Protokoll der Sitzung vom 18.04.2018

(Beifall bei der LINKEN.)

Danke, Herr Abgeordneter Flackus. - Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Sarah Gillen das Wort.

(Sprechen. - Abg. Berg (SPD) : Herr Kurtz begründet den Antrag.)

Der begründet den Antrag? - Ach so. Bei mir steht „Sarah Gillen“, Entschuldigung. Lieber Herr Kollege Hans Peter Kurtz, Sie sind mir zur Begründung des Antrages genauso lieb.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob Kurtz oder Gillen, ich denke, die Begründung geht in die gleiche Richtung. Es fällt mir jetzt etwas schwer, Herr Flackus, unseren Antrag zu begründen, weil Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag ganz wesentlich auch von unserem Antrag geredet haben. Sie sprachen von einem kleinen Unterschied. Aber oft ist dieser kleine Unterschied sehr folgenreich. Deshalb sollten vielleicht auch Sie in sich gehen und nachher unserem Antrag zustimmen.

Wenn wir uns mit dieser Frage beschäftigen, müssen wir nämlich einen Blick in das Gesetz werfen. Im Personenbeförderungsgesetz steht ganz klar der Grundsatz des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit drin, also dass Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eigenwirtschaftlich zu erbringen sind. Das ist dort eindeutig geregelt.

Aber, und das ist die entscheidende Frage in dieser Debatte, was ist denn überhaupt Eigenwirtschaftlichkeit? Auch das kann man kurz und knapp erklären. Kann der finanzielle Aufwand durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen und sonstige Unternehmenserträge gedeckt werden, sprechen wir gemeinhin von eigenwirtschaftlich. Das heißt, dass eine ausreichende Verkehrsversorgung so wenig Kosten wie möglich für die Allgemeinheit verursachen soll. Ob eine Leistung überhaupt eigenwirtschaftlich erbracht werden kann, ist allerdings an verschiedene Bedingungen beziehungsweise an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. So spielen beispielsweise die Ausgestaltung der Pläne für den Nahverkehr eine Rolle und welche Verkehrsleistungen von dem zuständigen Auftraggeber gewünscht werden. Diese müssen als ausreichend angesehen und dementsprechend bewertet werden.

Das Ganze funktioniert - das haben Sie schon dargelegt - manchmal besser, manchmal schlechter. Und so gut es auch klingen mag, der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit steht trotzdem in der Kritik auch das haben Sie eben angebracht -, weil es bestimmte negative Beispiele gab. Da brauchen wir auch nicht bis nach Pforzheim zu gehen, wo dadurch, dass die Kommune den Auftrag verloren hat, 250 Bürgerinnen und Bürger ihren Arbeitsplatz verloren haben. Wir hatten eine ähnliche, ganz kritische Situation mit dem KVS in Saarlouis - viele von uns waren damals bei den Demonstrationen von Verdi dabei -, und man kann eine ähnliche Situation auch für die Saarbahn in Saarbrücken nicht ausschließen.

Der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit schafft in der Praxis ein Ungleichgewicht im Wettbewerb. Darum geht es uns und deshalb muss man daran arbeiten, dass gleiche Verhältnisse geschaffen werden. Begünstigt werden dadurch Unternehmen, die mit niedrigem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung arbeiten. Diese unterliegen nämlich beim Lohnniveau keinerlei rechtlichen Verpflichtungen. Die öffentlichen Betriebe sind demgegenüber in einer ganz anderen Ausgangslage, sie sind nämlich an die Tarifverträge und an die besseren Entgelttarife gebunden. Es ist klar, dass die Kommunen durch diese unterschiedliche Situation letztendlich den Kürzeren ziehen.

Ein privates Verkehrsunternehmen hat bis zu drei Monate nach Bekanntmachung der geplanten Direktvergabe durch den Auftraggeber im EU-Bekanntmachungsblatt die Möglichkeit, einen eigenwirtschaftlichen Antrag zur Erbringung der Verkehrsleistung zu stellen. Ist der Antrag genehmigungsfähig, ist das kommunale Verkehrsunternehmen raus aus dem Spiel. Hier besteht also zweifelsohne nicht nur Diskussions-, sondern auch Handlungsbedarf.

Der Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit muss nach unserer Meinung konkret geregelt werden, damit die Chancengleichheit hergestellt wird. Im Rah

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )

men der Vorab-Bekanntmachung müssen für private und kommunale Unternehmen die gleichen sozialen, aber auch die gleichen qualitativen Standards gelten. Diese müssen ganz eindeutig und ohne Umschweife dem Interesse sowohl der Fahrgäste als auch der in den Verkehrsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen.

Darüber hinaus ist es für uns wichtig, von den privaten Betrieben zu verlangen, dass in Zukunft die Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistung auch über die gesamte Genehmigungsdauer nachzuweisen ist. Bereits im letzten Jahr gab es einen derartigen Vorstoß im Bundesrat, bei dem sich das Saarland klar positioniert hat. Wir sprechen uns als SPDFraktion weiterhin für eine solche Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes aus, und das nicht nur durch Lippenbekenntnisse hier im Saarland, sondern wir treten dafür auch auf Bundesebene ein.

(Beifall bei der SPD.)

Daher, Herr Flackus, lehnt die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit komplett aus dem Personenbeförderungsgesetz zu streichen, ab. Für einen effizienten öffentlichen Personennahverkehr ist es durchaus berechtigt, auch eine unternehmerische Betrachtungsweise heranzuziehen. Viel wichtiger ist es aber für uns, darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen, dass wir eine faire Wettbewerbssituation schaffen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen stellen auf dieser Grundlage einen neuen Antrag zur Sicherung der Qualität und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr. Der im Personenbeförderungsgesetz enthaltene Grundsatz des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit darf nach unserer Meinung nicht gänzlich abgeschafft werden. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass die Ausführung in der Praxis nicht zum Nachteil der kommunalen Verkehrsunternehmen und vor allen Dingen auch nicht zum Nachteil ihrer Beschäftigten ausfällt. Wir müssen soziale Standards ganz konkret und verbindlich ausformulieren und die Auftraggeber darauf festnageln, diese bei der Erstellung von Plänen für den Nahverkehr und bei der Ausschreibung auch einzuhalten. Nur so können wir nach unserer Auffassung die Beschäftigten in den Unternehmen schützen und nur so können wir einen qualitativ hochwertigen ÖPNV gewährleisten.

Wir müssen alle uns möglichen Maßnahmen ergreifen, um wieder einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Betrieben im ÖPNV zu garantieren. Der darf in keinem Fall zulasten der Beschäftigten gehen und es darf auf keinen Fall zu Einbußen bei der Qualität kommen.

Sollten wir uns bei zukünftigen Ausschreibungen von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr mit Betreiberwechsel befassen müssen, darf auch das - da gilt für uns das Gleiche - nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Nach unserer Meinung soll der Neubetreiber dazu verpflichtet werden, das Personal des Altbetreibers zu übernehmen. Vor allem der Schutz der Beschäftigten ist neben einem fairen Wettbewerb das, was für uns im Vordergrund stehen sollte. Für uns, für die SPD-Fraktion, steht das unzweifelhaft im Vordergrund. Wir brauchen keine Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit, sondern wir brauchen konkrete und strukturelle Verbesserungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger hier in unserem Land. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Kurtz, für die Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen. - Ich eröffne die Aussprache und rufe Herrn Kollegen Hecker von der AfD-Landtagsfraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir haben auch erst heute Morgen den korrespondierenden Antrag von CDU und SPD bekommen. Zunächst ein paar Worte zum ursprünglichen Antrag der Linksfraktion. Vieles von dem, was ich mir hier aufgeschrieben hatte, ist von den Kollegen Flackus und Kurtz bereits gesagt worden. Ein Aspekt ist aber noch nicht erwähnt worden. Die Grundlage der Regelungen zur Eigenwirtschaftlichkeit im Personenbeförderungsgesetz ist die EU-Verordnung 1370/2007. Diese Verordnung kann weder der Landtag noch der Bundestag oder der Bundesrat ändern, sondern letztlich nur die EU. Insofern wird der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit von uns nicht abgeschafft werden können.

Die gegenwärtige Vergabepraxis auch der europaweiten Ausschreibung hat zu einer Situation geführt, die das Überleben mittelständischer Omnibusbetriebe dauerhaft gefährdet. Oftmals entstehen Situationen, in denen sie durch Dumping-Angebote von Großfirmen, die oft nicht regional verankert sind, vom Markt verdrängt werden. Die Praxis hat gezeigt - die Beispiele haben Sie schon genannt -, dass die Kosten für die Landkreise unter dem Strich aber keineswegs zwangsläufig sinken, sondern im Einzelfall auch schon mal deutlich steigen. Ansonsten, Herr Flackus, sind wir in vielem sehr einig mit Ihnen. Aber den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit können wir hier nicht abschaffen.

Ich habe noch ein bisschen Zeit, um auf den Antrag von CDU und SPD einzugehen. Den zweiten Teil

(Abg. Kurtz (SPD) )

des Antrags mit den Forderungen unterstützen wir in weiten Teilen massiv, insbesondere den Punkt, in dem es heißt: „… alle Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterstützen, die einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Unternehmen im ÖPNV sicherstellen und einen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten oder zulasten der Qualität verhindern.“ Hier füge ich hinzu: Der Wettbewerb darf auch nicht auf dem Rücken der mittelständischen Unternehmen ausgetragen werden.

Wir erkennen also an, dass CDU und SPD in ihrem Antrag zumindest in seinem zweiten Teil die Sorgen und Nöte der mittelständischen Unternehmen aufnehmen. Das begrüßen wir. Wir haben natürlich immer ein Problem damit, wenn in einem Antrag steht: Der Landtag begrüßt das, was die Landesregierung in der Vergangenheit gemacht hat. Das ist natürlich aus Ihrer Sicht irgendwo verständlich, macht es uns aber schwer, den Antrag so zu unterstützen. Wir werden uns bei beiden Anträgen trotz großer Übereinstimmung in der Sache enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Hecker. - Für die CDU-Landtagsfraktion rufe ich auf Frau Sarah Gillen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hecker, ich meine, wenn es um die Sache geht, kann man durchaus der Regierung ein Lob erteilen und auch die Zustimmung erteilen. Von daher fände ich es schade, wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmten. Ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr ist Voraussetzung für die gleichwertigen Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns alle einig.

Unstimmigkeit gibt es allerdings in dem Punkt, wie ein öffentlicher Personennahverkehr betrieben werden soll. Da, muss ich sagen, haben wir die Zukunft im Blick, während Sie mit Ihrem Antrag leider vergessen, dass auch nachfolgende Generationen noch ein öffentliches Verkehrssystem brauchen, weil nicht alle ein Auto nutzen wollen oder können.

Mit Ihrem Antrag machen Sie alle Bemühungen um Erfolge und um einen wirtschaftlichen Betrieb wieder zunichte. Dabei liegt doch genau in diesem wirtschaftlichen Betrieb die Voraussetzung dafür, dass sich die öffentliche Hand auch dauerhaft ein gut ausgebautes Verkehrssystem leisten kann. Ich sage keineswegs, dass im öffentlichen Personennahverkehr alles gut läuft. Natürlich gibt es dort einige Punkte, die verbessert werden müssen, damit wir zukunftsfähig werden.

(Sprechen bei der SPD.)

Ja, ich nehme Rücksicht. Ich beeile mich. Das war sehr laut. - Wir werden diese Punkte jedoch nie ändern können, wenn wir versuchen, alle öffentlichen Verkehre wieder über kommunale Betriebe zu fahren oder über Bruttoausschreibungen das komplette Risiko bei Kommunen und Kreisen abzuladen. Damit verspielen wir schlichtweg alle Chancen. Natürlich haben wir die Pflicht, auch Elemente der Daseinsvorsorge wirtschaftlich und effizient zu unterhalten. Ein Antrag auf Eigenwirtschaftlichkeit bedeutet ja im Endeffekt nichts anderes, als dass ein privates Unternehmen Möglichkeiten erkannt hat, den öffentlichen Personennahverkehr kostengünstiger zu gestalten, als es gegenwärtig der Fall ist. Und nein, natürlich soll die Kostenersparnis nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Aber in diesem Punkt unterscheiden wir uns sowieso grundsätzlich. Während Sie jeden Unternehmer als Kapitalisten sehen, glaube ich an den Mittelständler, der Arbeitsplätze schafft, dem die Zukunft des Unternehmens und damit auch vor allem die Zukunft der Mitarbeiter wichtig ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich glaube an den Mittelständler, der vor Ort investiert und dem seine Heimat nicht egal ist. Dieser Mittelständler ist es nämlich, der die Anträge auf eigenwirtschaftlichen Betrieb stellt, weil er kreativ ist, weil er bestehende Systeme neu denkt, weil er unternehmerisch denkt und handelt. In Gesprächen mit genau jenen mittelständischen Unternehmen kamen vielfältige Möglichkeiten zur Kostenreduzierung zur Sprache. Einsparpotenzial liegt zum Beispiel in schlecht gestalteten Streckennetzen, die viele Leerfahrten beinhalten, in einer schlechten Taktung oder einer fehlgeleiteten Anschlussplanung. Dies alles können Faktoren sein, die den öffentlichen Personennahverkehr unattraktiv und somit unwirtschaftlich machen.

Viele der Unternehmen, die sich über Anträge um Liniennetze bewerben, fahren die Strecken bereits seit Jahrzehnten als Busunternehmer und Subunternehmer. Sie wissen daher genau, wo die Potenziale sind und wo die Schwachstellen liegen. Während aber die Mittelständler bereit und fähig sind, hier Änderungen herbeizuführen, hat der kommunale Eigenbetrieb größere Probleme, Fahrpläne umzustellen oder Streckenführungen anzupassen. Auch eine Bruttoausschreibung lässt sich nicht einfach ändern. Hier muss erst umständlich nachgearbeitet werden. Natürlich bedeutet das unter Umständen auch Mehrstunden, längere Schichten oder Änderungen im Schichtplan. Das bedeutet aber auch die Möglichkeit, über Schichtzulagen Gehälter aufzustocken und sich so Wünsche zu erfüllen, oder von halben Stellen in ganze Stellen zu wechseln und umgekehrt, alles natürlich unter den geltenden Arbeitsge

(Abg. Hecker (AfD) )

setzen und mindestens mit gesetzlichem Mindestlohn.

Hier kann ich auch nur sagen, dass es sich kein Unternehmer mehr leisten kann, leichtfertig Vertrauensverhältnisse zu zerstören oder Lohndumping zu betreiben; dafür haben wir einen viel zu großen Fachkräftemangel. So viel Vertrauen habe ich und haben wir als Fraktion in unsere Unternehmer im Saarland. Eines ist auch klar: Je mehr Risiko ein Unternehmer mit einem eigenwirtschaftlichen Betrieb übernimmt, umso größer ist auch sein Interesse an pünktlichen und sauberen Bussen, an guten und gut getakteten Verbindungen und an sicheren Fahrten, kurzum, an einem kundenfreundlichen und nutzerfreundlichen Verkehr.

Natürlich brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten Unternehmen, die einen Antrag auf Eigenwirtschaftlichkeit stellen, und kommunalen Eigenbetrieben. Daher werden wir uns auch weiter dafür einsetzen, dass soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden, und bundespolitische Initiativen für einen fairen Wettbewerb auch weiterhin unterstützen.

Auch ein eigenwirtschaftlicher Betrieb macht noch keinen zukunftsfähigen ÖPNV. Eine Wirtschaftlichkeit verschafft aber genau die nötigen Spielräume, um innovative Technologien einzusetzen und den ÖPNV weiter zu verbessern. Deshalb geht unser Antrag auch weiter. Wir beschränken uns nicht auf das Betriebsmodell und mischen uns schon gar nicht in kommunale Aufgaben ein, indem wir eine Neuvergabe wie in der Landeshauptstadt vorschreiben wollen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir möglichst viele Bahnhöfe und Haltestellen barrierefrei umgestalten. Denn eine Aufgabe der Daseinsvorsorge muss für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar sein. Ich gebe zu, das ist keine Innovation, sondern längst überfällig.

Wir wollen aber auch den öffentlichen Personennahverkehr nutzerfreundlich gestalten. Dazu ist eine Überarbeitung der Tarif- und Wabenstruktur notwendig, um Tarifungleichheiten weiter zu beseitigen. Ein erster Schritt zu mehr Gerechtigkeit war die bereits umgesetzte Einführung des Kurzstreckentarifs, mit dem Sie nun für 1,90 Euro fünf Haltestellen fahren können. Geprüft werden soll aber auch, ob die Digitalisierung genutzt werden kann, um mehr Nutzerfreundlichkeit zu erreichen. Dazu führen wir Gespräche, schauen uns weitere positive Beispiele an und holen uns Expertenmeinungen ein. In diesem Bereich gibt es viele innovative Ideen und wir im Saarland sind gerne bereit, der Zukunft einen Schritt voraus zu sein.

Doch auch die Umwelt dürfen wir nicht vergessen. Dabei ist der öffentliche Personennahverkehr ein guter Beitrag zum Umweltschutz, wenn er den Men

schen ermöglicht, das Auto stehen zu lassen. Auch dazu brauchen wir gute Taktungen und gute Verbindungen. Aber auch über Konzepte zur Fahrradmitnahme muss diskutiert werden. Außerdem müssen die Busse weiter in ihrer Antriebstechnik und ihrem Schadstoffausstoß verbessert werden. Daneben sind angepasste Busgrößen, flexible Buslinien wie Rufbusse oder elektrifizierte Schienenwege mögliche Beiträge zu einer weiteren Verbesserung der Umweltbilanz.

Sie sehen, es gibt auch im Saarland noch Potenzial, um den öffentlichen Personennahverkehr zukunftsfähig zu gestalten. Daran arbeiten wir. Die Koalitionsfraktionen haben den öffentlichen Personennahverkehr und seine Weiterentwicklung im Blick. Unsere Ziele, die wir bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, unterstreichen wir mit unserem Antrag. Daher bitte ich alle, denen ein barrierefreier, sozial verträglicher, nutzerfreundlicher und zukunftsfähiger öffentlicher Personennahverkehr am Herzen liegt, um Zustimmung zu unserem Antrag der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Gillen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der DIE LINKE Landtagsfraktion Drucksache 16/344. Wer für die Annahme der Drucksache 16/ 344 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/344 abgelehnt ist. Zugestimmt hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/357. Wer für die Annahme der Drucksache 16/357 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/357 angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Enthalten haben sich die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: