Gesetz nicht ändern. Das hat fünf Jahrzehnte im Saarland sehr gut funktioniert. Es gab - und das gibt es jetzt auch noch - gute Schulen in freier Trägerschaft. Das hätte man nicht ändern müssen. Unser Antrag geht nur darauf hinaus, dass man diesen aus Erfahrung guten Zustand wiederherstellt.
Und wenn man Vergleiche mit anderen zieht, dann kann ich Ihnen sagen, ich war länger in Baden-Württemberg gewesen, dort ist das Privatschulwesen oder das Schulwesen in freier Trägerschaft ein ganz wesentlicher Bestandteil des gesamten Schulwesens. Sagen Sie bitte nicht, dass in Baden-Württemberg nicht gut erzogen und unterrichtet wird.
Es wird hier auch immer von der Frankreichstrategie gesprochen. Da kann ich Ihnen sagen, in Frankreich sind die Privatschulen - jetzt sage ich wieder „Privatschulen“ -, die man sich leisten kann, ganz stark. Drei meiner Söhne waren auch an einer solchen Privatschule, nicht für Reiche; ich gehöre nicht dazu, Alleinverdienender, vier Söhne. Der Staat wollte sie begrenzen, aber die Leute sind auf die Straße gegangen, damals wurden in Paris eine Million Menschen mobilisiert.
Das Privatschulwesen oder das Schulwesen in freier Trägerschaft sollte man also fördern. So stand und steht es im Gesetz. Seit 2011 würgen wir dieses System ab. Unser Antrag lautet, dies wieder rückgängig zu machen. Ich garantiere Ihnen von dieser Stelle - und Sie können mich dann in einem Jahr wieder zitieren -, dass uns die Probleme nicht verlassen werden, die wir jetzt in unseren Gemeinschaftsschulen haben, hauptsächlich in den Gemeinschaftsschulen, in denen man die Inklusion vorantreibt. All diese Berater bringen überhaupt nichts. Die Probleme werden uns nicht verlassen. Wir wer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zu den Dingen, die in der Debatte angesprochen wurden, die zwar mit dem Gegenstand der Tagesordnung nichts zu tun haben, auf die ich aber doch eingehen will, damit es nicht heißt, ich würde dazu nichts sagen.
Ich bin in diesem Raum wohl am unverdächtigsten, was das Thema kritische Herangehensweise an den Aufbau der Gemeinschaftsschule angeht. Ich erinnere daran, dass ich zu Oppositionszeiten an diesem Pult stand und gesagt habe, viele Probleme, die wir bei den Gemeinschaftsschulen womöglich künftig bekommen würden, müssten im Vorfeld gelöst werden. Allerdings war es so, dass die damalige Jamaika-Koalition auseinandergebrochen ist und die Verfassung geändert wurde. Die Gemeinschaftsschulen mussten eingerichtet werden, aber viele Dinge waren nicht vorbereitet. In den letzten Jahren haben wir, wie ich glaube, ganz erfolgreich daran gearbeitet.
Ich will an Folgendes erinnern: Als ich das Amt übernommen habe, gab es keine Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen, es gab noch nicht mal eine Planung für die Oberstufe der Gemeinschaftsschulen, wie sie ausgestattet werden sollten, war völlig nebulös, viele inhaltlichen Dinge waren nicht geklärt. Wir hatten noch nicht einmal eine rechtskräftige Gemeinschaftsschulverordnung. Wir mussten sie erst neu auf den Weg bringen.
Vor diesem Hintergrund will ich durchaus noch einmal betonen, dass es uns gelungen ist, in den ersten Jahren für eine extrem hohe Stabilität unseres Schulsystems zu sorgen, indem wir in sehr kurzer Zeit genau diese Voraussetzungen geschaffen haben. Ich finde, die Große Koalition kann ein bisschen stolz darauf sein, dies in den letzten sechs Jahren gut hinbekommen zu haben.
Ich will eine zweite Vorbemerkung machen. Ich war der Erste, der immer darauf hingewiesen hat, dass wir zunehmend Probleme in den Schulen bekommen. Ich sage es einmal ein bisschen scherzhaft, obwohl das Thema eigentlich recht ernst ist: Auch die heutige Überschrift der Saarbrücker Zeitung zeigt, dass Bildung Not tut, denn das Saarland will
den Schulen nicht mit Problemen helfen, sondern das Saarland will den Schulen bei Problemen helfen, wenn sie Probleme haben.
Welches Problem haben unsere Schulen? - Unsere Schulen haben doch nicht das Problem, dass die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer neue Herausforderungen in die Schulen gebracht hätte. Nein, unsere Schulen haben das Problem, dass zunehmend der ökonomische Druck, der in unserer Gesellschaft vorhanden ist, in den Schulen ankommt. Wir haben es immer mehr mit Kindern zu tun, die in Armut leben. Die Kinderarmut ist in unserem Land drastisch gewachsen. Es kommen immer mehr Kinder morgens in die Schule, die nicht gefrühstückt haben, die nachts nicht geschlafen haben, bei denen zuhause sich niemand gekümmert hat. Was machen Lehrer in einer solchen Situation? - Sie kümmern sich morgens erst einmal darum, diese Kinder einigermaßen vernünftig in Obhut und Schutz zu nehmen.
Ich sage aber auch, das ist nicht die Kernaufgabe von Schule. Die Kernaufgabe von Schule ist es, guten Unterricht zu machen. Dass Lehrerinnen und Lehrer dazu überhaupt nicht mehr kommen, ist die eigentliche Herausforderung, vor der wir in unseren Schulen zurzeit stehen. Dabei müssen wir die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen. Das ist die eigentlich zentrale Aufgabe. Ich sage es ganz am Anfang: Mit Privatisierung werden wir das Gegenteil erreichen. Lassen Sie uns deshalb dafür sorgen, dass wir Schulen von den Aufgaben entlasten, bei denen es sich diese Gesellschaft ein kleines bisschen leicht macht, indem sie alles in unsere Bildungseinrichtungen abdrückt. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lehrerinnen und Lehrer haben es verdient, dass nicht alle Probleme, die unsere Gesellschaft hat, in den Schulen gelöst werden müssen, sondern dass sie ihrer Kernaufgabe wieder nachkommen können. Das muss in den nächsten Jahren im Fokus der Politik stehen.
Nun zum Tagesordnungspunkt. Ich will dazu nur drei Dinge sagen. Zunächst zur Gesetzesänderung selbst, dann zu den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren, insbesondere vor der Gesetzesänderung gemacht haben, und letztlich auch eine Richtigstellung zu der Behauptung, welche Schulen nach dieser Gesetzesänderung gegründet werden konnten.
Die Gesetzesänderung selbst ist überhaupt nicht spektakulär, denn die Regelung in § 18 Abs. 1 des Privatschulgesetzes zur staatlichen Anerkennung, die hier angegriffen wird, bestand bereits vor der Gesetzesänderung, allerdings nicht im Gesetz, sondern in der entsprechenden Durchführungsverordnung zum Privatschulgesetz. Die Vorgabe, wonach