Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 16/332)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/332 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass die Drucksache 16/332 mit den Stimmen aller Fraktionen des Landtages angenommen ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Eingaben erhält einmal im Jahr Gelegenheit, dem Hohen Haus über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten. Die heutige Berichterstattung erstreckt sich auf das vergangene Jahr 2017. Anhand eines statistischen Überblicks und einiger Beispielfälle aus den Ausschussberatungen soll die Entwicklung des Petitionsgeschehens in diesem Jahr etwas anschaulicher zur Darstellung gelangen.
Das Berichtsjahr 2017 ist das Jahr der letzten Landtagswahl. Die neue Wahlperiode hat auch zu einem Wechsel im Amt des Vorsitzenden des Eingabenausschusses geführt. Der Landtag hat mir dieses verantwortungsvolle Amt übertragen. Obwohl Neuling in diesem Ausschuss, habe ich das Amt gerne angenommen. Mein Bemühen ist es seither, das Amt in den bewährten Bahnen der Wertschätzung, die der Ausschuss den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger stets entgegenbringt, auch in Zukunft auszufüllen und fortzuführen.
Der Ausschuss für Eingaben ist der Ort, an dem das verfassungsrechtlich verbürgte Petitionsrecht konkret wird. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet werden, zu prüfen und zu bescheiden. Die Zuständigkeit des Ausschusses erstreckt sich auf Eingaben, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen. Zivilrechtliche Fragen und Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seines Kompetenzbereichs.
Eingaben oder Petitionen werden im Regelfall unter Berücksichtigung einer oder mehrerer Stellungnahmen der Landesregierung im Ausschuss beraten. Über die Art der Erledigung ihrer Eingaben erhalten die Petentinnen und Petenten einen schriftlichen Be
scheid. Die uns als Drucksache 16/330 vorliegende Statistik enthält zum Berichtsjahr 2017 verschiedene Zahlen- und Prozentangaben. Erfasst ist dort zum einen das Gesamtaufkommen der vom Ausschuss beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Kriterien auf: Erstens nach den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, zweitens nach der Art ihrer Einbringung in den Landtag und drittens nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss. Der Ausschuss hat in den Sitzungen des vergangenen Jahres insgesamt 200 Eingaben beraten. Damit liegt die Gesamtzahl des Jahres 2017 um knapp 17 Prozent unter der Gesamtzahl des Jahres 2016, als 240 Eingaben zusammenkamen.
Zur Einordnung dieses Rückgangs ist es hilfreich, daran zu erinnern, dass das Petitionsaufkommen im langjährigen Vergleich eine hohe Schwankungsbreite aufweist. So bewegen sich die Gesamtzahlen der letzten zehn Jahre in einer Bandbreite zwischen 270 am oberen Ende und 190 am unteren Ende. Vor diesem Hintergrund fällt das Ergebnis des Vorjahres nicht aus dem Rahmen der bisherigen Größenordnungen.
Die Statistik gliedert die Gesamtzahl der Eingaben zunächst nach den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung auf. Dabei fällt auf, dass der Rückgang der Gesamtnachfrage ein Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen ist. So steht etwa einem Nachfrageminus von rund 70 Prozent bei den Eingaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ein Nachfrageplus von mehr als 80 Prozent bei den Eingaben im Geschäftsbereich des Justizministeriums gegenüber. Einen wesentlichen Anteil an diesem auffälligen Plus, das bei justizbezogenen Petitionen vorliegt, hat eine Serie von inhaltlich gleichgelagerten Eingaben zum Bereich des Justizvollzugs. Auf diese Fälle werde ich im weiteren Verlauf noch etwas näher eingehen.
Nun ein Blick auf die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs in den Landtag. Hier ist zu beobachten, dass der Anteil der elektronischen Zuschriften im vergangenen Jahr hinter den Anteil der nicht-elektronischen zurückgefallen ist. Während im Jahr 2016 die Mehrzahl aller Eingaben im Wege elektronischer Formate den Landtag erreicht hat, liegt im Jahr 2017 diese Mehrzahl wieder im nichtelektronischen Bereich, das heißt bei der Fallgruppe der papierschriftlich eingegangenen Petitionen.
Noch ein Wort zur Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss. Wie im Jahr davor haben auch im Berichtsjahr 2017 rund 75 Prozent aller Eingaben ihre Erledigung dadurch gefunden, dass der Ausschuss die zu ihnen eingeholten Stellungnahmen der Obersten Landesbehörden bestätigt hat. In 6,5 Prozent aller Fälle hat das
Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der weiteren Berichterstattung ist das Alltagsgeschäft des Petitionsausschusses. Anhand einiger konkreter Beispielfälle soll vermittelt werden, welche Anliegen im vergangenen Jahr von Bürgerinnen und Bürgern an den Ausschuss herangetragen wurden und zu welchen Ergebnissen die parlamentarischen Prüfungsverfahren dabei geführt haben.
Ich beginne mit der bereits angesprochenen Serie von inhaltlich gleichgelagerten Eingaben aus dem Bereich des Justizvollzugs. Sprecher von insgesamt 111 Insassen der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken beklagen in acht gleichlautenden Petitionen einen Personalnotstand in der Anstalt. Vor dem Hintergrund aktueller Ferienzeiten und exorbitanter Krankenstände sei die Personalausstattung dort inzwischen so weit gesunken, dass ein geordneter Haftbetrieb nur noch mit Einschränkungen für alle Seiten möglich erscheine.
Ganze Abteilungen des Hauses seien wegen Personalmangels geschlossen worden. Der Aufschlussgruppenvollzug, der Häftlinge darin schulen solle, sich auf ein geordnetes Leben nach der Haft vorzubereiten, finde nicht mehr ordnungsgemäß statt. Aufschlusszeiten würden verkürzt, Aufschlussgruppen blieben unter Verschluss. Durch eine angemessene Personalaufstockung müsse deshalb dafür Sorge getragen werden, dass nicht nur das Ziel eines kosteneffizienten, sondern auch das Ziel eines vorschriftsgemäßen Justizvollzugs erreicht werden könne.
Der Ausschuss fordert zu diesem breit unterstützten Begehren zwei Stellungnahmen des Justizministeriums an. Das Ministerium teilt mit, dass die Angaben der Petenten zur Frage der Schließung von Wohnund Aufschlussgruppen grundsätzlich zutreffend seien. Die Häufung der Unterverschlussnahmen im Laufe des Jahres sei auf kurzfristig eingetretene und so nicht vorhersehbare Umstände zurückzuführen: einmal auf die Entwicklung eines relativ hohen Krankenstandes bei den Vollzugsbediensteten, zum anderen auf stark gestiegene Fallzahlen bei der Bewachung von Gefangenen nach deren Einlieferung in ein Krankenhaus. Für die Ballung der Schließtage in den Sommermonaten sei darüber hinaus die erhöhte Urlaubsrate beim Personal in Rechnung zu stellen. Allerdings seien an Schließtagen nicht ganze Abteilungen unter Verschluss gewesen, sondern jeweils im Wechsel nur einzelne Wohn- und Aufschlussgruppen innerhalb der Abteilungen. Dadurch sei jeweils nur ein geringer Anteil der Gefangenen betroffen gewesen.
Das Ministerium kann den Unmut der Gefangenen über unplanmäßige Verschlusszeiten nachvollziehen. Es weist allerdings darauf hin, dass im Vergleich zu den Verhältnissen in anderen Bundesländern die Aufschlusszeiten in der JVA Saarbrücken relativ großzügig gehandhabt würden. Im Übrigen sei mit dem Auslaufen der Urlaubszeit wieder eine Normalisierung der Wohngruppenzeiten eingetreten. Darüber hinaus seien die beklagten Unterverschlussnahmen auch auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt worden. Weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht hätten dabei Anhaltspunkte für eine Beanstandung gesehen. Damit stehe fest, dass die bedauerliche Häufung der Verschlusszeiten im vergangenen Jahr nicht auf ein Fehlverhalten zurückgehe, das der Anstaltsleitung oder einzelnen Bediensteten zugerechnet werden könne. Die Argumentation des Ministeriums wirkt auf den Ausschuss überzeugend. Der Ausschuss bestätigt daher die beiden Stellungnahmen und erklärt die Eingaben für erledigt.
Die nächste Petition berührt den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Auch in diesem Fall geht es um ein Anliegen, das von zahlreichen Betroffenen unterstützt wird, diesmal in Form einer Einzelpetition mit angehängten Unterschriftslisten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spielhallenunternehmen im Saarland wenden sich im Verbund mit dem Interessenverband ihrer Branche an den Ausschuss. Anlässlich eines Übergabetermins hier im Hause führe ich mit einer Delegation von Betroffenen in der Sache ein vertiefendes Gespräch. Die Beschäftigten sorgen sich um die Zukunft von bis zu 750 Arbeitsplätzen in saarländischen Spielhallenunternehmen und bitten den Ausschuss um Unterstützung für deren Erhaltung. Sie forderten eine Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes, die Einhaltung von Qualitätskriterien bei der Genehmigung von Spielhallen sowie die Eindämmung illegaler Glücksspielangebote und sogenannter Café-Casinos.
In einer Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums werden die Hintergründe dieser Angelegenheit ausführlich beleuchtet. Das Ministerium weist darauf hin, dass angesichts gefährlicher Entwicklungen im Bereich des Glücksspiels eine strikte Regulierung unerlässlich geworden sei. Entsprechende Anpassungen seien im Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer und im Saarländischen Spielhallengesetz bereits vor Jahren vorgenommen worden. Die neugeschaffene Rechtslage sehe für Spielhallenbetriebe mit sogenannten Alterlaubnissen eine fünfjährige Übergangsfrist vor. Nach Ablauf dieser Frist zum 30.06.2017 würden diese Erlaubnisse erlöschen. Sie könnten aber auch durch Betriebsgenehmigungen nach neuem Recht ersetzt werden.
Mit Blick auf die entsprechenden Verwaltungsverfahren sei auf jeden Fall damit zu rechnen, dass zahlreiche Spielhallen, die mit der aktuellen Gesetzeslage nicht übereinstimmten, in absehbarer Zeit geschlossen werden müssten. Die fünfjährige Übergangszeit habe dazu gedient, den Spielhallenbetreibern zur Vermeidung von Härten und in Anwendung von Vertrauensschutzregeln Gelegenheit zu geben, ihre Betriebe umzustrukturieren und an die neue Rechtslage anzupassen. Sowohl die Verwaltungsals auch die Verfassungsgerichtsbarkeit hätten diese Auffassung mittlerweile rechtskräftig bestätigt.
Unternehmerische Entscheidungen, die einer Betriebsschließung vorgebeugt hätten, etwa die Verlegung von Betriebsstätten oder der Abbau von Mehrfachkonzessionen, seien von den betroffenen Firmen leider so gut wie nicht getroffen worden. Insoweit gingen die absehbaren Betriebsschließungen auf ein unternehmerisches Risiko zurück, das in voller Kenntnis der Sach- und Rechtslage eingegangen worden sei und deshalb von den betreffenden Unternehmen selbst getragen werden müsse. Mit dieser Unternehmenspolitik seien die Arbeitgeber der Branche auch ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten nicht nachgekommen. Nicht der Staat, sondern die Spielhallenbetreiber seien in der Pflicht, sich in dieser Lage um die Aufstellung von Sozialplänen zu bemühen.
Zur Frage illegaler Ausweichbewegungen in CaféCasinos verweist das Ministerium auf vielfältige Aktivitäten der zuständigen Behörden, beispielsweise auf Schließungsverfügungen gegen illegale Kleinstspielhallen, die bestandskräftig hätten durchgesetzt werden können. Im Übrigen gebe das Spielhallengesetz eine Vielzahl von Qualitätskriterien vor, die vor Erlaubniserteilung an einen Antragsteller behördlich geprüft und laufend überwacht würden.
Das Ministerium macht abschließend differenzierende Angaben zu Größenordnung und Strukturmerkmalen der im Spielhallensektor beschäftigten Menschen. Bedauerliche Tatsache bleibe aber, dass es eine Reihe von langjährigen Vollzeitbeschäftigten über 50 gebe, die auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich nicht ohne Weiteres eine neue Anstellung finden könnten. Für die schwierige Situation aller Betroffenen habe man daher vollstes Verständnis.
Der Ausschuss hat in dieser Angelegenheit wie üblich die Aufgabe, die ihm vorgetragenen Argumente zu gewichten und vernünftig abzuwägen. Die vom Landtag herbeigeführte Rechtslage wird vom Ausschuss nicht infrage gestellt. Da er darüber hinaus keinen Ansatzpunkt für eine parlamentarische Beanstandung behördlicher Verfahrensabläufe erkennen kann, fasst der Ausschuss den Beschluss, die Stellungnahme der Regierung zu bestätigen und die Eingabe für erledigt zu erklären.
Zum Abschluss noch ein Beispiel, bei dem es dem Ausschuss erfreulicherweise gelungen ist, dem Anliegen eines Petenten zumindest teilweise Rechnung zu tragen. Ein Anwohner im Zufahrtsbereich zu einem innerörtlichen Treffen von Motorradfreunden beschwerte sich über eine unerträgliche Lärmbelästigung, die mit dieser Wochenendveranstaltung verbunden gewesen sei. Wegen der Nähe zu einer stark befahrenen Bundesstraße sei man für jedes Wochenende mit einem etwas reduzierten Lärmpegel dankbar. Eine Eingabe an den Bürgermeister, das Motorradtreffen künftig an den Ortsrand der Gemeinde zu verlegen, habe leider keinen Erfolg gehabt. Die Veranstaltung sei auch im folgenden Jahr wieder an gleicher Stelle geplant - sogar noch etwas größer.
Das Innenministerium nimmt zu dieser Beschwerde wie folgt Stellung. Wie alle Gemeindeeinwohner habe der ortsansässige Veranstalter des in Rede stehenden Motorradtreffens im Rahmen der Vorschriften Anspruch auf die Nutzung des gemeindeeigenen, ihm überlassenen Festplatzes. Schon aus diesem Grunde, aber auch in Ermangelung eines alternativen Standortes sei eine Verlegung der dort beantragten Veranstaltung nicht möglich. Im Übrigen hätten die in den Vorjahren bereits durchgeführten Motorradtreffen keine vergleichbaren Beschwerden über Störungen oder übermäßige Lärmbelastungen zur Folge gehabt.
Um jedoch dem Anliegen des Petenten entgegenzukommen, habe der Bürgermeister für die Dauer künftiger Veranstaltungen eine Änderung der Verkehrsführung veranlasst. Danach dürfe in diesem Zeitraum die Wohnstraße des Petenten von den Motorradfahrern nicht mehr als Wegstrecke zum und vom Festplatz genutzt werden. Mit diesem Ergebnis kann der Ausschuss die Bitte des Petenten zu den Akten nehmen, weil ihr zumindest teilweise entsprochen werden konnte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende meiner Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben im Jahr 2017 möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen und der Landtagsverwaltung bedanken, die durch ihre Tätigkeit einen wertvollen Beitrag zur Arbeit des Eingabenausschusses geleistet haben. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke ich für die geschätzte Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Sie mich noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Heute hat in seiner jetzigen Funktion ein Mann, eine Persönlichkeit, an unserer Sitzung teilgenommen, die zu den treuesten Besuchern und Zuhörern unserer Sitzungen im saarländischen Landtag gehört. Es handelt sich um Prälat Dr. Peter Prassel. Er leitet seit knapp zehn Jahren das Katholische Büro im Saarland und ist somit der Vertreter der Bischöfe von Trier und Speyer bei den Verfassungsorganen unseres Landes, bei den gesellschaftlich relevanten Gruppen und bei den Parteien. Herr Dr. Prassel hat diese Aufgabe mit sehr großem Engagement ausgefüllt. Wie gesagt, war er nahezu in jeder Plenarsitzung zu Gast. Er hat also intensiv den Kontakt mit den Abgeordneten und dem Parlament gepflegt.
Die SZ hat einmal vor ein paar Jahren über ihn geschrieben: Er ist der Lobbyist der Bischöfe im Saarland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, in Ihrer aller Namen sagen zu dürfen, er ist in dieser Zeit weit mehr als ein Interessenvertreter der katholischen Kirche gewesen. Er hat uns mit großer Offenheit und Klarheit begleitet und hat viele Themen, die Politik und katholische Kirche gemeinsam betreffen, engagiert mit uns besprochen.
Er hat aber nicht nur seine Aufgabe sehr gewissenhaft und sehr engagiert erfüllt, sondern er bleibt uns
auch in Erinnerung als jemand, der mit Herzlichkeit, Humor und mit Lebensklugheit unseren Weg begleitet hat.
Vor Kurzem hat der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann gesagt, wenn ich nicht genau wüsste, dass Dr. Peter Prassel Rheinländer ist, ich würde ihn für einen Saarländer halten. Lieber Herr Dr. Prassel, das ist mit das höchste Lob, das man aus saarländischer Sicht einem Nicht-Saarländer machen kann.
Wir bedanken uns bei Ihnen für die engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten zehn Jahren. Wir wünschen Ihnen im wohlverdienten Ruhestand alles erdenklich Gute und Gottes Segen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt sind wir wirklich am Ende unserer Sitzung angelangt. Ich schließe dieselbe.