Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

chende Gesetzesinitiative vor und auch beim EUGipfel Ende der Woche steht der Vorschlag auf der Tagesordnung. Niemand von uns will einen Handelskrieg. Aber auf Dauer haben wir nur dann eine Chance, der ökonomischen Vernunft wieder den Weg zu bahnen, wenn wir als geeintes Europa geschlossen und entschlossen auftreten.

Meine Damen und Herren, wenn ich eingangs auf die Fortsetzung des „saarländischen Weges“ verwiesen habe, so gilt das auch für die Kommunen. Auch hier setzen wir wie in der Vergangenheit auf eine Politik der engen, vertrauensvollen Partnerschaft und werden unsere Kommunen ganz sicher nicht allein lassen bei ihrem Bemühen um eine dauerhafte und nachhaltige Handlungsfähigkeit. Wir werden gemeinsam im Diskurs mit den Kommunen tragfähige Lösungen zur Senkung der Schuldenlast bei unseren saarländischen Kommunen erarbeiten. Vor allem das Thema Kassenkredite steht für uns in dieser Legislaturperiode nicht nur oben auf der Agenda, es steht tatsächlich im Vordergrund. Ansonsten bleiben wir bei dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die konsequente Umsetzung des Kommunalpakts, die angemessene Beteiligung der Kommunen an unserer Investitionsoffensive und an den Entlastungen im Zuge des Bund-Länder-Finanzausgleichs.

Meine Vorgängerin hat das von dieser Stelle in einer Regierungserklärung als Beteiligung der Kommunen an der Zukunftsdividende des Saarlandes bezeichnet. Wir stehen für die Weitergabe der Bundesfinanzhilfen zur Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Dies betrifft auch diejenigen Mittel, die jetzt in Milliardenhöhe im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beschlossen werden. Uns ist klar, die Kommunen im Saarland sind genau wie das Saarland keine Bittsteller im Hinblick auf den Bund. Wir sitzen gemeinsam mit den Kommunen in einem Boot, deshalb stehen wir an der Seite unserer saarländischen Kommunen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Und ich bleibe dabei und dafür stehe auch ich ganz persönlich ein: Wir setzen im Zusammenhang mit kommunalen Reformen weiterhin auf Freiwilligkeit. Dieses Prinzip der Freiwilligkeit betrifft auch meinen persönlichen Vorschlag, den ich im Zusammenhang mit Schulträgerschaften gemacht habe. Dort, wo Bildungseinrichtungen von der Kita bis zur weiterführenden Schule bis zum Schulabschluss zusammenarbeiten wollen, darf eine Schulträgerschaft dieser Zusammenarbeit ganz sicher nicht im Weg stehen. Hier geht es allein um die Bildung von kommunalen Zweckverbänden auf freiwilliger Basis, nicht mehr, aber ganz sicher auch nicht weniger.

In der gleichen Weise wollen wir die Kommunen auch beim Aufbau ihrer digitalen Infrastruktur unterstützen. Bürgerinnen, Bürger und auch Unterneh

(Ministerpräsident Hans)

men erwarten heute mehr und mehr einen schnellen, sicheren und einfachen Online-Zugang zu den kommunalen Verwaltungen, um ihre Behördengänge digital zu erledigen. Angefangen beim einfachen Bürger bis hin zum Architekturbüro muss das Standard werden. Gerade für kleine und mittlere Kommunen im ländlichen Raum ist dies von zentraler Bedeutung, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in diesem Land geht. Aber genau für diese Gemeinden ist es oftmals personell wie auch strukturell ein Kraftakt, diese Infrastruktur in eigener Verantwortung aufzubauen. Daher werden wir als Land den Kommunen fundierte Vorschläge unterbreiten, um kommunale Querschnittsaufgaben wie Personal, Organisation, Haushalt und IT fachkompetent zu bündeln und zentral zu verwalten. Aufgaben also im sogenannten und vielfach unterschätzten Backoffice-Bereich, deren Zentralisierung weder die Bürgernähe vor Ort noch die Entscheidungskompetenzen der Kommune tangiert. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass ein solches Dienstleistungszentrum der eGo-Saar sein kann. Überlegungen hierzu sind derzeit noch im Fluss, aber sie werden angestellt.

Ebenso wie wir nach praktikablen Lösungen im Bereich der IT-Infrastruktur suchen, so suchen wir eben auch Lösungen für den Betrieb eines gemeinsamen Rechenzentrums von Universität, Land und Kommunen, also die Zentralisierung von besonders ausgestatteten Räumlichkeiten für die Unterbringung der Server an einem Ort und nicht etwa - wie wir es im Moment erleben - in Etagen von Rathäusern in jeder noch so kleinen Gemeinde. Fest steht bei all dem allerdings: Die verfassungsrechtlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung ist und bleibt auch im Zeitalter der Digitalisierung ein Tabu. Mit mir als Ministerpräsident wird diese kommunale Selbstverwaltung auch in keiner Weise angetastet.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, werfen wir einen nüchternen Blick auf unsere Gesellschaft im Jahr 2018. Wenn wir ganz ehrlich sind, müssen wir feststellen: Es hat sich in der Gesellschaft eine tiefe Verunsicherung über die Grundlagen unseres politischen und staatlichen Handelns breit gemacht. In die Verunsicherung mischen sich konkrete Besorgnisse: Stehen unsere freiheitliche Gesellschaft, Demokratie, Wohlstand, Frieden und Zivilisation noch auf festen Säulen? Halten ihre Fundamente noch den Bedrohungen stand? Bedrohungen von innen wie die zunehmenden politischen und religiösen Radikalisierungen, aber auch von außen wie der internationale Terrorismus, die nukleare Aufrüstung, die Weltmachtansprüche Russlands und Chinas und nicht zuletzt die neue Unberechenbarkeit unseres transatlantischen Partners, der westlichen Führungsmacht USA.

Meine Damen und Herren, diese Besorgnisse müssen wir ernst nehmen. Wir dürfen die Menschen, die diese Besorgnisse aussprechen, nicht in eine Ecke stellen. Die Demokratie braucht den freien öffentlichen Diskurs wie die Luft zum Atmen. Das heißt aber nicht, dass wir alles tolerieren. Wo Menschen verbal herabgewürdigt werden, wo zu Hass aufgerufen wird, Gewalt angewandt wird, aktiv Hand an das Fundament unseres freiheitlich-demokratischen Grundwesens angelegt wird, muss sich unsere Demokratie als stark und wehrhaft erweisen. Und ich bin fest davon überzeugt: Sie wird sich als stark und wehrhaft erweisen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Menschen mit ihren Sorgen und Nöten ernst zu nehmen, ist zur Vertrauensbildung unverzichtbar. Das alleine ist aber noch nicht hinreichend. Vielmehr gilt hier der Satz aus dem Johannes-Evangelium: „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen.“ Das heißt, der Staat muss nicht nur Sorgen aufnehmen und Probleme beschreiben, sondern er muss auch handeln. Er muss so handeln, dass die Menschen konkret im Alltag spüren: Dieser Staat schützt zwar nicht vor allen Lebensrisiken, aber er schützt vor Kriminalität, Gewalt, Betrug, Unrecht, Gefahren und Schädigungen. Das sind Kernfunktionen staatlichen Handelns. Diese Kernfunktionen müssen wir auch ernst nehmen. Wir müssen auf diese Herausforderungen reagieren.

In einem funktionsfähigen Staat müssen aber Entscheidungen immer abgewogen werden und rechtsstaatlichen Prinzipien folgen. Sie müssen dem Gemeinwohl dienen und unzumutbare Belastungen minimieren. Ein gutes Beispiel dafür ist das Spannungsfeld zwischen Klima- und Naturschutz. Mit dem saarländischen Waldgesetz, das wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben, ist uns ein guter Interessenausgleich gelungen.

Dass uns die Energiewende im Saarland wichtig ist, müssen wir nicht gesondert betonen. Das Saarland liefert heute dank unserer Landesförderung gemessen an der Landesfläche den meisten Solarstrom in allen Flächenländern. Wir gelten sozusagen als das Solarland Nummer 1. In Kombination mit dem Ausbau der Windenergie haben wir einen ansehnlichen Beitrag zur Energiewende geleistet. Der Klimawandel betrifft aber alle, daher muss diesem Klimawandel solidarisch begegnet werden.

Zugleich darf der Wald seine Erholungsfunktion nicht einbüßen. Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr unser Waldgesetz beschlossen, das den Bau von Windkraftanlagen im Staatswald erheblich einschränkt. Ich weiß, Kollege Lafontaine, das geht vielen im Land nicht weit genug. Es gibt aber auch diejenigen, denen das zu weit geht. Auch diese Rückmeldungen haben wir. Wenn es dann einen

(Ministerpräsident Hans)

neutralen Experten wie den Verfassungsrechtler Wolfgang Kahl aus Heidelberg gibt, der sagt, dass das saarländische Gesetz wirtschaftsfreundlicher ist als in anderen Bundesländern - ausgewogen und differenziert, so seine Worte -, dann sehe ich das durchaus als Kompliment. Es bestätigt den Kurs der saarländischen Landesregierung, also den Kurs der Koalition hier im Land.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wir werden keine Kompromisse in diesem Land eingehen, wenn es um das Thema Grubenwasser geht. Wir werden alle Einwände gegen eine mögliche Grubenwasserflutung sorgfältig prüfen. Ich sage ganz klar und unmissverständlich: Wenn dabei herauskommt, dass eine Gefahr für Leib und Leben, für die Umwelt und für die Qualität des Trinkwassers oder eine Schädigung von Häusern oder sonstigen Gebäuden nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann, wird die beantragte Flutung nicht genehmigt werden. Da werden wir voll und ganz auf Nummer sicher gehen. Das heißt, wenn nach der Prüfung der jetzt eingegangenen Stellungnahmen weitere Gutachten notwendig sind, dann werden wir diese Gutachten in Auftrag geben.

Allerdings muss ich betonen: Wir leben in einem Rechtsstaat. Die RAG hat das Recht, dass wir ihren Antrag nach Recht und Gesetz prüfen. Wir lassen uns nicht unter Zeitdruck setzen. Das ist die Botschaft der Stunde. Wir nehmen uns die Zeit und notfalls die Expertise von externer Stelle, die wir dafür brauchen, denn für uns gilt: Wir nehmen die Sorgen und Befürchtungen der Menschen in diesem Zusammenhang ernst. Für uns gilt beim Thema Grubenwasser Genauigkeit vor Schnelligkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, einen hundertprozentigen Schutz vor Gefahren und Kriminalität kann es nicht geben. Das wissen wir alle. Es ist uns auch klar, dass in den letzten Jahren einzelne Deliktfelder bundesweit ein nicht hinnehmbares Ausmaß angenommen haben. Hierfür gibt es Gründe. Zum einen sind unsere finanziellen Handlungsspielräume noch immer sehr eingeengt. Das erklärte Ziel war aber, die Eigenständigkeit unseres Landes zu sichern. Die Menschen in diesem Land sehen dies genauso. Zwei Landtagswahlen haben uns in diesem Ziel bestätigt. Die Konsolidierung unseres Landeshaushalts war dafür unverzichtbar. Das heißt, wir waren leider auch zu Einsparungen bei Polizei und Justiz gezwungen, um uns der Personalausstattung anderer Bundesländer anzunähern.

Zum anderen war der erhöhte Flüchtlingszustrom, der zusätzliche Belastungen mit sich gebracht hat, so nicht vorhersehbar. Da braucht es einfach seine Zeit, um geeignete Strukturen aufzubauen und Maß

nahmen in Gang zu setzen. Dennoch denke ich, dass unser Staat, unsere Landesverwaltung, in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren vieles, ja Enormes, geleistet hat. Das verdanken wir an erster Stelle - das will ich hier ganz deutlich sagen - den Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst, etwa im Bereich von Polizei und Justiz.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Richter und Staatsanwälte in diesem Land haben im Moment eine ganze Flut an Verfahren und Prozessen zu bewältigen. Die Staatsanwaltschaft muss angemessen personalisiert sein. Das ist Grundlage. Mit einer neu eingerichteten Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft werden wir den Terrorismus besser und gezielter bekämpfen können. Wir denken aber auch an die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten. Ihnen wird im Moment sehr viel abverlangt, denn die Zahl der Gefangenen ist in den letzten Jahren aufgrund der von mir genannten Probleme drastisch gestiegen. Sie verrichten eine an Grenzerfahrungen wahrlich nicht arme Tätigkeit. Wir alle wissen das von Besuchen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten. Wir sind jedem Einzelnen im Justizvollzugsdienst zu tiefem Dank verpflichtet.

Ich möchte hier herausstellen: Wir sind heute vor allem dem Justizbeamten Patrick Hoffmann aus der JVA Saarbrücken, der im vergangenen Jahr als Ersthelfer einem Kollegen das Leben gerettet hat, zu tiefem Dank verpflichtet. Er ist vom Bundespräsidenten - er hat uns kürzlich besucht und dies noch einmal erwähnt - zum Neujahrsempfang eingeladen worden. Eine solche gute Tat eines Einzelnen im Justizvollzugsdienst darf durchaus in einer Regierungserklärung als Beispiel für gelebte Solidarität gewürdigt werden.

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen und von der LINKEN.)

Ich möchte heute aber auch die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten würdigen. Ich weiß, dass wir der Polizei mit unseren Polizeireformen erhebliche Belastungen zugemutet haben und die Grenzen der Belastbarkeit gerade in manchen Inspektionen in diesem Land längst erreicht sind. Man muss dazu nicht die Zeitung aufschlagen, sondern nur mit dem einen oder anderen Polizeibeamten ins Gespräch kommen. Umso mehr will ich die Leistungen unserer Polizeibeamten anerkennen, die sich in der Kriminalstatistik 2017 widerspiegeln: 8 Prozent weniger Straftaten als 2016, eine Rückführung der Wohnungseinbrüche um 29 Prozent, eine Steigerung der Aufklärungsquote in diesem Bereich von 16,6 auf 27 Prozent. An dieser Stelle kann ich nur in Richtung saarländische Polizei ein ganz großes, ehrlich gemeintes Dankeschön für die Arbeit der Polizei sagen.

(Beifall des Hauses.)

(Ministerpräsident Hans)

Wir sehen uns aber genau deshalb auch in der Pflicht, unsere Polizei mit ganz konkreten Maßnahmen den Rücken zu stärken. Wir haben, was die Personalentwicklung betrifft, mittlerweile schon nachgebessert. Wir sind vom Personalabbaupfad abgewichen, haben zusätzlich einen Polizeiordnungsdienst eingeführt, der die Polizei von polizeifremden Aufgaben entlastet. Die Einzelheiten wurden im Landtag bereits von vielen dargelegt, deswegen brauche ich mich nicht zu wiederholen.

Auch der Einsatz von Ermittlungshelfern in den Inspektionen hat sich aus meiner Sicht bewährt, sodass wir hier einen weiteren Ausbau prüfen werden. Schließlich werden wir auch in den kommenden Jahren mehr Polizeianwärterinnen und -anwärter einstellen, als es die Polizeireform ursprünglich vorsah. Allein für dieses Jahr sind bereits 124 Einstellungen vom Ministerrat beschlossen worden. Im kommenden Jahr planen wir Einstellungen in entsprechender Höhe. Hinzu kommt, dass die in unserem Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur besseren Polizeiausstattung in vollem Gange sind, ebenso wie derzeit unter Beteiligung der Personal- und Interessenvertretungen sowie der Gewerkschaften an einer Weiterentwicklung der Zulagen für besondere Erschwernisse gearbeitet wird und auch an der Beschleunigung von Beförderungszeiten; denn der Beförderungsstau ist nach wie vor ein Riesenproblem in der saarländischen Polizei.

Die Polizistinnen und Polizisten können sich in diesem Land sicher sein - ich glaube, das sage ich auch im Namen der Saarländerinnen und Saarländer -, dass wir als saarländische Landesregierung unser Möglichstes tun, um unsere saarländischen Polizeibeamten bei ihrer aufreibenden, schwierigen Arbeit durch Regierungshandeln zu unterstützen, und ich würde mich freuen, wenn wir hierbei die Unterstützung des gesamten Parlamentes hätten.

(Beifall.)

In diesem Zusammenhang - auch das gehört heute hierher - möchte ich festhalten: Es war das Saarland, das als Vorsitzland der IMK die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen für höhere Strafen bei Angriffen auf Polizeibeamte aufgegriffen hat. Ich bin froh, dass der Bundestag nunmehr aufgrund dieser Initiative vor knapp einem Jahr ein entsprechendes Gesetz beschlossen hat, mit dem nun für solche Taten auch Haftstrafen in Höhe von bis zu fünf Jahren möglich sind. Ich glaube, das ist notwendig, um unserer Polizei den Rücken zu stärken, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall.)

Im Hinblick auf die Feuerwehrleute, die heute vor dem Landtag gestanden haben, will ich sagen, dass es bestimmte Berufs- und Personengruppen gibt, die ganz besonders von den derzeitigen gesell

schaftlichen Umbrüchen betroffen sind. Sie werden in den letzten Jahren vermehrt Opfer von sinnloser, roher Gewalt, und dies auch dann, wenn sie einfach nur ihren Job machen und anderen Menschen helfen wollen. Das gilt ganz besonders für die Helfer der Rettungsdienste, es gilt in ganz besonderem Maße für die Feuerwehrleute, Menschen, die meistens ehrenamtlich diesen nicht ungefährlichen Dienst zum Wohle der Allgemeinheit leisten. Sie sind ausdrücklich in diese gesetzliche Regelung eingeschlossen, und dass dies geschieht, war auch höchste Zeit, meine Damen und Herren.

(Beifall.)

Wir würdigen das in unserem Land sicherlich überdurchschnittlich vorhandene Ehrenamt in vielfältiger Hinsicht und werden das auch in Zukunft tun. Diese Menschen bilden den Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Von daher verdienen sie nicht nur lobende Worte, sie verdienen unsere tatkräftige Unterstützung, wenn es darauf ankommt.

Wenn es um das Ehrenamt geht, muss man natürlich auch über den Saarsport reden. Das Ehrenamt ist tragend für den gesamten Sportbereich im Saarland. Um es auf den Punkt zu bringen: Ohne ehrenamtliche Tätigkeit kein Sportland, ohne Ehrenamt also kein Jan Frodeno, ohne Ehrenamt auch kein Jonas Hector. Wir haben natürlich ein großes Interesse daran, dass die saarländische Sport- und Vereinslandschaft auch in Zukunft bestens aufgestellt ist. Deswegen will ich ganz bewusst heute auf die finanzielle Schieflage beim Landessportverband für das Saarland hinweisen.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport arbeitet als Rechtsaufsicht mit Hochdruck an der Aufklärung dieser Angelegenheit. Die zentrale Aufgabe des organisierten Sports und der Politik ist es nun, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine Sanierung des Landessportverbandes im Saarland aus eigener Kraft gelingt. Diese ist Voraussetzung dafür, dass er seiner satzungsmäßigen Aufgabe, nämlich der Förderung des Saarsports - dafür ist der Landessportverband da - auch in Zukunft erfolgreich nachkommen kann. Konkret bedeutet das, dass kurzfristig alle Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung sicherstellen, auch wenn das mit schmerzlichen Einschnitten beim LSVS verbunden ist.

Zukünftig muss gewährleistet sein, dass es beim LSVS eine ordnungsgemäße Haushaltsführung gibt. Die Verwendung der zur Aufgabenerfüllung zufließenden Mittel muss transparent und nachvollziehbar gestaltet und auch nachgewiesen werden. Das Ministerium für Inneres und Sport wird als Rechtsaufsicht nach gründlicher Aufarbeitung dieser Angelegenheit den weiteren Handlungsbedarf seitens des

(Ministerpräsident Hans)

Ministeriums, seitens der Landesregierung sehr genau prüfen.

Wir brauchen bessere Kontroll- und Korrekturmechanismen. Gleichzeitig wollen und werden wir die Autonomie des Saarsports an dieser Stelle nicht infrage stellen, denn die fachliche Kompetenz, der Erfolg des Saarsports in den vergangenen Jahren gehen auf diese Unabhängigkeit, auf diese Eigenverantwortung des Saarsports zurück. Deswegen werden wir weder Autonomie noch Sportachtel in diesem Land infrage stellen. Das ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD zu Recht so vereinbart.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn heute in Zusammenhang mit der finanziellen Schieflage im Landessportverband auch ein Untersuchungsausschuss in diesem Haus eingerichtet wird, will ich an der Stelle sehr deutlich sagen: Die saarländische Landesregierung wird unter meiner Führung alles daran setzen, dass die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses unterstützt wird, wir werden auch alles daran setzen, dass die Aufklärungsarbeit parallel zur Aufklärungsarbeit der Landesregierung ein Erfolg wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Unterstützung sichere ich von dieser Stelle aus jetzt schon zu.